Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der Ruhestandsbeamten einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
Oder ist jemand anderer Meinung ? Wie lief bzw. läuft sein Hessen? Die müssten eigentlich weiter sein.
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der Ruhestandsbeamten einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der Ruhestandsbeamten einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
Oder ist jemand anderer Meinung ? Wie lief bzw. läuft sein Hessen? Die müssten eigentlich weiter sein.
Ich glaube ja nicht, dass es überhaupt endlich mal eine Sonderzahlung gibt...bisher sind die Beamten in NRW doch immer leer ausgegangen :(. Die Tarifbeschäftigten bei uns bekommen auch nur maximal 600€ und auch nur wennn Sie im Bereich "Corona" eingesetzt waren.
...und der normale Bürger (der ja keine Ahnung von TVL, TVöD, Beamtenstatus etc. hat), glaubt mittlerweile, die im öD bekommen bekommen alle sechs Monate Corona-Sonderzahlungen...
Die Nullrunde für 2022 bezog sich nur auf Ruhestandsbeamte.
Die Nullrunde für 2022 bezog sich nur auf Ruhestandsbeamte.
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der Ruhestandsbeamten einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
Oder ist jemand anderer Meinung ? Wie lief bzw. läuft sein Hessen? Die müssten eigentlich weiter sein.
Dann handelt es sich wohl um Beschäftigte, für die
der TVöD, der TV-V, der TVAöD, der TVSöD oder der VPöD gilt.
Dafür muss man auch nicht in einem Corona-Bereich eingesetzt sein.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html
ZitatDann handelt es sich wohl um Beschäftigte, für die
der TVöD, der TV-V, der TVAöD, der TVSöD oder der VPöD gilt.
Dafür muss man auch nicht in einem Corona-Bereich eingesetzt sein.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html
Ja, hier ist TVöD und ja, die haben letztes Jahr eine Prämie bekommen. Dieses Jahr aber nur, wenn sie im Gesundheitsbereich eingesetzt wurden und dann 50€ pro Monat. Gehe deshalb davon aus, dass die Beamten der Kreise, Städte und Kommunen ebenfalls wieder in die Röhre gucken.
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der Ruhestandsbeamten einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
So sehe ich es auch. Hier wurde offenbar eine neue Sparmöglichkeit entdeckt. So verärgert man aktive Beamte nicht und kann gleichzeitig bei den Pensionären sparen. Ich finde die Tarifeinigung ist für die Übertragung auf Beamte vollkommen ungeeignet.
Andererseits ist es auch etwas frech, die TV-L Einigung als Nullrunde zu bezeichnen. 1300 Euro sozialabgaben- und steuerfrei sind mal locker 4-8% Jahres-Extralohn für die Angestellten, auch wenn dieser nicht tabellenwirksam ist.
...und die Politik wird Vieles unsinnige tun...aber nie der Beamtenschaft in NRW eine Nullrunde zur landtagswahl bescheren... ;D
Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der Ruhestandsbeamten einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
So sehe ich es auch. Hier wurde offenbar eine neue Sparmöglichkeit entdeckt. So verärgert man aktive Beamte nicht und kann gleichzeitig bei den Pensionären sparen. Ich finde die Tarifeinigung ist für die Übertragung auf Beamte vollkommen ungeeignet.
Andererseits ist es auch etwas frech, die TV-L Einigung als Nullrunde zu bezeichnen. 1300 Euro sozialabgaben- und steuerfrei sind mal locker 4-8% Jahres-Extralohn für die Angestellten, auch wenn dieser nicht tabellenwirksam ist.
Allerdings ist das ein Einmal-Effekt. Die nächste Lohnanpassung basiert dann immer noch auf der alten Tabelle. Integriert bis zum Lebensende ist das ein trauriger Wettstreit mit der Inflation...
DSTG und DBB streben jetzt Besoldungsgespräche mit der Landesregierung an. Das Ziel ist die volumen- und zeitgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW. Auch hier stehen intensive Gespräche bevor. Die DSTG wird für Euch dabei sein!
Begeisternd ist er nicht, der Tarifabschluss. "Das war eine harte Auseinandersetzung. Den Anschlag auf die Eingruppierung aber konnten wir abwehren" so der Originalkommentar des DBB-Chefs Ulrich Silberbach. "Die Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient. Für einen konkurrenzfähigen ö.D. braucht es mehr."
Nachdem die Arbeitgeber seit Beginn der Verhandlungen kein Angebot vorgelegt hatten, sondern im Gegenteil Zugeständnisse von den Gewerkschaften beim Thema "Arbeitsvorgang" einforderten, waren die Fronten festgefahren. Angesicht von 4 % Inflation waren die Gewerkschaften nicht bereit, wie gefordert die Verbesserungen aus der Vergangenheit (zuletzt 1,4 % zum 01.01.21) als eine Art "Vorleistung" der Arbeitgeber anzurechnen.
Aus der Sicht der DSTG besonders erstaunlich: Einerseits beklagen die Länder - auch NRW - die Schwierigkeiten, Nachwuchs- und Fachkräfte zu gewinnen. Andererseits sind sie nicht bereit, die Einkommen im öffentlichen Dienst der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend anzupassen.
"Ohne Moos nix los" lautet die einfache, aber realitätsnahe Formel für aktive Personalpolitik und eine erfolgreiche Nachwuchsgewinnung.
In den kommenden Wochen gilt es, dass Tarifergebnis auf den Beamtenbereich zu übertragen. Dabei stehen sowohl die Beamten- als auch die Versorgungsbezüge im Mittelpunkt der Bemühungen der Gewerkschaften in NRW. Schwierig, insbesondere beim Thema der Prämienzahlungen.
"Die Landesregierung wird die erfolgte Tarifeinigung ..... genauso intensiv wie zeitnah prüfen und nach Beratung dem Landtag einen Vorschlag vorlegen."...da die zeitnah ja sowieso nie schaffen, wirds dann auch weniger intensiv sein... 8)
Hallo zusammen.
Ich habe mal eine kurze Frage: Erhalten Beamt* innen in NRW die Corona Sonderzahlung von 1300 Euro und wenn ja, wann wird diese ausgezahlt?
Danke und liebe Grüße.
die Frage hätte richtigerweise lauten müssen:
erhalten etwa Beamte in NRW ihre nächste Gehaltserhöung wirklich auch erst im Dezember 2022 und werden sie 1 Jahr lang mit einer nicht tabellenwirksamen Einmalzahlung abgespeist, die man täuschenderweise dann auch noch Corona-Zulage nennt?...
Lienenkämper hat sich auch bei der letzten Besoldungsrunde reichlich Zeit gelassen und dann doch 1:1 übernommen.
Viel spannender ist die Zusage, dass mit der Übernahme des Tarifabschlusses auch die Umsetzung und Prüfung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen soll.
Lienenkämper hat sich auch bei der letzten Besoldungsrunde reichlich Zeit gelassen und dann doch 1:1 übernommen.
Viel spannender ist die Zusage, dass mit der Übernahme des Tarifabschlusses auch die Umsetzung und Prüfung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen soll.
...genau!
Lienenkämper hat sich auch bei der letzten Besoldungsrunde reichlich Zeit gelassen und dann doch 1:1 übernommen.
Viel spannender ist die Zusage, dass mit der Übernahme des Tarifabschlusses auch die Umsetzung und Prüfung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen soll.
Wer im Kontext von Beamten den Begriff Beschäftigter verwendet, hat in meinen Augen jedes Vertrauen als kompetenter Verhandlungsführer verspielt.
In dem Artikel, der bei mir unter dem Link war, wird Besoldung mit keinem Wort erwähnt. Eigentlich geht es um ein Programm für Vergünstigungen hinsichtlich des Erwerbs des ersten Wohneigentums im Rahmen der Grunderwerbssteuer in NRW.
Vielleicht erst lesen…oder ich habe den falschen Link….
In dem Artikel, der bei mir unter dem Link war, wird Besoldung mit keinem Wort erwähnt. Eigentlich geht es um ein Programm für Vergünstigungen hinsichtlich des Erwerbs des ersten Wohneigentums im Rahmen der Grunderwerbssteuer in NRW.
Vielleicht erst lesen…oder ich habe den falschen Link….
Du hast vollkommen Recht! Ich habe den Link nicht geöffnet aber hatte bei der zitierten Passage direkt einen anderen Artikel im Kopf und habe das vorschnell verwechselt bzw. hier dann Bezug auf einen anderen Artikel genommen.
Entschuldigt bitte die Störung ::)
Und kein Wort zu der zugesagten Prüfung und etwaige Übernahme des Gerichtsurteils aus Berlin.
Der Vollständigkeit halber hier die Pressemitteilung des Landes:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifabschluss-fuer-angestellte-der-laender-wird-eins-zu-eins-auf-beamtinnen-und (https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifabschluss-fuer-angestellte-der-laender-wird-eins-zu-eins-auf-beamtinnen-und)
Ministerpräsident Hendrik Wüst zu dem Ergebnis der Gespräche: „Die rasche, zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses ist Zeichen der großen Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Richterinnen und Richter. In dieser schwierigen Zeit der Pandemie zeigt sich einmal mehr eindrucksvoll, wie wichtig hochqualifizierte und motivierte Beamtinnen und Beamte für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst sind. Die Landesregierung weiß die Arbeit der Beamtenschaft ebenso wie der Beschäftigten für Staat und Gesellschaft sehr zu schätzen.“
Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp: „Mit der Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter setzen wir ein starkes Signal der Wertschätzung für den öffentlichen Dienst in unserem Land. Wir möchten auch künftig gerade hoch qualifizierte, gut ausgebildete Fachkräfte gewinnen und ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter leisten gerade in der Pandemie herausragende Arbeit, dafür gilt ihnen unser Dank.“
Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: „Wir setzen ein klares Zeichen und honorieren den hohen persönlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist insbesondere aufgrund der soliden und vorausschauenden Haushaltspolitik möglich und trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen das absolut richtige Signal.“
Einen Kommentar dazu spare ich mir
Wird das Tarifergebnis auch auf die Kommunal Beamt*innen übertragen oder sind die Außen vor?Die sind raus. Kriegen -2,8%.
Viele Grüße
Wird das Tarifergebnis auch auf die Kommunal Beamt*innen übertragen oder sind die Außen vor?
Viele Grüße
@mpaiGern geschehen.
Danke für die "sehr qualifizierte" Antwort!
@mpai
Danke für die "sehr qualifizierte" Antwort!
Die Kostendämpfungspauschale soll künftig wegfallen. Gilt für aktive und Ruhestandsbeamten. Ich hätte mir gewünscht, dass das ehemalige „Weihnachtsgeld“, welches in die monatlichen Zahlungen eingearbeitet worden ist, wieder erhöht wird wie bei den aktiven und Ruhestandsbeamten des Bundes. Das wäre ein Äquivalent zu der 1300€ Sonderzahlung.
Leider konnte man sich da nicht durchsetzen.
Es tut sich was. Ich Frage mich aber, warum als "eine von vielen Maßnahmen" ausgerechnet der Wegfall der KDP konkret benannet wird. Warum werden die weiteren Maßnahmen nicht benannt?
Kann es sein, dass der aktuelle Rechner und der Prognoserechner hier auf diesem Portal die bereits beschlossene Erhöhung des Familienzuschlages für kinderreiche Beamte in NRW noch nicht berücksichtigt?
Die Pressemitteillung des Landes spricht von einem "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften". Es scheint also nicht die Grundbesoldung erhöht zu werden, sondern die familienbezogenen Bestandteile.
Sehr mager. Das Tarifergebnis wird wirkungsgleich auf die Beamtenschaft übertragen. Die KDP entfällt. Den Rest des Problems will man wie folgt aus der Welt schaffen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):Liest sich in der Tat sehr mager.
...
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2022
wird den Familien mit einem oder zwei im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern
ein entsprechender regionaler Ergänzungszuschlag gewährt.
...
Bei Mietstufe 3 soll der regionale Ergänzungszuschlag zur Stufe 2 des Familienzuschlags 43,39€ im Monat betragen. Bei Stufe 3 des Familienzuschlags beläuft sich der Ergänzungszuschlag auf 440,10€. Nach meine Verständnis also:
1 Kind: Einmalzahlung von 477,29€
2 Kinder: Einmalzahlung von 4.841,10€
Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat
Prima. Dann erreiche ich die Stufe 3 also demnächst gemeinsam mit allen neuen Kollegen. Danke für 4 Jahre Dienstzeit. ::) Oder wird die Erfahrungsstufe dann neu berechnet werden müssen?
Wie wärs mit Klageerhebung anstatt Kreuzchen setzen? Als würde das Setzen eines Kreuzchens an einer anderen Stelle irgendetwas ändern.
Durch die Neufassung der Anlage 6 werden in der Grundgehaltstabelle der
Landesbesoldungsordnung A in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 die Erfahrungsstufen
eins und zwei gestrichen. Die (Einstiegs-)Besoldung der betroffenen Beamtinnen und Beamten
erfolgt künftig aus der Erfahrungsstufe drei. Die Anlage 14 wird entsprechend den
besoldungsrechtlichen Änderungen angepasst.
In der Anlage 16 werden, als
Folgeänderung zu der Streichung der Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A
10, die Beträge der Grundgehaltsspannen angepasst und die jeweiligen Schwellenwerte
zwischen den einzelnen Stufen der Grundgehaltsspannen aus Klarstellungsgründen
harmonisiert.
Artikel 3 dieses Gesetzentwurfs regelt die entsprechende gesetzliche Überleitung von
Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 in die
Einstiegserfahrungsstufen der Grundgehaltstabelle. Weitergehende Details können der
Gesetzesbegründung entnommen werden.
Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat
Die Zahlen stammen aus dem Gesetzesentwurf, der bereits die entsprechenden Tabellen enthält und auf den ich aufgrund der Verbändeanhörung über einen kommunalen Spitzenverband zugriff habe. Eine Aussage zu den Vorjahren wird schlichtweg nicht getroffen...
Woher hast du diese Zahlen?
Das bezieht sich ja auch nur auf 2022... Ich vermisse derzeit Aussagen zu den Vorjahren. Alles in allem der erwartete schlechte Witz der Landesregierung. Sollte es so kommen weiß man als Beamter hoffentlich, wo man im Mai sein Kreuz nicht zu machen hat
Die Zahlen stammen aus dem Gesetzesentwurf, der bereits die entsprechenden Tabellen enthält und auf den ich aufgrund der Verbändeanhörung über einen kommunalen Spitzenverband zugriff habe. Eine Aussage zu den Vorjahren wird schlichtweg nicht getroffen...
Ich bin auf die konkrete Begründung im Gesetzentwurf gespannt.Platt gesagt steht nicht konkret drin, weshalb kinderlose Beamte ab A10 vom „Geldsegen“ ausgeklammert werden.
Hallo,Der REZ beläuft sich in dem Fall auf 440,10€ monatlich für den Zeitraum 01-11/2022. Ab dem 01.12.2022 sieht der Familienzuschlag der Stufe 3 bei Mietenstufe 3 wie folgt aus:
kann jemand die Tabelle des REZ mal hier einstellen? Oder mal einen Wert angeben für Mietenstufe 3 mit FamZuschlag Stufe 3?
Danke
Kurze Frage, was bedeutet der REZ für Familien mit 3 und mehr Kindern? Akkumuliert sich das wie bisher?
Ich bin A 10, Sufe 9. verheiratet und keine Kinder. Laufbahngruppe 2.1
Verstehe ich das richtig, dass sich für mich nichts ändern wird?
Keine Erhöhung der Familien- oder Strukturzulage?
Meint ihr, dass dieser Entwurf dann verfassungskonform ist?
Wenn ich das hier so lese, muss ich als kleiner Familienvater (1 Kind) mit A9 Stufe 11 und Wohnsitz „auf dem Dorf“ wohl demnächst dankbar sein, dass ich nicht weniger habe als vorher… :o
Bei Mietstufe 3 soll der regionale Ergänzungszuschlag zur Stufe 2 des Familienzuschlags 43,39€ im Monat betragen. Bei Stufe 3 des Familienzuschlags beläuft sich der Ergänzungszuschlag auf 440,10€. Nach meine Verständnis also:
1 Kind: Einmalzahlung von 477,29€
2 Kinder: Einmalzahlung von 4.841,10€
ich habe mal eine Frage
auf Seite 84
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf
steht was von Strukturzulage.
Aktuell für mD bei knapp 20€ dann knapp 83€ Brutto kommt also noch mal oben drauf zur normalen 2,8% " Besoldungserhöhung" ?
2. Wahrung des gebotenen MindestabstandesEine Betrachtung des internen Besoldungsabstandes findet ebenfalls nicht statt. Ob damit der Gesetzgeber damit seinen Begründungspflichten gem. BVerfG nachkommt, kann somit auch bezweifelt werden.
Durch die Gewährung des regionalen Ergänzungszuschlages und die Neustrukturierung und
Anhebung des Familienzuschlages der Stufen 2 und 3 wird der verfassungsrechtlich gebotene
Mindestabstand der Nettoalimentation von mindestens 15 Prozent zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf, auf Grundlage der oben dargelegten Methodik zur Ermittlung des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfes und der Nettoalimentation, in der untersten sowie allen
weiteren Besoldungsgruppen gewahrt.
Dabei muss man noch einmal betonen, dass der Wegfall natürlich nur die Besoldungsgruppen A5 - A10 betrifft. Konkret fallen bei den Besoldungsgruppen A5 - A7 jeweils die erste und zweite Erfahrungsstufe weg. Ab A8 beginnt die Tabelle bei Erfahrungsstufe 2, die dann künftig wegfällt. Am härtesten würde es somit den Beamten in A5 treffen, der nach 4 Jahren Dienstzeit Ende letzten Jahres die Stufe 3 erreicht hat und sich jetzt in einer Erfahrungsstufe mit Berufsanfängern wiederfindet. Im gehobenen Dienst reduziert sich das entsprechend auf zwei Jahre.
Auch das ist allerdings eine Maßnahme "im Hinblick auf die auch künftig steigenden Anforderungen im Zuge
der Digitalisierung und zum Zwecke der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit". Wie groß dieser Wurf mit Blick auf 150€ brutto mehr Einstiegsgehalt im mD bzw. 100€ brutto mehr Einstiegsgehalt im gD am Ende tatsächlich ist, lasse ich mal dahingestellt.
Aber man lernt doch fleißig aus der Mobilfunkwirtschaft: Neukundenbonus ist wichtiger als Treuebonus. Wer einmal kam, der bleibt auch!
Ich bin gespannt auf die politische Diskussion - das könnte für die SPD eine Steilvorlage für ein Wahlkampfthema sein, wenn die den Ball aufnehmen will. Aber mehr Geld für Beamte ist am Ende dann vielleicht doch nicht so massentaugliches Thema ;)
Bezüglich der Strukturzulage ist mir aufgefallen, dass die Zulage für A 9 zukünftig 330 Euro statt 100 Euro betragen soll. Die Strukturzulage für A 10 bleibt hingegen unberührt bei etwa hundert Euro.
Damit kann Dich nicht im Ernst noch das Abstandsgebot eingehalten sein oder?
Bezüglich der Strukturzulage ist mir aufgefallen, dass die Zulage für A 9 zukünftig 330 Euro statt 100 Euro betragen soll. Die Strukturzulage für A 10 bleibt hingegen unberührt bei etwa hundert Euro.
Damit kann Dich nicht im Ernst noch das Abstandsgebot eingehalten sein oder?
Also ich lese da 330,03€ = Amtszulage (vorher 321,04€) und 92,86€ = Strukturzulage (vorher 90,33€). Also nicht so der große Sprung… Aber schön wäre es gewesen! 😎
Hallo,
verstehe ich das also richtig, dass ein verheiratete/r Beamte/r (A9) mit 2 Kindern ab dem 01.12.2022 in der "Mietstufe 1" den Familienzuschlag der Stufe 3 mit 646,11 erhält oder bekommt er zusätzlich auch noch die Beträge der Stufe 1 und Stufe 2 ( 152,68/285,62 )?
Das wäre ja in der Tat für die Familien eine ordentliche Anpassung.
Gruß
Hallo,
verstehe ich das also richtig, dass ein verheiratete/r Beamte/r (A9) mit 2 Kindern ab dem 01.12.2022 in der "Mietstufe 1" den Familienzuschlag der Stufe 3 mit 646,11 erhält oder bekommt er zusätzlich auch noch die Beträge der Stufe 1 und Stufe 2 ( 152,68/285,62 )?
Das wäre ja in der Tat für die Familien eine ordentliche Anpassung.
Gruß
Nach meinem Verständnis würde bei diesem Beispiel der bisherige Gesamtfamilienzuschlag der Stufe 3 von 407,16 EUR monatlich auf 646,11 EUR monatlich angehoben.
Was passiert jetzt eigentlich mit den Widersprüchen? Ich habe in 2020 und 2021 Widerspruch eingelegt. Hierzu habe ich die Formblätter vom dbb nrw benutzt. Es gab zwei, einer der die Alimentation als genzes und einer, der die Alimentation kinderreicher Familien (3 und mehr) betraf. Da ich 2 zwei Kinder habe, habe ich nur die Alimentation als ganzes beanstandet. Aus dem Entwurf geht ja hervor, das die Alimentation als ganzes als ausreichend angesehen wird. Somit gehen also alle Widersprüche ins Leere. Habe ich das so richtig verstanden? Dann verstehe ich auch, warum keine Regelung für rückwirkende Zeiträume bezüglich dem REZ getroffen wurde.
Vielen Dank, TonyBox, fürs Einstellen des Gesetzentwurfs! Ich bin aber jetzt etwas verwirrt. Es finden sich zwei Anlagen 13 zu den Familienzuschlägen der Stufen 2 und 3. Auf Seite 36 werden nur die jetzigen Werte um 2.8% erhöht, auf Seite 82 finden sich die neuen Werte in Abhängigkeit von den Mietstufen. Beide Anlagen sollen ab 1.12.2022 gültig sein.
Darf ich mir dann aussuchen, was mir besser passt?
Unabhängig davon, dass das eine für viele Beamte gute Nachricht ist, dürfte das Mittel als solches nicht hinreichend sein, um die Mindestalimentation als "absolute Untergrenze" einer noch amtsangemessenen Alimentation zu gewährleisten. Denn nicht alles Beamte profitieren von dieser Entscheidung, da es freiwillig gesetzlich versicherte Beamte gibt, die also nicht von dieser geplanten gesetzlichen Regelung betroffen sind. Um also die Mindesalimentation als solche in ihrer Qualität als "absolute Untergrenze" zu erreichen, dürfte diese Entscheidung gleichheitsgerecht und damit sachlich begründet kaum ins Feld geführt werden können.
Kurze Frage:
Der Gesetzesentwurf konzentriert sich auf die festgestellten Mängel bzgl. der Alimentation kinderreicher Familien, oder?
Das heißt, es wird einen weiteren Gesetzesentwurf geben, der sich generell der Alimentation von Beamten annimmt? Ich verstehe die Denkweise ab dem 2./3. Kind, doch treffen bspw. eklatant hohe Mieten in den beliebten Großstädten auch kinderlose Beamte und Beamte mit einem Kind, während meine pendelnden Kollegen fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise plus Pendlerpauschale (neuerdings ja auch noch mal ab 25 Kilometern erhöht) genießen.
Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:
Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.
Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:
Abrechnung LBV 01/22
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1: 148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.: 1065,79€
Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2: 277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3: 129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4: 807,15€
Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.
Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.
Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:
Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:
Fam.zuschlag. Stufe 2: 285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3: 772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4: 829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€
Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22
Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?
Also ich finde diesen Gesetzentwurf extrem schwer zu durchschauen, was man auch an den ganzen Fragen hier merkt. Muss mich jetzt als jemand der in Hessen wohnt auch nicht wirklich interessieren, aber man schaut ja auch mal, was sich so in anderen Bundesländern so tut.
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021) (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)
Bei einem Kind ändert sich zumindest bei Mietenstufe II eigentlich nichts (bis auf die +2.8%), oder?
Die "einfache" Streichung der ersten Erfahrungsstufen sehe ich allerdings auch kritisch
Was würde sich durch die Änderungen für ein Unterschiedsbetrag für eine ledige Beamtin mit einem Kind, wohnhaft in Köln? (Mietstufe 6, BS A 10) wieviel hätte sie monatlich brutto mehr also jetzt ab Dezember 2022?
Vielen Dank, TonyBox, fürs Einstellen des Gesetzentwurfs! Ich bin aber jetzt etwas verwirrt. Es finden sich zwei Anlagen 13 zu den Familienzuschlägen der Stufen 2 und 3. Auf Seite 36 werden nur die jetzigen Werte um 2.8% erhöht, auf Seite 82 finden sich die neuen Werte in Abhängigkeit von den Mietstufen. Beide Anlagen sollen ab 1.12.2022 gültig sein.
Darf ich mir dann aussuchen, was mir besser passt?
Kurze Frage:
Der Gesetzesentwurf konzentriert sich auf die festgestellten Mängel bzgl. der Alimentation kinderreicher Familien, oder?
Ich dachte eigentlich, dass unsere aktuelle Landesregierung hier in NRW fair mit seinen Beamten umgeht, aber dieser Gesetzesentwurf belehrt mit mich nun eines bessern…eigentlich hätte ich es wissen müssen, dann wäre ich jetzt vielleicht nicht so enttäuscht.
Ok, das ist echt schwere Kost. Könnte mir jemand erläutern was sich für einen Beamten, verheiratet, 2 Kinder, A12 mit Mietstufe 3 ändern würde? Aktuell macht der Familienzuschlag Stufe 3 insgesamt 407.16 €/Monat aus.
Vielen Dank im Voraus ... Versucher aber weiterhin mit das selbst zu erläutern ;-)
Und im Übrigen "fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise" gibt es auf dem Land auch nicht mehr. Die Miete, die eingespart wird, geht mehr oder weniger 1zu1 für Fahrtkosten wieder drauf :).
Ich wohne selber in der Stadt, aber dieses ewige "die Leute auf dem Land haben es so viel besser, ich will zwar in der Stadt wohnen und alles vor der Haustüre haben, aber nichts dafür zahlen" ist nur noch nervig.
Und im Übrigen "fröhlich günstige Mieten/Kaufpreise" gibt es auf dem Land auch nicht mehr. Die Miete, die eingespart wird, geht mehr oder weniger 1zu1 für Fahrtkosten wieder drauf :).
Ich wohne selber in der Stadt, aber dieses ewige "die Leute auf dem Land haben es so viel besser, ich will zwar in der Stadt wohnen und alles vor der Haustüre haben, aber nichts dafür zahlen" ist nur noch nervig.
Du kannst ja noch mal mit sachlichen Argumenten kommen. Ansonsten hat dieser Teil deines Posts keinen Wert. Danke!
M.E. wurde bei dem Entwurf wieder etwas außer Acht gelassen. Es ging in der Entscheidung des BVerfG darum, dass jemand mit 3 Kindern oder mehr nicht einen größeren Teil seines Gehalts für die Versorgung seiner Kinder aufbringen müssen soll, als jemand aus der Referenzfamilie.
Also ich finde diesen Gesetzentwurf extrem schwer zu durchschauen, was man auch an den ganzen Fragen hier merkt. Muss mich jetzt als jemand der in Hessen wohnt auch nicht wirklich interessieren, aber man schaut ja auch mal, was sich so in anderen Bundesländern so tut.
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021) (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)
Bei einem Kind ändert sich zumindest bei Mietenstufe II eigentlich nichts (bis auf die +2.8%), oder?
Die "einfache" Streichung der ersten Erfahrungsstufen sehe ich allerdings auch kritisch
Fast richtig. Aktuell werden für 3 Kinder 1.214,31 € gezahlt. Dein Fehler liegt im Wechsel der Systematik. Beim Ist-Stand musst du neben dem Tabellenwert (Stufe 2 = 277,84 €) den Erhöhungsbetrag für Stufe 3 (129,32 €) und den Erhöhungswert für Stufe 4 (807,15 €) zusammenrechnen. Der Unterschied von neuer zu alter Regelung beträgt damit nur noch 389,60 €, nicht 796,86 €.
Mir ging es um die Werte quasi vor den umgesetzten Urteilen (so wie es früher war) und jetzt nach den beiden Urteilen.
Somit wären es (wenn es denn so kommt) für eine 3K Familie in der Mietenstufe II knapp 800€ brutto mehr.
Aber der Wert ist der Gleiche dann: 1601,91€
Mit der Pendlerpauschale werden nicht einmal Ansatzweise die Kosten des PKW aufgefangen. Anscheinend hast du von dieser soviel Ahnung wie der Herr Klimaminister.
Dann zieh halt aufs Land und hör auf rumzuheulen. Ist doch eine ganz offensichtliche Lösung deines "Problems".
Dann zieh halt aufs Land und hör auf rumzuheulen. Ist doch eine ganz offensichtliche Lösung deines "Problems".
...manche wohnen halt aus gesamtpolitischer Verantwortung in der Stadt... ;D
Das habe ich auch nicht behauptet. Aber ihre Aufgabe ist auch nicht die 1:1 Finanzierung selbstgewählter Lebensstile (hier das ruhige Wohnen in der suburbanen, grünen Kulturlandschaft). Doch subventioniert sie dennoch das Pendeln und somit auch den Ausstoß von Kohlendioxid und Stickoxiden. Und das ab dem 21. Kilometer noch mal mit 5 Cent mehr.
Mich würde auch interessieren, wie wir damit umgehen können, wenn Widersprüche, die in den Jahren 2021, 2020 und früher eingereicht wurden, auf der Grundlage des neuen Gesetzes zurückgewiesen werden.
Dass der Klageweg dann, wie in Hamburg, beschritten werden muss, ist klar. Wie erfolgsvorsprechend wird diese Klage sein?
Swen, dem ich auch meinen Dank für seine hervorragende Arbeit hier aussprechen möchte, hatte ja bereits damit begonnen, einige im Gesetzesentwurf kritische Punkte hervorzuheben. Ich fände es toll, wenn wir möglichst strukturiert eine Übersicht erstellen könnten, damit wir - sollte eine Klage erforderlich werden - schnell handeln können.
Ich persönlich tue mich schwer damit, dass der Familienzuschlag und der regionale Ergänzungszuschlag miteinander verzahnt sind. Das ist schlicht nicht gerecht.
Kauf dir halt ein Lastenrad wenn du vor Co2 Angst hast.
Ergibt sich der neue Familienzuschlag ab Dezember 21 aus der Anlage 13 auf Seite 82 des Gesetzentwurfs, weil diese Tabelle dann die bisherige Tabelle im neu in Kraft tretenden Besoldungsgesetz ersetzt?
@ Stefan,
könnten Sie bitte den Link teilen, wo Sie das Schreiben
"Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen"
gefunden haben.
Vielen Dank
Guten Tag zusammen,
vielen Dank allen, die hier über konstruktive und informative Beiträge zur Transparenz der Diskussion beitragen.
Eine Frage (auf die Gefahr hin, dass die Antwort vielen bereits klar ist): Wie sieht das weitere Verfahrena aus (Instanzen, Fristen etc.).
Oder anders: Wann, in etwa, ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen?
Vielen Dank!
Wer also vorhat, von der Nachzahlung im Dezember ein E-Fahrrad zu kaufen, sollte aus meiner Sicht vielleicht noch etwas warten.Kein Problem. Die Lieferzeiten dafür betragen doch sowieso derzeit bis zu 18 Monate ;)
Wurde eigentlich schon einmal diskutiert, wie der neue Familienzuschlag bei Beamten in Teilzeit gehandhabt werden soll?
Bei einer Teilzeit von z.B. 50% wird aktuell auch die Familienzulage halbiert.
Allerdings halbiert sich ja nicht die Anzahl der Kinder, so dass gemäß der Anpassung der Alimentation von Familien der Familienzuschlag eigentlich weiterhin voll ausbezahlt werden müsste.
Man kann hier viel diskutieren:Nein, die müssen ja automatisch erhöht werden, wenn deren Rahmen sich ändert.
Wie ist es bei zukünftigen Anpassungen der Besoldung nach Übertragung der Tarifergebnisse? Hier wird i.d.R. die Grundbesoldung angepasst. Was ist aber mit den Zuschlägen, die künftig einen erheblichen Teil der Gesamtbesoldung ausmachen? Man wird sich rühmen, die Besoldung angepasst zu haben, aber natürlich verschweigen, einen großen Teil dabei außer Acht gelassen zu haben.
Sollte man dabei tatsächlich doch im Sinn haben, die Zuschläge zukünftig bedarfsgerecht anzupassen, so darf dabei nicht außer Acht bleiben, dass an der Grundbesoldung auch die Versorgung hängt. Bei einer Verschiebung zu einer Alimentation über Zuschläge, wird die zukünftige Höhe der Versorgung leiden. Zuschläge haben nämlich für die Versorgung keine Relevanz.Da die FamZuschläge ja erhöht und gezahlt werden für die zu alimentierende FamMitglieder ist das doch in sich stimmig und richtig.
Geringe Ausdifferenzierung der Zuschläge in Bezug auf die Besoldungsgruppen. Es handelt sich nahezu um Festbeträge nahezu über die gesamte Bandbreite der Besoldungsgruppen. Wieso keine Berücksichtigung der Progression? Wenn man annimmt, dass die Grundbesoldung im Wesentlichen die amtsangemessene Alimentation sicherstellen soll, resultiert daraus eine Verringerung des Abstandes der Besoldungsgruppen zueinander. Wieso erhält der A6er unter Berücksichtigung der Steuerlast mehr Zuschläge für seine Kinder als der A13er, bzw. wieso wird von diesem verlangt, einen größeren Teil der Grundbesoldung für seine Kinder aufzuwenden?Ist ja ab Kind 3 nicht mehr statthaft und da müsste eigentlich ein nach Netto errechneter Zuschlag ermittelt werden.
Wenn man sich solche Gedanken macht, erkennt man eins:Ja absolut, insbesondere, weil man nicht die Besoldungsstruktur grundlegend reformiert, sondern weiter dilettantische und verfassungswidrige Flickschusterei macht.
Der Streit für eine amtsangemessene Alimentation wird einen bis ins Grab begleiten. Ein vermeintlicher Sieg heute bedeutet möglicherweise neue Rechtsstreitigkeiten morgen.
Sollte man dabei tatsächlich doch im Sinn haben, die Zuschläge zukünftig bedarfsgerecht anzupassen, so darf dabei nicht außer Acht bleiben, dass an der Grundbesoldung auch die Versorgung hängt. Bei einer Verschiebung zu einer Alimentation über Zuschläge, wird die zukünftige Höhe der Versorgung leiden. Zuschläge haben nämlich für die Versorgung keine Relevanz.
Beamte des Landes NRW: Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ist angeordnet worden, dass die "Corona-Prämie" von 1.300 € mit den Bezügen für den Monat März 2022, also Ende Februar, zur Auszahlung kommt.
Müsste nicht die Strukturzulage auch eingearbeitet werden ?
Für A8 doch sogar ab 1.1.2022 ?
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2023&g=A_8&s=8&f=0&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2022&stkl=1&r=0&zkf=0
Den Gemeinden [...] wird empfohlen, entsprechend zu verfahren und eine Abschlagszahlung auf die Corona-
Sonderzahlung bis spätestens zum 31. März 2022 vorzunehmen.
Ich frage mich ernsthaft, wie die Umsetzung des Entwurfs bei der Pendlerin vom Land mit Kleinfamilie ankommt, wenn sie ihre Besoldung mit der hauptstädtischen reproduktionsfreudigen Kollegin vergleicht. (Nein, ich selbst bin gar nicht so negativ betroffen.).
Man könnte, wenn man wollte, auch den Ruhestandsbeamten einen Ausgleich zukommen lassen. So wäre es möglich, den Prozentsatz der Beihilfe auf 75% oder 80% zu erhöhen. Vor zig Jahren war der Prozentsatz schon mal bei 80%. Der Beitragssatz zur privaten Krankasse ist für viele auf auf über 30% der Pension gestiegen. Das ist nicht mehr normal.
Antwort: Für 2Personen (meine Frau bekommt 195,—€ Rente) im Monat, beträgt der PKV Beitrag für 30% Versicherungsleistung einschließlich Pflegeversicherung 599,83 € im Monat. Desto älter man wird, desto höher wird der Beitrag. Wollen sie auch noch mein Alter wissen ?
Die Ehefrau ist seit 50 Jahren über den Ehemann beihilfeberechtigt. In die GKV kommt sie nicht mehr rein.Versuchen sie mal mit über 70 Jahren in die GKV zu kommen. Unmöglich. Bei 2000 € Pension macht das rd. 30%
Antwort: Für 2Personen (meine Frau bekommt 195,—€ Rente) im Monat, beträgt der PKV Beitrag für 30% Versicherungsleistung einschließlich Pflegeversicherung 599,83 € im Monat. Desto älter man wird, desto höher wird der Beitrag. Wollen sie auch noch mein Alter wissen ?
