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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 29.11.2021 13:53

Titel: [BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Admin am 29.11.2021 13:53
Thread zum Thema Besoldungsrunde 2021, 2022, 2023
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 02.12.2021 11:11
Nach Tagen des Schweigens gibt es etwas Bewegung in B-W, der DBB fordert einen B-W-Bonus für Beamtinnen und Beamte:

https://www.zeit.de/news/2021-12/02/beamtenbund-baden-wuerttemberg-zuschlag-fuer-staatsdiener
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 03.12.2021 09:18
Auf den bin ich mal gespannt. Eigentlich wäre ich nur froh, wenn das Ergebnis 1:1 auf uns übertragen wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 03.12.2021 22:10
Auf den bin ich mal gespannt. Eigentlich wäre ich nur froh, wenn das Ergebnis 1:1 auf uns übertragen wird.

Ernsthaft?
Das ist das mit Abstand schlechteste Ergebnis ever und das Gegenteil von Wertschätzung
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 04.12.2021 11:54
Auf den bin ich mal gespannt. Eigentlich wäre ich nur froh, wenn das Ergebnis 1:1 auf uns übertragen wird.

Bitte was?
Also mit so einem miesen Abschluss hätte ich nicht gerechnet!
Hab es zuerst für einen Schreibfehler gehalten, dass das Gehalt erst im Dez 22 steigen soll.
Unser Abschluss ist auch noch schlechter als der von Bund und Kommunen.
Es ist wirklich unerträglich, dass wir mit der Besoldung von dem Ver.di Gebahren abhängen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 05.12.2021 19:39
Auf den bin ich mal gespannt. Eigentlich wäre ich nur froh, wenn das Ergebnis 1:1 auf uns übertragen wird.

Ernsthaft?
Das ist das mit Abstand schlechteste Ergebnis ever und das Gegenteil von Wertschätzung

Das widerspricht sich doch gar nicht. Selbst beim schlechtesten Ergebnis ever könnte es noch sein, dass sie die 2,8% übertragen und den Coronabonus sein lassen, also für die Beamten ein noch schlechteres Ergebnis ever erzeugen. Vor dem Hintergrund kann man vielleicht ja froh sein, wenn es nicht so kommt, auch wenn es unterm Strich nur noch eine Farce ist, dass die Gewerkschaften auf großer Bühne um weniger als einen Inflationsausgleich kämpfen...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 06.12.2021 07:35
Ich hab mich falsch ausgedrückt. Ich bin schon froh, wenn wenigstens die 2,8% rumkommen. Der bw-Finanzminister hat immerhin nur 2,1% eingeplant. Ich denke, er wird auch versuchen, das ganze für uns Beamten auf 2,1% runter zu drücken. Und ob wir den Coronabonus bekommen, steht auch noch in den Sternen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 06.12.2021 12:08
Ich hab mich falsch ausgedrückt. Ich bin schon froh, wenn wenigstens die 2,8% rumkommen. Der bw-Finanzminister hat immerhin nur 2,1% eingeplant. Ich denke, er wird auch versuchen, das ganze für uns Beamten auf 2,1% runter zu drücken. Und ob wir den Coronabonus bekommen, steht auch noch in den Sternen.
Die 2,8% werden doch erst Ende nächsten Jahres fällig. Der Finanzminister hat mit dem Abschluss richtig Glück!
Wir liegen weit hinter dem hessischen Abschluss den unser Finanzminister als Richtlinie genommen hatte.
Das Verhandlungsergebnis ist eine Schande.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Anonym am 06.12.2021 14:16
Das ist wirklich das unglaublichste Ergebnis was ich bis jetzt gesehen habe. Als ich die 2,8 % sah und dann noch den Coronabonus war ich nicht erfreut. Vorallem als es hieß er gelte 2 Jahre.... Als ich dann aber gemerkt habe, dass es die Erhöhung erst zum Ende 2022 geben soll war ich echt wütend. Setzt man die Inflation dagegen ist es eine ganz große Kürzung der Bezüge....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Maja01 am 09.12.2021 13:38
Die Tarifsteigerung von 2,8 Prozent wird auf die Beamten übertragen. Außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/land-will-tarifergebnis-auf-beamtinnen-und-beamte-uebertragen/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 09.12.2021 14:30
Zum B-W-Bonus schreibt die StZ:

"Doch mehr gibt es für die Staatsdiener auch nicht. Rosenberger hatte zuvor einen erneuten „Baden-Württemberg-Bonus“ angeregt, um zumindest symbolisch für die Beamtenschaft etwas draufzupacken – etwa mit der Anhebung des 2,8-prozentigen Tarifzuwachses auf 3,0 Prozent. Trotz zwei „harter Verhandlungsrunden“ mit dem Finanzministerium kommt der Zuschlag nun nicht, wie Rosenberger bedauernd feststellt. „Wir sind enttäuscht, dass selbst in Zeiten davongaloppierender Preise ein solches Zeichen der Wertschätzung verwehrt wird. In der Diskussion mit den Beamtenvertretern hatte das Finanzministerium insbesondere auf die generellen Sparzwänge infolge der Corona-Schulden verwiesen – aber auch auf ein ohnehin geplantes Paket für einen kleineren Teil der Beamten im Land, das eine verfassungskonforme Besoldung in Zukunft sicherstellen soll. Dieses will der BBW-Chef aber nicht gegen den Tarifabschluss aufrechnen lassen.“

Schade. Aber ich hatte bereits damit gerechnet. Hoffentlich wird das 4-Säulen-Modell nun ebenfalls zeitnah und wie geplant umgesetzt und somit z.B. die Beihilfeverschlechterungen zurückgenommen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 09.12.2021 15:44
Auch durch das 4 - Säulen - Modell wird die Besoldung nicht verfassungskonform.
D.h. Widerspruch einlegen. ;)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiter am 09.12.2021 17:43
Die Tarifsteigerung von 2,8 Prozent wird auf die Beamten übertragen. Außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/land-will-tarifergebnis-auf-beamtinnen-und-beamte-uebertragen/

Weiß jemand zufällig, ob das auch für Beamte der Kommunen in BW gilt, oder nur für Landesbeamte? Danke im Voraus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: BAP2017 am 09.12.2021 18:13
laut dem Artikel betrifft das 189.000 Beamtinnen und Beamte. Das ist meines Wissens nach die Anzahl der Landesbeamten in BW.
M.E. dürften da aber keine Unterschiede gemacht werden, zu Kommunal-und Landesbeamten. Daher gehe ich davon aus, dass das Ergebnis auch auf die Kommunalbeamten übertragen wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.12.2021 19:22
Wie vorhin schon an anderer Stelle geschrieben: Die Länder und damit auch Baden-Württemberg haben mit der 2006 erfolgten Aufhebung der Art. 74a und 75 GG die konkurrenzlose Gesetzgebungskompetenz unter anderem für die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten auf ihrem Landesgebiet zurückerhalten. Die Kommunen haben im Hinblick auf die Besoldung ihrer Beamten keine Handhabe und sind von daher von der Gesetzgebung des Gesetzgebers, also dem Landtag von Baden-Württemberg, abhängig. Es ist davon auszugehen, dass dieser die Landes- und Kommunalbeamten gleichbehandeln wird. Alles andere würde zu erheblichen Verstimmungen zwischen dem Land und den Kommunen führen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 10.12.2021 07:18
@Drehleiter

Für Kommunen und Bund wurde letztes Jahr verhandelt. Landesbedienstete waren diesmal dran.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 10.12.2021 07:57
@Drehleiter

Für Kommunen und Bund wurde letztes Jahr verhandelt. Landesbedienstete waren diesmal dran.

Unsinnn. Ein Blick ins Besoldungsgesetz würde helfen und man würde schnell erkennen, dass eine wie auch immer geplante Tarifübernahme aus dem TV-L natürlich auch für die Kommunalbeamten gelten wird.

Zitat
Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung für
1. die Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 10.12.2021 09:06
Muss man gleich so patzig werden? Was stimmt denn mit den meisten von euch nicht?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 10.12.2021 10:53
Sorry, patzig sollte es nicht sein. Aber die deutliche, raue Sprache in diesem Forum ist doch weit verbreitet ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 10.12.2021 20:25
Mich wundert es ehrlich gesagt, dass man überhaupt nichts hört seitens unseres Dienstherrn.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 11.12.2021 10:24
Mich wundert es ehrlich gesagt, dass man überhaupt nichts hört seitens unseres Dienstherrn.

Wenn 16 Besoldungsgesetzgeber die Wahl haben, jeweils ein verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden, das für sie monetär sehr teuer werden würde, oder ein verfassungswidriges, dem das Bundesverfassungsgericht mittlerweile sehr viele Hürden in den Weg gestellt hat, dann ist es nur rational - insbesondere sofern die Entscheidung bereits in Richtung der zweiten der genannten Möglichkeiten gefallen sein sollte -, sich erst einmal nicht zu äußern und dabei zu hoffen, dass nun endlich mal einer der 15 anderen anfängt (so wieseit geraumer Zeit das schöne Hessenland), um daraus Schlüsse ziehen zu können, was wohl passieren wird, wenn man entsprechend handeln wollte, um zugleich zu hoffen, dass mindestens einem der 15 anderen zugleich eine Quadraturdeskreisesformel als besoldungsrechtliche Verfassungswidrigverfasungskonformeweltformel einfiele, die man dann ebenfalls zur Begründung heranziehen könnte (und die nach Berlin, dem Bund und Thüringen nun leider unlängst auch wieder nicht Hessen eingefallen ist). Da diese aber nirgends in Sicht ist (aber vielleicht ja auch die Weihnachtszeit näher rückt, in der das gemeine Volk zumeist mit anderem beschäftigt ist), wartet man eventuell besser erst einmal (bis dahin) ab. Und wenn das nicht hilft, ist ja Ende nächsten Jahres zur gleichen Zeit auch noch eine Fußball-Weltmeisterschaft, wo das gemeine Volk dann also gleich doppelt mit Wichtigerem beschäftigt sein sollte. Da ja die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs unter Beachtung der neuen hoooooooooochkomplizierten Direktiven des Bundesverfassungsgerichts uuuuuuuuuuuuuunendlich komplex ist, weshalb beispielsweise in Bayern (oder Baaaaaaaayern - aber auch in anderen Ländern oder Läääääänder) seit nunmehr anderthalb Jahren Heerscharen an Ministerien den Gehalt jener aktuellen Entscheidung genaaaaaaaauestens und unter Aufbringung säääääääämtlicher zur Verfügung stehender Kräfte (oder Krääääääääfte) prüfen, kannst Du schließlich nicht so voreilig hier erwarten, dass das nun alles (oder aaaaaaaaaalles) soooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo schnell ginge, wie Du das Dir zu wünschen scheinst. So ein Finanzminister ist schließlich kein Weihnachtsmann.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: semper fi am 14.12.2021 20:48
Mich wundert es ehrlich gesagt, dass man überhaupt nichts hört seitens unseres Dienstherrn.

Wenn 16 Besoldungsgesetzgeber die Wahl haben, jeweils ein verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden, das für sie monetär sehr teuer werden würde, oder ein verfassungswidriges, dem das Bundesverfassungsgericht mittlerweile sehr viele Hürden in den Weg gestellt hat, dann ist es nur rational - insbesondere sofern die Entscheidung bereits in Richtung der zweiten der genannten Möglichkeiten gefallen sein sollte -, sich erst einmal nicht zu äußern und dabei zu hoffen, dass nun endlich mal einer der 15 anderen anfängt (so wieseit geraumer Zeit das schöne Hessenland), um daraus Schlüsse ziehen zu können, was wohl passieren wird, wenn man entsprechend handeln wollte, um zugleich zu hoffen, dass mindestens einem der 15 anderen zugleich eine Quadraturdeskreisesformel als besoldungsrechtliche Verfassungswidrigverfasungskonformeweltformel einfiele, die man dann ebenfalls zur Begründung heranziehen könnte (und die nach Berlin, dem Bund und Thüringen nun leider unlängst auch wieder nicht Hessen eingefallen ist). Da diese aber nirgends in Sicht ist (aber vielleicht ja auch die Weihnachtszeit näher rückt, in der das gemeine Volk zumeist mit anderem beschäftigt ist), wartet man eventuell besser erst einmal (bis dahin) ab. Und wenn das nicht hilft, ist ja Ende nächsten Jahres zur gleichen Zeit auch noch eine Fußball-Weltmeisterschaft, wo das gemeine Volk dann also gleich doppelt mit Wichtigerem beschäftigt sein sollte. Da ja die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs unter Beachtung der neuen hoooooooooochkomplizierten Direktiven des Bundesverfassungsgerichts uuuuuuuuuuuuuunendlich komplex ist, weshalb beispielsweise in Bayern (oder Baaaaaaaayern - aber auch in anderen Ländern oder Läääääänder) seit nunmehr anderthalb Jahren Heerscharen an Ministerien den Gehalt jener aktuellen Entscheidung genaaaaaaaauestens und unter Aufbringung säääääääämtlicher zur Verfügung stehender Kräfte (oder Krääääääääfte) prüfen, kannst Du schließlich nicht so voreilig hier erwarten, dass das nun alles (oder aaaaaaaaaalles) soooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo schnell ginge, wie Du das Dir zu wünschen scheinst. So ein Finanzminister ist schließlich kein Weihnachtsmann.

Politisch hööööööchst unkorrekt. Der Kollege meint natürlich Finanzminister*in bzw. statt Weihnachtsmann auch Weihnachtsmännin äh, ne falsch, natürlich Weihnachtsfrau oder? Halt, nein, natürlich Weihnachtsdingens, ich geb’s auf, ggf. können wir uns auf Jahresendfigur einigen? Allein die Gesetze gendergerecht zu gestalten ist offensichtlich eine größere Herausforderung, als diese mit einem vernünftigen Inhalt zu füllen. Da will man eigentlich auch nicht mit den männlichen Finanzministerinnen heutzutage tauschen.

Auf jeden Fall bleiben die Kollegen und Kollegergenen ohne verfassungsmäßige Besoldung in ihrem Geschlecht gefangen, sie bleiben Transfinanziell, also ein Reicher gefangen im Körper eines Armen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 14.12.2021 21:15
Wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen?

Könnte knapp werden mit einer pünktlichen Auszahlung des steuerfreien Corona-Bonuses. Außer die Frist vom 31.3.22 wird vom Bund nochmal verlängert.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Schoinge am 17.12.2021 20:43
BW überträgt zeit- und inhaltsgleich auf Beamte.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/land-will-tarifergebnis-auf-beamtinnen-und-beamte-uebertragen/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 17.12.2021 23:07
BW überträgt zeit- und inhaltsgleich auf Beamte.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/land-will-tarifergebnis-auf-beamtinnen-und-beamte-uebertragen/

Guten Morgen. Siehe Beitrag vom 9.12.21  ;)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 19.12.2021 12:20
Ist das mit der Anhebung der Eingangsämter jetzt zum 1.1.22 überhaupt fix?!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: LehrerBW am 19.12.2021 12:57
Ist das mit der Anhebung der Eingangsämter jetzt zum 1.1.22 überhaupt fix?!

Meinst du damit das 4 Säulen Modell?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Maja01 am 19.12.2021 13:04
Also die Vorbereitungen dazu laufen wohl und werden mit dem Staatshaushaltsgesetz verabschiedet werden. Bis die Änderungen durch Änderungen im Landesbesoldungsgesetz allerdings gültig werden, wird es laut Drucksache von Anfang Dezember noch dauern.

Falls es jemanden interessiert, hier die entsprechenden Quellen (teilweise von mir gekürzt), zum nachlesen:

„(22) Das Finanzministerium wird zur Umsetzung besoldungsrechtlicher Änderungen ermächtigt, die für Hebungen der Eingangsämter des mittleren Dienstes von Besoldungsgruppe A 7 nach A 8, des gehobenen nicht- technischen Dienstes von Besoldungsgruppe A 9 nach A 10 und des gehobenen technischen Dienstes von Be- soldungsgruppe A 10 nach A 11 erforderlichen Planstellen zu schaffen und in gleicher Zahl die niederwertigeren Stellen zu streichen. (…) Voraussetzung für die Schaffung der Planstellen ist, dass im Rahmen einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg entsprechende Ämteranhebungen vorgenommen beziehungsweise Überleitungsregelungen getroffen wurden. Die Schaffung der Planstellen ist frühestens am Tag des Inkrafttretens der vorgenannten Änderungen möglich. Die insoweit geschaffenen Stellen gelten als planmäßig. Die Stellenzugänge und Stellenwegfälle sind im nächsten Staatshaushaltsplan zu veranschlagen.“

Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1221_D.pdf
(Beschluss des Landtags in Zweiter Beratung
zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/1000 Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 (Staatshaushaltsgesetz 2022 – StHG 2022))


„Die Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen antwortet, der Änderungsantrag StHG/3 sei lediglich die Vorbereitung für eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Mit diesem Änderungsantrag solle die Möglichkeit geschaffen werden, die entsprechenden Änderungen im Haushaltsjahr 2022 umzusetzen. Sie könne heute noch nicht beziffern, wie hoch die finanziellen Auswirkungen seien, weil die gesamte Thematik zunächst einmal im Zuge der Befassung mit dem Landesbesoldungsgesetz im Landtag beraten werden müsse. Eine der Komponenten als Reaktion auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sei die Änderung bei den Besoldungsgruppen gemäß dem vorliegenden Änderungsantrag. Dies sei aus der Sicht des Finanzministeriums die beste Möglichkeit, um mit den Urteilen umzugehen, die alle Länder vor die Frage stellten, wie das Besoldungsrecht verfassungsfest gestaltet werden könne.
Ein Abgeordneter der Fraktion GRÜNE äußert, die Frage des Abgeordneten der Fraktion der FDP/DVP hinsichtlich des Besoldungsrechts sei durchaus berechtigt. Bei dieser Thematik bedürfe es einer sehr engen Abstimmung mit dem Finanzministerium. Bekanntermaßen habe das Bundesverfassungsgericht drei Urteile für Bundesländer gefällt, die nun umgesetzt werden müssten. Dabei sei die Berücksichtigung der unteren Besoldungsgruppen ein zentraler Baustein. Derzeit ließen sich noch keine Ergebnisse vorlegen, weil zunächst einmal verhandelt werden müsse. Die Staatssekretärin habe bereits darauf hingewiesen, dass der Änderungsantrag StHG/3 eine vorbereitende Maßnahme sei, um die entsprechenden Prozesse überhaupt zu ermöglichen und darzustellen, in welche Richtung das Ganze gehen solle.
Ein Vertreter des Ministeriums für Finanzen teilt auf Frage des Abgeordneten der Fraktion der SPD hinsichtlich eines Zeitplans für die Befassung des Landtags mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes mit, voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres werde der entsprechende Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Anschließend stehe das Anhörungsverfahren an, bevor dann der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werde. Das Finanzministerium strebe nach heutigem Planungsstand an, dass der Gesetzentwurf möglichst im Herbst 2022 verabschiedet werde.
Ein weiterer Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP führt aus, die Problematik, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen aufgegriffen habe, gehe über die Änderung des Staatshaushaltsgesetzes 2022, die der Änderungsantrag StHG/3 der Regierungsfraktionen begehre, hinaus. Bekanntermaßen müsse die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegen. Ihm stelle sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie bei der nächsten Erhöhung der Grundsicherung verfahren werden solle und welcher Zeitraum dem Landesgesetzgeber dann für eine Gesetzesänderung zur Verfügung stehe.
Die Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen erklärt, diese Thematik werde den Landesgesetzgeber sicherlich noch weiterhin beschäftigen. Grundsätzlich müsse er sich nach dem Alimentationsprinzip mit den jeweiligen Interpretationen des Bundesverfassungsgerichts richten. Änderungen auf bundesgesetzlicher Ebene, die Auswirkungen auch auf die Länder hätten, führten zweifelsohne zu Nachjustierungen.
Der zuerst genannte Abgeordnete der Fraktion der FDP/DVP fragt, ob es bezüglich der Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten einen Zeitplan gebe.
Der Vertreter des Ministeriums für Finanzen antwortet, der Tarifabschluss beinhalte im Wesentlichen zwei Komponenten, nämlich zum einen eine Coronasonderzahlung an die Tarifbeschäftigten und zum anderen eine lineare Steigerung der Gehälter um 2,8 % zum 1. Dezember 2022. (…)Die Übertragung der linearen Steigerung der Gehälter auf die Beamtinnen und Beamten wiederum solle Teil des Gesetzentwurfs sein, den er bereits vorhin erwähnt habe und der im Herbst kommenden Jahres verabschiedet werden solle.“

Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1100_D.pdf
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen
zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/1000
 Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 (Staatshaushaltsgesetz 2022 – StHG 2022)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 19.12.2021 16:39
Super, danke Maja. Hatte die Drucksache mit Seite 5 und Nr. 22 nur als schlechten Sceenshot gehabt.

Also doch. Werd morgen mal meine Personalstelle anfragen. Hab grad frisch meinen Aufstieg gemacht und hock auf ner A10 Stelle..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 19.12.2021 18:35
4 Säulen Modell ist auch verfassunswidrig. Widerspruch einlegen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 20.12.2021 14:52
Danke, Maja.

Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass die Corona-Prämie für den Landesbeamtenbereich erst noch beschlossen werden müsse und dass diese dann in einem gesonderten Gesetz (mit Blick auf die Steuerfreiheit nur bis zum 31.3.22) geregelt würde. Die Übernahme der linearen Erhöhung erfolge mit anderen besoldungsrechtlichen Reformen (vermutlich das 4-Säulen-Modell!) dann in einem weiteren Gesetz im Herbst 2022. Sie schnüren also tatsächlich wie angekündigt ein "Paket", fraglich, ob es dann nicht doch noch zu Verschlechterungen z.B. bei der linearen Erhöhung kommt!

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 21.12.2021 22:01
Jährlich Widerspruch einlegen, da die Besoldung nicht amtsantgemessen ist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 22.12.2021 07:29
Neuer12 Blöde Frage aber mit welchem Formular reiche ich Widerspruch ein? Ich sehe den FormularWald vor lauter Bäumen nicht mehr...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Pepper2012 am 22.12.2021 08:59
Neuer12 Blöde Frage aber mit welchem Formular reiche ich Widerspruch ein? Ich sehe den FormularWald vor lauter Bäumen nicht mehr...

