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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Honigtopf am 18.02.2020 08:04

Titel: E10 nur in Führungsposition?
Beitrag von: Honigtopf am 18.02.2020 08:04
Hallo zusammen,

ich hoffe, das Thema gab es nicht schon einmal und es erwartet mich kein Shitstorm ;-)

Meine Frage:
Wie ist es bei euch (Kommune/Land) mit den Eingruppierungen bzw. Höhergruppierungen von E9 - E12?

Bei uns ist es so, dass man nur als Sachgebietsleiter (mit Führungsverantwortung) von der E9 in die E10 kommen kann, ohne ist es, außer im IT-Bereich, eigentlich ausgeschlossen, jemals die E10 oder auch mehr zu erreichen. Das frustriert ziemlich, da ich eigentlich immer angenommen hatte, die E9 wäre der Einstieg in den gD und es gäbe auch ohne SGL-Funktion eine Möglichkeit der Weiterentwicklung. 
Bei unseren Beamten ist es auch so, dass sie, ohne dass sich die Aufgaben/Tätigkeitsbereiche ändern, befördert werden können. Also A11 auch ohne Mitarbeiter und bei gleicher Tätigkeit wie mit der A10.

Deshalb wollte ich euch bitten, mir zu sagen, ob das einfach normal ist (kenne sonst keine Angestellten von anderen Behörden) und überall so gehandhabt wird?

Viele Grüße
Titel: Antw:E10 nur in Führungsposition?
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 08:13
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Bei TB gibt es keinen gD und auch nichts, was damit vergleichbar wäre. Eine E9 gibt es nicht mehr. Besondere Schwierigkeit und Bedeutung kann auch ohne Führungsposition vorliegen.
Titel: Antw:E10 nur in Führungsposition?
Beitrag von: lowsounder am 18.02.2020 08:17
Klingt ja nett bei euch. Bei uns (Stadtstaat) gibt es auf jeden Fall im Bereich des TV-L auch sehr viele E11 Stellen ohne Führungsverantwortung.
Titel: Antw:E10 nur in Führungsposition?
Beitrag von: DiVO am 18.02.2020 08:58
Kommt immer auf die Stelle an und die damit verbundenen dauerhaft übertragenen Tätigkeiten an. Wir haben im Steuerbereich Sachbearbeiter in E11, in der internen Qualitätssicherung in E10, Bautechniker und Architekten in E10 bis E12. All diese Stellen sind ohne Führungsverantwortung.
Titel: Antw:E10 nur in Führungsposition?
Beitrag von: WasDennNun am 18.02.2020 09:01
Deshalb wollte ich euch bitten, mir zu sagen, ob das einfach normal ist (kenne sonst keine Angestellten von anderen Behörden) und überall so gehandhabt wird?
E13 E14 ohne Führungsverantwortung ist bei uns vielfach vorhanden.

Dein Problem ist, dass dein AG höherwertige Arbeit nicht an TB gibt und/oder er einfach keine höherwertige Arbeit hat.
Titel: Antw:E10 nur in Führungsposition?
Beitrag von: Dienstbeflissen am 18.02.2020 13:03
Die Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung ab E9a/b aufwärts sind vielfach auch ohne Führungsverantwortung erfüllt.  Spontan fallen mir die zahlreichen E13-Referentenstellen ein.

Aber auch E11, E12 Tätigkeiten gibt es in HH ganz oft ohne Führungsverantwortung:

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