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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JK92 am 12.07.2023 19:16
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Hallo,
Ich bin angestellt in einem Unternehmen in Brandenburg, welches TVL bezahlt. Wochenstundenanzahl beträgt 40h. Folglich bei einer 5 Tageswoche 8h/Tag.
Da ich in Gleitzeit arbeite muss ich die Pause immer rausarbeiten.
Laut TVL beträgt bis 9h Arbeit /Tag die Pausenzeit 30min. Darüber hinaus 45min Pause.
Obwohl ich nur 8h/Tag arbeite soll ich trotzdem 45min Pause machen.
Nun meine Frage: Ist das so rechtens? Kann der Arbeitgeber einfach eine längere Pause vorschreiben, obwohl das im Arbeitszeitgesetz anders geregelt ist?
Danke für eure Hilfe.
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Gleitzeit und fixe Pausenzeiten schließen sich mEn aus.
Aber wenn in der DV vorgegeben wird, wieviel Pause du bei wieviel Arbeitzeit machen musst, dann ist das eine einvernehmlich Regelung.
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Die Pausen sind nicht im TVL geregelt, sondern im Arbeitszeitgesetz § 4 vorgegeben:
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."
Hier handelt es sich um sogen. Mindestarbeitsbedingungen, d.h. kürzere Pausen dürfen regelmäßig nicht vereinbart werden. Längere Pausen können dagegen vereinbart werden.
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Wenn man aber 6 h und 10 Minuten in Gleitzeit gearbeitet hat, dann darf der Ag dir aber nicht die 10 Minuten kürzen. denn es ist einen geleistete Arbeit.
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Okay danke für eure Hilfe.
Also wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe und dieser besagt bei 8h Arbeit pro Tag, 2h Pause zu machen, dann ist das auch rechtens, weil ich so doof war dies zu unterschreiben? :)
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Okay danke für eure Hilfe.
Also wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe und dieser besagt bei 8h Arbeit pro Tag, 2h Pause zu machen, dann ist das auch rechtens, weil ich so doof war dies zu unterschreiben? :)
Ja, so würde ich die Vertragsfreiheiten sehen.
und es kommt nicht selten vor, dass Menschen morgens 4h und dann 2h Zwangspause und dann wieder 4h arbeiten müssen, weil der Ag sie so benötigt und das so vertraglich abstimmt.
(Einzelhandel mit Mittags Zu z.B.)
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Wenn man aber 6 h und 10 Minuten in Gleitzeit gearbeitet hat, dann darf der Ag dir aber nicht die 10 Minuten kürzen. denn es ist einen geleistete Arbeit.
Bei uns ist das aber im Zeitsystem so hinterlegt. Arbeite ich 6,5 Stunden wird automatisch eine halbe Stunde gekürzt oder eben deine erwähnten 10 Minuten. Das ist technisch nicht anders möglich, da es Pflicht ist, nach 6 Stunden eine Pause einzulegen. Ich arbeite beim Land in der Verwaltung.
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Bei uns ist das aber im Zeitsystem so hinterlegt. Arbeite ich 6,5 Stunden wird automatisch eine halbe Stunde gekürzt oder eben deine erwähnten 10 Minuten. Das ist technisch nicht anders möglich, da es Pflicht ist, nach 6 Stunden eine Pause einzulegen. Ich arbeite beim Land in der Verwaltung.
Damit kommt der AG seiner Fürsorgepflicht nach. Natürlich würde es auch teschnisch ziemlich einfach gehen, die Uhr nach 6 Stunden einfach weiterlaufen zu lassen. Dann jedoch könnte es dazu kommen, dass die AN ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten nicht einhalten. Das sollte der AG natürlich verhindern.
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Darf aber geleistete Arbeit nicht kürzen.
Sondern höchstens den MA abmahnen, dass er die DV nicht einhält
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Darf aber geleistete Arbeit nicht kürzen.
Sondern höchstens den MA abmahnen, dass er die DV nicht einhält
Müsste in dem Fall nicht die Mittagspause auch erfasst/gestochen werden?
Bei uns wird sie es nicht, da wird einfach pauschal abgezogen. Das ist auch jedem bekannt. Es steht in der Dienstvereinbarung und gleichlautend in einer Dienstanordnung.
Ich vermute, dass es in vielen Behörden so laufen wird.
Theorie und Praxis
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Darf aber geleistete Arbeit nicht kürzen.
Sondern höchstens den MA abmahnen, dass er die DV nicht einhält
Müsste in dem Fall nicht die Mittagspause auch erfasst/gestochen werden?
Bei uns wird sie es nicht, da wird einfach pauschal abgezogen. Das ist auch jedem bekannt. Es steht in der Dienstvereinbarung und gleichlautend in einer Dienstanordnung.
