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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Tanzo am 13.10.2019 11:18

Titel: Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: Tanzo am 13.10.2019 11:18
Hallo, immer wieder gibt es hier ja Fragen und Antworten, die gegebenfalls nachteilig für den Arbeitgeber sind. Sie führen beispielsweise zu einer höheren Gehaltszahlung, oder dass sich ein Arbeitnehmer einen neuen Arbeitgeber sucht.
Mein aktueller Arbeitgeber liest ja auch fleißig mit und versucht regelmäßig, Anfragen auf Arbeitnehmer zurück zu führen. Aber auch Antworten. In einer Diskussion nun wurde gesagt, dass eine antwortende Betätigung im Forum hier gegen die Treuepflicht von Führungskräften ist. Wie seht Ihr das?
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: Spid am 13.10.2019 12:12
Die Aussage ist grundsätzlich falsch. Sie kann nur dann ausnahmsweise zutreffend sein, wenn jemand jemanden beim selben AG in Kenntnis dieses Umstandes zum Nachteil des AG berät - wobei sich der AG bei eigenem rechtswidrigen oder gar kriminellen Tun wohl kaum wirksam auf die Treuepflicht des AN berufen könnte.
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: Tanzo am 13.10.2019 12:26
Dann beziehen wir es mal auf eine Verhandlungssache, etwa die Einstufung in höhere Erfahrungsstufen. Ich rate dem AN, zufällig aber nicht unerfahrner bei mir im Hause, mehr zu fordern. Der fordert und erhält mehr. Am nächsten Tag steht der Hausjurist vor meiner Tür.
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: Spid am 13.10.2019 12:37
Und?
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: Skedee Wedee am 13.10.2019 13:02
Den Hausjuristen begrüßt Du natürlich freundlich, weil Du einfach ein netter Mensch bist. Mehr ist auch nicht. Solange Du nicht in der Kenntnis schreibst, Du Du einem Arbeitskollegen im eigenen Haus "berätst", ist zunächst alles in Butter. Natürlich kann Dir dadurch an den Karren gefahren werden, dass Du während der Arbeitszeit in einem Forum herumtippst - sofern Du das während der Arbeitszeit machst.

Da braucht man dann einfach nur einen guten Dienstherrn bzw. Arbeitgeber, der von der Tätigkeit im Forum Kenntnis hat und es billigt (so lange die Arbeit gemacht wird).  8)
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: nichts_tun am 13.10.2019 20:52
Mein aktueller Arbeitgeber liest ja auch fleißig mit und versucht regelmäßig, Anfragen auf Arbeitnehmer zurück zu führen.

Ich würde mir einen neuen AG suchen, wenn der nichts anderes zu tun hat, als hier mitzulesen und Anfragen auf bestimmte Mitarbeiter in seiner Verwaltung (!) zurückzuführen.
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2019 08:23
Mein aktueller Arbeitgeber liest ja auch fleißig mit und versucht regelmäßig, Anfragen auf Arbeitnehmer zurück zu führen.

Ich würde mir einen neuen AG suchen, wenn der nichts anderes zu tun hat, als hier mitzulesen und Anfragen auf bestimmte Mitarbeiter in seiner Verwaltung (!) zurückzuführen.
Ich würde meinen AG fragen, ob er es ansonsten auch so hält, dass er Rechtsbeugung begeht.
Jemand sein tariflich zustehende Entgelt wissentlich zu versagen, na da frage ich mich wer jetzt wen anklagt.
Natürlich kann Dir dadurch an den Karren gefahren werden, dass Du während der Arbeitszeit in einem Forum herumtippst - sofern Du das während der Arbeitszeit machst.
Nicht wenn man im PR ist ;)
Da man dies natürlich während seiner Freistellungszeit macht.
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: FGL am 14.10.2019 12:47
Ich würde meinen AG fragen, ob er es ansonsten auch so hält, dass er Rechtsbeugung begeht.
Jemand sein tariflich zustehende Entgelt wissentlich zu versagen, na da frage ich mich wer jetzt wen anklagt.
Und worin soll da jetzt die Rechtsbeugung liegen?
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2019 14:31
Ich würde meinen AG fragen, ob er es ansonsten auch so hält, dass er Rechtsbeugung begeht.
Jemand sein tariflich zustehende Entgelt wissentlich zu versagen, na da frage ich mich wer jetzt wen anklagt.
Und worin soll da jetzt die Rechtsbeugung liegen?
In dem er wissentlich den AN sein ihm tariflich zustehendes Entgelt versagt und die Menschen verfolgt, die den AN darauf hinweisen.
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: TV-Ler am 14.10.2019 14:36
Ich würde meinen AG fragen, ob er es ansonsten auch so hält, dass er Rechtsbeugung begeht.
Jemand sein tariflich zustehende Entgelt wissentlich zu versagen, na da frage ich mich wer jetzt wen anklagt.
Und worin soll da jetzt die Rechtsbeugung liegen?
In dem er wissentlich den AN sein ihm tariflich zustehendes Entgelt versagt und die Menschen verfolgt, die den AN darauf hinweisen.
Wikipedia:
"Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei."
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2019 14:42
Duden Rechtsbeugung:
"bei der Entscheidung einer Rechtssache im Amt begangenes Delikt der vorsätzlich falschen Anwendung des Rechts oder der Verfälschung von Tatsachen zugunsten oder zum Nachteil einer Partei"
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: TV-Ler am 14.10.2019 14:44
Duden Rechtsbeugung:
"bei der Entscheidung einer Rechtssache im Amt begangenes Delikt der vorsätzlich falschen Anwendung des Rechts oder der Verfälschung von Tatsachen zugunsten oder zum Nachteil einer Partei"
Ja und?
Ein Amtsträger handelt in Tarifangelegenheiten als Arbeitgeber, nicht als Amtsträger ...
Titel: Antw:Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Beitrag von: FGL am 14.10.2019 14:52
In dem er wissentlich den AN sein ihm tariflich zustehendes Entgelt versagt und die Menschen verfolgt, die den AN darauf hinweisen.
Dabei fehlt es aber an der "Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei". Der AG ist in dieser Sache selbst Partei und entscheidet sie nicht.