Frag doch mit dem Formular für "allgemeine Anfragen" bei deiner Besoldungsstelle an, ob die dir nicht das entsprechende Formular zukommen lassen können.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Organisator am 22.12.2021 09:23
Neuer12 Blöde Frage aber mit welchem Formular reiche ich Widerspruch ein? Ich sehe den FormularWald vor lauter Bäumen nicht mehr...

Frag doch mit dem Formular für "allgemeine Anfragen" bei deiner Besoldungsstelle an, ob die dir nicht das entsprechende Formular zukommen lassen können.

Das ist doch mal eine adressatenorienterte Antwort auf
Blöde Frage
:)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.12.2021 09:54
Neuer12 Blöde Frage aber mit welchem Formular reiche ich Widerspruch ein? Ich sehe den FormularWald vor lauter Bäumen nicht mehr...

Ein auf das Land Baden-Württemberg zugeschnittenes Widerspruchsschreiben für das Jahr 2020 findest Du hier, auf die Schnelle habe ich kein entsprechend anderes gefunden:

https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2020/11/Musterwiderspruch-amtsangemessene-Alimentation_BLV_BBW-Stand-10-2020.pdf

In der Pasage: "Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der
Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg im Jahr 2020 ebenso wenig wie in den vergangenen
Jahren nachgekommen" muss das Jahr 2020 durch das Jahr 2021 ersetzt werden, ansonsten wäre das Schreiben nicht statthaft.

Ich würde das gesamt pdf-Dokument kopieren und in ein Word-Dokument überführen. Im Briefkopf würde ich darüber hinaus noch die eigene Adresse angeben sowie die Beschäftigungsbehörde. Die Adresse Deiner Bezügestelle, an die Du das Schreiben richten musst, findest Du auf Deiner Gehaltsmitteilung. Am Ende des Schreibens würde ich darum bitten, dass Dir der fristgerechte Eingang Deines Widerspruchs bestätigt wird.

Das Schreiben sollte spätestens am 30.12.2021 bei der zuständigen Bezügestelle eingehen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 22.12.2021 10:42
Organisator
Zitat
Das ist doch mal eine adressatenorienterte Antwort auf
Zitat von: Pepper2012 am 22.12.2021 08:59

    Blöde Frage

:)
Die Antwort fand ich jetzt gar nicht mal so dumm.


SwenTanortsch Vielen Dank! Das mach ich. Mal schauen, ob was bei rum kommt...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.12.2021 11:40
Organisator
Zitat
Das ist doch mal eine adressatenorienterte Antwort auf
Zitat von: Pepper2012 am 22.12.2021 08:59

    Blöde Frage

:)
Die Antwort fand ich jetzt gar nicht mal so dumm.


SwenTanortsch Vielen Dank! Das mach ich. Mal schauen, ob was bei rum kommt...

Gern geschehen. Es wird was bei rumkommen - das wird in BW allerdings noch etwas dauern, da bei euch bislang noch kein VG einen Vorlagebeschluss gefasst hat.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: BaWülerin am 28.12.2021 13:11
Hallo allesamt,

seit ich 2008 zum Landesdienst kam, habe ich noch nie eine Sonderzahlung erlebt und mich schon gefragt, wie das dann laufen könnte...Jetzt bekam ich erstmal die gewöhnliche Besoldungsmitteilung für 01/22 und natürlich noch keinerlei Hinweis auf das Ergebnis der Runde, der Übertragung auf die Landesbeamten und habe mich gefragt wann und wie man mit Gesetzesentwürfen/-beschlüssen und dann mir der Sonderzahlung von 1.300,- € steuerfrei rechnen darf? Muss das wie und wann bis 03/22 geregelt und fertig beschlossen sein oder die Auszahlung bereits erfolgen? Und dann Mitte eines Monats bzw. zusammen mit einer Monatsbesoldung als Einmalzahlung in zweiter Spalte...?

Weiß jemand von Ihnen mehr? Sind eher jetzt Fragen aus reiner Neugier. Das Ergebnis an sich macht ja eher traurig. Und was ich ja auch schon fast sicher befürchte: Teilzeittätigkeit bedeutet wahrscheinlich auch nur eine Teilsonderzahlung oder? Ich meine aufgrund meiner Anwesenheit im Dienst ohne Freistellungstag bin/war ich von Corona genauso betroffen wie alle anderen und sitze auf einer Abteilung mit öffentlichen Terminen und Laufkundschaft...Die volle Zahlung wäre schon schick.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: bendosg am 28.12.2021 14:52
Hallo BaWülerin,

die Einmalzahlung wird ganz normal mit den Monatsbezügen zum Ende eines Monats ausbezahlt. Wann das erfolgen wird, steht wohl noch nicht fest. Hoffen wir mal, dass es gleich Ende Januar soweit ist. Ich persönlich rechne aber eher damit, dass die Zahlung Ende Februar erfolgen wird.

Gruß
bendosg

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 29.12.2021 06:21
Die 16 Bundesländer haben in der Corona-Krise bislang fast 60 Milliarden Euro neue Schulden angehäuft. Dies ist trotz der hohen Summe deutlich weniger als in der ersten Phase der Pandemie befürchtet. Die von den Länderparlamenten abgesegneten Kreditermächtigungen gehen darüber weit hinaus, werden aber bislang von kaum einer Landesregierung ausgeschöpft. Das ergibt eine dpa-Umfrage unter den Finanzministerien und -behörden der 16 Länder. Mindestens drei Bundesländer - Niedersachsen, Thüringen, und Baden-Württemberg - wollen bereits im kommenden Jahr mit der Abzahlung der Schulden beginnen.
(Quelle: ntv.de)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 29.12.2021 08:39
Die 16 Bundesländer haben in der Corona-Krise bislang fast 60 Milliarden Euro neue Schulden angehäuft. Dies ist trotz der hohen Summe deutlich weniger als in der ersten Phase der Pandemie befürchtet. Die von den Länderparlamenten abgesegneten Kreditermächtigungen gehen darüber weit hinaus, werden aber bislang von kaum einer Landesregierung ausgeschöpft. Das ergibt eine dpa-Umfrage unter den Finanzministerien und -behörden der 16 Länder. Mindestens drei Bundesländer - Niedersachsen, Thüringen, und Baden-Württemberg - wollen bereits im kommenden Jahr mit der Abzahlung der Schulden beginnen.
(Quelle: ntv.de)

Der Spiegel hat die Nachricht mittlerweile auch gebracht: https://www.spiegel.de/wirtschaft/laender-verschulden-sich-bisher-mit-fast-60-milliarden-euro-a-4c768575-2234-4be5-ad52-400bf76ecdc7

So sehen die Verhältnisse in den Ländern ingesamt aus:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157124/umfrage/schuldenstand-der-bundeslaender-2010/

Vor der Pandemie sah das Bild wie folgt aus:

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/bundeslaender/oeffentliche-haushalte/schulden/schulden

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/bundeslaender/oeffentliche-haushalte/einnahmen-und-ausgaben-des-staates/finanzierungssaldo

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/bundeslaender/oeffentliche-haushalte/einnahmen-und-ausgaben-des-staates/steuereinnahmen-je-einwohner

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/bundeslaender/oeffentliche-haushalte/einnahmen-und-ausgaben-des-staates/personalausgaben-je-einwohner
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: BaWülerin am 29.12.2021 11:15
...

Danke für die Antwort :)

Zu den aktuellen Veröffentlichungen und Quellenangaben ein Post vor mir, stößt mir doch leicht bitter auf, dass die Erklärungen zum kommenden 4-Säulen-Modell einer nicht stattfindenden kompletten Überarbeitung der Besoldungstruktur vor allem an den furchtbar hohen Schulden aus der Coronapandemie festgetackert werden.

Hier der aktuellste Link vom 20.12.2021:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Willi1967 am 29.12.2021 15:17
Folgende Frage zu 4 Säulen Modell:
Wenn die Einstiegsämter angehoben werden hat das Auswirkungen auf die höheren Ämter der jeweiligen Laufbahn.
Also ich bin A 10 nicht technischer Dienst. Einstiegsamt war A 9. Wenn das Einstiegsamt auf A 10 angehoben wird,  werde ich dann A 11 oder bleibe ich A 10?
Damit würde ja rückwirkend meine Beförderung entwertet und ich wäre wieder im Einstiegsamt wie ein Berufsanfänger.

Kann mir dazu jemand was sagen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 29.12.2021 15:35
flohafa hat dazu auf der hessischen Seite alles, was nötig ist, gesagt: Neben der Verletzung des systeminternen Abstandsgebots dürfte zugleich mit hoher Wahrscheinlichkeit der Gleichheitssatz verletzt werden, so wie ihr beide das in euren Darlegungen andeutet. Denn die Regelung dürfte sich kaum gleichheitsgerecht prozeduralisieren lassen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: bendosg am 29.12.2021 20:06
Folgende Frage zu 4 Säulen Modell:
Wenn die Einstiegsämter angehoben werden hat das Auswirkungen auf die höheren Ämter der jeweiligen Laufbahn.
Also ich bin A 10 nicht technischer Dienst. Einstiegsamt war A 9. Wenn das Einstiegsamt auf A 10 angehoben wird,  werde ich dann A 11 oder bleibe ich A 10?
Damit würde ja rückwirkend meine Beförderung entwertet und ich wäre wieder im Einstiegsamt wie ein Berufsanfänger.

Kann mir dazu jemand was sagen?

Genau das frage ich mich auch. Das Eingangsamt für den mittleren Dienst wurde bei uns in BaWü doch erst von A6 auf A7 gehoben. Wenn ich überlege, wie lange ich für meine Beförderung von A6 auf A7 gebraucht habe. Kaum war ich befördert, wurden alle anderen nachgezogen. Aktuell habe ich Chancen auf eine Beförderung nach A8. Wenn das jetzt wieder so ablaufen sollte (alle A7er automatisch auf A8), wird meine Motivation auf einem neuen Tiefpunkt ankommen. Mehr Leistung macht sich irgendwie nicht mehr bezahlt. Seit über 5 Jahren sitze ich auf einer A9+Z Stelle und übernehme teilweise Tätigkeiten des gehobenen Dienstes. A7 bezahlt bekommen und A9+Z arbeiten ist auf Dauer irgendwie deprimierend.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 29.12.2021 20:52
... und der höhere Dienst ist komplett ausgeklammert. Sogar die Erhöhung der Familienzuschläge kommt dort nicht an. Ich sehe schwarz in Sachen Führungskräfte.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 31.12.2021 15:30
..Wenn ich überlege, wie lange ich für meine Beförderung von A6 auf A7 gebraucht habe. Kaum war ich befördert, wurden alle anderen nachgezogen. Aktuell habe ich Chancen auf eine Beförderung nach A8. Wenn das jetzt wieder so ablaufen sollte (alle A7er automatisch auf A8), wird meine Motivation auf einem neuen Tiefpunkt ankommen. Mehr Leistung macht sich irgendwie nicht mehr bezahlt. Seit über 5 Jahren sitze ich auf einer A9+Z Stelle und übernehme teilweise Tätigkeiten des gehobenen Dienstes. A7 bezahlt bekommen und A9+Z arbeiten ist auf Dauer irgendwie deprimierend.
Dann haste einfach den falschen Arbeitgeber. Ich habe 2015 meine m.D Ausbildung gemacht und wurde 2017 auf A7 befördert, 2018 auf A 8 und 2019 auf A9. Dann ab 2020 bis jetzt auf A9 und Aufstieg gemacht.

Dir bringt deine A9Z Stelle nix, wenn du nicht befördert wird. Sorry, aber der Rest kann nix hierfür, wenn du nicht befördert werden willst. Dein Anspruch besteht. Wenn du ihn nicht durchsetzt, ist das dein Ding, nicht das Problem vom Rest. Für A7 würd ich heute nicht mehr aufstehen...

Hab das schon vor Jahren gesagt, dass die Einstiegsämter hoch gestuft werden müssen... was auch gut so ist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: bendosg am 31.12.2021 19:43
..Wenn ich überlege, wie lange ich für meine Beförderung von A6 auf A7 gebraucht habe. Kaum war ich befördert, wurden alle anderen nachgezogen. Aktuell habe ich Chancen auf eine Beförderung nach A8. Wenn das jetzt wieder so ablaufen sollte (alle A7er automatisch auf A8), wird meine Motivation auf einem neuen Tiefpunkt ankommen. Mehr Leistung macht sich irgendwie nicht mehr bezahlt. Seit über 5 Jahren sitze ich auf einer A9+Z Stelle und übernehme teilweise Tätigkeiten des gehobenen Dienstes. A7 bezahlt bekommen und A9+Z arbeiten ist auf Dauer irgendwie deprimierend.
Dann haste einfach den falschen Arbeitgeber. Ich habe 2015 meine m.D Ausbildung gemacht und wurde 2017 auf A7 befördert, 2018 auf A 8 und 2019 auf A9. Dann ab 2020 bis jetzt auf A9 und Aufstieg gemacht.

Dir bringt deine A9Z Stelle nix, wenn du nicht befördert wird. Sorry, aber der Rest kann nix hierfür, wenn du nicht befördert werden willst. Dein Anspruch besteht. Wenn du ihn nicht durchsetzt, ist das dein Ding, nicht das Problem vom Rest. Für A7 würd ich heute nicht mehr aufstehen...

Hab das schon vor Jahren gesagt, dass die Einstiegsämter hoch gestuft werden müssen... was auch gut so ist.

Beförderungen scheint es in unserem Resort nicht so häufig zu geben. Ich kenne niemanden, der innerhalb von 3 Jahren so schnell befördert wurde. In meinem Bekanntenkreis gibt es einige, die jahrelang in A7 bzw. A8 feststecken. Darf ich fragen, in welchem Resort du arbeitest?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: bendosg am 31.12.2021 20:57
Ressort meinte ich natürlich.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 01.01.2022 14:26
Bin kommunalbeamter. Ich weiß, dass unser AG in bestimmten Bereichen sehr gut befördert, wie in meinem. Das sind aber Bereiche, die keiner machen will (Stadtkasse, ich bin im Ausländerbereich). Und wenn du dann noch gut bist, wie ich in meinem Bereich, wirste hoch befördert. Ich konnte jetzt auch meinen Aufstieg machen, da auch im g.D immer mehr Plätze frei werden.

Wenn ich Beamte sehe, die jahrelang auf A7 oder so rumgurken... sorry, eher würd ich mich versetzen lassen bzw. versetzen. Ich plan auch jetzt schon meinen Weg bis A 12 durch. A 10 bekomm ich jetzt hoffentlich - ansonsten bin ich weg.

Solange du dich nicht wehrst, wird dein AG dich immer kurz an der Leine halten.

Nicht umsonst suchen große Kommunen wie meine sogar welche von Finanzamt und Justiz..es werden immer mehr Stellen aufgemacht und immer mehr Personal gebraucht.

Daher sei mir nicht böse, aber der Rest kann nicht drunter leiden, weil du nicht befördert wirst..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: EiTee am 01.01.2022 16:29
ansonsten bin ich weg.
Das wäre vermutlich das Beste. Wer 2x von seinem AG spricht obwohl er Beamter zu sein scheint, hat in meinen Augen keine Daseinsberechtigung.
Auch scheint das Prinzip des besonderem Dienst- und Treueverhältnis vom Dir nicht verstanden worden zu sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 01.01.2022 17:06
Auch scheint das Prinzip des besonderem Dienst- und Treueverhältnis vom Dir nicht verstanden worden zu sein.

Das haben die Dienstherren auch nicht verstanden. Oder wie erklärst du dir jahrelange Unteralimentation?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: EiTee am 01.01.2022 20:14
Korrekt, auch die Dienstherren haben ihrer Pflicht nachzukommen.
Aber wer einen Arbeitgeber hat, der wird auch nicht unterallimentiert.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 02.01.2022 18:17
ansonsten bin ich weg.
Das wäre vermutlich das Beste. Wer 2x von seinem AG spricht obwohl er Beamter zu sein scheint, hat in meinen Augen keine Daseinsberechtigung.
Auch scheint das Prinzip des besonderem Dienst- und Treueverhältnis vom Dir nicht verstanden worden zu sein.
"Wer 2x von seinem AG spricht".. macht m.E keinen Sinn. Und ob ich eine "Daseinsberechtigung" habe, obliegt dir auch nicht. Ich spreche Dir ja auch keine ab. Junge junge..

Im Übrigen verpflichtet das Dienst- und Treueverhältnis beiderseits, also auch für den Dienstherren. Solltest dich mal genau einlesen, bevor du einer Seite etwas absprichst und der anderen das zugestehst. Niemand geht freiwillig. Wenn du irgendwo bleibst, ist das ja auch deine Sache.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 02.01.2022 18:19
Auch scheint das Prinzip des besonderem Dienst- und Treueverhältnis vom Dir nicht verstanden worden zu sein.

Das haben die Dienstherren auch nicht verstanden. Oder wie erklärst du dir jahrelange Unteralimentation?

Danke Bastel. Der erste hier, der es erkennt. Kein Wechsel, keine Unzufriedenheit kommt von ungefähr...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 02.01.2022 18:20
Korrekt, auch die Dienstherren haben ihrer Pflicht nachzukommen.
Aber wer einen Arbeitgeber hat, der wird auch nicht unterallimentiert.
Schwachsinn! Wenn es danach ginge, bräuchten wir keine Verhandlungen. Du stellst m.E ein wichtiges Instrument eines AN in Frage....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: gerzeb am 03.01.2022 07:50

Dann haste einfach den falschen Arbeitgeber. Ich habe 2015 meine m.D Ausbildung gemacht und wurde 2017 auf A7 befördert, 2018 auf A 8 und 2019 auf A9. Dann ab 2020 bis jetzt auf A9 und Aufstieg gemacht.

.........

 Ich konnte jetzt auch meinen Aufstieg machen, da auch im g.D immer mehr Plätze frei werden.

Wenn ich Beamte sehe, die jahrelang auf A7 oder so rumgurken... sorry, eher würd ich mich versetzen lassen bzw. versetzen. Ich plan auch jetzt schon meinen Weg bis A 12 durch. A 10 bekomm ich jetzt hoffentlich - ansonsten bin ich weg.



Nur mal interessehalber, wie ist das in so kurzer Zeit möglich?

Ausbildung m. D. (01.09.?)2015- (Sommer?)2017
2017 Beförderung A 7
2018 Beförderung A 8
2019 Beförderung A 9
(01.09?)2020 Aufstieg bis August 2023

Wie willst du denn jetzt schon die A 10 bekommen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 03.01.2022 08:02
Nur mal interessehalber, wie ist das in so kurzer Zeit möglich?

Ausbildung m. D. (01.09.?)2015- (Sommer?)2017
2017 Beförderung A 7
2018 Beförderung A 8
2019 Beförderung A 9
(01.09?)2020 Aufstieg bis August 2023

Wie willst du denn jetzt schon die A 10 bekommen?

Nein, hab meine Ausbildung 2015 bestanden. Zwar erst mit Wiederholung zum Dezember 2015, aber immerhin. 2016 dann Verbeamtung auf Lebenszeit. Aufstieg wurde jetzt schon geschafft, wie oben beschrieben (..Aufstieg gemacht.).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: BaWülerin am 05.01.2022 12:34
Wir kommen vom Thema ab....

Das angesprochene Problem von AN und AG meint, das wir der Begrifflichkeit nach keine AN sind und der Dienstherr kein AG ist. Verstanden habe ich die Aussage trotzdem, warum da jetzt so auf Feinheiten rumgeritten wird, naja...

Aber ja, ich muss dennoch sagen, dass viele Kommunalbeamte, die ich kenne, schneller und anders befördert werden oder wurden, als bspw. Landesbeamte.
Wenn es da einen A12-Posten gab, dann kam da jemand hin, der aufgrund des neuen Postens A12 wurde.

Bei uns ist es noch nicht so lange her mit der ersten Dienstpostenbewertung und ich arbeite auch schon seit Jahren auf einer A13-Stelle, muss mich aber dennoch an meine normale Laufbahn halten und da hoffen, dass A11-Stellen oder A12-Stellen erstmal ausreichend vom jeweils zuständigen OLG ausgeschrieben werden.

Was die "Nachbeförderungen" angeht, die in den letzten 5-10 Jahren stattfinden und von denen die jüngere Generation profitiert (ich auch), während die ältere Generation tatsächlich und obwohl sie nicht weniger gut oder talentiert waren teils über 10 Jahre auf ihre Beförderung warten mussten (Thema Haushaltstopp, keine einzige Ausschreibung über Jahre), erkenne ich eine gewisse Ungerechtigkeit gegenüber denen, die damals die Vorteile oder das Glück nicht hatten, klar an, ABER: so wies jetzt ist mit den doch schnelleren Beförderungen, hätte es schon viel früher laufen müssen oder auch die Überarbeitung des Besoldungsmodells insgesamt ist längst überfällig und bleibt einfach aus bei Anbieten des fast schon als trauriges Geschenk verpackten 4-Säulen-Modells...

Auf der anderen Seite muss ich und bei der bedauerlichen Beobachtung, wie gute Freunde in der freien Wirtschaft coronabedingt gekündigt wurden, doch nicht übernommen wurden, befristete Verträge einfach ausliefen oder in die Kurzarbeit gerutscht sind, bin ich doch dankbar um das bestehende Beamtenverhältnis. Mit allen Ecken und Kanten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bruce Springsteen am 05.01.2022 13:43
ansonsten bin ich weg.
Das wäre vermutlich das Beste. Wer 2x von seinem AG spricht obwohl er Beamter zu sein scheint, hat in meinen Augen keine Daseinsberechtigung.
Auch scheint das Prinzip des besonderem Dienst- und Treueverhältnis vom Dir nicht verstanden worden zu sein.