Ist schön gesagt, wer das Lebensmodell wählt, muss sich über die Konsequenzen klar sein. Als der Beamte 1961 Beamter wurde, waren die Ehefrauen aller Kollegen nicht beschäftigt. Sie kümmerten sich um die Kinder.Das war damals so. Keine Kita, keine Kindergärten. Ab 2 Kind 25DM Kindergeld. Wer die damalige Zeit nicht kennt, kann leicht reden über Lebensmodell. Der Beamte lag ganz knapp über den Fürsorgesatz, so hieß das damals. Jetzt mach ich Schluss, sonst wird mir noch vorgeworfen, das ich Beamter bin. Hätte ja auch Angestellter sein können, dann wären keine Probleme mit der Beihilfe.Die Ehefrau ist seit 50 Jahren über den Ehemann beihilfeberechtigt. In die GKV kommt sie nicht mehr rein.Versuchen sie mal mit über 70 Jahren in die GKV zu kommen. Unmöglich. Bei 2000 € Pension macht das rd. 30%
Nein. Es sind rund 15 % für den Beamten und seine KV. Wer das Lebensmodell wählt, dass die Ehefrau über kein eigenes Einkommen verfügt, muss sich dann auch über die Konsequenzen klar sein.
2019 - 471,51 €Antwort: Für 2Personen (meine Frau bekommt 195,—€ Rente) im Monat, beträgt der PKV Beitrag für 30% Versicherungsleistung einschließlich Pflegeversicherung 599,83 € im Monat. Desto älter man wird, desto höher wird der Beitrag. Wollen sie auch noch mein Alter wissen ?
Danke für die Antwort. Bitte meine Frage nicht als Kritik verstehen - ich wollte einfach gerne ein konkretes Beispiel. Eine Nachfrage, wenn das gestattet ist: wie stark ist ihr Beitrag denn angestiegen in den letzten Jahren? Im Moment (aktiver Dienst) bezahle ich ca. 800€ für mich, Ehefrau und 4 Kinder.
2019 - 471,51 €Antwort: Für 2Personen (meine Frau bekommt 195,—€ Rente) im Monat, beträgt der PKV Beitrag für 30% Versicherungsleistung einschließlich Pflegeversicherung 599,83 € im Monat. Desto älter man wird, desto höher wird der Beitrag. Wollen sie auch noch mein Alter wissen ?
Danke für die Antwort. Bitte meine Frage nicht als Kritik verstehen - ich wollte einfach gerne ein konkretes Beispiel. Eine Nachfrage, wenn das gestattet ist: wie stark ist ihr Beitrag denn angestiegen in den letzten Jahren? Im Moment (aktiver Dienst) bezahle ich ca. 800€ für mich, Ehefrau und 4 Kinder.
2022. - 599,83 €
Steigerung rd. 27,2%
Ist schön gesagt, wer das Lebensmodell wählt, muss sich über die Konsequenzen klar sein. Als der Beamte 1961 Beamter wurde, waren die Ehefrauen aller Kollegen nicht beschäftigt. Sie kümmerten sich um die Kinder.Das war damals so. Keine Kita, keine Kindergärten. Ab 2 Kind 25DM Kindergeld.Natürlich, denn die Regelungen insbesondere mit der Krankenversicherung für die Ehefrau (welche eben nicht familienversichert ist) haben sich meines Wissens seit dem nicht grundsätzlich geändert. Demzufolge wusste man damals schon, was einen im Alter erwartet.
Wer die damalige Zeit nicht kennt, kann leicht reden über Lebensmodell
Der Beamte lag ganz knapp über den Fürsorgesatz, so hieß das damals.Was bedeutet das?
Jetzt mach ich Schluss, sonst wird mir noch vorgeworfen, das ich Beamter bin. Hätte ja auch Angestellter sein können, dann wären keine Probleme mit der Beihilfe.Stimmt, womit wir wieder beim obigen Thema wären. Wahl des Lebensmodells.
Die Angriffe sind unnötig.
Man könnte, wenn man wollte, auch den Ruhestandsbeamten einen Ausgleich zukommen lassen. So wäre es möglich, den Prozentsatz der Beihilfe auf 75% oder 80% zu erhöhen. Vor zig Jahren war der Prozentsatz schon mal bei 80%. Der Beitragssatz zur privaten Krankasse ist für viele auf auf über 30% der Pension gestiegen. Das ist nicht mehr normal.
im Gange der Gesetzgebung geht es dann im Ausschuss weiter mit der Expertenanhörung:
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP17/2200/E17-2221.html
Zuvor wurde "schon" am 28.02. zu Stellungnahmen eingeladen.
zu allen Drucksachen wurde die Drucksache vom DBB beigefügt, die sich lediglich auf Drs. 17/15940 "Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen" bezieht. (Die Hauptregelung des Gesetzes ist meines Erachtens die Einführung der 44 Stunden-Woche (zzgl. Überstunden) unter zusätzlichem Einbehalt von mind. 10 Urlaubstagen - wie attrak tief kann NRW noch sinken)
[..]
Sorry, hab ich hier einen Scherz nicht kapiert? Von einer 44 Stunden-Woche hab ich noch nichts gehört und kann das auch nirgendwo finden.
Das könnte er wohl ;D
Ich frage mich nur, welche jungen Leute (Anfang 20 für gehobenen Dienst, unter 18 für den mittleren Dienst) sich anhand dieser super, duper, tollen Maßnahmen für den öD entscheidet.
Der überwiegende Teil ist noch nicht im öD integriert, um zu wissen, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Maßnahmen überhaupt beziehen, geschweige denn, ob das gut oder schlecht ist.
Als 18jähriger Abiturient interessiert mich ein Jobrad auch gerade zu 0. Die weiteren pauschalen Forderungen (Stundenwoche, Eingangsamt, ÖPNV, etc.), die auch tatsächlich interessant wären, werden ohnehin nicht umgesetzt.
Attraktivität zum 0-Tarif.
Wenn ich noch einmal Jobrad lese raste ich aus...
Wenn ich noch einmal Jobrad lese raste ich aus...
Jobrad
Sieht ja wirklich so aus, als ob alle Bundesländer einfach die unteren Besoldungsgruppen / und auch Erfahrungsstufen streichen.
Sieht bald sehr lustig aus.
2028: Durch Abschaffung der Besoldungsgruppen A 8 und A9 wird die Notwendigkeit der Besoldungsgruppe A 18 und A 19 erkannt. Diese tragen dann den Namen großer Leitender Regierungsdirektor (A18) und Oberer Leitender Regierungsdirektor (OLD) A 19
2030: Durch die Kostensteigerungen findet eine weitere Anpassung statt. A 10 und A11 wird gestrichen und daher der "Oberste Leitende Regierungsdirektor" Besoldungsgruppe A 20 eingeführt. Dies führt im Norden der Republik zu Problemen mit der Osteeautobahn bei einigen Nordländern.
2032: Hohe Inflation führen zur Streichung der Besoldungsgruppe A 12. Der gehobene Dienst beginnt ab jetzt mit der Besoldunsgruppe A13. Es wird das Amt des "Größten Leitenden Regierungsdirektors" (GröLRD) Besoldungsgruppe A21 geschaffen.
To be continued.................
"Daher regen wir zum wiederholten Male an, eine unsererseits schon länger geforderte Öffnungsklausel für Entgeltumwandlungsmodelle zur Anschaffung und zum Leasing von Jobrädern oder E-Bikes für die Beamtinnen und Beamten gesetzlich zu eröffnen. Damit würde nicht nur ein weiterer Attraktivitätsfaktor für die beamteten Bediensteten geschaffen"
Wenn ich noch einmal Jobrad lese raste ich aus...
Wenn ich noch einmal Jobrad lese raste ich aus...
Jobrad
Das ist doch Mobbing :D
Job-Kfz wäre angenehm.
Ich weiß auch nicht, was die Gewerkschaften ständig mit diesem Jobrad haben. Mal abgesehen davon, dass es für die meisten schon grundsätzlich uninteressant ist, kann es doch auch nur genutzt werden, wenn ich einigermaßen in der Nähe von der Behörde lebe. Da wiederum kann ich mir aber als Berufseinsteiger, ohne die ganzen Zuschläge für Familien nicht leisten, sodass.... ach was solls....her mit den Jobfahrrädern ! Nachdem bei uns in der Sparte auch eine Mailsignatur eingeführt und das Briefpapier geändert wurde, hat sich die Bewerberzahl drastisch erhöht. Auch die Qualität ist wieder spürbar gestiegen
Jobrad ....ja dieses Thema.
Was zeigt uns das?
es zeigt, dass die Arbeitgeber selbst für dieses Minithema keine Lösung finden könnne. Wohlgemerkt es geht hier im Fahrräder mit zwei reifen und einem Rahmen. also keine weltraum oder quantenforschung.
Sehr schade.
Und wenn man bei diesem Thema schon die weisse Flagge schwenkt, kann bei anderen Themen kein großer Wurf erwartet werden.
Verfolgt jemand die heutige Sachverständigenanhörung im Landtagsausschuss?
Schön war auch wieder die Frage eines Abgeordneten (Herr Witzel?), wie die Gewerkschaften sich denn bitte die Reduzierung der Wochenarbeitszeit angesichts der zehntausenden Leerstellen vorstellen. Eine Reduzierung würde ja den Personalbedarf erhöhen, der dann wieder nicht gedeckt werden kann. So als ob das Ganze Thema nicht auch irgendwie mit der Attraktivität zusammenhängen würde...
Schön war auch wieder die Frage eines Abgeordneten (Herr Witzel?), wie die Gewerkschaften sich denn bitte die Reduzierung der Wochenarbeitszeit angesichts der zehntausenden Leerstellen vorstellen. Eine Reduzierung würde ja den Personalbedarf erhöhen, der dann wieder nicht gedeckt werden kann. So als ob das Ganze Thema nicht auch irgendwie mit der Attraktivität zusammenhängen würde...
Zumal: Wer hat denn die Erhöhung dazu genutzt, Stellen bis zum Exitus abzubauen?
..in NRW wechselt ja inzwischen mit jeder Wahl die Regierung komplett...ich weiß schon gar nicht mehr, welche Farbe die Regierung hatte, die das damals verabschiedet hat...
...generell kann man aber als Beamter sagen, dass die Politik nur dann was für die Beamtenschaft tun will, wenn sie sich gerade mal in der Opposition befindet...
Schön war auch wieder die Frage eines Abgeordneten (Herr Witzel?), wie die Gewerkschaften sich denn bitte die Reduzierung der Wochenarbeitszeit angesichts der zehntausenden Leerstellen vorstellen. Eine Reduzierung würde ja den Personalbedarf erhöhen, der dann wieder nicht gedeckt werden kann. So als ob das Ganze Thema nicht auch irgendwie mit der Attraktivität zusammenhängen würde...
Umso absurder ist in der Tat die (irgendwie nur öffentlich geführte) Diskussion um eine Attraktivierung des öffentlichen Dienstes. Aber das wäre ja zu einfach, wenn man ihn nach der De-Attraktivierung in der zurückliegenden Jahren/Jahrzehnten erst einmal wieder reattraktivieren würde, indem man die De-Attraktivierungen zurücknimmt - danach könnte man eigentlich erst über Attrativitätssteigerungen sprechen.
Aber die Diskussion um das gekürzte Weihnachtsgeld braucht man ja auch nicht mehr führen, nachdem es in die Grundbezüge gemixt worden ist. Prinzipiell meines Erachtens nach wie vor die richtige Entscheidung, aber das im Einzelnen bekomme ich ja nicht mehr gepackt.
Naja, immerhin kann das Weihnachtsgeld nicht mehr gekürzt werden. Ganz im Gegenteil, tatsächlich steigt es ja sogar linear mit.
Viel trauriger ist, dass MIT dem integrierten Weihnachtsgeld die Grundbesoldung....nunja... ist ja bekannt...
Wie sieht es mit der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kollegen, die sich schon in der Stufe 3 oder höher befinden, aus?
Die Gnade der Späten Geburt?Wie sieht es mit der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kollegen, die sich schon in der Stufe 3 oder höher befinden, aus?
Die haben Pech.
Vor allem eine Tabelle zu haben wo es keine Stufe 1 und 2 mehr gibt?
Dann kann man auch die Stufe 3 zur Stufe 1 usw. machen.
Vor allem eine Tabelle zu haben wo es keine Stufe 1 und 2 mehr gibt?
Dann kann man auch die Stufe 3 zur Stufe 1 usw. machen.
Auch der "regionale Ergänzungszuschlag" ist doch möglichst so bemessen, dass wenige davon profitieren. Warum sonst wurde nicht das Grundgehalt angehoben 🤔
Der die morgige Betrachtung grundlegende Beitrag zum Zeitraum von 2008 bis 2020 wird in rund zwei Wochen in der DÖV erscheinen (https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/). Er zeigt in seiner Tabelle 7, dass die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe in NRW seit 2008 durchgehend noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Im letzten betrachteten Jahr, 2020, lag die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe gewährte Nettoalimentation um 18,8 % unterhalb der Mindestalimentation (2008 waren es 20,4 % gewesen).
(https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/)...ich dachte (Eigen)Werbung sei hier nicht erlaubt?... 8)
Wir sollten darüber diskutieren, was die Lohn-/Besoldungserhöhung bringt. Nichts. Reallohnverlust 2021 und 2022.
Mitnichten die können sich jederzeit einen AG suchen, der bereit ist marktgerecht zu bezahlen. Das ist doch einer wesentliche Vorteile des Angestellten darseins.Wir sollten darüber diskutieren, was die Lohn-/Besoldungserhöhung bringt. Nichts. Reallohnverlust 2021 und 2022.
Tja, da gibts eigentlich auch nix mehr zu diskutieren. Es lebe die Gewerkschaft, die solche Tarif-"Erhöhungen" unterschreibt - was sind das eigentlich für Verhandler da, verfolgen die wirklich die Interessen ihrer Mitglieder? Beamte können wenigstens klagen, die Tarifbeschäftigten müssen schlucken, was Verdi da unterschreibt...
Das kann doch der Beamte auch 😎
einfach Antrag auf Entlassung stellen und sich woanders was besseres suchen...
Ist das so einfach? Ich hatte mal einen Kollegen, der in einem monatelangen Kleinkrieg akribisch nachweisen musste, dass er sich selbst zu versorgen in der Lage ist, ehe man ihn hat gehen lassen.
Ist das so einfach? Ich hatte mal einen Kollegen, der in einem monatelangen Kleinkrieg akribisch nachweisen musste, dass er sich selbst zu versorgen in der Lage ist, ehe man ihn hat gehen lassen.
Ja ist es, siehe § 33 LBG NRW.
Für den Fall, dass einem der Forenmitglieder in der DÖV die Veröffentlichung eines 56-seitigen (!) Beitrags eingeräumt wird, kann man ja vielleicht eine Ausnahme machen 😉(https://www.doev.de/vorschau-auf-die-nachste-ausgabe/)...ich dachte (Eigen)Werbung sei hier nicht erlaubt?... 8)
... die Veröffentlichung eines 56-seitigen (!) Beitrags ...
[...] das ungläubige Staunen über den Umstand, dass dieses würdelose Trauerspiel weitestgehend von der juristischen Fachöffentlichkeit unkommentiert bleibt [...]
Was kann den eigentlich eine mögliche Konsequenz sein, wenn die Bundesländer die Vorgaben des Verfassungsgericht weiterhin missachten?
Es werden offenbar reihenweise neue Gesetze entworfen, wo zum Zeitpunkt der Verabschiedung breiter Konsens besteht darüber, dass diese nicht verfassungskonform sind.
Und jetzt? Passiert nichts, außer das dass alle Betroffenen sich jahrelangen Rechtsstreitigkeiten aussetzen können, um ihre Rechte zu erstreiten oder sehe ich das falsch?
Kann jemand dazu etwas sagen? Swen vielleicht?
...wird der Hürdenläufer - sofern er so weitermachte - auch diese ohne große Probleme recht bald schon aus dem Weg räumen. Wie er bei den anderen Hürden schon gezeigt hat, hat er große Fähigkeiten, Hürden mit Leichtigkeit umzuwerfen und dabei alles auf den Kopf zu stellen; man könnte ihn fast als einen umwerfenden Läufer bezeichnen.
Swen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort und Deine Impulse.
Ok...das Personenidentität zwischen SwenTanortsch und Dr. Torsten Schwan besteht, ist Insidern hier ja schon länger bekannt...
...Wir haben's ja verstanden. So what? Konstruktive inhaltliche Beiträge sind sehr willkommen, Diskussionen über Personen kann das Klientel, das es nötig hat, ja woanders führen.
Guten Morgen und für die Karnevalfans Helau& Alaaf zusammen. Wurde euch die "Corona Prämie" auch unter Vorbehalt ausgezahlt?!? Heißt doch dann vermutlich, dass es abgenickt wird. Aufwand von zurückholen wäre ja riesig...
Guten Morgen und für die Karnevalfans Helau& Alaaf zusammen. Wurde euch die "Corona Prämie" auch unter Vorbehalt ausgezahlt?!? Heißt doch dann vermutlich, dass es abgenickt wird. Aufwand von zurückholen wäre ja riesig...
Ich bin gespannt ob sich tatsächlich noch etwas an den Gesetzesentwürfen ändert. Grade mit dem aktuellen Blick auf die davonlaufende Inflation welche besonders stark im Energie- und Spritbereichist....hör auf zu träumen... 8)
Ich bin gespannt ob sich tatsächlich noch etwas an den Gesetzesentwürfen ändert. Grade mit dem aktuellen Blick auf die davonlaufende Inflation welche besonders stark im Energie- und Spritbereichist.
Bedeutet dieses dann ein erneutes klagen durch alle Instanzen und einen weiteren Zeitgewinn für NRW von mindestens 10 Jahren?...das trifft es ganz gut... 8)
Gehen wir mal davon aus, dass NRW den Gesetzentwurf so beschliesst wie vorgesehen. Nehmen wir weiter an, dass dieser mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht dem Beschluss des BVerfG entspricht und demnach den Anschein hat verfassungswidrig zu sein.
Was muss man jetzt dagegen tun bzw. wie verhilft man sich selber dazu, dass die Besoldung verfassungsmässig ist und wie erklärt man das dem Land?
Viele ruhende Verfahren werden doch mit Sicherheit wieder aufgenommen werden mit der Begründung, dass der Beschluss vom BVerfG umgesetzt worden ist. Sei mal dahingestellt wie.
Bedeutet dieses dann ein erneutes klagen durch alle Instanzen und einen weiteren Zeitgewinn für NRW von mindestens 10 Jahren?
... Euch liegen doch alle Mailadressen und auch die Adressen eure Direktkandidaten eures Wahlkreise vor. Die freuen sich, auf ihr potenzielle Wähler zu stoßen; denn die brauchen sie jetzt.
... Euch liegen doch alle Mailadressen und auch die Adressen eure Direktkandidaten eures Wahlkreise vor. Die freuen sich, auf ihr potenzielle Wähler zu stoßen; denn die brauchen sie jetzt.
In blindes Vertrauen auf die Vorlagenersteller wird das Stimmvieh im Parlament doch nach der Formel knapp über grundsicherndem Regelbedarf gleich Mindestalimentation gleich höchste amtsangemessene Alimentation durchvotieren und besonders auf den kommenden Beschluss ohne Debatte achten, der nach § 15 (3) AbgG zu Beginn der 18. Wahlperiode für die Dauer der Wahlperiode die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge sichert. Nichts da mit Nullrunde mehr und schön zur Hälfte an den Verbrauchspreisindex gekoppelt. Darf sich ein Abgeordneter für einen an ihn wendenden Untergeordneten einsetzen, wenn die Bruttomonatsbezüge der A 15er zu 2% sich bei seinen Bezügen nachgeordnet auswirken oder ist das bereits nach § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern?
Das OVG NRW wird in diesem Jahr laut Ankündigung über sechs zunächst ruhend gestellte Berufungsverfahren zur R-Besoldung 2007 bis 2016 entscheiden, vgl. die Ankündigung S. 21 f. unter https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_220304/Jahresbericht-2022.pdf.
Das OVG NRW wird in diesem Jahr laut Ankündigung über sechs zunächst ruhend gestellte Berufungsverfahren zur R-Besoldung 2007 bis 2016 entscheiden, vgl. die Ankündigung S. 21 f. unter https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_220304/Jahresbericht-2022.pdf.
Leider werden sie 2022 diese Verfahren noch nicht entscheiden, wenn ich die Ankündigung dort richtig lese. Sie werden nur entscheiden, ob sie die Verfahren dem BVerfG vorlegen, damit dieses die Verfassungsmäßigkeit prüft. Erst im Anschluss daran wird das OVG das Verfahren ggf. erneut aufnehmen, um ein Urteil zu sprechen.
Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:
Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.
Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:
Abrechnung LBV 01/22
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1: 148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.: 1065,79€
Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2: 277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3: 129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4: 807,15€
Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.
Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.
Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:
Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:
Fam.zuschlag. Stufe 2: 285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3: 772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4: 829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€
Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22
Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?
Die Stufen im Familienzuschlag sind etwas verwirrend und werden im neuen Entwurf auch etwas anders ausgewiesen. Hier mal mein Erklärungsversuch zum Status quo:
Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = 1 Kind
Stufe 3 = 2 Kinder
usw.
Das LBV weist alle Zuschläge oberhalb der 1 gebündelt auf der Bezügemitteilung aus.
Deine Auflistung aus dem aktuellen Gesetz für 3 Kinder ist richtig:
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2: 277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3: 129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4: 807,15€
Das LBV weist nun aber Stufe 1 getrennt aus (auch wenn alle in der Tabelle direkt den Wert für Stufe 2 nehmen): 148,52 €. Die Stufen 2-4 werden zusammengerechnet und ausgewiesen, d.h. den Unterschiedsbetrag von Stufe 2 zu 1 (277,84 € - 148,52 = 129,32 €; Kind 1) + 129,32 € (Kind 2) + 807,15 € (Kind 3) =1.065,79 €
Genau so weist es das LBV aus. In der Summe ist es identisch, aber ziemlich verwirrend.
Bei der neuen Regelung gibt es nun direkt einen Tabelleneintrag für Stufe 3 (= 2 Kinder) und für alle weiteren dann wieder die Erhöhungsbeiträge darunter. d.h. für deine 3 Kinder müsste die Rechnung bei Mietstufe 2 und Besoldung >A8 folgendermaßen lauten:
Fam.zuschlag. Stufe 3: 772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4: 829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1601,91€
Da sich die Systematik der Ausweisung geändert hat, würdest du sonst eine Stufe mit aufsummieren, die in der Stufe 3 aber schon integriert ist. In Summe bedeutet das also, dass du 387,60 € brutto mehr bekommen würdest. (Angaben ohne Gewähr)
Also ich finde diesen Gesetzentwurf extrem schwer zu durchschauen, was man auch an den ganzen Fragen hier merkt. Muss mich jetzt als jemand der in Hessen wohnt auch nicht wirklich interessieren, aber man schaut ja auch mal, was sich so in anderen Bundesländern so tut.
Der Familienzuschlag Anhang 6, Anlage 13, Seite 82 mit zB 3 Kindern erhöht sich dann um 829,75€ ggü der Tabelle (obendrüber) mit 2 Kindern in der jeweiligen Mietenstufe, richtig? Also als Bsp bei
Mietenstufe II bei 2K 772,16€ + 829,75€ bei 3 Kindern = 1601,91€ statt 805,05€ (Stand Dez 2021) (?)
Bzw bei 2 Kindern dann 772,16€, statt 407,16€ (Stand Dez 2021)
Bei einem Kind ändert sich zumindest bei Mietenstufe II eigentlich nichts (bis auf die +2.8%), oder?
Die "einfache" Streichung der ersten Erfahrungsstufen sehe ich allerdings auch kritisch
Fast richtig. Aktuell werden für 3 Kinder 1.214,31 € gezahlt. Dein Fehler liegt im Wechsel der Systematik. Beim Ist-Stand musst du neben dem Tabellenwert (Stufe 2 = 277,84 €) den Erhöhungsbetrag für Stufe 3 (129,32 €) und den Erhöhungswert für Stufe 4 (807,15 €) zusammenrechnen. Der Unterschied von neuer zu alter Regelung beträgt damit nur noch 389,60 €, nicht 796,86 €.
Also, ich habe mir diesen Entwurf da mal angeschaut und mit meiner Situation verglichen, und komme auf folgendes:
Zu meiner Situation: verheiratet und drei Kinder.
Aktuell bekomme ich nach neuster Gesetzgebung 1214,31€ Familienzuschlag (seit 01.01.21)
- Wobei die Abrechnung der LBV da widersprüchlich ist. Bei mir steht nämlich:
Abrechnung LBV 01/22
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 1: 148,52€
Fam.zuschlag Stufe 2 ff.: 1065,79€
Wobei sich aus der Tabelle im Gesetz, um auf die 1214,31€ zu kommen, die Auflistung wie folgt ergeben müsste:
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2: 277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3: 129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4: 807,15€
Die 148,52€ aus der Stufe 1 ergeben, um auf die 1214,31€ zu kommen, keinen Sinn.
Das mein Problem zur aktuellen Abrechnung der LBV.
Nun zur Neuberechnung für meine Situation ab dem 01.12.22 laut neustem Entwurf:
Berechnung: 3 Kinder und Mietstufe 2, ergibt sich nach der oben genannten Berechnungslogik folgender neuer Familienzuschlag:
Fam.zuschlag. Stufe 2: 285,62€
Fam.zuschlag. Stufe 3: 772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4: 829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1887,53€
Das währe eine Verbesserung für Familien mit 3 Kindern in Mietstufe 2 von Brutto 673,22€ ab 01.01.22
Kann mir einer diese Berechnung bestätigen?
Die Stufen im Familienzuschlag sind etwas verwirrend und werden im neuen Entwurf auch etwas anders ausgewiesen. Hier mal mein Erklärungsversuch zum Status quo:
Stufe 1 = verheiratet
Stufe 2 = 1 Kind
Stufe 3 = 2 Kinder
usw.
Das LBV weist alle Zuschläge oberhalb der 1 gebündelt auf der Bezügemitteilung aus.
Deine Auflistung aus dem aktuellen Gesetz für 3 Kinder ist richtig:
Familienzuschlag Gesamt: 1214,31€
Fam.zuschlag Stufe 2: 277,84€
Fam.zuschlag Stufe 3: 129,32€
Fam.zuschlag Stufe 4: 807,15€
Das LBV weist nun aber Stufe 1 getrennt aus (auch wenn alle in der Tabelle direkt den Wert für Stufe 2 nehmen): 148,52 €. Die Stufen 2-4 werden zusammengerechnet und ausgewiesen, d.h. den Unterschiedsbetrag von Stufe 2 zu 1 (277,84 € - 148,52 = 129,32 €; Kind 1) + 129,32 € (Kind 2) + 807,15 € (Kind 3) =1.065,79 €
Genau so weist es das LBV aus. In der Summe ist es identisch, aber ziemlich verwirrend.
Bei der neuen Regelung gibt es nun direkt einen Tabelleneintrag für Stufe 3 (= 2 Kinder) und für alle weiteren dann wieder die Erhöhungsbeiträge darunter. d.h. für deine 3 Kinder müsste die Rechnung bei Mietstufe 2 und Besoldung >A8 folgendermaßen lauten:
Fam.zuschlag. Stufe 3: 772,16€
Fam.zuschlag. Stufe 4: 829,75€
Fam.Zuschlag. Gesamt: 1601,91€
Da sich die Systematik der Ausweisung geändert hat, würdest du sonst eine Stufe mit aufsummieren, die in der Stufe 3 aber schon integriert ist. In Summe bedeutet das also, dass du 387,60 € brutto mehr bekommen würdest. (Angaben ohne Gewähr)
Kann mir jemand sagen, welche Partei ich im Mai wählen soll ?
SPD würde mir zu A13 verhelfen als Realschullehrer….ist für mich als reiner Interessenwähler also ein No-Brainer.
Kann mir jemand sagen, welche Partei ich im Mai wählen soll ?
SPD würde mir zu A13 verhelfen als Realschullehrer….ist für mich als reiner Interessenwähler also ein No-Brainer.
Ich hab bei der Bundestagswahl zB was ganz anderes gewählt. Aber diesmal ist es quasi eines der ersten Wahlversprechen.Im Programm sowie in der Presse ist das eines der Hauptthemen. Außer mit der CDU wäre das auch mit allen durchsetzbar, da Grüne und FDP es auch im Wahlprogramm haben, allerdings etwas weiter hinten…
Also alles nur keine Groko für mich.
Ausserdem wäre es clever, nicht auf Gerichtsurteile zu warten, da ja jeder weiß, dass A12 verfassungswidrig ist.
https://rp-online.de/nrw/landespolitik/lantagswahl-nrw-kutschaty-will-bei-wahlsieg-lehrerbesoldung-angleichen_aid-65157499
Und natürlich ist das keine Garantie, aber es ist ja wohl klar, dass man als Grundschul-/Sek 1 Lehrer jene Partei wählen sollte, die eine 10% Gehaltserhöhung am wahrscheinlichsten umsetzen.
In der Mehrheit der Bundesländer wo es nun umgesetzt wurde, bekommen natürlich alle A13, auch Altlehrkräfte.
Zumal habe ich ja einen Master, von daher wäre ich ohnehin dabei.
Und ich würde ja auch A13 nehmen, selbst wenn ich wieder bei Stufe 5 beginne. Wobei das ja eigentlich logisch wäre, auch die Erfahrungsstufen einfach zu übernehmen, da ja die Berufserfahrung dann exakt in dem dann „A13“- Amt vorliegt. Ich wäre ja an der selben Schule mit der selben Stelle.
Das klappt ja in den anderen Bundesländern auch. Also denke ich ist es nicht vermessen, von +10% zum Sommer 2023 (Kutschaty) auszugehen. 3600 netto zu aktuell 3280 netto.
In der Mehrheit der Bundesländer wo es nun umgesetzt wurde, bekommen natürlich alle A13, auch Altlehrkräfte.
(in NRW arbeiten sie übrigens 25,5 statt 27 bzw. statt 28 Stunden)
In MV werden Grundschullehrer gleichermaßen wie Gymnasiallehrer bezahlt. Das wird ausgeglichen, indem Tarifrunden nicht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Überdies unterrichten Gymnasiallehrer, obwohl sie es jedes Jahr monieren, seit 1692 mit der Wochenstundenzahl 27,5. Gewerkschaften sind allerdings sehr schwach, wie so oft!
Guten Morgen!
Wann und wie wird es denn mit dem (fragwürdigen) Gesetzesentwurf in NRW weitergehen?
Sind ja auch nur noch knapp zwei Monate bis zur Landtagswahl wollte doch die Sache vorher noch eingetütet haben. Viel Zeit ist ja nicht mehr. Kennt jemand den aktuellen Stand und den Zeitplan?
Guten Morgen!
Wann und wie wird es denn mit dem (fragwürdigen) Gesetzesentwurf in NRW weitergehen?
Sind ja auch nur noch knapp zwei Monate bis zur Landtagswahl wollte doch die Sache vorher noch eingetütet haben. Viel Zeit ist ja nicht mehr. Kennt jemand den aktuellen Stand und den Zeitplan?
PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Kann man die alte Vorlage (allg. zur Alimentation; nicht zu der der kinderreichen Familien) eigentlich so weiterverwenden?
Für 2022? Da würde ich persönlich noch warten und erstmal das Gesetzgebungsverfahren abwarten, da ja dann sicherlich inhaltlich die Begründung anders ausfallen müsste (bis Ende 2022 reicht ja). Für 2021 ist es ja ohnehin jetzt zu spät.
PS: Das LBV hat aktuell die Eingangsbestätigungen für die Widersprüche 2021 verschickt inkl. Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (NW-Drs. 17/16322) und der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (NW-Drs. 17/16323) sind soeben einstimmig von den beiden Ausschüssen zur Annahme empfohlen worden, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (NW-Drs. 17/16324) wurde von den beiden Ausschüssen bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN einstimmig zur Annahme empfohlen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (NW-Drs. 17/16322) und der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (NW-Drs. 17/16323) sind soeben einstimmig von den beiden Ausschüssen zur Annahme empfohlen worden, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (NW-Drs. 17/16324) wurde von den beiden Ausschüssen bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN einstimmig zur Annahme empfohlen.
In dem bisherigen Gesetzesentwurf wurde von einer Verbesserung rückwirkend ab dem 01.01.2022 gesprochen und für die Zeit davor wurde keine Aussage getroffen. Bleibt es also dabei, dass der Gesetzgeber für noch offene Verfahren (für Zeiten vor 2022) keine Regelung vorgibt? Es gibt diesbezüglich keinen Änderungsantrag?
Im Interesse des Rechtsfriedens hätte ich mir analog zu der Umsetzung der Familienzuschläge für kinderreiche Familien eine Pauschallösung für die Vergangenheit gewünscht...
Hallo zusammen,
es sieht ja momentan so aus, dass die Gesetzesentwürfe so verabschiedet werden.
Ich hätte eine Frage zu den Familienzuschlägen, wenn beide Partner verbeamtet sind.
Bisher wurde der Familienzuschlag Stufe 1 halbiert und den Familienzuschlag 2 hat derjenige bekommen, der auch das Kindergeld beantragt hat.
Laut der neuen Tabelle erhält eine Familie mit 2 Kindern den Familienzuschlag Stufe 3. Ist da auch eine Aufteilung auf die Ehepartner geplant oder wie wird das gehandhabt? Wenn man Teilzeitarbeit und Steuerklasse berücksichtigt, könnte das im Gesamtergebnis zu Unterschieden führen.
Wahrscheinlich ist die Antwort im Entwurf zu finden, ich wollte mich aber nicht durch die 104 Seiten quälen :-)
Vielen Dank!
Das ist richtig, nach der Steuererklärung ist alles wieder tacko. Aber der Familienzuschlag Stufe 2 wird prozentual zur Teilzeitarbeit ausgezahlt. Man muss sich also überlegen, wer ihn bekommen soll, damit Teile davon nicht flöten gehen sollen.Hallo zusammen,
es sieht ja momentan so aus, dass die Gesetzesentwürfe so verabschiedet werden.
Ich hätte eine Frage zu den Familienzuschlägen, wenn beide Partner verbeamtet sind.
Bisher wurde der Familienzuschlag Stufe 1 halbiert und den Familienzuschlag 2 hat derjenige bekommen, der auch das Kindergeld beantragt hat.
Laut der neuen Tabelle erhält eine Familie mit 2 Kindern den Familienzuschlag Stufe 3. Ist da auch eine Aufteilung auf die Ehepartner geplant oder wie wird das gehandhabt? Wenn man Teilzeitarbeit und Steuerklasse berücksichtigt, könnte das im Gesamtergebnis zu Unterschieden führen.
Wahrscheinlich ist die Antwort im Entwurf zu finden, ich wollte mich aber nicht durch die 104 Seiten quälen :-)
Vielen Dank!
Ganz konkret weiß ich das auch nicht, aber ist die Frage wirklich relevant? Wenn beide Beamte sind, wird der Ehegattenzuschlag jetzt schon nur dann gekürzt, wenn beide zusammen weniger als 100% arbeiten. Und die Steuerklasse lässt sich ggf. ändern und ist ja nur für den Steuervorschuss relevant und nicht für die schlussendliche Steuerlast eurer Zugewinngemeinschaft, nach der Steuererklärung steht auf jeden Fall der gleiche Betrag auf eurem Konto, egal, welche Steuerklassen ihr habt.
Das ist richtig, nach der Steuererklärung ist alles wieder tacko. Aber der Familienzuschlag Stufe 2 wird prozentual zur Teilzeitarbeit ausgezahlt. Man muss sich also überlegen, wer ihn bekommen soll, damit Teile davon nicht flöten gehen sollen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (NW-Drs. 17/16322) und der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (NW-Drs. 17/16323) sind soeben einstimmig von den beiden Ausschüssen zur Annahme empfohlen worden, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (NW-Drs. 17/16324) wurde von den beiden Ausschüssen bei Enthaltung der Mitglieder der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN einstimmig zur Annahme empfohlen.
In dem bisherigen Gesetzesentwurf wurde von einer Verbesserung rückwirkend ab dem 01.01.2022 gesprochen und für die Zeit davor wurde keine Aussage getroffen. Bleibt es also dabei, dass der Gesetzgeber für noch offene Verfahren (für Zeiten vor 2022) keine Regelung vorgibt? Es gibt diesbezüglich keinen Änderungsantrag?
Im Interesse des Rechtsfriedens hätte ich mir analog zu der Umsetzung der Familienzuschläge für kinderreiche Familien eine Pauschallösung für die Vergangenheit gewünscht...
Für die Vergangenheit wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, sodass der Klageweg erneut zu bestreiten sein wird...
@Unizuköln
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/familienzuschlag-ab-dem-dritten-kind-wird-in-nrw-rueckwirkend-zum-01-januar-2021-erhoeht/
Da Du 3 Kinder geschrieben hast, bin ich von der vorherigen Gesetzesinitiative ausgegangen. Du hast natürlich recht, Du wirst auch vom "neuen" Gesetz profitieren. Die Kinderzuschläge für Kind 1 und 2 zählen zur "normalen" amtsangemessenen Besoldung. Das aktuelle Gesetzesvorhaben gilt erst ab 01.01.2022. Für die Vergangenheit enthält der Gesetzentwurf keine Aussage. Dies wird auch von einigen Stellen zaghaft kritisiert. Eine Regelung muss mE kommen. Wie die allerdings aussieht, wird erst die Zeit zeigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich mag hier vielleicht nicht im ganz richtigen Forum sein, aber:
Hat irgend jemand von euch bereits von seinem Dienstherrn Nachricht über Nachzahlungen für die Jahre 2011 - 2020 erhalten? (Alimentation kinderreicher Familien)
Da das Gesetz im September letzten Jahres verabschiedet wurde, hatte ich bereits des öfteren
bei meinem Dienstherrn nachgefragt, jedoch nur hinhaltende oder gar keine Antworten erhalten.
