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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-H (Hessen) => Thema gestartet von: Marten am 09.03.2023 00:30

Titel: Erhöhung Inflation
Beitrag von: Marten am 09.03.2023 00:30
Ist mal etwas zusätzliches vom Land geplant, da sich der letzte Abschluss doch als einfach zur schlecht entpuppt ( sehr sehr lange Laufzeiten). Die 1,8 % im Sommer werden der Witz es Jahres…..
Titel: Antw:Erhöhung Inflation
Beitrag von: GofX am 09.03.2023 07:49
Nur für Beamte:
Besoldungsrechtliche Tabellenerhöhung von +2,2 Prozent zum 1. August 2022 und von +1,89 Prozent zum 1. August 2023 ...

... und zusätzlich:

Anhebung der Besoldung und Versorgung: Die Beträge steigen am 1. April 2023 sowie am 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent.

3% + 3% + 2,2% + 1,89% = mehr als 10% - dort wurde der Inflation entgegengewirkt.

Hat zwar einen Grund, nämlich, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel Ende des vorvergangenen Jahres entschieden hatte, dass die Beamtenbesoldung in Hessen zu niedrig ist. Das wurde zwar bei einer A6 festgestellt und betraf "vermutlich" auch A9 und A10 - aber trotzdem kriegen jetzt alle (ja, auch A11, A12 und A13 und auch mein A16-Abteilungsleiter) diese 2x3%.

Tarifbeschäftigte bekommen davon: nichts! Darfst froh sein, einen Job zu haben. Der Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen. Und VERDI guckt zu und träumt immer noch von der Großartigkeit des letzten Tarifabschlusses.
Titel: Antw:Erhöhung Inflation
Beitrag von: modesty am 16.03.2023 08:58
Nur für Beamte:
Besoldungsrechtliche Tabellenerhöhung von +2,2 Prozent zum 1. August 2022 und von +1,89 Prozent zum 1. August 2023 ...

... und zusätzlich:

Anhebung der Besoldung und Versorgung: Die Beträge steigen am 1. April 2023 sowie am 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent.

3% + 3% + 2,2% + 1,89% = mehr als 10% - dort wurde der Inflation entgegengewirkt.

Hat zwar einen Grund, nämlich, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel Ende des vorvergangenen Jahres entschieden hatte, dass die Beamtenbesoldung in Hessen zu niedrig ist. Das wurde zwar bei einer A6 festgestellt und betraf "vermutlich" auch A9 und A10 - aber trotzdem kriegen jetzt alle (ja, auch A11, A12 und A13 und auch mein A16-Abteilungsleiter) diese 2x3%.

Tarifbeschäftigte bekommen davon: nichts! Darfst froh sein, einen Job zu haben. Der Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen. Und VERDI guckt zu und träumt immer noch von der Großartigkeit des letzten Tarifabschlusses.

Hat was damit zu tun, dass Tarifbeschäftigte nicht alimentiert werden, Beamte dagegen schon. Und dies in den letzten Jahren halt nicht ausreichend. Dies hat, wie du richtig erwähnst, der VGH Kassel festgestellt. Und natürlich darf dann nicht nur die A6 erhöht werden, sondern alle, weil eben jener VGH ebenfalls festgestellt hat, dass das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen beachtet werden muss. Eine amtsangemessene Alimentation wird durch die 2+3% zusätzlich jedenfalls immernoch nicht hergestellt.

Ihr braucht euch also nicht mit den Beamten zu beschäftigen, sondern viel mehr müsstet ihr beim nächsten Tarifverhandlungen mal eurer Gewerkschaft in den Hintern treten :)
Titel: Antw:Erhöhung Inflation
Beitrag von: GofX am 16.03.2023 11:00
[...] sondern viel mehr müsstet ihr beim nächsten Tarifverhandlungen mal eurer Gewerkschaft in den Hintern treten :)

Ja, da hast Du Recht. Wenn ein Beamter einerseits über "amtsangemessene Alimentation" spricht und andererseits als reiner Nutznießer des Tarifergebnisses aber gleichzeitig dafür plädiert, dass sich die Tarifbeschäftigten doch für ein höheres Ergebnis einsetzen möchten, dann gehört das Berufsbeamtentum wirklich endlich abgeschafft. :-)
Titel: Antw:Erhöhung Inflation
Beitrag von: modesty am 16.03.2023 11:21
[...] sondern viel mehr müsstet ihr beim nächsten Tarifverhandlungen mal eurer Gewerkschaft in den Hintern treten :)

