Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: bama20 am 16.10.2020 23:56

Titel: Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: bama20 am 16.10.2020 23:56
Hallo,
ich interessiere mich für den ÖD als Berufseinstieg. Ich werde in ca. 4 Monaten meinen Master abschließen. Ich ziehe ausschließlich Stellen in Betracht, die einen Masterabschluss benötigen.
Bei Arbeitgebern in der privaten Wirtschaft ist es meiner Erfahrung nach kein Problem, sich bereits vor Vorliegen des Zeugnisses zu bewerben.
Beim ÖD mit all seinen Formalitäten bin ich mir da nicht so sicher. Hat da jemand Erfahrung? Macht es Sinn, sich ohne vorliegendes Zeugnis zu bewerben? Bis die Masterarbeit korrigiert ist und das Zeugnis vorliegt könnte es durchaus länger als die 4 Monate dauern...
Kann man eine Stelle im ÖD bereits antreten und das Zeugnis dann erst einige Wochen/Monate nach Beginn nachreichen?
Bin ich aktuell eher uninteressant für Arbeitgeber im ÖD, weil sie aus welchen Gründen auch immer (Rechtssicherheit?) Leute bevorzugen, die bereits ein fertiges Abschlusszeugnis vorweisen?

Ich bedanke mich für eure Einschätzung.

Viele Grüße
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 17.10.2020 00:43
1. Hat da jemand Erfahrung?

2. Macht es Sinn, sich ohne vorliegendes Zeugnis zu bewerben? Bis die Masterarbeit korrigiert ist und das Zeugnis vorliegt könnte es durchaus länger als die 4 Monate dauern...

3. Kann man eine Stelle im ÖD bereits antreten und das Zeugnis dann erst einige Wochen/Monate nach Beginn nachreichen?

4. Bin ich aktuell eher uninteressant für Arbeitgeber im ÖD, weil sie aus welchen Gründen auch immer (Rechtssicherheit?) Leute bevorzugen, die bereits ein fertiges Abschlusszeugnis vorweisen?

Grundsätzlich gibt es "den" öffentlichen Dienst nicht. Letztlich kommt es immer auf den individuellen Arbeitgeber und die Nasen an, die dort sitzen und entscheiden.

1. Da habe ich verschiedenes schon erlebt bzw. mitbekommen.
Beispiele:
- Bewerber wurde zwei Entgeltgruppen schlechter eingestellt als ausgeschrieben, bis die Nachweise nachgereicht wurden.
- Bewerber wird auf eigentlich unbefristete Stelle auf 3 Monate befristet eingestellt, mit der Maßgabe, die Unterlagen nachzureichen. Sonst gibt es keine Entfristung/Verlängerung.
- Bewerbungen wurden vom Azubi vorsortiert und alle, die die formalen Anforderungen nicht zu 100% erfüllten wurden aussortiert. So kamen die Bewerbungen nicht mal bis zu den Entscheidern an.

2. Ja. Ohne Bewerbung kriegst du den Job definitiv nicht. Mit Bewerbung vielleicht, trotz noch ausstehenden  Abschluss.

3. Ja, siehe oben.

4. Möglich, siehe oben. Die Voraussetzungen werden ja nicht ohne Grund verlangt.
 
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: bama20 am 18.10.2020 00:12
1. Hat da jemand Erfahrung?

2. Macht es Sinn, sich ohne vorliegendes Zeugnis zu bewerben? Bis die Masterarbeit korrigiert ist und das Zeugnis vorliegt könnte es durchaus länger als die 4 Monate dauern...

3. Kann man eine Stelle im ÖD bereits antreten und das Zeugnis dann erst einige Wochen/Monate nach Beginn nachreichen?

4. Bin ich aktuell eher uninteressant für Arbeitgeber im ÖD, weil sie aus welchen Gründen auch immer (Rechtssicherheit?) Leute bevorzugen, die bereits ein fertiges Abschlusszeugnis vorweisen?

Grundsätzlich gibt es "den" öffentlichen Dienst nicht. Letztlich kommt es immer auf den individuellen Arbeitgeber und die Nasen an, die dort sitzen und entscheiden.

1. Da habe ich verschiedenes schon erlebt bzw. mitbekommen.
Beispiele:
- Bewerber wurde zwei Entgeltgruppen schlechter eingestellt als ausgeschrieben, bis die Nachweise nachgereicht wurden.
- Bewerber wird auf eigentlich unbefristete Stelle auf 3 Monate befristet eingestellt, mit der Maßgabe, die Unterlagen nachzureichen. Sonst gibt es keine Entfristung/Verlängerung.
- Bewerbungen wurden vom Azubi vorsortiert und alle, die die formalen Anforderungen nicht zu 100% erfüllten wurden aussortiert. So kamen die Bewerbungen nicht mal bis zu den Entscheidern an.