Bevor ich jetzt alle 14 Tage eine Stufe höher in der Hierarchie nachfragen und den dortigen Entscheidungsträgern auf die Nerven fallen und zeitgleich meine Gewerkschaft einschalten werde, wollte ich mal nach ähnlichen Erfahrungen eurerseits fragen.
Vielen Dank!
@Unizuköln
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/familienzuschlag-ab-dem-dritten-kind-wird-in-nrw-rueckwirkend-zum-01-januar-2021-erhoeht/
Danke! Aber die jetzt noch zu erwartende Anpassung bedeutet ja eine weitere Erhöhung, die m.W. ab 1.12.22 gelten wird und für vorherige Monate über einen Ergänzungszuschlag ab 1.1.22 umgesetzt wird. Meine Frage ist, ob diese Erhöhung auch rückwirkend für 2021 eingefordert werden kann.
Guten Morgen,
der Gesetzesentwurf zur Allimentation von Familien wurde ja seitens der Landesregierung zur Annahme empfohlen. Ich frage mich jetzt, wie ich meinen mtl. Anteil errechnen kann?
Meine Frau (A9) und ich (A11) sind Beamte in NRW mit einem Kind. Der Mietenspiegel wäre 2. Wie kann ich mir den mtl. Anteil errechnen?
Viele Grüße
Da Du 3 Kinder geschrieben hast, bin ich von der vorherigen Gesetzesinitiative ausgegangen. Du hast natürlich recht, Du wirst auch vom "neuen" Gesetz profitieren. Die Kinderzuschläge für Kind 1 und 2 zählen zur "normalen" amtsangemessenen Besoldung. Das aktuelle Gesetzesvorhaben gilt erst ab 01.01.2022. Für die Vergangenheit enthält der Gesetzentwurf keine Aussage. Dies wird auch von einigen Stellen zaghaft kritisiert. Eine Regelung muss mE kommen. Wie die allerdings aussieht, wird erst die Zeit zeigen.
Das siehst du richtig.
Was die Nachzahlung für den Zeitraum vor dem 01.01.2022 beim "regionalen Ergänzungszuschlag" bzw. "Familienzuschlag Stufe 3" (2. Kind) angeht, ist das im Gesetzesentwurf nicht geregelt, soweit ich dasüberblicke. Bleibt also zunächst offen...
Hat jemand verstanden wie genau der Ergänzungszuschlag errechnet wurde? Für mich ist das zu undurchsichtig.
Warum erhalten Personen mit 1 Kind in Mietstufen 1+2 nichts?
Wieso ist bei zwei Kindern die Erhöhung zwischen den Mietstufen geringer als bei nur einem Kind?
Weiß das jemand von euch?
Hat jemand verstanden wie genau der Ergänzungszuschlag errechnet wurde? Für mich ist das zu undurchsichtig.
Warum erhalten Personen mit 1 Kind in Mietstufen 1+2 nichts?
Wieso ist bei zwei Kindern die Erhöhung zwischen den Mietstufen geringer als bei nur einem Kind?
Weiß das jemand von euch?
(...) Denn die Besoldungsdifferenzierung anhand der Mietstufen kann zumindest in Flächenländern wie NRW nicht so ohne Weiteres zu massiven Unterschieden in der Besoldungsdifferenzierung führen, da wiederkehrend Gemeinden, die deutlich unterschiedlichen Mietstufen unterliegen, aneinander grenzen. So wäre beispielsweise die Stadt Duisburg (Mietenstufe III) in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Düsseldorf (Mietenstufe VI) entsprechend zu betrachten.
Wieso das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens also so ist, wie es ist? Weil so offensichtlich verfassungswidrig gewaltige Summen an Personalkosten eingespart bzw. den Beamten vorenthalten werden können.
Wer kann denn in Düsseldorf unterhalb von A 13 ohne Schenkung ein Haus kaufen? Das dürfte sehr eng werden. Und mit 3 oder sogar 4 Kindern ist dann wohnen auch nicht leichter zu realisieren......
Swen, die am Beispiel der Anwärter hohe ortsgebundene Zahlung mag nicht ganz rechtlich sauber sein, allerdings ist sie mit der Orientierung am tatsächlichen Preisniveau vor Ort ja nachvollziehbar und es werden sicherlich viele verstehen, warum die Kollegen in Düsseldorf mehr erhalten als auf dem platten Land.
Ich persönlich (Mietenstufe 2 als Betroffener) finde das absolut nachvollziehbar und diese Regelung federt ein Stück die derzeit unfassbaren Preissprünge des Mieten- und Hauskauf-Wahnsinns ab.
Wer kann denn in Düsseldorf unterhalb von A 13 ohne Schenkung ein Haus kaufen? Das dürfte sehr eng werden. Und mit 3 oder sogar 4 Kindern ist dann wohnen auch nicht leichter zu realisieren......
Kredit: 500.000,-- €. Zins 2 %, Tilgung 1% = 3 % = 15.000,-- € jährlich = 1.250,-- € monatlich. Eine Nettokaltmiete in einer Hochpreisregion dürfte ähnlich sein.
Daraus folgt nicht, dass sich der Gesetzgeber nicht an den Mietenstufen des WoGG orientieren kann und also "nicht verpflichtet [ist], die Mindestbesoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist", denn die methodische Anknpüfung an das WoGG stellt das Bundesverfassungsgericht dem Besoldungsgesetzgeber ja explizit anheim (vgl. in der aktuellen Entscheidung die Rn. 61). Aber so, wie es die aktuelle Gesetzgebung vollzogen hat (unabhängig von der sachlich falschen Bemessungsmethodik des Grundsicherungsniveaus), geht es offensichtlich nicht, wenn das Ergebnis das ist, was ich gerade am Anwärterbeispiel verdeutlich habe.
Kredit: 500.000,-- €. Zins 2 %, Tilgung 1% = 3 % = 15.000,-- € jährlich = 1.250,-- € monatlich. Eine Nettokaltmiete in einer Hochpreisregion dürfte ähnlich sein.
Für 500.000 Euro bekommst Du in Düsseldorf mit Glück eine kleine, alte, abgewohnte und modernisierungsbedürftige 3-Zimmer-Wohnung. Ohne Erbe oder Schenkung baut man auch mit A13 oder A14 dank horrender Hauspreise, unkalkulierbarer Modernisierungskosten sowie immer weiter steigenden Zinsen noch nicht mal mehr im Speckgürtel Düsseldorfs. Die Zeiten sind leider vorbei. Ich habe es am eigenen Leib erfahren müssen.
Oh ja, sowas in der Art muss ich auch schreiben. Abgesehen davon, dass man nach Studium und Referendariat noch 33 Jahre zum Abzahlen übrig haben muss, ist bei uns in der Straße (Kölner Speckgürtel) das letzte freie Grundstück (rd. 500m2) vor 3 Jahren für 350.000 Euro weggegangen. Wohlgemerkt nur das Grundstück. Mit deinem Beispiel kriegt man hier also definitiv kein Haus mehr. Und ehe das jetzt als Angeberei aufgefasst wird: Wir haben früher gekauft, bevor die Preise so einen großen Satz gemacht haben. Das war pures Glück...
Oh ja, sowas in der Art muss ich auch schreiben. Abgesehen davon, dass man nach Studium und Referendariat noch 33 Jahre zum Abzahlen übrig haben muss, ist bei uns in der Straße (Kölner Speckgürtel) das letzte freie Grundstück (rd. 500m2) vor 3 Jahren für 350.000 Euro weggegangen. Wohlgemerkt nur das Grundstück. Mit deinem Beispiel kriegt man hier also definitiv kein Haus mehr. Und ehe das jetzt als Angeberei aufgefasst wird: Wir haben früher gekauft, bevor die Preise so einen großen Satz gemacht haben. Das war pures Glück...
Oha, das sind dann doch andere Werte... Ich gebe aber zu Bedenken, dass man mehr als 33 Jahre zum abbezahlen hat. Als Rentner in einer Mietwohnung muss man schließlich auch Miete bezahlen und ob mann dann noch restlichen Kredit oder Miete zahlt ist auch egal. Bzw. stellt sich die Frage, warum man überhaupt vollständig abbezahlen sollte.
Ja, die kinderlosen, die glauben, dass die Grundbesoldung um 15-20% angehoben werden muss.
Ist in diesem Forum eigentlich auch irgendwer zufrieden, dass die ohnehin sehr privilegierten Familienzuschläge angehoben werden? 😂 (Für unsere kleine Familie (verh., 2 Kinder, ergo Stufe 3) werden es gut 500€ brutto mehr sein plus 11 Monate entsprechende Differenzauszahlung im Dezember….)
Wenn man sich hier so die Kommentare durchliest, könnte man meinen, man wird gerade beraubt o. Ä. 😂
Ich kenne das Urteil, keine Bange. Meine Argumentation zielte eher in Richtung Moral und/oder Empathie gegenüber Ottonormalverbraucher, der nicht zur Besoldung bzw. zum Gehalt Familienzuschläge bekommt.
Ja, die kinderlosen, die glauben, dass die Grundbesoldung um 15-20% angehoben werden muss.
Naja, es ist schwierig zu vermitteln, weshalb bspw. ein Kommunalbeamter mit einem Kind die Dreizimmerwohnung in Mietstufe 5 per Zuschlag alimentiert bekommt, die Lehrkraft ohne Kind, die auch eine Dreizimmerwohnung (Arbeitszimmer) benötigt, aber nicht.
Nicht falsch verstehen, mit dem anstehenden Nachwuchs bin ich froh über diese Regelung für Familien. Ich sehe aber auch das Problem.
Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Ist in diesem Forum eigentlich auch irgendwer zufrieden, dass die ohnehin sehr privilegierten Familienzuschläge angehoben werden? 😂 (Für unsere kleine Familie (verh., 2 Kinder, ergo Stufe 3) werden es gut 500€ brutto mehr sein plus 11 Monate entsprechende Differenzauszahlung im Dezember….)
Wenn man sich hier so die Kommentare durchliest, könnte man meinen, man wird gerade beraubt o. Ä. 😂
Meine Argumentation zielte eher in Richtung Moral und/oder Empathie gegenüber Ottonormalverbraucher,
@ Finanzer: „… Recht und Ordnung…“ 😂 okidoki. p.s. Überprüfen Sie bitte einmal Ihre Zeichensetzung. Was diese Gesetzgebung angeht, scheinen Sie kompromissbereiter.
Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Das verstehe ich schon. Letztlich interessiert die Gesetzesgrundlage aber doch weniger, als das, was am Anfang des Monats auf's Konto kommt.
Vorschlag zur Güte: die 1.250 Euro Deckelung für das Arbeitszimmer des Lehrer bei der Steuer aufheben. Da hätte man auch nicht das Problem, dass ein 9,5 qm Arbeitszimmer in einer Metropole genau so berücksichtigt wird, wir das 15 qm Arbeitszimmer in der Heide. ;)
Auch hier sehe ich einmal mehr, (wie bei der Pendlerpauschale) das es fair wäre, wenn der Arbeitnehmer alle seine tatsächlich anfallenden Kosten steuerlich geltend machen dürfte.Die Reglung soll - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - sicherstellen, dass die Lehrkraft mit einem Kind eine Vierzimmerwohnung beziehen kann. Es geht lediglich darum den kinderbedigten Mehrbedarf zu decken. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Das verstehe ich schon. Letztlich interessiert die Gesetzesgrundlage aber doch weniger, als das, was am Anfang des Monats auf's Konto kommt.
Vorschlag zur Güte: die 1.250 Euro Deckelung für das Arbeitszimmer des Lehrer bei der Steuer aufheben. Da hätte man auch nicht das Problem, dass ein 9,5 qm Arbeitszimmer in einer Metropole genau so berücksichtigt wird, wir das 15 qm Arbeitszimmer in der Heide. ;)
"Witzig, erstaunlich !" Ich habe den Hinweis auf die (in der Regel) begrenzte Abziehbarkeit des Arbeitszimmer bei Lehrern erst erwähnen wollen, habe dann aber davon Abstand genommen, um Besoldungs- und Steuerfragen nicht zu vermengen. Deine Lösung - ich bin kein Leherer - finde ich aber gut.
Allerdings ist die derzeitige Besoldung für manche Berufsgruppen gerade aus dem gD und hD dermaßen unattraktiv, dass der ohnehin nur spärlich vorhandene Nachwuchs auf gar keinen Fall im ÖD anfangen will.So sieht es aus und idR noch schlimmer im Bereich Angestellte im öD.
Also das die Besoldung im hD wenig attraktiv wäre im Vergleich zur PW halte ich für ein Gerücht.Naja, zumindest bei den Juristen hat das höchste Deutsche Gericht aber dieses Gerücht gestreut 8)
Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.
Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.
Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?
Was hat Mobilität mit der Besoldung zu tun?Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.
Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?
Der Fehler, so wie ich ihn aktuell verstanden habe, ist, dass die Rechnung nur bedingt aufgeht, da durch zunehmend teurere Mobilität sie für diejenigen nicht funktioniert, die in günstigen Regionen leben aber weit in teure Regionen pendeln. Das kommende Modell passt also für die, die in teuren Regionen leben und arbeiten -- und die, die in günstigen Regionen leben und arbeiten. Fernpendler sind nicht erfasst.
Was hat Mobilität mit der Besoldung zu tun?
Die Dienststelle ist an einem Ort und danach richtet der Regionalfaktor der Besoldung, wie und wo der Beamte lebt (auf dem Land, im Zelt oder im Penthouse) ist doch 100% privat Sache und hat mit der verfassungsgemäße Alimentation nichts zu tun, also von welcher Rechnung redest du, die da aufgehen soll?
Was hat Mobilität mit der Besoldung zu tun?Ich bin nur ein denkender Mensch. Der 1 und eins zusammenzählen kann.Verfassungsgemäße Alimentation kann zukünftig nur mit einer Regionalzulage erreicht werden, oder „Überalimentation“ der „Dorfbeamten“.
Steile These! Bist du Verfassungsrichter oder wie kommst du zu dieser Aussage?
Denn da die Verfassungsrichter bzgl. der Mindestalimenation und der Alimentation ab dem drittem Kind einen Regionalfaktor eingebaut habe, gibt es doch nur diese Lösungen:
Alle werden nach der teuersten Region alimentiert (als "Überalimentation" derjenigen, die in günstigeren Regionen leben) oder es wird regional unterschieden.
Wo ist die These Steil? Das ist doch so offensichtlich wie logisch, oder gibt es noch einen dritte Lösung oder einen Fehler in meiner Darstellung?
Der Fehler, so wie ich ihn aktuell verstanden habe, ist, dass die Rechnung nur bedingt aufgeht, da durch zunehmend teurere Mobilität sie für diejenigen nicht funktioniert, die in günstigen Regionen leben aber weit in teure Regionen pendeln. Das kommende Modell passt also für die, die in teuren Regionen leben und arbeiten -- und die, die in günstigen Regionen leben und arbeiten. Fernpendler sind nicht erfasst.
Die Dienststelle ist an einem Ort und danach richtet der Regionalfaktor der Besoldung, wie und wo der Beamte lebt (auf dem Land, im Zelt oder im Penthouse) ist doch 100% privat Sache und hat mit der verfassungsgemäße Alimentation nichts zu tun, also von welcher Rechnung redest du, die da aufgehen soll?
Wenn man das konsequent weiterdenkt, müsste der Regionalzuschlag doch nach Dienst- und nicht nach Wohnort bezahlt werden.Genau das habe ich doch oben geschrieben. Ort des Dienstsitzes regelt die Höhe des Regionalzuschlages, alles andere wäre Unsinn.
Eben, deshalb sollte der "Dorfbeamte" auch nicht wesentlich schlechter besoldet werden. Er entscheidet sich aus Kostengründen in strukturschwächeren Regionen zu leben und würde diese Region somit auch wirtschaftlich unterstützen. Für dieses eigentlich positive Ansinnen würde er dann bestraft.Was haben denn diese persönlichen Spenden und Lebeneinstellungen mit der verfassungsgemäßen Besoldung zu tun?
Er müsste praktisch alle Nachteile mitnehmen: strukturschwächere Wohngegend, längere Fahrzeiten und weniger Sold. Der "Großstadtbeamte" lässt sich seine attraktivere Lebensumgebung mit allen Vorteilen dagegen zusätzlich subventionieren. Das könnte dazu führen, dass es weitere Beamte zusätzlich in die Städte zieht, was die dort bereits hohen Preise noch weiter verstärkt.
Wenn man das konsequent weiterdenkt, müsste der Regionalzuschlag doch nach Dienst- und nicht nach Wohnort bezahlt werden.Genau das habe ich doch oben geschrieben. Ort des Dienstsitzes regelt die Höhe des Regionalzuschlages, alles andere wäre Unsinn.
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?
[...] Zitat LBV: „Die Höhe des Familienzuschlages der Stufen 2 und 3 bemisst sich künftig zusätzlich nach der wohngeldrechtlichen Mieten-stufe der Gemeinde, in der die oder der Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz gemeldet ist." Die Kritik hier bezieht sich ja auf das, was tatsächlich beschlossen ist. Wenn das so wäre, würde sicher anders kritisiert werden.
In Bayern geht an manchen Stellen bereits den umgekehrten Weg und verlegt lieber Behörden in strukturschwächere Regionen statt in die Großstadt.
In Bayern geht an manchen Stellen bereits den umgekehrten Weg und verlegt lieber Behörden in strukturschwächere Regionen statt in die Großstadt.
Kenne das auch von einer Behörde. Die haben jetzt richtig Spaß geeignetes Personal zu finden bzw. sie finden nur Graupen und stellen diese ein...
So unterschiedlich kann es sein. In unserer "Sparte" ist es eher so, dass die Anwärter aus den Großstädten regelmäßig die Abschlussprüfungen nicht schaffen. Diese wären unter normalen Bedingungen auch nicht eingestellt worden, aber die Bewerberlage..... Die Großstädte holen sich ihr Personal aus den Provinzbehörden.
So unterschiedlich kann es sein. In unserer "Sparte" ist es eher so, dass die Anwärter aus den Großstädten regelmäßig die Abschlussprüfungen nicht schaffen. Diese wären unter normalen Bedingungen auch nicht eingestellt worden, aber die Bewerberlage..... Die Großstädte holen sich ihr Personal aus den Provinzbehörden.
Warum sollten sich in der Stadt bei der miesen Bezahlung auch "bessere" Leute bewerben?
Ab November steigt die Besoldung um 2,8 Prozent. Besteht die Möglichkeit, dass dies vorgezogen wird aufgrund der Inflation?
In der Vergangenheit glänzten die Besoldungsgesetzgeber eher mit einer verzögerten Erhöhung der Besoldung. Du kannst also froh sein, wenn Sie zum 1. November kommt. ;D
Sehr schade, aufgrund der hohen Inflation und den gestiegenen Lebenshaltungskosten ist das Gehalt letztlich weniger Wert, trotz der Erhöhung...
Hallo,
ich wollte mal Fragen wann man mit einer Gesetzesänderung rechnen kann?
Normal müsste doch dann die Strukturzulage für zb A8 auf 80€ angehoben werden ab 1.1.2022 oder irre ich mich?
Hab jetzt die ersten 4 Monate ganz normal die 23€ bekommen.
Hoffe es kommt zur Nachzahlung.
Vielen Dank für Aufklärung.
Es ist zunächst die reguläre Gesetzgebung zu durchlaufen.
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen oder ich habe einen Denkfehler. Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt. Vom 01.01.2022 - 30.11.2022 wird ein REZ gezahlt und ab 01.12.2022 der REZ in den Familienzuschlag nach Mietstufe integriert.
ich bin A8 und habe 2 Kinder Mietstufe VI d.h Familienzuschlag Stufe 3
REZ Mietstufe VI Kind 1 413,56€ + Kind 2 511,07€ (ist das richtig das der addiert wird?)
+ Familienzuschlag Stufe 3 404,90€ = 1329,53€
Und ab 01.12.2022 Familienzuschlag "nur noch" 927,31€ ?
Liebe Grüße
Genau das war meine Frage, Danke!Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen oder ich habe einen Denkfehler. Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt. Vom 01.01.2022 - 30.11.2022 wird ein REZ gezahlt und ab 01.12.2022 der REZ in den Familienzuschlag nach Mietstufe integriert.
ich bin A8 und habe 2 Kinder Mietstufe VI d.h Familienzuschlag Stufe 3
REZ Mietstufe VI Kind 1 413,56€ + Kind 2 511,07€ (ist das richtig das der addiert wird?)
+ Familienzuschlag Stufe 3 404,90€ = 1329,53€
Und ab 01.12.2022 Familienzuschlag "nur noch" 927,31€ ?
Liebe Grüße
Nein, es wird nicht addiert. Daraus ergibt sich sich der Unterschied. 511,07 + 404,90 = 915,97 zu 927,31 ab12/22
Ein REZ (zusätzlich zum Familienzuschlag) von ca. 900 Euro für zwei Kinder wäre auch etwas überhöht. Der Wohnmehrbedarf für zwei Kinder liegt nicht bei fast 1.000 Euro.
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(
...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(
...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?
Da kann ich dir auf die Schulter klopfen. Glückwunsch zu den geringen Mietkosten!
Als kleiner A9-Mensch mit einem Kind und Mietstufe 1 (auf dem Land - dafür mit 100km Fahrt zum Amt, keine Öffies) kann da nur traurig gucken und all den Gewinnern auf die Schulter klopfen... Vielleicht hab ich aber ja auch mal Glück und bekomme wenigstens mein "Z" noch zu Lebzeiten. Sind ja noch 20 Jahr bis zur Pension... :-(
...und bald sind Wahlen. Wer verspricht denn am meisten?
Da kann ich dir auf die Schulter klopfen. Glückwunsch zu den geringen Mietkosten!
Folgende Rechnung (vier Personen Haushalt) macht vielleicht deutlich, was SuperLutz meint:
Miete Mietstufe I 610 € + Fahrtkosten 600 € (20 Tage x 100 km x 0,3 Euro ) = 1.210 Euro
Miete Mietstufe VII 1.021 € + Fahrtkosten 120 € (20 Tage x 20 km x 0,3 Euro) = 1.141 Euro
Für das Mietmehr gibt es den Ergänzungszuschlag, für die höheren Fahrtkosten gibt es auf Besoldungsebene keine Kompensation. Die Entfernungspauschale gleicht es auf anderer Ebene natürlich etwas aus.
Ob Miete oder Fahrtkosten beides sind Aufwendungen, die das Netto nicht unerheblich mindern.
Wann wird der Rechner angepasst?
Immerhin ist das Gesetz beschlossen worden.
Hallo, ich blicke leider bei den ganzen Zahlen nicht mehr durch.
Würde mir bitte einmal jemand auflisten wie hoch der Familienzuschlag für die A5 mit zwei Kindern in der Mietstufe 3 wäre? Vielen vielen Dank .
Im Rechner findet man dazu keine Information, auf meiner Bezügemitteilung steht halt für zwei Kinder „Familienzuschlag Stufe 2“ aber irgendwie erhalte ich hier die Info das ich demnächst in der Stufe 3 berechnet werde (siehe oben).
https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-duesseldorf-gericht-haelt-richterbesoldung-fuer-verfassungswidrig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220429-99-94879
Das beschleunigt vielleicht bei der Klärung der Vergangenheit.
Hat das Verfahren denn eine Ausstrahlung auf die A-Besoldung?
Bzw. Kann man hier auch noch mal in Zukunft mit anpassungen rechnen / muss das Land hier nochmal nachbessern?
Hallo zusammen,
ich habe hier eine Frage, die mir das LBV leider noch nicht beantworten konnte und ich es selbst auch noch nicht herausgefunden habe.
Ich bin Beamter, verheiratet und habe 2 Kinder.
Meine Frau ist Erzieherin im Kirchendienst und erhält den Familienzuschlag für unsere Kinder.
Von der Änderung die zum 01.12.22 wirksam wird, wird sie nicht profitieren.
Meine Frage ist daher, ob ich damit rechnen kann, dass ich den Differenzbetrag erhalten werde ?
Dem LBV ist bekannt, dass ich 2 Kinder habe.
Entschuldigung, falls die Frage bereits gestellt wurde.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Angestellte im Öffentlichen Dienst bekommen keine familienbezogene Entgelte.
Diese Zuschläge stehen nur Beamten zu. Und bei Doppelbeamtenfamilien kann man entweder 100/0 oder 50/50 aufteilen. Es ist auch egal, ob die angestellte Frau das Kindergeld bekommt. Da für den Familienzuschlag die Geburtsurkunde ausreicht und nicht die Mitteilung für die Zahlung von Kindergeld.
Angestellte im Öffentlichen Dienst bekommen keine familienbezogene Entgelte.
Diese Zuschläge stehen nur Beamten zu. Und bei Doppelbeamtenfamilien kann man entweder 100/0 oder 50/50 aufteilen. Es ist auch egal, ob die angestellte Frau das Kindergeld bekommt. Da für den Familienzuschlag die Geburtsurkunde ausreicht und nicht die Mitteilung für die Zahlung von Kindergeld.
2.
Die GEW scheint das ganze auch kritisch zu sehen. Mal gucken, ob die da noch was unternehmen.
Das für die Rückwirkend Zahlung ein Antrag notwendig ist habe ich auch noch nirgendwo gelesen würde mich auch interessieren wo man ihn her bekommt und bis wann man ihn stellen muss.
Man spielt auf Zeit und nimmt Beamte als Geisel, da die Politik oft nur in einzelnen Legislaturperioden denkt und vielleicht am Ende mal ein kleines Wahlgeschenk (s. Kostendämpfungspauschale) macht.
Ist für das Land ja auch praktisch: die Beamten müssen erstmal jedes Jahr widersprechen (ggf. auch zu unterschiedlichen Gründen der Unteralimentation), dann muss geklagt werden und das dauert lange. Die Gerichte stellen dann nach langen Verhandlungen ggf. die Unteralimentation für einzelne Jahre (und nicht von 2010 bis heute bzw. in die Zukunft mit konkreten Alimentationshöhen) fest.
Geld gibt es dann rückwirkend nur für die Widerspruchsjahre (macht ja nicht jeder Beamte und sicherlich auch nicht für jedes Jahr, das theoretisch unteralimentiert war) und dann wahrscheinlich schon zu zahlen von der Nachfolgerregierung. Das kann man in der Opposition und im Wahlkampf dann wieder gut nutzen, weil man die fehlende schwarze Null und Versagen bei der Alimentation anprangern kann.
Bei all dem weiß man, dass die Beamten zur Dienstzeit nicht streiken dürfen und wenn sie zu laut und frech werden, kann man ihnen als Dienstherr schnell den Mund verbieten. Die Gewerkschaften sind zahnlose Tiger und viel zu leise und unkreativ, wie man den Dienstherren Steine in den Weg legen könnte. Nebenbei hetzt man weiter Angestellte und Beamte und auch Beamte und Beamte (s. A13 für alle) aufeinander, streut hin und wieder mal, dass Beamte zu viel verdienen und zu viele Privilegien haben – der Rückhalt aus der Bevölkerung fehlt und damit fehlt auch der Druck.
In meinen Augen hat das ganz klar System. Ein verabscheuungswürdiges System.
Hallo,
Ich bin neu hier und lese seit einigen Tagen mal quer mit.
Frage zur Änderung des Familienzuschlages...
Falle ich, verheiratet, 2 Kinder, A12, unter die Familienzuschlagstufe 3 ? Auf meiner Besoldungsbescheinigung steht 2ff., 407 Euro.
Bekomme ich dann nun ( ab 1.1.22 rückwirkend und ab 1.12.22 dauerhaft) ca. 410 noch oben drauf?
Mietenstufe / Wohngeldstufe meines Ortes ist die Stufe 3.
Also dann dauerhaft ca 820 Euro brutto?
Im offiziellen Beispiel steht immer nur Beamtin, A12, ein Klnd
..
Und wenn ich Familienzuschlag Stufe 3 google, gibt's den gar nicht. Nur 2ff...
Ggf habt ihr ja nochmal eine Aussage, ob ich das richtig kapiert habe...
Ich danke sehr und wünsche einen schönen Abend!
Für alle Grundschul - und Sek 1 Lehrer hier- es wird spannend. A13 für alle scheint mit jeder Partei möglich, alle haben es im Programm. Die CDU allerdings nur mit Weiterbildungsmassnahmen, dazu haben sie ja gerade bewiesen, dass sie es nicht priorisieren.
Denke mit rot-grün ist A13 ab August 23 für alle Realität. Schöne 300 netto mehr, je nachdem. Mit „Z“ sogar knappe 400. Hoffen wir auf das Beste, egal, wer regieren wird. Ohne A13 können wir bald Äffchen vor die Klassen stellen…
Knappe 100k Lehrer sind hier betroffen, die Wahl wird also spannend.
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.
Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.
Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…
Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…Die sollen sich lieber um eine verfassungsgemäße Umsetzung des BVerfG Beschlusses vom Mai 2020 kümmern und danach erst dieses Thema angehen. Andererseits ist das natürlich billiger und könnte die ein oder andere Stimme bringen.
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.
Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.
Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…
Die Differenzierung ergibt sich u.a. aus den alten Fassungen von § 7 und § 8 des LABG. Die entsprechenden Laufbahnbefähigungen sind per definitionem differenziert, betreffen also mindestens alle, die bis 2009 das Referendariat begonnen haben (plus Übergangszeiten, darüber habe ich keinen Überblick). Wie das in den anderen Ländern formuliert war, ist mir nicht bekannt.
Ich würde es jedem gönnen (und wir als Familie würden auch profitieren), also es geht mir hier nicht um Schwarzmalerei, aber ich glaube das nicht, bevor es nicht in Gesetzesform gegossen ist. Die alte Landesregierung überlässt der neuen genügend unbeantwortete Haushaltsprobleme, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, gerade auch im Besoldungsbereich (nicht umsonst gibt es die Nachzahlung im Familienzuschlag erst im Dezember und noch gar keine Antwort auf die Frage nach den Vorjahren mit Widersprüchen), dass meine Erwartung ist, dass das schlicht als zu teuer aufgeschoben wird und wie gesagt bestenfalls auf den Teil umgelegt wird, bei dem das juristisch relativ eindeutig passieren muss, weil es keine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung mehr gibt.
Btw: Natürlich spielt bei meiner Einschätzung auch eine große Rolle, dass ich auch schon während der vorherigen Legislaturperiode Beamter war. Und auch wenn ich die jetzige Regierung sicher nicht feiere, komme ich nicht umhin, sie insgesamt als verlässlicher empfunden zu haben. Krafts Umgang mit den Beamten und die Sparmaßnahme "Inklusion" auf dem Rücken der betroffenen Kinder habe ich jedenfalls noch nicht vergessen.
Ich hatte auch Ba/Ma Modellversuch in Dortmund 2009 begonnen, und laut Definition reicht der Master für
A13, da ist nicht definiert, ob es 4
Oder 5 Jahre dauerte.
Ausserdem hat das, was ich angesprochen habe, ja in den meisten anderen Bundesländern auch geklappt. In HH gibt es für alle Altlehrkräfte einen automatischen Stufenplan über 3 Jahre. Da gibt es sogar A13Z, Beförderungsstellen werden in A14 umgewandelt.
Also Fakt ist, dass jede Partei damit Wahlkampf macht in NRW. Der Druck wird größer. In jedem Interview mit Wüst und Kutschaty ist das ein Thema…
Die Differenzierung ergibt sich u.a. aus den alten Fassungen von § 7 und § 8 des LABG. Die entsprechenden Laufbahnbefähigungen sind per definitionem differenziert, betreffen also mindestens alle, die bis 2009 das Referendariat begonnen haben (plus Übergangszeiten, darüber habe ich keinen Überblick). Wie das in den anderen Ländern formuliert war, ist mir nicht bekannt.
Ich würde es jedem gönnen (und wir als Familie würden auch profitieren), also es geht mir hier nicht um Schwarzmalerei, aber ich glaube das nicht, bevor es nicht in Gesetzesform gegossen ist. Die alte Landesregierung überlässt der neuen genügend unbeantwortete Haushaltsprobleme, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, gerade auch im Besoldungsbereich (nicht umsonst gibt es die Nachzahlung im Familienzuschlag erst im Dezember und noch gar keine Antwort auf die Frage nach den Vorjahren mit Widersprüchen), dass meine Erwartung ist, dass das schlicht als zu teuer aufgeschoben wird und wie gesagt bestenfalls auf den Teil umgelegt wird, bei dem das juristisch relativ eindeutig passieren muss, weil es keine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung mehr gibt.
Btw: Natürlich spielt bei meiner Einschätzung auch eine große Rolle, dass ich auch schon während der vorherigen Legislaturperiode Beamter war. Und auch wenn ich die jetzige Regierung sicher nicht feiere, komme ich nicht umhin, sie insgesamt als verlässlicher empfunden zu haben. Krafts Umgang mit den Beamten und die Sparmaßnahme "Inklusion" auf dem Rücken der betroffenen Kinder habe ich jedenfalls noch nicht vergessen.
Kann das mit Kraft nachvollziehen, allerdings würde ich bei A13
Für alle alle jetzt auf rot - grün wetten. War es doch Lienenkämper, der aktiv Gebauers Versuche blockiert hat.
Zu welcher Einschätzung gelangt deine Ausführung im oberen Teil? Zählt der Ba/Ma Modellversuch eher zu LAGB 2009 oder dem was davor war?
Fakt ist, ich hab ein Masterzeugnis in der Schublade. Aber mal ernsthaft: das wäre medial ein viel grösserer Aufstand, die bisherigen Lehrer in A12 zu lassen als die sehr abstrakte amtsangemessene Besoldung nicht umzusetzen. Ersteres ist nahezu täglich Thema, denke, dass da zumindest was mit Stufenplan kommen wird.
In Dortmund auch 4+2, ähnlich halt wie LAGB nur ohne Praxissemester. Wenn man ehrlich ist, wäre LAGB dann auch kein Problem mehr gewesen.
Ich finde deine Aussagen finde ich zwar logisch, allerdings hat es ja mittlerweile in anderen Bundesländern anders geklappt. Und dazu kommt das Gebot der Fairness, gleiches Geld für gleiche Arbeit etc
Erfahrung wiegt in dem Fall fehlende Ausbildung auf. Man stelle sich vor, der A15 Fachleiter der HRG sitzt neben seinem
4 Jahre älteren Kollegen, dem HRGS A12Z Fachleiter 😂 unfassbar eigentlich.
Daher bin ich sehr gespannt, mit welcher Begründung dies dann evtl. nicht sofort A13 bedeuten soll und wer das überhaupt bewertet und ggf. herausfindet…
Das wird alles die spannende Frage sein. Gestern überboten sich ja Wüst und Kutschaty mit der Einführung von A13, also es wird in irgendner Weise kommen.
@Reisinger850:
Vielleicht lassen wir das hier nicht weiter zu einer pathetischen "A13 für alle"-Diskussion verkommen, in der es nur darum geht, dass Dir endlich jemand ganz doll zuspricht, dass Du deine A13 bekommst!?
Wenn du was anderes spannendes, für viele viele Beamte auch aktuelles zu NRW und Besoldung hättest - gern. So bist du glaube ich nur genervt, weil es bei dir nicht bald von A5 auf A6 geht…
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.
Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.
LG
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.
Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.
LG
Also ich arbeite als Gesamtschullehrer mit 2 Standorten und mehrfachen 20-minütigem Pendelfahrten zwischen den Standorten rund 50 Stunden pro Woche. 9 unbezahlte Überstunden pro Woche.
Macht in den 9 Monaten in denen wir ja ANGEBLICH nur arbeiten, 324 Überstunden.
Wenn ich die nun in den 12 Wochen Ferien abfeiern muss, bleiben bei einer 41 Stunden Woche 168 Stunden über. Macht rund 4 Wochen tatsächlichen Urlaub pro Jahr.
Aber nur, wenn ich in den Ferien nicht arbeite.
In den Osterferien habe ich 1 Woche täglich 3 Stunden gearbeitet. In den Herbstferien auch.
Im Sommer haben die Kinder 6,5 Wochen frei.
An unserer Schule ist Anwesenheitspflicht und Konferenz- und Planungspflicht nach 5 Wochen.
Merkste was?
Ziemlicher Unfug.
Ich spreche hier sicher nicht für alle Lehrer. Aber engagierte Lehrer an bestimmten Schulformen, kommen mit 41 Stunden nicht aus und haben auch nicht 12 Wochen Ferien!
Finde das auch etwas zu hoch gehangen, und kann es nicht nachvollziehen.
Lehrer werden ohnehin was Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung angeht privilegiert.
Versuch mal als A13 Kommunalbeamter/Landesbeamter/Bundesbeamter in leitender Position auf 45 Tage Urlaub zu kommen.
