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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 13:27

Titel: [NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 13:27
Hi,

über die Suche habe ich leider nichts Konkretes gefunden, daher eine Frage an alle:
Hat jmd Zugang zum Kommentar LVO NRW und kann mir sagen was dazu bei § 7 Abs. 4 steht?

(4) Die Beamtin oder der Beamte darf erst befördert werden, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit festgestellt wurde. [...]Die Erprobungszeit dauert in
1. [...]
2. der Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt jeweils sechs Monate [...]

Vielleicht lese ich es auch falsch?  Man bewirbt sich erfolgreich auf eine A11 Stelle und muss 6 Monate warten bis man auch nach A11 bezahlt wird? Oder habe ich einen Denkfehler, oder handelt es sich um eine Mindestzeit, die jede Behörde beliebig erhöhen kann? Hierzu wäre der Kommentar hilfreich, der mir leider nicht zugänglich ist :(

Danke schon einmal im Voraus ;)
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: Lars73 am 25.10.2021 13:35
Dazu braucht er keinen Kommentar. Die Formulierung regelt Mindestvoraussetzungen und begründet keinen Anspruch auf eine Beförderung.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 14:44
Ist das tatsächlich so? Ich lese das da nicht zwingend raus. Und wir gehen natürlich auch vom Fall aus, dass alles passt, man sich bewährt hat etc trallala ...
Wozu soll man sich dann auf A11 Stellen bewerben und mehr leisten / mehr Verantwortung tragen, wenn man dann jahrelang weiter nach A10 bezahlt wird? Da fehlt den Leuten ja dann der Anreiz sich überhaupt zu bewerben- sowas spricht sich ja sehr schnell rum.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: WasDennNun am 25.10.2021 14:45
Man muss mindestens 6 Monate warten bis man nach A11 bezahlt wird, kann aber auch länger dauern, bis man befördert wird.
So 1-5 Jahre ist da nicht unüblich, je nach Konkurrenz und Rückennummer.

edit: Erschreckend wer so alles Beamter wird und im Grunde nicht die Eignung dafür und das Wissen darüber hat.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 14:51
 :o
Okaaay...
Gibt es da Urteile zu und wenn jmd Zugriff auf den Kommentar hat, würde ich diesen dennoch wirklich gerne mal sehen =)
Man kann dann aber nach 1 Jahr ohne mehr Moos einen Zuschlag beantragen? Oder geht man tatsächlich die ganzen Jahre leer aus (hier sehe ich natürlich auch direkt wieder einen Vorteil der Angestellten :D)

Und wo wir bei Kommentaren sind- gibt es irgendeine kostenfreie Möglichkeit auf den Kommentar vom Beihilferecht zuzugreifen ::)

Erschreckend, dass man neben seinem Fachgebiet auch noch Experte in allem anderen sein soll. Wenn ich sehe wer hier den A2 Lehrgang machen darf und später im gD landet... Und nur weil ich etwas frage, mit dem ich einfach null zu tun habe (und man auch im Studium in der Form nie gelernt hat) bin ich also nicht geeignet? Interessant. Ich mache mal eine Umfrage bei den Beamten hier und mal sehen wer das weiß. Ich vermute mal 0 Personen ;)
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 15:05
Man muss mindestens 6 Monate warten bis man nach A11 bezahlt wird, kann aber auch länger dauern, bis man befördert wird.
So 1-5 Jahre ist da nicht unüblich, je nach Konkurrenz und Rückennummer.

edit: Erschreckend wer so alles Beamter wird und im Grunde nicht die Eignung dafür und das Wissen darüber hat.

Du bist auch echt ein alter Stänkerer. WasDennNun weiß alles, kann alles und hat keine Fehler  ::)
Ergänzend mache ich auch noch eine Umfrage bei den Anwärtern und schaue mal, ob die einen Plan haben was später so auf sie zukommt ;) Leider sagt einem das alles keiner und selbst wenn man vorher Erkundigungen anstellt, und Beamte fragt (die ja meist auch ahnungslos sind) weiß man nicht viel bis man selbst im Rad drinsteckt. So wie überall anders auch. Also klemm es dir. Hätte ich einen Kommentar und Zugriff auf Beck etc würde ich hier nicht fragen!
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: EiTee am 25.10.2021 15:25
Wir haben diese Dinge damals im Vorbereitungsdienst gelernt. Eine Nichteignung sehe ich persönlich auch. Alle Fakten stehen niedergeschrieben, dafür braucht es keine Kommentare.

Und es wurde bereits passend genannt, wenn Du einen höheren Dienstposten hast, erwirkt dies noch lange nicht eine automatische Beförderung, auch nicht wenn die Erprobungszeit erfolgreich verlief. Es gibt generell keinen Anspruch auf Beförderung.

Um das somit erneut klar zu formulieren: Du sitzt auf einem A13 DP und kannst bis zur Pension in A9 verschimmeln.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 16:10
Wenn ihr da den Maßstab zur Nichteignung festsetzt... oh weia.... dann müssen direkt 90% der Beamte gehen. Euch inklusive.
Wenn man fürs Fragen schon so verurteilt und abgestempelt wird. Internet macht es möglich. Seid stolz auf euch.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: WasDennNun am 25.10.2021 16:19
Wenn ihr da den Maßstab zur Nichteignung festsetzt... oh weia.... dann müssen direkt 90% der Beamte gehen. Euch inklusive.
Wenn man fürs Fragen schon so verurteilt und abgestempelt wird. Internet macht es möglich. Seid stolz auf euch.
Ersten war es nicht gegen Dich persönlich gerichtet, sondern auf den Zustand der Ausbildung und der Beamtenschaft im allgemeinen.
Soll heißen, dass du ahnungslos Beamter geworden bist und nicht einen Funken davon verstanden hast, was es heißt Beamter zu sein und du trotzdem Beamter werden konntest, ist nicht dir anzukreiden.

Zweitens, ich bin kein Beamter.
Und drittens:
Aber vielleicht versteht ihr jetzt auch wieso ich ernsthaft über einen Wechsel nachdenke ins Angestelltenverhältnis.
Ja, alles sehr verständlich, du hast offensichtlich ein dutzend Fehlentscheidungen bisher im Leben gemacht
(PKV Wahl/ Berufswahl/ Wahl deines Amtes ...)
und willst nun diese Dinge korrigieren.
Allerdings: A10 im normalen Verwaltungsdienst ist wesentlich mehr als je ein Tarifler im normalen Verwaltungsdienst bekommt, da endet die Karriere idR bei 9a, also da könntest du schon fast zufrieden sein.

Also wenn du eine E11er Stelle als TB ergattern kannst, dann nur zu. TB zu sein tut auch nicht weh.
Ich persönlich habe es stets abgelehnt Beamter zu werden, damit ich meine Freiheiten behalte und habe als Angestellter auch mit ü50 nur einen PKV Anteil von 140-380, je nachdem wieviel Ärzte ich konsultiere.
habe ich dies dir auch schon mitgeteilt.

Also deine Misere, ist die deinige die du herbeigeführt hast.
Es ist eine Misere, dass diejenigen die dich verbeamtet haben, dies nicht verhindert haben und dich und andere damit ins Unglück gestürzt haben.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: Organisator am 25.10.2021 16:22
dann müssen direkt 90% der Beamte gehen. Euch inklusive.

Also ich sehe hier zwei (mutmaßliche) Beamte, die die rechtlichen Regelungen korrekt anwenden konnten. Und unabhängig worin man sonst noch Experte ist - das Finden und korrekte Anwenden von Gesetzen ist eben genau das, was ich von einem Beamten gD erwarte, nicht zuletzt, weil man das im Vorbereitungsdienst lernt. Wer das nicht kann, ist objektiv ungeeignet.

"Sogar" ein Tarifbeschäftigter weiß da Bescheid!

Rummosern ala

Wenn ich sehe wer hier den A2 Lehrgang machen darf und später im gD landet...

oder

Leider sagt einem das alles keiner und selbst wenn man vorher Erkundigungen anstellt, und Beamte fragt (die ja meist auch ahnungslos sind) weiß man nicht viel bis man selbst im Rad drinsteckt.

ist dem Ansehen der Beamtenschaft nicht zuträglich sondern bestärkt bestehende Stereotype.

Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 16:28
Gut, wenn dem so sein sollte, wozu gibt es das Forum und wieso stellen dann zig andere auch rechtliche Fragen, die ebenso einfach nachzulesen sind...
Das Forum soll ja eigentlich zum Austausch und Fragen dienen... Aber SORRY, dass ich eine TODSÜNDE begangen habe und gewagt habe etwas zu fragen, was offenbar jeder Anwärter (NICHT) beantworten kann.
Wieso muss ich dann Azubis immer alles beibringen? Ist doch total überflüssig, wenn man das einfach LESEN kann.

Ich bereue zutiefst gefragt zu haben. Nächstes Mal frage ich einfach Kollegen- die reagieren komischerweise nicht so wie ihr hier wenn man etwas fragt. Dann dürftet ihr alle ja auch niemals in eurem Leben einen Anwalt oder Rat der Kollegen brauchen um Rechtsfragen zu klären?
Finde es echt hart übertrieben, aber gut zu wissen wie ihr hier tickt. Danke für nichts. Hauptsache andere kleinmachen und sich selbst in den Himmel heben. Wegen einer Frage.... die armen Azubis un Kollegen oder gar Untergebenen bei euch tun mir sehr leid. Die müssen alle Angst haben etwas selbst nicht zu wissen.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: BüroLurchNRW am 25.10.2021 16:34
@WasDennNun: Natürlich ist das persönlich, denn du stellst es dar als wäre ich vollkommen inakzeptabel in meinem Job /Beamtenstatus. Was einfach Bullshit ist nur weil ich hier etwas frage, was andere offenbar einfach "LESEN".
Ich reiß mir hier seit 3 Jahren den Arsch auf und muss mir dann son Dünnpfiff hier echt nicht geben. Ich mache meinen Job besser als die meisten meiner Kollegen. Nur wird es nicht honoriert und das ärgert mich.
Würde man einfach alle personalrelevanten Kommentare zur Verfügung stellen, bräuchte ich das Forum nicht. Danke und einen schönen Feierabend!
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: Organisator am 25.10.2021 16:39
Gut, wenn dem so sein sollte, wozu gibt es das Forum und wieso stellen dann zig andere auch rechtliche Fragen, die ebenso einfach nachzulesen sind...
Das Forum soll ja eigentlich zum Austausch und Fragen dienen... Aber SORRY, dass ich eine TODSÜNDE begangen habe und gewagt habe etwas zu fragen, was offenbar jeder Anwärter (NICHT) beantworten kann.
Wieso muss ich dann Azubis immer alles beibringen? Ist doch total überflüssig, wenn man das einfach LESEN kann.

Ich bereue zutiefst gefragt zu haben. Nächstes Mal frage ich einfach Kollegen- die reagieren komischerweise nicht so wie ihr hier wenn man etwas fragt. Dann dürftet ihr alle ja auch niemals in eurem Leben einen Anwalt oder Rat der Kollegen brauchen um Rechtsfragen zu klären?
Finde es echt hart übertrieben, aber gut zu wissen wie ihr hier tickt. Danke für nichts. Hauptsache andere kleinmachen und sich selbst in den Himmel heben. Wegen einer Frage.... die armen Azubis un Kollegen oder gar Untergebenen bei euch tun mir sehr leid. Die müssen alle Angst haben etwas selbst nicht zu wissen.

Deine Frage wurde insgesamt 3x zutreffend beantwortet. Zunächt von Lars, ausführlich von WasDennNun und noch ausführlicher von EiTee.
Die Totsünde ist sicherlich nicht deine Frage, sondern die Reaktion auf die zutreffenden Antworten. Wenn du daraufhin eingeschnappt reagierst, sind allgemeine Ausführungen zu Ausbildungsinhalten und Anforderungen an studierte Beamte nicht verwunderlich.

Ansonsten wäre es sicherlich schlauer, deinen Azubis nicht immer alles beizubringen, sondern auch auf die entsprechenden Regelungen hinzuweisen. So wüssten sie sich auch selbst zu helfen, wenn du mal nicht da bist.

Der wesentliche Unterschied in den Beiträgen ist, dass du auf der persönlichen Ebene schreibst und alle anderen auf einer sachlichen Ebene argumentieren. Food for Thought.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: ACDSee am 25.10.2021 17:12
Ich würde behaupten, es bewerben sich nur Beamte auf Stellen, die mehr als eine Besoldungsstufe oberhalb ihrer eigenen Besoldung eingeordnet sind, wenn diese konkrete Beförderungsaussichten haben bzw. zur Beförderung anstehen.

Es ist gut, als A10er auf einer A11er Stelle zu sitzen, um zumindest die Möglichkeit der Beförderung zu haben. Wer sich allerdings als A9er oder A10er auf eine A13er Stelle bewirbt, dem muss doch klar sein, dass er erstmal nach A10, bzw. A11 und dann nach A12 und dann erst nach A13 befördert werden kann. Vom Verbot der Sprungbeförderung gibt es nicht allzu viele Ausnahmen.

Außerdem kommt er im Regelfall gar nicht zum Zuge, da die Kollegen mit A13, A12 und A11 den Vorzug erhalten würden, da der Dienstherr gehalten ist, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen.