Bin wohl nicht alleine.. hinterfragst die anderen jetzt auch!?  ::)
https://www.dbb.de/artikel/jobzufriedenheit-und-wertschaetzung-staerken-abwanderung-verhindern.html?fbclid=IwAR0xwIy9AHr-75P2m-owh-ne_OQ5xEUrqhF9ZHDF77r8l4slvr52zkjs3w4
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: PhRTurtle am 12.01.2022 08:12
Am 20.01.2022 Ist zumindest schonmal die Corona-Sonderzahlung Thema im Finanzausschuss in Stuttgart.
Man hat ja noch Zeit bis Ende März ...
"11.  Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom  21. Dezember 2021
Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und  -empfänger Baden-Württembergs; hier: vorgriffsweise Zahlung der Corona-Sonderzahlung"

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2022/2022-01-20_FinA.pdf
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 12.01.2022 09:22
Guten Morgen.
Offensichtlich laufen im Hintergrund aber schon die Vorbereitungen dazu. Immerhin vermeldete das LBV schon am 09. Dezember 21 einen Auszahlungstermin.

https://lbv.landbw.de/-/informationen-zum-tarifabschluss-vom-29.11.2021

"Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgt spätestens mit dem Entgelt für März 2022."


Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: PhRTurtle am 12.01.2022 15:06
Das die Auszahlung für Tarifbeschäftigte (mit dem Entgelt) spätestens Ende März erfolgt, kann man als Termin interpretieren. Oder als Zitat aus dem was ohnehin vereinbart ist im Tarifvertrag, oder als reine Absichtserklärung weil ab 1.04.2022 eine Auszahlung abgabenfreier Corona-Boni gar nicht mehr möglich ist, da die entsprechende Bundesregelung dann ausläuft. Wie das mit dem Bonus für Beamte über die Besoldung läuft muss dann der Finanzausschuss am 20.01. besprechen.
Bin da ja prinzipiell aber auch mal optimistisch,dass das noch vor Ende März passieren wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: bendosg am 22.01.2022 18:47
Am 20.01.2022 Ist zumindest schonmal die Corona-Sonderzahlung Thema im Finanzausschuss in Stuttgart.
Man hat ja noch Zeit bis Ende März ...
"11.  Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom  21. Dezember 2021
Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und  -empfänger Baden-Württembergs; hier: vorgriffsweise Zahlung der Corona-Sonderzahlung"

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2022/2022-01-20_FinA.pdf

Ist schon bekannt, ob der Finanzausschuss am 20.01.22 die vorgriffsweise Zahlung beschlossen hat? Habe im Netz nichts gefunden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 23.01.2022 12:53
Am 20.01.2022 Ist zumindest schonmal die Corona-Sonderzahlung Thema im Finanzausschuss in Stuttgart.
Man hat ja noch Zeit bis Ende März ...
"11.  Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom  21. Dezember 2021
Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und  -empfänger Baden-Württembergs; hier: vorgriffsweise Zahlung der Corona-Sonderzahlung"

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2022/2022-01-20_FinA.pdf

Ist schon bekannt, ob der Finanzausschuss am 20.01.22 die vorgriffsweise Zahlung beschlossen hat? Habe im Netz nichts gefunden.


Meines Wissens kann er nur eine Beschlussempfehlung formulieren. Bei der Sitzung des Landtags am 3.2. steht unter TOP 17 "Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten" noch nichts näheres, allerdings könnte die Auszahlung des Bonuses hier beschlossen werden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: PhRTurtle am 26.01.2022 11:36
Es gibt einen ersten Gesetzentwurf über die Einmalzahlung für Beamte in BW. Kommentierung ist noch bis zum 4.Februar möglich. Ob man das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abschließt oder man mit der Auszahlung vorgreift hab ich nicht rausgefunden.
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-eine-einmalige-corona-sonderzahlung-an-besoldungsempfaengerinnen-und-empfaenger-baden-wuerttembergs/

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 27.01.2022 06:25
Es gibt einen ersten Gesetzentwurf über die Einmalzahlung für Beamte in BW. Kommentierung ist noch bis zum 4.Februar möglich. Ob man das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abschließt oder man mit der Auszahlung vorgreift hab ich nicht rausgefunden.
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-eine-einmalige-corona-sonderzahlung-an-besoldungsempfaengerinnen-und-empfaenger-baden-wuerttembergs/

Ist das wichtig?
Der Abschluss insgesamt ist so etwas von mies, das ist das einzige, was hoffentlich jedem klar ist.
Damit hat man den Beschäftigten quasi ins Gesicht gespuckt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 27.01.2022 07:40
@Neuer12

Ja das ist wichtig!
Ich bin dankbar für die Information. Denn auch wenn der Abschluss eine Katastrophe ist (was er unbestritten ist!), ist’s auch mal wieder gut mit dem Jammern. Vor allem könnte man mal netter sein, zu Leuten, die hier nur mit Informationen dienen, anstatt die auch noch anzupampen!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 27.01.2022 08:03

Ja das ist wichtig!


Weshalb? Ändern kannst du sowieso nichts daran.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 27.01.2022 08:23
Für mich persönlich ist es wichtig, weil ich eine Zusatzausbildung mache, die ich selbst bezahlen muss und mir das Geld ganz gelegen kommt. Ich möchte wissen wann (und da ich unserer grünen Regierung gegenüber ein starkes Misstrauen habe), ob es überhaupt kommt oder doch noch irgendeine Ausrede gefunden wird. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, ist es auch nicht sicher.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 27.01.2022 17:56
Für mich persönlich ist es wichtig, weil ich eine Zusatzausbildung mache, die ich selbst bezahlen muss und mir das Geld ganz gelegen kommt. Ich möchte wissen wann (und da ich unserer grünen Regierung gegenüber ein starkes Misstrauen habe), ob es überhaupt kommt oder doch noch irgendeine Ausrede gefunden wird. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, ist es auch nicht sicher.

Dir ist aber schon klar, dass auch du mit einer normalen Tariferhöhung deutlich mehr gehabt hättest.

Und nein mit dem jammern und demotiviert sein, ist es nicht genug.
Das Fass ist nun endgültig übergelaufen.
Wertschätzung ergibt Wertschätzung und Leistung oder eben das Gegenteil.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 27.01.2022 19:18
Für mich persönlich ist es wichtig, weil ich eine Zusatzausbildung mache, die ich selbst bezahlen muss und mir das Geld ganz gelegen kommt. Ich möchte wissen wann (und da ich unserer grünen Regierung gegenüber ein starkes Misstrauen habe), ob es überhaupt kommt oder doch noch irgendeine Ausrede gefunden wird. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, ist es auch nicht sicher.

Dir ist aber schon klar, dass auch du mit einer normalen Tariferhöhung deutlich mehr gehabt hättest.

Und nein mit dem jammern und demotiviert sein, ist es nicht genug.
Das Fass ist nun endgültig übergelaufen.
Wertschätzung ergibt Wertschätzung und Leistung oder eben das Gegenteil.


Wie kommst du zu diesem Ergebnis, neuer12? Zumindest für die 14 Leermonate (=Nullrunde) ist der steuerfreie Bonus über 1300€ doch eine angemessene Entschädigung. Circa 100€ Netto-Erhöhung pro Monat liefern nicht viele Tarifrunden. Der große Haken ist natürlich, dass der Bonus nicht linear ist und sich die nächsten Jahrzehnte rächt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 28.01.2022 06:31
Ernsthaft?
Die die nicht nachhaltige Erhöhung ist das für ALLE Besoldungsgruppen ein massiver Verlust.
Einfaches Prozentrechnen.


Wenn es unter den Beamten und Angestellten weiterhin leite gibt, die so argumentieren, wundert mich nix
Die würde ich als Arbeitgeber auch weiterhin verar...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 28.01.2022 06:37
Das ist ein menschliches aber nicht rationales Phänomen:
Bei der Corona-Prämie gilt:
Lieber EINMALIG 1.000 bzw. 1.300 Euro als x-Prozent ein Leben lang. Da braucht glaube ich keiner einen Taschenrechner.

Es kommt natürlich immer auf den Vergleich an: Besser als nichts ist es natürlich.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Organisator am 28.01.2022 08:22
Das ist ein menschliches aber nicht rationales Phänomen:
Bei der Corona-Prämie gilt:
Lieber EINMALIG 1.000 bzw. 1.300 Euro als x-Prozent ein Leben lang. Da braucht glaube ich keiner einen Taschenrechner.

Es kommt natürlich immer auf den Vergleich an: Besser als nichts ist es natürlich.

Ist das tatsächlich so? Folgendes Beispiel:
aktuell: 14 Monate Nullrunde, dann Erhöhung um (glaube ich) 2,8 %
Alternative: 1,0 % Erhöhung für die 14 Monate, dann Erhöhung um 1,8 %
hätte man "ein Leben lang" auch keinen Vorteil. Der würde sich nur dann ergeben, wenn zu der Erhöhung um 2,8 % noch vorher etwas on top käme. Das ist aber Wunschdenken.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 28.01.2022 08:47
Mir persönlich geht es nicht mehr um das Ergebnis. Der Drops ist gelutscht…
Es geht mir im Moment um das Informiert sein. Wenn dich das stört, @Neuer12, ist das dein Problem nicht meins🤷🏻‍♀️
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 28.01.2022 08:55
Der würde sich nur dann ergeben, wenn zu der Erhöhung um 2,8 % noch vorher etwas on top käme. Das ist aber Wunschdenken.

Die 1300 kommen ja auch on top.

1,8-2 sofort und 2,8 ab September wäre eine Alternative gewesen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 28.01.2022 09:10
Das, was ihr schreibt, ist leider genau der Haken an den Einmalzahlungen, was man aber gerne vergisst, weil sich ein Betrag von 1.300,- hoch anhört und 1.300,- für sich genommen wohl auch für die allermeisten von uns ein hoher Betrag ist. Genau deshalb bieten ihn die Arbeitgeber so gerne als eine Art Überrumpelungstaktik an - von daher wird hier mit einiger Berechtigung Groll auf die gewerkschaftlichen Verhandlungsführer artikuliert; denn die Annahme des Angebots lag in ihrer Verantwortung.

Rechnen wir das Ergebnis einfach mal etwas vereinfacht durch, weil es - so schätze ich - nicht jedem Leser in seinen Auswirkungen ganz klar ist:

Baden-Württemberg hat 2020 einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der ersten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe eine Nettoalimentation von knapp 30.000,- € gewährt. Nehmen wir diese mal als Grundlage und gehen wir vereinfachend davon aus, dass das die heutige Nettoalimentation zu Beginn des Jahres 2022 wäre. Eine Erhöhung um 1.300,- € bedeutete dann eine Gehaltssteigerung von 4,3 %, deshalb kommen uns 1.300,- € viel vor. Ein Tarifabschlus, der dauerhaft zu diesem Ergebnis führte, wäre bei einer Inflationsrate von 3,1 % im Jahr 2021 ein für den betrachteten Beamten sicherlich kein schlechter, da insbesondere die Bruttobesoldung noch einmal um mehr als 4,3 % steigen müsste, um einen entsprechenden Nettobetrag zu erhalten. Blieb die Inflationsrate 2022 bei 3,1 %, so würde sich die Alimentation des betroffenen Beamten 2022 real zunächst einmal um 1,2 % erhöhen.

Da die Einmalzahlung aber ein Festbetrag ist, sieht die Lage für Beamte in höheren Besoldungsgruppen und/oder Erfahrungsstufen anders aus: Verfügte ein betroffener Beamte über eine jährliche Nettoalimentation von 40.000,- €, läge die prozentuale Erhöhung bei nur noch bei 3,25 %; jetzt wäre kaum noch eine reale Erhöhung vorhanden. Darin liegt das eine Problem von Festbeträgen: Je höher die Alimentation, desto geringer ihre prozentuale Wirkung.

So oder so fällt aber die Wirkung der Einmalzahlung mit Ablauf des 31.12.2022 weg - und das ist das weit größere Problem. Bei einer Inflationsrate von 3,1 % 2022, würden alle Beamte in das Jahr 2023 mit einem Reallohnverlust von ziemlich genau drei Prozent starten, da die Wirkung der Einmalzahlung mit Beginn des Jahres 2023 wegfällt (der Beamte erhält ja nicht erneut eine entsprechende Einmalzahlung), läge der Reallohnindex nun bei 96,99. Vermittelt mit der zum 01.12.2022 kommenden Bruttogehaltssteigerung von 2,8 %, die keine Steigerung der Nettoalimentation um 2,8 % nach sich ziehen wird, sondern darunter liegt, starten nun alle Beamten mit einer real gegenüber 2021 geringeren Alimentation in das Jahr 2023. Unter der Prämisse einer Inflationsrate von 3,1 % 2022 und hinsichtlich der kalten Progression dürfte der Start ins Jahr 2023 bei einer 2,8 %igen Erhöhung der Bruttobesoldung zum 01.12.2022 je nach Besoldunsgruppe mit einem Reallohnindex von 99,5 % seinen Auftakt finden. Wenn nun 2023 die Inflatiobsrate bei 3,1 % läge, verzeichneten jener Beamte 2023 einen realen Alimentationsverlust von rund 3.5 %.

Da nun 2020 die Nettoalimentation des genannten verheirateten Beamten mit zwei Kindern rund elf Prozent unterhalb des Grundsicherungsniveaus lag, ihm 2021 bei einer Inflationsrate von 3,1 % eine Besoldungserhöhung von nur 1,4 % gewährt worden ist, sodass er bereits im letzten Jahr einen weiteren deutlichen realen Alimentationsverlust hingenommen hat, das geplante Vier-Säulen-Torso des Landes aber für die größten Teile der Beamten keine substanzielle Verbesserungen mit sich bringt, bleibt als Ergebnis nur festzuhalten, dass das nun auf die Beamten übertragene Tarifergebnis den weiteren Verfall der realen Alimentation (so wie auch der Tariflöhne im öffentlichen Diensts des Landes Baden-Württemberg) nicht nur nicht aufhält, sondern maßgeblich weiter mit vorantreibt - und das gilt nicht nur für Baden-Württemberg, sondern für ausnahmslos alle Länder, da zwar nicht alle ein Vier-Säulen-Torso für 2022 planen, aber keines auch nur in Ansätzen Pläne präsentierte, wieder zu einer verfassungskonformen Alimentation zurückkehren zu wollen. Dazu wird in nächster Zeit eine umfangreichere Betrachtung unter Berliner.Besoldung.de erscheinen, die das an Entwicklungen verschiedener Länder verdeutlichen wird, um so den in einem Monat zu erwartenden Beitrag in der DÖV inhaltlich zu flankieren, der nachweist, das seit spätestens 2008 die Alimentation in ausnahmslos allen Bundesländern materiell evident unangemessen ist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 28.01.2022 10:24
Ist das tatsächlich so? Folgendes Beispiel:
aktuell: 14 Monate Nullrunde, dann Erhöhung um (glaube ich) 2,8 %
Alternative: 1,0 % Erhöhung für die 14 Monate, dann Erhöhung um 1,8 %
hätte man "ein Leben lang" auch keinen Vorteil. Der würde sich nur dann ergeben, wenn zu der Erhöhung um 2,8 % noch vorher etwas on top käme. Das ist aber Wunschdenken.
[/quote]

Bei Deiner Alternative ist es tatsächlich so. mE hätte aber anstelle/anstatt der Einmalzahlung - wie in der Vergangenheit üblich - eine prozentuale-Erhöhung erfolgen "müssen". Wunschdenken hin oder her.
Ansonsten verweise ich vollumfänglich auf die Ausführungen von SwenTanortsch.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 28.01.2022 11:41
Durch den Zinseszins hätte man auch einen (kleinen) Vorteil bei 1% sofort und 1,8% in 14 Monaten vs. 2,8% in 14 Monaten...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 28.01.2022 14:08
Natürlich würde sich jeder von uns eine angemessene, d.h. die Inflation mindestens ausgleichende, lineare Erhöhung wünschen. Durch die Einmalzahlung entsteht freilich ein strukturelles Defizit oder besser noch: das Defizit der letzten Jahre wird fortgeschrieben. Wobei wir bei den Tarifrunden zuvor auch Abschlüsse hatten, die die Inflation überkompensiert haben.

Mein Punkt war lediglich, dass die Einmalzahlung zumindest die Leermonate etwas erträglicher macht. Knapp 100€ netto mehr im Monat (1300€/14) sind eine - wenn auch nur vorübergehende - Nettosteigerung, die man selten erfährt. Umso wichtiger ist es, dass die Auszahlung bald erfolgt, da sie ab 1.4. nicht mehr steuerfrei wäre!

Nichtsdestotrotz: in der nächsten Tarifrunde muss eine deutliche Steigerung her, die den mauen Abschluss ausgleicht. Dann kann man (hoffentlich) auch nicht mehr mit leeren Pandemie-Kassen argumentieren.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 29.01.2022 05:58
Das ist ein menschliches aber nicht rationales Phänomen:
Bei der Corona-Prämie gilt:
Lieber EINMALIG 1.000 bzw. 1.300 Euro als x-Prozent ein Leben lang. Da braucht glaube ich keiner einen Taschenrechner.

Es kommt natürlich immer auf den Vergleich an: Besser als nichts ist es natürlich.

Ist das tatsächlich so? Folgendes Beispiel:
aktuell: 14 Monate Nullrunde, dann Erhöhung um (glaube ich) 2,8 %
Alternative: 1,0 % Erhöhung für die 14 Monate, dann Erhöhung um 1,8 %
hätte man "ein Leben lang" auch keinen Vorteil. Der würde sich nur dann ergeben, wenn zu der Erhöhung um 2,8 % noch vorher etwas on top käme. Das ist aber Wunschdenken.

Diese Erhöhung ist natürlich genauso (fast, denn auch hier wirkt der Zinseszins) mies.
Bei 5 Prozent Inflation, hätte es z.b. 5 Prozent Erhöhung zum Oktober 2021 und mind. 3,5 Prozent im Oktober 2022 bedurft, um keinen Reallohnverlust zu erleiden.

Hier gemeint war z.b. jetzt 2,5 Prozent und später, wie beschlossen, 2,8 Prozent.
Das wäre deutlich besser als 1300 Bonus.
Und wäre trotzdem immer noch ein deutlicher Reallohnverlust.
Wenn das ernsthaft einige nicht verstehen, mache ich mir große Sorgen für zukünftige Abschlüsse.
Mit uns kann man es ja machen, Auswirkungen verstehen sowieso nur wenige oder reden es sich schön.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 29.01.2022 06:03

...
Mein Punkt war lediglich, dass die Einmalzahlung zumindest die Leermonate etwas erträglicher macht. Knapp 100€ netto mehr im Monat (1300€/14) sind eine - wenn auch nur vorübergehende - Nettosteigerung, die man selten erfährt. Umso wichtiger ist es, dass die Auszahlung bald erfolgt, da sie ab 1.4. nicht mehr steuerfrei wäre!

Nichtsdestotrotz: in der nächsten Tarifrunde muss eine deutliche Steigerung her, die den mauen Abschluss ausgleicht. Dann kann man (hoffentlich) auch nicht mehr mit leeren Pandemie-Kassen argumentieren.

Wer so denkt hat m.m.n. nichts verstanden und lässt sich an der Nase durch die Arena ziehen...sorry

Btw: dass die Inflation übertroffen wird, sollte normal sein.
Nennt man Wertschöpfung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 29.01.2022 13:54

...
Mein Punkt war lediglich, dass die Einmalzahlung zumindest die Leermonate etwas erträglicher macht. Knapp 100€ netto mehr im Monat (1300€/14) sind eine - wenn auch nur vorübergehende - Nettosteigerung, die man selten erfährt. Umso wichtiger ist es, dass die Auszahlung bald erfolgt, da sie ab 1.4. nicht mehr steuerfrei wäre!

Nichtsdestotrotz: in der nächsten Tarifrunde muss eine deutliche Steigerung her, die den mauen Abschluss ausgleicht. Dann kann man (hoffentlich) auch nicht mehr mit leeren Pandemie-Kassen argumentieren.

Wer so denkt hat m.m.n. nichts verstanden und lässt sich an der Nase durch die Arena ziehen...sorry

Btw: dass die Inflation übertroffen wird, sollte normal sein.
Nennt man Wertschöpfung.

Sie operieren mit falschen Inflationszahlen. Die Inflation für 2021 lag bei 3,1% und nicht bei 5%. Den Begriff der Wertschöpfung verwenden sie ebenfalls falsch.

Dass das Ergebnis enttäuschend ist, ist wohl allgemeiner Konsens. Ihre Untergangsszenarien kann ich trotzdem nicht nachvollziehen. Was wäre denn ihr Wunschergebnis gewesen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 30.01.2022 05:08
Die Inflation zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses war sogar über 5 Prozent im Jahresvergleich.
Für das Gesamtjahr stimmt ihre Aussage.
Es kam hier für mich auch nur auf Beispielwerte an.

P.a. mehr als 3 % wäre das Minimum gewesen...wenn man die nicht gegeben amtsantgemesse Besoldung bedenkt, mind. für 2022 beim Inflationsschnitt, 2022 wegen Erhöhung von Mindestlohn auf 12 Eur/Stunde sogar mehr.
Das fliegt denen sowieso irgendwann um die Ohren.

Im übrigen, waren auch Pflegekräfte dabei, die man ja  unbedingt besser bezahlen muss...ne klar, verar...kann ich mich selbst...und jetzt bitte nicht mit en verbesserten Schichtzuschlägen kommen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 03.02.2022 07:46
 ::)  Tja, auch die Opposition bläst ins selbe Horn.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/viel-uebereinstimmung-in-den-sachfragen/

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 03.02.2022 10:56
::)  Tja, auch die Opposition bläst ins selbe Horn.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/viel-uebereinstimmung-in-den-sachfragen/

Ja, ganz toll, dass die SPD in der Opposition so entschieden Stellung bezieht und so beamtenfreundliche Aussagen macht! Aber Moment... war sie nicht an der Regierung und hat maßgeblich zu den Verschlechterungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 beigetragen? Upsi!

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Maja01 am 03.02.2022 10:59
Das LBV hat gestern die Sonderzahlung angekündigt:

 https://lbv.landbw.de/-/corona-sonderzahlung-auszahlungstermin-und-weitere-informationen (https://lbv.landbw.de/-/corona-sonderzahlung-auszahlungstermin-und-weitere-informationen)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 03.02.2022 19:14
::)  Tja, auch die Opposition bläst ins selbe Horn.

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/viel-uebereinstimmung-in-den-sachfragen/

Ja, ganz toll, dass die SPD in der Opposition so entschieden Stellung bezieht und so beamtenfreundliche Aussagen macht! Aber Moment... war sie nicht an der Regierung und hat maßgeblich zu den Verschlechterungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 beigetragen? Upsi!