Eine einheitliche Bezahlung ist allerdings notwendig, ich denke A11 ist wenn man die o.g Privilegien berücksichtigt angemessen.
Zudem müsste das Aufstiegssystem im mittleren Dienst reformiert werden, Analog z.B. zum TVÖD.
Ein verdienter Beamter im mittleren Dienst hat z.B. keine Möglichkeit eine Stelle anzutreten und den A II
nachzumachen/nachzuholen, ohne komplett aus seinem Aufgabengebiet auszuscheiden.
Dies würde zu Entlastung führen, z.B. bei Umsetzungen innerhalb von Abteilungen mit ähnlichem Aufgabengebiet, z.B. vom Sachbearbeiter zum Hauptsachbearbeiter, stellv. Teamleiter, Teamleiter etc.
Eine komplette Einarbeitung könnte verkürzt werden.
LG
Also ich arbeite als Gesamtschullehrer mit 2 Standorten und mehrfachen 20-minütigem Pendelfahrten zwischen den Standorten rund 50 Stunden pro Woche. 9 unbezahlte Überstunden pro Woche.
Macht in den 9 Monaten in denen wir ja ANGEBLICH nur arbeiten, 324 Überstunden.
Wenn ich die nun in den 12 Wochen Ferien abfeiern muss, bleiben bei einer 41 Stunden Woche 168 Stunden über. Macht rund 4 Wochen tatsächlichen Urlaub pro Jahr.
Aber nur, wenn ich in den Ferien nicht arbeite.
In den Osterferien habe ich 1 Woche täglich 3 Stunden gearbeitet. In den Herbstferien auch.
Im Sommer haben die Kinder 6,5 Wochen frei.
An unserer Schule ist Anwesenheitspflicht und Konferenz- und Planungspflicht nach 5 Wochen.
Merkste was?
Ziemlicher Unfug.
Ich spreche hier sicher nicht für alle Lehrer. Aber engagierte Lehrer an bestimmten Schulformen, kommen mit 41 Stunden nicht aus und haben auch nicht 12 Wochen Ferien!
Selbstverständlich gibt es Ausnahmen, ich würde dich definitiv dazu zählen.
Sollten Überstunden anfallen, müsste man sie selbstverständlich entlohnen.
Dafür wäre natürlich eine Arbeitszeiterfassung analog zu vielen anderen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen
notwendig.
Guter Witz. Vielleicht kann man dem verheerenden Mangel mit A11 besser begegnen. Tatsächlich reicht mir A12 nicht im Ansatz, um angemessen meiner Ausbildung leben zu können. Kein Wunder, dass da keiner Bock drauf hat.
Das gesetzt zur Besoldung wurde ja Mitte April beschlossen .
Oder steht noch was aus?
Kann man Anfang Juni mit der Nachzahlung der Strukturzulage rechnen ?
Ich bin A8 und diese wurde ja ab 1.1.2022 auf 80€ angehoben .
Vielen Dank für Infos .
Warum gibt es eigentlich noch keine aktualisierten Besoldungsrechner mit den neuen Familien/Regionalzuschlägen?
Informationen über gesetzliche Änderungen
Sehr geehrte Frau XXX,
aktuell wurde durch das Land NRW das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet, welches besoldungsrechtliche Auswirkungen hat.
Sich daraus ergebende Änderungen, die Ihre Besoldung betreffen, werden in den folgenden Punkten beschrieben. BeachtenSie bitte, dass nicht alle der nachstehenden Sachverhalte gleichzeitig auf Sie zutreffen werden.
Alle Änderungen gelten rückwirkend ab 01.01.2022 und werden von Amts wegen vorgenommen. Einen Antrag müssen Sie daher nicht stellen.
Erstmalige Strukturzulage für die Laufbahngruppe 1.1 (früher: Einfacher Dienst)
In der Einstiegsbesoldungsgruppe A5 sowie in den Beförderungsämtern der Besoldungsgruppen A6 und A7 wird erstmalig eine Strukturzulage nach § 47 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) in Höhe von 10,00 EUR monatlich gezahlt.
Amtszulage für die Laufbahngruppe 1.1 (früher: Einfacher Dienst)
In allen Ämtern der Einstiegsbesoldungsgruppe A5 sowie im Beförderungsamt A6 als Sekretärin/Sekretär wird künftig eine Amtszulage von einheitlich 81,49 EUR monatlich gezahlt.
Die bislang in den Besoldungsgruppen A6 bis A8 nach § 47 LBesG NRW gezahlte Strukturzulage in Höhe von bislang monatlich 23,36 EUR bzw. 23,65 EUR wird einheitlich auf 80,00 EUR monatlich erhöht.
Erstmaliger Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen
Beihilfeberechtigte Personen in allen Ämtern der Besoldungsgruppen A5 und A6 erhalten erstmalig einen Zuschuss zu den Beiträgen ihrer Krankenversicherung in Höhe von monatlich 12,50 EUR
Der Anspruch auf den Zuschuss gilt solange, wie ein eigener Anspruch auf Beihilfe oder Leistungen der Krankenfürsorge nach beihilfe-rechtlichen Vorschriften besteht.
Der Zuschuss kann daher auch an Personen gezahlt werden, die beurlaubt sind oder in den Ruhestand treten bzw. versetzt werden.
Wegfall von Erfahrungsstufen
In den Besoldungsgruppen A5 bis A10 entfallen die ersten beiden Erfahrungsstufen beim Grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe. Das heißt, dass die betreffenden Personen, die sich am Tag vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 befunden haben, in die neue erste Erfahrungsstufe des Grundgehaltes der entsprechenden Besoldungsgruppe (hier: Erfahrungsstufe 3) übergeleitet werden.
Gleichzeitig erfolgt auch eine Anpassung bei der Steigerung in die nächste Erfahrungsstufe. Die Berechnung bezüglich des Aufstiegs in die nächste Erfahrungsstufe beginnt mit dem Zeitpunkt der Überleitung.
Beispiel:
Überleitung zum 01.01.2022 in die Erfahrungsstufe 3. Nächste Stufensteigerung am 01.01.2024 in die Erfahrungsstufe 4. Die Umstellung Ihrer Besoldung wird mit Ihren Bezügen für den Monat Juni 2022 vorgenommen. Gleichzeitig erfolgt auch eine entsprechende Nachzahlung, rückwirkend ab dem 01.01.2022. Bitte überprüfen Sie Ihre Bezügemitteilung für den vorgenannten Monat.
Soweit Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an das LBV NRW wenden. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite. Über weitere Änderungen, insbesondere zur Regionalisierung und Neustrukturierung des Familienzuschlags, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LBV NRW
(als Wahlgeschenk, ähnlich wie jetzt der Familienzuschlag).Wusste garnicht, dass das BVerG jetzt auch noch für Wahlgeschenke zuständig ist.
Ich persönlich wurde nach vielen Diskussionen und nur mit Mühe und Not nach Berücksichtigung von anrechnungsfähigen Zeiten in die Erfahrungstufe 3 eingestuft. Den Aufwand hätte ich mir anscheinend auch sparen können, da jeder Einsteiger jetzt in Erfahrungsstufe 3 beginnt. ???
ich finde es auch recht schwierig. "Erfahrungsstufen" kann man das ja nun auch nicht mehr nennen, wenn die 4 Jahre bis zur Stufe 3 unbeachtlich bleiben. Aber schön, dass jeder Berufsanfänger nun auch in Stufe 3 ist.. sehr motivierend ;D
Dies dient halt nur der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit. Das der Gesetzgeber nicht an seine Bestandsbeamten denkt, dürfte klar sein.
Nur die Frage dürfte jetzt sein: wenn diese Erfahrungsstufen laut gesetzgeber ja Erfahrung darstellen sollen aber jetzt wegfallen: haben dann die Leute diese Erfahrung eigentlich erworben?
Man macht sich selber absolut lächerlich mit solch einer Besoldungsstuktur.
Genau so ist es jetzt bei mir...bin aktuell 3,x Jahre fertig nach Studium und aktuell in Stufe 3..und für mich ist das n absoluter Schlag ins Gesicht, dass jetzt die, die frisch von der Uni kommen exakt das Gleiche verdienen :-\ Und da geht es mir nicht um die Kollegen...denen gönne ich es, aber es geht auch um die Wertschätzung der Kollegen, die bereits fertig sind.
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.
Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.
Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.
Und man darf sich auch darüber ärgern, dass meine 4 jährige Berufserfahrung ab jetzt null berücksichtigt
wird, ohne als Neider bezeichnet zu werden.
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.
Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.
Du vergisst bei deiner voreiligen Aussage, dass diverse Gerichte mehrfach entschieden haben,
dass die aktuelle Alimentation nicht verfassungskonform ist. Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern
damit, dass ich mich ärgere, dass dann bei einigen Wenigen nachgebessert wird und bei dem Großteil aber
eben nicht. Und man darf sich auch darüber ärgern, dass meine 4 jährige Berufserfahrung ab jetzt null berücksichtigt
wird, ohne als Neider bezeichnet zu werden.
Dich scheint es ja offensichtlich nicht zu betreffen, weshalb du hier so sinnvolle Beiträge leisten kannst ;)
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.
Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.
Widerlich.
Verfassungswidrig ist gegenwärtig die Alimentation samtlicher Beamter in Deutschland. Nicht nur die der Kinderreichen, nicht nur die der Berufseinsteiger und nicht nur die derer in den untersten Ämtern.
Und wenn etwas an allen Ecken krankt dann die Selbstverständlichkeit, mit der sich Arbeit, nicht nur im öffentlichen Dienst, nicht mehr lohnt.
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.
Natürlich ist das eine Ungleichbehandlung....
Alle die die Stufen 1, 2 oder 3 durchlaufen haben wurden benachteiligt. Grob gesagt 100-150 Euro x 12 Monate x 2-4 Jahre.
Rechnet doch Mal nach warum das gemacht wurde. In dem Gesetzentwurf wurden die Zahlen genannt und dann 15 Prozent draufrechnen.
Wenn also die ersten zwei Stufen in A5 nicht weggelassen worden wäre, wäre das Ergebnis (der Unteralimantation) bedeutend höher ausgefallen. Diese liegt aktuell noch so um die 150 Euro +/- ein paar Euro unter den Sollwerten.
Macht euch Mal den Spass und rechnet nach. Die Zahlen und das Rechenschemata ist in dem Gesetzentwurf / jetzt Gesetz enthalten.
Es ist schon interessant, das so etwas veröffentlicht wird, aber von keinem nachgerechnet wurde. Ich schließe hier die ganzen Gewerkschaften mit ein... Zu komplex, könnten wir nicht, Mii miii miii
Dann nenne mir doch dein Argument, das die These untermauert, dass die Gleichbehandlung von neu verbeamteten Personen mit denen, die bereits in Stufe 3 sind verfassungswidrig ist bzw. gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtums verstößt .
Du hast mich falsch verstanden. Ich sehe hier auch keinen Verstoß, was aber von vielen hier anders gesehen wird. Demzufolge hatte ich ja gesagt, dass die Argumente weniger auf fachlichen Argumenten beruhen sondern eher Neid darstellen, weil jemand anderes bereits früher das bekommt, was "ich" jetzt habe.
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.
Dann ist aber der Begriff der "Erfahrungs"stufen faktisch nicht mehr richtig, da ja die "Erfahrung" plötzlich auf Null gesetzt wird? Natürlich ist es schön für jeden, der neu anfängt. Bei uns werden in der Kommune auch jegliche Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien aufgeweicht, da es zu wenig geeignete Bewerber gibt und somit dann "jeder" genommen wird. Entsprechend werden auch ganze "neue" Jahrgänge plötzlich vor Ablauf der Probezeit oder zeitgleich mit Lebenszeitverbeamtung befördert. Die Jahrgänge "zuvor" gucken dann natürlich "neidisch" aus der Wäsche ::) 8) Die Arbeitsmoral wird damit auch nicht größer...
Und was soll genau der Vorgesetzte dagegen machen?
Diese entspannten Zeiten, aufgrund des subjektiven Verlusts der Erfahrung, werden sicherlich bei der nächsten Regelbeurteilung erkennbar sein. Dann wird die nächste Beförderung etwas dauern, da die Leistung nicht so hoch ist, wie die der anderen.
Es wird doch keiner um ihr Recht auf eine amtsangemessene Alimentation gebracht?
Nur weil ein paar besser gestellt werden heißt nicht, dass einem etwas weggenommen wird?
Wenn ich mich jetzt darüber beschweren würde, dass das vertikale Spannungsverhältnis lediglich 256% (2023) und nicht mehr 303% (2004) beträgt, dann würde man mich köpfen ...
Es ist handelt sich m. E um keine Ungleichbehandlung, da ja auch zwischen einigen Erfahrungsstufen fünf Jahre gewartet werden muss und somit jemand mit 12 Jahren Erfahrung genau so viel erhält wie jemand mit 16 Jahren.
Dann ist aber der Begriff der "Erfahrungs"stufen faktisch nicht mehr richtig, da ja die "Erfahrung" plötzlich auf Null gesetzt wird? Natürlich ist es schön für jeden, der neu anfängt. Bei uns werden in der Kommune auch jegliche Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien aufgeweicht, da es zu wenig geeignete Bewerber gibt und somit dann "jeder" genommen wird. Entsprechend werden auch ganze "neue" Jahrgänge plötzlich vor Ablauf der Probezeit oder zeitgleich mit Lebenszeitverbeamtung befördert. Die Jahrgänge "zuvor" gucken dann natürlich "neidisch" aus der Wäsche ::) 8) Die Arbeitsmoral wird damit auch nicht größer...
Wie kann es sein, dass man während der Probezeit befördert wird? Ich bin seit 2020 Beamter auf Probe im mittleren Dienst und entsprechend nach A6 besoldet, meine Stelle ist nach A8 bewertet, wäre äußerst interessant. Der Gesetzgeber sieht ja eigentlich vor, dass erst nach Ablauf von 1 Jahr nach Ende der Probezeit eine Beförderungen erfolgen kann und zwischen den Beförderungen auch mind. 1 Jahr liegen muss. Für mich hieße das, ich erhalte meine A8 Besoldung erst 2025.
Habe durch die Änderung mit am meisten profitiert, da ich Stufe 2 erst im 06/2022 erreicht hätte. Mit der Juni Abrechnung habe ich jetzt rückwirkend die Nachzahlung ab 01/2022 für Stufe 3 erhalten.
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(Das ist sicher ein einfacher Punkt über den man sich selbst oder vielleicht sogar "Gewerkschaften" aufregen können. Die paar Euro kommen schon noch... Die viel tiefer gehende Frage nach der angemessenen Alimentierung (inklusive Abstandsgebot) sollte doch primär gestellt werden.
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(Das ist sicher ein einfacher Punkt über den man sich selbst oder vielleicht sogar "Gewerkschaften" aufregen können. Die paar Euro kommen schon noch... Die viel tiefer gehende Frage nach der angemessenen Alimentierung (inklusive Abstandsgebot) sollte doch primär gestellt werden.
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.
Was meinst du mit Abstandsgebot? Und für wen kann es sich positiv aufwirken?
Mit der Juni Besoldung immer noch keine Anpassung der Strukturzulage auf 80,00 EURO :-(
Ist das bei euch auch so?
Gesetzt ist doch schon längst in Kraft getreten.
Guten morgen zusammen,
ich habe eine kurze Frage in der Hoffnung, dass Sie jemand beantworten kann.
Mit dem Gesetz zur Alimentation für Familien mit zwei Kindern erwarten die betroffenen Landesbeamten mit der Dezemberbesoldung eine Nachzahlung für das laufende Kalenderjahr 2022.
Wie verhält es sich mit Nachzahlungen für die Jahre zuvor? Ich habe diesbezüglich hier im Forum und auf der Seite des LBV nichts gefunden...
Ich habe für das Jahr 2021 Widerspruch beim LBV eingelegt, hier auch eine Bestätigung des Eingangs erhalten.
Für mich ist es verwunderlich, dass kinderreiche Familien (3(+) ) ab dem Jahr 2011 mit entsprechendem Widerspruch für jedes Jahr eine Nachzahlung bekommen.
Viele Grüße und danke im voraus!
...so ist es...in manchen Dingen ist man eben selbst seines Glückes Schmied...
Du kannst davon ausgehen, das du für Jahre in denen du keinen Widerspruch eingelegt hast, nichts bekommt.
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.
Wenn die Profis im Ministerium “unfähig“ sind, wie soll ...
Ich bin so informiert, dass zumindest für die Rückzahlung 2022 kein Widerspruch notwendig ist.
So habe ich es mehrfach online und auch im "Beamtenblatt" gelesen...bzw dort stand, dass kein gesonderter ANTRAG nötig ist...
Ob es für 2021 etc auch Nachzahlungen gibt, weiß ich nicht...
Ich habe zum Beispiel 2021 einen Widerspruch/ Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt.
Ist bestimmt Dann auch nicht ausreichend, da ich gegen den Familienzuschlag hätte widersprechen müssen...?
Kennt sich da jemand definitiv aus?
Danke an die Verhandler. Insbesondere der Einmalbetrag ist ja der große Coup.
Angesichts der derzeitigen Inflation, stosse ich aber nur mit Wasser an. Alles andere kann ich mir nicht leisten :o.
Ach ja, muss "Ironie" extra gekennzeichnet werden?
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.
Weil das BVerfG es so entschieden hat. Die Begründung war irgendwas von wegen als Beamter bist du verpflichtet, deinen Dienstherrn zeitnah auf Fehler hinzuweisen, daher das Erfordernis eines jährlichen Widerspruchs.
Ja, schön.
Ich war im mittleren technischen Dienst und bin somit kein Jurist wie der Damen und Herren des BVerfG.
Eigentlich war ich mal davon ausgegangen, dass mich der Dienstherr korrekt und angemessen besoldet und das er mich nach Festellung einer Fehlerhaften Besoldung dafür, auch Rückwirkend, entschädigt.
Dem ist leider nicht so.
Dienstrecht
Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen steht vor großen Herausforderungen,
die wir angehen werden. Um die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und
Fachkräfte sowie Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, werden wir in
enger Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und Gewerkschaften eine
Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst erarbeiten und durchführen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden wir verbessern und analog zur
„Arbeitszeitverordnung des Bundes“ (AZVO) (Kinder unter zwölf Jahren, zu pflegende
Angehörige) eine Regelung schaffen.
Wir werden einheitliche Regeln für mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung schaffen
und mehr Homeoffice ermöglichen, wo dem keine dienstlichen Gründe
entgegenstehen. Ergänzend unterstützen wir die Bereitstellung von Co-Working
Arbeitsplätzen durch das Land für seine Beschäftigten.
Den Anteil von Frauen in Führungspositionen wollen wir erhöhen.
Das Zulagenwesen werden wir überarbeiten, Bildungsabschlüsse flexibler
anerkennen, in allen Laufbahnen Durchlässigkeit und Quereinstieg fördern, mehr
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen
Eigenverantwortlichkeit ermöglichen sowie die Arbeit in Projektorganisationen und die
interdisziplinäre Zusammenarbeit ausbauen.
Wir wollen die Behörden als Spiegelbild unserer vielfältigen und weltoffenen
Einwanderungsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen stärker interkulturell aufstellen.
Dafür wollen wir ein Maßnahmenpaket entwickeln, das die Ansprache möglicher
Bewerberinnen und Bewerber mit Einwanderungsgeschichte optimiert und
diskriminierungsfreie und diversitätsbewusste Bewerbungsverfahren entwickelt. Wir
wollen darauf hinwirken, dass für alle Landesbediensteten Fortbildungsangebote und
Qualifizierungsmaßnahmen für Diversity-Kompetenz und Antidiskriminierung
sichergestellt werden. Wir erwarten von Landesbediensteten mit Vorgesetzten- und
Leitungsfunktion eine Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen und
Qualifizierungsmaßnahmen.
Wir stehen zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe
und Versorgung und erkennen seine große Attraktivität an. Wegen der sich
verändernden Lebensrealitäten der Anwärterinnen und Anwärter sowie der
Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden wir eine freie Versicherungswahl
erleichtern. Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige
Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag
eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer
Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird.
Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit
evaluieren.
..als Absichtserklärung...Warum immer so destruktiv?!
..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...
Auszug Koalitionsvertrag Schwarz Grün:ZitatDienstrecht
Wegen der sich
verändernden Lebensrealitäten der Anwärterinnen und Anwärter sowie der
Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden wir eine freie Versicherungswahl
erleichtern. Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige
Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag
eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer
Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird.
Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit
evaluieren.
- Pauschale Beihilfe
- Stundenreduzierung bei Kindern und Pflege
..als Absichtserklärung...
..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...
..als Absichtserklärung...
..ich denke, dass die Landesregierung andere Problematiken ganz oben auf ihrer Agenda stehen haben...
Das hat sie tatsächlich. So hat Neubaur als erste inhaltliche Aussage am Donnerstag versprochen, alle Grubdschullehrer und Sek1 Lehrer in einem Stufenplan bis 2027 auf A13 komplett angepasst zu haben. Seitdem feier ich durchgehend…
Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.
Danke für die Info.
Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.
Danke für die Info.
Eine solche "Lösung" würde ja NULL aktuelle Beamte betreffen
und wäre ein Hohn für die Gruppe der
Betroffenen (Vorerkrankte, Kinderreiche, Spät-Ernannte).
Aufgrund der Formulierung muss man das Schlimmste erwarten.
Zumal der Beamtenbund bei dem Begriff
"Pauschale Beihilfe" Weltuntergang beschwört und
reale Probleme einzelner Beamte verdrängt.
Warum weicht man eigentlich hier von SH und BW
ab?!
Ich bin mal gespannt, ob die Nachfolge von Herrn Lienkämper im Ministerium der Finanzen nochmal neue Impulse seit.
Die designierte Besetzung des Justizministeriums lässt zumindest etwas hoffen, da aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommend.
Die Satzglieder "Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger" sowie "am Anfang des Beamtenverhältnisses" gefallen mir hier gar nicht, auch wenn es grundsätzlich gute Aussichten sind. Mal gespannt, was daraus wird oder auch nicht. Die Pauschale Beihilfe nur Beamten auf Widerruf und/oder Probe zu ermöglichen, wäre schon ein Schlag ins Gesicht derer, die seit längerem in der GKV sind.
Danke für die Info.
Eine solche "Lösung" würde ja NULL aktuelle Beamte betreffen
und wäre ein Hohn für die Gruppe der
Betroffenen (Vorerkrankte, Kinderreiche, Spät-Ernannte).
Aufgrund der Formulierung muss man das Schlimmste erwarten.
Zumal der Beamtenbund bei dem Begriff
"Pauschale Beihilfe" Weltuntergang beschwört und
reale Probleme einzelner Beamte verdrängt.
Warum weicht man eigentlich hier von SH und BW
ab?!
Ich schätze, es liegt an der CDU, dass hier aufgrund der Formulierung mit (starken) Einschränkungen zu rechnen ist. Die CDU hatte sich in ihrem Wahlprogramm für NRW (s. 109 3. Spiegelstrich von unten) ja ganz klar gegen die pauschale Beihilfe positioniert (https://mitmachen.cdu-nrw.de/assets_lp/188500b4a26d29bcdccecb8102d9a9aa/lp/73/141/Wahlprogramm_20der_20CDU_20Nordrhein-Westfalen_20_281_29.pdf (https://mitmachen.cdu-nrw.de/assets_lp/188500b4a26d29bcdccecb8102d9a9aa/lp/73/141/Wahlprogramm_20der_20CDU_20Nordrhein-Westfalen_20_281_29.pdf)). In BW haben die Grünen m. E. einfach mehr Macht. In SH wird die Pauschale Beihilfe durch die CDU doch auch weiterhin blockiert, oder gibt es da Neuigkeiten?
Laut Koalitionsvertrag in NRW soll die pauschale Beihilfe ja auch zeitlich befristet und im Anschluss evaluiert werden. Da fragt man sich, wie unterschiedliche Ergebnisse bewertet werden und was dies für das zukünftige Fortbestehen der Pauschalen Beihilfe in NRW bedeuten würde. Sollten es viele annehmen, führt man es dann fort, weil es beliebt ist oder beendet man es, weil es "zu teuer" ist bzw. zu viele PKV-Kunden verloren gehen? Sollten es wenige annehmen, führt man es fort, weil es die Kassen "nicht so stark belastet wie befürchtet" oder beendet man es, weil es unbeliebt ist?
Unterm Strich gut, dass die Tür zur Pauschalen Beihilfe in NRW nicht komplett verschlossen bleibt. Hier muss weiterhin mehr Druck zur Einführung gemacht werden und insbesondere sollten / müssen alle Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, in NRW die Möglichkeit zum Antrag auf Pauschale Beihilfe haben und zwar unabhängig vom Beamtenstatus bzw. ob Berufsanfänger/in oder nicht!
Bei uns an der Schule, 6zügige Gesamtschule, ist jede A13 Beförderung mit einer Zusatzaufgabe versehen. So wie es ja auch der Geschäftsverteilungsplan verlangt. Beförderungen sind an (wechselnde) Aufgabenbereiche gebunden und auf Lebenszeit, es sei denn man kommt seinen Aufgaben nicht nach.. Man kann all diesen engagierten und beförderten Menschen ja nicht so ohne Weiteres einfach ihre Beförderung nehmen. Hinzukommt, dass all diese Aufgaben nicht mehr bekleidet werden. Stelle ich mir spannend vor.So ist es bei uns ( 6-zügige Gesamtschule, 2 Standorte) auch.
Ich bin mal gespannt, ob die Nachfolge von Herrn Lienkämper im Ministerium der Finanzen nochmal neue Impulse seit.
Die designierte Besetzung des Justizministeriums lässt zumindest etwas hoffen, da aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommend.
Gerüchteweise bringt sich Jens Spahn in Position... er war auch schon mal Staatssekretär unter Schäuble im BMF.
https://www.derwesten.de/politik/jens-spahn-nrw-hendrik-wuest-cdu-schwarz-gruen-reul-laumann-id235708525.html (https://www.derwesten.de/politik/jens-spahn-nrw-hendrik-wuest-cdu-schwarz-gruen-reul-laumann-id235708525.html)
Weiss einer von euch wann seitens des LBV NRW die neuen Lohnsteuertarife für die Besoldung berücksichtigt werden?
Für 07.22 war es noch das selbe netto wie in den Vormonaten.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe aber tatsächlich noch eine Frage.
Im Jahr 2014 habe ich ein Musterantrag auf Erhöhung der Beamtenbesoldung geschrieben und dann das LBV geschickt. Der Eingang des Briefes wurde mir auch bestätigt. Jetzt frage ich mich wird diese Schreiben auch als Widerspruch gegen die Besoldung gewertet? Das interessiert mich weil es ja bisher noch keine Regelungen für den regionalen Ergänzungsschlag für Jahre vor 2022 gibt.
Ich hoffe dass hierzu jemand was schreiben kann oder möchte.
Vielen Dank "was guckst du" für deinen Hinweis.
Könntest du das bitte auch etwas erläutern?
Hallo in die Runde,
auf der Seite der Finanzverwaltung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aktuelle-gesetzesvorhaben-im-bereich-der-besoldung-und-versorgung) sind die Änderungen nun veröffentlicht. Derzeit sind jedoch nur die Ergänzungszuschläge zwischen Stufe 1 und Stufe 2 bzw. Stufe 2 und 3, noch nicht aber die Neustrukturierung des Famielenzuschlags konkret hinterlegt.
Meine Verständnisfrage in diesem Zusammenhang: ERGÄNZT der Zuschlag den aktuellen Familienzuschlag tatsächlich? Wäre es also in meinem Fall so, dass ich bei Mietstufe III und Familienzuschlag Stufe 3 dann brutto 440,10 Euro zusätzlich erhalte?
Vielen Dank vorab!
Philipp
Ich weiß, dass es hier ein wenig off-topic ist.
Hat schon jemand irgendwas zur Umsetzung A 13 für alle Lehrkräfte gehört, dass etwas konkreter ist, als die allgemeinen Verlautbarungen in der Tagespresse?
Gestern auf der PK hat Feller nochmal bestätigt, dass definitiv ALLE miteinbezogen werden und der Stufenplan auch auf Bestandslehrkräfte angewendet wird.
Genau so ungerecht wie der Sport-Kunst Kollege an der Hauptschule vs. der Deutsch-Englisch Kollege am Gymnasium.
Hatte ich ;)
Ich glaube, die Arbeit am Gymnasium deutlich mehr ist.
An der Realschule vergleichsweise weniger, dafür aber belastender ist.
Korrektur ist sehr individuell. Nicht jeder hat Deutsch und Englisch im Abi. Daraus höhere Besoldung ableiten? Nicht mehr zeitgemäß. Dafür habe ich als Realschullehrer auch 2,5 Schulstd. die Woche mehr, (7!) Fördersus und nichtmal eine eigene Sporthalle an der Schule, weil diese Schulform stiefmütterlich behandelt wird.
Der Satz mit A14 und dem Philologenverband? Purer Neid und wird nicht passieren. Bei 10.000+ Lehrerstellen, wie soll das begründet sein? Einfach mal Leben und leben lassen. Ein Masterabschluss befähigt mich zu A13, da können sie sich auf den Kopf stellen.
Dennoch sind die Schlüsse aus der Reform der Studienreform zu ziehen.
Kein Gymnasiallehrer verdient dadurch einen € weniger. Von daher ist es definitiv eine Neid-Debatte. Für sachlich begründete Argumente außer der (subjektiven) Arbeitsbelastung und Vorurteilen ist bis jetzt vom Philologenverband nichts gekommen.
Meiner persönlichen Meinung nach sollte dem Lehrkräftemangel dermaßen begegnet werden, dass alle Sek1-Lehrkräfte an allen Schulformen in ihren Fakultasfächern eingesetzt werden können.
Bei den Grundschullehrkräften sehe ich es tatsächlich als problematisch, weil die nachgewiesen weniger arbeiten. Das zeigen alle Untersuchungen der letzten Jahrzehnte (s. https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user_upload/Hardwig_Mussmann_MTS-Expertise_-_Zeiterfassungsstudien_zur_Arbeitszeit_von_Lehrkraeften_in_Deutschland.pdf (https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/fileadmin/user_upload/Hardwig_Mussmann_MTS-Expertise_-_Zeiterfassungsstudien_zur_Arbeitszeit_von_Lehrkraeften_in_Deutschland.pdf) auf Seite 64). Da wird dann immer noch was drumherum erfunden, damit das nach mehr aussieht. Aber selbst mit nur einem Korrekturfach in Sek I und Sek II sitzt Du alleine an Korrekturen so unendlich lange, während die Grundschullehrkräfte das selbst mit Deutsch und Englisch nicht haben.
Ob ein Realschullehrer genauso viel verdienen sollte wie ein Gymnasiallehrer, ist bisher eine weitgehend politische Entscheidung. Der resultierende Lehrermangel spricht Bände. Eigentlich sollte nicht die Frage sein, für welche Schulformen die Lehrer mehr Geld erhalten, sondern man sollte darüber nachdenken, Qualifikation auch unter den Aspekten von Angebot und Nachfrage zu betrachten.
Ist es fair, wenn ein Geschichtslehrer weniger verdient als ein Informatiklehrer? Das ist keine leicht zu beantwortende Frage, aber ein Geschichtslehrer hat am Arbeitsmarkt keine annähernd ähnlich gute Verdienstmöglichkeit während Informatikern überall hochkarätige Jobs mit tollen Karrierewegen offenstehen. Dass diese Misverhältnis überhaupt keine Rechnung getragen wird, kennt nur ein logische Konsequenz: Lehrermangel vor allem in bestimmten Fächern.
Klar ist aber auch: Solche Ansätze sind mit den aktuellen Besoldungsrechtsgrundlagen kaum umsetzbar.
M.E. wäre der gerechteste gehbare Weg eine verbindliche Individualisierung der Stundenzahl. Bspw.: 15 Stunden pro Nicht-Korrekturfach, 10 Stunden pro Korrekturfach (bei drei Fächern zählen die studierten Fächer; differenzieren müsste man natürlich nochmal für bspw. den Musiklehrer, der jedes Jahr 3-4 große Veranstaltungen organisiert, da schließe ich jetzt aus Platzgründen all die Funktionen in allen Nicht-Korrekturfächern ein, mit denen man sich ordentlich belasten _kann_), dann Abzug von einzelnen Stunden für bestimmte Funktionen (Klassenleitung Erprobungsstufe und Hauptschule müsste dann tatsächlich mehr wert sein als Klassenleitung 9./10. Klasse Gymnasium), und am Ende kommt man eben bei einer individualisierten Stundenzahl raus. Das ist dann der Albtraum für die Stundenplaner*innen, aber die sind an den Gymnasien ja schon in A15, das kann man dann ja auch ausweiten... *Traum beendet*
Hallo zusammen,
meine Frau ist Angestellte bei der AOK und ich Beamter beim Land NRW. Die AOK zahlt ihren Angestellten einen Familienzuschlag analog des Beamtenrechts. Bis dato bezieht meine Frau für unsere Tochter das Kindergeld über die Familienkasse der AOK, sodass ihr auch der Familienzuschlag Stufe 2 gewährt wird. Auf Nachfrage bei der AOK wird den Angestellten darüber hinaus jedoch kein regionaler Ergänzungszuschlag ab dem 1.1.2022 gezahlt. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob stattdessen in diesem Fall mir der Ergänzungszuschlag zustehen würde, auch wenn das Kindergeld und damit der Familienzuschlag 2 derzeit meiner Frau zugewiesen sind.
Vor einiger Zeit gab es schon einmal eine ähnliche Nachfrage hier, vielleicht weißt zwischenzeitlich jemand, wie in so einem Fall verfahren wird.
Auszug Koalitionsvertrag Schwarz Grün:ZitatWir werden einheitliche Regeln für mobiles Arbeiten in der Landesverwaltung schaffen
und mehr Homeoffice ermöglichen, wo dem keine dienstlichen Gründe
entgegenstehen.
Hallo zusammen,
meine Frau ist Angestellte bei der AOK und ich Beamter beim Land NRW. Die AOK zahlt ihren Angestellten einen Familienzuschlag analog des Beamtenrechts. Bis dato bezieht meine Frau für unsere Tochter das Kindergeld über die Familienkasse der AOK, sodass ihr auch der Familienzuschlag Stufe 2 gewährt wird. Auf Nachfrage bei der AOK wird den Angestellten darüber hinaus jedoch kein regionaler Ergänzungszuschlag ab dem 1.1.2022 gezahlt. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob stattdessen in diesem Fall mir der Ergänzungszuschlag zustehen würde, auch wenn das Kindergeld und damit der Familienzuschlag 2 derzeit meiner Frau zugewiesen sind.
Vor einiger Zeit gab es schon einmal eine ähnliche Nachfrage hier, vielleicht weißt zwischenzeitlich jemand, wie in so einem Fall verfahren wird.
DO Angestellte bei Sozialversicherungsträgern werden analog dem Bundesbesoldungsgesetzes entlohnt. Da der Bundesgesetzgeber bislang noch keine Veränderung bei den Familienzuschlägen auf den Weg gebracht hat, das Land NRW allerdings schon, wäre der Familienzuschlag bei Dir höher als bei der Ehefrau. Den Familienzuschlag bekommt allerdings nur derjenige, der auch das Kindergeld erhält. Derzeit bekommt ihr also Kindergeld plus Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Nur wenn der Anspruch auf Kindergeld auf den Vater umgestellt würde, bekäme man ab dem Monat Kindergeld plus Familienzuschlag NRW plus regionaler Ergänzungszuschlag in Abhängigkeit vom Wohnort. Der Familienzuschlag Bund bei der Mutter (unabhängig von der Höhe) schließt den gleichzeitigen Anspruch auf Familienzuschlag beim Vater aus.
Inwieweit Deine Frau auch Einspruch gegen ihre Besoldung einlegen sollte und wann und ob es (ggf. auch rückwirkend) irgendwann einmal im BBesG eine entsprechende Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG geben wird, bleibt sicherlich abzuwarten. Möglicherweise erweist sich irgendwann die Entscheidung als die richtige, weil der Bundesgesetzgeber irgendwann doch mehr zahlt als der Landesgesetzgeber. Vielleicht ist aber auch die Entscheidung, das Kindergeld über den Vater auszuzahlen, die richtige. Wer weiß ... 8)
Man kann also entweder den Spatz in der Hand nehmen und den Kindergeldanspruch und Familienzuschlag (und auch den Beihilfeanspruch) auf den Vater umschreiben oder alternativ die Taube auf dem Dach nehmen und alles so lassen, jährlich einen Widerspruch gegen die Besoldung bei der AOK in der Annahme und Hoffnung einlegen, dass auch der Bund als Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten irgendwann einmal verfassungsgemäß besoldet und diese Besoldung dann besser sein wird, als die für die Landesbeamten.
In der Konstellation o.g. Ehegatte Bund und Ehegatte 2 NRW folgende Verständnisfrage:
Kann man eigentümlich nicht jederzeit den Zahlungsempfänger beim Kindergeld wechseln? [...]