Auch gibt es zwischen Beförderungen Mindestwartezeiten. Im Normalfall klärt man die eigenen Annahmen vorab mit dem Personalreferat / -amt ab. Der Beamtenstatus ist halt auf lebenslange Entwicklung und auf den Aufbau und Erhalt der Arbeitskraft als Staatsdiener angelegt. Alimentation, nicht Einkommensmaximierung. Dauerhaftes Dienen, Pflichterfüllung & Loyalität und nicht der sofortige monetärer Ausgleich für eine aktuelle Tätigkeit stehen im Vordergrund.

Im Regelfall sind (interne) Stellenausschreibungen für z.B. A13er Stellen sogar mit der Voraussetzung: "Innehaben eines Statusamtes mindestens der Besoldungsgruppe A 11 LBesO LSA" versehen, um jegliche Missverständnisse auszuschließen.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: WasDennNun am 25.10.2021 17:32
@WasDennNun: Natürlich ist das persönlich, denn du stellst es dar als wäre ich vollkommen inakzeptabel in meinem Job /Beamtenstatus.
Wie du selber schreibst bist du einfach reingerutscht, offensichtlich ohne einen blassen Schimmer zu haben was es heißt Beamter zu sein und dies auch in deiner Ausbildung nicht gelernt zu haben.
Das finde ich in der Tat immer noch erschreckend.
Zitat
Was einfach Bullshit ist nur weil ich hier etwas frage, was andere offenbar einfach "LESEN".
Das du jetzt im Nachgang versuchst dieses Grundwissen dir anzueignen ist nicht von mir kritisiert oder bemängelt worden.
Zitat
Ich reiß mir hier seit 3 Jahren den Arsch auf und muss mir dann son Dünnpfiff hier echt nicht geben. Ich mache meinen Job besser als die meisten meiner Kollegen. Nur wird es nicht honoriert und das ärgert mich.
Natürlich wird es honoriert. In der Regel bekommen dann solche Leute (wenn sie die Gesamteignung haben) eine A+ Beurteilung und rauschen damit bei den Beförderungen oder Besetzung interessanter Posten an den Kollegen vorbei.
Nur fehlt bei dir scheinbar die innere Grundhaltung des Beamten seins.
Zitat
Würde man einfach alle personalrelevanten Kommentare zur Verfügung stellen, bräuchte ich das Forum nicht. Danke und einen schönen Feierabend!
Deswegen wäre es ja auch für alle am besten, wenn du in den Tarifbereich wechseln würdest, da hast du die Problem mit der PKV nicht und kannst schön Leistungsbezogenes Entgelt bekommen.

Das du dir unter "Beamter sein" etwas anderes als die Realität vorgestellt hast (falls du eine Vorstellung davon hattest und nicht nur reingeschlittert bist) können wir nicht ändern.

Aber der Überbringer der schlechten Nachricht war ja schon in der Antike des Todes...
Du darfst gerne weiter auf mich sauer sein. Aber kuck dich doch einfach ernsthaft nach E10/E11 Stellen um und hadere nicht mit dem Beamten-System
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: BüroLurchNRW am 26.10.2021 09:19
Gut, wenn dem so sein sollte, wozu gibt es das Forum und wieso stellen dann zig andere auch rechtliche Fragen, die ebenso einfach nachzulesen sind...
Das Forum soll ja eigentlich zum Austausch und Fragen dienen... Aber SORRY, dass ich eine TODSÜNDE begangen habe und gewagt habe etwas zu fragen, was offenbar jeder Anwärter (NICHT) beantworten kann.
Wieso muss ich dann Azubis immer alles beibringen? Ist doch total überflüssig, wenn man das einfach LESEN kann.

Ich bereue zutiefst gefragt zu haben. Nächstes Mal frage ich einfach Kollegen- die reagieren komischerweise nicht so wie ihr hier wenn man etwas fragt. Dann dürftet ihr alle ja auch niemals in eurem Leben einen Anwalt oder Rat der Kollegen brauchen um Rechtsfragen zu klären?
Finde es echt hart übertrieben, aber gut zu wissen wie ihr hier tickt. Danke für nichts. Hauptsache andere kleinmachen und sich selbst in den Himmel heben. Wegen einer Frage.... die armen Azubis un Kollegen oder gar Untergebenen bei euch tun mir sehr leid. Die müssen alle Angst haben etwas selbst nicht zu wissen.

Deine Frage wurde insgesamt 3x zutreffend beantwortet. Zunächt von Lars, ausführlich von WasDennNun und noch ausführlicher von EiTee.
Die Totsünde ist sicherlich nicht deine Frage, sondern die Reaktion auf die zutreffenden Antworten. Wenn du daraufhin eingeschnappt reagierst, sind allgemeine Ausführungen zu Ausbildungsinhalten und Anforderungen an studierte Beamte nicht verwunderlich.

Ansonsten wäre es sicherlich schlauer, deinen Azubis nicht immer alles beizubringen, sondern auch auf die entsprechenden Regelungen hinzuweisen. So wüssten sie sich auch selbst zu helfen, wenn du mal nicht da bist.

Der wesentliche Unterschied in den Beiträgen ist, dass du auf der persönlichen Ebene schreibst und alle anderen auf einer sachlichen Ebene argumentieren. Food for Thought.

Dem kann ich nicht zustimmen. Lies selber nach. "Persönlich" wurde es erst nach dem Kommentar, dass ich nicht geeignet bin. Und damit habe ja nicht ich angefangen.

Dienen am Arsch. Ich bin kein Sklave und daher interessiert mich das auch einfach nicht. Ich möchte anständig bezahlt werden wenn ich mich erfolgreich bewerbe und gut ist. Es muss sich am Beamtentun einfach was ändern, das passiert nur nicht wenn alle immer einfach "abnicken" und alles hinnehmen. Wenn nur keiner was sagt- bleibt alles gleich. 41 Std, schlechte Bezahlung, immer höhere Kosten, keine Erhöhungen...

Ich habe zwischenzeitlich eine Anfrage an das Personalamt gestellt bzgl Wechsel ins Angestelltenverhältnis, was jedoch abgelehnt wurde!

Es war zudem nie die Rede davon von A10 zu A13 zu springen, sondern lediglich von 10 zu 11!

@ WasDennNun: Die meisten Menschen beschäftigen sich einfach null mit ihrem Beamtenstatus, egal mit wem ich rede - es kommt meist "weiß nicht". Es wird hingenommen und fertig. Ich bin kein Mensch der sich alles gefallen lässt und einfach hinnimmt. Und natürlich eckt man dann auch eher an- so wie hier auch,aber das ist mir egal.
Vollkommen ahnungslos ist man nicht, jedoch in der Intensität und im Detail weiß man es vorher wirklich nicht, eben weil die meisten in dieser "Egal-Haltung" sind und nichts kritisch hinterfragt wird (vor allem nicht bei denen Ü50, die nur noch ihr Dasein bis zur Pension fristen).
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 26.10.2021 09:30
Und wenn dann immer solche Antworten kommen nach dem Motto - es ist wie es ist, frag nicht, sondern friss oder stirb. Ja, wie soll sich denn da was ändern?!
Ich verstehe leider nicht wieso meine "Beamtenkollegen" (hier im Forum und auch überall sonst) da alle so gleichgültig sind und offenbar alles stillschweigend hinnehmen?!
Ich wünsche mir oft in der freien Wirtschaft zu arbeiten, aber leider fehlt mir dafür eine passende Ausbildung. Einen Bürolurch mit einem BA Laws braucht da niemand.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: Organisator am 26.10.2021 09:35
Dem kann ich nicht zustimmen. Lies selber nach. "Persönlich" wurde es erst nach dem Kommentar, dass ich nicht geeignet bin.

Die Meinung Dritter, ob du geeignet bist oder nicht hat WDN entsprechend begründet. Dies ist aber nichts persönliches, sondern eine objektive Feststellung anhand er von dir geschilderten Ereignisse. Damit macht dich keiner runter noch stellt sich selbst als besonders toll dar. Bewertungen wir "Bullshit" kamen von dir.

Und damit habe ja nicht ich angefangen. Zumal ich jetzt auch sagen könnte- lern erstmal wie man richtig schreibt bevor du hier mit dem Finger auf mich zeigst und meinst ich wäre ungeeignet.

Genau. Sowas sagt keiner - warum musst du?

Dienen am Arsch. Ich bin kein Sklave und daher interessiert mich das auch einfach nicht. Ich möchte anständig bezahlt werden wenn ich mich erfolgreich bewerbe und gut ist.
Und damit zeigst du, dass du das Prinzip des Berufbeamtentums nicht vollständig durchdrungen hast und somit auch nicht gut dafür geeignet bist. Völlig wertungsfrei, woran das liegt.

Habe zwischenzeitlich eine Anfrage an das Personalamt gestellt bzgl Wechsel ins Angestelltenverhältnis, was jedoch abgelehnt wurde!
Das macht ja nichts - du kannst dich ja entlassen lassen.

Und wenn dann immer solche Antworten kommen nach dem Motto - es ist wie es ist, frag nicht, sondern friss oder stirb. Ja, wie soll sich denn da was ändern?!

Warum sollte sich etwas ändern? Wenn man sich vorher über die Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses informiert, kennt man alle Vor- und Nachteile. Und somit kann man eine sinnige Entscheidung treffen.

Ich wünsche mir oft in der freien Wirtschaft zu arbeiten, aber leider fehlt mir dafür eine passende Ausbildung. Einen Bürolurch mit einem BA Laws braucht da niemand.
na dann weißt du ja, wo du anpacken kannst.
Titel: Antw:§ 7 Abs. 4 LVO NRW
Beitrag von: WasDennNun am 26.10.2021 10:09
Dem kann ich nicht zustimmen. Lies selber nach. "Persönlich" wurde es erst nach dem Kommentar, dass ich nicht geeignet bin. Und damit habe ja nicht ich angefangen.
Man muss mindestens 6 Monate warten bis man nach A11 bezahlt wird, kann aber auch länger dauern, bis man befördert wird.
So 1-5 Jahre ist da nicht unüblich, je nach Konkurrenz und Rückennummer.

edit: Erschreckend wer so alles Beamter wird und im Grunde nicht die Eignung dafür und das Wissen darüber hat.
Nur getroffene Hunde bellen sagte mein alter Herr.
Und du selber hast ja bestätigt, dass du kein Wissen darüber hast und durch deine Äußerungen bestätigt, dass du die Eignung nicht besitzt.
Und diese Aussage von mir hat sicherlich dich eingeschlossen, aber bezog sich nicht alleinig auf dich, sondern auf den Zustand im Ganzen.

Ich persönlich habe ebenfalls nicht die Eignung Beamter zu werden, habe aber mich auch uA deswegen dafür entschieden nicht einer zu sein.

Also :
höre auf Rosinen Picken zu wollen, entscheide dich und handle.

Stehe zu deiner Fehlentscheidung, jammere nicht rum, sondern ändere es.

Aber kritisiere nicht das Berufsbeamtentum, bevor du nicht die Pro und Cons und Hintergründe verstanden  hast.
Deswegen: Frage weiter, aber bewerte erst, wenn du alle Fragen gestellt und Inhalte verstanden hast.

Dann klappt es evtl. auch mit dem Beamter sein.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 26.10.2021 12:39
Man könnte genauso gut mit einer Wand reden...
Das Beamtentum ist veraltet!!!! Es stammt aus grauer Vorzeit wo Frauen nicht mal arbeiten durften ohne die Erlaubnis des Mannes.
Warum soll sich das also nicht auch endlich mal ÄNDERN!??!? Dabei geht es ja nicht darum, ob ich eurer werten Meinung nach geeignet bin oder verstanden habe worum es beim modernen Sklavendasein geht. Es geht darum, dass es auch dort mal Neuerungen, Änderungen und Verbesserungen geben muss.

Und ich soll mich also entlassen lassen um dann arbeitslos zu sein-ohne Anspruch auf ALG? Das ist ja ein super Plan. Den setze ich gleich mal um - nicht. Es hat sicherlich viele monetäre Gründe wieso mein Diensherr mich als Sklaven halten will, aber nicht als Angestellten.

Ich bin dennoch weiterhin nicht bereit das alles hinzunehmen und hoffe einfach, dass endlich auch mal andere Beamte den Arsch hoch kriegen und sich nicht nur darauf ausruhen. Die 41 Std Woche ist eine Zumutung und wurde auch von anderen Ländern wieder abgeschafft, wieso also in NRW nicht? Das kann ja nicht einzig und allein nur mein Interesse sein  :o 
Und ich finde auch nicht, dass es was mit Eignung zu tun hat Missstände anzusprechen. Daher habt eure Meinung, ist ok. Ich habe eine andere.

Wenn irgendwann noch mehr Beamte die Schnauze voll haben, gibt es vielleicht mal einen kollektiven"Streik". Oder man macht es dann wie viele andere Beamten Kollgen und feiert einfach ewig krank. Das ist dann nämlich die Konsequenz bei einigen. Die Zahlen sprechen da leider Bände...
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Schokobon am 26.10.2021 13:11
Augen auf bei der Berufswahl
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 26.10.2021 13:16
Und ich soll mich also entlassen lassen um dann arbeitslos zu sein-ohne Anspruch auf ALG? Das ist ja ein super Plan. Den setze ich gleich mal um - nicht.

Echt jetzt? Hätte ich wirklich schreiben müssen, dass man sich vor der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis eine alternative Tätigkeit suchen sollte?

Und ich finde auch nicht, dass es was mit Eignung zu tun hat Missstände anzusprechen. Daher habt eure Meinung, ist ok. Ich habe eine andere.

