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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anonymos97 am 20.02.2020 16:29

Titel: Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 16:29
Hey Leute,

Ich beginne am 01.04. eine neue Stelle und steige eine E-Stufe auf. Mir wurde gesagt, dass es stufengleich übernommen wird. Ich bin in Stufe 2 und würde nächstes Jahr Februar in Stufe 3 kommen, d. h. ich habe bereits ein Jahr in Stufe hinter mich gebracht.

Wird dieses Jahr angerechnet oder beginne ich bei Stufe 2 wieder bei 0 und benötige ab 01.04. wieder 2 Jahre bis Stufe 3?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 16:30
Handelt es sich um eine Einstellung oder um eine Höhergruppierung?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 16:32
Naja, ich lass mich intern in eine andere Abteilung versetzen (und da wird die Tätigkeit eine E-Stufe höher bezahlt)
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 16:35
Sofern dieses krude Rumgemurkse bedeuten soll, daß Du beim selben AG in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert wirst, handelt es sich um eine Höhergruppierung. Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 16:38
Ja ich bleibe beim gleichen AG. Ich verstehe allerdings nicht, wenn es stufengleich übernommen wird, wieso die Stufenlaufzeit dann von vorne beginnt?
Aktuell bin ich E4 Stufe 2, ich komme in E5 Stufe 2. Es ändert sich ja nichts an der Tatsache, das ich bereits ein Jahr in Stufe 2 gearbeitet hab. Also ich versteh nicht, wieso es quasi genullt werden soll
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 16:41
§17 Abs. 4 Satz 2 TVÖD lautet: „Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung“.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 16:48
Super, das hat mir keiner gesagt.

Hat man im TVÖD Verhandlungsspielraum? Das heißt das ich die Stufenlaufzeit behalte oder gleich in Stufe 3 komme?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 16:52
Im TVÖD nicht - der TVÖD legt aber nur Mindeststandards fest, eine übertarifliche Besserstellung des AN ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Es kann für den AG aber andere Beschränkungen geben, die ihn an einer übertariflichen Vergütung hindern.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 16:53
Ok also ist es nicht möglich als Bedingung zu fordern, direkt Stufe 3, da die Stufen ja im TVÖD festgelegt werden?
Es wäre quasi nur möglich eine entgeltstufe höher zu fordern?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 16:57
Wie meinen?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 17:02
Naja mein Vertrag wurde noch nicht festgelegt. Ich weiß, dass ich e5 Stufe 2 bekommen soll, da ich aber nicht wusste, dass die Laufzeit von vorne beginnt, würde ich versuchen zu verhandeln, dass ich direkt in e5 Stufe 3 komme oder ist das nicht möglich?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 17:05
Wie bereits ausgeführt, legt der TVÖD nur Mindeststandards fest, eine übertarifliche Besserstellung des AN ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Es kann für den AG aber andere Beschränkungen geben, die ihn an einer übertariflichen Vergütung hindern.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 17:09
Hätten Sie einen Tipp, wie ich das geschickt formulieren kann?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: MrRossi am 20.02.2020 17:12
Hätten Sie einen Tipp, wie ich das geschickt formulieren kann?
Dazu bedarf es wahrscheinlich zu weitgehende Informationen über deinen beruflichen Werdegang.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 17:14
„Ich schlage vor, mir bei meiner Höhergruppierung übertariflich die bereits in der Stufe 2 meiner bisherigen Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe anzurechnen.“
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 17:25
Vielen lieben Dank :) ich hoffe, sowas wird nicht all zu frech aufgefasst, dass sie mir die Stelle dann doch nicht geben.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 17:36
Im Voraus vielen Dank, dass sie bei der Stelle als XXXXXXX  an mich gedacht haben. Wie durch XXXXXX bereits erfahren, ändert sich mein Gehalt auf die Entgeltstufe 5 Stufe 2.
Da ich mich mit dem TVÖD und ver.di beschäftigt habe, ist mir aufgefallen, das die Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird und neu beginnt. Dessen war ich mir nicht bewusst. Da ich meinen Fachwirt als XXXX beginne,  habe ich mit dem nächsten Stufenaufstieg fest gerechnet. Daher schlage ich vor, mir bei meiner Höhergruppierung übertariflich die bereits in der Stufe 2 meiner bisherigen Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe anzurechnen oder die Möglichkeit eines Aufstiegs in Stufe 3 in Betracht zu ziehen.

Ich danke Ihnen im Vorfeld um die Bearbeitung und bitte um eine schnelle Rückmeldung.