Ja, da hast Du Recht. Wenn ein Beamter einerseits über "amtsangemessene Alimentation" spricht und andererseits als reiner Nutznießer des Tarifergebnisses aber gleichzeitig dafür plädiert, dass sich die Tarifbeschäftigten doch für ein höheres Ergebnis einsetzen möchten, dann gehört das Berufsbeamtentum wirklich endlich abgeschafft. :-)

Als Beamter beschreitet man den Rechtsweg, das ist zwar langwierig, aber im Zweifelsfall gibts halt rückwirkend das verfassungskonforme Gehalt. Das Tarifergebnis ist da nicht sonderlich irrelevant.
Titel: Antw:Erhöhung Inflation
Beitrag von: Finanzer am 16.03.2023 11:24
[...] sondern viel mehr müsstet ihr beim nächsten Tarifverhandlungen mal eurer Gewerkschaft in den Hintern treten :)

Ja, da hast Du Recht. Wenn ein Beamter einerseits über "amtsangemessene Alimentation" spricht und andererseits als reiner Nutznießer des Tarifergebnisses aber gleichzeitig dafür plädiert, dass sich die Tarifbeschäftigten doch für ein höheres Ergebnis einsetzen möchten, dann gehört das Berufsbeamtentum wirklich endlich abgeschafft. :-)

Mit Verlaub, sollten wir Beamte jemals Verfassunggemäß amtsangemessen besoldet werden und der Gesetztgeber einen Automatismus ins Gesetzt eingebaut haben, mit dem die Verfassungsmäßigkeit zeitnah sichergestellt wird, werden uns die Ergebnisse der Tarifverhandlungen völlig egal sein.

Das kann gerne voneinander getrennt werden, die Verknüpfung zwischen Tarif und Beamtenbesoldung ist wieder das Werk der Arbeitgeber/Dienstherren um beide Empfängergruppen um die Früchte Ihrer Arbeit zu bringen.
Titel: Antw:Erhöhung Inflation
Beitrag von: LehrerinRLP am 12.11.2023 10:47
Ist mal etwas zusätzliches vom Land geplant, da sich der letzte Abschluss doch als einfach zur schlecht entpuppt ( sehr sehr lange Laufzeiten). Die 1,8 % im Sommer werden der Witz es Jahres…..

Immerhin 1,8% in Hessen, in den anderen Ländern 0% ...
Titel: Antw:Erhöhung Inflation
Beitrag von: MoinMoin am 12.11.2023 13:56
Mit Verlaub, sollten wir Beamte jemals Verfassunggemäß amtsangemessen besoldet werden und der Gesetztgeber einen Automatismus ins Gesetzt eingebaut haben, mit dem die Verfassungsmäßigkeit zeitnah sichergestellt wird, werden uns die Ergebnisse der Tarifverhandlungen völlig egal sein.

Das kann gerne voneinander getrennt werden, die Verknüpfung zwischen Tarif und Beamtenbesoldung ist wieder das Werk der Arbeitgeber/Dienstherren um beide Empfängergruppen um die Früchte Ihrer Arbeit zu bringen.
absolut richtig, denn der Tariflohn ist nur eins von mehreren Prüfkriterien die das BVerG entwickelt hat um die Amtsangemessenheit zu prüfen.
Titel: Antw:Erhöhung Inflation
Beitrag von: modesty am 12.11.2023 19:40
Ist mal etwas zusätzliches vom Land geplant, da sich der letzte Abschluss doch als einfach zur schlecht entpuppt ( sehr sehr lange Laufzeiten). Die 1,8 % im Sommer werden der Witz es Jahres…..

Immerhin 1,8% in Hessen, in den anderen Ländern 0% ...

Ich hatte dich schon einmal auf den Ländervergleich verwiesen. Also heul bitte leise in NRW. Noch dazu als Lehrerin, es gibt defacto schlimmere Schicksale, denen die Inflation tatsächlich weh tut.
Titel: Antw:Erhöhung Inflation
Beitrag von: modesty am 12.11.2023 20:28
Scuza, natürlich in RLP.