Hatte es auch nicht. Die fehlende Eignung bezog sich auf die Rechtsanwendung. Irritiert mich noch mehr, dass ein BA Laws das noch weniger kann, als der Dipl. Verwaltungswirt (FH). Das ist tatsächlich mal was zum persönlich nehmen.
---
Dann mach doch mal Vorschläge für Änderungen und besorge dir entsprechende Mehrheiten beim Gesetzgeber. Ich bin mir sicher, dass du da viele Unterstützer findest. Schimpfen alleine hilft da nicht.

Wobei ich mir aber sicher bin, dass du außerhalb des Beamtenverhältnisses leichter ein dich ansprechendes Arbeitsumfeld findest, als dass sich die jetzigen Rahmenbedingungen ändern.

Ansonsten
Augen auf bei der Berufswahl
Volle Zustimmung
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: EiTee am 26.10.2021 13:17
Wer das Beamtentum nicht mag, kann ja gerne in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Dort würde man deinen Forderungen auch sicher gerecht.

Das Dienst- und Treueverhältnis ist absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar... ;)
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 26.10.2021 14:05
Wer das Beamtentum nicht mag, kann ja gerne in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Dort würde man deinen Forderungen auch sicher gerecht.

Das Dienst- und Treueverhältnis ist absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar... ;)

Genau das hatte ich ja versucht, ohne Erfolg. Sklaven sind billiger.

Scheinbar möchtet ihr ja auch alle, dass alles bleibt wie es ist. Und nein ärgern und jammern bringt nichts, man muss was tun. Hilft nur nicht, wenn alle so denken wie ihr und einfach nur sagen "ist eben so" und "Augen auf bei der Berufswahl". Andere Berufsgruppen rebellieren auch bei Missständen, wieso also sollten beamte das nicht tun? Sagt man den Pflegekräften jetzt auch "Augen auf bei der Berfuswahl" ? Ich hoffe einfach auf die junge Generation wenn sie merkt, dass von der Pension nur noch 40% bleiben bis es so weit ist.

Ich denke auch, das Thema kann beendet werden, denn ihr seid sowieso vollkommen anderer Meinung und offenbar gerne Staatssklaven /-diener ;) Wenn der Dienstherr auch mal was für einen tun würde (Fürsorgepflicht), würde ich es vielleicht auch anders sehen  ::)
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 26.10.2021 14:11

Genau das hatte ich ja versucht, ohne Erfolg. Sklaven sind billiger.

Scheinbar möchtet ihr ja auch alle, dass alles bleibt wie es ist. Und nein ärgern und jammern bringt nichts, man muss was tun. Hilft nur nicht, wenn alle so denken wie ihr und einfach nur sagen "ist eben so" und "Augen auf bei der Berufswahl". Andere Berufsgruppen rebellieren auch bei Missständen, wieso also sollten beamte das nicht tun? Sagt man den Pflegekräften jetzt auch "Augen auf bei der Berfuswahl" ? Ich hoffe einfach auf die junge Generation wenn sie merkt, dass von der Pension nur noch 40% bleiben bis es so weit ist.

Ich denke auch, das Thema kann beendet werden, denn ihr seid sowieso vollkommen anderer Meinung und offenbar gerne Staatssklaven /-diener ;) Wenn der Dienstherr auch mal was für einen tun würde (Fürsorgepflicht), würde ich es vielleicht auch anders sehen  ::)

Möglicherweise ist es nicht überall so schlimm wie bei dir? Vielleicht gibt es woanders keine gefühlten Missstände? Außerdem führt die Abstimmung zu Fuß regelmäßig zu Handlungsdruck und besseren Arbeitsbedingungen. Warum sonst verlassen so viele Beamte die Länder und gehen zum Bund. Oder warum verdienen die LKW-Fahrer in England doppel soviel wie die Busfahrer?
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 26.10.2021 14:22
Man könnte genauso gut mit einer Wand reden...
Das Beamtentum ist veraltet!!!! Es stammt aus grauer Vorzeit wo Frauen nicht mal arbeiten durften ohne die Erlaubnis des Mannes.
Warum soll sich das also nicht auch endlich mal ÄNDERN!??!? Dabei geht es ja nicht darum, ob ich eurer werten Meinung nach geeignet bin oder verstanden habe worum es beim modernen Sklavendasein geht. Es geht darum, dass es auch dort mal Neuerungen, Änderungen und Verbesserungen geben muss.
Was ist deiner Meinung bzw. deines Wissens nach der Unterschied zwischen Beamter und Angestellter.
Angestelltentum ist wahrscheinlich noch wesentlich älter als Beamtum.

Zitat
Und ich soll mich also entlassen lassen um dann arbeitslos zu sein-ohne Anspruch auf ALG? Das ist ja ein super Plan. Den setze ich gleich mal um - nicht. Es hat sicherlich viele monetäre Gründe wieso mein Diensherr mich als Sklaven halten will, aber nicht als Angestellten.
Du hast doch ein Problem mit der besonderen Rolle des Beamten, also dann erzähle doch einfach mal ohne Gemoser und Gebrüll, was zu ändern wäre.
41h Woche ist das eine. Was noch?
Zitat
Ich bin dennoch weiterhin nicht bereit das alles hinzunehmen und hoffe einfach, dass endlich auch mal andere Beamte den Arsch hoch kriegen und sich nicht nur darauf ausruhen. Die 41 Std Woche ist eine Zumutung und wurde auch von anderen Ländern wieder abgeschafft, wieso also in NRW nicht?
Ja, da hast du natürlich Recht. Das ist in der Tat eine Frechheit.
Warte biste 55 bist, dann kommst du auf das Niveau der Kollegen in NI, die Beamten müssen nur 40h arbeiten!

Ach ja und freue dich darauf 60 zu werden, dann kannst du den Kollegen den Stinkefinger zeigen, da du dann nur noch läppische 39h arbeiten musst.
(Btw die angestellten 39h ~50min, Frechheit)



Bisher habe ich außer: ich will mehr Geld, PKV ist scheiße, meine Pension ist zu niedrig leider von dir nichts konstruktives oder fundiertes gelesen.

Und ja, es gibt sicherlich diverse Baustellen beim Beamtentum.

 Und nochmals NEIN ich bin kein Beamter!

Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 26.10.2021 14:41
Genau das hatte ich ja versucht, ohne Erfolg. Sklaven sind billiger.
Du hast versucht deine Stelle in eine TB Stelle zu wandeln,
aber du hast nicht versucht in die freie Wirtschaft/Angestelltenverhältnis  zu wechseln.

Und insgesamt dürfte eine Angestellter (bei den derzeitigen Zinsen) für dein Dienstherren günstiger sein, als deine Arbeit von einem Beamten durchführen zu lassen.
Nur werden leider oft nur die aktuellen Kosten und nicht die gesamten Kosten betrachtet.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 26.10.2021 14:51
Genau das hatte ich ja versucht, ohne Erfolg. Sklaven sind billiger.
Du hast versucht deine Stelle in eine TB Stelle zu wandeln,
aber du hast nicht versucht in die freie Wirtschaft/Angestelltenverhältnis  zu wechseln.

Und insgesamt dürfte eine Angestellter (bei den derzeitigen Zinsen) für dein Dienstherren günstiger sein, als deine Arbeit von einem Beamten durchführen zu lassen.
Nur werden leider oft nur die aktuellen Kosten und nicht die gesamten Kosten betrachtet.

Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf. Schlechter dastehen finanziell möchte ich logischerweise nicht!
Zumal die Variante des Umwandelns im öD natürlich auch erst einmal die erste Wahl ist. Evtl. im Zuge eines Behördenwechsels nochmal versuchen.

Auch korrekt. Nur leider wird das eben meist nicht beachtet.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 26.10.2021 15:13
Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf.
Du glaubst also, dass deine Ausbildung dich nur Beamter sein lassen kann?
Bzw. du nirgends eine Angestelltentätigkeit ausüben kannst?

Welche Probleme gibt es denn sonst noch so mit dem Beamtenstatus aus deiner Sicht?
(bzgl. der 41 h anstelle der 40h wie der Rest der Welt muss du halt noch bis 55 warten).
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 26.10.2021 15:55
Bisher habe ich außer: ich will mehr Geld, PKV ist scheiße, meine Pension ist zu niedrig leider von dir nichts konstruktives oder fundiertes gelesen.

Da fehlt noch:

Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf.

Ich freue mich dann auch schon auf Konstruktives, werde aber wohl lange warten können.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 27.10.2021 10:28
Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf.
Du glaubst also, dass deine Ausbildung dich nur Beamter sein lassen kann?
Bzw. du nirgends eine Angestelltentätigkeit ausüben kannst?

Welche Probleme gibt es denn sonst noch so mit dem Beamtenstatus aus deiner Sicht?
(bzgl. der 41 h anstelle der 40h wie der Rest der Welt muss du halt noch bis 55 warten).

Ich wüsste nicht wo man mit einem BA Laws in der freien Wirtschaft "gebraucht" wird? Irgendeine Stelle kann man sicherlich bekommen, nur man würde als ungelernte Kraft gelten und dementsprechende Bezahlung erhalten.

In meinem Umfeld arbeiten tatsächlich die meisten maximal 39 Std , tendenziell eher weniger.
Man kann keine 41 Std. konzentriert arbeiten, und ich brauche die 41 Std. auch meist nicht um mein Pensum zu erfüllen.
Schön wäre auch Abschaffung der PKV bzw Wahl (so wie in HH, aber auch für "Bestandsbeamte"). Unterstützung bei Teilzeit wenn man Eltern wird, da man dort ja wirklich einen finanziellen Nachteil hat durch die PKV.

@ Organisator: Ich habe nie über die Pension gemeckert, lediglich angemerkt, dass diese sehr wahrscheinlich auch weiter gekürzt wird in den nächsten 30 Jahren. Pension/Rente interessieren mich aktuell nicht. Da ticke ich sicherlich auch anders als der Durchschnittsverwaltungslurch ;)

Lediglich die Bezahlung und die immensen Kosten einer 50% PKV (Freunde zahlen lediglich 300€ für 100% PKV) sowie 41 Std nerven mich und auch da habe ich bereits mehrfach Petitionen unterstützt, mich jahrelang in der Gewerkschaft versucht. Nur einer alleine kann nun mal leider nicht viel ausrichten. Auch hier ist ja niemand "auf meiner Seite" udn will etwas ändern.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 27.10.2021 11:04
Na ist doch super - du hast die Probleme (Bezahlung, Höhe PKV, Arbeitszeit) erkannt und festgestellt, dass du daran nichts ändern kannst.

Weiterhin hast du deine Wissenslücke hinsichtlich des Nutzens deiner Qualifikation für die sonstige Arbeitswelt außerhalb des Beamtentums erkannt.

Da wäre es doch naheliegend, diese Wissenlücke zu beseitigen und in einem Angestellten- oder sonstigen Arbeitsverhältnis die genannten Probleme auf einen Schlag zu lösen!
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: gerzeb am 27.10.2021 11:11
Korrekt, da ich in der freien Wirtschaft ja auch leider über keine Qualifizierung verfüge für einen Beruf.
Du glaubst also, dass deine Ausbildung dich nur Beamter sein lassen kann?
Bzw. du nirgends eine Angestelltentätigkeit ausüben kannst?

Welche Probleme gibt es denn sonst noch so mit dem Beamtenstatus aus deiner Sicht?
(bzgl. der 41 h anstelle der 40h wie der Rest der Welt muss du halt noch bis 55 warten).

Ich wüsste nicht wo man mit einem BA Laws in der freien Wirtschaft "gebraucht" wird? Irgendeine Stelle kann man sicherlich bekommen, nur man würde als ungelernte Kraft gelten und dementsprechende Bezahlung erhalten.

In meinem Umfeld arbeiten tatsächlich die meisten maximal 39 Std , tendenziell eher weniger.
Man kann keine 41 Std. konzentriert arbeiten, und ich brauche die 41 Std. auch meist nicht um mein Pensum zu erfüllen.
Schön wäre auch Abschaffung der PKV bzw Wahl (so wie in HH, aber auch für "Bestandsbeamte"). Unterstützung bei Teilzeit wenn man Eltern wird, da man dort ja wirklich einen finanziellen Nachteil hat durch die PKV.

@ Organisator: Ich habe nie über die Pension gemeckert, lediglich angemerkt, dass diese sehr wahrscheinlich auch weiter gekürzt wird in den nächsten 30 Jahren. Pension/Rente interessieren mich aktuell nicht. Da ticke ich sicherlich auch anders als der Durchschnittsverwaltungslurch ;)

Lediglich die Bezahlung und die immensen Kosten einer 50% PKV (Freunde zahlen lediglich 300€ für 100% PKV) sowie 41 Std nerven mich und auch da habe ich bereits mehrfach Petitionen unterstützt, mich jahrelang in der Gewerkschaft versucht. Nur einer alleine kann nun mal leider nicht viel ausrichten. Auch hier ist ja niemand "auf meiner Seite" udn will etwas ändern.

Höre ich da ein Mimimimi?  ::)
Ätzend... Das Beamtentum ist nunmal ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis. Als Berufssoldat braucht man auch nicht zu heulen, wenn man ins Ausland soll. Bewirb dich extern auf Stellen für Tarifbeschäftigte und lass dich  im Falle einer erfolgreichen Bewerbung aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Wenn du keine 41 Std. arbeiten möchtest reduziere deine Stunden. Sofern man keine Alternative hat (als ungelernte Kraft in der p.W.) braucht man sich auch nicht über die Besoldung beschweren. Und machen wir uns nichts vor- in vielen Konstellationen sind Beamte gegenüber den Angestellten im finanziellen Vorteil.