Hallo zusammen,
meine Frau ist Angestellte bei der AOK und ich Beamter beim Land NRW. Die AOK zahlt ihren Angestellten einen Familienzuschlag analog des Beamtenrechts. Bis dato bezieht meine Frau für unsere Tochter das Kindergeld über die Familienkasse der AOK, sodass ihr auch der Familienzuschlag Stufe 2 gewährt wird. Auf Nachfrage bei der AOK wird den Angestellten darüber hinaus jedoch kein regionaler Ergänzungszuschlag ab dem 1.1.2022 gezahlt. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob stattdessen in diesem Fall mir der Ergänzungszuschlag zustehen würde, auch wenn das Kindergeld und damit der Familienzuschlag 2 derzeit meiner Frau zugewiesen sind.
Vor einiger Zeit gab es schon einmal eine ähnliche Nachfrage hier, vielleicht weißt zwischenzeitlich jemand, wie in so einem Fall verfahren wird.
DO Angestellte bei Sozialversicherungsträgern werden analog dem Bundesbesoldungsgesetzes entlohnt. Da der Bundesgesetzgeber bislang noch keine Veränderung bei den Familienzuschlägen auf den Weg gebracht hat, das Land NRW allerdings schon, wäre der Familienzuschlag bei Dir höher als bei der Ehefrau. Den Familienzuschlag bekommt allerdings nur derjenige, der auch das Kindergeld erhält. Derzeit bekommt ihr also Kindergeld plus Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Nur wenn der Anspruch auf Kindergeld auf den Vater umgestellt würde, bekäme man ab dem Monat Kindergeld plus Familienzuschlag NRW plus regionaler Ergänzungszuschlag in Abhängigkeit vom Wohnort. Der Familienzuschlag Bund bei der Mutter (unabhängig von der Höhe) schließt den gleichzeitigen Anspruch auf Familienzuschlag beim Vater aus.
Inwieweit Deine Frau auch Einspruch gegen ihre Besoldung einlegen sollte und wann und ob es (ggf. auch rückwirkend) irgendwann einmal im BBesG eine entsprechende Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG geben wird, bleibt sicherlich abzuwarten. Möglicherweise erweist sich irgendwann die Entscheidung als die richtige, weil der Bundesgesetzgeber irgendwann doch mehr zahlt als der Landesgesetzgeber. Vielleicht ist aber auch die Entscheidung, das Kindergeld über den Vater auszuzahlen, die richtige. Wer weiß ... 8)
Man kann also entweder den Spatz in der Hand nehmen und den Kindergeldanspruch und Familienzuschlag (und auch den Beihilfeanspruch) auf den Vater umschreiben oder alternativ die Taube auf dem Dach nehmen und alles so lassen, jährlich einen Widerspruch gegen die Besoldung bei der AOK in der Annahme und Hoffnung einlegen, dass auch der Bund als Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten irgendwann einmal verfassungsgemäß besoldet und diese Besoldung dann besser sein wird, als die für die Landesbeamten.
Haben zwischenzeitlich den Berechtigtenwechsel vorgenommen und das Kindergeld ab September dem Vater zugeordnet. Hoffe noch, dass wir den Ergänzungszuschlag auch für die Monate Januar bis August erhalten. Wäre ärgerlich, wenn es aufgrund dieser Formalität (Zuordnung Kindergeld) nicht gezahlt werden würde. Scheint ja noch einiges unklar zu sein, mal abwarten...
In der Konstellation o.g. Ehegatte Bund und Ehegatte 2 NRW folgende Verständnisfrage:
Kann man eigentümlich nicht jederzeit den Zahlungsempfänger beim Kindergeld wechseln? Dann hätte man es in der Hand, zu entscheiden, wer den Familienzuschlag Stufe 2 bekommt, wenn der Bund doch noch nachzieht und den Familienzuschlag sogar noch weiter als NRW erhöht.
Und am Familienzuschlag wiederum hängt die Beihilfe. Dann hätte man es sogar jederzeit in der Hand, welche Beihilfe man zukünftig lieber in Anspruch nimmt, etwa wenn wieder mal ein Dienstherr Kostendämpfungspauschalen oder ähnliches einführt, oder?
Ah okay, also ist das in Ordnung wenn Grund- und Sek1 Lehrer die einzigen bleiben würden, wo der Master sich nicht in der Besoldung zeigt. Aber in weniger als 55 Tagen wird der Stufenplan endlich vorgestellt und rechtlich die entsprechendenMassnahmen getroffen.
Und sorry, als Vorgesetzter von 100 Leuten mit A13 abgespeist zu werden, ist eher armselig. Das ist kein vorbildlicher Vergleich.
Übrigens gehe ich heute in kurzer Hose zum
1. Schultag - für bald A13. Aber bitte, schul dich um, mach einen Seiteneinstieg.
Wir haben drei Sportlehrer für 700 Schüler. Aber musst sowohl sportlich als auch fachlich was draufhaben ;) die Hälfte fällt bei den Sporteignungstests übrigens durch. Aber wieso sollte ich mich aufregen, ich komme ja bald
Zu meinem Recht.
Ah okay, also ist das in Ordnung wenn Grund- und Sek1 Lehrer die einzigen bleiben würden, wo der Master sich nicht in der Besoldung zeigt. Aber in weniger als 55 Tagen wird der Stufenplan endlich vorgestellt und rechtlich die entsprechendenMassnahmen getroffen.
Und sorry, als Vorgesetzter von 100 Leuten mit A13 abgespeist zu werden, ist eher armselig. Das ist kein vorbildlicher Vergleich.
Übrigens gehe ich heute in kurzer Hose zum
1. Schultag - für bald A13. Aber bitte, schul dich um, mach einen Seiteneinstieg.
Wir haben drei Sportlehrer für 700 Schüler. Aber musst sowohl sportlich als auch fachlich was draufhaben ;) die Hälfte fällt bei den Sporteignungstests übrigens durch. Aber wieso sollte ich mich aufregen, ich komme ja bald
Zu meinem Recht.
Ehrlicherweise muss man sagen, dass ein master z.b. für Mathe im Gymnasium, BWL in den Berufsschulen oder halt Mathe in Grundschulen Welten sind. Wer soll noch für z.b. berufliche Schulen studieren, wenn man mit viel weniger Aufwand das gleiche an Grundschulen bekommt?
Noch einmal kurz zur Problematik DO Angestellte AOK und Beamter Land NRW. Bei der AOK handelt es sich um eine landesunmittelbare Körperschaft. Hier muss die Dienstordnung die Besoldung und Versorgung des Landes abbilden. Also auch den Ergänzungszuschlag um Familienzuschläge an 01.01.2022. Am besten mal in der Dienstordnung nachlesen.
LG
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:
"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."
Auf der LBV NRW Seite habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht hat hier im Forum ja noch wer andere Infos.
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:Familienzuschläge nach oben korrigiert? Muss irgend so ein brandneues Vorhaben sein, dazu findet sich garantiert noch nichts hier in diesem Forum und davon kann also auch deine Gewerkschaft unmöglich schon etwas gehört haben.
"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."
Ich habe gerade eine Mail unserer Gewerkschaft erhalten, kurzer Auszug:Quelle?
"kürzlich haben wir euch die Neufassung unserer Belsoldungs- und Entgeldflyer zukommen lassen. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung verkündet, dass die Summen des Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte in den Gesetzesanhängen fehlerhaft sind und nach oben korrigiert werden müssen...."
Auf der LBV NRW Seite habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht hat hier im Forum ja noch wer andere Infos.
Quelle?
Wovon sprichst du bitte? Das Gesetz zur Anpassung der neuen Familienzuschläge ist doch schon längst verabschiedet und durch den Landtag und wird mit den Dezemberbezügen erstmalig angewandt….
Gut zu wissen ;-) Und findet das Gesetz denn dann dennoch erstmals Anwendung im Dezember 2022?
Hallo,
Um wieviel Euro wird der Familienzuschlag für verheiratet, 2 Kinder denn erhöht?
Hab bei der Wohngeldstufe 3 440,10 Euro gelesen...
Passt das nicht?
Gibt es eine neue Tabelle?
Grüße
Die zweite Sache, die ich mich Frage ist:
wenn jetzt die h4 Sätze angepasst werden oder das "Bürgergeld", wird dann automatisch im gleichen Umfang der Familienzuschlag angepasst?
Muss denn jetzt nicht regelmäßig überprüft werden ob die 115% zu h4 eingehalten werden?
Grade wo ja aktuell hohe Anpassungen geplant werden? Stichwort Energie und Teilhabe etc.?
Ok...
Danke.
Also 3,39 Euro mehr....?
Ok......
Danke.
Also 3,39 Euro mehr....?
Bisher enthält der Familienzuschlag Stufe 3 bereits die Stufe 2 - gemäß einer Rechnung der DPolG (Bund) wird dort der regionale Ergänzungszuschlag aber einzeln addiert.
...
Sollte jedoch (zukünftig) jede Stufe ausgezahlt werden, käme mit Stufe 2 (in V) 573,48 EUR noch on top. Nebenbei hat das BMI bereits mitgeteilt, dass ab 01.12.2022 bei den Bundesbeamten die Stufen addiert zur Auszahlung kommen.
....
Wie kommen wir hier im NW Strang eigentlich auf den Bund?
Hast du einen FB Link dazu wenn möglich?
der LKT hat dazu etwas veröffentlicht:
https://www.lkt-nrw.de/media/13992/rs-0668-22-gesetzentwurf-zur-aenderung-des-landesbesoldungsgesetzes-und-des-landesreisekostengesetzes.pdf
Hast du einen FB Link dazu wenn möglich?
Hallo Xap,
nach einem Link habe ich eben schon gesucht - aber nicht mehr gefunden. Facebook ist sicherlich auch nicht die valideste Quelle. Es bleibt das Abwarten bis zum November übrig … dann sollte es eindeutiger werden.
Ich bin gespannt.
Grüße
Was macht das dann bei A08 verhr. 2 Kinder und Mietstufen 1
Außer jede Menge Spritgeldkosten?
Und warum wurden die Mietstufen 1 und 2 nicht angepasst? Ich bin darüber voll gefrustet.
So eine Sauerei! Ich konnte mir keine Wohnung in Raum Köln/Bonnl mit meiner Familie nicht leisten und musste ins Umland ziehen (Mietstufe 1). Durch die gestiegenen Spritpreise bin ich ähnlich der Mietstufe 3... Und dafür gibt's jetzt einen Arschtritt.
Wer sich vorher schon die Mietstufen 4-7 leisten konnte bekommt jetzt noch ein Sahnehäubchen drauf.
Mehrkosten für Fahrtkosten sind jetzt bei 350 Euro. Da bringen mir die 227 Euro nur ein bisschen was, so traurig ist es. Die Inflation haut bei mir mit 650 Euro zu, ich könnte heulen.
Wer sich vorher schon die Mietstufen 4-7 leisten konnte bekommt jetzt noch ein Sahnehäubchen drauf.
Und warum wurden die Mietstufen 1 und 2 nicht angepasst? Ich bin darüber voll gefrustet.
So eine Sauerei! Ich konnte mir keine Wohnung in Raum Köln/Bonnl mit meiner Familie nicht leisten und musste ins Umland ziehen (Mietstufe 1). Durch die gestiegenen Spritpreise bin ich ähnlich der Mietstufe 3... Und dafür gibt's jetzt einen Arschtritt.
Wer sich vorher schon die Mietstufen 4-7 leisten konnte bekommt jetzt noch ein Sahnehäubchen drauf.
Mehrkosten für Fahrtkosten sind jetzt bei 350 Euro. Da bringen mir die 227 Euro nur ein bisschen was, so traurig ist es. Die Inflation haut bei mir mit 650 Euro zu, ich könnte heulen.
Sind regionale Punkte denn überhaupt statthaft? So kommt doch das gesamte Besoldungsgefüge aus dem Gleichgewicht
So könnte ich als A08, wenn ich jetzt umziehe mehr als ein A10 Beamter Bekommen :o
Und wie kann es sein das ein drittes Kind ohne regionale Komponente bewertet wird?
Jetzt verstehe was du meinst. War nur mit den Fahrkosten ziemlich verwirrend. Da ist irgendwas ziemlich daneben. Wenn du dir die neuen Tabellen ansiehst, hat sich beim regionalen Ergänzungszuschlag nix geändert. Die haben nämlich den Text angepasst. In der alten Version hätte man bei zwei Kindern beide Spalten addiert. In der neuen Version ist die zweite Spalte jetzt identisch mit der Addition aus der alten Version. Noch unverständlich ist, dass man bei Mietstufe 1 A5 und 1 Kind mit 0 Euro abgespeist wird, der Familienzuschlag aber zum 01.12.2022 ca. 285 Euro beträgt. Was ist denn im November mit 0 Euro anders als am 01.12.2022. Der Familienzuschlag soll doch den Ergänzungszuschlag nur ablösen. Das ist alles komplett undurchsichtig.
Jetzt verstehe was du meinst. War nur mit den Fahrkosten ziemlich verwirrend. Da ist irgendwas ziemlich daneben. Wenn du dir die neuen Tabellen ansiehst, hat sich beim regionalen Ergänzungszuschlag nix geändert. Die haben nämlich den Text angepasst. In der alten Version hätte man bei zwei Kindern beide Spalten addiert. In der neuen Version ist die zweite Spalte jetzt identisch mit der Addition aus der alten Version. Noch unverständlich ist, dass man bei Mietstufe 1 A5 und 1 Kind mit 0 Euro abgespeist wird, der Familienzuschlag aber zum 01.12.2022 ca. 285 Euro beträgt. Was ist denn im November mit 0 Euro anders als am 01.12.2022. Der Familienzuschlag soll doch den Ergänzungszuschlag nur ablösen. Das ist alles komplett undurchsichtig.
Habe meinen Fehler gefunden. Der Ergänzungszuschlag ergänzt vom 01.01.2022-30.11.2022 den alten Familienzuschlag. Er ersetzt ihn nicht. Bedeutet doch, dass die bisher gezahlten Zuschläge so bleiben und nicht zurückgerechnet werden?!
Ich frage jetzt mal ganz vorsichtig - weil ich's in der Diskussion nicht mitbekommen habe: Betrifft das Ganze denn auch Kolleginnen und Kollegen mit 3 und mehr Kindern? Erhalten diese denn auch einen erhöhten Zuschlag inkl. Nachzahlung für ihre Kinder Nr. 1 und 2 nach der strukturellen Änderung des Familienzuschlags?
Ich frage jetzt mal ganz vorsichtig - weil ich's in der Diskussion nicht mitbekommen habe: Betrifft das Ganze denn auch Kolleginnen und Kollegen mit 3 und mehr Kindern? Erhalten diese denn auch einen erhöhten Zuschlag inkl. Nachzahlung für ihre Kinder Nr. 1 und 2 nach der strukturellen Änderung des Familienzuschlags?
Hallo,
m.W. nicht. Die Kolleg*innen mit mehr als 2 Kindern haben bereits für 2021 eine Nachzahlung erhalten und erhalten seit 22 bereits deutlich mehr Familienzuschlag....
Es gilt also nicht für 3 Kinder und mehr...Ich frage jetzt mal ganz vorsichtig - weil ich's in der Diskussion nicht mitbekommen habe: Betrifft das Ganze denn auch Kolleginnen und Kollegen mit 3 und mehr Kindern? Erhalten diese denn auch einen erhöhten Zuschlag inkl. Nachzahlung für ihre Kinder Nr. 1 und 2 nach der strukturellen Änderung des Familienzuschlags?
Also bekommt der Beamte, A12, 3 Kinder, verheiratet, Mietstufe 3, nun auch noch eine dicke Nachzahlung für 2022, nachdem er ja für 2021 schon eine Nachzahlung erhalten hat?
Erhält dieser dann auch nochmal ab 1.1.23 rund 500 brutto mehr für das 1. und 2. Kind?
Ich dachte, das wäre mit der deutlichen Erhöhung um mehrere 100 Euro pro Monat ab 2021 abgegolten bzw inbegriffen...?
Liege ich da falsch und auch für Beamte mit 3 Kindern gibt's ne Nachzahlung und eine dauerhafte Erhöhung ab 2023?
Also bekommt der Beamte, A12, 3 Kinder, verheiratet, Mietstufe 3, nun auch noch eine dicke Nachzahlung für 2022, nachdem er ja für 2021 schon eine Nachzahlung erhalten hat?
Erhält dieser dann auch nochmal ab 1.1.23 rund 500 brutto mehr für das 1. und 2. Kind?
Ich dachte, das wäre mit der deutlichen Erhöhung um mehrere 100 Euro pro Monat ab 2021 abgegolten bzw inbegriffen...?
Liege ich da falsch und auch für Beamte mit 3 Kindern gibt's ne Nachzahlung und eine dauerhafte Erhöhung ab 2023?
Eine Sache ist jedoch bemerkenswert: Während bei dem Zuschlag für das Kind 3 auch Zahlungen für die Vergangenheit geleistet wurden (haushaltsjahrnahe Geltendmachung vorausgesetzt), werden jetzt keinerlei Regelungen für die Vergangenheit getroffen. Mal schauen, wie sich das noch entwickelt. Da will der Gesetzgeber noch das Urteil zur Bremer A Besoldung abwarten. Damit ist in diesem Jahr allerdings nicht mehr zu rechnen, JaLu4.
Mit Glück gibt es 2023 eine Regelung, vielleicht aber auch 2024. Jedenfalls muss der Dienstherr erst nach diesem Musterverfahren und einer angemessenen Zeit zur Auswertung des Urteils über die Widersprüche entscheiden.
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.Sicher? In den (aktuellen) Tabellen des LBV NRW beinhaltet die Stufe 2 bereits den Betrag für Stufe 1. Der Betrag für die Stufe 2 gilt nicht "on top".
Sicher? In den (aktuellen) Tabellen des LBV NRW beinhaltet die Stufe 2 bereits den Betrag für Stufe 1. Der Betrag für die Stufe 2 gilt nicht "on top".
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.Sicher? In den (aktuellen) Tabellen des LBV NRW beinhaltet die Stufe 2 bereits den Betrag für Stufe 1. Der Betrag für die Stufe 2 gilt nicht "on top".
Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig, wie die Rechnung erfolgt.So? Wie denn?
Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig, wie die Rechnung erfolgt.So? Wie denn?
Dann ist es wohl nicht so eindeutig.
So wie ich das sehe, wird nämlich nichts addiert. LBesG NRW $43 Abschnitt 2 besagt: "Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht". Die Stufe 1 ist damit in Stufe 2 inkludiert.
Der Betrag für den Familienzuschlag für das erste berücksichtigungsfähige Kind ist daher auch der Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und Stufe 2. Das wird im Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes auch überall so hervorgehoben.
Also auf meiner Gehaltsabrechnung ist der Familienzuschlag aufgetrennt.Eigentlich war ja die Frage, was ab Dezember in der Abrechnung stehen wird...
Also wird Stufe 1 (verheiratet) mit der Stufe 2 ff (Kinder) addiert.
Es ist erstaunlich, wievielen Menschen gerade auffällt, dass sie ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen! :D Sorry, aber so schwer ist es nicht, sämtliche Zahlen und Tabellen sind öffentlich! Kein Wunder, dass der öffentliche Dienst zum Gespött der Öffentlichkeit wird!!!!!und wieviele Menschen überhaupt nicht wissen, was in ihrem AV steht.
P.S. Wer sich jetzt angegriffen fühlt, Herzlichen Glückwunsch!
und wieviele Menschen überhaupt nicht wissen, was in ihrem AV steht.Ich bin schon etwas erschüttert, welche Fragen hier gerade hier im Beamtenforum gestellt werden. Aber ich verstehe langsam, warum es die Politik so leicht hat, das Thema Alimentation auszusitzen. Selbst wenn einzelne das System nicht verstehen, sollten doch wenigstens "Gewerkschafter" nicht stillhalten, sich für Marginalitäten feiern lassen und immer wieder Nebensächlichkeiten in den Fokus nehmen.
Es ist erstaunlich, wievielen Menschen gerade auffällt, dass sie ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen! :D Sorry, aber so schwer ist es nicht, sämtliche Zahlen und Tabellen sind öffentlich! Kein Wunder, dass der öffentliche Dienst zum Gespött der Öffentlichkeit wird!!!!!
P.S. Wer sich jetzt angegriffen fühlt, Herzlichen Glückwunsch!
Also auf meiner Gehaltsabrechnung ist der Familienzuschlag aufgetrennt.Dann nimm doch bitte mal deine Gehaltsabrechnung und vergleiche diese mit dem aktuellen Besoldunggesetz (S. 55/159):
Zunächst kommt in einer Zeile (auf der linken Seite) Stufe 1 - rechts dazu der Betrag (148 EUR).
In der Zeile darunter wird es ´Stufe 2 ff´ benannt, hier steht rechts der Betrag (260 EUR).
Ich habe zwei Kinder, die laufen derzeit noch mit jeweils 130 EUR, diese Beträge werden also addiert.
Mein gesamter Familienzuschlag - wird aber mit 408 EUR überwiesen.
Also wird Stufe 1 (verheiratet) mit der Stufe 2 ff (Kinder) addiert.
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.
Dann merkt man auch schnell, dass das Bild von der Amtsstube voller Besserwisser-24/7-Beamten das ist, was den öD für viele zum Witz macht. Ihr seid echt verdammt peinlich und wir können froh sein, dass die Öffentlichkeit dieses Forum weitgehend nicht kennt.
Gehaltsabrechnung
Und ja, wirklich erstaunlich, wieviele Leute nur denken, Sie würden ihre Gehaltsabrechnung verstehen.
Ich habe mich vielleicht geirrt.Nicht nur vielleicht, das muss man aber natürlich erst einmal verdauen.
meiner GehaltsabrechnungAber schön, dass du wenigstens die Überschrift deiner Bezügemitteilung kennst. Es ging nicht um die zukünftigen Bezügemitteilungen, sondern um die aktuellen. Da setzt sich der Familienzuschlag zusammen wie eh und je und wie es auch zukünftig der Fall sein wird (na gut: zukünftig noch differenziert nach Mietstufe).
....wenn hier ernsthaft über Begrifflichkeiten wie Bezügemitteilungen oder Gehaltsabrechnungen diskutiert wird, kann man sich denken, wieso im öD immer alles etwas länger dauert... ::) ::) ::)Zumal die Dienstherren selbst das nicht so genau nehmen. Bei meinem früheren Dienstherrn stand „Entgeltabrechnung“ drüber, jetzt „Verdienstabrechnung“.
Zumal die Dienstherren selbst das nicht so genau nehmen.
Hallo zusammen,
nun bin ich ein bissl irritiert... Zuletzt wurde der regionale Ergänzungszuschlag
über folgende Tabelle definiert:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Regionaler%20Erg%C3%A4nzungszuschlag%20.pdf
Ein paar Seiten zuvor wurde allerdings folgende Tabelle genannt:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-75.pdf
Von welcher Tabelle dürfen wir den nun ausgehen? Der Unterschiedsbetrag in Mietstufe 4 (Familienzuschlag 3) wäre nach der neuen Tabelle nochmal deutlich höher (463,45 € zu 634,42 €)
1052,98 € als Familienzuschlag in der Mietstufe 4! Das glaube ich erst, wenn ich die entsprechende Mitteilung im Briefkasten habe! ;D ... Komisch nur, dass bei mir im Amt (gefühlt) keiner etwas davon weiß / bzw. etwas davon gehört hat (gehört haben will)...
dass die Gewerkschaften das nicht so feiern, liegt vielleicht auch daran, dass die Kollegen ohne Kinder dieses Jahr mit der Einmalzahlung abgespeist wurden und auch die Erhöhung ab Dezember nur einen kleinen Teil der Inflation ausgleicht.
[...] Dann braucht ja auch keiner mehr zu studieren, einfach genug Kinder bekommen reich dann völlig aus im die gewünschte Nettobesoldung zu erreichen.
ich glaube in 12 Jahren, wenn die ersten Klagen zu der aktuellen Reform in Karlsruhe entschieden wurden, werden einige sich wundern.
Aus meiner Glaskugel:
Bei den neuen Tarifverhandlungen für den öD, einigt man sich auf 2,0% Lohnzuwachs und durch das beschlossene Entlastungspaket auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 3000€.
So profitiert der Staat wieder doppelt und dreifach, weil die 3000€ mal wieder nicht ruhegehaltsfähig sind und die Gewerkschaften klopfen sich wieder auf die Schultern für dieses grandiose Ergebnis.
Aus meiner Glaskugel:
Bei den neuen Tarifverhandlungen für den öD, einigt man sich auf 2,0% Lohnzuwachs und durch das beschlossene Entlastungspaket auf eine steuerfreie Einmalzahlung von 3000€.
So profitiert der Staat wieder doppelt und dreifach, weil die 3000€ mal wieder nicht ruhegehaltsfähig sind und die Gewerkschaften klopfen sich wieder auf die Schultern für dieses grandiose Ergebnis.
...und das Schlimmste daran ist dann der Umstand, dass es wieder viele Dummköpfe geben wird, die sich über die 3000 cash freuen werden...
...und das Schlimmste daran ist dann der Umstand, dass es wieder viele Dummköpfe geben wird, die sich über die 3000 cash freuen werden...... ähnlich wie über den verfassungswidrigen "Geldregen" der auf einige Beamte in NRW sprudeln wird.
Zur Versorgung liegen auch ein paar Vorlagen an das BVerfG bereits vor. U.a. aus Hamburg und OVG Lüneburg.
Heißt aber nicht unbedingt, dass da eine positive Rechtssprechung geben wird. Kann auch ein Schuss nach hinten werden.
Der Sinn der Besoldungsreform ist doch nicht alleinstehende oder verheiratete Beamte besser zu stellen, sondern die Nachteile von Familien in finanzieller Hinsicht abzubauen. Diese Tür hat das BVG doch aufgestoßen mit der Feststellung, dass die Besoldung sich stärker an der Lebenswirklichkeit orientieren kann.
Mal abwarten was das BVG sagt, wenn die Besoldungsgesetzgeber durch diese Tür gehen.
Nun ja, die Abkehr vom Alleinverdienermodell wird nicht kommen. Aber es wird auch nicht so kommen, dass einem Alleinstehenden der 115% Satz zugestanden werden wird, das wird über die Zuschläge geregelt werden und das wird das BVG eines Tages auch absegnen.Das, was das BVerfG in seinem Urteil im Rahmen der Rechtsprechung aus meiner Sicht bahnbrechend gemacht hat, ist die Definition von amtsangemesser Besoldung näher zu konkretisieren. Dabei wird oft die Tragweite der Rechtsprechung übersehen und das Alleinverdienermodell zu Unrecht als aus der Zeit gefallen kritisiert.
hui. das hast Du gut verständlich gemacht, danke dafür.
Nach dem Bauchgefühl der Allgemeinheit wäre es aber vermutlich nur "fair",
wenn das Einkommen der Ehefrau bei der Besoldung angerechnet würde, sofern sie erwerbstätig wäre;
denn wenn die Ehefrau in der Nachbarsfamilie (bislang ALGII) einer Erwerbstätigkeit nachginge, würde doch die ALGII- Leistung insoweit gekürzt?
Gegen Ortszuschläge spricht allerdings das Urteil des BverfG von 2007 Urteil des Zweiten Senats vom 6. März 2007
- 2 BvR 556/04 -:
"Der Besoldungsgesetzgeber ist durch das Alimentationsprinzip nicht verpflichtet, die erhöhten Lebenshaltungskosten in München durch einen spezifischen Ausgleich abzufedern. Er überschreitet gegenwärtig nicht die Grenzen des ihm bei der Ausgestaltung der Beamtenbesoldung zukommenden Gestaltungsspielraums."
Das BVerfG weist darin auf den höheren Lebensstandard in München hin, der das Leben dort auch attraktiver macht (als z.B. in einem Dorf im bayer. Wald). Dem BVerfG geht es mehr darum, dass der Beamte in München "standesgemäß" leben kann, also im Vergleich zum restlichen ÖD, zur Privatwirtschaft und auch zum Sozialhilfeempfänger.
Gegen Ortszuschläge spricht allerdings das Urteil des BverfG von 2007 Urteil des Zweiten Senats vom 6. März 2007
- 2 BvR 556/04 -:
"Der Besoldungsgesetzgeber ist durch das Alimentationsprinzip nicht verpflichtet, die erhöhten Lebenshaltungskosten in München durch einen spezifischen Ausgleich abzufedern. Er überschreitet gegenwärtig nicht die Grenzen des ihm bei der Ausgestaltung der Beamtenbesoldung zukommenden Gestaltungsspielraums."
Das BVerfG weist darin auf den höheren Lebensstandard in München hin, der das Leben dort auch attraktiver macht (als z.B. in einem Dorf im bayer. Wald). Dem BVerfG geht es mehr darum, dass der Beamte in München "standesgemäß" leben kann, also im Vergleich zum restlichen ÖD, zur Privatwirtschaft und auch zum Sozialhilfeempfänger.
Allerdings gehen andere Länder mittlerweile andere Wege und wollen das Familieneinkommen des Partners tatsächlich auf die Alimentation des Beamten anrechnen. In letzter Konsequenz würde das aber bedeuten, dass ein Beamter mit einem sehr gut verdienenden Partner überhaupt keinen Anspruch mehr auf Alimentation hat.
Kannst du das genauer erklären? Gibt es tatsächlich Bundesländer, die die Besoldung eines Beamten vom Einkommen des Partners abhängig machen?
Kannst du das genauer erklären? Gibt es tatsächlich Bundesländer, die die Besoldung eines Beamten vom Einkommen des Partners abhängig machen?
In Schleswig- Holstein und/oder Mecklenburg-Vorpommern ist etwas in diese Richtung geplant.
Wie schön man hier die Interessen der einzelnen Personen sehen kann.
Alle habe allerdings eins gemeinsam. Jeder möchte amtsangemessen besoldet werden.
Ein Thema, von dem ich zugegebenermaßen keine Ahnung habe, aber ich haue trotzdem mal einen raus: Wie wäre es denn, wenn die Eheleute Gütertrennung vereinbartund gleichzeitig den Ehegattenunterhalt rechtswirksam ausgeschlossenhätten?
Aber Mal davon abgesehen
Es ist doch so, dass man als 2 Personenhaushalt als Beamter gar nicht unterhalb des H4 Satzes kommt. Rechner doch Mal gemäß der Anleitung MMV-16324 nach.
2 Personen wären das was man in Mietstufe 7 ein H4 Satz von aufgerundet 22.600 Euro. Mit 15% Abstand wären das 25.951 Euro.
Lt. dem Rechner hier auf der Homepage bleiben mit Verheiratetenzuschlag ohne Amts- und Strukturzulagen A05 Stufe 03 mit Lohnsteuerklasse 4 netto 27.200 Euro übrig.
Bitte wo ist bei einem 2 Personenhaushalt eine Unteralimentation?
Man muss auch Mal die Kirche im Dorf lassen.
Die Bezugsgröße eines 2 Personenhaushalts (H4) ist doch grundfalsch. Oder hab ich was übersehen?Ja, ich glaube smiteme wollte mit seinem Beispiel verdeutlichen, dass selbst kinderlose Ehepaare über den 115% liegen, was ihm jedoch nicht gelungen ist.
Würde gerne auch noch provokativ bei dem Ehegattengehalt mitfragen.
Auf welcher Grundlage hätte der Besoldungsgesetzgeber überhaupt das Recht die Daten über die Einkünfte des Ehepartners einzufordern? Nur weil er sich das Gesetz selbst schreibt? Ich bin mir nicht sicher, ob die Datenschutzverordnung dies so zulässt. Zudem hätte die pW ggf auch gar kein Interesse, deren Gehaltspolitik offenzulegen. Da könnten noch Interessenskonflikte hinzukommen.
Mal von anderen praktischen Hindernissen, wie bei Selbständigen, wo das "Gehalt" durchaus deutlich von Monat zu Monat und Jahr zu Jahr schwanken kann, abgesehen.
Habe das Gefühl, dass man sich mit so etwas eher ganz dicke Eier ins Nest legt.
Ja, Rentenonkel, das ist nach den aktuellen Prüfvorgaben korrekt. Aber wenn schon das kinderlose Ehepaar nicht die 115% erreicht, kann die Alleinverdienerfamilie mit 2 Kindern ja erst recht nicht dahin kommen.
Hallo Opa und bastel
Es ist eine vereinfachte Darstellung gewesen.
Die Beträge, die sich aus dem Gesetzentwurf ergeben sid ähnlich....
Jahresgehalt plus Zulagen inkl ehegatte wäre ca. 33.400 abgerundet
Davon dann Steuerabzug und beg Anteil hinzurechnen, private KV Beamter und Gattin abziehen und Erstattung bvo Anteil berücksichtigt kommt man nach der Gesetzesvorlage auf 26.137 Euro. Immer noch nicht unteralimentiert.
Hier ist also die private KV mit 6060 Euro berücksichtigt.
GEZ etc werden bei der Ermittlung der H4 Satzes unter dem Punkt Geldwerte Vorteile berücksichtigt und sind in den 20.400 berücksichtigt.
Nun ja, die Abkehr vom Alleinverdienermodell wird nicht kommen. Aber es wird auch nicht so kommen, dass einem Alleinstehenden der 115% Satz zugestanden werden wird, das wird über die Zuschläge geregelt werden und das wird das BVG eines Tages auch absegnen.Das, was das BVerfG in seinem Urteil im Rahmen der Rechtsprechung aus meiner Sicht bahnbrechend gemacht hat, ist die Definition von amtsangemesser Besoldung näher zu konkretisieren. Dabei wird oft die Tragweite der Rechtsprechung übersehen und das Alleinverdienermodell zu Unrecht als aus der Zeit gefallen kritisiert.
Mit Einführung von ALG II und Grundsicherung hat der Gesetzgeber im Jahre 2002 ein soziales Existenzminimum definiert. Dabei stellt er ab auf Bedarfe der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zuzüglich der Kosten für Miete und Heizung. Das ist der Bedarf, der gedeckt sein muss.
Dieses soziale Existenzminimum im Sozialrecht hat allerdings auch Auswirkungen auf alle anderen Bereiche aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes. Es muss daher Anwendung finden im Steuerrecht als auch im Bereich der Beamtenbesoldung.
Um berechnen zu können, ob dieses soziale Existenzminimum gedeckt ist, wurde zunächst angefragt, für wie viele Personen denn die Besoldung gedacht ist. Dabei wurde seitens des Besoldungsgesetzgebers argumentiert, dass es dem Beamten immer zuzumuten sei, von seiner Besoldung den Unterhalt für eine vierköpfige Familie zu tragen.
Kleiner Exkurs: Für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft, für das die Besoldung nicht gedacht ist, müsste andernfalls der Gesetzgeber (wie auch bei der sozialen Grundsicherung) den Mehrbedarf in Form von Grundbedarf und höhere Wohn- und Heizkosten vollständig durch zusätzliche (deutlich höhere) Familienzuschläge decken. Dieses Modell wäre für den Besoldungsgesetzgeber sicherlich noch sehr viel kostenintensiver.
Das bedeutet daher, dass eine Besoldung nur dann amtsangemessen sein kann, wenn auch der kleinste Beamte in der Lage ist, den Bedarf einer vierköpfigen Familie mit seiner Besoldung zu decken. Der Besoldungsgesetzgeber hat selbst erklärt, dass es dem Beamten zumutbar sein soll, von seinen Bezügen den Bedarf einer vierköpfigen Familie zu decken. Daher ist das der Maßstab, der vom Besoldungsgesetzgeber gezogen wird und der dann lediglich verfassungsrechtlich zu prüfen ist. Das alle anderen Modelle deutlich teurer wären, habe ich in meinem kleinen Exkurs bereits versucht, zu verdeutlichen.
Auch im Sozialrecht gibt es riesige Unterschiede bei der Höhe der Miete und Nebenkosten je nach Region. Daher wäre es auch dem Besoldungsgesetzgeber erlaubt, hier bei seiner Besoldung hier zu differenzieren.
Und genau an der Stelle wird die Tragweite des Urteils oft missverstanden: Das BVerfG hat nunmehr definiert, wann eine Besoldung amtsangemessen ist. Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob der Beamte tatsächlich verheiratet ist oder Kinder hat.
Anders sieht es allerdings bei den Wohnkosten aus. Hier dürfte der Gesetzgeber differenzieren und sich an den tatsächlichen Verhältnissen am Wohnort des Beamten orientieren. Daher gehe ich bei meinem Blick in meine Glaskugel davon aus, dass bei weiterer Ausgestaltung der Definition ("was ist amtsangemessen") es ein nach Mietstufen zerklüftetes Besoldungssystem geben wird. Ob man das nun regionalen Ergänzungszuschlag oder Ortszuschlag nennt, ist zweitrangig.
Um es etwas verständlicher auszudrücken: Ich verstehe das Urteil so, dass auch der kleinste Beamte immer ein Jahres Nettoeinkommen haben muss, das mindestens 15 % über dem liegt, das der Nachbar, der ALG II bezieht und 2 Kinder hat, erhält. Das wäre aus meiner Sicht die absolut unterste Grenze einer amtsangemessenen Besoldung.
Dabei rückt wie gesagt zunächst das Amt in den Mittelpunkt der Betrachtung und die Unterscheidung der tatsächlichen Verhältnisse beziehen sich dabei eher auf den Wohnort als die Anzahl der Familienmitglieder. Die dienen in der Besoldungsrechtsprechung eher der Orientierung.