2. Ja. Ohne Bewerbung kriegst du den Job definitiv nicht. Mit Bewerbung vielleicht, trotz noch ausstehenden  Abschluss.

3. Ja, siehe oben.

4. Möglich, siehe oben. Die Voraussetzungen werden ja nicht ohne Grund verlangt.

Danke!
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Zimm am 18.10.2020 18:54
Du kannst auch deine Erst- und Zweitprüfer der Masterarbeit bitten, dir eine 4.0/bestanden-Bescheinigung auszustellen. Damit bescheinigen sie, dass du auf jeden Fall bestanden hast und eine Note zwischen 1.0 und 4.0 erhalten wirst. Es kommt zwar auf das Fach und die Hochschule an, aber dein Betreuer wird ja deine Masterarbeit vermutlich schon vor der Abgabe einmal gelesen haben und wird entsprechend zügig so eine Bescheinigung ausstellen können.

Mit dieser Bescheinigung kann dir dein Prüfungsamt eine Abschlussbescheinigung ausstellen.

Diese Abschlussbescheinigung wird eventuell nicht von jedem Arbeitgeber akzeptiert, aber ich kenne einige Fälle, in denen die Personalabteilungen das akzeptiert haben.

Wenn du deiner Bewerbung eine aktuelle Notenbescheinigung und diese Abschlussbescheinigung beilegen kannst, solltest du eigentlich keine schlechteren Chancen für den Job haben als wenn du schon dein Zeugnis beilegen könntest.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: volunteer4 am 19.10.2020 01:28
Puh, das ist eine schwierige Sache. Ich weiß, wie lange das Korrigieren für Masterarbeiten dauert. Allerdings muss ich meinen Mitmenschen oben zustimmen. Sofern du dein Zeugnis noch nicht hast, kann es durchaus passieren, dass du gehaltstechnisch schlechter gestellt bist, als mit Zeugnis.
Auf deine Frage hier im Forum, hat mich dann eine Sache beschäftigt. Ich habe mich gefragt, inwiefern es möglich ist, als Quereinsteiger in die verschiedensten Berufsfelder, einzusteigen und wie es dann mit dem Gehalt im Gegensatz zu "höher qualifizierten" Kollegen aussieht. Hier habe ich einen spannenden Artikel darüber gelesen, den findest du hier: [Spam-URL gelöscht, Admin]
Also, um nohcmal auf deine Frage zurückzukommen, ich würde warten, bis ich das Zeugnis in den Händen halte. Ich denke, dass ist die beste Variante.
Viele Grüße
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Sozialarbeiter am 19.10.2020 07:55
Bis das Zeugnis da ist, sind die ausgeschriebenen Stellen schon wieder weg (oder sie werden nochmal ausgeschrieben, dass mal dahingestellt).

Die Vergütung nach einer niedrigeren Entgeltgruppe für wenige Monate kann durchaus positiv sein! Wenn man als Berufseinsteiger nämlich in Stufe 1 beginnt und dann nach einreichen der Unterlagen höhergruppiert wirst, wirst du mindestens nach Stufe 2 vergütet. So spart man sich ordentlich Stufenlaufzeit, die bei den aktuell 6 Stufen also mehr als nur ein Mal zun tragen kommt :) zumindest ist es im TVL so wie beschrieben.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: AndreasG am 19.10.2020 08:19
Vor allem wenn die Alternative zu "niedrigere Entgeltgruppe für ein Paar Monate"  "arbeitslos ein paar Monate" lautet.