Ja.
Wobei ich hier auch nicht wirklich Kritik an diesem mehr als katastrophalem Ergebnis herauslesen.
Falls sie mal wieder in der Regierung sind, bin ich gespannt, ob die tlw. positive Haltung so bleibt.
Insgesamt sind ist der BBB viel zu brav.
Eine Schande so eine Interessenvertretung.
Z.b.:
"„Wir haben uns zwar mehr gewünscht, genauer gesagt, eine Neuordnung des gesamten Besoldungsgefüges“, räumte Rosenberger ein. Realistisch betrachtet sei dies jedoch gegenwärtig nicht zu finanzieren."
Das ist bodenlos.
Wenn vertritt der BBB bitte?
Es geht hier doch nicht uns wünschen, sondern darum, dass endlich verfassungsgemäß alimentiert wird.
Schon alleine dafür müsste er zurücktreten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Maja01 am 04.02.2022 10:49
Zitat
Schon alleine dafür müsste er zurücktreten.

Auf jeden Fall! Ich denke zudem, dass alle DBB-Mitglieder ihre Mitgliedschaften bei den Fachgewerkschaften ernsthaft überdenken sollten. Der DBB ist einfach nicht willens, das 4-Säulen-Modell sachgerecht zu kritisieren und widmet sich stattdessen lieber dem Kampf gegen die pauschale Beihilfe in BW. :(
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: NordWest am 04.02.2022 15:50
Das ist ein menschliches aber nicht rationales Phänomen:
Bei der Corona-Prämie gilt:
Lieber EINMALIG 1.000 bzw. 1.300 Euro als x-Prozent ein Leben lang. Da braucht glaube ich keiner einen Taschenrechner.

Es kommt natürlich immer auf den Vergleich an: Besser als nichts ist es natürlich.

Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn Du ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro hast, bekämst Du bei 2% Erhöhung jedes Jahr 800 Euro zusätzlich. Schon nach zwei Jahren stehst Du da brutto besser als mit der Einmalzahlung. Okay, die Einmalzahlung ist steuerfrei. Aber spätestens im dritten Jahr wäre die tabellenwirksame Erhöhung um 2% wesentlich mehr wert als die Einmalzahlung. Man darf nicht vergessen, dass ohne tabellenwirksame Erhöhung ja auch alle folgenden Tabellenerhöhungen dann von niedrigeren Werten aus starten, weil eben diese eine Erhöhung fehlt - dadurch hast Du Dein ganzes Restleben lang negative Folgewirkungen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Organisator am 04.02.2022 16:17
Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn Du ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro hast, bekämst Du bei 2% Erhöhung jedes Jahr 800 Euro zusätzlich. Schon nach zwei Jahren stehst Du da brutto besser als mit der Einmalzahlung. Okay, die Einmalzahlung ist steuerfrei. Aber spätestens im dritten Jahr wäre die tabellenwirksame Erhöhung um 2% wesentlich mehr wert als die Einmalzahlung. Man darf nicht vergessen, dass ohne tabellenwirksame Erhöhung ja auch alle folgenden Tabellenerhöhungen dann von niedrigeren Werten aus starten, weil eben diese eine Erhöhung fehlt - dadurch hast Du Dein ganzes Restleben lang negative Folgewirkungen.

Stimmt in diesem Beispiel. In der Praxis würde es aber eher anders lauten.
Status quo:
15 Monate keine Erhöhung, dann 2,8 %
Alternative:
1,4 % für 15 Monate, danach erneut 1,4 %

Damit dein Beispiel stimmt, müsste die gesamte Erhöhung über 2,8 % liegen, was aber eher unwahscheinlich ist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 04.02.2022 20:58
Das ist ein menschliches aber nicht rationales Phänomen:
Bei der Corona-Prämie gilt:
Lieber EINMALIG 1.000 bzw. 1.300 Euro als x-Prozent ein Leben lang. Da braucht glaube ich keiner einen Taschenrechner.

Es kommt natürlich immer auf den Vergleich an: Besser als nichts ist es natürlich.

Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn Du ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro hast, bekämst Du bei 2% Erhöhung jedes Jahr 800 Euro zusätzlich. Schon nach zwei Jahren stehst Du da brutto besser als mit der Einmalzahlung. Okay, die Einmalzahlung ist steuerfrei. Aber spätestens im dritten Jahr wäre die tabellenwirksame Erhöhung um 2% wesentlich mehr wert als die Einmalzahlung. Man darf nicht vergessen, dass ohne tabellenwirksame Erhöhung ja auch alle folgenden Tabellenerhöhungen dann von niedrigeren Werten aus starten, weil eben diese eine Erhöhung fehlt - dadurch hast Du Dein ganzes Restleben lang negative Folgewirkungen.

Ich bin da voll bei Dir. Ich sagte ja, das Pähnomen sei nicht rational.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 04.02.2022 22:14
Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn Du ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro hast, bekämst Du bei 2% Erhöhung jedes Jahr 800 Euro zusätzlich. Schon nach zwei Jahren stehst Du da brutto besser als mit der Einmalzahlung. Okay, die Einmalzahlung ist steuerfrei. Aber spätestens im dritten Jahr wäre die tabellenwirksame Erhöhung um 2% wesentlich mehr wert als die Einmalzahlung. Man darf nicht vergessen, dass ohne tabellenwirksame Erhöhung ja auch alle folgenden Tabellenerhöhungen dann von niedrigeren Werten aus starten, weil eben diese eine Erhöhung fehlt - dadurch hast Du Dein ganzes Restleben lang negative Folgewirkungen.

Stimmt in diesem Beispiel. In der Praxis würde es aber eher anders lauten.
Status quo:
15 Monate keine Erhöhung, dann 2,8 %
Alternative:
1,4 % für 15 Monate, danach erneut 1,4 %

Damit dein Beispiel stimmt, müsste die gesamte Erhöhung über 2,8 % liegen, was aber eher unwahscheinlich ist.

Das ist doch nicht unwahrscheinlich, sondern eigentlich zwingend geboten bei einer Inflation von fast 5 Prozent.

Man man man, kein Wunder, dass sie uns verar...wenn viele so denken. Übrigens wären 2x 1,4 immer noch besser als 1x 2,8.
Nennt man 7. Weltwunder Zinseszins.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 14.03.2022 17:58
Hallo,

über Verdi sind nun die ersten Stellungnahmen zum Referentenentwurf ("Besoldungsanpassung und 4-Säulen-Modell") abrufbar:

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/++file++622df3649133685c7e61c179/download/20220221_Stellungnahme%20des%20DGB%20Baden-W%C3%BCrttemberg_Anpassung%20von%20Diesnt-%20und%20Versorgungsbez%C3%BCgen%202022%20Entwurf%20Final%20.pdf (https://feuerwehr-bawue.verdi.de/++file++622df3649133685c7e61c179/download/20220221_Stellungnahme%20des%20DGB%20Baden-W%C3%BCrttemberg_Anpassung%20von%20Diesnt-%20und%20Versorgungsbez%C3%BCgen%202022%20Entwurf%20Final%20.pdf)

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/++file++622df4d0b474e70bcf5a2d8f/download/220310_ver.di%20LFV%20FW%20BW%20an%20FM_Belange%20Feuewehr%20zum%20BVAnp%C3%84G%2022.pdf (https://feuerwehr-bawue.verdi.de/++file++622df4d0b474e70bcf5a2d8f/download/220310_ver.di%20LFV%20FW%20BW%20an%20FM_Belange%20Feuewehr%20zum%20BVAnp%C3%84G%2022.pdf)

Grüße!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 14.03.2022 18:55
Der DGB Baden-Württemberg hat Recht und bringt es auf den Punkt, wenn er auf Seite 13 hervorhebt: "Anstatt 'Vereinigten Königreich und Nordirland' müsste es '…Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland' heißen". Denn damit zeigt er, dass er im Geografieunterricht immer aufgepasst hat. Schade ist nur, dass es sich bei der Stellungnahme gar nicht um eine georgrafische handelt und DGB nicht für "Deutscher Geografen-Bund" steht. Wenn er es nun noch hinbekommen könnte, wie eine Gewerkschaft die über die Geografie hinausreichenden Bestandteile der Gesetzgebung in ihren Konsequenzen zu betrachten, wäre die Stellungnahme vielleicht sogar perfekt gelungen, sodass ihr vonseiten des Finanzministeriums bestimmt eine 1+ gegeben worden wäre. Aber es dürfte den DGB ganz sicherlich beruhigen, dass er trotz dieses kleinen Mangels für seinen Aufsatz vom Finanzministeriums ganz sicher noch immer eine glatte 1 bekommen dürfte. Wie hält er doch so schön auf S. 15 fest: "Abschließend gilt es anzumerken, dass die umfassenden Änderungen bei den Ämterbezeichnungen es zunehmend erschweren, denn Durchblick zu behalten." Seinen mangelnden Durchblick hat er in einer kaum besser nachweisbaren Art und Weise an den Tag gelegt. Ach, wenn doch jeden Tag Weihnachten wär.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: NordWest am 15.03.2022 02:31
Was meint der DGB auf S.8 hiermit?

"Zusätzlich ergibt sich aus den vorliegenden Anpassungen eine Ungenauigkeit, die be-
sonders in der Beratungspraxis vor Ort zu einem erheblichen Mehraufwand führen
wird. Mit Hinweis auf das Versorgungsfallprinzip wird auf die Nachzeichnung bzw.
Überleitung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger verzichtet, da die er-
reichte ruhegehaltsfähige Stufe in der weiteren Berechnung rechtlich keine Rolle spielt.
Allerdings ist auf den aktuellen Pensionsmitteilungen die erreichte Stufe weiterhin auf-
geführt. Dies suggeriert, dass die Berechnung der Pension entgegen des o.g. Prinzips
bei einer Änderung immer auf Basis der aktuellen Tabelle erfolgt, obwohl dies rechtlich
gar nicht der Fall ist. Da nun die Stufen verändert werden ist es für den DGB Baden-
Württemberg absehbar, dass durch diese nicht ganz korrekte Darstellung zu Irritatio-
nen und einem deutlichen Mehraufwand in der Beratung kommen wird"

Werden Versorgungsempfänger laut Entwurf nachträglich neu entsprechend der neuen Erfahrungsstufen eingruppiert?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: NWB am 15.03.2022 06:58
Für mich liest sich das so:

Aktuell werden die Stufen in der Bezügemitteilung der Pensionäre mit ausgewiesen.
Eine Anpassung dieser Stufen ist aber gerade nicht vorgesehen.
Der DBB befürchtet nun Irritationen und Beratungsaufwand.

Großes Kino.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SH4MP am 15.03.2022 07:06
Also das Ende ist doch am geilsten.
Finde es interessant, dass eine Kriminalkommissarsanwärterin mit KOKa'in abgekürzt werden soll. Meine Wissens nach handelt es sich doch bei KOK bzw. POK um einen Oberkommissar..  ;D
Richtig wäre KKAin.. klingt auch nicht besser, aber ist zumindest richtig. Man könnte ja auch einfach KKAnwin draus machen und es gibt keine Probleme
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: NWB am 15.03.2022 07:13
Hauptsache, man beschäftigt sich lang und breit mit Nebenkriegsschauplätzen, um sich dann mit der Hauptsache möglichst wenig auseinandersetzen zu müssen.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 15.03.2022 07:15
Hauptsache, man beschäftigt sich lang und breit mit Nebenkriegsschauplätzen, um sich dann mit der Hauptsache möglichst wenig auseinandersetzen zu müssen.

Ist doch nichts neues für Gewerkschaften?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 15.03.2022 15:23
Gibt es denn irgendwo die Möglichkeit den aktuellen Referentenentwurf einzusehen? In den Stellungnahmen wird teilweise ja nur davon gesprochen, dass der jeweilige Punkt im Referentenentwurf begrüßt wird, aber nicht was genau der Inhalt ist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: pedius87 am 15.03.2022 18:04
Das heißt also im Umkehrschluss: Ich bin jetzt in A 11, die neuen Kollegen fangen in A 10 an, überspringen im Vergleich zwei Erfahrungsstufen.
Das bedeutet keinerlei Wertschätzung für die vorhandenen Beamten. bzw.Ich werde von den neuen Kollegen, frjsch von der FH erwarten, dass sie gleiches leisten wie ich damals in A10 und mit mehren Jahren Berufserfahrung. Oder aber ich werde aus meinem Erfahrungsschatz mehrere Jahre streichen.
Beispiel: Beamer xyz, das haben wir doch die letzten Jahre so gemacht.
Antwort Beamter XYZ: Das fehlt leider in meiner Erfahrungszeit, das wissen der letzten vier jahre wird nicht alimentiert, ist also nicht vorhanden.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 15.03.2022 18:12
Gibt es denn irgendwo die Möglichkeit den aktuellen Referentenentwurf einzusehen? In den Stellungnahmen wird teilweise ja nur davon gesprochen, dass der jeweilige Punkt im Referentenentwurf begrüßt wird, aber nicht was genau der Inhalt ist.

Das habe ich mir auch gedacht, 200 Seiten sind ja nicht gerade wenig. Mich würde auch die praktische Umsetzung interessieren - trotz Überleitung muss man doch formal befördert werden, oder? Gesetz im Herbst - Anhebung zum 1.12. - und das bei den ach so trägen Behörden...

Auch zur Rückwirkung liest man nicht mehr viel...

Aktuell von Verdi ist das:

https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111 (https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111)

PDF: https://bund-laender-bawue.verdi.de/++file++62306809f426696783f47e2a/download/2022_03_ver.di%20Info%20zum%204-S%C3%A4ulen-Modell.pdf (https://bund-laender-bawue.verdi.de/++file++62306809f426696783f47e2a/download/2022_03_ver.di%20Info%20zum%204-S%C3%A4ulen-Modell.pdf)

Und zum weiteren Verlauf findet man das:

Zitat
verdi bringt beim DGB die Positionen und Sichtweisen der Feuerwehr für die Stellungnahme ein.
Die DGB Stellungnahme, die gegenüber dem Finanzministerium abgegeben wurde, findet ihr als Anlage, bzw. auf unserer Homepage.

·         … wie es weiter geht?

Das Finanzministerium wird die nun eingegangenen Stellungnahmen zu ihrem Entwurf sichten und bewerten.
Wir hoffen darauf, dass die von uns vorgebrachten Argumente Gehör finden und in einer Überarbeitung des Gesetzentwurf einfließen.

·         voraussichtlich im April / Mai 2022:

Ein überarbeitetet Gesetzentwurf wird in die „Formale Verbandsanhörung“ nach § 89 LBG gegeben. Nun haben die Verbände nochmals Gelegenheit zu dem nun überarbeiteten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

·         voraussichtlich Juni / Juli 2022:

Ein abschließender Gesetzentwurf wird dem Landtag, inkl. der Stellungnahmen der angehöhrten Verbände zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nun kann der Landtag im Gesetzgebungsverfahren den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf ggf. ändern und beschließen.
Quelle: https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++cd9628ac-a2d1-11ec-98bd-001a4a160100 (https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++cd9628ac-a2d1-11ec-98bd-001a4a160100)

Zu den Erfahrungsstufen - "Alt-Kollegen" werden ja wohl auch neu eingestuft, insofern würde so der Abstand zu neuen Kollegen gewahrt.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: pedius87 am 15.03.2022 18:26
Neueinstufung heißt wohl in meinem Fall:
derzeit: nach 18 Jahren von Einstiegsstufe 2 nach Stufe 9 (2Jahre+2J+2J+3J+3J+3J+3J)
neue Stufen: nach 18 Jahren von neuer Einstiegsstufe 3 nach Stufe 9 , da jweils 3 Jahre Erfahrungszeit je Stufe aufgrund der Erhöhung der Wartezeit von 3 auf 4 bzw. 4 auf 5 um ein Jahr.

Also: keinerlei Verbesserung, außer meine Berechnung ist falsch.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 23.03.2022 08:20
Ich finde es ja schon bemerkenswert das von der Feuerwehr eine Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlicht wurde und von Seiten der Polizeigewerkschaften nichts kommt oder hat jemand Informationen?

Der örtliche Personalrat sagte mir, dass es keinerlei Informationen gibt und sie selbst nichts davon wissen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.03.2022 08:50
Bei der DPolG gibt es im Polizei Spiegel März eine Notiz dazu:

Zitat
Das Finanzministerium legte am
14. Februar 2022 den Ressort-
entwurf zum Vier-Säulen-Mo-
dell und zur Besoldungsanpas-
sung 2022 vor. Alle aktuell im
mittleren Dienst befindlichen
Polizeibeamten/Polizeibeamtin-
nen (POM aufwärts) sollen zum
1. Dezember 2022 in ein höhe-
res Amt übergeführt werden. Im
mittleren Dienst soll es einen
„Ersten Polizeihauptmeister“ in
der Besoldungsgruppe A10 ge-
ben. Für den „Ersten Polizei-
hauptmeister“ ist eine Zulage in
Höhe von ca. 155 Euro vorgese-
hen. Nach aktuellen Einschät-
zungen werden alle Überleitun-
gen zum 1. Dezember 2022 auch
sofort ruhegehaltfähig. Es wird
eine neue Besoldungstabelle
geben, mit neuen Zeiten in den
Erfahrungsstufen. Auch der Fa-
milienzuschlag wird für Beam-
te/Beamtinnen mit einem und
mehr Kindern erhöht. Ebenso
gibt es Planungen im Beihilfe-
recht und im Versorgungsrecht.
Insgesamt sollen im öffentli-
chen Dienst mehr als 30 000
Beamte/Beamtinnen in ein hö-
heres Amt übergeleitet werden.
Das Gesetzgebungspaket um-
fasst 182 Seiten und wird aktu-
ell aufgearbeitet. Die DPolG
kann bis zum 3. März 2022 dazu
vorab Stellung nehmen.
Nachdem aktuell (noch) keine
Verbesserungen in den Besol-
dungsämtern ab A 10 vorgese-
hen sind, ist die DPolG bereits in
Verhandlungen und Gesprächen
für Verbesserungen im gehobe-
nen und höheren Dienst
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.03.2022 09:04
... und im letzten Polizei Kurier 2021 wurde das Thema recht ausführlich erörtert:

https://dpolg-bw.de/files/dpolg/Newsletter/PDF/202104_Polizeikurier.pdf
 (https://dpolg-bw.de/files/dpolg/Newsletter/PDF/202104_Polizeikurier.pdf)

Allerdings lag damals wohl der Entwurf noch nicht vor. Ich denke man wird da demnächst einige Stellungnahmen lesen können.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 23.03.2022 10:35
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2198.pdf

Hier sind viele Antworten der LR zu Stellungnahmen zur Corona-Einmalzahlung der Gewerkschaften.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 23.03.2022 11:25
Aus der Stellungnahme der "Feuerwehr" lässt sich ja schon einiges rauslesen. Insbesondere finde ich manche Fragen spannend, inwieweit z.b. Die Zulage zu A9 als Besitzstandswahrung nicht gekürzt werden darf, auf die im Text genannten ca. 155 Euro.

Natürlich wäre dies für die aktuellen Amtsinhaber A9Z eine enorme Besoldungsverbesserung.

Wie die genaue vorgeschlagene Besoldungstabelle aussieht wäre natürlich auch interessant, insbesondere wegen der Änderung der Erfahrungsstufen. In einem Artikel heißt es von 2 auf 3 Jahre, in einem anderen heißt es alle ändern sich um je 1 Jahr.

Die geplanten Kinderzulagen die sich nach oben hin verringern sollen sind auch nirgends mit Zahlen versehen.

Es bleibt spannend...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.03.2022 14:24
Allerdings! In den ganzen Stellungnahmen findet sich auch kein Wort mehr zu der rückwirkenden Zahlung für die Jahre 2020, 2021 und eigentlich auch 22.
In den ersten Infos zu diesen 4 Säulen war noch angekündigt worden, dass dies für alle gewährt würde - auch wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Selbst in der Presse wurde erklärt, wie viel das kostet und dass es seitens des Landes im Haushalt vorgesehen wird. Schön für das Land, die Kommunen hatten dazu aber keine Möglichkeit.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 24.03.2022 10:20
Gestern kam noch ein Schreiben des LPP, in dem aber nichts neues steht. Vielmehr ist es aus meiner Sicht die Bestätigung, dass "etwas geht".

https://intranet.polizei-online.bwl.de/Freigegebene%20Dokumente/2022-03-23%20LPP%20Info%20%C3%84mteranhebung%204-S%C3%A4ulen-Modell.pdf (https://intranet.polizei-online.bwl.de/Freigegebene%20Dokumente/2022-03-23%20LPP%20Info%20%C3%84mteranhebung%204-S%C3%A4ulen-Modell.pdf)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SpeedyG am 24.03.2022 16:46
Das ist leider nicht verfügbar. Kannst du Das bitte irgendwo hochladen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 25.03.2022 07:12
Entschuldige. Ich habe den Text nun einfach rauskopiert.