Ohne jetzt irgendwem irgendwelche Tipps geben zu wollen: Es wäre aus meiner bescheidenen Sicht mit der Verfassung vereinbar, wenn es Familienzuschläge nur noch ab dem dritten Kind geben würde, die bisherige Grundbesoldung auf das, was ich oben geschildert habe, angehoben würde, und es dann Ortszuschläge geben würde, sobald jemand in einer Region ab Mietstufe 2 wohnen würde.
Für eine solche, grundlegende Besoldungsreform fehlt den Besoldungsgesetzgebern allerdings bisher offensichtlich der Mut.
Wenn man in dieser Konsequenz die Beamtenversorgung unter die Lupe nimmt, gibt es auch hier zunächst die Frage, für wie viele Personen ist diese denn gedacht? Sollte der Gesetzgeber sagen, die sei nur für eine Person gedacht, dann müsste man Verheirateten wie im Sozialrecht einen so hohen Familienzuschlag gewähren, dass damit der Mehrbedarf für den Ehepartner vollständig gedeckt würde. (445 EUR netto plus anteilig Wohnung und anteilig Heizung)
Wenn man davon ausgeht, dass es auch einem pensionierten Beamten zuzumuten ist, mit seiner Versorgung den Bedarf seines Ehepartners vollständig zu decken (und davon gehe ich derzeit aus), dann wäre in der Rechtslogik des BVerfG die unterste Grenze einer gerade noch amtsangemessene Versorgung des kleinsten Beamten 115 % des Jahresnettoeinkommens, dass das benachbarte Rentner Ehepaar mit Grundsicherung erhält. Wie hoch das ab dem nächsten Jahr ist, habe ich bereits geschildert. Wenn also die Rentner durch den Grundrentenzuschlag erheblich mehr Einkommen haben, darf auch die Beamtenversorgung von dieser Entwicklung nicht abgekoppelt werden.
Auch hier gibt es sicherlich große regionale Unterschiede. Die Zuschläge werden sich nach meiner Glaskugel zukünftig weniger an der Tatsache orientieren (dürfen), ob ein Pensionär verheiratet ist oder nicht, sondern vielmehr daran, wo er wohnt. Auch wird es sicherlich höhere Familienzuschläge für diejenigen geben müssen, die tatsächlich noch kindergeldberechtigte Kinder haben, bspw. wegen Dienstunfähigkeit oder sehr später Familienplanung.
Wie komme ich auf den Wert? In dem ersten Beitrag aus dem Besoldungsrechner, im zweiten Beitrag nach der Rechnung des Landes siehe Link unten.
Ich habe mal in dem Gesetzentwurf gelesen und die dort dargestellte Rechnung nachgerechnet. Ab seite 87 (Begründung) da wird ja die mindestalimentation lt. Land berechnet. Dann 15% draufgerechnet für den Abstand zu H4.
Dann ab seite 97 wird die Berechnung der Nettoalimentation des Landes dargestellt. Wenn man hier die Werte einträgt kommt man auf meine Werte. Natürlich habe ich jetzt nicht alles bis ins kleinste Detail gerechnet. Mich hatte es einfach Mal interessiert.
Aus der Differenz zwischen den beiden werten Leitet das Land den regionalen Ergänzungsschlag ab, so sieht es zumindest für mich aus.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6269.pdf
Natürlich kann der Besoldungsgestzger dem Beamten auferlegen, zukünftig auch stärker für sein Alter zu sorgen. Dann muss er ihn aber auch in die Lage dazu versetzen und in seiner aktiven Zeit verfassungsgemäß alimentieren. Das lebenslange Alimentationsrecht zwingt den Beamten allerdings aus meiner Sicht eben nicht dazu, Teile seiner bisherigen Alimente für die Altersvorsorge aufzuwenden. Zukünftig könnte man natürlich beispielsweise die Beamten dazu auffordern, zur zusätzlichen Altersvorsorge eine Riester Rente abzuschließen. Dann müssten die Kosten hierfür aus meiner Sicht in der Einzahlungsphase vollständig vom Dienstherrn getragen werden. Nur dann wäre es aus meiner Sicht legitim, weitere Altersvorsorge auf die Versorgung im Alter (ggf. fiktiv) anzurechen. An der Stelle bin ich mir allerdings alles andere als sicher, ob das BVerfG eher Swens oder eher meiner Argumentation folgen wird. .
Jedoch fällt die Kürzung des Ruhegehalts von 75 % auf höchstens 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926) ins Gewicht. Diese Kürzung ist zwar – worauf die Beklagte zurecht hinweist – isoliert betrachtet als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, BVerfGE 114, 258). Jedoch führt die Absenkung des Pensionsniveaus und die daraus resultierende Notwendigkeit eines erhöhten Eigenanteils an der Altersvorsorge − gerade angesichts einer steigenden Lebenserwartung − zu einer weiteren Aufzehrung der Bezüge mit der Folge, dass die Gewährleistung eines der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalts der Beamten nicht mehr zweifelsfrei sichergestellt ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.5.2015, 2 BvL 17/09, BVerfGE 139, 64, juris Rn. 158).
Was bei 100 % Besoldung als unteralimentiert gelte, müsse schließlich auch bei einem Versorgungshöchstsatz von maximal 71,75 % so gelten.
Die Rechtslogik macht das betreffende Feld - solange die überkommene Versorgungsstruktur nicht verändert wird - recht einfach: Nicht die Besoldung ist von der nachmaligen amtsangemessenen Versorgung abhängig, sondern die Versorgung von der vormaligen amtsangemessenen Besoldung. Und die Wiederherstellung einer amtsangemessenen Versorgung gehört zum Feld des Versorgungsgesetzgebers - wieso sollte das Bundesverfassungsgericht dort tiefergehend negativ gesetzgebend hineingreifen, wenn der materielle Gehalt der amtsangemessenen Versorgung kausal vom materiellen Gehalt der Besoldung abhängt?
Die Rechtslogik macht das betreffende Feld - solange die überkommene Versorgungsstruktur nicht verändert wird - recht einfach: Nicht die Besoldung ist von der nachmaligen amtsangemessenen Versorgung abhängig, sondern die Versorgung von der vormaligen amtsangemessenen Besoldung. Und die Wiederherstellung einer amtsangemessenen Versorgung gehört zum Feld des Versorgungsgesetzgebers - wieso sollte das Bundesverfassungsgericht dort tiefergehend negativ gesetzgebend hineingreifen, wenn der materielle Gehalt der amtsangemessenen Versorgung kausal vom materiellen Gehalt der Besoldung abhängt?
Unter der Prämisse, dass die Versorgung einzig und mit fester Quote von der amtsangemessenen Besoldung abhängt, würde ich Dir recht geben. [ a ] Jedoch verwässert diese Prämisse zunehmend. Erste Länder führen Zulagen zur amtsangemessenen Besoldung ein, die nicht ruhegehaltsfähig sind. Mit solchen Maßnahmen senkt man die Versorgungsquote, ohne die auf dem Papier stehende Zahl zu verändern und hier braucht es verfassungsrechtliche Grenzen.
[ b ]Eine weitere, meines Erachtens völlig ungeklärte Frage ist die Mindestversorgung. Die 15% über Hartz 4 bei der Besoldung sind ein recht klarer Maßstab, der sich auf Versorgungsempfänger in gewissen Grenzen übertragen ließe. Aber die Frage ist: Welche Modellfamilie ist hier anzunehmen? Und was ist, wenn ein Versorgungsempfänger doch mal noch Kinder im Haus hat, auch wenn das eher eine Ausnahme ist? Auch dann sollte die Versorgung doch wohl nicht unter Hartz-4-Niveau abfallen können, hoffe ich? Heute ist das der Fall - und eine verfassungsgerichtliche Regelung wäre dringend nötig. Über die rechtliche Klärung der Besoldungsfragen wird dieses Problem ausdrücklich nicht gelöst.
All das wird das Bundesverfassungsgericht in einer nächsten Entscheidung noch nicht interessieren können
[...]
Bevor das Bundesverfassungsgericht also eine so starke Einschränkung des weiten Entscheidungsspielraums vornehmen würde, über den der Versorgungsgesetzgeber verfügt, wird es ihn - so denke ich - erst einmal daran erinnern, dass er eine materiell hinreichende Versorgung zu gewähren hat und abwarten, ob er das tut. Erst sofern er das nicht täte, dürfte das Bundesverfassungsgericht entsprechend wie seit 2012 hinsichtlich der Besoldung verfahren und dann nach und nach eine immer weiter ausgeformte "Versorgungsdogmatik" vollziehen, denke ich.
All das wird das Bundesverfassungsgericht in einer nächsten Entscheidung noch nicht interessieren können
[...]
Bevor das Bundesverfassungsgericht also eine so starke Einschränkung des weiten Entscheidungsspielraums vornehmen würde, über den der Versorgungsgesetzgeber verfügt, wird es ihn - so denke ich - erst einmal daran erinnern, dass er eine materiell hinreichende Versorgung zu gewähren hat und abwarten, ob er das tut. Erst sofern er das nicht täte, dürfte das Bundesverfassungsgericht entsprechend wie seit 2012 hinsichtlich der Besoldung verfahren und dann nach und nach eine immer weiter ausgeformte "Versorgungsdogmatik" vollziehen, denke ich.
Ich stimme Dir leider zu, dass bei der nächsten Entscheidung des BVerfG bezüglich der Versorgung keine unmittelbaren Fortschritte zu erwarten sind. Und auch eine mittelbare Wirkung erwarte ich leider nicht, auch wenn sie eigentlich auf der Hand liegt. Die Gesetzgeber haben aber schon hinreichend gezeigt, dass sie sich wenig um logische Konsequenzen aus den Urteilen scheren, sondern sich nur an Dinge halten, die ganz explizit festgelegt worden sind. Darüber hinaus nehmen sie jeden Weg zur Minderbesoldung wahr, explizit auch solche, die rechtslogisch eigentlich ausgeschlossen sind.
Eigentlich ging es in der Diskussion gerade aber ja auch nicht um das 2022 (hoffentlich) bevorstehende Urteil, sondern um den Punkt von Ozymandias in bezug auf das VG Hamburg, über dessen Vorlage dieses Jahr (leider) ohnehin nicht entschieden wird. Dieser Ausgangspunkt war mein Anlass, eine Klärung der Mindestversorgung und der Versorgungsquote zu fordern - gerade weil ich aus die Rechtslogik aus dem anstehenden Urteil zwar erkenne, aber mir sicher bin, dass sie von den Gesetzgebern wieder "anders interpretiert" wird, solange es keine eindeutigen Vorgaben gibt - der Familienergänzungszuschlag lässt grüßen.
Nach dem neuen Bürgergeld wäre der Regel Regelbedarf ohne HeizkostenzuschussFalsch.
Ehemann 1 x 502
Ehepartner 1 x 451
Gewichteter bedarf für Kinder 2 x 359,67
Summe 1672,34 Euro.
Im Gesetzesentwurf (Drucksache 17/16324) würde Regelbedarf mit 1.441.56 Euro beziffert.
D.h. nur die Position würde 230,78 Euro ausmachen, die angepasst werden müsste, ohne die anderen Punkte zu berücksichtigen.
Nur kein Neid, sind genug Stellen frei. Vergiss aber nicht, deine zwei Staatsexamen zu machen.
Darüber hinaus gilt dieser Stufenplan auch für Haupt-, Gesamt-, und Realschullehrer. Wir sind nämlich auch als einzige Gruppe des ÖD in A12 trotz Master. Zum Glück ändert es sich, ich hoffe, dass wir nun endlich diese Katastrophe verhindern können. Alle Stellen laufen leer, da jeder A13Z am Gymnasium möchte. Nun gibt es endlich handfeste Anreize für andere Schulformen.
Ich weiss noch, wie hier einige meinten es würde so lange dauern mit A13 für alle Lehrer usw., dass so ein Gesetz ein Jahr bräuchte…...volle A13 zum 01.08.2026...also schnell geht anders 8)
Ich weiss noch, wie hier einige meinten es würde so lange dauern mit A13 für alle Lehrer usw., dass so ein Gesetz ein Jahr bräuchte…
Heute Nachtragshaushalt vorgestellt:
Der Gesetzentwurf wird folgende Eckpunkte enthalten:
Die Besoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I wird in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Lehrkräften, die ihre Ausbildung nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 absolviert haben und sog. nach altem Recht ausgebildeten Bestandslehrkräften.
Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115 Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.
Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – und zwar ab 1. August 2023 auf 230 Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460 Euro.
Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro.
Vielen Dank sehr geehrte Landesregierung.
Wird nach den Gesprächen mit den Verbänden vorgelegt. Ich würde meinen, dass sie es im gD belassen.Wer eine klar definierte und aufgabengebundene A13 Beförderung nach erfolgreicher Revision inne hat, welche mit Mehrarbeit und Verantwortungsübertragung verbunden ist, muss eine Zulage in der Höhe erhalten, die dem Abstand von A12 zu A13 entspricht. Ansonsten würden alle Beförderten diese Ämter ggf niederlegen. Ich rede nicht von Ämtern wie " Leitung der 1. Hilfe AG, Beauftragter für den Kopierer, Klassenleitung, Fachkonferenzleitung usw.!
Wird dann spannend mit den Beförderungsstellen, wovon zumindest bei uns aber eh 75% funktionslos sind.
Für mich, der seit dem Studium darauf spekuliert hat, irgendwann rechtlich in Ordnung besoldet zu werden ohne Revision, ist das natürlich eine tolle verdiente Nachricht.
Das wäre schön... Die Realität wird leider anders sein. Das Land heult es habe keine Steuereinnahmen wegen der Krise und die Gewerkschaft knickt ein und lässt sich Mal wieder über den Tisch ziehen...
Kommen wird in 2023 September bis Dezember 0-runde dann die Prämie die uns als Wunder verkauft wird und ab 24 eine magere 2 Prozentsteigerung.
So zumindest meine Vermutung
Kleinere Klassen? Weniger Auffangsbecken für straffällige Kinder? Mehr Unterstützung vom Land? Entlastung für Zusatzaufgaben? Kleinere Klassen? Weniger Konferenzen?
Das würde den Job attraktiver machen!
Das wäre schön... Die Realität wird leider anders sein. Das Land heult es habe keine Steuereinnahmen wegen der Krise und die Gewerkschaft knickt ein und lässt sich Mal wieder über den Tisch ziehen...
Kommen wird in 2023 September bis Dezember 0-runde dann die Prämie die uns als Wunder verkauft wird und ab 24 eine magere 2 Prozentsteigerung.
So zumindest meine Vermutung
So etwas in der Art befürchte ich auch. Das passt ja zeitlich auch ganz gut, nachdem man beim vorletzten Mal die Geltungszeit erweitert hatte. Die nächsten Wahlen sind 2027, aus politischer Sicht ist es also wichtig, dass die Einkommensrunde vorher möglichst gut ausfällt. Mit einer Nullrunde (verdeckt durch die Prämie, die hier schon diskutiert wurde) dazwischen wird daraus eine schöne Einsparung, selbst wenn 2025 eine bessere Erhöhung kommt.
Und was die Abkopplung von der übrigen Gehaltsentwicklung betrifft: Erstmal hängt es davon ab, wie das politisch verkauft und begründet wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die allgemeine Gehaltsentwicklung in den nächsten Jahren extrem positiv ist. Bestimmte Branchen sind davon sicher ausgenommen, aber für gerichtliche Entscheidungen ist sicher eher der Gesamtschnitt wichtig, und da gibt es doch einige Branchen, für die es sehr düster aussieht.
Hier wird von NRW vorgerechnet, inwieweit das Entlastungspaket zu Buche schlägt:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/entlastungspaket-bund-kosten-nrw-100.html
Da steht auch eine Zahl zur Inflationsprämie. Vielleicht kann man daraus etwas schliessen. Die Zahl wirkt allerdings auf den ersten Blick recht klein.
Hier wird von NRW vorgerechnet, inwieweit das Entlastungspaket zu Buche schlägt:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/entlastungspaket-bund-kosten-nrw-100.html
Da steht auch eine Zahl zur Inflationsprämie. Vielleicht kann man daraus etwas schliessen. Die Zahl wirkt allerdings auf den ersten Blick recht klein.
Die Kommunen in NRW werden separat mit 124 Millionen ausgewiesen. Hast du das berücksichtigt?Mir war nicht klar, ob die angegebenen Zahlen der Kommunen sich auf Deutschland beziehen oder schon auf ein Fünftel für NRW aufgeteilt wurden (könnte man einmal nachrechnen). Selbst wenn, wären es dann zwischen 80 und 200 EUR mit denen man aktuell rechnet auf Seiten der Landesregierung.
Soweit ich das verstehe, geht es bei diesem Punkt um die fehlenden Steuereinnahmen die dadurch entstehen, dass alle Arbeitnehmer die Inflationsprämie bis zu 3000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen können.Ok, das macht Sinn. Da wäre da nur keine Aussage über Einmalzahlungen des Landes in dieser Nachricht.
Ich lese diese Zahlen eher so: Wenn alle Beschäftigten in NRW 3000 EUR Inflationsprämie steuerfrei erhalten würden, entgingen dem Land NRW etwa 80 Mio EUR Steuereinnahmen und den Kommunen im gesamten Bundesgebiet etwa 124 Mio EUR Steuereinnahmen. Da etwa 1/5 der Kommunen in NRW sind, wären das für die Kommunen in NRW Steuerausfälle von rund 25 Mio EUR.
Das passt auch in etwa, da der Länderanteil an der Einkommenssteuer etwa 42,5 % beträgt und der kommunale Anteil etwa 15 % beträgt.
Soweit ich das verstehe, geht es bei diesem Punkt um die fehlenden Steuereinnahmen die dadurch entstehen, dass alle Arbeitnehmer die Inflationsprämie bis zu 3000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt bekommen können.Ok, das macht Sinn. Da wäre da nur keine Aussage über Einmalzahlungen des Landes in dieser Nachricht.
Ich lese diese Zahlen eher so: Wenn alle Beschäftigten in NRW 3000 EUR Inflationsprämie steuerfrei erhalten würden, entgingen dem Land NRW etwa 80 Mio EUR Steuereinnahmen und den Kommunen im gesamten Bundesgebiet etwa 124 Mio EUR Steuereinnahmen. Da etwa 1/5 der Kommunen in NRW sind, wären das für die Kommunen in NRW Steuerausfälle von rund 25 Mio EUR.
Das passt auch in etwa, da der Länderanteil an der Einkommenssteuer etwa 42,5 % beträgt und der kommunale Anteil etwa 15 % beträgt.
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?! >:(
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?! >:(
Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...
Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?! >:(
Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...
Wenn er 4 Kinder hat, dann sind es ein paar Packungen mehr 8)
Ich fahre hoch und runter, wann es mir passt.Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?! >:(
Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...
Der Kern ist hohl.Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?! >:(
Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...
Wenn er 4 Kinder hat, dann sind es ein paar Packungen mehr 8)
Hätte, wenn und aber... Der Kern meiner Aussage bleibt der gleiche
Hallo zusammen hat sich Mal einer angesehen was in dem Entwurf zur Wohngeldreform steht und die Änderungen bzw Erhöhungen im neuen Bürgergeld?
Was genau meinst Du?
Wenn die das entsprechend ihrer neuen Berechnung für den Familienzuschlag berücksichtigen hat sich das Land nun Selbstbein faules Ei ins Nest gelegt.
Hallo zusammen hat sich Mal einer angesehen was in dem Entwurf zur Wohngeldreform steht und die Änderungen bzw Erhöhungen im neuen Bürgergeld?
Was genau meinst du?
Wenn die das entsprechend ihrer neuen Berechnung für den Familienzuschlag berücksichtigen hat sich das Land nun Selbstbein faules Ei ins Nest gelegt.
Guten Tag,
am 13.9.22 sollte ja die erneute Änderung beraten werden. Wie ist das denn ausgegangen?
Kommen tatsächlich die nochmal erhöhten Beträge?
Kommen noch weitere Änderungen?
Auch wenn absehbar ist,dass die ganze Sache 2023 wieder zur Unteralimentation führt?
Der Kern ist hohl.Es wird eine Einmalzahlung geben, aber im knappen vierstelligen Bereich.
Wir werden keine 3000 Euro bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Viel wichtiger ist, wann der Besoldungsrechner endlich angepasst wird?! >:(
Fahr mal einen Gang runter! Das ist eine Serviceleistung, welche hier nebenbei gemacht wird! Niemand ist dazu verpflichtet dir 3 Monate im Voraus einen Rechner zur Verfügung zu stellen damit du abchecken kannst, ob du dir eine Packung Zigaretten mehr leisten kannst...
Wenn er 4 Kinder hat, dann sind es ein paar Packungen mehr 8)
Hätte, wenn und aber... Der Kern meiner Aussage bleibt der gleiche
Danke für die Bestätigung meiner Annahme bei dir :) Aber niemals aufgeben, vielleicht bekommst auch du irgendwann die Erleuchtung. Aber zuerst muss natürlich der Besoldungsrechner angepasst werden ;)Ich weiß nicht was dein Problem mit mir ist. Vielleicht erhältst du bald den Schleimorden am Bande von den Admins. Das würde dein Verhalten erklären.
@was_..._du
Kasste doch ganz einfach selber rechnen. Alles wie gewohnt eingeben und den regio... Zuschlag als Zulage eintragen ...
Ist die neue Anpassung eigentlich echt ernsthaft gemeint? Mietenstufe 1 und 2 werden gar nicht angepasst und Mietenstufe 7 wird um über 500€ zusätzlich erhöht? Geht's noch??? Das ist ein Unterschied von fast 900€ zwischen Mietenstufe 1 und 7, das ist ja wohl ein Scherz. Und da wundert man sich demnächst, warum es noch weniger Lehrer auf dem Land gibt.... unfassbar!
Dann öffne doch eine Petition... In NRW braucht man nur 100 Unterschriften dann muss sich das Land damit beschäftigen
Ich finde die Anhebung der Grundschullehrer auf A 13 als eine Abwertung der Gymnasiallehrer.
Von den Mehrkosten könnte man einen Haufen Sozialarbeiter für die Grundschulen oder qualifiziertes Personal für die OGSen bezahlen.
Ist die neue Anpassung eigentlich echt ernsthaft gemeint? Mietenstufe 1 und 2 werden gar nicht angepasst und Mietenstufe 7 wird um über 500€ zusätzlich erhöht? Geht's noch??? Das ist ein Unterschied von fast 900€ zwischen Mietenstufe 1 und 7, das ist ja wohl ein Scherz. Und da wundert man sich demnächst, warum es noch weniger Lehrer auf dem Land gibt.... unfassbar!
Natürlich ist das so. 4 Kinder und der Zuschlag alleine sind über 3000€ brutto. Das einem normalen Arbeitnehmer am Stammtisch zu erklären dürfte für ziemlich kontroversen Gesprächsstoff sorgen.
Natürlich ist das so. 4 Kinder und der Zuschlag alleine sind über 3000€ brutto. Das einem normalen Arbeitnehmer am Stammtisch zu erklären dürfte für ziemlich kontroversen Gesprächsstoff sorgen.
Dem normalen Arbeitnehmer zu erklären warum alle Beamten unabhängig von Wohnort oder Kinderzuschlag den veränderten Familienzuschlag als normale Besoldungsanpassung erhalten, wäre einfacher?
8)
Und natürlich bekommen Eltern von 3 oder mehr Kindern dasselbe für ersten beiden Kinder wie alle Beamte mit 2 Kindern obendrauf. Nur weil man 3 oder mehr Kinder sind die ersten beiden nicht umsonst.
Nun also ab 2022 nochmal für das 3. Kind pauschal und unabhängig der Mietstufe, 829 Euro zusätzlich monatlich.
Für das 4. Kind nochmals 784 Euro.
Das 5. und jedes Weitere nochmal 790 Euro.
Das ist ja nicht mehr zu erklären.
wie gesagt deshalb ja heftig, weil man nicht die gesamte Besoldungstabelle erhöhen will.Völlig richtige Schlussfolgerung.
Also kann man den geneigten Stammtisch fragen: Erhöhungen für alle oder Erhöhungen im Minimum aufgrund des Entscheidung des natürlich aktzeptieren Bundesverfassungsgerichts.
Naja, ich sag mal so, irgendwann hat man sich ja entschieden, ob man in der Stadt wohnen möchte oder auf dem Land. Derjenige, der in die Stadt gezogen ist war bereit mehr zu bezahlen um kürzere Wege zu haben oder eventuell sogar komplett auf ein Auto verzichten zu können. Das Landei hat sich dementsprechend dazu entschieden günstiger zu wohnen und nimmt dafür in Kauf diese Infrastruktur nicht zu haben. Dies wird aber nun ausgehebelt und das in solchem Maße, dass ich mir von der Differenz in 30 Jahren ca. 150.000€ Haus mehr leisten kann. Irgendwie ist dann jetzt derjenige, der sich bewusst für ein Haus auf dem Land entschieden hat gekniffen. Aber wie man es macht, so macht man es verkehrt. Sei es drum....
Oder auch völlige Willkür bei den Beträgen für die Kinder selbst.
Das dritte Kind bekommt den höchsten Satz:
829,75€
Bei Grundstückserwerb gab es noch keine regionale Besoldungsdifferenzierung zwischen den Mietenstufen, sodass die BeamtInnen auch nicht "bewusst auf Besoldungsbestandteile verzichtet hätten, um im attraktiven Vorort zu leben".
[...]
Das hier in der Diskussion immer das Sauerland mit Düsseldorfer und Kölner Höchstpreislagen verglichen werden, verkürzt die Diskussion mMn. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie viele BeamtInnen zukünftig mit offiziellem Erstwohnsitz in einer Großstadt leben werden, und das Familienheim im Umland nur noch als Zweitwohnsitz anmelden.
Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie viele BeamtInnen zukünftig mit offiziellem Erstwohnsitz in einer Großstadt leben werden, und das Familienheim im Umland nur noch als Zweitwohnsitz anmelden.
Und schon wieder ist die Zwietracht da.
Das aktuelle Besoldungsgesetz hinkt gewaltig.
Ich habe mich damals nicht bewusst für das Land entschieden. Als ich mich zu entscheiden hatte war ich in A06, verheiratet mit einem Kind und eins in Produktion. Ich konnte mir weder in Köln, noch Bonn eine Wohnung mit 90 bzw 100 m leisten weil es damals schon 1200 Euro kalt gekostet hat. Deshalb habe ich in Richtung Eifel was gefunden und Pendel jenden Tag knapp 110 km mit einem kleinen sparsamen Diesel. Ich beklage mich nicht sondern möchte nur sensibilisieren.
Wenn ich damals A10 oder 11 gehabt hätte (bin heute in A08) wäre ich jetzt in der Nähe meiner VG und hätte schön die Mietstufe 5 oder 6 noch als Bonus sozusagen erhalten.
Daher ist das Konzept gänzlich an dem Zweck vorbei. Wem soll das Gesetz helfen? Und wer bekommt jetzt mehr? Das ganze Konzept bringt nur Stunk und Neid zwischen Kollegen...
Die damals schon viel hatten und sich eine Wohnung in der Stadt leisten könnten haben jetzt noch Mehr (es sei ihnen gegönnt) und diejenigen die ins Umland mussten sind jetzt die gekniffenen.
Auch das nun einfach von a5 -a10 die Erfahrungsstufen 1 und 2 gestrichen wurden und jetzt alle in Erfahrungsstufe 3 anfangen ist nicht in Ordnung ohne die anderen, die diese Stufen durchlaufen haben entsprechend zu berücksichtigen.
Also denkt alle daran nicht die Kollegen können was für die Situation sondern das Land.
Auch ist es nicht in Ordnung, dass die Kinder unterschiedlich bewertet werden. Die ersten beiden Kinder kosten genau so viel wie die weiteren, evtl sogar was weniger weil man das Spielzeug und Kleidung schon hat, aber egal. Hier wäre es wenn überhaupt richtig alle Kinder gleich zu behandeln im Familienzuschlag und zwar unabhängig von Mietstufen (ab dem dritten Kind werden diese ja auch nicht berücksichtigt.)
Auch ist es nicht in Ordnung, dass die Kinder unterschiedlich bewertet werden. Die ersten beiden Kinder kosten genau so viel wie die weiteren, evtl sogar was weniger weil man das Spielzeug und Kleidung schon hat, aber egal. Hier wäre es wenn überhaupt richtig alle Kinder gleich zu behandeln im Familienzuschlag und zwar unabhängig von Mietstufen (ab dem dritten Kind werden diese ja auch nicht berücksichtigt.)
Es gibt eine Menge auch wissenschaftlicher Untersuchungen, die das widerlegen: Es gibt einzelne Synergieeffekte, ja, die gleichen aber die Mehrkosten an Wohnraum, Fahrzeug, Urlaub (es gibt kaum Hotelzimmer für mehr als 4 Personen; Luxus? ja, aber es sollte ja schon drin sein)... nicht ansatzweise aus. Auch beim Lebensmitteleinkauf gibt es Synergien, die ab der 5. Person aufgebrochen werden (für unseren Vierpersonenhaushalt passt eine 500g Packung Nudeln meist ganz gut, wenn die Sauce reichhaltig ist; eine Packung Hähnchenschenkel enthält meist 4 Stck. ...). Sage ich ohne Neid als Vater von 2 Kindern über die Kritik am Zuschlag ab dem 3. Kind, die hier durchklingt.
[...] Insbesondere ist [der Besoldungsgesetzgeber] frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-) Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 <345 ff.>), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 73 LBesG NRW i.V.m. §§ 52 ff. BBesG) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>). Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 61).
Aber vielleicht machen sie das ja selber in Eigenrecherche in einer WG...
Es gibt aber einen Systembruch. Die ersten beiden Kinder werden nach dem Ort des Beamten im Familienzuschlag berücksichtigt. Ab dem dritten Kind spielt der Ort keine Rolle mehr. Aber die Kosten wie z.b. Kita sind gleich und reduzieren sich ab dem dritten Kind. Dafür hat man andere höhere Kosten.
Auch hatte der Gesetzgeber beim regionalen Ergänzungszuschlag den Dienstort wählen können. Die wurde nicht gemacht und auch nicht hinreichend erläutert warum dies gemacht wurde.
Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>).
Was hindert den Beamten eigentlich den Hauptwohnsitz nach München zu verlegen? Vorausgesetzt es besteht die Möglichkeit der Ummeldung.
Das einzige, was man kritisieren kann ist, warum jemand im Neubau in Duisburg mit 11 Euro pro Quadratmeter weniger Zuschlag bekommt, als jemand mit Uraltvertrag zu 7,50 Euro pro Quadratmeter in Köln. Aber man muss eben mit Durchschnittswerten rechnen.
Die Quizfrage ist warum sollte überhaupt jemand mehr Geld bekommen aufgrund des Wohnsitzes?
Entweder pendelt man oder hat höhere Mieten.
@nevarro
Eins ist sicher, es werden bestimmt Beamte dagegen klagen, da hier keine hinreichende Begründung vorgelegt wurde und die aktuelle Regelung weder was mit dem Leistungsprinzip noch mit der amtsangemessen alimenation zu tun hat. Zudem wird das ganze Besoldungsgefüge verzerrt.
Wenn sie meinen, dass es in Ordnung ist, dass man nun als a5 er den Wohnort zu wechseln und einfach ein paar Kinder in die Welt zu setzten um mehr Geld zu bekommen, OK. Das ist keine Verzerrung? Klar kann auch der a13er umziehen und mehr Kinder bekommen aber spiegelt das, dass Leistungsprinzip wieder?
Egal wie sie es drehen möchten... Evtl auch Mal diesen Beitrag lesen:
@ nevarro
An mir haben sie wohl einen Narren gefressen, was?
Die Pendlerpauschale ohh ja, die bringst voll. Davon mach ich einen riesigen Sprung... Und mache eine Weltreise, jetzt wo sie mich drauf hinweisen sehe ich es erst....
Und nein, kein Fähnchen im Wind. Das zeigt nur auf, wie die Besoldungsstruktur durch die Neuregelung verrerrt wird. Aber sie können ja ruhig bei ihrer Wirklichkeit bleiben.
Haben sie sich überhaupt die Mühe gemacht die verlinkten Beiträge zu lesen? Wahrscheinlich nicht... Sonst würden sie nicht solche antworten geben
Guten Morgen Herr Smiteme.....köstlich... :D
...vor allem vor dem Hintergrund, dass es um die zu niedrige Allimentation von Familien geht und nicht der pro Kopf/Single Besoldung….
Der Spitzensteuersatz liegt bei 42%.
Du zahlst keinesfalls einen höheren Steuersatz als 42% (45% Höchststeuersatz können wir außen vor lassen). Weder auf die reguläre Besoldung noch auf Nachzahlungen. Deswegen habe ich das so knapp beantwortet.
Die Nachzahlung stellt (wer mehr Ahnung hat bitte korrigieren) steuerrechtlich einen sonstigen Bezug dar. Der wird deinem regulären Jahresbruttogehalt hinzugerechnet und daran der Steuersatz festgelegt. Es ist also so wie Bastel schreibt, der Hund ist woanders begraben.
Bei mir war es so, dass von den 300 € Energiepauschale genau 174 € angekommen sind (also wurden 42% abgezogen).
Der Spitzensteuersatz liegt bei 42%.
Zahlt man darauf denn einen erhöhen Steuersatz?
Oder den Satz, den ich auch sonst zahle...
20 Prozent oder so ähnlich....?
Du zahlst keinesfalls einen höheren Steuersatz als 42% (45% Höchststeuersatz können wir außen vor lassen). Weder auf die reguläre Besoldung noch auf Nachzahlungen. Deswegen habe ich das so knapp beantwortet.
Die Nachzahlung stellt (wer mehr Ahnung hat bitte korrigieren) steuerrechtlich einen sonstigen Bezug dar. Der wird deinem regulären Jahresbruttogehalt hinzugerechnet und daran der Steuersatz festgelegt. Es ist also so wie Bastel schreibt, der Hund ist woanders begraben.
Bei mir war es so, dass von den 300 € Energiepauschale genau 174 € angekommen sind (also wurden 42% abgezogen).
Die 17% sind vermutlich dein Durchschnitt... Um das Ganze zu verstehen google mal progressive Einkommenssteuer...
Danke für die Info.
Mein Steuersatz liegt laut Berechnung online bei 17 Prozent.
Ich hab noch A12 und meine Frau hat nen 450 Euro-Job plus 12000 Euro pro Jahr ca.!
Also wir kommen als Ehepaar nicht auf über 75.000 Euro...!
Grüße
Wenn die Nachzahlung für mehrere Jahre ist, kann die sog. Fünftelregelung angewandt werden. Wenn diese Regelung immer noch ungünstiger ist, als wenn du regulär in den vorhergehenden Jahren den Zuschlag bekommen hättest, kannst du gegenüber deinen Dienstherr einen sog. Steuerschaden geltend machen. Schließlich hat er ja durch die Nachzahlung eine Fürsorgepflichtverletzung zugegeben und ist ursächlich für die erhöhte Steuerzahlung zuständig. Du kannst hierzu auch einen Steuerberater hinzuziehen, der dich berät, und auch diese Kosten geltend machen, wenn dir ein Steuerschaden durch diese Nachzahlung entstanden ist.
Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung und dein Risiko. Man kann hierzu aber googeln. Ich bin nicht mehr bereit meinem Dienstherrn noch irgendwas zu schenken.
Wie schon oben geschrieben, geh ich davon aus, dass die Nachzahlung für jeden Monat des Jahres einzeln berechnet wird und nicht als einmaliger Batzen im Dezember versteuert wird. Wenn das der Fall ist, wird es so schlimm nicht werden mit den Steuern.
Mal jetzt eine andere Frage:
Ein Kollege, A13, 3 Kinder, bekam bereits 2021 die Nachzahlung des Familienzuschlags für das 3. Kind.
Er sagte mir, über 600 Euro brutto monatlich.
Gehen wir also von 7500 Euro brutto aus. Steuerklasse 3 - meine ich.
Er behauptet, bei der Nachzahlung für 12 Monate wären von 7500 brutto nur maximal 1500 netto über geblieben!
Hab gesagt, er solle mal seine Frau fragen, ob die das Geld durchgebracht hat.
Das kann ja nicht stimmen, oder?
Wenn ich jetzt für 2022 im Dezember ne Nachzahlung von 6000 brutto hab bei Steuerklasse 3, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe 3, dann bleiben da doch nicht nur 1500 Euro netto über...?
:o
Hallöchen in die Runde,
ich gehe mal davon aus, dass mich mit 2 Kindern und Familienzuschlag der Stufe 1 die Erhöhung nicht betreffen wird, oder?
Meine Frau hat zum 1.09.22 vom Land zum Bund gewechselt und bekommt ja eh die Stufe 2 und auch das Kindergeld für beide.
Beste Grüße
Wir haben hier ein Haus in NRW und haben die Mietenstufe 4.
Wir scheinen alle hier davon auszugehen, dass das Gesetz mit den aktualisierten Tabellen nochmal beschlossen wird. Aber kann es nicht sein, dass die neue schwarz/grüne Mehrheit das eben nicht macht?
