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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Maximus2584 am 11.11.2022 13:07

Titel: Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: Maximus2584 am 11.11.2022 13:07
Ich bin jetzt 4-Jahre nach 9B-TV-L eingruppiert und zwar ohne Studium und VL II. Wenn ich mich intern z.B. auf die Stellen bewerbe und zwar auf E11 oder sonstige bekomme ich dauerhaft die Meldung "formal nicht geeignet", obwohl ich bereits "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" eingruppiert bin. Jedes mal schreibe ich dies nach der Absage an den "Recruiter" und ja werde wieder ins Verfahren aufgenommen. Allerdings nervt mich dies auf Dauer und mindert ja dauernd die Chancen für die Stelle.... Aus diesem Grund würde ich gerne die Anerkennung als "sonstiger Beschäftigter" für den gehobenen Dienst erhalten. Leider konnte mir keiner in der Personalstelle momentan helfen, denn alle sind ahnungslos, ob und wie das funktioniert. Kann mir jemand von euch helfen, ob das möglich ist und wie das gehen sollte?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: Organisator am 11.11.2022 13:09
Wenn z.B. ein Studium gefordert ist, bist du formal nicht geeignet. Obwohl tariflich unnötig darf der AG auf z.B. ein Studium bestehen.

zu dem umfangreichen und komplizierten weg zum "Sonstigen" findest du Handreichungen beim BVA.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 11.11.2022 13:16
Bei Arbeitnehmern gibt es sowas wie "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" nicht. Es gibt entsprechend auch keine "Anerkennung als 'sonstiger Beschäftigter' für den gehobenen Dienst". Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten gibt es ausschließlich für die Eingruppierung und sie ist auf die jeweilige auszuübende Tätigkeit bezogen.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: Maximus2584 am 11.11.2022 13:20
Bei Arbeitnehmern gibt es sowas wie "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" nicht. Es gibt entsprechend auch keine "Anerkennung als 'sonstiger Beschäftigter' für den gehobenen Dienst". Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten gibt es ausschließlich für die Eingruppierung und sie ist auf die jeweilige auszuübende Tätigkeit bezogen.

ei Arbeitnehmern gibt es sowas wie "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" nicht. Das habe ich bereits mehrmals gehört, allerdings steht dies in meinem Vertrag.

"Der Sachbearbeiter wird nach 9B-TV-L (ehemals gehobener nicht technischer Dienst) eingruppiert.

*****
Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten gibt es ausschließlich für die Eingruppierung und sie ist auf die jeweilige auszuübende Tätigkeit bezogen.
*****
Ja, ich möchte dies auch für aktuelle Tätigkeit anerkannt bekommen.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 11.11.2022 13:31
Und wenn in deinem AV stände, ehemalige Blumenfee, dann wäre es genauso tariflich irrelevant.
Du solltest dich zuerst einmal mit Tarifrecht und Eingruppierung tiefer beschäftigen.
Dann würdest du erkennen, dass eine Anerkennung als sB sich immer nur auf eine bestimmte Tätigkeitsübertragung beziehen kann.
Wenn du also Aufgaben der EG11 übertragen bekommen würdest, was jederzeit und problemlos möglich ist, wenn der AG will, dann bekommst du eg11 sofern du die Voraussetzung in der Person erfüllst, sonst eine eg weniger. Falls es in der eg ds Konstrukt sb gibt, dann könnte man prüfen ob du es erfüllst.

Also hast du derzeit Tätigkeiten der eg9b oder die einer eg. höher auszuüben?
denn nur wenn letzter zutrifft macht dein Wunsch sinn.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 11.11.2022 13:37
Da könnte auch stehen, Du seist als Reichsflugscheibengruppenführer (ehemals Obersturmbannführer) eingruppiert. Es ändert nichts an meiner Aussage.

Die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten hat man oder nicht, weder gibt es da was anzuerkennen noch käme dem sonstigen Beschäftigten außerhalb der Eingruppierung irgendeine Bedeutung zu.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: niedersachse02 am 12.11.2022 09:20
Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.


Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 12.11.2022 09:54
Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 12.11.2022 10:01
Sonstiger Beschäftigter ist man oder man ist es nicht. Irgendwelche Arbeitgebervorgaben sind dafür gänzlich bedeutungslos.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: niedersachse02 am 12.11.2022 11:11
Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 12.11.2022 11:14
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sofern beiderseitige Tarifbindung vorliegt, handelt es sich um Betrug. Strafanzeige stellen und sich dann einen Logenplatz suchen, wenn die Staatsanwaltschaft Computer aus der Personalabteilung schleppt.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 12.11.2022 11:24
Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen
Also verzichtet ihr freiwillig auf das euch tariflich zustehende Entgelt!
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: mrfox am 12.11.2022 11:34
Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen
Also verzichtet ihr freiwillig auf das euch tariflich zustehende Entgelt!

Ist doch leider normal, dass öffentliche AG ihre Tarifveschäftigten großteils verarschen und sich nicht an tarifrechtliche Bestimmungen halten.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: niedersachse02 am 12.11.2022 11:46
Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen
Also verzichtet ihr freiwillig auf das euch tariflich zustehende Entgelt!

Tja was bleibt einem übrig? Anders kriegt Man die Aufgaben offiziell nicht übertragen und bleibt in 9. Ich habe gelesen man kann seine Stelle und die Tätigkeiten durch einen externen Gutachter betrachten lassen, aber wer weiß was daraus wird.

