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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Unbekannt123 am 28.06.2021 13:43
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Hallo,
ich bin derzeit in der E8 Stufe 4 eingruppiert und soll in die E9a eingruppiert werden.
Ist es richtig, dass ich dann in die E9a Stufe 3 zurückfalle?
Da das Brutto in E9a Stufe 3 genau so hoch ist wie in E8 Stufe 4 soll es dann einen Garantiebetrag geben.
Dieser wäre dann genau die Differenz zwischen E9a Stufe 3 zu E9a Stufe 4. Ist das nicht Quatsch. Könnte man dann nicht einfach in die E9a Stufe 4 eingruppiert werden?
Wenn es tatsächlich so wäre, dass man in die E9a Stufe 3 zurückfällt, wäre es ja eher einen Nachteil, denn wenn ich in der E8 Stufe 4 bleiben würde und in zwei Jahren in die E8 Stufe 5 käme hätte ich dort ja mehr Brutto als in E9a Stufe 4... Bis ich die Stufe 5 der E9a erreichen würde müssten ja 7 Jahre vergehen. Drei Jahre in der Stufe 3 und 4 in Stufe 4...
Ich hoffe man versteht was ich meine und mir kann jemand in diesem Durcheinander helfen.
Danke schon mal vorab.
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Ja.
Nein.
Der Unterschied zwischen E9a/4 und E8/5 ist ja eher homöopathisch. Dafür ist das Entgelt ab E9a/5 dann deutlich höher - und man hat vorher in E8/4 plus GB plus gemacht.
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Hallo,
ich bin derzeit in der E8 Stufe 4 eingruppiert und soll in die E9a eingruppiert werden.
Ist es richtig, dass ich dann in die E9a Stufe 3 zurückfalle?
Ja
[/quote]
Da das Brutto in E9a Stufe 3 genau so hoch ist wie in E8 Stufe 4 soll es dann einen Garantiebetrag geben.
Dieser wäre dann genau die Differenz zwischen E9a Stufe 3 zu E9a Stufe 4. Ist das nicht Quatsch. Könnte man dann nicht einfach in die E9a Stufe 4 eingruppiert werden?
[/quote]Nein, das ist kein Quatsch, sondern Tarifrecht.
Wenn es tatsächlich so wäre, dass man in die E9a Stufe 3 zurückfällt, wäre es ja eher einen Nachteil, denn wenn ich in der E8 Stufe 4 bleiben würde und in zwei Jahren in die E8 Stufe 5 käme hätte ich dort ja mehr Brutto als in E9a Stufe 4... Bis ich die Stufe 5 der E9a erreichen würde müssten ja 7 Jahre vergehen. Drei Jahre in der Stufe 3 und 4 in Stufe 4...
Du bekommst monatlich 2 Jahre mehr Geld als jetzt (weniger % Jahressonderzahlung), dann 5 weniger und dann mehr mehr, darum würde ich mir es überlegen, ob ich der Höhergruppierung zustimme.
Oder lieber wartet bis man von der EG8S5 in die EG9aS5 höhergruppiert werden kann.
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Wenn ich warten würde müsste ich warten bis es einen Stufenlosen Aufstieg gibt oder gibt es eine andere Möglichkeit von EG8S5 in EG9aS5?
Ist es denn absehbar/realistisch ob der stufenlose Aufstieg bei uns auch kommt?
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Was soll ein stufenloser Aufstieg sein?
Eine Höhergruppierung von E8/5 in E9a führt stets in die E9a/5.
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Sorry sollte stufengleich heißen. Wie es beim TVÖD der Fall ist.
Bedeutet also wenn ich warte bis ich in die Stufe 5 der E8 komme und dann erst in die E9a eingruppiert werde dann käme ich in die E9aS5?
Sorry für die vielen Fragen aber ich kenne mich leider nicht aus und wir haben auch nicht die richtigen Ansprechpartner im Haus.
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Ja.
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Eine Höhergruppierung von E8/5 in E9a führt stets in die E9a/5.
Wieso würde man bei dieser Kombination nicht in die Stufe 4 zurückfallen?
Also wenn man gerade den Aufstieg in die E8/5 gemacht hat und dann befördert wird in die E9a.
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Warum sollte eine Zuordnung zu Stufe 4 erfolgen?
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Na weil man doch normalerweise mit einer Höhergruppierung eine Stufe "zurückfällt"
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Nein. Es gibt Höhergruppierungen, die führen in die gleiche Stufe der höheren Entgeltgruppe, solche, die in eine niedrigere Stufe der höheren Entgeltgruppe führen und solche, die in eine höhere Stufe der höheren Entgeltgruppe führen. Das geht doch absolut eindeutig aus der tariflichen Norm hervor.
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Sorry für mich war das nicht so klar... Tarifrecht ist nicht mein Spezialgebiet deswegen hatte ich ja hier gefragt :/
Wo genau kann ich das denn nachlesen?
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§17 Abs. 4 TV-L
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Danke.