Ist das zu frech/direkt/fordernd?????
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: MrRossi am 20.02.2020 17:51
Dir ist aber bewusst dass dein Entgelt trotzdem höher wäre in 5/2 wie in 4/2 ?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 17:53
Klar ist mir trotz allem bewusst.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 17:54
Würdet ihr nicht versuchen die bisherige Laufzeit mitzunehmen?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: MrRossi am 20.02.2020 18:05
Würdet ihr nicht versuchen die bisherige Laufzeit mitzunehmen?
Ist mir gelungen + eine Verkürzung der Laufzeit ;)
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Anonymos97 am 20.02.2020 20:11
Wie ist dir das gelungen? Einfach direkt Forderung gesagt?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: MrRossi am 20.02.2020 21:08
Direkt gesagt. Also gepokert, Motto: wenn nicht dann nicht. Option vorzeitiger Aufstieg nach Probezeit und entsprechender Leistung. Ich hatte allerdings noch ein weiteres, aussichtreiches Vorstellungsgespräch woanders.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Kat am 21.02.2020 06:37
Würdet ihr nicht versuchen die bisherige Laufzeit mitzunehmen?

Nein. WEil ich logischerweise in der höher bewerteten Arbeit keine Berufserfahrung habe, die irgendwei berücksichtigt werden könnte. Es ist logisch, daß die Stufenlaufzeit neu beginnt.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Spid am 21.02.2020 06:59
Was hätte die Stufe der Entgelttabelle mit Berufserfahrung zu tun?
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Mond6 am 21.02.2020 07:08
Was hätte die Stufe der Entgelttabelle mit Berufserfahrung zu tun?

Eben, die Stufen werden zwar auch als Erfahrungsstufen bezeichnet sind allerdings verhandelbar. Als ich meine Stelle mit Eingruppierung im TVöD angetreten bin war das in Stufe 6.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: superbraz am 21.02.2020 07:14
Nein. WEil ich logischerweise in der höher bewerteten Arbeit keine Berufserfahrung habe, die irgendwei berücksichtigt werden könnte. Es ist logisch, daß die Stufenlaufzeit neu beginnt.

 :o
selten so einen schwachsinn gelesen...

Versuch macht klug und immer versuchen, das meiste rauszuholen!
Alles, was du jetzt mehr bekommst, hast du doch auch hinten raus was von! (Rente, falls die noch jemand erlebt)
Und warum sollte man auf etwas verzichten, wo man eine Chance hat, es zu bekommen.

Stell den Antrag und zwar höflich, aber nicht zu wischi waschi! Schließlich weisst du, was du kannst und was du willst! Ein gesundses Selbstbewusstsein schadet nicht.

Geh vom "schlimmsten" aus - das wäre EG5 Stufe 2 mit Beginn neuer Stufenlaufzeit,
aber beantragen würde ich Stufe 3 oder alternativ die Berücksichtigung der bereits zurückgelegten Laufzeit in Stufe 2.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: MrRossi am 21.02.2020 07:41
Mach aus "beantragen" "fordern" dann passt es.
Titel: Antw:Stufengleiche Übernahme?
Beitrag von: Mond6 am 21.02.2020 07:48
Im Voraus vielen Dank, dass sie bei der Stelle als XXXXXXX  an mich gedacht haben. Wie durch XXXXXX bereits erfahren, ändert sich mein Gehalt auf die Entgeltstufe 5 Stufe 2.
Da ich mich mit dem TVÖD und ver.di beschäftigt habe, ist mir aufgefallen, das die Stufenlaufzeit nicht angerechnet wird und neu beginnt. Dessen war ich mir nicht bewusst. Da ich meinen Fachwirt als XXXX beginne,  habe ich mit dem nächsten Stufenaufstieg fest gerechnet. Daher schlage ich vor, mir bei meiner Höhergruppierung übertariflich die bereits in der Stufe 2 meiner bisherigen Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe anzurechnen oder die Möglichkeit eines Aufstiegs in Stufe 3 in Betracht zu ziehen.

Ich danke Ihnen im Vorfeld um die Bearbeitung und bitte um eine schnelle Rückmeldung.

Ist das zu frech/direkt/fordernd?????

Scheib nicht zu viel Text, es geht um einen Antrag nicht um ein Anschreiben.
Es genügt sich einmal zu bedanken und zwar am Ende und für die Anrechnung der Laufzeit.
Wenn du eine Forderung stellst machst du es weil du selbst davon überzeugt bist sie zu verdienen. Solltest du an dir zweifeln dann lass es besser.
Ansonsten genügt die Formulierung von Spid.
„Ich schlage vor, mir bei meiner Höhergruppierung übertariflich die bereits in der Stufe 2 meiner bisherigen Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe anzurechnen.“

Fordern solltest du nur wenn dein AG keine Alternative hat.