Es ist wie wahrscheinlich bei vielen so, der Kollege neben einem mit Studium, der genau die gleichen Tätigkeiten ausübt hat eine 11/12 und ohne Studium sitzt man da mit seiner 9. Naja ich hoffe im Januar habe ich endlich den offiziellen Status als Sonstiger, jetzt noch "Ärger" machen lohnt wohl nicht....
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 12.11.2022 11:49
Nein, das ist nur bei kriminellen Arbeitgebern so. Die muss man ja nicht nehmen. Gibt ja genug davon.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: WasDennNun am 12.11.2022 12:30
Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen
Also verzichtet ihr freiwillig auf das euch tariflich zustehende Entgelt!

Tja was bleibt einem übrig? Anders kriegt Man die Aufgaben offiziell nicht übertragen und bleibt in 9. Ich habe gelesen man kann seine Stelle und die Tätigkeiten durch einen externen Gutachter betrachten lassen, aber wer weiß was daraus wird.
Und inoffiziell Übertragende Aufgaben braucht man ja auch nicht machen.
Zitat
Es ist wie wahrscheinlich bei vielen so, der Kollege neben einem mit Studium, der genau die gleichen Tätigkeiten ausübt hat eine 11/12 und ohne Studium sitzt man da mit seiner 9. Naja ich hoffe im Januar habe ich endlich den offiziellen Status als Sonstiger, jetzt noch "Ärger" machen lohnt wohl nicht....
Na dann würde ich auch einfach mal außertariflich meine Stunden bei Lohnfortzahlung reduzieren.

Aber ich kann verstehen, dass ihr es hinnehmt, dass euer AG euch betrügt, da seit ihr offensichtlich in der schlechteren Verhandlungsposition.
Lieber nen Spatz in der Hand, als nen  Taubenschiss aufm Kopp
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: neodeo2 am 14.11.2022 11:41
also bleibt dem "Maximus2584" nichts anderes übrig, anstelle sich intern zu bewerben, sich extern zu bewerben?

oder gäbe es irgendwelche "Tricks" oder § doch noch intern auf e11 bei einem Arbeitgeber zu kommen, der sich quer stellt.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 14.11.2022 12:19
Was heißt „quer stellt“? Der Arbeitgeber legt selbst die Kriterien fest, die er an eine Stellenbesetzung knüpfen möchte. Das hat mit dem sonstigen Beschäftigten im speziellen und dem TV-L im allgemeinen absolut nichts zu tun.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: neodeo2 am 14.11.2022 12:44
was heißt "quer stellt?"
Antwort.: "Ich bin jetzt 4-Jahre nach 9B-TV-L eingruppiert und zwar ohne Studium und VL II. Wenn ich mich intern z.B. auf die Stellen bewerbe und zwar auf E11 oder sonstige bekomme ich dauerhaft die Meldung "formal nicht geeignet", obwohl ich bereits "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" eingruppiert bin. Jedes mal schreibe ich dies nach der Absage an den "Recruiter" und ja werde wieder ins Verfahren aufgenommen. Allerdings nervt mich dies auf Dauer und mindert ja dauernd die Chancen für die Stelle...."

Der Recruiter/ der AG will den "Maximus2584" nicht befördern => also das einzige was geht, sich woanders bewerben.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 14.11.2022 12:58
Der Arbeitgeber hat für sich Kriterien für die Stellenbesetzung festgelegt. Ob die gut oder schlecht gewählt sind und ob seine Selbstbeschränkung zielführend ist, kann dahingestellt bleiben, denn allein er legt fest, welche das sind. Er setzt also irgendein Anforderungsprofil fest. Da ihm dies freisteht, stellt er sich nicht quer, sondern macht von seinen Arbeitgeberrechten Gebrauch. Ob man das ändern möchte und dies auch vermag oder ob ein Arbeitgeberwechsel vielleicht besser ist, muss jeder selbst beurteilen. Der Arbeitgeber ist für die Stellenbesetzung jedenfalls an keinerlei tarifliche Bestimmungen für die Eingruppierung gebunden, egal ob es um Befreiungstatbestände oder um Voraussetzungen in der Person geht. Er kann also tariflich einen ungelernten Schulabbrecher als Apotheker einstellen ebenso wie er jemanden, der tariflich für die Eingruppierung den Status eines sonstigen Beschäftigten innehat, nicht für eine Stelle berücksichtigen muss, für die er ein Hochschulstudium fordert.
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: FAöD am 11.12.2022 00:48
Zitat
[...]

Tja was bleibt einem übrig? Anders kriegt Man die Aufgaben offiziell nicht übertragen und bleibt in 9. Ich habe gelesen man kann seine Stelle und die Tätigkeiten durch einen externen Gutachter betrachten lassen, aber wer weiß was daraus wird.

[...]

Weiß jemand, ob diese Sache mit dem Gutachter, der bestätigen muss, dass man als sonstiger Beschäftigter taugt, Hand und Fuß hat? Wenn ja, woher kommt das bzw. in welchen Rundschreiben, Richtlinien, Gesetzen, was auch immer steht das beschrieben?

Wenn nein, wieso hört man das so oder so ähnlich immer wieder?
Titel: Antw:Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst
Beitrag von: SVAbackagain am 11.12.2022 08:58
Hier geht es um Voraussetzungen des Arbeitgebers zur Stellenbesetzung und nicht um den tariflich festgelegten sonstigen Beschäftigten, der ausschließlich auf die Eingruppierung wirkt. Welche Voraussetzungen der Arbeitgeber an seine Stellenbesetzung knüpft, ist ihm überlassen.