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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Staubtiger am 27.07.2020 11:46

Titel: [HB] Übernahme nach Vorbereitungsdienst/Anrechnung auf Pension nach BremBG
Beitrag von: Staubtiger am 27.07.2020 11:46
Hallo liebes Forum,

1) ich finde im BremBG keinen Absatz, der die Verwendung von Absolventen des Vorbereitungsdienst Laufbahngruppe 2 (geh. Dienst) in eine reguläres Beamtenverhältnis regelt. Lediglich der Hinweis auf die Probezeit (mind. 1 Jahr) fiel mir auf als auch der Passus, dass mit Bestehen der Abschlussprüfung das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet.

Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?

2) Gelten die 3 Jahre Studium im Vorbereitungsdienst gleichermaßen für die Berechnung der Pension?

Besten Dank
Titel: Antw:[HB] Übernahme nach Vorbereitungsdienst/Anrechnung auf Pension nach BremBG
Beitrag von: 2strong am 27.07.2020 11:58
1) ich finde im BremBG keinen Absatz, der die Verwendung von Absolventen des Vorbereitungsdienst Laufbahngruppe 2 (geh. Dienst) in eine reguläres Beamtenverhältnis regelt. Lediglich der Hinweis auf die Probezeit (mind. 1 Jahr) fiel mir auf als auch der Passus, dass mit Bestehen der Abschlussprüfung das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet.

Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?
Es existiert keine Übernahmeverpflichtung. Anwärter sind mit Beendigung des Borbereitungsdienstes entlassen, § 30 Abs. 4 BremBG. Regelmäßig erfolgt jedoch unmittelbar an den Abschluss die Ernennung ins Beamtenverhältnis auf Probe.

2) Gelten die 3 Jahre Studium im Vorbereitungsdienst gleichermaßen für die Berechnung der Pension?
Ja, § 6 Abs. 1 S. 1 BremBeamtVG
Titel: Antw:[HB] Übernahme nach Vorbereitungsdienst/Anrechnung auf Pension nach BremBG
Beitrag von: Organisator am 27.07.2020 12:32
Wo ist das geregelt? Ohne eine Regelung wären die Dienstherren von einer Übernahme ungeachtetet des erfolgreichen Abschlusses des Studiums befreit oder habe ich einen Denkfeher?

Eine Übernahmegarantie gibt es (zurecht) seit den 90´ern nicht mehr.
Titel: Antw:[HB] Übernahme nach Vorbereitungsdienst/Anrechnung auf Pension nach BremBG
Beitrag von: Staubtiger am 27.07.2020 13:03
Danke 2Strong & Organisator. Der Verzicht auf ein Passus ist auch ein Passus  :)
Und das BremBeamtVG habe ich tatsächlich nur überflogen.
Fragen sind für mich damit beantwortet.