___________________


Deutliche Verbesserungen insbesondere im mittleren Polizeivollzugsdienst
zu erwarten
Zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 aufgestellten
Grundsätze zum Alimentationsprinzip wurde vom Finanzministerium als federführendes
Ressort das sogenannte „4-Säulen-Modell“ entwickelt. Dieses sieht in der 1.
Säule die Anhebung der Nettobezüge in den unteren Besoldungsgruppen vor. Die
weiteren Säulen umfassen eine Neustrukturierung bei den Erfahrungsstufen, eine
Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungssätze für Familienangehörige
und Versorgungsempfänger sowie Verbesserungen beim Familienzuschlag für das
1. und 2. Kind.
Vorab: Das geplante „4-Säulen-Modell“ ist von dem durch das Haushaltsbegleitgesetz
2022 umgesetzten Wegfall des Eingangsamts A 7 im mittleren Polizeivollzugsdienst
zu trennen. Während mit der Schaffung des Eingangsamts A 8 im Polizeivollzugsdienst
zum 01.01.2022 ein seit langem vom Innenministerium verfolgtes Vorhaben
erfolgreich abgeschlossen wurde, wird mit dem „4-Säulen-Modell“ vom Finanzministerium
für alle Laufbahnen auf Vorgaben der jüngeren verfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung reagiert.
Die Umsetzung der Rechtsprechung soll über das „Gesetz über die Anpassung von
Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022)“ erfolgen. Aktuell befindet sich der
Gesetzesentwurf in der sogenannten Ressortanhörung und umfasst in der 1. Säule
im Wesentlichen folgende Regelungen:

Besoldungsanpassung

Im mittleren Dienst (PVD und NVZ) sollen generell alle Ämter um eine Besoldungsstufe
nach oben verschoben werden. Das bedeutet insbesondere, dass das Eingangsamt
in fast allen Laufbahnen des mittleren Dienstes künftig A 8 statt A 7 wäre;
das Endamt wäre statt A 9 mit Amtszulage künftig A 10 mit Amtszulage. Im gehobenen
Dienst sehen die Planungen des Finanzministeriums den Wegfall des Eingangsamtes
A 9 (nichttechnisch) bzw. A 10 (technisch) vor. Im gehobenen nichttechnischen
Dienst bedeutet das: Aus A 9 wird A 10, und im Übrigen bleibt die Besoldungsstruktur
so, wie sie derzeit ist. Entsprechend wird im gehobenen technischen
Dienst lediglich das Eingangsamt von A 10 nach A 11 angehoben.
Im Zusammenhang mit der Anhebung des Endamtes ist im Polizeivollzugdienst die
Einführung der neuen Dienstgrade Erste Polizeihauptmeisterin / Erster Polizeihauptmeister
(Besoldungsgruppe A 10) sowie Erste Polizeihauptmeisterin mit
Amtszulage / Erster Polizeihauptmeister mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 10
mit Zulage) angedacht.
Da die mit dem Inkrafttreten des BVAnp-ÄG 2022 (angedacht ist als Termin derzeit
der 01.12.2022) geplante Überleitung in Ämter der nächsthöheren Besoldungsstufe
kraft Gesetzes erfolgen soll, werden die neuen Ämter der Berechnung des Ruhegehalts
bei einem sich anschließenden Eintritt in den Ruhestand voraussichtlich ohne
Zurücklegung einer Wartezeit zugrunde gelegt. Für Beamtinnen und Beamte in den
von der Ämteranhebung betroffenen Besoldungsstufen kann es daher von Vorteil
sein, ihren Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben. Sofern Anträge kurzfristig
gestellt werden, kann durch die personalverwaltende Stelle eine Ausnahme von der
Einhaltung der Antragsfrist im Einzelfall gewährt werden, sofern dienstliche Belange
nicht entgegenstehen.
Im Übrigen soll mit dem BVAnP-ÄG 2022 das Tarifergebnis der Tarifvertragsparteien
für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November
2021 zeitgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.
In Abhängigkeit vom Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens wird das IM-LPP weiter
Informieren.

DAS LANDESPOLIZEIPRÄSIDIUM INFORMIERT
STUTTGART, 23.03 2022
HERAUSGEBER: INNENMINISTERIUM – LANDESPOLIZEIPRÄSIDIUM
WILLY-BRANDT-STRASSE 41 70173 STUTTGART
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 25.03.2022 14:26
https://www.bbw.dbb.de/service/bbw-magazin/ (https://www.bbw.dbb.de/service/bbw-magazin/)

Im BBW Magazin gibt es auch etwas nachzulesen, aber ebenfalls nicht viel Neues...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 25.03.2022 20:36
https://www.bbw.dbb.de/service/bbw-magazin/ (https://www.bbw.dbb.de/service/bbw-magazin/)

Im BBW Magazin gibt es auch etwas nachzulesen, aber ebenfalls nicht viel Neues...

Aus diesem Faschingsverein sollte jeder sofort austreten.
Übernimmt die Position des Arbeitgebers.
Das ist für mich immer noch unglaublich.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 25.03.2022 22:32
In Berlin war es die R-Besoldung, die für verfassungswidrig erklärt wurde. Wie kann eine Regelung, die den hD gänzlich ausklammert verfassungsgemäß sein? Die starke Spreizung bei den "Kinderzuschlägen" halte ich für - Diplomatie ein -  mindestens fragwürdig. Das die Gewerkschaften dem 4-Säulen eine Attraktivitätssteigerungswirkung attestiert, sagt mE schon alles.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 29.03.2022 09:56
Info vom 29.03.2022 der GDP

Vier-Säulen-Modell – Mehr Unsicherheit als Verbesserung?
Gespräch mit dem Finanzministerium
Eberdingen 25. März 2022: Nach dem nun auch das Landespolizeipräsidium eine Mitarbeiter-Info
zum Thema „Vier-Säulen-Modell“ herausgebracht hat, häufen sich die Nachfragen der besorgten
Kolleginnen und Kollegen bei der GdP.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund
(DGB) dazu bereits eine Stellungnahme zum geplanten Modell abgegeben. Darin haben wir auf
Nachteile aufmerksam gemacht, die wir für ungerecht halten.
Wir begrüßen die Veränderungen für den mittleren Dienst, aber es darf dabei keine finanziellen
Nachteile für Aufstiegsbeamte geben, die dann finanziell schlechter gestellt werden.
Aus aktuellem Anlass haben unser GdP-Landesvorsitzender Gundram Lottmann und sein
Stellvertreter Thomas Mohr, in der kommenden Woche, einen Gesprächstermin mit
Ministerialdirektor Jörg Kraus (Finanzministerium BW). Hier wollen wir die berechtigten
Bedenken und Sorgen der Betroffenen ansprechen und das es bei dem Vier-Säulen-Modell keine
finanziellen Benachteiligungen geben darf.
Wir werden nach dem Gespräch aktuell darüber berichten.
Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Landesbezirk Baden-Württemberg,
Maybachstraße 2, 71735 Eberdingen
Hotline 0176 249 244 59 (auch WhatsApp)
Telefax 07042 879 211
webredaktion@gdp-bw.de
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 29.03.2022 14:17
Nochmal eine Mail des Präsidiums (Ich hoffe die ganzen Infos nerven nicht???) Dann gerne etwas sagen, wollte eigentlich nur mitlesen  :)

Besoldungsanpassung im Dezember 2022: 1. Säule aus dem 4-Säulen
Programm
Die LPP-Info hat am 23.03.2022 darüber informiert, dass durch ein noch zu schaffendes
Gesetz, u.a. Besoldungsanpassungen zum 01.12.2022 im Polizeivollzug sowie im
Verwaltungsdienst durch die Umsetzung des 4-Säulen Modells stattfinden sollen.
Für den mittleren Dienst würde dies eine Anhebung um je eine Stufe (je zwei neue
Dienstgrade) bedeuten:
Polizeivollzugsdienst mD: Verwaltungsdienst mD:

POM(in) A8 zu PHM(in) A9
RHS(in) A8 zu AI(in) A9
PHM(in) A9 zu Erste/r PHM/in neu A10
AI(in) A9 zu Erste/r AI(in) neu A10,
PHMZ(in) A9Z zu Erste/r PHM/inZ A10Z
AI(in)Z A9Z zu Erste/r AI(in)Z A10


Im gehobenen Dienst würde das Eingangsamt von A9 auf A10 angehoben.
Polizeivollzugsdienst gD: Verwaltungsdienst gD:

PK/KK(in) zu POK/KOK(in)
RI(in) zu ROI(in)

Die Anpassung soll automatisch zum Dezember erfolgen und bedarf kein Antragsverfahren.
Wie das LPP weiter berichtet, sollen die neuen Ämter sofort ruhegehaltsfähig sein. Deshalb
können die betroffenen Beamtinnen und Beamte, die von Mai bis November in den
Ruhestand gehen, einen (kurzfristigen) Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit stellen.
Hierbei weist das LPP ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Ausnahme bei der Antragsfrist (6
Monate) hin.
Die Präsidiumsleitung hat daher entschieden, dass die sechsmonatige Antragsfrist
vorübergehend bis Dezember 2022 auf einen Monat verkürzt wird. Danach gilt wieder die
reguläre Antragsfrist. Das LPP weist darauf hin, dass die Prüfung des dienstlichen Interesses
weiterhin im Ermessen des Vorgesetzten liegt.
Die Präsidiumsleitung freut sich für die betreffenden Beamtinnen und Beamten über die
Anpassung der Besoldung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 29.03.2022 15:06
Nein, nervt gar nicht - vielen Dank für die Infos!  ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuling2016 am 30.03.2022 08:51
Betrifft das 4-Säulen-Programm eigentlich sowohl Landesbeamte als auch Kommunalbeamte?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 30.03.2022 09:38
Es werden die gesetzlichen Grundlagen für die Besoldung geändert, insofern betrifft es sowohl Landes- als auch Kommunalbeamte.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 07.04.2022 12:04
Die DPolG kündigt einen Sonder-Polizeispiegel an, der sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigen soll - vielleicht erfährt man so mal Details:

https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202204_Polizeispiegel.pdf (https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202204_Polizeispiegel.pdf)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Silberfisch am 08.04.2022 06:55
Ich bin eigentlich nur stiller Mitleser in diesem Forum. Aber jetzt muss ich doch mal fragen:
Verstehe ich es richtig, dass hier noch niemand den "Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022" gesehen hat?
Wirklich niemand Zugang zum Newsletter des Städtetags? Dort wurde dieser schon am 14.02. am alle Mitgliedsstädte versendet, inklusive der Tabellen zum abgestuften Familienzuschlag für das zweite Kind, die überarbeitete Besoldungstabelle mit nur noch 10 Erfahrungsstufen usw.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: hallo1188 am 08.04.2022 07:58
Warum stellst du das dann nicht mal hierein - wäre ja interressant.
Oder den Link wo das publiziert ist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Maja01 am 08.04.2022 09:57
Das wäre echt toll, wenn du den Text einstellen könntest!

Bisher konnte ich nur eine Stellungnahme dazu vom Deutschen Richterbund BW finden. https://www.drb-bw.de/index.php/stellungnahmen/stellungnahmen-politik/2022/228-gesetz-zur-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen (https://www.drb-bw.de/index.php/stellungnahmen/stellungnahmen-politik/2022/228-gesetz-zur-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen)
Bemängelt wird natürlich, dass „die für den mittleren und gehobenen Dienst vorgesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen“ den Richtern und Staatsanwälten verweigert werden.

Mich stört auch, dass in den Stellungnahmen die Beihilfeveränderungen als so unproblematisch angesehen werden. Ich habe mich (nach Einholen mehrerer Angebote und auf Grundlage der bestehenden Beihilferegelung in BW nach 2013) vor allem aus Angst vor Altersarmut für die GKV entschieden. Inzwischen bin ich älter und die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion steht mir nicht mehr zu. Ich finde es schade, dass BW nicht als fünfte Säule endlich die pauschale Beihilfe einführt (was ja laut Koa-Vertrag vorgesehen war).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 14.04.2022 08:45
Guten Morgen zusammen,

wenn man im Netz sucht findet man immer mal wieder was Neues zu unserem Thema.
Schaut mal hier: https://www.dstg-baden.de/baden/aktuell_baden.php

Die bieten diesem Monat noch Online Inforveranstaltungen zum Thema an.

LG und schöne Ostern
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 14.04.2022 08:47
Guten Morgen zusammen,

wenn man im Netz sucht findet man immer mal wieder was Neues zu unserem Thema.
Schaut mal hier: https://www.dstg-baden.de/baden/aktuell_baden.php

Die bieten diesem Monat noch Online Inforveranstaltungen zum Thema an.

LG und schöne Ostern

Hilfreicher und gehaltvoller als alle Infoveranstaltungen wäre ein Gesetzentwurf!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 14.04.2022 08:48
Den kennt anscheinend nur der Silberfisch  ::)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: hallo1188 am 14.04.2022 16:38
Der Gesetzesentwurf wurde auf "Städtetag Bw" - einfach mal googeln- veröffentlicht und ist komplett einzusehen. Ich meine er wurde am 14.02 veröffentlicht. 180 Seiten mit Beispielen und Gehaltstabellen. Sehr interessant.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 14.04.2022 17:14
Warum stellst du das dann nicht mal hierein - wäre ja interressant.
Oder den Link wo das publiziert ist.

...ich kann suchen wie ich will, ich finde beim Städtetag nichts. Daher habe ich dich mal zitiert  ;)

Nachtrag: ich denke, die Dokumente sind nur für Mitglieder einsehbar. Kann sich da jeder registrieren? Kann ich mir nicht vorstellen, selbst wenn die Dienststelle Mitglied sein sollte...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: hallo1188 am 14.04.2022 17:40
Ja klar hab mich auch registriert und dann gefunden ist ein bisschen kompliziert zu finden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 14.04.2022 17:53
Ah! Hab nach "Entwurf" gesucht, nach Datum sortiert - dann zum 13.02.2022 zurückgehen. Danke!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 14.04.2022 22:04
Ah! Hab nach "Entwurf" gesucht, nach Datum sortiert - dann zum 13.02.2022 zurückgehen. Danke!
Also bei mir kommt da Objekt nicht gefunden ...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 14.04.2022 22:21
Ah! Hab nach "Entwurf" gesucht, nach Datum sortiert - dann zum 13.02.2022 zurückgehen. Danke!
Also bei mir kommt da Objekt nicht gefunden ...

Man muss ein Mitgliedskonto eröffnen und angemeldet sein. Dann nochmal neu suchen in der Suchleiste ganz oben.

Es lohnt sich, der Gesetzentwurf beantwortet schon viele Fragen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 14.04.2022 22:26
Wenn ich mich anmelde dann kommt nach der Emailbestätigung immer das mein Konto gesperrt ist. Kann das also leider nicht einsehen oder weiß nicht wie ihr euch anmelden konntet
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 14.04.2022 22:41
Das Problem hatte ich auch. Ich hab dann nochmal den Link aus der Email geöffnet, mein Passwort erneuert und dann ging es endlich...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 14.04.2022 22:47
Das Problem hatte ich auch. Ich hab dann nochmal den Link aus der Email geöffnet, mein Passwort erneuert und dann ging es endlich...
Vielen Dank, jetzt hat es geklappt
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 15.04.2022 08:27
Guten Morgen,

leider hat es bei mir so nicht funktioniert :-(
Soll mich an den Admin wenden.

Wie schaffen wir es die relevanten Passagen unter die Leute zu bringen??

Schönen Karfreitag allen

LG
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 15.04.2022 09:04
Guten Morgen,

gute Frage - keine Ahnung, ob man das veröffentlichen und weiter verbreiten darf.

Die interessanten Passagen sind doch recht umfangreich. Für die Nachzahlungen und den Zuschlag für das zweite Kind sind das allein schon mehrere Tabellen.

Grüße!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: xap am 15.04.2022 09:42
A7 neues Eingangsamt? Lustig. Mal gucken wann wir bei A10 sind. Dann kann ich mich ja auf Postschubserstellen bewerben. Weniger Verantwortung bei gleicher Besoldung. Man muss nur aufpassen, dass die grauen Zellen nicht komplett degenerieren. Lese ich die Nachzahlungstabelle für 2021 korrekt und errechne für A6/1 (verh. / 2 Kinder) eine höhere Besoldung (2900€ Tabellenwerte brutto + 459€ brutto Nachzahlung) als ein A8/1 (verh. / 2 Kinder, 3150€ Tabellen brutto)? Habe ich da einen Denkfehler? Falls nicht, wie erklärt man denn diese Zahlen irgendjemandem der bei gesundem Menschenverstand ist?

Es tritt also ein, was man vor 2 Jahren befürchtet hatte. Einfach mal 1/3 der Besoldungstabelle gestrichen. Man kann nur hoffen, dass diese Vorgehensweise nicht weiter Schule macht. Aber das war fast zu erwarten, nachdem schon der einfache Dienst bundesweit fast komplett abgeschafft wurde. Bildung soll sich ja lohnen!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 15.04.2022 10:16
A7 neues Eingangsamt? Lustig. Mal gucken wann wir bei A10 sind. Dann kann ich mich ja auf Postschubserstellen bewerben. Weniger Verantwortung bei gleicher Besoldung. Man muss nur aufpassen, dass die grauen Zellen nicht komplett degenerieren. Lese ich die Nachzahlungstabelle für 2021 korrekt und errechne für A6/1 (verh. / 2 Kinder) eine höhere Besoldung (2900€ Tabellenwerte brutto + 459€ brutto Nachzahlung) als ein A8/1 (verh. / 2 Kinder, 3150€ Tabellen brutto)? Habe ich da einen Denkfehler? Falls nicht, wie erklärt man denn diese Zahlen irgendjemandem der bei gesundem Menschenverstand ist?

Es tritt also ein, was man vor 2 Jahren befürchtet hatte. Einfach mal 1/3 der Besoldungstabelle gestrichen. Man kann nur hoffen, dass diese Vorgehensweise nicht weiter Schule macht. Aber das war fast zu erwarten, nachdem schon der einfache Dienst bundesweit fast komplett abgeschafft wurde. Bildung soll sich ja lohnen!

Der Beamte in A8 fängt in Stufe 2 an, da es 1 nicht gibt. Für Stufe zwei gibt es 338 Euro Nachzahlung. Insofern passt da alles.

Heftige Unterschiede gibt es erst ab 2 und mehr Kinder.

Und bezüglich Ausbildung und Verantwortung kann man in beide Richtungen argumentieren - es gibt durchaus auch die Seite, dass man hochqualifiziert mit viel Ausbildung in A8 herum dümpelt - mit schlechten Aussichten auf mehr.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 15.04.2022 10:37
A7 neues Eingangsamt? Lustig. Mal gucken wann wir bei A10 sind. Dann kann ich mich ja auf Postschubserstellen bewerben. Weniger Verantwortung bei gleicher Besoldung. Man muss nur aufpassen, dass die grauen Zellen nicht komplett degenerieren. Lese ich die Nachzahlungstabelle für 2021 korrekt und errechne für A6/1 (verh. / 2 Kinder) eine höhere Besoldung (2900€ Tabellenwerte brutto + 459€ brutto Nachzahlung) als ein A8/1 (verh. / 2 Kinder, 3150€ Tabellen brutto)? Habe ich da einen Denkfehler? Falls nicht, wie erklärt man denn diese Zahlen irgendjemandem der bei gesundem Menschenverstand ist?

Es tritt also ein, was man vor 2 Jahren befürchtet hatte. Einfach mal 1/3 der Besoldungstabelle gestrichen. Man kann nur hoffen, dass diese Vorgehensweise nicht weiter Schule macht. Aber das war fast zu erwarten, nachdem schon der einfache Dienst bundesweit fast komplett abgeschafft wurde. Bildung soll sich ja lohnen!

All das wird, genauso wie Du schreibst, dem Land wenig bringen. Denn eine realitätsgerechte Bemessung der Mindestalimentation führt zum Ergebnis, dass 2020 selbst noch die dritte Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 11 unterhalb der Mindestalimentation verblieben ist. Wenn man nun also auch noch die Besoldungsgruppen A 8 und A 9 abschaffte, hätte man - unabhängig davon, dass die gesame geplante Regelung schon heute weder einem systeminternen Besoldungsvergleich standhält noch mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang zu bringen wäre - weiterhin nichts gewonnen, weil zunächst einmal das Mindestabstandsgebot zu beachten wäre. Der Fehlbetrag zwischen der Mindest- und der gewährten Nettoalimentation ist in Baden-Württemberg viel zu hoch (er lag 2020 bei über 26 %, obgleich das Land bereits zum 01.01.2011 die Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 in die Besoldungsgruppen A 5 übergeleitet hatte), als dass er durch die vom Land geplanten Entscheidungen geheilt werden könnte. Am Ende wird es, da die Überleitungen nicht mehr zurückgenommen werden können, für das Land noch einmal viel teurer werden, als wenn man nun in den sauren Apfel bisse und also eine wieder amtsangemessene Alimentation auf Grundlage des heutigen Besoldungsgefüges herstellte.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 20.04.2022 11:06
Guten Morgen,

leider hat es bei mir so nicht funktioniert :-(
Soll mich an den Admin wenden.

Wie schaffen wir es die relevanten Passagen unter die Leute zu bringen??

Schönen Karfreitag allen

LG

Sie haben versucht sich auf der Homepage des Städtetag Baden-Württemberg zu registrieren, jedoch ist die Registrierung den Verwaltungsmitarbeitern unserer Mitgliedstädte vorbehalten.

Es ist wohl tatsächlich nicht so gedacht, und man wird nicht freigeschaltet. Lediglich, wenn man nach der Registrierung direkt sein Passwort zurücksetzt, schaltet einen das System automatisch frei... Alle Verwaltungsmitarbeiter der Städte dürften aber Zugriff haben.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 25.04.2022 11:19
Guten Morgen,

leider hat es bei mir so nicht funktioniert :-(
Soll mich an den Admin wenden.

Wie schaffen wir es die relevanten Passagen unter die Leute zu bringen??

Schönen Karfreitag allen

LG

Sie haben versucht sich auf der Homepage des Städtetag Baden-Württemberg zu registrieren, jedoch ist die Registrierung den Verwaltungsmitarbeitern unserer Mitgliedstädte vorbehalten.

Es ist wohl tatsächlich nicht so gedacht, und man wird nicht freigeschaltet. Lediglich, wenn man nach der Registrierung direkt sein Passwort zurücksetzt, schaltet einen das System automatisch frei... Alle Verwaltungsmitarbeiter der Städte dürften aber Zugriff haben.

Habe ich auch bekommen, allerdings war ich ja bereits freigeschaltet und habe die entsprechenden Entwürfe einsehen können. Tatsächlich steht das auch nirgends, ergibt sich aber, dass es nur für die Mitarbeiter sein sollte.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 26.04.2022 13:00
Interessant las sich der Begründungsteil. Dort wurde argumentiert, dass sämtliche Prüfparameter berücksichtigt wurden. Beispielsweise wurde auch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen überprüft und man ist der Ansicht, dass dieses nicht verletzt wird durch die Straffung und Höhergruppierung innerhalb des mittleren Dienstes:

"So betrug der Abstand zwischen R 1 und A 7 im Jahr 2017 rund 55,89 Prozent, im Jahr 2022 beträgt der Abstand rund 55,84 Prozent. Der Ab- stand zwischen R 1 und A 10 beträgt im Jahr 2017 rund 42,97 Prozent und auch im Jahr 2022 42,97 Prozent. Der Abstand zwischen R 1 und A 13 beträgt im Jahr 2017 rund 22,03 Prozent, im Jahr 2022 beträgt der Abstand ebenfalls rund 22,03 Prozent. Auch beim Vergleich weiterer Besoldungsgruppen liegt eine nennenswerte Ab- schmelzung nicht vor."