Wenn alles scheiße ist, ist es an dir gelegen etwas zu ändern.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 27.10.2021 11:30
Schaue laufend nach anderen Stellen, v.a. in Niedersachsen (=nur noch 40Std). Ich würde sofort meine Stunden auf 35 reduzieren. Sitzt aber finanziell nicht drin bei der hohen PKV, die auch noch steigt 2022. Zumal auch solch ein Antrag abgelehnt würde aufgrund von derzeit 2 fehlenden SB.
Könnte ich es mir finanziell erlauben, würde ich tatsächlich nochmal neu starten in der PW. Funktioniert nur leider nicht mit einem Azubigehalt.

Und ja- in bestimmten Konstellationen und zb für Lehrer (da mind. A12/13) lohnt es sich eher Beamter zu sein. Über finanzielle Vor- und Nachteile kann man viel reden, denn es kommt natürlich auf die jeweilige Besoldung / Situation an. Wie hier ja aber auch mehrfach genannt- man hat keinen Anspruch auf Beförderung und kann auf einer A12 Stelle mit einer A10 Besoldung verschimmeln. Wohingegen der Angestellte dies nicht fürchten muss und Jahr für Jahr mehr verdient.

Ich weiß ja was andere verdienen die nicht studiert haben, die nur 38 Std arbeiten und die sind auch immer erschrocken wenn sie erfahren, dass ich 41 Std muss und was ich dafür bekomme. Mimimimi hin oder her. Ich habe auch verstanden, dass hier niemand Verständnis dafür hat :) Somit werde ich schauen, ob ich eine Lösung finde. Im Zweifel habe ich dann eh irgendwann eine Psychoerkrankung wenn das so weiter geht und habe dann Zwangsurlaub.
Danke für eure netten Antworten.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 27.10.2021 13:34
Wohingegen der Angestellte dies nicht fürchten muss und Jahr für Jahr mehr verdient.
Der Angestellte verdient nicht Jahr für Jahr mehr Geld, dass ist ein Irrtum.
Er steigt in den Stufen genauso (oder weniger schnell) auf wie der Beamte.
Ich wüsste nicht wo man mit einem BA Laws in der freien Wirtschaft "gebraucht" wird?
und offensichtlich hast du dich auch nicht nicht ernsthaft umgeschaut.
Also ich sehe da immer wieder jede Menge Angebote, auch im öD und auch in der pW.
Probiere es doch mal mit StepStone etc.
Und wenn man auf einer A12 Stelle als A10er verschimmelt, dann nur weil man unterirdische Beurteilungen erhalten hat.
Also ist diese These eher eine Legende, als reales Beamten dar sein.
Das längste was ich bisher erlebt habe war ein 13er, der als A12 12,5 Jahre den Job machen durfte um dann 3 Jahre vor der Pension doch noch den RR zu bekommen.

Und dir sollte klar sein, dass du E9b als Angestellter bekommen würdest, stehst also finanziell ganz gut da, bist dir dessen aber nicht bewusst, erst recht wenn du dann erstmal A11/A12 bist.

Zitat
Ich weiß ja was andere verdienen die nicht studiert haben, die nur 38 Std arbeiten und die sind auch immer erschrocken wenn sie erfahren, dass ich 41 Std muss und was ich dafür bekomme.
Brutto oder Netto.
Abzüglich PKV beim Beamten und BU/KV/RV beim Angestellten?


Wo ich absolut bei dir bin:
PKV (bin ja auch in der PKV) ist eine Belastung, wenn man Teilzeit arbeiten will.

Also fassen wir zusammen:
a) Deine Bezahlung ist dir zu gering(obwohl du mittelfristig sicherlich min eine A11 erhalten kannst / ich kenne nirgends Beamte, die nicht selbstverschuldet in der A10 geblieben sind)
vergisst aber dass ein TBler in bei deiner Tätigkeiten maximal idR E9b erhält.
Dass vergleiche mal monetär und bekomme ein zufriedenes Gesicht, trotz höhere PKV Kosten (wobei mir immer noch nicht klar ist warum du da sooo hoch liegst), dafür weniger andere KV,BU,RVs die der TB abschließen muss um auf dein Absicherungsniveau zu kommen.
b) PKV zu teuer, aber du bist noch nicht in den Basis tarifgewechselt, oder?
Zwangs PKV für Beamte ist in der Tat nachteilig bei Teilzeit.
Da bin ich bei dir: Wahlfreiheiten zwischen den PKVen wäre angebracht und Öffnung für die Beamte in die GKV auch.
c) 41h ja da sollte alle mal auf 40h runter, schon ärgerlich. Andererseits, da sagst du ja selbst: Es ist ja nicht eingeforderte Arbeitszeit, sondern lästige Anwesenheitszeit.

d)-> Es gibt sie die Jobs außerhalb der Beamtenschaft, die einen BA Laws suchen: Es scheint nur, dass du kein Risiko eingehen willst oder nicht richtig kuckst.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.11.2021 09:30
Hallo WasDennNun.

"Der Angestellte verdient nicht Jahr für Jahr mehr Geld, dass ist ein Irrtum.
Er steigt in den Stufen genauso (oder weniger schnell) auf wie der Beamte."
-> das war so auch nicht gemeint, sondern die Angestellten haben durch die Gewerkschaft immer direkt die Erhöhungen und bekommen sofort das Geld was zusteht (z.B. E10), der Beamte muss auf A10, 11, 12 eine ganze Weile warten. In dieser Zeit verdient der angestellte Kollege mehr und bekommt zudem Weihnachtsgeld.


Zum Thema Job in der freien Wirtschaft- welche Jobs kann man denn als BA Laws machen? Gib mir da gerne einen Tipp. Und ich gehe das Risiko gern ein wenn es sich lohnt. Ich bin da nicht so auf Sicherheit bedacht, dachte das sei klar geworden.

Und als Angestellter kann man sich ebenso auf E10 Stellen bewerben wie die Beamten auf die A11? Meine Stelle wäre übrigens eine 9c. Und ich habe Kolleginnen mit E8 Stufe 4 die netto mehr haben als ich am Ende.
Bei den Vergleichen im Bekanntenkreis spreche ich immer vom netto. Brutto kann man ja schlecht vergleichen.

PKV ist nun mal so hoch wie sie ist. Kann ich ja bedauerlicherweise nicht ändern. Ich zahle durch den Riskozuschlag 100€ mehr. Ich habe in meinem Paket weder Chefarztbehandlung , noch Einzelzimmer. Ich kann da nichts groß kürzen ohne schlecht dazustehen. Warum ich soooo viel zahlen muss weiß ich auch nicht. Die anderen die ich kenne, die auch in der Debeka sind zahlen aber auch zwischen 280 und 330... Wo ich ja ohne den Zuschlag auch etwa liegen würde.
Im Studium waren  2 die so einen ultra billig abgespeckten Tarif hatten, der, solange man kerngesund ist und fast nie zum Arzt muss, super ist. Sobald man aber was hat ist so ein Tarif fatal.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 09:42
Zum Thema Job in der freien Wirtschaft- welche Jobs kann man denn als BA Laws machen? Gib mir da gerne einen Tipp. Und ich gehe das Risiko gern ein wenn es sich lohnt. Ich bin da nicht so auf Sicherheit bedacht, dachte das sei klar geworden.

Schau mal auf Berufenet von der Arbeitsagentur. Da gibt es alle Berufsbilder, auch für den BA Laws. Ansonsten rege ich mal an, dir selber Gedanken zu machen, was du so machen willst und dich daran zu orientieren.
Kleiner Tipp - so ziemlich jeder größerer AG hat eine Verwaltungsabteilung, die das gleiche macht wie im öD.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: gerzeb am 02.11.2021 10:07
In dieser Zeit verdient der angestellte Kollege mehr und bekommt zudem Weihnachtsgeld.

Und als Angestellter kann man sich ebenso auf E10 Stellen bewerben wie die Beamten auf die A11? Meine Stelle wäre übrigens eine 9c. Und ich habe Kolleginnen mit E8 Stufe 4 die netto mehr haben als ich am Ende.
Bei den Vergleichen im Bekanntenkreis spreche ich immer vom netto. Brutto kann man ja schlecht vergleichen.

Wir bekommen auch "Weihnachtsgeld". Monatlich in den Bezügen integriert...
E 8 / 4 mehr? Wie geht das denn?
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.11.2021 10:12
Zum Thema Job in der freien Wirtschaft- welche Jobs kann man denn als BA Laws machen? Gib mir da gerne einen Tipp. Und ich gehe das Risiko gern ein wenn es sich lohnt. Ich bin da nicht so auf Sicherheit bedacht, dachte das sei klar geworden.

Schau mal auf Berufenet von der Arbeitsagentur. Da gibt es alle Berufsbilder, auch für den BA Laws. Ansonsten rege ich mal an, dir selber Gedanken zu machen, was du so machen willst und dich daran zu orientieren.
Kleiner Tipp - so ziemlich jeder größerer AG hat eine Verwaltungsabteilung, die das gleiche macht wie im öD.

Danke, da werde ich dann nochmal intensiver nachgucken!
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.11.2021 10:21
In dieser Zeit verdient der angestellte Kollege mehr und bekommt zudem Weihnachtsgeld.

Und als Angestellter kann man sich ebenso auf E10 Stellen bewerben wie die Beamten auf die A11? Meine Stelle wäre übrigens eine 9c. Und ich habe Kolleginnen mit E8 Stufe 4 die netto mehr haben als ich am Ende.
Bei den Vergleichen im Bekanntenkreis spreche ich immer vom netto. Brutto kann man ja schlecht vergleichen.

Wir bekommen auch "Weihnachtsgeld". Monatlich in den Bezügen integriert...
E 8 / 4 mehr? Wie geht das denn?

Ja, das Weihnachtsgeld ist reingerechnet, aber bei den Angestellten kommt es noch on top und das macht schon einiges aus.
Netto E8 Stufe 5 (pardon vertan in der Stufe) = 2.160€ netto plus Weihnachtsgeld von umgerechnet auf den Monat von etwa 150€ = 2.310€
Und ebenfalls nicht ganz korrekt- es ist nicht mehr, aber fast genauso viel wie mein Netto (nach Abzug PKV =2.350) und das bei A10
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 10:35
Danke, da werde ich dann nochmal intensiver nachgucken!

Noch konkreter:

Schau, worauf du Bock hast und was du kannst. Den meisten Arbeitgeber ist Motivation und Können wichtiger als eine ganz bestimmte Qualifikation. Und da du einen Hochschulabschluss hast, kannst du verargumentieren, auf welchem Niveau und ich welchen Bereichen du dich in Themen einarbeiten kannst.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 02.11.2021 10:37
In dieser Zeit verdient der angestellte Kollege mehr und bekommt zudem Weihnachtsgeld.
Das ist ein Irrtum. Dein JSZ ist auf Monatszahlung umgestellt.
Zitat
Zum Thema Job in der freien Wirtschaft- welche Jobs kann man denn als BA Laws machen? Gib mir da gerne einen Tipp. Und ich gehe das Risiko gern ein wenn es sich lohnt. Ich bin da nicht so auf Sicherheit bedacht, dachte das sei klar geworden.
https://www.stepstone.de/5/ergebnisliste.html?what=Laws&searchOrigin=Resultlist_top-search

Mal so als Einstieg.

Zitat
Und als Angestellter kann man sich ebenso auf E10 Stellen bewerben wie die Beamten auf die A11? Meine Stelle wäre übrigens eine 9c. Und ich habe Kolleginnen mit E8 Stufe 4 die netto mehr haben als ich am Ende.
Interessant. Welches Netto.
Du steuerklasse 6 sie steuerklasse 3?
Du vor oder nach PKV Abzug?
Sie vor oder nach BU,KV,RV Zusatzversicherungen Abzug?
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 02.11.2021 10:45
e8s5: 27445
s6 27954

a10s2 29989€
a10Endstufe 38418€

E10: 36116€
E11: 38331€

Wie gesagt, dass was du an PKV Abzügen hast, dass hat der Tarifler an KV Zusatz, RV Zusatz und die teure BU
min doppelt soviel an Abzügen, damit man auf die ungefähr gleiche Versorgungslage kommt.

Fazit: A10 bekommt mehr als ein E11er netto
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.11.2021 15:10
e8s5: 27445
s6 27954

a10s2 29989€
a10Endstufe 38418€

E10: 36116€
E11: 38331€

Wie gesagt, dass was du an PKV Abzügen hast, dass hat der Tarifler an KV Zusatz, RV Zusatz und die teure BU
min doppelt soviel an Abzügen, damit man auf die ungefähr gleiche Versorgungslage kommt.

Fazit: A10 bekommt mehr als ein E11er netto

Ich rede natürlich jeweils vom Netto bei mir nach Abzug PKV und beim Angestellten ist ja alles abgezogen beim Netto.  Lohnsteuerklasse 1 war mein Beispiel oben.
Ich 2.350 ; E8 Stufe 5: 2.310
Ich: BA Abschluss gD, E8 Ausbildung mD
-> und auf die paar Euro Unterschied kommt es da auch nicht an. E8 und A10 und am Ende kommt fast dasselbe raus... schon bisschen traurig :(
Nicht jeder schließt BU und Zusatzversicherungen ab (die ja auch unterschiedlich teuer sind), und die sind in der Rechnung ebenso wenig drin wie die Differenz mit 39 zu 41 Stunden.