Soweit ich sehe muss das Gesetz erst durch die Ausschüsse, dann 2. Lesung und dann Beschluss: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/dienstrecht.html
Es besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.
Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.
ZitatEs besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.
Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.
Die Gefahr besteht m.E. nicht. Die Landesregierung befürwortet die Gesetzesänderung ja, sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dann kann (und wird sie m.E.) die vorläufige (!) Auszahlung der neuen (richtigen) Werte unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtags anordnen.
Kurz und knapp: Ich sehe keine zeitliche Problematik, und erst recht keine politische. CDU und Grüne werden dem Vorschlag der von ihr gestützten Regierung folgen, die anderen Fraktionen aber vermutlich auch.
Die Nachzahlung für 2022 rückt näher. Eine Äußerung zu den Widersprüchen der Vorjahre gibt es aber immer noch nicht, oder?
Themen wie "verfassungsgemäße Alimentation" würden natürlich die gute Atmosphäre belasten zwischen Staude (CDU) und Wüst (CDU) und werden deshalb besser nicht angesprochen - https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/auftaktgespraech-in-guter-atmosphaere/ >:(
Hallo Spaz,
Das ist hier alles schon tausendmal erklärt worden! Ich glaube, dass es an nicht Verstand mangelt. Ich glaube, dass es an Lust mangelt, sich hier mal einzulesen.
Da es aber für Lehrer keine dummen Fragen gibt.
Sie werden für das Jahr 2021 483,49€ monatlich im Dezember nachgezahlt bekommen. Das wird für jeden Monat dann einzeln versteuert. (Habe auf einer der letzten Seiten erklärt!)
Ab Januar 23 wird der Familienzuschlag fürs erste und zwei Kind um diese Summe steigen.
Wenn Sie diese Summe in den Rechner bei weitere Zulage eingeben, erhalten Sie auch den ungefähren Zuwachs an Netto.
Am Zuschlag für 3 ff. Kinder ändert sich außer der 2,8 % Anpassung nix.
..und wenn die Spitze der Landesregierung dann wechselt, soll beim dbb dann wieder neu gewählt werden und in der Folge bei verdi auch?...was ist das denn für ein Quatsch und vor allem für ein irres Demokratieverständnis
"Trotz der vielfältigen gegenwärtigen Krisen verlief dieser erste Austausch angenehm entspannt und überaus offen."
Der dbb bleibt also entspannt. Mh, ich hätte eher erwartet, dass man für die Interessen seiner Mitglieder kämpft und Kritik äußert, wenn Besoldungsgeber massiv gegen diese Interessen verstoßen.
Vorsitzender Staude war von 2007 bis 2014 Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bielefeld und ist ganz zufällig auch Mitglied der CDU Bielefeld:
https://www.cdu-bielefeld.de/index.php?ka=1&ska=profil&pid=169
Da war es sicher eine heimelige Runde mit Parteigenosse Wüst...
Ich würde im dbb NRW mal über Neuwahlen nachdenken.
..und wenn die Spitze der Landesregierung dann wechselt, soll beim dbb dann wieder neu gewählt werden und in der Folge bei verdi auch?...was ist das denn für ein Quatsch und vor allem für ein irres Demokratieverständnis
"Trotz der vielfältigen gegenwärtigen Krisen verlief dieser erste Austausch angenehm entspannt und überaus offen."
Der dbb bleibt also entspannt. Mh, ich hätte eher erwartet, dass man für die Interessen seiner Mitglieder kämpft und Kritik äußert, wenn Besoldungsgeber massiv gegen diese Interessen verstoßen.
Vorsitzender Staude war von 2007 bis 2014 Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bielefeld und ist ganz zufällig auch Mitglied der CDU Bielefeld:
https://www.cdu-bielefeld.de/index.php?ka=1&ska=profil&pid=169
Da war es sicher eine heimelige Runde mit Parteigenosse Wüst...
Ich würde im dbb NRW mal über Neuwahlen nachdenken.
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?
Der TV-L läuft noch bis September 2023.
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?
Der TV-L läuft noch bis September 2023.
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?
Der TV-L läuft noch bis September 2023.
Der TV-L wurde zwar auf die Beamten übernommen, ist aber keinesfalls bindend. Der Gesetzgeber könnte jederzeit Besoldungsanpassungen vornehmen (im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren). Das wird zwar nicht passieren, aber die Laufzeit des TV-L ist irrelevant. Vielleicht gibt es auch im März Urteile zur A-Besoldung vom Verfassungsgericht und der Gesetzgeber ist gezwungen vorher zu handeln.
....Ich hoffe, dass wir jetzt nicht ein Jahr lang bis Winter 2023 mit 2,8 Prozent Besoldungserhöhung hinkommen sollen...
Aber, das wird sicherlich nix...
Oder?
Der TV-L läuft noch bis September 2023.
...die Tarifparteien könnten sich aber auch hier auf ein "Entlastungspaket" vorzeitig einigen...mit Betonung auf könnten...
@NordWest: also Verbote für bestimmte Berufe/Berufungen für Parteimitglieder... ::) ::) ::)...selbst, wenn sie nach demokratischen Regeln gewählt sind...und wenn sie zufällig in der falschen Partei sind, sofort weg... :D
@NordWest: also Verbote für bestimmte Berufe/Berufungen für Parteimitglieder... ::) ::) ::)...selbst, wenn sie nach demokratischen Regeln gewählt sind...und wenn sie zufällig in der falschen Partei sind, sofort weg... :D
...also Werneke als Verdi - Vorsitzender sofort abwählen...der kungelt doch als SPD-Mitglied mit Scholz... ;D
ZitatEs besteht sicherlich eine gewisse Gefahr, dass die neuen Tabellen nicht rechtzeitig aktualisiert werden, so dass die entsprechenden Stellen (LBV usw.) es nicht schaffen, die neuen Zahlen pünktlich zum 01.12.2022 umzusetzen.
Daher ist nicht unwahrscheinlich, dass im Dezember zunächst die von der alten Landesregierung eingeführte Tabelle Wirkung entfaltet und die neue Tabelle erst im neuen Jahr mit einer gewissen Nachzahlung (rückwirkend zum 01.01.2022) zum Tragen kommt.
Die Gefahr besteht m.E. nicht. Die Landesregierung befürwortet die Gesetzesänderung ja, sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Dann kann (und wird sie m.E.) die vorläufige (!) Auszahlung der neuen (richtigen) Werte unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landtags anordnen.
Kurz und knapp: Ich sehe keine zeitliche Problematik, und erst recht keine politische. CDU und Grüne werden dem Vorschlag der von ihr gestützten Regierung folgen, die anderen Fraktionen aber vermutlich auch.
So ist es. Die Änderung ist nächste Woche in der Ausschussberatung und soll dann Anfang November im Landtag verabschiedet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass das so passiert, würde ich mal auf 99,99% taxieren...
Die Frage der Beamtenbesoldung ist im Gegensatz zum Tarifrecht ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers.
Wenn es tatsächlich nicht möglich ist, die Nachzahlung im Dezember 2022 auszuzahlen, da es technisch nicht möglich sei, dann ist das an Peinlichkeit kaum zu überbieten! Wie lange ist denn bitte bekannt, dass es im Dezember 2022 zu einer Nachzahlung kommen soll? :) :)
@ Rentenonkel
Ihre Bezüge werden vom LBV ausgezahlt?
Ich habe soeben gelesen, dass Thüringen zum 01.01.2023 eine Erhöhung um 3,25 % plant (nachdem es zum 01.12.2022 bereits +2,8 % gibt).
Ich habe soeben gelesen, dass Thüringen zum 01.01.2023 eine Erhöhung um 3,25 % plant (nachdem es zum 01.12.2022 bereits +2,8 % gibt).
Darf ich nach der Quelle fragen? Wäre ja interessant und grundsätzlich begrüßenswert, wenn neben Hessen noch ein weiteres Bundesland die Tabellenwerte anfassen wird. Über die Höhe der notwendigen Anpassung wird wohl noch zu diskutieren sein ( ;)), aber trotzdem grundsätzlich ein positives Zeichen.
...und wieviel werden 2023 hochgestuft?...
Klasse bin leider auch betroffen. Die Nachzahlung wird aber anhand der für 2022 geltenden Mietstufe erfolgen. Richtig ?
Ich raste gerade ein kleines bisschen aus!Ärger dich nicht, zumindest nicht über die Herabstufung. Diese ganzen gesetzlichen Verrenkungen sind ja alle nur vorläufig, um Geld zu sparen und die jeweiligen Verantwortlichen über die Zeit zu bringen. Einfach Widerspruch einlegen, auf Karlsruhe warten und irgendwann die dicke Nachzahlung einstreichen.
Ist euch eigentlich schon aufgefallen, dass ab 2023 über 190 Kommunen in der Mietenstufe zurückgestuft wurden? So sind wir von 4 auf 3 gefallen, was mal eben bei 1 Kind 125€ ausmacht.
Ich kann euch nur raten, mal eure Mietenstufe zu checken, bevor ihr euch im Januar über geringere Bezüge wundert.
Ich muss mich glaube ich arg zurücknehmen, um dem nächsten grinsenden Gewerkschaftsfritzen der mich zur "Solidarität" aufruft für den Kampf um 10,5% bei den Beschäftigten (während man unsere Nullrunde bei 8% Inflation als Erfolg verkaufte) nicht eine reinzuzimmern!
>:( >:( >:( >:(
Wie lange dauert es eigentlich bis man ca eine Bestätigung auf den Erhalt seines Wiederspruchs bekommt ? Habe vor ca 4 Wochen einen beim LBV eingelegt.
Wie kann es bitte sein das bei der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt Mietstufe sinken ? Das muss mir einer mal erklären !...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn die
...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn dieDanke für die Aufklärung über die Mietstufen.
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...
Wie kann es bitte sein das bei der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt Mietstufe sinken ? Das muss mir einer mal erklären !...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn die
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...
...die Mieten müssen nicht sinken...es reicht, wenn sie woanders mehr steigen als in deiner Stadt...denn dieDanke für die Aufklärung über die Mietstufen.
Einstufung erfolgt im Vergleich der durchschnittlichen Mieten...
Dann macht doch aber der starre Bezug auf die Mietstufen bei der Alimentation keinen Sinn?
Nur weil es woanders noch teurer wird, benötige ich doch für meine Familie nicht weniger Geld?
Und die Gewerkschaften gucken zu...
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe hier stumm einige Wochen mitgelesen. Was ich nicht ganz verstehe ist, was ich ab nächstem Jahr brutto mehr habe mit der Anpassung der Alimentation bei A12 und drei Kindern in der Mietstufe 1.
verstehe ich es richtig, dass ich für das zweite Kind eine erhöhte Alimentation bekomme? Aber nur für das zweite, aufgrund der Mietstufe? Wie hoch ist die Erhöhung.
Ich raste gerade ein kleines bisschen aus!
Ist euch eigentlich schon aufgefallen, dass ab 2023 über 190 Kommunen in der Mietenstufe zurückgestuft wurden? So sind wir von 4 auf 3 gefallen, was mal eben bei 1 Kind 125€ ausmacht.
Ich kann euch nur raten, mal eure Mietenstufe zu checken, bevor ihr euch im Januar über geringere Bezüge wundert.
Ich muss mich glaube ich arg zurücknehmen, um dem nächsten grinsenden Gewerkschaftsfritzen der mich zur "Solidarität" aufruft für den Kampf um 10,5% bei den Beschäftigten (während man unsere Nullrunde bei 8% Inflation als Erfolg verkaufte) nicht eine reinzuzimmern!
>:( >:( >:( >:(
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe hier stumm einige Wochen mitgelesen. Was ich nicht ganz verstehe ist, was ich ab nächstem Jahr brutto mehr habe mit der Anpassung der Alimentation bei A12 und drei Kindern in der Mietstufe 1.
verstehe ich es richtig, dass ich für das zweite Kind eine erhöhte Alimentation bekomme? Aber nur für das zweite, aufgrund der Mietstufe? Wie hoch ist die Erhöhung.
Der erhöhte Familienzuschlag für das dritte Kind wurde bereits in einem früheren Gesetzgebungsverfahren unabhängig vom Wohnsitz pauschal beschlossen und sollte aktuell auch gezahlt werden.
Für das erste und zweite Kind gibt es je nach Wohnsituation einen Regionalen Ergänzungszuschlag. Bei Mietenstufe 1 wohnt man regelmäßig sehr günstig, deswegen wird bei Familien mit einem Kind kein Zuschlag gewährt, bei Familien mit 2 (und mehr) Kindern ein Zuschlag von 227,55 EUR brutto.
Dieser sollte übrigens im Dezember 2022 für das ganze Jahr 2022 nachgezahlt werden, allerdings ist derzeit fraglich, ob die auszahlenden Stellen bis dahin die technischen Voraussetzungen schaffen können, um die Zahlung rechtzeitig zu berechnen und anzuweisen. Möglicherweise kommt die Nachzahlung für das Jahr 2022 auch erst zu einem späteren Zeitpunkt als Dezember 2022.
Am 10.11.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Entwurf veröffentlicht. Unabhängig davon was ich persönlich von diesem Entwurf halte, zielt als Bestandteil dieses Gesetzes, die Neuordnung der Mietenstufen, auf eine Harmonisierung um Zuge der deutlichen Anpassungen des Wohngeldes ab.
Jedoch, und hier komme ich zur NRW-Landesgesetzgebung zurück, ist im Zuge der beabsichtigten Wohngeldanpassung, sinngemäß eine Evaluierung des regionalen Ergänzungszuschlags, eben auf Grundlage der Mietenstufen, zwingend vorzunehmen.
Am 10.11.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Entwurf veröffentlicht. Unabhängig davon was ich persönlich von diesem Entwurf halte, zielt als Bestandteil dieses Gesetzes, die Neuordnung der Mietenstufen, auf eine Harmonisierung um Zuge der deutlichen Anpassungen des Wohngeldes ab.
Jedoch, und hier komme ich zur NRW-Landesgesetzgebung zurück, ist im Zuge der beabsichtigten Wohngeldanpassung, sinngemäß eine Evaluierung des regionalen Ergänzungszuschlags, eben auf Grundlage der Mietenstufen, zwingend vorzunehmen.
Kannst du das genauer erläutern? Sind die Kriterien zur Berechnung der Mietenstufen geändert worden?
Am 10.11.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Entwurf veröffentlicht. Unabhängig davon was ich persönlich von diesem Entwurf halte, zielt als Bestandteil dieses Gesetzes, die Neuordnung der Mietenstufen, auf eine Harmonisierung um Zuge der deutlichen Anpassungen des Wohngeldes ab.
Jedoch, und hier komme ich zur NRW-Landesgesetzgebung zurück, ist im Zuge der beabsichtigten Wohngeldanpassung, sinngemäß eine Evaluierung des regionalen Ergänzungszuschlags, eben auf Grundlage der Mietenstufen, zwingend vorzunehmen.
Kannst du das genauer erläutern? Sind die Kriterien zur Berechnung der Mietenstufen geändert worden?
Auf den ersten Blick kann man den Verantwortlichen hier böse Absicht unterstellen. Daher kann ich den Frust absolut nachvollziehen! Für den zweiten Blick, und das nach dem sich das Gemüt ein wenig abgekühlt hat, hilft der Blick über den Tellerrand der Landesgesetzgebung um den Sachverhalt neu einzuordnen.
Am 10.11.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Entwurf veröffentlicht. Unabhängig davon was ich persönlich von diesem Entwurf halte, zielt als Bestandteil dieses Gesetzes, die Neuordnung der Mietenstufen, auf eine Harmonisierung um Zuge der deutlichen Anpassungen des Wohngeldes ab.
Jedoch, und hier komme ich zur NRW-Landesgesetzgebung zurück, ist im Zuge der beabsichtigten Wohngeldanpassung, sinngemäß eine Evaluierung des regionalen Ergänzungszuschlags, eben auf Grundlage der Mietenstufen, zwingend vorzunehmen.
Theoretisch geht die Regierung ja jetzt davon aus dass sie diese Probleme gelöst hat.
Insgesamt sinkt die Summer der Wohngeldstufen von 838 auf 798, das macht grob geschätzt also mindestens 5% Ersparnis bei dieser Zulage für das Land.
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig. Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Sorry, aber wer hier dem Land wegen der Änderung der Mietstufen Bosheit unterstellt, bringt was durcheinander:Ich unterstelle zunächst einmal mathematische Dummheit bei der Zuordnung von dynamisch relativen Ausgangsgrössen (Wohngeldstufe) zu absoluten Besoldungswerten (Euro). Das ist so als würde man das Kindergeld an der aktuell durchschnittlichen Zahl von Geburten pro Einwohner bemessen und das in Stufen einordnen. Bewusst wurde hier das vorgegebene 95% Perzentil zur Bemessung der Wohnkosten ignoriert, insofern kann man hier durchaus Absicht unterstellen.
Das LAND hat die Mietstufen beim FamZ zeitlich weit VOR den Herabstufungen bei den Mietstufen beschlossen, außerdem zeichnet der BUND hierfür verantwortlich. Das ist sicherlich sehr ärgerlich für alle Betroffenen, aber schon aufgrund der Zeitachse erkennbar keine gewollte Sparmaßnahme. Zumal sich die Mietstufen regelmäßig ändern können...
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig. Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.
In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ ::)
Hallo zusammen,
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Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig. Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.
In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ ::)
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig. Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.
In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ ::)
Wenn die Besoldung als ausreichend angesehen wurde, warum muss diese dann jetzt über die Familienzuschläge angehoben werden? Das hat doch mit dem Urteil des BvG zu tun oder? Und dieses hat doch dargelegt das die Besoldung verfassungswidrig war, ergo war sie es doch auch in den Vorjahren. Ich verstehs nicht :-\
.Ist doch vom Land NRW nur alles vorgeschoben, um einerseits jede Menge Haushaltsmittel zu sparen und um andererseits bei Niederlage vor Gericht eine Rechtfertigung zu haben, warum Milliarden zusätzlich ausgegeben werden müssen. Das Land NRW könnte auch von sich aus eine ordnungsgemäße verfassungsrechtliche Besoldung beschließen.
Bei der Betrachtung der Vergangenheit will man zunächst das Grundsatzverfahren zur Bremer Besoldung abwarten. Die aktuelle Regelung scheint immer nicht verfassungsgemäß zu sein (und das dürfte auch das Land NRW mittlerweile mitbekommen haben) und um die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten, will man daher dieses Verfahren noch abwarten und auswerten, bevor man auch für die Vergangenheit eine verfassungskonforme Lösung findet und die ruhend gestellten Verfahren für die Vergangenheit entsprechend aufgreift.
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem ein neugieriger Leser dieses Forums und nehme hieraus viele interessante und wichtige Informationen mit.
Über einen Punkt stolpere ich allerdings immer noch. Ich habe hierzu die „richtige“ Antwort noch nicht gefunden, oder sie schlichtweg überlesen (das bitte ich in dem Fall zu entschuldigen).
Die Anpassung der Alimentation für Familien mit bis zu zwei Kindern wurde für das Jahr 2022 beschlossen und soll am 01.12.2022 rückwirkend ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
Meine Frage zieht auf die Jahre davor. Der Gesetzgeber erkennt hier scheinbar an das die bisherige Besoldung verfassungswidrig war und passt diese entsprechend an. Warum macht er dass dann nicht auch für die vorherigen Jahre für all diejenigen die Einspruch gegen Ihre Besoldung eingelegt haben? Bei Familien mit 3 oder mehr Kindern ist dies doch so umgesetzt worden. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu erklären? Im Gesetzentwurf kann ich hierzu nichts finden und die Stellungsnahmen der Gewerkschaften sind in diesem Punkt auch sehr dürftig. Wenn das Land NRW anerkennt das die bisherige Besoldung nicht rechtmäßig war, muss doch für die Vorjahren auch nachgezahlt werden (für ALLE diejenigen die Widerspruch eingelegt haben), denn dort war sie ja ebenfalls nicht rechtmäßig. Oder was übersehe ich hier in meiner Logik?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Soweit ich weiß gab es eine Klage zur Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern in NRW. Die Klage wurde verloren, also die Alimentation als ausreichend angesehen. Hierzu gab es auch ein Beitrag hier im Forum.
In der Begründung des aktuellen Gesetzes steht nicht, dass die Alimentation der vierköpfigen Familie zu niedrig bemessen war oder ist. Trotzdem gewährt man dieser den REZ ::)
Wenn die Besoldung als ausreichend angesehen wurde, warum muss diese dann jetzt über die Familienzuschläge angehoben werden? Das hat doch mit dem Urteil des BvG zu tun oder? Und dieses hat doch dargelegt das die Besoldung verfassungswidrig war, ergo war sie es doch auch in den Vorjahren. Ich verstehs nicht :-\
Bei der Alimentation kinderreicher Familien hat das Land NRW vor dem BVerfG verloren und musste daher die Gesetzgebung auch für die Vergangenheit ändern. Bei der Berliner Besoldung dagegen war NRW nicht unmittelbar beteiligt, hat jedoch dieses Grundsatzurteil zum Anlass genommen, die Besoldung zukünftig etwas anzupassen.
Bei der Betrachtung der Vergangenheit will man zunächst das Grundsatzverfahren zur Bremer Besoldung abwarten. Die aktuelle Regelung scheint immer nicht verfassungsgemäß zu sein (und das dürfte auch das Land NRW mittlerweile mitbekommen haben) und um die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten, will man daher dieses Verfahren noch abwarten und auswerten, bevor man auch für die Vergangenheit eine verfassungskonforme Lösung findet und die ruhend gestellten Verfahren für die Vergangenheit entsprechend aufgreift.
Wie man hört, ist dazu gerade ein gemeinsames Statement von DRB NRW und DBB NRW in Vorbereitung.Bin gespannt.
Besser spät als nie ::)
Wie man hört, ist dazu gerade ein gemeinsames Statement von DRB NRW und DBB NRW in Vorbereitung.Bin gespannt.
Besser spät als nie ::)
Im Landtag - wie zu erwarten - nichts neues:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1385.pdf
Ergebnis:
Nach 2. Lesung am 03.11.2022 ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Fachausschusses, Drucksache 18/1385, bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig angenommen und verabschiedet worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte beschlossen, als neuen Artikel 4 ein "Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz" in das Gesetz mit aufzunehmen.
Jetzt muss nur noch das LBV in die Pötte kommen... Da sehe ich allerdings schwarz, das kommt jetzt doch 'sehr spontan und unerwartet'...
Weiß jemand wo man etwas bzgl. des ergänzten Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz findet?
Weiß jemand wo man etwas bzgl. des ergänzten Energiepreispauschale-Sonderzahlungsgesetz findet?
Da meine Personalabteilung mir leider nicht wirklich Auskunft geben kann, wende ich mich an die Spezialisten hier.
Wie wirkt sich der der neue Familienzuschlag aus. Der Rechner der Seite hier funzt leider auch nicht.
Ortszuschlag Stufe würde ich Stufe III bekommen. Soviel habe ich bereits herausgefunden.
Kann mir da einer vielleicht ne Rechnung auf machen? Zudem soll es mit den Bezügen im Monat Dezember einen
regionalen Ergänzungszuschlag gezahlt werden. Aus der Tabelle dazu werde ich nicht ganz schlau.
Weiß hier jemand, wie sich das bei mir ( AW8 - Verh. 3 Kinder) auswirkt?
Gem. meiner aktuellen Bezügemitteilung bekomme ich an Familienzuschlag folgendes gezahlt:
Familienzuschlag Ehegattenanteil: 143,16€
Familienzuschlag Kinderanteil: 1073,69€
Wie ändert sich das nun ?
Vielleicht kann da ja jemand Abhilfe schaffen!
Danke vorab.
Cas
Stufe 2 (verh. + 1. Kind) | 277,84€ |
2. Kind | 129,32€ |
3. Kind | 807,15€ |
Summe | 1214,31€ |
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III | 902,05€ |
3. Kind | 829,75€ |
Summe | 1731,80€ |
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).
Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).
Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III 902,05€ 3. Kind 829,75€ Summe 1731,80€
Danke Thomas. Gem. Dem Rechner hier auf der Page passte das jedoch. Weißt du auch wie sich das mit der beim regionalen Ergänzungszuschlag verhält in meinem Beispiel? Steht mir also eine Nachzahlung zu? In welcher Höhe? Ohne Gewährleistung versteht sich natürlich:).
Viele Grüße und einen schönen Start in den Freitag.
Ist das eigentlich so schwer ein Gesetz zu lesen? Zum lesen und informieren kein Bock, die Hand wird aber gerne aufgehalten...
Da es ab 2023 nachweislich in vielen Fällen zu einer Besoldungskürzung ab 01/2023 bei gleichzeitigem Anstieg der absoluten Wohnkosten kommt, wird die gewährte minimale Besoldung dann noch weiter gesenkt. Dies wird weitere offensichtliche Argumente gegen eine Verfassungsmäßigkeit einer simplen Zuordnung von Wohngeldstufen auf absolute Zulagenbeträge liefern, die gerade so gewählt werden, eine angestrebte Mindestalimentation punktgenau zu treffen. Zumindest müssten zur Abhilfe diese Zulagen deutlich angehoben werden in allen Stufen, was aber deren Bedeutung an der Gesamtbesoldung wieder deutlich anheben würde. Letztendlich bleibt wohl doch nur eine Erhöhung der Grundbesoldung mit der Option auf Zulagen für Regionen oberhalb des 95%-Perzentils. Aber dies müsste wohl das Bundesverfassungsgericht wohl nochmal klarstellen, da das Land NRW dies nicht versteht.Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III 902,05€ 3. Kind 829,75€ Summe 1731,80€
Wobei sich ab 01/2023 auch die Wohngeldstufe ändern könnte, also z.B.
III->II: minus 129,24€ (Bedburg, Dorsten, Düren, Geldern, Gevelsberg, Grefrath, Greven, Hangen, Herten, Hünxe, Iserlohn, Jülich, Lindlar, Nörvenich, Oberhausen, Oer-E, Olpen, Schermbeck, Selm, Waltrop, Wegberg, Ennepe-Ruhr-Kreis). -> Wohnen ist hier ja auch ab 01/2023 günstiger ;)
III->IV: plus 150,93€ (Rommerskirchen)
Demnächst sollte es dann wohl so sein:
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) Mietenstufe III 902,05€ 3. Kind 829,75€ Summe 1731,80€
Wobei sich ab 01/2023 auch die Wohngeldstufe ändern könnte, also z.B.
III->II: minus 129,24€ (Bedburg, Dorsten, Düren, Geldern, Gevelsberg, Grefrath, Greven, Hangen, Herten, Hünxe, Iserlohn, Jülich, Lindlar, Nörvenich, Oberhausen, Oer-E, Olpen, Schermbeck, Selm, Waltrop, Wegberg, Ennepe-Ruhr-Kreis). -> Wohnen ist hier ja auch ab 01/2023 günstiger ;)
III->IV: plus 150,93€ (Rommerskirchen)
Bitte nicht durch falsche Aufzählungen hier für Verwirrung sorgen. Denn der Ennepe-Ruhr-Kreis ist nicht im Gesamten von der Abstufung betroffen. Gevelsberg stimmt, aber Schwelm und Ennepetal zum Beispiel sind weiterhin lt. der veröffentlichten Tabellen für die Mietstufen zum Wohngeld in der Stufe 3 für die Jahre 2023 und 2024.Naja, die Liste ist (bis auf Typos) schon soweit korrekt;
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?
Die Erfahrungsstufen 1 und 2 sind rückwirkend zum Anfang des Jahres weggefallen. Die Besoldungsordnung A startet jetzt mit der Erfahrungsstufe 3.
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?
Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?
Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.
10 Erfahrungsstufen? Ich bin jetzt mit 45 in 10. Und 11 und 12 fällt weg? Oder wie?
Die Eingangsstufen sollen entfallen, also Stufe 1 und 2. Berufsanfänger starten dann in heutigen Stufe 3 und alle erfahreneren Beamten rutschen entsprechend hoch.
Zur Klarstellung: Das ist eine Forderung
Quelle? Höre ich zum ersten Mal. Kann ich mir tatsächlich überhaupt nicht vorstellen, halte ich entsprechend für ein Gerücht...
Ich hatte im Stillen vermutet, dass bei der "Neuordnung der Erfahrungsstufen in der Besoldung, 10 Stufen für alle Besoldungsgruppen" gefordert wird, dass die fehlenden 1-3 Stufen ab A12-A16 hintenangefügt werden soll, damit sie noch mit 57, 61 und 65 Jahren hochgestuft werden (ist ja noch genug Altersweisheit bis zur Pension mit ca. 70 ansammelbar) und dabei die bisherigen Stufenspannweite in den zehn Stufen gespreizt werden soll.
Mit welcher Begründung sollte ein A13er denn auf die letzten beiden Stufen verzichten????
Da wäre um die Zehn vollzumachen eine Stufe 13, 14 und 15 dranzuhängen. Aber diese Absicht verfolgt die Gewerkschaft mit ihrer Forderug wohl nicht, alle Besoldungsgruppen an den Endstufen auf zehn Stufen zu füllen mit der entsprechend jeweiligen vierjährigen Wartetzeit, um den Wegfall der zwei mal zweijährigen Wartezeit der entfallenen ersten beiden Stufen teilzukompensieren.
richtigen Selbsterkenntnis.
Aus welchem Grund sollten sie es tun?
[viel Text auf dem Weg zur]
Erst denken, dann schreiben!
Guten Morgen liebe Mitstreiter...
Wann wird denn der Rechner der Page hier aktualisiert? Der aktuelle ab 1.12.2022 bezieht ja leider den Ortszuschlag noch nicht mit ein.
Viele Grüße und ein angenehmes Wochenende.
Liebe Forenmitglieder, vielleicht kann mir jemand beim Thema unverheiratet helfen. Wie hoch ist der neue Familienzuschlag in Mietstufe 4, wenn man unverheiratet ist, aber zwei Kinder hat? Danke für eure Hilfe. MFG Thomas
Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:
"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....
Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:
"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....
Hallo,
Magst du einmal die Quelle nennen?
Ich würde mich freuen, wenn es auch die Beförderungsstelleninhaber einer A13-Beförderung beträfe und nicht ausschließlich Funktionsstelleninhaber wie AL oder DL oder eben Schulleitung oder Fachleitungen....
Viele Grüße
Das Gesetz ist noch in Planung, aber in der zu beratenden Gesetzesvorlage steht zu deiner Frage Folgendes:
"Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neu- bewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachlei- tungen prüfen"....
Hallo,
Magst du einmal die Quelle nennen?
Ich würde mich freuen, wenn es auch die Beförderungsstelleninhaber einer A13-Beförderung beträfe und nicht ausschließlich Funktionsstelleninhaber wie AL oder DL oder eben Schulleitung oder Fachleitungen....
Viele Grüße
Hi,
geh einmal auf die Seite des Landes NRW unter Punkt „aktuelle Gesetzgebung“. Dort findest du etwas zur kommenden Lehrerbesoldung, die in Planung ist und auch einen ersten, noch zu beratenden Entwurf, zur neunen Lehrerbesoldung in NRW. Und wenn du dich dort einliest, findest du ganz zu Beginn die von mir zietierte Passage.
LG
Vor zwanzig Jahren gab es eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung.
Vielleicht ist es mittlerweile zu komplex geworden.
Vor zwanzig Jahren gab es eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung.
Vielleicht ist es mittlerweile zu komplex geworden.
Eine einheitliche, bundesweit geltende Besoldung wäre m.M.n. wünschenswert.
Hallo zusammen.
Obwohl ich meine, eigentlich gut informiert zu sein, wurde ich durch ein Schreiben des LBV bzgl. des regionalen Ergänzungszuschlags heute etwas verwirrt:
Ich bin Beamter, meine Frau ebenfalls. Ich arbeite in Teilzeit, sie in Vollzeit, wir erreichen somit die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, weshalb ich als Kindergeldbezieher den Familienzuschlag auch in voller Höhe erhalte.
Im Schreiben des LBV stand nun, dass sich die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten an der Teilzeit bemisst. Ist das so korrekt und wird hierbei dann bewusst von der obigen Regelung abgewichen? Oder ist die Formulierung einfach dämlich und lässt die auch hier geltende Ausnahme des Beamtenehepaares mit über 100% außen vor?
Viele Grüße
Hallo zusammen.
Obwohl ich meine, eigentlich gut informiert zu sein, wurde ich durch ein Schreiben des LBV bzgl. des regionalen Ergänzungszuschlags heute etwas verwirrt:
Ich bin Beamter, meine Frau ebenfalls. Ich arbeite in Teilzeit, sie in Vollzeit, wir erreichen somit die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, weshalb ich als Kindergeldbezieher den Familienzuschlag auch in voller Höhe erhalte.
Im Schreiben des LBV stand nun, dass sich die Höhe des regionalen Ergänzungszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten an der Teilzeit bemisst. Ist das so korrekt und wird hierbei dann bewusst von der obigen Regelung abgewichen? Oder ist die Formulierung einfach dämlich und lässt die auch hier geltende Ausnahme des Beamtenehepaares mit über 100% außen vor?
Viele Grüße
Welchen Wert aus der Tabelle der Mietstufen muss ich eigentlich nehmen? Die Stadt in der ich wohne ist Mietstufe 3, liegt aber im Kreis mit Mietstufe 2.
Ja, es gilt die spezifischste (genaueste) Zuordnung. Die Stufen ändern sich möglicherweise ab Januar in deiner Stadt.Welchen Wert aus der Tabelle der Mietstufen muss ich eigentlich nehmen? Die Stadt in der ich wohne ist Mietstufe 3, liegt aber im Kreis mit Mietstufe 2.
Gemeinden ab 10.000 Einwohner haben eine eigene Mietstufe. Wenn die Gemeinde keine eigene Mietstufe hat, muss wahrscheinlich die des Kreises genommen werden. In deinen Fall also Mietstufe 3.
@Ytsejam: Die Zahlung entfällt ja nur auf 2022, für Vorjahre wurde nichts gezahlt, oder?
Sollte die Zahlung nur auf ein Jahr entfallen greifen keinerlei Sonderregelungen des EStG, die Zahlungen unterliegen der normalen Einkommensteuer.
Wieso bekommen eigentlich nur Beamte mit Kinder den Mietzuschuss ?
Wir als Single müssen alles selber zahlen und bekommen kein Zuschuss ?
Wieso bekommen eigentlich nur Beamte mit Kinder den Mietzuschuss ?
Wir als Single müssen alles selber zahlen und bekommen kein Zuschuss ?
Die Bild wieder mit einem sachlich und fachlich einwandfreien Bericht: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/aus-steuergeld-beamte-kriegen-bis-zu-10000-euro-wohn-zuschuss-82042642.bild.htmlImmerhin ein Plus Artikel. Das macht es ertäglich.
Wann wird der Rechner endlich aktualisiert?
Klingt aber auch einfach besser als "Endlich: Kinderreiche Beamte werden erstmals verfassungskonform alimentiert".
Ich wurde gestern auch von meinem Schwiegervater angesprochen, ob ich denn auch den "Mietzuschuss" bekommen würde und, ob ich das in der jetzigen Situation nicht etwas anmaßend fände, da ich ja auch nur einen "einfachen Bürojob" mache ::)
Hab's versucht richtig zu stellen und war glaube ich auch erfolgreich - hat aber gedauert ....
Ich wurde gestern auch von meinem Schwiegervater angesprochen, ob ich denn auch den "Mietzuschuss" bekommen würde und, ob ich das in der jetzigen Situation nicht etwas anmaßend fände, da ich ja auch nur einen "einfachen Bürojob" mache ::)Was heißt schon gebildet…;-) und p.s. auch hier im Forum scheinen nicht alle ganz sattelfest bzgl ihrer Besoldung! Entsprechend keinen Vorwurf an Menschen, die sich evtl zu schnell ein Urteil bilden, wenn die Medien es so unreflektiert weitergeben. Und wenn wir einmal ganz ehrlich zu uns selbst sind, laden die neuen Familienzuschläge zur gesellschaftlichen Spaltung ein. Das hätte durch andere Regelungen sicherlich verhindert werden können.
Hab's versucht richtig zu stellen und war glaube ich auch erfolgreich - hat aber gedauert ....
Sehr gebildeter Schwiegervater :) Wobei meiner auch nicht besser ist...
Moin,
ich blicke nicht so recht durch.
Ist er richtig, dass ich „Familienzuschlag Stufe 2: verheiratet 1 Kind“ mit A12 mit Mietstufe 2 keine Nachzahlung erhalten habe?
LG und danke für eure Rückantwort.
Ok! Danke!
Bei der November-Abrechnung war es aber 2022-Juni!?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Wirksamkeit gestellter Widersprüchen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Ich habe unter anderem 2021 einen solchen eingelegt, der Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2020, Az. 2 BvL 4/18 nimmt.
Wird ein solcher Widerspruch dazu führen, dass der angepasste Familienzuschlag auch für 2021 rückwirkend gezahlt werden muss?
Wird das LBV sowas (irgendwann) selbstständig tun oder besteht dann Handlungsbedarf?
Gruß
Jan
Ok! Danke!
Bei der November-Abrechnung war es aber 2022-Juni!?
Ja, müsste es, weil im Juni steuerliche Änderungen in Kraft getreten sind.