Ein statischer Vergleich zwischen den Gruppen berücksichtigt allerdings nicht die Höhergruppierungen bzw. den Wegfall der unteren Besoldungsgruppen. Ich bin daher gespannt, ob diese Argumentation vor Gericht Bestand haben wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 26.04.2022 21:44
Wie dämlich.

Gerade die Höherstufung ist ja das, was das Abstandsgebot außer Kraft setzt.
Glauben die das selbst?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 27.04.2022 09:08
DGB:
"„4 Säulen-Modell“ und Kilometerpauschale
Letztes großes Thema der Gespräche war die amtsangemessene
Alimentation, das sogenannte 4-Säulen Modell. Hier attestierte
die Gewerkschaftsseite, dass dem Land mit seinem
Vorstoß ein guter Umgang mit den Vorgaben aus Karlsruhe
gelungen ist. Allerdings gilt es bei der Umsetzung besonders
die Details im Auge zu behalten, um Benachteiligungen Einzelner
zu verhindern. Dazu wird es auch ein weiteres Beteiligungsgespräch
des DGB mit dem Finanzministerium geben.
Mit Blick auf die nach wie vor hohen Benzinpreise ist für den
DGB der Handlungsdruck bei den Kilometerentschädigungen
deutlich gestiegen. Es darf nicht sein, dass Beschäftigte, die
für die Aufrechterhaltung der Dienstgeschäfte ihren privaten
PKW zur Verfügung stellen, dafür am Ende noch draufzahlen
müssen. Deshalb bedarf es aus Sicht des DGB Baden-Württemberg
einer Dynamisierung der Entschädigungssätze, die
mit einer temporär befristeten Erhöhung einhergeht. Gleichzeitig
gibt es weitere Punkte, die bei der letzten Überarbeitung
des Landesreisekostengesetzes auf der Strecke geblieben sind.
Dies könnte im gleichen Atemzug ebenfalls angegangen werden.
Dazu gehören:
• Eine Gleichstellung aller Fahrzeugarten bei der Kilometerpauschale.
• Abschaffung der Unterscheidung von Dienstfahrten und
Dienstfahrten mit besonderem dienstlichem Interesse."

Meinen die das ernsthaft?
Das ist ja schon grausam.
So etwas ist eine Interessenvertretung?
Von wem?
Dem AG?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: NordWest am 27.04.2022 18:18
Meinen die das ernsthaft?
Das ist ja schon grausam.
So etwas ist eine Interessenvertretung?
Von wem?
Dem AG?

Wichtig wäre, das mal auf einer Jahresversammlung der Gewerkschaft vorzutragen und dem Vorstand entsprechend Druck zu machen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 04.05.2022 11:05
Hallo zusammen,

hat sich jemand schon intensiv mit dem Gesetzesentwurf zum 4 Säulenmodell beschäftigt?

Mitleser hat am 25.03. und 29.03. Inhalte aus einem Infoschreiben veröffentlich, wonach bei der Polizei eine grundsätzliche Ämterhebung im mittleren Dienst vorgenommen werden soll.

In Mitteilungen von Verdi und Beamtenbund wird davon auch immer mal wieder geschrieben.

Ist das so explizit im Gesetz verankert?

Der Erste Landesbeamte in unserem Landratsamt hat sich nämlich dahingehend geäußert das man aus dem Gesetzentwurf keine automatische Überleitung in die nächste Gehaltsstufe, z.B A9 nach A 10, ableitet.

Wünsche allen einen schönen Tag

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 04.05.2022 14:37
Ist schon passiert...

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bessere-bezahlung-fuer-einstiegsamt-im-mittleren-dienst-der-polizei/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: algo86 am 04.05.2022 14:52
Anhebung ist Zeichen der Wertschätzung  ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: PhRTurtle am 04.05.2022 15:35
Ist schon passiert...

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bessere-bezahlung-fuer-einstiegsamt-im-mittleren-dienst-der-polizei/

Die Anhebung des Eingangsamtes der Polizei ist schon durch ja, der Kollege Geometer meinte aber vermute ich die generelle Anhebung aller Ämter im mittleren Dienst. Also das Aufrücken um ein Amt, das ja den Pressemitteilungen nach im 4 Säulen-Modell vorgesehen ist (nicht nur bei der Polizei, so mein Stand). Dazu käme eine Streichung der unteren Stufen, somit Einstieg in A8 Stufe 3 Minimum. Im gehobene Dienst respektive A10/A11.
Den Entwurf gibt es noch nicht öffentlich oder? Bisher ging der so hier zu lesen, an Verbände zur Stellungnahme.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 04.05.2022 20:04
Hallo zusammen,

hat sich jemand schon intensiv mit dem Gesetzesentwurf zum 4 Säulenmodell beschäftigt?

Mitleser hat am 25.03. und 29.03. Inhalte aus einem Infoschreiben veröffentlich, wonach bei der Polizei eine grundsätzliche Ämterhebung im mittleren Dienst vorgenommen werden soll.

In Mitteilungen von Verdi und Beamtenbund wird davon auch immer mal wieder geschrieben.

Ist das so explizit im Gesetz verankert?

Der Erste Landesbeamte in unserem Landratsamt hat sich nämlich dahingehend geäußert das man aus dem Gesetzentwurf keine automatische Überleitung in die nächste Gehaltsstufe, z.B A9 nach A 10, ableitet.

Wünsche allen einen schönen Tag

Hallo,

also im Gesetzentwurf sind detailliert Überleitungsvorschriften aufgeführt - also bisheriges Amt > neues Amt.
Und das eigentlich für alle Amtsbezeichnungen, sowohl beim Land als auch kommunal...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 09.05.2022 12:20
https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf (https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 09.05.2022 16:44
Weiß man schon, wann der Gesetzentwurf in den Landtag zur Abstimmung geht?

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 09.05.2022 18:20
https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf (https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf)

Die Feststellung (S. 5), Kinder kosten, ist ja richtig. Warum Kinder aber in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe mehr oder weniger kosten, verstehe ich nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 10.05.2022 07:51
https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf (https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf)

Die Feststellung (S. 5), Kinder kosten, ist ja richtig. Warum Kinder aber in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe mehr oder weniger kosten, verstehe ich nicht.

Ich verstehe das so, dass Kind 1 + 2 eben zum Teil über die reguläre Besoldung alimentiert werden, zum Teil über den Zuschlag. Fehlt es an dem einen, passt man das andere an.
Sinn macht das für mich nicht. Das führt doch dazu, dass Beamte mit Kindern weniger von einer Beförderung oder vom Stufenaufstieg finanziell profitieren als Beamte ohne Kinder, weil dann der Kinderzuschlag einfach abgeschmolzen wird?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 10.05.2022 13:12
Weiß man schon, wann der Gesetzentwurf in den Landtag zur Abstimmung geht?

...laut Verdi soll das im Juni/Juli passieren und bis Herbst abgeschlossen sein. Man hat aber auch schon gehört, dass es wohl von den Kommunen Gegenwehr geben soll.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 11.05.2022 10:27
...laut Verdi soll das im Juni/Juli passieren und bis Herbst abgeschlossen sein. Man hat aber auch schon gehört, dass es wohl von den Kommunen Gegenwehr geben soll.
[/quote]

Da sind wir mal alle gespannt was nach der erste Beratungsrunde noch im neuen Gesetzentwurf drin steht!!

Bleibt spannend
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 11.05.2022 11:28
https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf (https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf)

Die Feststellung (S. 5), Kinder kosten, ist ja richtig. Warum Kinder aber in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe mehr oder weniger kosten, verstehe ich nicht.

Ich verstehe das so, dass Kind 1 + 2 eben zum Teil über die reguläre Besoldung alimentiert werden, zum Teil über den Zuschlag. Fehlt es an dem einen, passt man das andere an.
Sinn macht das für mich nicht. Das führt doch dazu, dass Beamte mit Kindern weniger von einer Beförderung oder vom Stufenaufstieg finanziell profitieren als Beamte ohne Kinder, weil dann der Kinderzuschlag einfach abgeschmolzen wird?

So rechnet aber das BVerfG nicht! Ich habe das Gefühl, dass die kreativen Köpfte die einschlägigen BVerfG-Beschlüsse überhaupt nicht gelesen haben. Der Beschluss 2 BvL 4/18 ist im Übrigen zur R-Besoldung ergangen. Insofern ist der 4-Säulen-Weg mE ein Holzweg!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 11.05.2022 22:38
Kannst du das begründen?
Thx
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: sapere aude am 12.05.2022 13:00
Kannst du das begründen?
Thx

Meinst Du mich?

Wenn die (erhöhten) Zuschläge für die Kinder 1 und 2 die Verfassungsgemäßheit sicherstellen und die Kinder 1 und 2 bzgl. der Verfassungsgemäßheit der "höheren" Besoldungsstufen (ab A14) keine Auswirkungen haben sollen, kann doch die R-Besoldung nicht mit dem Arguement der Mindestversorgung verfasungswidrig sein, oder?

Auch gbit es durch diese Staffelung Verwerfungen im Besoldungsgefüge, die mE mit dem Abstandsgebot nicht im Einklang stehen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 12.05.2022 18:11
Kannst du das begründen?
Thx

Meinst Du mich?

Wenn die (erhöhten) Zuschläge für die Kinder 1 und 2 die Verfassungsgemäßheit sicherstellen und die Kinder 1 und 2 bzgl. der Verfassungsgemäßheit der "höheren" Besoldungsstufen (ab A14) keine Auswirkungen haben sollen, kann doch die R-Besoldung nicht mit dem Arguement der Mindestversorgung verfasungswidrig sein, oder?

Auch gbit es durch diese Staffelung Verwerfungen im Besoldungsgefüge, die mE mit dem Abstandsgebot nicht im Einklang stehen.

Ja, danke.

Ich hatte es so verstanden, dass es unten nicht verfassungsgemäß ist..
Rechnet man dann mit Abstandsgebot hoch, ist r auch nicht verfassungsgemäß.
Ist es unten nun jedoch, da es z.b. a5 nicht mehr gibt, passt es.
So verstehe ich die BW Argumentation
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 13.05.2022 16:12
Kannst du das begründen?
Thx

Meinst Du mich?

Wenn die (erhöhten) Zuschläge für die Kinder 1 und 2 die Verfassungsgemäßheit sicherstellen und die Kinder 1 und 2 bzgl. der Verfassungsgemäßheit der "höheren" Besoldungsstufen (ab A14) keine Auswirkungen haben sollen, kann doch die R-Besoldung nicht mit dem Arguement der Mindestversorgung verfasungswidrig sein, oder?

Auch gbit es durch diese Staffelung Verwerfungen im Besoldungsgefüge, die mE mit dem Abstandsgebot nicht im Einklang stehen.

Ja, danke.

Ich hatte es so verstanden, dass es unten nicht verfassungsgemäß ist..
Rechnet man dann mit Abstandsgebot hoch, ist r auch nicht verfassungsgemäß.
Ist es unten nun jedoch, da es z.b. a5 nicht mehr gibt, passt es.
So verstehe ich die BW Argumentation

Ich verstehe es so: Eigentlich soll die Alimentation für Kind 1 und 2 überwiegend durch das Grundgehalt, mit einem kleinen Familienzuschlag erfolgen. Die Alimentation ab Kind 3 überwiegend über den Zuschlag.
Wenn BW nun das Grundgehalt entsprechend erhöht, wird es teuer, weil dann alle Grundgehälter bis ganz oben zum Minister erhöht werden müssen, um das Abstandsgebot zu waren. Da aber das Abstandsgebot sich nur auf das Grundgehalt bezieht, wird das zusätzliche Grundgehalt einfach "Kinderzuschlag" genannt und diesem zugerechnet. Problem gelöst. Man darf es halt nicht: Spaßzuschlag nennen, damit keiner auf die Idee kommt es gehöre zum Grundgehalt und unterläge dem Abstandsgebot.

So kann auf den cent genau erreicht werden, dass jeder das bekommt, was er aller mindestens zu verdienen hat, aber keinen cent mehr.

Nachteil ist halt, wenn man in der unteren Besoldungsgruppe einen Haufen Kinder hat, dann kriegt man quasi über Jahre keine richtige "Gehaltserhöhung" mehr, weil dann einfach parallel zum Aufstieg die Zuschläge abgeschmolzen werden. Wahrscheinlich kommt dann noch einer auf die Idee, eher Kinderlose zu befördern, weil das den anderen ja eh nicht so viel bringt...

Ich verstehe die Intention dahinter, würde mich aber wundern, wenn das für Kind 1 + 2 so stehen bleibt. Da würde ich eher noch mit 100% Beihilfe rechnen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 13.05.2022 18:07
Wobei der Unterschied zwischen A7 und A13 2000 Euro Grundgehalt beträgt - und der Unterschied beim Zuschlag für das zweite Kind etwa 350 Euro. Zwischen A9 und A10 sind es 200 bis 300 Euro Gehalt und um die 40 Euro Kinderzuschlag. Ein Aufstieg wird jetzt also nicht komplett zunichte gemacht.

Mir fällt insgesamt keine gerechte Lösung ein. Hier im Forum liest man nur von etwa 30% mehr Grundgehalt. Das mag dem Juristen oder Bauingenieur im Vergleich zum Maximum in der freien Wirtschaft zwar gerecht erscheinen.

In meinem Bereich würde das aber dazu führen, dass man deutlich mehr als der Kollege in der freien Wirtschaft (bei großen Konzernen!) verdient. Und das bei gleicher Qualifikation, aber weniger Arbeitszeit und deutlich weniger Arbeitsplatzsicherheit.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 13.05.2022 18:26
Kannst du das begründen?
Thx

Meinst Du mich?

Wenn die (erhöhten) Zuschläge für die Kinder 1 und 2 die Verfassungsgemäßheit sicherstellen und die Kinder 1 und 2 bzgl. der Verfassungsgemäßheit der "höheren" Besoldungsstufen (ab A14) keine Auswirkungen haben sollen, kann doch die R-Besoldung nicht mit dem Arguement der Mindestversorgung verfasungswidrig sein, oder?

Auch gbit es durch diese Staffelung Verwerfungen im Besoldungsgefüge, die mE mit dem Abstandsgebot nicht im Einklang stehen.

Ja, danke.

Ich hatte es so verstanden, dass es unten nicht verfassungsgemäß ist..
Rechnet man dann mit Abstandsgebot hoch, ist r auch nicht verfassungsgemäß.
Ist es unten nun jedoch, da es z.b. a5 nicht mehr gibt, passt es.
So verstehe ich die BW Argumentation

Ich verstehe es so: Eigentlich soll die Alimentation für Kind 1 und 2 überwiegend durch das Grundgehalt, mit einem kleinen Familienzuschlag erfolgen. Die Alimentation ab Kind 3 überwiegend über den Zuschlag.
Wenn BW nun das Grundgehalt entsprechend erhöht, wird es teuer, weil dann alle Grundgehälter bis ganz oben zum Minister erhöht werden müssen, um das Abstandsgebot zu waren. Da aber das Abstandsgebot sich nur auf das Grundgehalt bezieht, wird das zusätzliche Grundgehalt einfach "Kinderzuschlag" genannt und diesem zugerechnet. Problem gelöst. Man darf es halt nicht: Spaßzuschlag nennen, damit keiner auf die Idee kommt es gehöre zum Grundgehalt und unterläge dem Abstandsgebot.

So kann auf den cent genau erreicht werden, dass jeder das bekommt, was er aller mindestens zu verdienen hat, aber keinen cent mehr.

Nachteil ist halt, wenn man in der unteren Besoldungsgruppe einen Haufen Kinder hat, dann kriegt man quasi über Jahre keine richtige "Gehaltserhöhung" mehr, weil dann einfach parallel zum Aufstieg die Zuschläge abgeschmolzen werden. Wahrscheinlich kommt dann noch einer auf die Idee, eher Kinderlose zu befördern, weil das den anderen ja eh nicht so viel bringt...

Ich verstehe die Intention dahinter, würde mich aber wundern, wenn das für Kind 1 + 2 so stehen bleibt. Da würde ich eher noch mit 100% Beihilfe rechnen.

Die Intention ist genauso, wie Du schreibst. Und auch ansonsten bringst Du das, was man nicht nur in BW der Öffentlichkeit als rechtens verkauft, auf den Punkt.

Zentral ist dabei allerdings der von den Besoldungsgesetzgeber wiederkehrend vollzogene Kategorienfehler, den Du berechtigt wie folgt darlegst:

"Da aber das Abstandsgebot sich nur auf das Grundgehalt bezieht, wird das zusätzliche Grundgehalt einfach 'Kinderzuschlag' genannt und diesem zugerechnet."

Denn das Abstandsgebot bezieht sich nicht nur auf das Grundgehalt, sondern ist als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentum bei der Fortentwicklung des Besoldungsrecht zu berücksichtigen. Dabei hat der Gesetzgeber zu beachten, dass er am Ende eine amtsangemessene Alimentation gewährt, die sich also maßgeblich - aber nicht ausschließlich - aus dem gewährten Besoldungsniveau ergibt. Das Abstandsgebot bezieht sich von daher am Ende auf die real gewährte Alimentation. Sie und nicht zuvörderst das Grundgehalt muss am Ende im Sinne einer nach Laufbahnen und Ämtern abgestuften Alimentation amtsangemessen sein.

Die Prüfung, ob die gesetzlich gewährte Alimentation amtsangemessen ist oder nicht, erfolgt dahingegen auf der ersten Prüfungsstufe anhand von fünf Parametern, wobei der systeminterne Besoldungsvergleich anhand der in den jeweiligen Grundgehaltssätzen in der Endstufe gewährten Beträge erfolgt. Sofern die Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen in fünf Jahren um mehr als 10 % verringert worden ist, indiziert das die Vermutung der Verfassungswidrigkeit.

Was bedeutet das nun?

Sofern die Abstände sich im Prüfungsverfahren in den letzten fünf Jahren nicht um weniger als zehn Prozent verringert haben sollten, heißt das nicht, dass die systeminternen Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen verfassungskonform sind, sondern nur dass der Vergleich diese Vermutung indiziert. Dieses Indiz sagt dabei nichts darüber aus, ob die Abstände zwischen der in den verschiedenen Ämtern gewährten Alimentation tatsächlich das Laufbahn- und Leistungsprinzip hinreichend beachtet; denn das entscheidet kein Grundgehaltssatz, sondern am Ende - wie oben dargelegt - die tatsächlich gewährte Alimentation. Ein Indiz ist insofern zunächst einmal nur ein Indiz und nicht mehr.

Sofern darüber hinaus alle fünf Parameter der ersten Prüfungsstufe Entsprechendes indizieren, ist davon auszugehen, dass die Vermutung einer amtsangemessenen Alimentation gegeben ist. Sofern einer oder mehr als einer der Parameter der ersten Prüfungsstufe die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation indiziert, hat der Besoldungsgesetzgeber im Zuge der Gesamtbetrachtung mittels weiterer sachgerechter Erörterungen und ggf. Prüfungen zu betrachten, ob er die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation auf der ersten Prüfungsstufe ausschließen kann. Danach hat er die zweite Prüfungsstufe zu betrachten, um im Anschluss die Gesamtabwägung zu vollziehen, in der dann der materielle Gehalt der Besoldung als Ganzes anhand aller Parameter beider Prüfungsstufen endgültig abzuwägen ist.

Da es sich beim Laufbahn- genauso wie beim Leistungsprinzip ebenfalls um hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums handelt, ist also spätestens in der Gesamtbetrachtung vom Besoldungsgesetzgeber sachgerecht zu erörtern, ob nicht die starke Anhebung der Familienzuschläge zu einem Verstoß gegen das Laufbahn, Leistungs-, Abstands- oder Alimentationsprinzips führt. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt (vgl. im nachfolgenden Link die Seiten 47 ff.), dürfte eine sich um Aufschluss der realen Verhältnisse bemühende Betrachtung kaum zu einem anderen Schluss kommen, als dass die starke Anhebung von die Besoldungs differenzierenden (Familien-)Zuschlägen praktisch zwangsläufig gegen das Leistungs-, Abstands- und Alimentationsprinzip verstößt (vgl. https://www.berliner-besoldung.de/gutachten-bestaetigt-berlbvanpg-2021-vorsaetzlich-verfassungswidrig/). Denn das Indiz einer solchen Erörterung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zeigt, dass die starke Anhebung von Familienzuschlägen - noch dazu, sofern auch diese noch einmal differenziert werden - mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer deutlichen Einebnung der systeminternen Abstände führt, die also in der Regel mehr als zehn Prozent in fünf Jahren umfasst, was es sehr wahrscheinlich macht, dass mindestens nicht nur gegen jenes Abstandsgebot, sondern ebenso gegen das Leistungs- und Alimentationsprinzip verstoßen wird.

Am Ende müsste der Besoldungsgesetzgeber dann entsprechend im Gesetzgebungsverfahren wegen seiner prozeduralen Pflichten begründen, wieso er ein solches Besoldungssystem verabschieden wollte. Die Begründung hat dabei sachgerecht zu erfolgen. Die Einsparung von Personalkosten ist dabei kein sachlicher Grund. Genau das aber ist zur Begründung der starken Anhebung der Familienzuschläge ins Feld geführt worden. Von daher erfolgt die Begründung nicht sachgerecht, was wiederum zur Verfassungswidrigkeit der Norm führt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 13.05.2022 22:26
Du hast es nochmal interessant dargelegt. Ich bin kein Experte, das war nur meine Auslegung wie ich es eben gelesen habe. Intuitiv dachte ich, dass Kinderzuschläge nicht in das Abstandsgebot zählen können, weil diese ja unabhängig von der Besoldungsgruppe (bisher) fix waren. Sprich, der Abstand zwischen Zwei Besoldungsgruppen bliebe bei gleicher Kinderanzahl gleich, aber das Verhältnis von der höheren zur niedrigeren Besoldungsgruppe verschiebt sich zu Ungunsten der besser Gestellten.