Und ich weiß, dass das Weihnachtsgeld monatlich eingerechnet wurde. Habe es ja miterlebt :D Anfangs gab es das auch noch als Jahressonderzahlung.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.11.2021 15:13
Danke, da werde ich dann nochmal intensiver nachgucken!

Noch konkreter:

Schau, worauf du Bock hast und was du kannst. Den meisten Arbeitgeber ist Motivation und Können wichtiger als eine ganz bestimmte Qualifikation. Und da du einen Hochschulabschluss hast, kannst du verargumentieren, auf welchem Niveau und ich welchen Bereichen du dich in Themen einarbeiten kannst.

Hmm so habe ich das noch nie gesehen... sollte ich einfach mal versuchen. Bewerben und schauen, ob man eingeladen wird.  :)
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 15:35
Hmm so habe ich das noch nie gesehen... sollte ich einfach mal versuchen. Bewerben und schauen, ob man eingeladen wird.  :)

und wenn ich noch weiter klugscheissen soll - nicht bewerben und eingeladen werden, sondern anrufen und mit nem Lebenslauf in der Hand hingehen
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 02.11.2021 15:51
Ich rede natürlich jeweils vom Netto bei mir nach Abzug PKV und beim Angestellten ist ja alles abgezogen beim Netto.  Lohnsteuerklasse 1 war mein Beispiel oben.
Ich 2.350 ; E8 Stufe 5: 2.310
Ich: BA Abschluss gD, E8 Ausbildung mD
Also Äpfel und Birne verglichen.
Guckst du oben:
Vom Netto (ohne PKV und ohne BU und ohne notwendige Zusatz RV und ohne notwendige Zusatz KV)
Hat der Angestellte E11 weniger als der NRW A10er in der jeweiligen Endstufe (was ja der Großteil des Daseins ist).

Natürlich kann man argumentieren, dass du PKV zahlen musst und der TBler nicht BU/RV/KV abschließen muss.

Aber dann braucht man auch nichts miteinander zu vergleichen, weil eben Apfel und Birne.

Zitat
-> und auf die paar Euro Unterschied kommt es da auch nicht an. E8 und A10 und am Ende kommt fast dasselbe raus... schon bisschen traurig :(


Davon ab:
Nach dem Rechner hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2021&g=A_10&s=2&stkl=1&r=&kk=15.5&z=100&zkf=&f=0&zulage=&zulageid=&stj=2021&zv=VBL
Ist A10 S2 in nrw   2499.15 €

Bist du Teilzeit? Oder doch nicht NRW? oder wo kommt der Unterschied her?

Von daher kann ich deine Rechnung leider nicht nachvollziehen.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 02.11.2021 16:35
Hmm so habe ich das noch nie gesehen... sollte ich einfach mal versuchen. Bewerben und schauen, ob man eingeladen wird.  :)

und wenn ich noch weiter klugscheissen soll - nicht bewerben und eingeladen werden, sondern anrufen und mit nem Lebenslauf in der Hand hingehen

Wer macht denn sowas bei großen Konzernen? Bei der kleinen Firma nebenan kann ich mir das vorstellen, aber sonst... hmm :D


@wasdennnun

Finde schon, dass man das vergleichen kann. Ich muss die PKV zahlen, genauso wie der Angestellte die Abgaben KV,RV etc zahlen muss. Was dann über bleibt ist netto und alles was man zusätzlich abschließt, ist ja Privatvergnügen. BU im öD kenne ich auch eher nicht. Habe vorhin mal bisschen gefragt, hatte von 8 Leuten nur einer.

Und 2.350 sind bei mir nach Abzug der PKV (also mein Netto). . . Du schreibst vom Netto vor Abzug PKV
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 02.11.2021 16:52
Wer macht denn sowas bei großen Konzernen? Bei der kleinen Firma nebenan kann ich mir das vorstellen, aber sonst... hmm :D

Dann solltest du dein Vorstellungsvermögen etwas durch praktische Erfahrung erweitern ;)
Auch in großen Konzernen sind auch die kleinen Chefs häufig budgetverantwortlich und geben der Personalabteilung den Auftrag, eine bestimmte Person einzustellen. Weil sie nämlich selber entscheiden, ob und wen sie wollen und ob sie sich das leisten können. Un bei nem Laden von 50-100 Mann entscheidet eh der Chef.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 02.11.2021 17:42
@wasdennnun

Finde schon, dass man das vergleichen kann. Ich muss die PKV zahlen, genauso wie der Angestellte die Abgaben KV,RV etc zahlen muss. Was dann über bleibt ist netto und alles was man zusätzlich abschließt, ist ja Privatvergnügen. BU im öD kenne ich auch eher nicht. Habe vorhin mal bisschen gefragt, hatte von 8 Leuten nur einer.

Und 2.350 sind bei mir nach Abzug der PKV (also mein Netto). . . Du schreibst vom Netto vor Abzug PKV
Ok, wenn du es so sehen willst.
(Du bezahlst 500€ KV? oder bist du noch nicht Stufe 6, was ja der Stufe 5 im TV-L von der Beschäftigungszeit her entspricht)


Fazit: du hast netto monatlich weniger als der E8er, da du in der Endstufe Rund 9500€ jährlich für die PKV ausgeben musst, bekommst dafür aber auch mehr Leistungen geboten, die du nicht abwählen kannst.

Dafür hat der E11er im Verlauf seines Lebens Netto weniger Geld zur Verfügung (gehabt).

Ich hoffe du findest eine schöne Stelle in der fW damit dein Seelenheil in Balance kommt.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 03.11.2021 12:28
@wasdennnun

Finde schon, dass man das vergleichen kann. Ich muss die PKV zahlen, genauso wie der Angestellte die Abgaben KV,RV etc zahlen muss. Was dann über bleibt ist netto und alles was man zusätzlich abschließt, ist ja Privatvergnügen. BU im öD kenne ich auch eher nicht. Habe vorhin mal bisschen gefragt, hatte von 8 Leuten nur einer.

Und 2.350 sind bei mir nach Abzug der PKV (also mein Netto). . . Du schreibst vom Netto vor Abzug PKV
Ok, wenn du es so sehen willst.
(Du bezahlst 500€ KV? oder bist du noch nicht Stufe 6, was ja der Stufe 5 im TV-L von der Beschäftigungszeit her entspricht)


Fazit: du hast netto monatlich weniger als der E8er, da du in der Endstufe Rund 9500€ jährlich für die PKV ausgeben musst, bekommst dafür aber auch mehr Leistungen geboten, die du nicht abwählen kannst.

Dafür hat der E11er im Verlauf seines Lebens Netto weniger Geld zur Verfügung (gehabt).

Ich hoffe du findest eine schöne Stelle in der fW damit dein Seelenheil in Balance kommt.

Nein, 400 (übrigens B30,B20K,BC,KHT) und ich binaktuell noch in Stufe 4. Und ja- ich weiß, dass die Stufe der Kollegin in E8 nicht meiner Stufe entspricht- jedoch trotzdem ernüchternd, dass ein E8er kaum weniger hat. Man beachte auch noch die 150€ KDP der Beihilfe.

Und deine Rechnung mit dem E11 kann ich leider auch nicht nachvollziehen. Angestellte haben netto mehr. Dies trifft noch mehr auf die zu, die in TZ arbeiten und das sind bei unserer Behörde fast die Hälfte, da der Frauenanteil extrem hoch ist (65%). Dabei haben wir aber insgesamt nur einen Beamtenanteil von 25%.
Ich bin offensichtlich kein "geborener" Staatsdiener mit Leib und Seele und finde das alles einfach nur dämlich mit der Bezahlung. Kannste machen nix. Werde mich umsehen in der fW und hoffen, dass ich da was bekomme. Viel Auswahl gibt es jedoch nicht (auch wenn ich den Tipp von Organisator und auch den Link angesehen habe). Die meisten Stellen waren irgendwo in Deutschland, aber nicht hier :D

Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 03.11.2021 14:10
Nein, 400 (übrigens B30,B20K,BC,KHT)
Dann hast du also doch wesentlich mehr als die vergleichbaren EG9ber merkst es nur nicht.
Ja, PKV kostet bei dir ne Menge Geld. Ob und wie man dran drehen könnte und sich auf ein GKV Niveau runterschrauben kann sei dahingestellt. Auch hier beschleicht mich das Gefühl , dass du blauäugig und uniformiert in irgendwelche Falle getapst bist.
Aber durch den Basis Tarif wird da nicht mehr viel Steigerung möglich sein.
Ich zahle als Angestellter in der PKV übrigens nur zwischen 133€ (keine Kostenversucht) und 290€ (alle Rechnungen bezahlen lassen), inkl. Lohnfortzahlungsanteil.  In der GKV wäre es 375€. Sehr ungerecht dieses System.
Zitat
und ich binaktuell noch in Stufe 4. Und ja- ich weiß, dass die Stufe der Kollegin in E8 nicht meiner Stufe entspricht- jedoch trotzdem ernüchternd, dass ein E8er kaum weniger hat. Man beachte auch noch die 150€ KDP der Beihilfe.
Ja, es ist natürlich ernüchternd, dass du erst "kurz" dabei bist und die langjährige Kollegin fast das gleich hat wie du.
Also um so mehr Apfel und Birne.

Zitat
Und deine Rechnung mit dem E11 kann ich leider auch nicht nachvollziehen.
ja kann ich mir vorstellen, weil du eben nicht das Gesamte Paket sehen willst oder kannst und nur die vermeintlich negativen Seiten erkennen willst oder kannst.

Und dazu neigst den Apfel mit der Birne zu vergleichen, da kann man natürlich frustriert sein.
Die Netto Lohnzahlen habe ich oben gepostet, wenn du sie nicht verstehst, ist es schade.
Wenn du der Meinung bist, dass du keine A11 A12 erreichen wirst, sei es drum.
Wenn du dann als Angestellter krank bist, wirst du den Vorteil des Beamten herbei wünschen und wenn du dann deine Rente bekommst, wirst du auch wieder Jammern. Und wenn du beim Arzt als GKVler rumsitzt, dann ...
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 04.11.2021 07:31
Ich weiß leider nicht in welche Tabellen du guckst....
E9C (was meine Stelle bei den Angestellten hier ist, du redest immer von 9b) in Stufe 3 (was dann von der Dienstzeit meiner Stufe 4 entspricht) = 2.353€ netto plus 150€ Weihnachtsgeld = mehr als ich bekomme.
E8 bekommt netto in Stufe 3 2.020€ plus Weihnachtsgeld = nicht viel weniger als ich im gD

Ich war ja vorher mein ganzes Leben in der GKV und habe es nie als schlecht(er) empfunden. Eher sogar im Gegenteil, weil man nur die Karte abgibt und sonst nichts mit dem Mist zu tun hat.Als PKVler habe ich oft genug etwas selbst zahlen müssen weil manchen Ärzten scheiß egal ist, dass die Beihilfe eben nicht alles zahlt.
Ja, man bekommt schneller Termine im Zweifel, aber ich habe es vorher auch überlebt. Hätte kein Problem in die GKV zu gehen. Wenn man dort mehr will, kann man ja was abschließen.

Die Debeka ist leider (glaub als einzige PKV) so scheiße, dass die Vorsorgeuntersuchungen inkl. Zahnarzt (was für PKVler auch sauteuer ist - Zahnreinigung GKV 80€ vs. PKV >200€) voll anrechnet, sodass man gar keine Chance hat etwas zurück zu bekommen an Beitrag. Frauen noch wenigeer als Männer, da die bekanntlich mehr zum Arzt gehen (müssen).
Angesichts der Tatsache, dass die PKV für exakt dieselben Leistungen beim Arzt 2,3mal mehr zahlen muss, ist es natürlich auch kein Wunder, dass die immer weiter erhöhen. Hatte gestern auch die nette Post mit dem tollen Covid Zuschlag im Briefkasten. Und einfach mal eben alle Zusätze kippen und nur Basisabsicherung zu machen ist natürlich etwas worüber man sehr genau nachdenken muss und wovon eigentlich immer abgeraten wird, runter geht immer, aber rauf dann im Zweifel nicht mehr.

Und ja für den Falle eines Falles, der wieviele Personen betrifft im Leben (>6 Wochen krank), ist Beamtendasein netter. Das sehe ich aber tatsächlich als einzigen Vorteil für den Fall das.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 04.11.2021 08:21
"Aber durch den Basis Tarif wird da nicht mehr viel Steigerung möglich sein.
Ich zahle als Angestellter in der PKV übrigens nur zwischen 133€ (keine Kostenversucht) und 290€ (alle Rechnungen bezahlen lassen), inkl. Lohnfortzahlungsanteil.  In der GKV wäre es 375€. Sehr ungerecht dieses System.[/quote]" (Ich bin einfach zu blöd zum zitieren einzelner Teile :D)

Bei welcher PKV bist du denn und wieso bist du überhaupt PKV wenn du angestellt bist? Du bekommst doch dann auch keine Beihilfe oder doch?
Die Debeka ist einfach teuer... das günstigste was ich von anderen höre, die aber dann natürlich auch keinen Zuschlag zahlen so wie ich, sind so 260€ aktuell. Durchschnitt Debeka liegt aber tatsächlich eher bei 300€. Und ja, ich wurde damals bei der DBV leider grottenschlecht beraten, sonst wäre ich jetzt dort und würde zumindest 100€ weniger zahlen. Wechsel ist aber nicht mehr möglich (hatte ich vor 2 Jahren versucht).
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 04.11.2021 08:54
Bei welcher PKV bist du denn und wieso bist du überhaupt PKV wenn du angestellt bist? Du bekommst doch dann auch keine Beihilfe oder doch?


