Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: jkb1 am 07.09.2020 14:21
-
Hallo,
ich bekam bisher Ortszuschlag für ein Kind.Zum 1. Juli habe ich den Arbeitsplatz, beide im Öffentlichen Dienst, gewechselt.Da dann auf der Lohnabrechnung der Besitzstand Kind fehlte, fragte ich im Personalbüro nach, warum der Besitzstand Kind fehlt, bekam ich die Auskunft daß dieser Bei Arbeitstellenwechsel wegfällt.
Weis darüber jemand von euch Bescheid?
Gruß
Johannes
-
Da Du durch den AG-Wechsel nunmehr nicht mehr übergeleitet bist, entfallen Besitzstände aus der Überleitung.
-
Danke für die schnelle Antwort