Als übertriebenes Beispiel erhält der A16er in der Endstufe vielleicht doppelt so viel Brutto wie der A9er, mit 10 Kindern sind es dann aber vielleicht nur noch das 1,5fache.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 14.05.2022 01:48
Deine Auslegung war schon präzise formuliert: nur eben als Auslegung, die die Besoldungsgesetzgeber in die Welt setzen, und eben nicht als Auslegung dessen, was das Bundesverfassungsgericht formuliert. Die Besoldungsgesetzgeber werfen permanent indizielle Bedingungen (also zur Prüfung gegebene) und materielle Bedingungen (also in der Alimentation am Ende real zu beachtende) durcheinander, um damit dann in sachlich nicht hinreichender Form ihr verfassungswidriges Handeln zu rechtfertigen. Das ist das Problem - weshalb ich wiederkehrend versuche, ihre vielfach fadenscheinigen und/oder sachlichen falschen Argumentationen zu dekonstruieren.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: homonovus am 02.06.2022 15:03
unklar sind für mich auch die Überleitungen. Es kann dazu führen, dass beispielsweise Feuerwehrbeamte (aktuell A9z, übergeleitet in A10z) dann höher besoldet sind als die ihre Vorgesetzten in A10 – im Grundsystem aber niedriger angesiedelt sind.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Schauer am 07.06.2022 12:57
Hat eigentlich jemand schon mal was Neues hinsichtlich des 4 Säulen- Besoldungsmodells gehört? Wird das wie angekündigt und pünktlich umgesetzt?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 07.06.2022 20:01
Hoffentlich nicht.
Es ist ja gleich für die Tonne bestimmt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 08.06.2022 07:56
Hat eigentlich jemand schon mal was Neues hinsichtlich des 4 Säulen- Besoldungsmodells gehört? Wird das wie angekündigt und pünktlich umgesetzt?

Natürlich wird das umgesetzt, sie arbeiten das doch nicht seitenweise aus und setzen es dann nicht um. Ändern kann man im Falle der Klage immer noch in 5-8 Jahren...
Vermutlich aber erst, wenn es Zeit wird, also auf den 1.12. hin...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 08.06.2022 19:05
Dass da geklagt wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: kaiserc1 am 13.06.2022 17:18
Ich komme über den Städtetag leider nicht in den Gesetzesentwurf "Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022" und  in "R 38881/2022 Az.: 054 Besoldungsreform des Landes". Eine Anmeldung wird mir verweigert. Gibt es eine andere Möglichkeit diese Dokumente einzusehen?

Für Hilfe wäre ich dankbar.
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Beitrag von: homonovus am 14.06.2022 09:44
Der Städtetag hat mit einem neuerlichen Rundschreiben informiert und eine Initiative gestartet. Dem Rundschreiben hängt ein Schreiben an den Finanzminister an. Zuständig ist der Leiter der Zentralen Dienste des Städtetags. Einfach anschreiben...
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Beitrag von: JoLo25 am 20.06.2022 21:34
Guten Abend,
aus den bisherigen Veröffentlichungen werde ich nicht schlau: gilt die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungsgrenze rückwirkend und wenn ja, nur bei eingelegtem Widerspruch?
Wer beispielsweise zwei Kinder hatte und Partner über die PKV laufen hatte, hat ja so innerhalb der 9 Jahre mitunter bis zu 20tsd mehr bezahlt (Annahme: Voll-PKV für Versicherten + Partner 2x500€, Differenz zwischen 50% und 70% = 200€ * 9 Jahre * 12 Monate = 21.600€).
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Beitrag von: Poincare am 20.06.2022 21:55
Guten Abend,
aus den bisherigen Veröffentlichungen werde ich nicht schlau: gilt die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungsgrenze rückwirkend und wenn ja, nur bei eingelegtem Widerspruch?
Wer beispielsweise zwei Kinder hatte und Partner über die PKV laufen hatte, hat ja so innerhalb der 9 Jahre mitunter bis zu 20tsd mehr bezahlt (Annahme: Voll-PKV für Versicherten + Partner 2x500€, Differenz zwischen 50% und 70% = 200€ * 9 Jahre * 12 Monate = 21.600€).

Von einer rückwirkenden Anpassung las ich da nichts. Gehe eher von einer Anhebung zum 1.12. aus!?
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Beitrag von: Turmberg am 20.06.2022 22:18
Ich denke da werden die Betroffenen (unter anderem auch ich) sich mit den entsprechenden PKVen auseinandersetzen. Natürlich müssen die Beiträge für die gesetzlichen Altersrückstellungen bei der neuen Beitragsberechnung reduziert werden. Ich gehe davon aus, dass die bereits vorhandenen Rückstellungen für den neuen Beitrag berücksichtigt werden (müssen). Ob die PKVen da was (freiwillig) auszahlen glaube ich jedoch nicht. Dass das LBV unterstützend tätig wird glaube ich ebenfalls nicht. Warum auch, die Krankenversicherung ist ein Vertrag zwischen Beamten und PKV. Die Beihilfe handelt ja unabhängig davon.
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Beitrag von: sapere aude am 21.06.2022 09:15
Guten Abend,
aus den bisherigen Veröffentlichungen werde ich nicht schlau: gilt die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungsgrenze rückwirkend und wenn ja, nur bei eingelegtem Widerspruch?
Wer beispielsweise zwei Kinder hatte und Partner über die PKV laufen hatte, hat ja so innerhalb der 9 Jahre mitunter bis zu 20tsd mehr bezahlt (Annahme: Voll-PKV für Versicherten + Partner 2x500€, Differenz zwischen 50% und 70% = 200€ * 9 Jahre * 12 Monate = 21.600€).

Von einer rückwirkenden Anpassung las ich da nichts. Gehe eher von einer Anhebung zum 1.12. aus!?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diesbezüglich eine Rückwirkung vorgesehen ist/ wird.
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Beitrag von: Poincare am 21.06.2022 11:16
Selbst wenn es so wäre, die PKV ist sicherlich nicht zur Rückzahlung von Beiträgen verpflichtet, ich muss selbst erstmal klären, ob überhaupt ohne weiteres eine Anpassung an einen erhöhten Beihilfesatz erfolgen kann.

Dann ginge es nur noch darum, ob man eventuell angefallen noch nicht abgerechnete oder bei der PKV nicht eingereichte Leistungen noch nachträglich einreichen könnte, und das Fass machen sie nicht auf, wenn sie nicht müssen.

Ich freue mich natürlich über eine eventuelle PKV-Beitrag Senkung, vor allem im Hinblick auf die Pension. Schwächt vermutlich jedoch das GKV-Beihilfe modell, wo man dann ja ggf. wieder "weniger" bekommt.
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Beitrag von: JoLo25 am 21.06.2022 15:59
Danke für die Einschätzung - der Denkfehler lag bei mir. Allerdings verstehe ich es doch richtig, dass man sich bei einer der o.g. zutreffenden Situationen dann bei der PKV melden und um eine Änderung auf 30%-Absicherung bitten müsste?!
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Beitrag von: xap am 21.06.2022 16:31
Meine Erfahrung ist dass Versicherungen die Anpassungen von sich aus vornehmen. In meinem Fall war die Verbesserungen der Beihilfe Leistung so ein Fall. Ich bekam ein Schreiben von der PKV die mir mitteilte, dass ich nun weniger bezahlen müsste.
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Beitrag von: Hans am 22.06.2022 10:55
Auch das LBV bewegt sich bereits und veröffentlicht folgende Information.

https://lbv.landbw.de/-/beihilfebemessungssatz

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Beitrag von: Poincare am 23.06.2022 09:01
Meine Erfahrung ist dass Versicherungen die Anpassungen von sich aus vornehmen. In meinem Fall war die Verbesserungen der Beihilfe Leistung so ein Fall. Ich bekam ein Schreiben von der PKV die mir mitteilte, dass ich nun weniger bezahlen müsste.

Ich denke das ist wie alles bei der PKV: Vertragsbestandteil. Ich konnte damals ankreuzen, ob ich eine automatische Anpassung bei allen Veränderungen der Beihilfe möchte mit Widerspruchsrecht, oder ob Anpassungen auf Antrag passieren sollen. Da ich nicht von einer Beihilfeverbesserung ausging habe ich letzteres genommen. Aber auch die automatische Anpassung galt zumindest in meinem Vertrag nur für die Zukunft ab bekannt werden, nicht rückwirkend.
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Beitrag von: SpeedyG am 23.06.2022 09:51
Weiß jemand was bei einer großen Anwartschaft auf einen 50% Beihilfetarif passiert, wenn die Änderung auf 30% durch ist? Es wurde dann ja unter Umständen jahrelang viel mehr gezahlt.
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Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.06.2022 01:09
Das Gesetz ist nun in der Online-Kommentierungsphase:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/ (https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/)
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Beitrag von: Archivsekretärin am 24.06.2022 08:18
Vielen Dank!
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Beitrag von: sapere aude am 24.06.2022 11:07
Immerhin beschäftigt sich der Entwurf auch mit der rückwirkenden (bis 2014) Wiederherstellung der Verfassungsgemäßheit. Mehr positives habe ich allerdings nicht gefunden.
Die Abschmelzung der Familienzuschläge halte ich in dieser Form für den größten Quatsch.
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Beitrag von: FreeArt am 24.06.2022 11:43
Die Anhebung des mD ist gut und wichtig. Leider nur auf Druck des BVerfG. Er wird dem gD und hD bei der Umsetzung seiner Aufgaben helfen. (weniger Fluktuation)

Wir brauchen nun auch mehr Wertschätzung für den gD und hD! Es muss sich lohnen den Aufstieg zu machen bzw. in einen Master (mind. 5 Jahre) + Ref (2 Jahre) zu investierten. Wer hier anfängt steht mit 28/30 am Anfang der kostenintensivsten Phase seines Lebens.
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Beitrag von: Fragmon am 24.06.2022 13:13
Die Anhebung des mD ist gut und wichtig. Leider nur auf Druck des BVerfG. Er wird dem gD und hD bei der Umsetzung seiner Aufgaben helfen. (weniger Fluktuation)

Wir brauchen nun auch mehr Wertschätzung für den gD und hD! Es muss sich lohnen den Aufstieg zu machen bzw. in einen Master (mind. 5 Jahre) + Ref (2 Jahre) zu investierten. Wer hier anfängt steht mit 28/30 am Anfang der kostenintensivsten Phase seines Lebens.

Ich finde das Einstiegsgehalt in der A13 schon sehr ordentlich, auch unter Berücksichtigung einer siebenjährigen Hochschulphase.
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Beitrag von: Bastel am 24.06.2022 13:53
Die Anhebung des mD ist gut und wichtig. Leider nur auf Druck des BVerfG. Er wird dem gD und hD bei der Umsetzung seiner Aufgaben helfen. (weniger Fluktuation)

Wir brauchen nun auch mehr Wertschätzung für den gD und hD! Es muss sich lohnen den Aufstieg zu machen bzw. in einen Master (mind. 5 Jahre) + Ref (2 Jahre) zu investierten. Wer hier anfängt steht mit 28/30 am Anfang der kostenintensivsten Phase seines Lebens.

Ich finde das Einstiegsgehalt in der A13 schon sehr ordentlich, auch unter Berücksichtigung einer siebenjährigen Hochschulphase.

Du glaubst ja auch mit A10 große Sprünge machen zu können. In deiner Gegend gibts das Bier bestimmt noch für 2€ und den qm Baugrund (natürlich erschlossen) für 30€?
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Beitrag von: Sleyana am 24.06.2022 14:50
Das ist schon etwas gemein :(

Für mich wäre A10 mehr als nur ausreichend zum Leben.
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Beitrag von: xap am 24.06.2022 14:53
Mehr geht immer. Das stellt man dann fest, wenn das Einkommen erstmal vorhanden ist. In der Regel steigt mit dem Einkommen auch der Lebensstandard. Und sei es weil man ein Immobilie erwerben möchte. :)
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Beitrag von: Bastel am 24.06.2022 15:15
Das ist schon etwas gemein :(

Für mich wäre A10 mehr als nur ausreichend zum Leben.

Mehr als ausreichend für einen Single vielleicht. Mit Familie bewegt man sich je nach Bundesland nur knapp über Harz4 Niveau.
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Beitrag von: Sleyana am 24.06.2022 15:20
Das Problem hast du in der freien Wirtschaft doch auch? Es ist halt alles sauteuer in D.
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Beitrag von: Organisator am 24.06.2022 15:59
Das ist schon etwas gemein :(

Für mich wäre A10 mehr als nur ausreichend zum Leben.

Mehr als ausreichend für einen Single vielleicht. Mit Familie bewegt man sich je nach Bundesland nur knapp über Harz4 Niveau.
Famile kann aber auch eine zweite Erwerbsperson beinhalten, falls man mit dem Einkommen nicht ausreicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: dumerili1978 am 27.06.2022 20:34
Das Gesetz ist nun in der Online-Kommentierungsphase:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/ (https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/)

Nachdem ich mich jetzt durch die Seiten gequält habe, habe ich festgestellt, dass auch die ganze Besoldungstabelle geändert werden soll. Also anstatt 12 Stufen nur noch 10. Wird man dann einfach schlechter eingestuft, sprich vom Grundgehalt her einfach in  die neue Stufe eingruppiert oder zählt auch die Zeit, die man noch hätte bis zur höchsten Stufe? Hat da eventuell jemand Ahnung oder auch Vermutungen? Bislang dachte ich, die Änderungen beträfen nur den mD, aber das zieht sich ja durch in der A-Tabelle.

LG Lana
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 27.06.2022 20:46
Man macht die Verschiebung mit, das heißt die Stufenzahl verringert sich um 2 - aber vom Geld her ändert sich nichts im Vergleich zur bisherigen Stufe.

Es gibt einen Passus, in dem steht, dass die bisherige Laufzeit angerechnet wird. Das muss jeder für sich mal rechnen, ich würde dann eigentlich in einer Stufe weiter oben landen. Wie das aber in der Realität ausgestaltet wird, sieht man vermutlich erst im Dezember.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: dumerili1978 am 27.06.2022 21:44
Man macht die Verschiebung mit, das heißt die Stufenzahl verringert sich um 2 - aber vom Geld her ändert sich nichts im Vergleich zur bisherigen Stufe.

Es gibt einen Passus, in dem steht, dass die bisherige Laufzeit angerechnet wird. Das muss jeder für sich mal rechnen, ich würde dann eigentlich in einer Stufe weiter oben landen. Wie das aber in der Realität ausgestaltet wird, sieht man vermutlich erst im Dezember.
Da bin ich echt gespannt. Danke dir :-)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 27.06.2022 23:39
Man macht die Verschiebung mit, das heißt die Stufenzahl verringert sich um 2 - aber vom Geld her ändert sich nichts im Vergleich zur bisherigen Stufe.

Es gibt einen Passus, in dem steht, dass die bisherige Laufzeit angerechnet wird. Das muss jeder für sich mal rechnen, ich würde dann eigentlich in einer Stufe weiter oben landen. Wie das aber in der Realität ausgestaltet wird, sieht man vermutlich erst im Dezember.

Gab es nicht noch die Erhöhung um 50 € für Anwärter und 2,9% nicht Anwärter?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 28.06.2022 08:23
Ja, die Tabelle in dem Gesetzesentwurf enthält die Erhöhung bereits. Von diversen Gewerkschaften wurde aber behauptet, dass fast alle Beamten profitieren, da sie durch die neuen Dienstaltersstufen in eine höhere Stufe rutschen. Das findet man aber so nicht direkt im Gesetz - nur dieser genannte Passus...

Zitat
Artikel 17

(4) Nicht unter den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen
und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als
die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBesGBW) wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.

...gibt das vielleicht her.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 28.06.2022 09:18
Die hätten das Ding für Dummies wie mich auch in "leichter Sprache" verfassen können   ::)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Arigo am 28.06.2022 09:45
Die hätten das Ding für Dummies wie mich auch in "leichter Sprache" verfassen können   ::)

Um es ganz simpel zu erklären.

Bist du vorher in irgendwas bis A9Z gewesen, landest du jetzt eine Besoldungsgruppe höher.

Alle Landesbeamten betrifft jedoch die Veränderung der Erfahrungsstufen der A-Tabelle (von 12 auf 10 Stufen verringert), dort musst du nun bei deiner bisherigen Erfahrungsstufe auch zwei abziehen (z.B. vorher 8, dann 6).
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 28.06.2022 09:53
Die hätten das Ding für Dummies wie mich auch in "leichter Sprache" verfassen können   ::)

Um es ganz simpel zu erklären.

Bist du vorher in irgendwas bis A9Z gewesen, landest du jetzt eine Besoldungsgruppe höher.

Alle Landesbeamten betrifft jedoch die Veränderung der Erfahrungsstufen der A-Tabelle (von 12 auf 10 Stufen verringert), dort musst du nun bei deiner bisherigen Erfahrungsstufe auch zwei abziehen (z.B. vorher 8, dann 6).

Ich glaube du liegst hier falsch. Die Erfahrungsstufen wurden um zwei gekürzt, dass stimmt. Aber du bist nicht automatisch 2 tiefer. Aufgrund der geänderten Zeiten zwischen den einzelnen Stufen muss jeder Beamte für sich neu ausrechnen, in welcher Stufe er beim neuen Modell landet. Die Gehälter der einzelnen Stufen haben sich ja auch zwei nach links verschoben, so dass du durch die Neustrukturierung nicht verlieren kannst. Aber durch deine anrechnungsfähige Zeit kannst du gewinnen, bzw. müsste jeder gewinnen, nur dass es bei manchen nicht direkt in die nächsthöhere Stufe reicht.

EDIT: Wenn man diesen Artikel 17 liest könnte meine Aussage falsch sein. Bin mal gespannt wie man das dann ausrechnen will wenn man es verschiebt, aber alle Beamten da lässt wo sie waren und einfach 2 Stufen abzieht. Das kann ja keiner mehr nachvollziehen und in der Tabelle mit 3 und 4 Jahresschritten kann das dann keiner mehr ausrechnen, da dieser Bruch drin ist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Arigo am 28.06.2022 10:13
Die hätten das Ding für Dummies wie mich auch in "leichter Sprache" verfassen können   ::)

Um es ganz simpel zu erklären.

Bist du vorher in irgendwas bis A9Z gewesen, landest du jetzt eine Besoldungsgruppe höher.

Alle Landesbeamten betrifft jedoch die Veränderung der Erfahrungsstufen der A-Tabelle (von 12 auf 10 Stufen verringert), dort musst du nun bei deiner bisherigen Erfahrungsstufe auch zwei abziehen (z.B. vorher 8, dann 6).

Ich glaube du liegst hier falsch. Die Erfahrungsstufen wurden um zwei gekürzt, dass stimmt. Aber du bist nicht automatisch 2 tiefer. Aufgrund der geänderten Zeiten zwischen den einzelnen Stufen muss jeder Beamte für sich neu ausrechnen, in welcher Stufe er beim neuen Modell landet. Die Gehälter der einzelnen Stufen haben sich ja auch zwei nach links verschoben, so dass du durch die Neustrukturierung nicht verlieren kannst. Aber durch deine anrechnungsfähige Zeit kannst du gewinnen, bzw. müsste jeder gewinnen, nur dass es bei manchen nicht direkt in die nächsthöhere Stufe reicht.

EDIT: Wenn man diesen Artikel 17 liest könnte meine Aussage falsch sein. Bin mal gespannt wie man das dann ausrechnen will wenn man es verschiebt, aber alle Beamten da lässt wo sie waren und einfach 2 Stufen abzieht. Das kann ja keiner mehr nachvollziehen und in der Tabelle mit 3 und 4 Jahresschritten kann das dann keiner mehr ausrechnen, da dieser Bruch drin ist.

Es kann sein, dass deine anrechnungsfähigen / berücksichtigungsfähigen Zeiten ein anderes Bild abgeben bzw. du eine kürzere Wartezeit auf die nächste Stufe hast.

Meiner Meinung nach ist man aber grundsätzlich mal auf der "sicheren" Seite, wenn man zwei Stufen zurückgeht.

Lasse mich aber sehr gerne eines besseren belehren.  :)

Edit:

Beispiel A12
bisher Stufe 8 (inkl. 2,8% ab 1.12.): 4726,79€
neu Stufe 6: 4726,79€
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 28.06.2022 11:06
@Arigo

wohl doch nicht so einfach ???

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 28.06.2022 11:18
Sagen wir es mal so: so wie es aussieht, steht zumindest niemand schlechter da, als vorher ;)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 28.06.2022 12:19
Durch den Wegfall zweier Stufen bedeutet das auch das neue Beamte mit aktuell Stufe 3 einsteigen und dadurch generell mehr erhalten oder?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Turmberg am 28.06.2022 12:28
Durch den Wegfall zweier Stufen bedeutet das auch das neue Beamte mit aktuell Stufe 3 einsteigen und dadurch generell mehr erhalten oder?

Nein,

lediglich bei Beamten im mittleren und bei Teilen des gehobenen Dienstes kann sich das, wie beschrieben, auswirken. Bei Beamten des höheren Dienstes oder z.B. bei Realschullehreren die direkt mit A12 einsteigen wirkt sich dies nicht aus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 28.06.2022 13:52
Verzeihung. Ich meinte natürlich den mD und eventuell gD. Der höhere Dienst ist höher eingestuft und wird davon nicht betroffen sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 29.06.2022 09:33
Es gibt doch dann ohnehin weniger Beamten, die überhaupt in Stufe 1 oder 2 sein könnten. Ich verstehe es so, dass 1 + 2 gestrichen werden, und 3-12 werden in 1-10 umbenannt. Veränderungen ausser in der Benennung kann es somit nur für Beamten geben, die aktuell in Stufe 1 oder 2 sind, oder für Beamten die in 1 oder 2 neu anfangen würden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Massltoff am 30.06.2022 10:05
Moin! Ich habe versucht daraus schlau zu werden, aber es klappt nich so ganz. Ich habe für 2017 Widerspruch eingelegt. Damals bin ich im März mit A9 eingestiegen. Da das angehoben werden soll auf A10 soll ich dann ne Nachzahlung bekommen. Für 2018 und 2019 dann aber nicht, da ich da kein Widerspruch eingelegt habe? :( Ab 03/2020 war ich dann A10. Wird das auch angehoben auf A11??
Ich werde jetzt im August nach A11 befördert und nächstes Jahr nach A12. Sofern A10 auf A11 angehoben würde, wäre ja die Beförderung vorher ja beinahe unnötig (bis auf die paar Monate mehr Gehalt natürlich). Oder was meint ihr? Oder kann ich dann früher nach A12 kommen statt ein Jahr zu warten wegen Beförderungssperre?
Ich komm da grad so gar nicht mehr mit.  ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 30.06.2022 10:44
Die Anhebung wirkt sich nicht auf die Beförderungen in der Vergangenheit aus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 30.06.2022 12:02
Nachzahlungen gibt es nur für Beamte mit Kindern. Wie viel, kann man den Tabellen im Entwurf entnehmen.