.. echt jetzt? so ein ganz bischen mit Gesetzen kennst du dich aber schon aus. Stichwort Beitragsbemessungsgrenze? SGB V ?
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 04.11.2021 09:23
Bei welcher PKV bist du denn und wieso bist du überhaupt PKV wenn du angestellt bist? Du bekommst doch dann auch keine Beihilfe oder doch?


.. echt jetzt? so ein ganz bischen mit Gesetzen kennst du dich aber schon aus. Stichwort Beitragsbemessungsgrenze? SGB V ?

Zum einen habe ich nicht dich gefragt und zum anderen - wieso zum Kuckuck sollte ich mich mit dem SGB auskennen??? Hatte ich nicht mal im Studium. Womit man auch wieder beim Thema ist- wieso meinst du, dass man ALLES wissen muss nur weil man im öD arbeitet? Ein Rechtsanwalt kennt sich auch nicht überall aus obwohl er sogar Jura studiert hat. Oh my godness
Ich weiß zwar, dass es eine Grenze gibt, konnte mir bei lediglich 375€ GKV die zu zahlen wäre, aber nicht vorstellen, dass diese bereits erreicht ist!
Also erneut die Frage an WasDennNun - wieso weshalb warum und welche PKV (mit welchen Leistungen)?
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 04.11.2021 09:51

Zum einen habe ich nicht dich gefragt und zum anderen - wieso zum Kuckuck sollte ich mich mit dem SGB auskennen??? Hatte ich nicht mal im Studium. Womit man auch wieder beim Thema ist- wieso meinst du, dass man ALLES wissen muss nur weil man im öD arbeitet? Ein Rechtsanwalt kennt sich auch nicht überall aus obwohl er sogar Jura studiert hat. Oh my godness
Ich weiß zwar, dass es eine Grenze gibt, konnte mir bei lediglich 375€ GKV die zu zahlen wäre, aber nicht vorstellen, dass diese bereits erreicht ist!
Also erneut die Frage an WasDennNun - wieso weshalb warum und welche PKV (mit welchen Leistungen)?

Tja, so ist es nunmal in einem Forum. Da erhält man auch ungefragt zielführende Antworten. Und Anregungen, mal über den Tellerrand hinauszuschauen, ohne "alles" wissen zu müssen.
Von einem Beamten im gD würde ich auch erwarten, nach Tipps in eine bestimmte Richtung sich selbst die notwendigen Informationen zu beschaffen. Google usw. macht einem das auch wirklich leicht.

Aber gut, Erwartungen können divergieren.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 04.11.2021 10:29
"Aber durch den Basis Tarif wird da nicht mehr viel Steigerung möglich sein.
Ich zahle als Angestellter in der PKV übrigens nur zwischen 133€ (keine Kostenversucht) und 290€ (alle Rechnungen bezahlen lassen), inkl. Lohnfortzahlungsanteil.  In der GKV wäre es 375€. Sehr ungerecht dieses System." (Ich bin einfach zu blöd zum zitieren einzelner Teile :D)

Bei welcher PKV bist du denn und wieso bist du überhaupt PKV wenn du angestellt bist? Du bekommst doch dann auch keine Beihilfe oder doch?
Die Debeka ist einfach teuer... das günstigste was ich von anderen höre, die aber dann natürlich auch keinen Zuschlag zahlen so wie ich, sind so 260€ aktuell. Durchschnitt Debeka liegt aber tatsächlich eher bei 300€. Und ja, ich wurde damals bei der DBV leider grottenschlecht beraten, sonst wäre ich jetzt dort und würde zumindest 100€ weniger zahlen. Wechsel ist aber nicht mehr möglich (hatte ich vor 2 Jahren versucht).
Ich bin in der PKV, weil ich so viel Geld verdiente, so dass ich die Wahl hatte.
Und nein es gibt keine Beihilfe, meine PKV muss 100% der Kosten tragen.
Ich bin bei der Hanse Merkur im ProFit Tarif (daher Schwankungen wieviel ich tatsächlich zahlen muss, quasie dynamischer Eigenanteil)

Und einmal mehr zeigst du dein Uninformiertheit und dass es gut ist, sich zu informieren.

Fazit:
Nur weil du sehr viel für die PKV zahlst, muss das Beamtensystem mit Beihilfe und PKV nicht schlecht sein.
Und ja, ich fände es auch wesentlich besser, wenn ALLE Menschen die freie Wahl zwischen PKV und GKV zu gleichen Konditionen  zum Beginn ihrer Berufskarrierere hätten.
(Aber natürlich nicht hin und her springen dürfen, damit hat sich ja früher die PKV "gesund gestossen")
Sprich Beihilfesystem abschaffen. Dienstherr/AG zahlt jeweils quasie 50% zur Versicherung dazu.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 04.11.2021 10:32
Ich weiß leider nicht in welche Tabellen du guckst....
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2021&g=E_8&s=6&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=

Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 04.11.2021 10:36
Ich weiß leider nicht in welche Tabellen du guckst....
E9C (was meine Stelle bei den Angestellten hier ist, du redest immer von 9b) in Stufe 3 (was dann von der Dienstzeit meiner Stufe 4 entspricht) = 2.353€ netto plus 150€ Weihnachtsgeld = mehr als ich bekomme.
E8 bekommt netto in Stufe 3 2.020€ plus Weihnachtsgeld = nicht viel weniger als ich im gD
Wieviel Jahre bist du schon im Dienst?
In welchem Alter wurdest du verbeamtet?
In welchem Alter hast du die PKV abgeschlossen (da du ja schreibst, dass du lange in der GKV warst.)
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 04.11.2021 12:05
Ahh du guckst im TV-L , bei uns ist aber TVöD. Daher die Unterschiede.

Und ja, ich war über meine Eltern immer in der GKV und erst mit Beamter auf W. in der PKV.
Dass du knapp 300€für 100% PKV zahlst und ich 400€ für 50% sagt doch auch schon viel über die Beihilfe Tarife bei den PKV aus...Abzocke ist das. Da ich in Stufe 4 bin, kannst du dir ja ausrechnen wie lange ich im Dienst bin ;)
Und ich informiere mich hier den halben Tag über alles mögliche, mehr als alle Kollegen, aber fürs Forum offenbar nicht gut genug. Da vergeht einem wirklich die Lust hier noch reinzuschauen weil man immer klein gemacht wird.

@Organisator: "Zielführend" ist sicher Ansichtssache. Und ich lag ja richtig damit, dass 375€ eben nicht bedeuten, dass die Grenze erreicht ist, sondern WasDennNun hatte diese mal erreicht und ist deshalb in der PKV. Eine Info die ich nicht wissen konnte, aber eben vermutet habe.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 04.11.2021 12:43
Ahh du guckst im TV-L , bei uns ist aber TVöD. Daher die Unterschiede.
Ja, weil tv-l oftmals schlechter zahlt als tvöd
insofern ist meine aussage dass du mehr netto geld hast / haben wirst als ein vergleichbarer eg10-eg11
um so richtiger
Zitat
Und ja, ich war über meine Eltern immer in der GKV und erst mit Beamter auf W. in der PKV.
nun in der zeit hatte ich auch kaum kontakte zu ärzten.
also mit ü50 nimmt das dann durchaus zu

Zitat
Dass du knapp 300€für 100% PKV zahlst und ich 400€ für 50% sagt doch auch schon viel über die Beihilfe Tarife bei den PKV aus...Abzocke ist das.
nein ein informations/denkfehler bei dir:
Ich zahle ~300 und mein ag ~300  =600€ und davon wird der arzt zu 100% bezahlt.
du 400 und die andere hälfte die beihilfe
Zitat
Da ich in Stufe 4 bin, kannst du dir ja ausrechnen wie lange ich im Dienst bin ;)
Ne kann ich nicht.
Anerkennungszeiten sind mir nicht bekannt.
und dein pkv eintrittsalter kann ja auch entscheidend für die höhe sein
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 05.11.2021 10:08
Da wären wir dann aber wieder bei Äpfel und Birnen. ich gucke ja für mich auch nicht beim Bund, sondern bei dem was für mich gilt. hier ist TVöD und damit vergleiche ich dann auch.

Achsoooo, ok war mir nicht bekannt, dass der AG 50% Anteil an der PKV übernimmt. Dachte das gilt ausschließlich für GKV.

:D sorry- aber das kann man ja nachgucken :P  sagt ihr mir doch hier auch ständig, dass ich ja wohl in der Lage sein muss etwas nachzulesen :D Werde mein Alter hier nicht nennen.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Wdd3 am 05.11.2021 11:19
:D Werde mein Alter hier nicht nennen.

Das brauchst du auch nicht allerdings solltest du dich dann auch nicht über mangelnde Informationsbereitschaft der anderen User beschweren bzw. bei unvollständigen Angaben musst du dir dein Wissen tatsächlich selbst erlesen.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 05.11.2021 13:16
Da wären wir dann aber wieder bei Äpfel und Birnen. ich gucke ja für mich auch nicht beim Bund, sondern bei dem was für mich gilt. hier ist TVöD und damit vergleiche ich dann auch.
Besoldungsstufe 4 (Also 4-6 Jahre dabei) bei dir Aktuell:
A10: 31956.64 - 4800: 27100€ Jahreseinkommen.
E8S3: 24742.21  o konträr: Nur 200€ monatlich Netto weniger als du!

E9c (was ja deiner Meinung nach Tarifliche Deiner Tätigkeiten entspricht): 28611.27
Der TBler bekommte Glatte 1500€ Jährlich mehr als du! 

BTW ist KHT in deinem Tarif verpflichtend?
Und ich zahle schon max. 3600€ pro Jahr, wo ist da der Fehler?
Ein GKV vergleichbarer Tarif kostet keine 4800€, also nicht das Beamten sein ist schuld, sondern dein Pech bei der PKV Wahl, dass du aktuell gefühlt weniger hast.
Frage: Wer wird bis zum Lebensende mehr Netto haben?

Hast also Recht, wenn man es nur auf deine individuelle tagesaktuelle, persönliche Situation betrachtet, sollte man da wirklich seinen Stelle zu einem TB wechseln.

Das holt man niemals als Beamter auf, wenn man in der A10 bleibt.
Auch nicht mit den 5-10% mehr an Netto während der Pension.
Bzw nur wenn man der TBler länger AU wird oder gar BU wird und keine teureren KV kosten hat, die man als GKVler selbst tragen muss. (Alles Dinge die mir bisher erspart blieben, bin also ein TB Gewinner)

Ach ja guckste Endstufe:
EG9c: 34748.52 Jahreseinkommen
A10:  38418.28 € Jahreseinkommen- unnötig teure 4800 PKV bei dir, weil da ja dinge drin sind, die nicht in der GKV drin sind, macht 33600, macht ein mehr von 1100€ pro Jahr in der Lebenszeit bis zur Pension/Rente für den mit 9c.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 08:27
Da wären wir dann aber wieder bei Äpfel und Birnen. ich gucke ja für mich auch nicht beim Bund, sondern bei dem was für mich gilt. hier ist TVöD und damit vergleiche ich dann auch.
Besoldungsstufe 4 (Also 4-6 Jahre dabei) bei dir Aktuell:
A10: 31956.64 - 4800: 27100€ Jahreseinkommen.
E8S3: 24742.21  o konträr: Nur 200€ monatlich Netto weniger als du!

E9c (was ja deiner Meinung nach Tarifliche Deiner Tätigkeiten entspricht): 28611.27
Der TBler bekommte Glatte 1500€ Jährlich mehr als du! 

BTW ist KHT in deinem Tarif verpflichtend?
Und ich zahle schon max. 3600€ pro Jahr, wo ist da der Fehler?
Ein GKV vergleichbarer Tarif kostet keine 4800€, also nicht das Beamten sein ist schuld, sondern dein Pech bei der PKV Wahl, dass du aktuell gefühlt weniger hast.
Frage: Wer wird bis zum Lebensende mehr Netto haben?

Hast also Recht, wenn man es nur auf deine individuelle tagesaktuelle, persönliche Situation betrachtet, sollte man da wirklich seinen Stelle zu einem TB wechseln.

Das holt man niemals als Beamter auf, wenn man in der A10 bleibt.
Auch nicht mit den 5-10% mehr an Netto während der Pension.
Bzw nur wenn man der TBler länger AU wird oder gar BU wird und keine teureren KV kosten hat, die man als GKVler selbst tragen muss. (Alles Dinge die mir bisher erspart blieben, bin also ein TB Gewinner)

Ach ja guckste Endstufe:
EG9c: 34748.52 Jahreseinkommen
A10:  38418.28 € Jahreseinkommen- unnötig teure 4800 PKV bei dir, weil da ja dinge drin sind, die nicht in der GKV drin sind, macht 33600, macht ein mehr von 1100€ pro Jahr in der Lebenszeit bis zur Pension/Rente für den mit 9c.