Wichtig ist schriftlich festzulegen dass man nach Einreichung der Zeugnisse auch in die passende EG kommt.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 08:23
Die Entgeltgruppe steht in den Tarifregimen im öD nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: MrRossi am 19.10.2020 08:30
Nein, dachte man verhandelt grundsätzlich selber?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 08:31
Und?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: MrRossi am 19.10.2020 09:26
Dann versteh ich deinen Beitrag nicht. Ich habe ihn so verstanden, dass die Entgeltgruppe nicht verhandelbar ist. Lieg ich damit falsch?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 09:29
Allerdings. Ich habe schließlich etwas völlig anderes geschrieben. Man beachte die Einschränkung "in den Tarifregimen im öD".
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: MrRossi am 19.10.2020 09:49
Die Entgeltgruppe steht in den Tarifregimen im öD nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
An wen war das gerichtet?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 10:08
Es handelt sich um die Antwort auf den unmittelbar davorstehenden Beitrag.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: MrRossi am 19.10.2020 10:54
Es trifft doch nur zu wenn beiderseitige Tarifbindung bestehen würde.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 11:03
Oder man sich durch arbeitsvertragliche Vereinbarung dem jeweiligen Tarifregime unterwirft.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: MrRossi am 19.10.2020 11:13
Ist denn eine schriftliche Festlegung, sich nicht daran halten zu wollen, eine gültige Erklärung, in diesem Punkt, sich dem nicht unterwerfen zu wollen?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 11:16
Wie meinen?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: MrRossi am 19.10.2020 11:33
Er schreibt doch das eine schriftliche Vereinbarung getroffen sein sollte, zumindest verstehe ich das mit "festlegen" so.
Wenn man also im AV schreibt "es gilt der TV (welcher auch imnmer). Der AN bekommt ab Zeitpunkt "X" die EG"X"
wäre es eine gültige Vereinbarung?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 12:57
Es wäre eine gültige Vereinbarung, die ein deklaratorisches Element hinsichtlich der Entgeltgruppe enthielte, dem keine konstitutive Bedeutung zukäme.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: MrRossi am 19.10.2020 13:30
Und wenn es eine Nebenabrede in schriftlicher Form gäbe, hätte diese Bedeutung?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 13:36
Es bedürfte einer - wie auch immer gearteten - Abrede, die explizit benennt, daß bspw. §§12, 13, 14 TVÖD keine Anwendung finden und stattdessen das Entgelt einer genannten Entgeltgruppe vereinbart würde.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: MrRossi am 19.10.2020 13:59
Und das weiß der schwächere Verhandlungspartner in wieviel % der Fälle?
Ich habe zum Beispiel in meiner Gehaltsverhandlung eine EG angegeben für die ich bereit bin meinen alten AG zu verlassen. Das AV wäre ohne diese Zusage nicht zustande gekommen. Diese EG steht auch im AV, aber nicht mit den Worten "ist eingruppiert sonstwas....." Sondern "erhält die EG"X"". Selbst wenn der TV entsprechend erwähnt wurde, hat was jetzt bitte den höheren Wert der Willenserklärung?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 14:21
Welcher schwächere Vertragspartner?

Unwissenheit ist regelmäßig unbeachtlich. Es geht auch nicht um die Erwähnung des Tarifvertrags, es geht darum, ob dessen Anwendung auf das Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist. Ist das der Fall, geht die Rechtsprechung davon aus, daß insbesondere im öD jede Abweichung vom Tarifregime der expliziten Vereinbarung als ebensolche bedarf. Haben sich die Arbeitsvertragsparteien einem Tarifregime unterworfen, entfaltet das eine Bindungswirkung. Eine Abweichung von diesem ist mithin die Ausnahme, die, eben um einen der Vertragspartner vor Überraschungen zu schützen, einer ausdrücklichen Formulierung derselben bedarf. Das ist der durch das BAG formulierte Auslegungsgrundsatz hinsichtlich der ansonsten ja in sich widersprüchlichen einzelvertraglichen Vereinbarung, denn eine Gleichstellungsabrede oder ein Verweis dient ja eben gerade dem Zweck, sich als tariflich ungebundene Parteien einem Tarifregime zu unterwerfen - und ist ja ebenso eine Willenserklärung. Eine Formulierung wie "erhält ungeachtet anderslautender tariflicher Regelung Entgelt der Entgeltgruppe X" oder die zuvor mir benannte Formulierung wären dazu geeignet. Auch kann man die Übertragung solcher Tätigkeiten vereinbaren, die zur gewünschten Eingruppierung führen. Ansonsten wird das Auslegungsergebnis hinsichtlich der Nennung der Entgeltgruppe bei Unterwerfung unter ein Tarifregime regelmäßig in der Feststellung der lediglich deklaratorischen Natur bestehen.
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: MrRossi am 19.10.2020 15:08
Wäre die schlichte Aussage " Der AN erhält die EG"X des TVÖD" bereits ohne weitere Nennung der weiteren Gültigkeit bereits ausreichend?
Titel: Antw:Bewerben 4 Monate vor Masterabschluss?
Beitrag von: Spid am 19.10.2020 15:13
Wie meinen? Unter welchen Umständen? Wofür? Was ist ansonsten vereinbart?