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Wirksamkeit gestellter Widersprüchen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Ich habe unter anderem 2021 einen solchen eingelegt, der Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2020, Az. 2 BvL 4/18 nimmt.
Wird ein solcher Widerspruch dazu führen, dass der angepasste Familienzuschlag auch für 2021 rückwirkend gezahlt werden muss?
Wird das LBV sowas (irgendwann) selbstständig tun oder besteht dann Handlungsbedarf?
Gruß
Jan
Was genau mit den Jahren vor 22 passiert, ist im Gesetz nicht geregelt. Hier wurde diskutiert, dass das Land das Urteil zu Bremer-Besoldung abwarten will und dann nochmal schaut. Was mit den Jahren vor 22 geschieht steht somit in den Sternen.
was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?
was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?
Sie ist zu niedrig.
was genau ist denn "falsch" bei der bremer besoldung?
Sie ist zu niedrig.
sind das nicht die besoldungen aller bundesländer?
...zumal es dann auch für die Beamten der komba gewerkschaft ein "Streik(Teilnahme)geld" in Höhe von 100 € geben wird...
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?
Gibt es eigentlich schon einen Vordruck für dieses Jahr für eine Widerspruch der für jedermann zugänglich ist ?
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?
Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.
Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?
Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.
Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html
Ich bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt.
Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.
Abrechnung ist da!
A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!
Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!
Das sind bei mir 327,14 Netto!
Abrechnung ist da!
A12, Familienzuschlag Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe 3 ergibt für Dezember 22: 902,05 brutto!!!!
Bis einschließlich 11/22 gibt es 483,49 Nachzahlung brutto monatlich..!
Das sind bei mir 327,14 Netto!
Welche Steuerklasse hast du?
Meine Mietstufe soll ich laut Smart-Rechner.de ab 2023 ändern. Gibt es bereits eine offizielle Quelle für die Änderung 2023 an das sich das LBV hält?
Das "Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zusgestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Vorher gibt es keine offizielle Quelle, an die sich das LBV halten muss.
Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird sich die neue Tabelle hier finden lassen: https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html
Ich bin ja mal gespannt, ob das Land sich die Blöße gibt und die Besoldung gleich im neuen Jahr senkt oder ob sich nicht doch was anderes ergibt.
Wenn das Bürgergeld als neue Bezugsgröße steigt, ist es ja aus verfassungsrechtlicher Sicht Harakiri die Besoldung für nicht wenige Beamte zu kürzen.
Selbstverständlich werden die familienbezogenen Anteile an die neue Wohngeldtabelle angepasst. Es wird aber vergessen, dass das Wohngeld insgesamt steigt und somit auch dieser familienbezogene Anteil entsprechend steigen müsste.
Gleichzeitig steigt auch das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge und da für dieses Jahr das gesamte Geld auf einmal gezahlt wurde, bezweifel ich ernsthaft, dass diese Änderung im Januar allzu viele bemerken. Es ist erschreckend, wie wenig Beamte tatsächlich in der Lage sind, die Bezügemitteilung zu lesen und zu verstehen.
Wer weiß, vielleicht kommt ja im nächsten Jahr die Entscheidung zur Bremer Besoldung und der Gesetzgeber lässt sich bis Dezember wieder was schickes einfallen. Nicht zu vergessen, die steuerfreie Einmalzahlung, die noch von den Gewerkschaften für 2023 ausgehandelt werden wird (#Glaskugel). Diese dürfte uns in dem Jahr wieder ein Stück näher an eine verfassungsgemäße Besoldung bringen.
Sicher, dass die Einmalzahlung berücksichtigt werden muss?
So Abrechnung ist heute gekommen. Stimmt auf den Cent genau
Insgesamt mit Nachzahlung somit 12450€ Brutto und 7516€ Netto.
Sorry meine Adresse steht auf dem LBV Brief seit 8 Jahren monatlich . Da darf nichts schief laufen.
Außerdem wäre es auch nicht schlimm wenn’s nächsten Monat korrekt wäre und nachgezahlt wird. Denke es wird aber mal wieder 6 Monate dauern.
Sorry meine Adresse steht auf dem LBV Brief seit 8 Jahren monatlich . Da darf nichts schief laufen.
Außerdem wäre es auch nicht schlimm wenn’s nächsten Monat korrekt wäre und nachgezahlt wird. Denke es wird aber mal wieder 6 Monate dauern.
Wie gesagt wenn das Problem schnell behoben werden würde alles kein Problem. Aber es kann nicht sein ( und dass ist nicht nur meine Erfahrung, sondern von mehreren Kollegen), dass man 6 Monate oder länger auf sein Geld warten muss , welches einem zusteht.
Wehe das LBV verrechnet sich zu deinen Gunsten. Dann wird das Geld fix zurückgefordert was auch in Ordnung ist. Andersherum muss es dann aber auch zügig gehen.
Und ich weiß immer noch nicht wie solch ein Fehler passiert.
Sorry meine Adresse steht auf dem LBV Brief seit 8 Jahren monatlich . Da darf nichts schief laufen.
Außerdem wäre es auch nicht schlimm wenn’s nächsten Monat korrekt wäre und nachgezahlt wird. Denke es wird aber mal wieder 6 Monate dauern.
Was hält dich denn davon ab, mit deinem zuständigen Bearbeiter beim LBV in Kontakt zu treten?
Hallo!
Habe gerade diese Überschrift gefunden:
https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/politik-inland/ueberraschung-wegen-buergergeld-kommt-die-naechste-lohnerhoehung-fuer-beamte-82094318.bild.html
Hängt das evt mit dem Bürgergeld zusamme? Hat jemand evt aktuelle Informationen?
.... ;D ;D
..."saftige Lohnerhöhungen für Beamte..."
2,8 Prozent !! Juhuuuu!! :PHallo!
Habe gerade diese Überschrift gefunden:
https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/politik-inland/ueberraschung-wegen-buergergeld-kommt-die-naechste-lohnerhoehung-fuer-beamte-82094318.bild.html
Hängt das evt mit dem Bürgergeld zusamme? Hat jemand evt aktuelle Informationen?
Hallo!
Habe gerade diese Überschrift gefunden:
https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/politik-inland/ueberraschung-wegen-buergergeld-kommt-die-naechste-lohnerhoehung-fuer-beamte-82094318.bild.html
Hängt das evt mit dem Bürgergeld zusamme? Hat jemand evt aktuelle Informationen?
Vielen Dank für die freundlichen Worte. Vielleicht ist das Handesblatt in Ihren Augen kompetenter!?
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/buergergeld-warum-die-reform-zu-hoeheren-gehaeltern-fuer-beamte-fuehren-koennte/28808322.html
Eine vom DGB NRW in Auftrag gegebene gutachterliche Überprüfung durch Prof. Dr. Brinktrine wirft dazu Bedenken auf:
Das Gutachten kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die Verknüpfung des Familien-/Ergänzungszuschlags und der Kinderzahl mit einer Ortskomponente nur dann zu rechtfertigen ist, wenn auch andere Beamt*innen einen Ortszuschlag bekommen. Warum kinderlose oder ledige Beamt*innen, die je nach Wohnort ebenfalls entsprechend erhöhte Mietkosten zu tragen haben, im Hinblick auf die dem Familienzuschlag zu Grunde liegende Ortskomponente anders behandelt werden als Beamt*innen, die einen Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 erhalten, sei nicht nachvollziehbar.
Auch die Neuregelung der Besoldungsgruppen A5 bis A10 durch Streichung der Erfahrungsstufen 1 und 2 rückwirkend zum 01.01.2022 begegnet aus seiner Sicht verfassungsrechtlichen Bedenken, besonders weil der zeitliche bzw. finanzielle Vorteil der neu eingestellten oder übergeleiteten Beamt*innen nicht bei den übrigen Beamt*innen kompensiert wird. Die Verpflichtung der Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung betrifft aus seiner Sicht außerdem alle Besoldungsgruppen. Insofern hätten auch die höheren Besoldungsgruppen entsprechend angepasst werden müssen.
Hinzu kommen die andauernde hohe Inflation und die guten Tarifabschlüsse in anderen Branchen im Vergleich zu den lediglich 2,8 % Besoldungs- und Versorgungsanpassung ab Dezember 2022. Auch hieraus können sich, auch aufgrund einer nachträglichen Betrachtung in 2023, Zweifel an der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Prüfparameter ergeben. Bezogen auf die Versorgung fällt außerdem die Abkopplung durch die Nichtübertragung der Corona-Sonderzahlung stark ins Gewicht und es ist fraglich, ob das gegenwärtige Versorgungsniveau das Mindestabstandsgebot wahrt.
Sicher ist das Gutachten auch für andere Besoldungsrechtskreise interessant.
Hallo zusammen,
nochmal zum regionalen Ergänzungszuschlag:
ich war bis September in Stufe 4 mit drei Kindern. Dienstherr ist eine kleine Kommune. Gestern ist über den StGB kommentarlos eine Mitteilung des Landes gekommen:
"...Auch Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kindern ist der regionale Ergänzungszuschlag für ihr erstes und zweites zu berücksichtigendes Kind zu gewähren. Dementsprechend wird das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen den regionalen Ergänzungszuschlag für das erste und zweite im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind auch an Landesbeamtinnen und Landesbeamte mit mehr als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auszahlen"
So weit so gut. So wie ich das sehe, war das hier im Forum auch unstrittig.
Meine Dienststelle hat aber explizit wegen der Regelung des 72 b LBG beim StGB nachgefragt, ob der regionale Ergänzungszuschlag rückwirkend für mich ab Januar gezahlt werden muss. Antwort vom zuständigen Hauptreferenten: Kein Grund für eine Rückwirkung für Fälle ab Stufe 4! Mein Dienstherr wird daher nur ab Oktober den regionalen Ergänzungszuschlag nachzahlen!!! Werde da wohl gegen vorgehen müssen.
Dienstherr ist darüber hinaus verpflichtet, den Beamten während seiner Dienstzeit alimentativ so auszustatten, dass ihm die Möglichkeit gegeben ist, Rücklagen zu bilden, um der genannten Pflicht auch ab dem Versorgungsfall nachkommen zu können,Also d.h.
… Der Beamte ist also nicht verpflichtet, sondern gehalten, während seiner aktiven Dienstzeit Rücklagen zu bilden, um jederzeit monetär in der Lage zu sein, seiner genannten Pflicht weiterhin auch dann regelmäßig nachzukommen…
Wenn ich mal in ein paar Jahren z. B. auf dem subtropischen Grönland meinen Ruhestand dauerhaft verbringen möchte, wer und wie wird die Mietenstufe festgesetzt? Wird dann die Auslandszuschlagsverordnung mit seinen Zonenstufen nicht nur Dienstortbezogen sondern landesweit angewendet?
Ist im Gegenzug bei der inländischen Mietenstufe ebenfalls bei außerordentlich hohen Rate an Gewaltdelikten, ein Zuschlag zum Zuschlag zu gewähren?
Um mal "ganz schnell" zu konkretisieren: bei privater Abwesenheit von mehr als 4 Monaten pro Kalenderjahr.
Ich zitiere mich mal selbst. Haben Kolleginnen oder Kollegen in anderen Kommunen ähnliche Erfahrungen gemacht? Bzw. hat jemand ab Stufe 4 den regionalen Ergänzungszuschlag ausgezahlt bekommen?
Ich zitiere mich mal selbst. Haben Kolleginnen oder Kollegen in anderen Kommunen ähnliche Erfahrungen gemacht? Bzw. hat jemand ab Stufe 4 den regionalen Ergänzungszuschlag ausgezahlt bekommen?
Ja, selbstverständlich. Ich habe auch drei Kinder. Das Gesetz macht aber keine Ausnahme oder Ungleichbehandlung. Für Kinder 1 und 2 wurde der reg. Ergänzungszuschlag gezahlt und ab Dezember der erhöhte Familienzuschlag.
Beim Dienstherrnwechsel ist der alte Dienstherr für die Besoldung bis zum Wechsel verantwortlich. Also sind die Nachzahlungen bis zum Wechselzeitpunkt dort anzufordern.
Von Entschädigungen von Jahren vor 2022 für 2 Kinder hat auch noch keiner was vernommen, oder?
Von Entschädigungen von Jahren vor 2022 für 2 Kinder hat auch noch keiner was vernommen, oder?
...Entschädigungen wegen falscher Familienplanung??? ;D
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?
Die 829,75 für das dritte Kinde bekommt man zusätzlich. Einfach mal den Rechner hier durchrechnen lassen.
...Beamte sind eben immer im Dienst...auch beim Einzipfeln 8)
...Beamte sind eben immer im Dienst...auch beim Einzipfeln 8)
;D ;D ;D "Immer im Dienst" wenn das zutrifft, bin ich aber dafür die Wochenarbeitszeit von Beamten auf 168 Stunden zu erhöhen. 8)
Da darf dann auch der gesunde Büroschlaf gerne inbegriffen sein ;D
Der Wahnsinn liegt darin, dass dieser Betrag nur über Familienzuschläge zustande kommt, weil die verfassungsmäßig gebotene Anhebung der Grundbesoldung zu teuer war.
Wenn ich morgen in der Frühstückspause und Nachmittagspause von meiner künftigen Pension und Karnickelprämie träume, denke ich an dich.
Hallo Zusammen!
Gibt es eigentlich etwas neues, was mit den Lehren passiert die schon A13 sind?
Liebe Grüße
Frech genug, dass es nicht A13Z für alle wurde.
Warum Lehrer nach a13 besoldet werden bleibt für die meisten ein Rätsel...Hallo Herr Smiteme,
Von der Leistung her und der Tätigkeit wäre doch eher eine a09 angemessen, oder?. :-X.. Ist aber nur meine Meinung !
Mir ist ein Gedanke in den Sinn gekommen der mir gar nicht gut gefällt.
Der kinderbezogene Anteil am Familienzuschlag ist am Kindergeldanspruch des Kindes gekoppelt. Häufig sind die Kinder über ihren 18 Geburstag hinaus kindergeldberechtigt, da sie in der Ausbildung oder Studium sind.
Jetzt hat die aktuelle Bundesregierung vor, ab 2025 das Kindergeld (neu "Garantiebetrag") direkt den volljährigen Kinder auszuzahlen, statt wie bis jetzt den Eltern.
Bedeutet das, dass Beamte mit kindergeldberechtigten, volljährigen Kindern ab 2025 keinen kinderbezogenen Anteil am Familienzuschlag bekommen werden?
..gibts zu dieser Regelung eine Quelle?
...ob das nun wirklich so kommt, steht ja noch in den Sternen...ausserdem ist in 2025 auch noch eine Bundestagswahl..und wer weiß, was bis dahin so alles noch mit der verfassungskonformen Besoldung passiert...
...ob das nun wirklich so kommt, steht ja noch in den Sternen...ausserdem ist in 2025 auch noch eine Bundestagswahl..und wer weiß, was bis dahin so alles noch mit der verfassungskonformen Besoldung passiert...
Das wird so kommen. Die Kindergrundsicherung ist ein gemeinsames Projekt der Ampel und die (zahlreichen) entsprechenden Gesetze werden bis 2025 geändert.
Laut Nr. 10 des Eckpunktepapiers sollen Kinder und Jugendliche bei der Ermittlung ihres Existenzminimums beteiligt werden um sicherzustellen, dass „…ihre Lebenswelten… berücksichtigt werden.“
Kinder und Jugendliche erhalten also einen Status wie ehemals Bundestagsabgeordnete, die ihre Diäten ebenfalls selbst festlegen durften. Vermutlich wird der Markt schnell darauf reagieren und das Yps mit Gimmick kostet demnächst 59,90 Euro.
Es ist aber doch schwer vorstellbar, dass der Gesetzgeber auf einem Schlag Tausenden von Beamten eine faktische und mittlerweile häufig beträchtliche Gehaltskürzung verpasst.
Hallooo!
Wann bringt sich der öffentliche Dienst der Länder / NRW in Stellung bezüglich der Tarifverträge? Ab Sommer?
Was schätzt ihr, welche Forderungen es gibt?
Post geht mit 15 Prozent in die Verhandlungen..
Das heizt natürlich die Inflation an und ist kaum realistisch. Leider!
Aber zwischen 9 und 10 Prozent müssen wohl gefordert werden um die Verluste abzumildern. Ich befürchte, dass die Tarifverhandlungen nicht alles auffangen können und jeder von uns die schwierige Weltlage mindestens monitär zu spüren bekommen wird.
Ein Abschluss unter 6- 7 Prozent auf 12 Monate wäre eine Katastrophe.
Hallooo!
Wann bringt sich der öffentliche Dienst der Länder / NRW in Stellung bezüglich der Tarifverträge? Ab Sommer?
Was schätzt ihr, welche Forderungen es gibt?
Post geht mit 15 Prozent in die Verhandlungen..
Das heizt natürlich die Inflation an und ist kaum realistisch. Leider!
Aber zwischen 9 und 10 Prozent müssen wohl gefordert werden um die Verluste abzumildern. Ich befürchte, dass die Tarifverhandlungen nicht alles auffangen können und jeder von uns die schwierige Weltlage mindestens monitär zu spüren bekommen wird.
Ein Abschluss unter 6- 7 Prozent auf 12 Monate wäre eine Katastrophe.
Natürlich wird diese Inflation nicht durch höheren Lohn angetrieben. Jeder der ein bisschen Ahnung hat, kennt den wahren Treiber dier Inflation: Energiepreise und schlechte Lieferketten.
Der Haupttreiber der immensen Kosten bleibt der Energiepreis.
Eine Lohn-Preis-Spirale ist ein absoluter Mythos um im Niedriglohnland Deutschland Druck auf die Arbeitnehmer und Politik auszuüben, damit die Forderungen klein bleiben.
Der große Allimentationshammer kommt doch sowieso. 2024 wird das Bürgergeld nochmals drastisch angehoben... Die Korrektur kommt so oder so... Wenn der Schock möglichst klein sein soll. Müssen 15-20% her. Traut man sich nur nicht. Man wartet gespannt auf Karlsruhe.
Die wenigsten Dienstleistungen, welcher der öffentliche Dienst erbringt haben einen ausgewiesenen Preis.
Wo wirkt sich eine Lohnerhöhung im ÖD also unmittelbar auf die Preise aus?
Die wenigsten Dienstleistungen, welcher der öffentliche Dienst erbringt haben einen ausgewiesenen Preis.
Wo wirkt sich eine Lohnerhöhung im ÖD also unmittelbar auf die Preise aus?
Ggf. Beiträge, Gebühren und Steuern.
NRW-Innenminister @hreul hält höhere #Zulagen auf „absehbare Zeit“ nicht für realistisch. Im #Innenausschuss verwies er heute auf die Haushaltslage. „Eine Anpassung ist lange, lange überfällig“, mahnt hingegen #GdP-Landeschef Michael Mertens. #Polizei #nrw #reul
Die wenigsten Dienstleistungen, welcher der öffentliche Dienst erbringt haben einen ausgewiesenen Preis.
Wo wirkt sich eine Lohnerhöhung im ÖD also unmittelbar auf die Preise aus?
Ggf. Beiträge, Gebühren und Steuern.
Dies wäre nur mittelbar. Weiterhin bilden die Gebühren oftmals nicht die tatsächlichen Kosten ab, die Personalkosten werden also nicht 1:1 hierauf übertragen.
Bei Steuern dauert es mindestens ein Jahr bis die Erhöhungen wirksam werden, der Effekt wäre also sehr weit verschoben.
Was schätzt ihr, welche Forderungen es gibt?
Ein Abschluss unter 6- 7 Prozent auf 12 Monate wäre eine Katastrophe.
Eine wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten und Pensionäre sehe ich eher als fraglich an.
..die Einzige Gefahr, die besteht, ist der Umstand, dass das künftige TVL-Ergebnis wohl hinter dem Abschluß beim TVöD mal wieder zurückbleibt....
Darf ich fragen, wie du darauf kommst?
Seit 2017 gab es eine wirkungsgleiche Übertragung. Schon 2015/16 war das Ergebnis nur um 0,2% gemindert, damals vmtl. wegen der angeblichen Versorgungsrücklage... Aber immerhin
Die wenigsten Dienstleistungen, welcher der öffentliche Dienst erbringt haben einen ausgewiesenen Preis.Nicht als höhere Kosten auf der Angebotsseite. Aber durch mehr Kaufkraft (erstmal) durch eine Erhöhung der Nachfrage, was bei gleichem Angebot zu einer Verschiebung der Nachfragekurve führt.
Wo wirkt sich eine Lohnerhöhung im ÖD also unmittelbar auf die Preise aus?
Der TVL läuft noch bis zum 30.09.
In den letzten Jahren waren die Verhandlungsrunden dann ca. im Oktober/November, wobei sich die Besoldungsgespräche dann durchaus schon mal noch ein paar Monate weiter gezogen haben.
Ist bisher nicht vorgesehen. NRW hat eine Lösung ausschließlich über die Zuschläge. Der Richterbund NRW plant meinem Wissen nach eine Klage dagegen, wir werden sehen. In Hessen hat der VGH Kassel konkretere Vorgaben zur Umsetzung gemacht, weshalb dort tatsächlich auch die Grundbesoldung erhöht wurde.
Ist bisher nicht vorgesehen. NRW hat eine Lösung ausschließlich über die Zuschläge. Der Richterbund NRW plant meinem Wissen nach eine Klage dagegen, wir werden sehen. In Hessen hat der VGH Kassel konkretere Vorgaben zur Umsetzung gemacht, weshalb dort tatsächlich auch die Grundbesoldung erhöht wurde.
Danke für die Antwort.
Traurig, da fühlt man sich als Person ohne Kind/er benachteiligt.
Ist für mich neu, obwohl alt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1) Vollzug des Artikels 1 des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften;
Bescheidung von Anträgen und Widersprüchen für die Jahre 2011 bis 2020
Runderlass des Ministeriums der Finanzen
B 2020 - 14.3 - IV A 6
Die Suchfunktion des Forums spukte nichts aus.
Erstmal positiv, da anscheinend alle eingereichten Widersprüche seit 2011, obwohl man keinerlei Antwort erhalten hat noch zu berücksichtigen sind.
Frage: alle Widersprüche mit dem die Nichtamtsangemessenheit der Alimination im allgemeinen geltend gemacht wird und bisher nicht ruhend gestellt wurden, sind mit Außerkrafttreten des Erlasses zum 01.01.2024 quasi automatisch verjährt/verwirkt, oder?
Ist für mich neu, obwohl alt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&bes_id=49234&show_preview=1) Vollzug des Artikels 1 des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften;
Bescheidung von Anträgen und Widersprüchen für die Jahre 2011 bis 2020
Runderlass des Ministeriums der Finanzen
B 2020 - 14.3 - IV A 6
Die Suchfunktion des Forums spukte nichts aus.
Erstmal positiv, da anscheinend alle eingereichten Widersprüche seit 2011, obwohl man keinerlei Antwort erhalten hat noch zu berücksichtigen sind.
Frage: alle Widersprüche mit dem die Nichtamtsangemessenheit der Alimination im allgemeinen geltend gemacht wird und bisher nicht ruhend gestellt wurden, sind mit Außerkrafttreten des Erlasses zum 01.01.2024 quasi automatisch verjährt/verwirkt, oder?
Das Ganze ist etwas komplexer. [...]
Bei den Familien, die Ihre Anträge ausschießlich mit der Besoldung kinderreicher Familien begründet haben, gab es dagegen "vollständige" Abhilfebescheide mit einer Nachzahlung ab Kind 3 und das Verfahren war damit beendet. [...]
Danke Rentenonkel für die Erläuterung für die Kinderreichen. (Du schreibst in der Vergangenheit. Es gibt aber noch mind. eine Behörde, die erst jetzt mit der Prüfung anfängt und noch garnicht beschieden hat und davon ausgeht dass sie aufgrund des Umfangs noch lange prüfen wird.)
Mir geht es eher um die von Kinderarmut betroffenen (0-2 Kinder). Lässt sich unter diesen Erlass subsumieren, dass auch deren allgemeinenen Widersprüche ruhend zu stellen sind? Oder wurde mit diesem Erlass eine weitere Ungleichbehandlung eingeführt, dass Kinderreiche erstens nach dem Gesetz Nachzahlungen und darüber hinaus irgendwann eine angemessene Alimentation erhalten werden und die Widersprüche der Kinderarmen werden vollkommen verjährend ignoriert, und gehen weiterhin leer aus?
Also ist der Kreis der zu berücksichtigenden Widersprecher im Erlass eingeschränkt, oder gilt der für alle?
"Gleichwohl sind bei der Bearbeitung der beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW seit dem Jahr 2011 eingegangenen Anträge/Widersprüche in Sachen Alimentation, die auf den Musteranträgen/Musterwidersprüchen der Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden basieren... ruhend gestellt zu halten. "
Ich (A11) und meine Frau (A10) haben erstmalig 2021 Widerspruch eingelegt. Bislang wurden die Verfahren ruhend gestellt. Wir sind kinderlos.
Kann jemand grob abschätzen, in welcher Größenordnung man mit einer Nachzahlung rechnen kann? Ist es übertrieben in unserem Fall für zwei Jahre mit insgesamt 20.000 Euro zu rechnen (5000 Euro für jeden von uns je Jahr, entspricht ca 420 Euro netto pro Monat. Ist meine Hoffnung in dieser Größenordnung übertrieben bzw was meint ihr mit was man hoffen kann?
Kann jemand grob abschätzen, in welcher Größenordnung man mit einer Nachzahlung rechnen kann? Ist es übertrieben in unserem Fall für zwei Jahre mit insgesamt 20.000 Euro zu rechnen (5000 Euro für jeden von uns je Jahr, entspricht ca 420 Euro netto pro Monat. Ist meine Hoffnung in dieser Größenordnung übertrieben bzw was meint ihr mit was man hoffen kann?
Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet.
Die letzten beiden Aussagen verwundern mich. Hat das BVerfG am 04.05.2020 nicht bestätigt: " Die Mindestalimentation bemisst sich an einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der sich in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe befindet.".
Ich habe die bisherige Diskussion, insbesondere die Stellungnahmen von Herrn Prof Dr Dr Battis so verstanden, dass weiterhin das Maß der Dinge die 4 köpfige Familie ist. Dem Gesetzgeber stellt es zwar frei, hiervon abzukehren, aber so eine grundsätzliche Festlegung kann man m.E. allenfalls für die Zukunft festlegen.
Die wohnortbezogenen Zuschläge orientieren sich jedoch am Wohngeld und nicht am 95 % Percentil. Daher sind diese Wohnkosten voraussichtlich auch nicht amtsangemessenen, sondern zu niedrig bemessen.
Es bleibt spannend. Da die Besoldungsgesetzgeber allerdings versuchen werden, die Kosten soweit möglich zu begrenzen, steht ein deutlich differenzierteres Besoldungssystem im Raum. Dabei wird meiner Einschätzung nach demnächst bei allen Beamten der Wohnort und auch die Anzahl der Familienmitglieder eine größere Rolle als heute spielen.
RESCHPEKT - würde auch Thomas Gottschalk sagen!
Ähnliches erhoffe ich mir für uns in NRW dann ab Herbst auch...
Quelle: dpa
Die Deutsche Post und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die 160.000 Beschäftigten geeinigt. Dies teilte die Deutsche Post am Samstag mit. Mit der Einigung seien langwierige Streiks wohl vermieden worden.
Alle Beschäftigten erhalten demnach ab dem 1. April monatlich 340 Euro mehr im Monat. Dies bedeutet laut Post eine durchschnittliche Lohnerhöhung um 11,5 Prozent. Hinzu kommt eine Sonderzahlung von insgesamt 3.000 Euro über 15 Monate. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt insgesamt 24 Monate. Die Einigung bringe den Beschäftigten "nachhaltig bis zu 20,3 Prozent Gehaltsverbesserungen", so die Deutsche Post.
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/post-tarifabschluss-streik-100.html
Wirkt eine prozentuale Erhöhung eigentlich automatisch auch auf die Zulagen wie Familienzuschlag und regionalen Ergänzungszuschlag?
Meiner Meinung nach ist jede Gewerkschaft / Interessenvertretung die Einmalzahlungen statt einer prozentualer Erhöhung verhandelt, nicht Ernst zu nehmen und sollte nochmal den Mathe Grundkurs nachholen.
Wirkt eine prozentuale Erhöhung eigentlich automatisch auch auf die Zulagen wie Familienzuschlag und regionalen Ergänzungszuschlag?
Zum einen haben die Tarifverhandlungen der Post oder der Kommunal- und Bundesbediensteten generell keinerlei Einfluss auf die Beamtenalimentation. Wenn überhaupt hat die Verhandlungsrunde im Herbst Einfluss.
Zum anderen muss das Parlament entscheiden, ob und wie es die tariflichen Erhöhungen auf die Beamtenalimentation überträgt. Dabei hat es generell einen weiten Ermessensspielraum.
Da der regionale Ergänzungszuschlag recht neu ist, bleibt abzuwarten, wie der angepasst wird.
Einen Automatismus gibt es jedenfalls nicht.
Wirkt eine prozentuale Erhöhung eigentlich automatisch auch auf die Zulagen wie Familienzuschlag und regionalen Ergänzungszuschlag?
Zum einen haben die Tarifverhandlungen der Post oder der Kommunal- und Bundesbediensteten generell keinerlei Einfluss auf die Beamtenalimentation. Wenn überhaupt hat die Verhandlungsrunde im Herbst Einfluss.
Zum anderen muss das Parlament entscheiden, ob und wie es die tariflichen Erhöhungen auf die Beamtenalimentation überträgt. Dabei hat es generell einen weiten Ermessensspielraum.
Da der regionale Ergänzungszuschlag recht neu ist, bleibt abzuwarten, wie der angepasst wird.
Einen Automatismus gibt es jedenfalls nicht.
Seit wann haben die TV-L Verhandlungen Einfluss auf die Bundesbeamten?
Dem Rest ist zuzustimmen.
Meiner Meinung nach ist jede Gewerkschaft / Interessenvertretung die Einmalzahlungen statt einer prozentualer Erhöhung verhandelt, nicht Ernst zu nehmen und sollte nochmal den Mathe Grundkurs nachholen.
Die steuer- und sozialversicherungsfreien Einmalzahlungen sind ja nicht von den Gewerkschaften eingefordert worden, sondern seitens des Gesetzgebers ermöglicht worden. Dabei wird sicherlich von Seiten der Politik Druck auf die Arbeitgeberseite ausgeübt, sich derzeit auf Einmalzahlungen einzulassen statt auf lineare Erhöhungen, um zum einen die inflationsbedingt höheren Energiekosten aufzufangen und zum anderen eine Lohn- Preisspirale zu durchbrechen.
So erhofft sich der Gesetzgeber, dass sich die Energiepreise demnächst wieder normalisieren und auch die Folgeprodukte wieder günstiger werden und es sich bei zeitweise exorbitant hohen Energiekosten um einen einmaligen Effekt handelt, der durch den Ukraine Krieg ausgelöst wurde. Teilweise sind die Energiekosten ja schon wieder gesunken und die weltweiten Lieferketten befinden sich ja auch wieder im Aufwind. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie lange es dauern wird und ob einmalige Einmalzahlungen ausreichen oder ob es auch nach 2025 wieder Einmalzahlungen geben muss.
Erstaunlich und bemerkenswert ist für mich die Tatsache, dass zusätzlich zu den Einmalzahlungen eine starre Lohnerhöhung von 340 EUR brutto mehr im Monat ausgehandelt wurde. Dabei lag das Augenmerk bei den Gewerkschaften eindeutig bei den unteren Lohngruppen, die prozentual mehr davon profitieren. Es scheint so, dass der Organisationsgrad bei den unteren Lohngruppen deutlich höher ist als bei den höheren. Anders ist dieser Schwerpunkt weg von einer prozentualen Erhöhung für alle hin zu starren Beträgen kaum zu erklären.
Das Thema wird scheinbar einfach tot geschwiegen. Betrifft es nicht sogar die Zahlungen vor 2022?
Was ist mit den rückwirkend Zahlung vor 2021 gibt es hier Informationen?
Das Thema wird scheinbar einfach tot geschwiegen. Betrifft es nicht sogar die Zahlungen vor 2022?
Was ist mit den rückwirkend Zahlung vor 2021 gibt es hier Informationen?
Verstehe auch nicht, warum man dazu gar nichts hört. Also weder Abhilfe noch Ablehnung der Widersprüche.
Das BVerfG hat die Rechtsprechungszüge zur Alimentation von "normalen" Beamtenfamilien mit bis zu 2 Kindern von den Verfahren von "kinderreichen" Familien getrennt und daraus zwei unterschiedliche Stränge zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gemacht.
Bei der Alimentation kinderreicher Familien hat das Land NRW vor dem BVerfG verloren und musste daher die Gesetzgebung auch für die Vergangenheit ändern. Diese Rechtsfrage gilt daher als abgeschlossen. Bei dem Musterverfahren zur Berliner Besoldung (Familien bis zu 2 Kindern) dagegen war NRW nicht unmittelbar beteiligt, hat jedoch das Grundsatzurteil zum Anlass genommen, die Besoldung ab dem Jahr 2022 etwas anzupassen.
Bei der Betrachtung der Vergangenheit sind jedoch auch in dem Berliner Urteil noch nicht alle Rechtsfragen gelöst worden. Weitere Antworten erhofft man sich von dem Grundsatzverfahren zur Bremer (und mittlerweile auch weiterer Besoldungen).
Das BVerfG hat für dieses Jahr eine Entscheidung angekündigt. Sofern die Entscheidung noch vor der Tarifrunde im Herbst tatsächlich kommen sollte, rechne ich daher mit einer entsprechenden Umsetzung nach Abschluss der Tarifverhandlungen mit dem nächsten Besoldungsanpassungsgesetz im Frühjahr 2024. Vielleicht ist das aber auch zu optimistisch ...
Bei rechtzeitig eingelegten Rechtsbehelfen (haushaltsjahrnahe Geltendmachung) verzichtet der Dienstherr auf die Einrede der Verjährung. So will man die Verwaltungsgerichte nicht mit weiteren Verfahren zu fluten.
Die Auffangtatbestände des BGB zur Verwirkung dürften nach meinem Rechtsverständnis nicht zum tragen kommen, da es für die Beamtenbesoldung andere, gesetzlich normierte Regelungen gibt, und somit der Beamte bei einem rechtzeitig eingelegten Rechtsbehelf und einer schriftlichen Bestätigung über den Verzicht auf die Verjährung sicherlich darauf vertrauen darf, dass seine Ansprüche eben nicht verwirkt sind.
Gleichwohl dürfte nur ein kleiner Teil der Beamten in der Vergangenheit entsprechende Anträge/Widersprüche gestellt haben, so dass für einen großen Teil der Beamten Ansprüche verjährt sein dürften.
Die derzeitigen Zusagen sprechen eher gegen eine Verwirkung, wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben.Welche Zusagen gibt es denn? Gibt es einen landesweiten Erlass, der z.B. für alle Kommunen in jeglicher Hinsicht in Fragen der Alimentation bindet?
:D
Bei rechtzeitig eingelegten Rechtsbehelfen (haushaltsjahrnahe Geltendmachung) verzichtet der Dienstherr auf die Einrede der Verjährung.
Da fällt mir ein: Ich habe immer noch kein Schreiben bekommen, dass der Widerspruch für 2022 eingegangen ist. Ist das bei noch jemandem so? Für 2021 ging das deutlich schneller.
Da fällt mir ein: Ich habe immer noch kein Schreiben bekommen, dass der Widerspruch für 2022 eingegangen ist. Ist das bei noch jemandem so? Für 2021 ging das deutlich schneller.
Und was ist eigentlich mit der Erhöhung des Bürgergeld? Ist hier nicht die alimentation anzupassen wegen der 15% Abstandsregel zur Grundsicherung?
Davon hört und sieht man auch nichts mehr...???
Ein Gesetzgeber kann ja auch kein verfassungskonformes Gesetz ohne Beschluss vom BVerfG beschliessen, das ist diesem ja nicht zuzumuten.Und was ist eigentlich mit der Erhöhung des Bürgergeld? Ist hier nicht die alimentation anzupassen wegen der 15% Abstandsregel zur Grundsicherung?
Davon hört und sieht man auch nichts mehr...???
Weil- wie schon oft genug geschrieben, erst das Urteil des BVerfG über die Bremer A-Besoldung abgewartet wird
Ein Gesetzgeber kann ja auch kein verfassungskonformes Gesetz ohne Beschluss vom BVerfG beschliessen, das ist diesem ja nicht zuzumuten.Und was ist eigentlich mit der Erhöhung des Bürgergeld? Ist hier nicht die alimentation anzupassen wegen der 15% Abstandsregel zur Grundsicherung?
Davon hört und sieht man auch nichts mehr...???
Weil- wie schon oft genug geschrieben, erst das Urteil des BVerfG über die Bremer A-Besoldung abgewartet wird
Denn zB was die Beamten mit Kindern angeht, da hat doch auch noch niemand Geld für 2021 und länger erhalten, oder?
Betreffs des erhöhten Familienzuschlags für die Kinder 1 und 2 gibt es meines Wissens bisher keine Regelung und somit auch keine Nachzahlung.