Ich wiederhole mich: Bei der DEBEKA zahlen alle die ich kenne nach den fetten Erhöhungen rund 300€, ich zahle 100€ mehr weil ich einen Risikozuschlag zahe, den mir jede andere PKV inzwischen auch aufbrummen würde (witzigerweise aber aus anderen gründen). KHT ist keine Pflicht, kostet aber auch nur 2,87€ , sodass ich dadurch ja nicht gerade eine fette Erparnis hätte. Auch da ist - meine Meinung- ein Fehler im System bei den offenbar nicht gleichen Aufnahmebedingungen und Verteilung von Risiken sowie dem fast unmöglichen Wechsel von PKV für Beamte. Mir wurde zb auch gesagt, dass allein die Tatsache, dass ich mal im MRT und CT war (ohne das hierbei jetzt iwas rasugekommen ist) mir einen Wechsel fast unmöglich macht. Ja sorry, wo leben wir denn. Erst muss man 3 Jahre aufpassen, dass man auch jakeinen Unfall hat oder eine längere Erkrankung, weil sonst die Probezeit verlängert wird (auch ein Nachteil) und dann muss man auch noch aufpassen, dass man bloß keine Untersuchungen macht die potentiell eine PKV abschrecken können. Über sowas muss man sich als Kassenpatient einfach keinen Kopf machen. Mal abgesehen davon, dass Ärzte auch gerne Privatpatienten abzocken und man dann am Ende 100€ selbst zahlen muss weil dei Beihilfe nö sagt.

Und es ist nicht meine Meinung, dass meine Stelle 9c ist, sondern eine Tatsache, denn sie wird genauso ausgeschrieben. Dementsprechend würde ich als TB auch E10 bekommen, wenn idie Stelle für Beamte A11 ist.  So ist es hier üblich (mag woanders ja nicht so sein, aber wie schon gesgat- ich schaue ja hier auf meine Situation und nicht auf den Bund oder sonst so). Dementsprechend würde der TBler bei erfolgreicher Bewerbung ja auch wieder im Vorteil sein- allein schon weil er nicht >1 Jahr auf die Beförderung warten muss.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 08:37
Mal abgesehen davon, dass Ärzte auch gerne Privatpatienten abzocken und man dann am Ende 100€ selbst zahlen muss weil dei Beihilfe nö sagt.

Bei deinem Arzt unterschreibst du in der Regel einen Behandlungsvertrag, in dem die Abrechnung nach GOÄ vereinbart wird. Wenn dann dein Arzt Positionen abrechnen will, die nicht GOÄ-konform sind, nimmst du die Argumente der Beihilfe und bittest den Arzt um Rechnungskorrektur bzw. zahlst nicht. So kannst du "Abzocke" leicht verhindern.

Und es ist nicht meine Meinung, dass meine Stelle 9c ist, sondern eine Tatsache, denn sie wird genauso ausgeschrieben. Dementsprechend würde ich als TB auch E10 bekommen, wenn idie Stelle für Beamte A11 ist.  So ist es hier üblich (mag woanders ja nicht so sein, aber wie schon gesgat- ich schaue ja hier auf meine Situation und nicht auf den Bund oder sonst so). Dementsprechend würde der TBler bei erfolgreicher Bewerbung ja auch wieder im Vorteil sein- allein schon weil er nicht >1 Jahr auf die Beförderung warten muss.

Wie kann denn eine nach 9c eingruppierte Tätigkeit nach E 10 bezahlt werden? Macht ihr das übertariflich?

Ansonsten was macht die Bewerbungslage - schon geeignete TV-Stellen gefunden?
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 11:05
Mal abgesehen davon, dass Ärzte auch gerne Privatpatienten abzocken und man dann am Ende 100€ selbst zahlen muss weil dei Beihilfe nö sagt.
Das passiert nur, wenn man sich etwas verkaufen lässt was man nicht wollte.

Ansonsten: Ja ich teile die Fundamentalkritik an die fehlende Möglichkeit, dass man als Bestandskunde nicht wirklich die PKV wechseln kann.
Hat aber nichts mit dem Beamtensystem per se zu tun.

Zitat
Und es ist nicht meine Meinung, dass meine Stelle 9c ist, sondern eine Tatsache, denn sie wird genauso ausgeschrieben.
Nein, da verstehst du noch nicht wie das Tarifsystem funktioniert:
Der TBler wird entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
zwischen Ax und Ey besteht NULL!! Also absolut kein Sachzusammenhang.
Zitat
Dementsprechend würde ich als TB auch E10 bekommen, wenn idie Stelle für Beamte A11 ist.
Nein, dass ist so absolut falsch.
Je nachdem was du als A11er für Tätigkeiten hast, kann das eine E8 sein oder aber auch eine E13

Zitat
So ist es hier üblich (mag woanders ja nicht so sein, aber wie schon gesgat- ich schaue ja hier auf meine Situation und nicht auf den Bund oder sonst so).
Ob es üblich ist, sprich also bei euch Über oder Untertarfilich bezahlt wird kann schon sein.
Daraus ergäbe sich dann aber als Angestellter kein Rechtsanspruch und könnte jederzeit korrigiert werden.
Zitat
Dementsprechend würde der TBler bei erfolgreicher Bewerbung ja auch wieder im Vorteil sein- allein schon weil er nicht >1 Jahr auf die Beförderung warten muss.
Und im Nachteil, weil er keine lebenslange Garantie für die E11 bekommt.
Das die Mehrheit dann lebenslang E11 bekommen ist natürlich eine glückliche Sache für sie, da sie dann Gesund durchs leben gekommen sind.
Aber diese Garantie ist halt beim Beamten mit eingepreist...ebenso der damit verbundene Anstieg der Pension, was ja auch bei einem Tarifbeschäftigten nicht der Fall ist, er bekommt für seine Vergangenheit nur die Rentenanteile der niedrigeren EG angerechnet.
Das könnte man ja auch mal einbringen in die Diskussion, wenn man ein Recht auf Beförderung im Statusamt als Analogie zum TB-Verfahren bei Beamten fordert.

So sind sie nun mal die Vor- und Nachteile
Beamter vs Angestellter
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 11:25
Mal abgesehen davon, dass Ärzte auch gerne Privatpatienten abzocken und man dann am Ende 100€ selbst zahlen muss weil dei Beihilfe nö sagt.

Bei deinem Arzt unterschreibst du in der Regel einen Behandlungsvertrag, in dem die Abrechnung nach GOÄ vereinbart wird. Wenn dann dein Arzt Positionen abrechnen will, die nicht GOÄ-konform sind, nimmst du die Argumente der Beihilfe und bittest den Arzt um Rechnungskorrektur bzw. zahlst nicht. So kannst du "Abzocke" leicht verhindern.

Und es ist nicht meine Meinung, dass meine Stelle 9c ist, sondern eine Tatsache, denn sie wird genauso ausgeschrieben. Dementsprechend würde ich als TB auch E10 bekommen, wenn idie Stelle für Beamte A11 ist.  So ist es hier üblich (mag woanders ja nicht so sein, aber wie schon gesgat- ich schaue ja hier auf meine Situation und nicht auf den Bund oder sonst so). Dementsprechend würde der TBler bei erfolgreicher Bewerbung ja auch wieder im Vorteil sein- allein schon weil er nicht >1 Jahr auf die Beförderung warten muss.

Wie kann denn eine nach 9c eingruppierte Tätigkeit nach E 10 bezahlt werden? Macht ihr das übertariflich?

Ansonsten was macht die Bewerbungslage - schon geeignete TV-Stellen gefunden?


Ich habe mich wegen solcher Rechnungen schon 2,3 mal mit Ärzten angelegt. Es wurde auch teils korrigiert, aber ich bin trozdem auf einigen Positionen hängen geblieben weil die Diagnose nicht zur Abrechnungsziffer passte (für die Beihilfe) und auch die vorherige Beihilfestelle allees mögliche gestrichen hat (selbst die Kanüle zum Blutabnehmen). Ich frage inzwischen immer explizit nach, ob die GKV die Leistungen zahlt oder frage im Zweifel vorher bei der Beihilfe an. Aber manche Ärzte sind da eben leider auch nicht so kooperativ und sagen, dass es korrekt abgerechnet ist und wenn die Beihilfe nicht zahlt, ist denen das egal. Die bekommen ihr Geld...

Ich sagte, dass meine A10 Stelle hier eine 9c Stelle ist (es gibt hier Beamte und Angestellte auf diesen Stellen).
Und wenn A11 Stellen ausgeschrieben werden, sind diese hier mit E10 bewertet.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 11:32
Aber manche Ärzte sind da eben leider auch nicht so kooperativ und sagen, dass es korrekt abgerechnet ist und wenn die Beihilfe nicht zahlt, ist denen das egal. Die bekommen ihr Geld...

Die bekommen ihr Geld, wenn du es ihnen bezahlst. Wenn die Ärzte meinen, dass korrekt abgerechnet ist, können sie die Meinung auch exklusiv haben.

Ich sagte, dass meine A10 Stelle hier eine 9c Stelle ist (es gibt hier Beamte und Angestellte auf diesen Stellen).
Und wenn A11 Stellen ausgeschrieben werden, sind diese hier mit E10 bewertet.

Da fehlt mir gerade der Zusammenhang - worauf willst du hinaus?
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 11:34
Aber manche Ärzte sind da eben leider auch nicht so kooperativ und sagen, dass es korrekt abgerechnet ist und wenn die Beihilfe nicht zahlt, ist denen das egal. Die bekommen ihr Geld...

Die bekommen ihr Geld, wenn du es ihnen bezahlst. Wenn die Ärzte meinen, dass korrekt abgerechnet ist, können sie die Meinung auch exklusiv haben.

Ich sagte, dass meine A10 Stelle hier eine 9c Stelle ist (es gibt hier Beamte und Angestellte auf diesen Stellen).
Und wenn A11 Stellen ausgeschrieben werden, sind diese hier mit E10 bewertet.

Da fehlt mir gerade der Zusammenhang - worauf willst du hinaus?

Die schicken dann Inkasso, da bin ich jetzt nicht so scharf drauf...Du hast mit denen einen Vertrag und da steht ja auch immer drin, dass es "egal" ist, ob die Beihilfe/kasse das zahlt. Du hast einen privaten Vertrag mit dem Arzt.

Ich will auf gar nichts hinaus. Ich habe das nur richtig gestellt.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 11:39
Die schicken dann Inkasso, da bin ich jetzt nicht so scharf drauf...Du hast mit denen einen Vertrag und da steht ja auch immer drin, dass es "egal" ist, ob die Beihilfe/kasse das zahlt. Du hast einen privaten Vertrag mit dem Arzt.

In dem Vertrag steht die Abrechnungsgrundlage, nämlich die GOÄ. Wenn der Arzt fälschlich behauptet, korrekt abgerechnet zu haben, liegt es an ihm, diesen Anspruch auch durchzusetzen.

Nur weil ich einen privaten Vertrag habe, kann der Arzt schließlich nicht in Rechnung stellen, wozu er lustig ist.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 11:41
Die schicken dann Inkasso, da bin ich jetzt nicht so scharf drauf...Du hast mit denen einen Vertrag und da steht ja auch immer drin, dass es "egal" ist, ob die Beihilfe/kasse das zahlt. Du hast einen privaten Vertrag mit dem Arzt.

In dem Vertrag steht die Abrechnungsgrundlage, nämlich die GOÄ. Wenn der Arzt fälschlich behauptet, korrekt abgerechnet zu haben, liegt es an ihm, diesen Anspruch auch durchzusetzen.

Nur weil ich einen privaten Vertrag habe, kann der Arzt schließlich nicht in Rechnung stellen, wozu er lustig ist.

Der Arzt kann aber nichts dafür, wenn die Behandlung nicht mit der Diagnose von der Beihilfe bezahlt wird... ist leider so. Falsche Ziffer = keine Kohle.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 12:08
Der Arzt kann aber nichts dafür, wenn die Behandlung nicht mit der Diagnose von der Beihilfe bezahlt wird... ist leider so. Falsche Ziffer = keine Kohle.

Der Arzt hat GOÄ-konforme Rechnungen zu erstellen. Wenn er das nicht schafft, erhält er kein Geld. So einfach ist das.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:11
Der Arzt kann aber nichts dafür, wenn die Behandlung nicht mit der Diagnose von der Beihilfe bezahlt wird... ist leider so. Falsche Ziffer = keine Kohle.

Der Arzt hat GOÄ-konforme Rechnungen zu erstellen. Wenn er das nicht schafft, erhält er kein Geld. So einfach ist das.

Das tut er ja. Nur die Beihilfe erkennt viele Behandlungen nur mit 3 beestimmten Ziffern an- was man aber vorher leider nicht weiß.
Da kannst du dich auf den Kopf stellen- zahlen musst du dann trotzdem, weshalb ich nun immer vorher frage und es im Zweifel ablehne und in letzter Konsequenz zu diesem Arzt nie wieder hingehe, wenn er sich dahingehend null kooperativ zeigt und offensichtlich nur höchstmöglich abrechnen möchte.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 12:27
Das tut er ja. Nur die Beihilfe erkennt viele Behandlungen nur mit 3 beestimmten Ziffern an- was man aber vorher leider nicht weiß.
Da kannst du dich auf den Kopf stellen- zahlen musst du dann trotzdem, weshalb ich nun immer vorher frage und es im Zweifel ablehne und in letzter Konsequenz zu diesem Arzt nie wieder hingehe, wenn er sich dahingehend null kooperativ zeigt und offensichtlich nur höchstmöglich abrechnen möchte.