Ich vermute, dass es in vielen Behörden so laufen wird.
Theorie und Praxis
Wenn in der DV die Arbeitspausen am Arbeitsplatz nicht gebucht werden müssen und der AG eine freie Gestaltung der Pausen erlaubt, dann kann mMn der AG durchaus pauschal diese Zeiten als Verwaltungsvereinfachung abziehen, da er davon ausgehen kann, dass diese Pausen auch gemacht wurden. Steht ja in der DV😉
Wenn der AN aber nachweisen kann, dass er diese Pause nicht machen konnte, dann kann er die gestohlen Minuten sicherlich wieder zurück holen.
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Ah, danke.
Wie gut, dass hier niemand auf diese Idee kommt. Obwohl, das wäre ein interessantes Aha-Erlebnis mit die Personalverwaltung ;D
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Ich finde diese Form der "Vertrauensarbeitszeit" absolut ok. Pauschales abziehen und wenn man mal irregulär zu viel abgezogen bekommen hat, dann holt man es sich auf den kleinen Dienstweg per Verwaltungsvereinfachung zurück und schiebt mal eine längere bezahlte Pause nach.
In vielen Ämtern gibt es doch auch Frühstücksrunden, die als Dienstbesprechung ohne Ausstempeln laufen.
Auch wenn dort nur 10% dienstliches besprochen wird.
Einer der Gründe warum nicht wenige im HomeOffice effizienter sind.
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Wenn man aber 6 h und 10 Minuten in Gleitzeit gearbeitet hat, dann darf der Ag dir aber nicht die 10 Minuten kürzen. denn es ist einen geleistete Arbeit.
Ich kenne es so auf Bundesebene:
Die Zeit zwischen 6 Std. und 6,5 Std. werden autom. als Pausenzeit abgezogen. Erst danach, aber 6 Std. und 31 Minuten zählt die Arbeitszeit weiter. Das ist falsch?
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Wenn man aber 6 h und 10 Minuten in Gleitzeit gearbeitet hat, dann darf der Ag dir aber nicht die 10 Minuten kürzen. denn es ist einen geleistete Arbeit.
Ich kenne es so auf Bundesebene:
Die Zeit zwischen 6 Std. und 6,5 Std. werden autom. als Pausenzeit abgezogen. Erst danach, aber 6 Std. und 31 Minuten zählt die Arbeitszeit weiter. Das ist falsch?
Meiner Meinung nach ist es richtig, wenn die Pause auch gemacht wurde, und natürlich falsch, wenn sie nicht gemacht wurde. Wenn du die 10 Minuten bei 6h 10 min am Anfang, in der Mitte, oder am Ende gemacht hast, alles korrekt. Hast du sie nicht gemacht, ist es theoretisch nicht korrekt, und du müsstest die 10 Minuten Geld einfordern, während der AG dich für nicht vereinbarungsgemäßes pausieren belangen müsste.
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Wenn man aber 6 h und 10 Minuten in Gleitzeit gearbeitet hat, dann darf der Ag dir aber nicht die 10 Minuten kürzen. denn es ist einen geleistete Arbeit.
Ich kenne es so auf Bundesebene:
Die Zeit zwischen 6 Std. und 6,5 Std. werden autom. als Pausenzeit abgezogen. Erst danach, aber 6 Std. und 31 Minuten zählt die Arbeitszeit weiter. Das ist falsch?
Meiner Meinung nach ist es richtig, wenn die Pause auch gemacht wurde, und natürlich falsch, wenn sie nicht gemacht wurde. Wenn du die 10 Minuten bei 6h 10 min am Anfang, in der Mitte, oder am Ende gemacht hast, alles korrekt. Hast du sie nicht gemacht, ist es theoretisch nicht korrekt, und du müsstest die 10 Minuten Geld einfordern, während der AG dich für nicht vereinbarungsgemäßes pausieren belangen müsste.
Korrekt z.B. du nimmst eine Telefona nach 5:50 an und es geht 20 min.
Also bist du nach 6:10 noch am arbeiten ud eigentlich dürfte der AG dir diese 10 min nicht klauen.
Die normal Lösung ist da doch: Du arbeist bis 6:10 machst dann bis 6:40 pause und arbeitest danach weiter.
Alles palletti, dir wir d eine halbe Stunde pause abgezogen die du auch gemacht hast.
Schwierig wirds nur, wenn du nach 6:10 nach hause gehst.
Dann wird dir diese Zeit "illegal" geklaut und du musst damit leben, oder sie zurückfordern oder das nächst mal 10 Minuten pause machen ohne sie zu buchen oder nach 6:00 den Hörer auflegen.