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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: annevoelker am 18.02.2021 21:41
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Guten Abend!
Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin seit 01.09.2007 angestellt.
Nun würde ich gerne kündigen.
Meine Frage: Wie ich es berechne ich es richtig.
In dieser Zeit war ich auch 2x2 Jahre (27.5.15 bis 26.5.17 und 12.12.18 bis 11.12.20) in Elternzeit.
Werden diese vier Jahre mitgerechnet? Oder Abgezogen.
Wenn ich jetzt kündige, bis wann bin ich raus?
Lieben Dank, :)
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Ja.
Eine fristgerechte Kündigung ist jetzt frühestens zum Ablauf des 30.09.2021 möglich.
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Danke für die schnelle Antwort, das Datum hatte ich auch schon im Kopf, aber gehofft das ich falsch liege.
Hoffe mein Arbeitgeber lässt sich dann auf ein Aufhebungsvertrag ein.
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Es steht jedem frei auch vorfristig zu kündigen. Ein Aufhebungsvertrag wird wohl aber die bessere (sichere) Variante sein.