Die Beihilfe prüft stumpf, ob die Rechnung den Vorgaben der GOÄ entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, lehnt sie die Übernahme (teilweise) ab. Folglich ist die Rechnung des Arztes falsch.
Ergo überweist man dem Arzt den unstrittigen Teil und stellt ihm anheim, die Rechnung zu korrigieren.
Einen Zwang zur Zahlung vermag ich da nicht zu erkennen.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:31
Das tut er ja. Nur die Beihilfe erkennt viele Behandlungen nur mit 3 beestimmten Ziffern an- was man aber vorher leider nicht weiß.
Da kannst du dich auf den Kopf stellen- zahlen musst du dann trotzdem, weshalb ich nun immer vorher frage und es im Zweifel ablehne und in letzter Konsequenz zu diesem Arzt nie wieder hingehe, wenn er sich dahingehend null kooperativ zeigt und offensichtlich nur höchstmöglich abrechnen möchte.

Die Beihilfe prüft stumpf, ob die Rechnung den Vorgaben der GOÄ entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, lehnt sie die Übernahme (teilweise) ab. Folglich ist die Rechnung des Arztes falsch.
Ergo überweist man dem Arzt den unstrittigen Teil und stellt ihm anheim, die Rechnung zu korrigieren.
Einen Zwang zur Zahlung vermag ich da nicht zu erkennen.

Das klingt zu schön um wahr zu sein. Verstehe es aber nicht so ganz. Wenn der Arzt Diagnose D stellt, die Abrechnungsziffer 2000 aber nur mit den Diagnosen A;B;C bezahlt wird, hat er ja grundsätzlich nicht falsch abgerechnet?!?
Also ich hatte es z.B. einmal mit der Stoßwellentherapie, die ja auch nicht gerade günstig ist. Die Beihilfe zahlte damals nur bei 3 Diagnosen, die aber nicht vorlagen. . . habe natürlich bezahlt  :o
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 12:35
Das klingt zu schön um wahr zu sein. Verstehe es aber nicht so ganz. Wenn der Arzt Diagnose D stellt, die Abrechnungsziffer 2000 aber nur mit den Diagnosen A;B;C bezahlt wird, hat er ja grundsätzlich nicht falsch abgerechnet?!?
Also ich hatte es z.B. einmal mit der Stoßwellentherapie, die ja auch nicht gerade günstig ist. Die Beihilfe zahlte damals nur bei 3 Diagnosen, die aber nicht vorlagen. . . habe natürlich bezahlt  :o

Ich würde mich da inhaltlich gar nicht weiter einarbeiten. Die Beihilfe bzw. die Krankenkasse hat da die Expertise und begründet die Ablehnung entsprechender Rechnungspositionen. Diese Begründung kriegt der Arzt und kann entweder seine Rechnung anpassen oder Pech haben.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 12:48
Da kannst du dich auf den Kopf stellen- zahlen musst du dann trotzdem, weshalb ich nun immer vorher frage und es im Zweifel ablehne und in letzter Konsequenz zu diesem Arzt nie wieder hingehe, wenn er sich dahingehend null kooperativ zeigt und offensichtlich nur höchstmöglich abrechnen möchte.
Ersteres solltest du mal darauf ankommen lassen. Inkasso kann der Arzt gerne starten.
Wie Organisator schon korrekt schreb:
Eigene PKV und Beihilfe ziehen da die Hammelbeine dem Arzt lang, wenn er falsch abrechnet.
Und man selber muss halt dafür sorgen, dass man nur Dinge aufgeschwatzt kriegt, die die Beihilfe und PKV zahlt.
 
Und zu guter Letzt muss man eben solchen Abzockern Ärzten die Rote Karte zeigen, absolut korrekt.
Das ist der Vorteil bei der GKV: Da bekommst du solche Behandlungen erst gar nicht angeboten.
Falls doch: Mit der klaren Ansage: Müssen sie aber selber zahlen.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 12:54
Das klingt zu schön um wahr zu sein. Verstehe es aber nicht so ganz. Wenn der Arzt Diagnose D stellt, die Abrechnungsziffer 2000 aber nur mit den Diagnosen A;B;C bezahlt wird, hat er ja grundsätzlich nicht falsch abgerechnet?!?
Also ich hatte es z.B. einmal mit der Stoßwellentherapie, die ja auch nicht gerade günstig ist. Die Beihilfe zahlte damals nur bei 3 Diagnosen, die aber nicht vorlagen. . . habe natürlich bezahlt  :o

Ich würde mich da inhaltlich gar nicht weiter einarbeiten. Die Beihilfe bzw. die Krankenkasse hat da die Expertise und begründet die Ablehnung entsprechender Rechnungspositionen. Diese Begründung kriegt der Arzt und kann entweder seine Rechnung anpassen oder Pech haben.

Es gab noch nie von Beihilfe oder PKV die Info, dass falsch abgerechnet wurde. Sehe ich hier auch eher nicht, sondern lediglich Ärzte die gerne teure Behandlungen verkaufen (man wird ja oft gar nicht gefragt, sondern es wird einfach iwas gemacht-da gehe ich dann 1 mal hin und nie wieder bzw. inzwischen frage ich ja immer nach!).  Dass die Diagnose nicht mit der Ziffer geht nach Beihilferecht, eißt ja lange nicht, dass die Abrechnung nach GOÄ falsch ist. Mir wurde auch schon eine Schmerzspritze gestrichen weil ich ja eine Vollnarkose hatte. Habe 3 Fälle damals an die Gewerkschaft abgegeben- Ende vom Lied war aber, dass ich trotzdem selbst zahlen musste.
Bin daher skeptisch :D
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: Organisator am 08.11.2021 13:27
Mit dem Post von WDN ist alles gesagt.
Korrekte GOÄ-Abrechnungen werden vollständig erstattet, unkorrekte eben nicht. Selber zahlen muss man nur, wenn ein Titel vorhanden ist und vollstreckt wird. Bis dahin ist es ein weiter weg.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 14:13
Mit dem Post von WDN ist alles gesagt.
Korrekte GOÄ-Abrechnungen werden vollständig erstattet, unkorrekte eben nicht. Selber zahlen muss man nur, wenn ein Titel vorhanden ist und vollstreckt wird. Bis dahin ist es ein weiter weg.

Warum hat dann der RA der Gwerkschaft dies nicht gerügt oder auch nur mal erwähnt? Hinzu kommt ja auch, dass die alte Beihilfestelle wirklich alles bis ins Kleinste zerlegt hat und oft abgelehnt hat. Widersprüche lagen dort über 1 Jahr bis ich dann die Gewerkschaft eingeschaltet habe. Daher finde ich das komisch und würde das so pauschal nicht sehen und wäre da weiter vorsichtig (bin ich ja schon indem ich einfach vorher frage und Ärzte meide, die doof sind :D). Bei manchen Ärzten ist es nur schwer Ersatz zu finden und wenn man dann nicht zahlt, darf man im Zweifel ja auch nicht mehr kommen. Reizt ihr das tatsächlich so weit aus?
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 14:36
Nicht nötig, da ich nicht in solche eine Situation gekommen bin, da ich nicht bestellte Dienstleistungen auch nicht bezahle bzw. bei kleinkram mir da keinen Kopp mache und das mit dem Arzt kläre.

Bei grossen Dingen entsprechend informiert in die "Verhandlung" gehe.

Und das was meine PKV nicht zahlt, selber zahle, weil ich es haben wollte.

Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 08.11.2021 14:48
Nicht nötig, da ich nicht in solche eine Situation gekommen bin, da ich nicht bestellte Dienstleistungen auch nicht bezahle bzw. bei kleinkram mir da keinen Kopp mache und das mit dem Arzt kläre.

Bei grossen Dingen entsprechend informiert in die "Verhandlung" gehe.

Und das was meine PKV nicht zahlt, selber zahle, weil ich es haben wollte.

Wenn du nie in der Situation warst, kannst du es ja auch nicht unbedingt beurteilen. Und die Stoßwelle zb war "bestellt" nur weder dem Arzt, noch mir bekannt, dass die Beihilfe bei der Diagnose eben nicht zahlt. Die Ärzte waren zu 90% nicht einsichtig und haben die Rechnungen nicht korrigiert ( die meisten rechnen ja auch nicht selbst ab, sondern über Dritte- und die werden biestig wenn man nicht zahlt).
Und wie gesagt- der RA hätte ja dann was bemängeln müssen wenn da was nicht gepasst hätte.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2021 15:55
Nicht nötig, da ich nicht in solche eine Situation gekommen bin, da ich nicht bestellte Dienstleistungen auch nicht bezahle bzw. bei kleinkram mir da keinen Kopp mache und das mit dem Arzt kläre.

Bei grossen Dingen entsprechend informiert in die "Verhandlung" gehe.

Und das was meine PKV nicht zahlt, selber zahle, weil ich es haben wollte.

Wenn du nie in der Situation warst, kannst du es ja auch nicht unbedingt beurteilen.
Doch, weil ich wie gesagt das entsprechend geregelt habe.
Ich war noch nie in der Situation, dass Inkasso gedroht hat.
Zitat
Und die Stoßwelle zb war "bestellt" nur weder dem Arzt, noch mir bekannt, dass die Beihilfe bei der Diagnose eben nicht zahlt. Die Ärzte waren zu 90% nicht einsichtig und haben die Rechnungen nicht korrigiert ( die meisten rechnen ja auch nicht selbst ab, sondern über Dritte- und die werden biestig wenn man nicht zahlt).
Also hast du etwas bestellt, was die Beihilfe nicht bezahlt und warst vorher nicht in der Lage dem Arzt mitzuteilen, dass du diese Stoßwelle nur machen lässt, wenn die PKV/Beihilfe dem zustimmt.
Bzw. dich vorher rück zu versichern, dass es auch bei der Diagnose diese Therapie von der Beihilfe/PKV bezahlt wird.

Zitat
Und wie gesagt- der RA hätte ja dann was bemängeln müssen wenn da was nicht gepasst hätte.
Das sagt nun mal nur etwas über die Qualität des RA aus, da kann du einen in der Tat leid tun.
(Aber auch nicht so 100% da Rechtsanwalt der Gewerkschaft ist nicht unbedingt jemand dem ich so ein Fragestellung anvertrauen würde).
Andererseits kann es ja auch durchaus sein, dass der Arzt die richtige Diagnose gestellt hat (und dir zu liebe die falsche hätte stellen sollen?) und leider bei dieser Diagnose die Beihilfe nicht zahlt. Nichts ungewöhnliches. 

Und wie gesagt: bei der GKV wäre es idR von vornerein klar gewesen, dass du selbst zahlen musst.
Gibt nur ein paar Ausnahmen wo die Stoßwellentherapie zahlen und das wiederum (oh wunder) weiß der lieber Onkel Doktor und teilt dir das mit.

Aber bei Privaten ist ihm das Schnuppe, weil nicht seine Baustelle, darum musst du dich leider selber kümmern.
(Dafür übernehmen die aber eben auch mehr als die GKV, Vor- und Nachteile eben.)

Hauptsache:
Aus Fehlern gelernt, wie immer im Leben.
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: BüroLurchNRW am 09.11.2021 08:13
Zitat
Das sagt nun mal nur etwas über die Qualität des RA aus, da kann du einen in der Tat leid tun.
(Aber auch nicht so 100% da Rechtsanwalt der Gewerkschaft ist nicht unbedingt jemand dem ich so ein Fragestellung anvertrauen würde).
Andererseits kann es ja auch durchaus sein, dass der Arzt die richtige Diagnose gestellt hat (und dir zu liebe die falsche hätte stellen sollen?) und leider bei dieser Diagnose die Beihilfe nicht zahlt. Nichts ungewöhnliches.

Und wie gesagt: bei der GKV wäre es idR von vornerein klar gewesen, dass du selbst zahlen musst.
Gibt nur ein paar Ausnahmen wo die Stoßwellentherapie zahlen und das wiederum (oh wunder) weiß der lieber Onkel Doktor und teilt dir das mit.

Aber bei Privaten ist ihm das Schnuppe, weil nicht seine Baustelle, darum musst du dich leider selber kümmern.
(Dafür übernehmen die aber eben auch mehr als die GKV, Vor- und Nachteile eben.)

Hauptsache:
Aus Fehlern gelernt, wie immer im Leben.

Genau das sage ich doch die ganze Zeit- der Arzt hat in dem Sinne ja nicht falsch abgerechnet, nur die Beihilfe zahlt das eben nicht, was ich aber nicht immer im Voraus weiß (und nein die Ärzte manchmal auch nicht, denn die erstellen die Abrechnungen idR nicht selbst, daher kreide ich das nicht jedem Arzt pauschal an).
Es gibt aber massive Unterschiede bei den Beihilfestellen. Die eine vorher hat wirklich in nahezu jeder Einrecihung was gestrichen und die jetzt nur wenn es auch tatsächlich berechtigt ist.
Da es bei den Widersprüchen um keine hohen Summen ging und ich noch in der Gewerkschaft war, wollte ich logischerweise keinen privaten RA dafür bemühen.  Mir ging es vorwiegend darum der ollen Ziege zu zeigen, dass sie die Widersprüche nicht einfach so 1 Jahr liegen lassen kann.

Und ich habe ja daraus gelernt- immer schön fragen vorher und im Zweifel ablehnen!
Titel: Antw:[NW] § 7 Abs. 4 LVO
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2021 08:43
Und ich habe ja daraus gelernt- immer schön fragen vorher und im Zweifel ablehnen!
Na siehst aus Fehlern gelernt, ist doch positiv.