Ohne Widerspruch für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Mit Widerspruch entsprechend länger.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: pedius87 am 30.06.2022 14:46
Hallo zusammen,

ich werde nicht ganz schlau aus dem Gesetzentwurf:
Nach meiner Auffassung bekommen Beamte ab A11 keine Nachzahlung für 2020-bis 2022 für das erste und zweite Kind, aber ab 01.12.2022 gibt es abhängig von der Erfahrungsstufe für das zweite Kind eine Zahlung. Wie passt das zusammen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Admin am 30.06.2022 19:43
wir haben
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/
nun auf Basis des Gesetzentwurfs im Beteiligungsportal aktualisiert.

Leider können wir die stufenbasierten erhöhten Kinderzuschläge für das zweite Kind im Online-Rechner derzeit nicht abbilden.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 30.06.2022 20:01
Hey danke, wusste doch, dass es sich lohnt das zu reporten!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ndsftw am 04.07.2022 09:17
Sehe ich das richtig, dass im mittleren Polizeivollzugsdienst das Einstiegsamt ab Dezember A9 ist?!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 04.07.2022 09:54
Ich denke das bleibt auf A8, so stand es auch eigentlich überall. Woran machst du das fest?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: AlterHasse am 05.07.2022 08:23
So wie ich den Gesetzentwurf lesen werden sämtliche Beamte, welche über den W8 oder QL in den gehobenen Dienst aufgestiegen sind in A 10 befördert. Hatte der Beamte im Vorfeld das Z (Amtszulage) und befindet sich derzeit in A 9 (mit der Amtszulage als Besitzstandswahrung) wird er in A 10 befördert und erhält die Zulage (künftig ca. 156,- Euro) ebenfalls . Selbiges ist demnach in Artikel 36 geregelt. Allerdings soll diese nicht ruhegehaltsfähig sein. In der Beschreibung/Erklärung zu Artikel 36 wird auf den Artikel 3 Nummer 2b verwiesen, welche Anwendung nach dem aktiven Dienst finden soll. In diesem Artikel 3, Abs. 2b findet man unter Unterpunkt 7 dann eine Erklärung, welche weiderum so zu lesen ist, dass die Zulage dann doch wieder ruhegehaltsfähig ist.

Entweder ich bin zu alt für diesen ....., aber im Ernst, kann mir jemand helfen das Ganze so zu schreiben/begründen, dass ich es verstehe!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: LaBeVe am 11.07.2022 11:31
Blickt eigentlich einer die Stufenzuordnung ab 01.12.2022 ? Wenn ich in A9 Stufe 07 bin komme ich dann wirklich in die A10 Stufe 05 ?? Wäre ja ein nicht unerheblicher Unterschied...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 18.07.2022 08:23
Blickt eigentlich einer die Stufenzuordnung ab 01.12.2022 ? Wenn ich in A9 Stufe 07 bin komme ich dann wirklich in die A10 Stufe 05 ?? Wäre ja ein nicht unerheblicher Unterschied...

"Stufe 7" heißt ja dann "Stufe 5". 1-2 entfallen, und die anderen werden umbenannt, so wie ich es verstehe. Du hast also statt 1-12 nur noch 3-12, die heißen aber 1-10 weil es sonst nicht sinnig wäre.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 26.07.2022 08:22
Hallo zusammen,

momentan ist es auf allen Ebenen ziemlich ruhig.
Ab und an wird im Beteiligungsportal der Gesetzentwurf kommentiert.

Einzig dieser Beitrag habe ich gefunden

http://www.btbkomba.de/artikel-bw/komplette-durchschluesselung-des-mittleren-dienstes.html

Hat jemand mehr zu bieten??
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: KleeneBeamtin12 am 27.07.2022 11:04
Steht es irgendwo geschrieben, wo definiert ist, was genau umgesetzt werden soll?
Heißt das, die, die in zB A8 sind, kommen ab 01.12.22 nach A9 als Hebung? Oder bleibt es bei A8? Bin etwas durcheinander mit den ganzen Informationen  ;D

Wenn ich nächstes Jahr A8 Stufe 5 kommen würde, dann hab ich jetzt quasi "pech gehabt" und ich fange in A9 St 2 an wenn ich richtig gesehene habe? Werden die Vor-Zeiten angerechnet?  :)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 27.07.2022 11:26
Hallo,

der Gesetzentwurf sieht gemäß der Überleitungsvorschrift eine Stellenhebung nach A9 vor.

Mit der Stufe blicke ich auch nicht zu hundertprozent durch.

LG
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: PhRTurtle am 27.07.2022 11:50
Zu den Stufen haben die Betreiber dieser Seite/Forums schon eine Übersicht ab 2023/ bzw. Dezember 2022 eingestellt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/  (weiter unten ist eine Matrix Stufe alt zu neu)
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&matrix=1

Kurz gesagt, bist du bisher in Stufe 5 wirst du sehr wahrscheinlich in der *neuen* Stufe 3 landen.
Diese neue Stufe 3 ist von den Bezügen her die Besoldung der alten Stufe 5 um 2,8% erhöht.

Die Bezifferung der Stufen wird mit dem neuen Gesetz einfach nach unten verschoben da die Stufen 1 und 2 (alt) gestrichen wurden. Statt die Stufen (Neu) von 3-12 zu benennen, hat man jetzt 1-10.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 27.07.2022 14:38
Im 4-Säulen-Modell wird für 2020 bezüglich der Nachzahlung mit 1200 Euro Wohnkosten für die Grundsicherung gerechnet gerechnet. Seite 113 https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2022-vorlage.pdf

Stuttmann rechnet in seinem Artikel Besoldungsrevolution für das Jahr 2020 mit 1600 Euro Wohnkosten (95. Perzentil) für Stuttgart.

Er schreibt auch, die höheren Wohnkosten aus Stuttgart maßgebend seien für die Berechnung des Mindestabstandgebots laut dem BVerfG. Das Land muss (für "Betroffene die dort wohnen") mit  den höchsten Wohnkosten im Land rechnen. Beamte und Richter können nicht auf billigere Wohngegenden verwiesen werden.

Zitat
Der Besoldungsgesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Mindestbesoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist. Der Gesetzgeber muss nicht pauschalieren, sondern kann den maßgeblichen Bedarf individuell oder gruppenbezogen erfassen (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>). Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-)Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 <345 ff.>), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 1b Abs. 1 Nr. 1 LBesG BE i.V.m. § 52 Abs. 1 BBesG i.d.F. vom 6. August 2002) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>). Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit.

Rn. 61 - 2 BvL 4/18 -

Zitat
Eine vom Bundesverfassungsgericht gebilligte Methode zur geforderten realitätsge-
rechten Erfassung der gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzuerkennenden Bedarfe
für Unterkunft und Heizung liegt darin, die von der Bundesagentur für Arbeit länder-
spezifisch
erhobenen und an das Bundesverfassungsgericht übermittelten Daten ei-
nes 95 Prozent-Perzentils über die tatsächlich anerkannten Bedarfe zugrunde zu le-
gen

Seite 95
Entspricht m.E nicht dem Beschluss des BVerfG.

Diesem Streitpunkt wird aus Kostengründen mal wieder nicht abgeholfen. Jeder der in einer teuren Wohngegend  in Baden-Württemberg wohnt oder Dienst schieben muss, bleibt unteralimentiert und zwar deutlich! (ca. 460 Euro mtl. allein aus diesem Grund....)

Bei Immscout habe ich letztens eine 1-Zimmer 30qm Wohnung in Stuttgart für 900 Euro kalt gesehen.  :o  In der heutigen Zeit kann ich nicht sagen, ob das nur ein Witzangebot war....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2022 07:42
Bei Immscout habe ich letztens eine 1-Zimmer 30qm Wohnung in Stuttgart für 900 Euro kalt gesehen.  :o  In der heutigen Zeit kann ich nicht sagen, ob das nur ein Witzangebot war....
Etwas weniger hat eine Nichte in Mü für ein 12qm WG Zimmer im Keller bezahlt, als sie kurzfristig dort ein Studienplatz bekommen hat.
Jetzt ist sie in einer vernünftigen WG mit 600€ untergekommen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Der Obelix am 29.07.2022 12:06
Da kann nur die Klage ein Ziel sein und vorher alle möglichen Abgeordneten anschreiben, wenn ich dort wohnen würde.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: KleeneBeamtin12 am 09.08.2022 07:18
Für die, die es noch nicht gesehen haben:
Bei der Homepage von der LBV gibt es jetzt schon einen Hinweis bzgl. des Gesetzesentwurfes zur Anpassung der Bezüge mit einem Link: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/

Da kann man das wohl verfolgen.  :)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ndsftw am 09.08.2022 09:27
Hallo,

der Gesetzentwurf sieht gemäß der Überleitungsvorschrift eine Stellenhebung nach A9 vor.

Mit der Stufe blicke ich auch nicht zu hundertprozent durch.

LG
Demnach würden alle Polizisten, die im mittleren Dienst mit A8 angefangen sind, am 1.12. nach A9 übergeleitet werden - richtig? Und die neuen Polizisten fangen dann trotzdem nur mit A8 im mD an?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: PhRTurtle am 09.08.2022 11:22
Hallo,

der Gesetzentwurf sieht gemäß der Überleitungsvorschrift eine Stellenhebung nach A9 vor.

Mit der Stufe blicke ich auch nicht zu hundertprozent durch.

LG
Demnach würden alle Polizisten, die im mittleren Dienst mit A8 angefangen sind, am 1.12. nach A9 übergeleitet werden - richtig? Und die neuen Polizisten fangen dann trotzdem nur mit A8 im mD an?

Laut Artikel 32 Absatz 5 würde ich das so verstehen, dass auch später nach dem 1.12.2022 verbeamtete/beförderte Kollegen übergeleitet werden.

"Die Absätze 1 bis 4 gelten für Beamtinnen und Beamte, denen ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Artikels entgegen der in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen ein in diesen Absätzen genanntes Amt übertragen wurde, entsprechend. Die betreffenden Beamtinnen und Beamten werden zum Tag der Amtsübertragung übergeleitet"

Oder meint das nur für den Fall, dass man jemanden vergisst über zu leiten, kann man ihn noch nachträglich überleiten....

Wiederum steht in der Gesetzesbegründung:
"Aus Gleichbehandlungsgründen sollen auch die Beamtinnen und Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes übergeleitet werden, selbst wenn sie mit der letzten Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg durch das Haushaltsbegleitgesetz 2022 vom 22. Dezember 2021 (GBl. S. 1009) aufgrund der Anhebung des Eingangsamtes nach A 8 in das Amt des Polizeiobermeisters übergeleitet wurden."
Was doch eher nur auf die Bestandsbeamten hinweist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: pape am 30.08.2022 11:19
Zu den Stufen haben die Betreiber dieser Seite/Forums schon eine Übersicht ab 2023/ bzw. Dezember 2022 eingestellt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/  (weiter unten ist eine Matrix Stufe alt zu neu)
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&matrix=1

Kurz gesagt, bist du bisher in Stufe 5 wirst du sehr wahrscheinlich in der *neuen* Stufe 3 landen.
Diese neue Stufe 3 ist von den Bezügen her die Besoldung der alten Stufe 5 um 2,8% erhöht.

Die Bezifferung der Stufen wird mit dem neuen Gesetz einfach nach unten verschoben da die Stufen 1 und 2 (alt) gestrichen wurden. Statt die Stufen (Neu) von 3-12 zu benennen, hat man jetzt 1-10.

Raffe es auch nicht, obwohl ich es mir schon etliche male durchgelesen habe.

Im Gesetztesentwurf (https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-bvanp-aeg-2022) steht im Artikel 33 folgendes:

(5) Für Beamtinnen und Beamte, die sich ohne Anwendung der Regelung in Anlage
6 des Anhangs zu Artikel 2 Nummer 19 am 1. Dezember 2022 in Stufe 4 der Besoldungsgruppe A 9 oder A 10 befunden hätten, gilt für die neue Stufe 2 abweichend
von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.

So: Ich bin am 01.12.2022 noch in Stufe 4 und wäre ab 01.03.2023 in Stufe 5.

Gabe 01.03.2015 meine Ausbildung beendet.

16/17/18 Stufe 1 (neue Tabelle)
19/20      Stufe 2 (neue Tabelle ?)
21/22/23 Stufe 3 (neue Tabelle ?)
24/25/26 Stufe 4 (neue Tabelle?)

oder wie kann ich es mir vorstellen?

Danke für eure Bemühung um es besser zu verstehen :)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: pape am 30.08.2022 11:48
Zu den Stufen haben die Betreiber dieser Seite/Forums schon eine Übersicht ab 2023/ bzw. Dezember 2022 eingestellt.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/  (weiter unten ist eine Matrix Stufe alt zu neu)
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2023&matrix=1

Kurz gesagt, bist du bisher in Stufe 5 wirst du sehr wahrscheinlich in der *neuen* Stufe 3 landen.
Diese neue Stufe 3 ist von den Bezügen her die Besoldung der alten Stufe 5 um 2,8% erhöht.

Die Bezifferung der Stufen wird mit dem neuen Gesetz einfach nach unten verschoben da die Stufen 1 und 2 (alt) gestrichen wurden. Statt die Stufen (Neu) von 3-12 zu benennen, hat man jetzt 1-10.

Raffe es auch nicht, obwohl ich es mir schon etliche male durchgelesen habe.

Im Gesetztesentwurf (https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-bvanp-aeg-2022) steht im Artikel 33 folgendes:

(5) Für Beamtinnen und Beamte, die sich ohne Anwendung der Regelung in Anlage
6 des Anhangs zu Artikel 2 Nummer 19 am 1. Dezember 2022 in Stufe 4 der Besoldungsgruppe A 9 oder A 10 befunden hätten, gilt für die neue Stufe 2 abweichend
von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.

So: Ich bin am 01.12.2022 noch in Stufe 4 und wäre ab 01.03.2023 in Stufe 5.

Gabe 01.03.2015 meine Ausbildung beendet.

16/17/18 Stufe 1 (neue Tabelle)
19/20      Stufe 2 (neue Tabelle ?)
21/22/23 Stufe 3 (neue Tabelle ?)
24/25/26 Stufe 4 (neue Tabelle?)

oder wie kann ich es mir vorstellen?

Danke für eure Bemühung um es besser zu verstehen :)

Bzw. müsste es jeweils ein Jahr weniger sein.

15/16/17 (Stufe 1)
18/19      (Stufe 2)
20/21/22 (Stufe 3)
23/24/25 (Stufe 4)

Könnte es so gemeint sein?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Rockriders am 08.09.2022 11:34
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/das-4-saeulen-modell-jetzt-auf-der-zielgeraden/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 11.09.2022 17:41
Hallo,

kennt sich einer mit den Nachzahlungen bei vier Kindern aus?
Kann mir irgendjemand sagen in welcher Höhe mir Nachzahlungen ab 2020 zustehen? Habe leider keinen Widerspruch eingelegt. Werde aus dem Gesetzesentwurf nicht schlau.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 12.09.2022 09:50
Hallo,

kennt sich einer mit den Nachzahlungen bei vier Kindern aus?
Kann mir irgendjemand sagen in welcher Höhe mir Nachzahlungen ab 2020 zustehen? Habe leider keinen Widerspruch eingelegt. Werde aus dem Gesetzesentwurf nicht schlau.

Das hängt unter anderem natürlich von deinem Beschäftigungsumfang, deiner Besoldungsgruppe ab und davon, ob dein/e Partner/in ebenfalls Anspruch auf Kinderzuschläge hat.

Für das dritte und vierte Kind sind die neuen Zuschläge folgende:
2020 673 €
2021 704 €
2022 730 €

Zieh die alten davon ab, dann weißt du, was nachgezahlt werden müsste.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 12.09.2022 10:51
A9, Frau nicht anspruchsberechtigt. Ok danke hast mir schon geholfen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 13.09.2022 08:04
A9, Frau nicht anspruchsberechtigt. Ok danke hast mir schon geholfen.
Dann gibt es mit Sicherheit auch noch bissl was für Kind 1 + 2. Könnte man mühsam ausrechnen, aber noch ist das Gesetz mit den Werten ja nicht verabschiedet, da könnte man sich eh nicht auf die Summe verlassen, die dann rauskommt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Legionaer2005 am 15.09.2022 18:00
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

sehe ich das richtig, dass es KEINE Nachzahlung für Beamte in zB A9 Stufe 7 gibt?
Wenn man sich die Tabelle im Gesetzesentwurf auf Seite 63 anschaut ist diese Spalte zB leer.

VG
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuling2016 am 15.09.2022 20:40
Warum rechnen alle immer hin und her?
Hat niemand Bedenken, dass aufgrund der aktuellen Kriegslage in der Ukraine und der daraus resultierenden Preisexplosionen die geplante Besoldungsreform gekippt wird?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 15.09.2022 21:11
Was genau hat die Ukraine den damit zu tun?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuling2016 am 15.09.2022 21:16
Was genau hat die Ukraine den damit zu tun?

Krieg? Milliarden-Pakete der Bundesregierung auf Pump? Die Nachzahlungen werden auch groß durch die Besoldungsreform..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flip am 15.09.2022 21:41
Krieg? Milliarden-Pakete der Bundesregierung auf Pump?
Was hat das mit der höchstrichterlich vom BVerfG festgestellten zu geringen Besoldung zu tun?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuling2016 am 15.09.2022 21:59
Krieg? Milliarden-Pakete der Bundesregierung auf Pump?
Was hat das mit der höchstrichterlich vom BVerfG festgestellten zu geringen Besoldung zu tun?

Vgl beim Bund - ist dem BMI auch völlig egal, da passiert nichts. Anfang 2021 gab es einen Referentenentwurf; der ist aber schnell wieder verschwunden...und richtig voran geht es in BW aktuell auch nicht. Dir Stellungnahme des Finanzministeriums lässt derzeit stark auf sich warten
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: emdy am 15.09.2022 22:27
Warum rechnen alle immer hin und her?
Hat niemand Bedenken, dass aufgrund der aktuellen Kriegslage in der Ukraine und der daraus resultierenden Preisexplosionen die geplante Besoldungsreform gekippt wird?

Die Besoldungsreform ist nicht geplant sondern rechtlich unumgänglich. Außer NRW und Berlin haben die Besoldungsgesetzgeber jeweils allerdings noch keine Vollzugsfrist durch das BVerfG auferlegt bekommen.

Sachlich hat das Thema, wie bereits von meinen Vorrednern angesprochen, nichts mit den sonstigen Krisen zu tun.

Und monetär würde ich sagen, lass doch die künftigen Generationen bezahlen wie bei allem anderen auch. Und weniger sarkastisch: Der Anteil der Personalkosten am Bundeshaushalt (Informationen zu den Ländern liegen mir nicht vor) ist seit 1970 kontinuierlich gesunken. So schlimm kann es nicht sein. Solange hier obzönes Privatvermögen weiter geschützt bleibt, interessiert mich nur was Rechtsprechung ist.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Legionaer2005 am 16.09.2022 05:38
Kann mir jemand meine oben gestellte Frage beantworten?
Das wäre super weil ich es nicht ganz verstehe.

Vielen Dank im Voraus
LG
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 17.09.2022 19:07
Die Frage hast du dir doch selbst beantwortet..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Legionaer2005 am 17.09.2022 23:59
 Vielen Dank für deinen Beitrag zu meiner Frage.

Ich dachte das es da vielleicht weitere Informationen dazu gibt. Somit bekommt nur ein Teil eine Nachzahlung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 19.09.2022 08:07
Krieg? Milliarden-Pakete der Bundesregierung auf Pump?
Was hat das mit der höchstrichterlich vom BVerfG festgestellten zu geringen Besoldung zu tun?

Vgl beim Bund - ist dem BMI auch völlig egal, da passiert nichts. Anfang 2021 gab es einen Referentenentwurf; der ist aber schnell wieder verschwunden...und richtig voran geht es in BW aktuell auch nicht. Dir Stellungnahme des Finanzministeriums lässt derzeit stark auf sich warten

Ich glaube, die Anpassungen kommen, da läuft viel zu viel im Vorfeld als dass das aufgrund von Sparmaßnahmen kippen könnte. Normalerweise hätte ich Zweifel an der Zeitschiene, aber da das Land schon öffentlich zugesagt hat, den Tarifabschluss zum 1.12. zu übernehmen wird der Landtag das ganze auch bis dahin verabschiedet haben.

Rechnen bringt jedoch in meinen Augen noch nicht viel, aber man kann ja überschlagen und schonmal abschätzen ob man rechtzeitig ETFs verkaufen muss um die Heizkostenabrechnung zu bezahlen oder nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 22.09.2022 10:39
Die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge
steht am 13.10.2022, als TOP 6 auf dem Programm des Landtags.

Die Drucksache hierzu fehlt allerdings noch.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 22.09.2022 10:44
Davor sollte das Ministerium allerdings noch dem Beteiligungsportal antworten:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/antwort-des-ministeriums/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 22.09.2022 15:27
Die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge
steht am 13.10.2022, als TOP 6 auf dem Programm des Landtags.

Die Drucksache hierzu fehlt allerdings noch.

Dann müsste die Entscheidung an einem der beiden Termine im November fallen.
Sind wir mal gespannt!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 23.09.2022 08:50
Das neue Energiepaket kostet das Land BW 4,2 Milliarden Euro! Kretschmann ist schon am schimpfen dass dies nicht zu stemmen ist! Jetzt noch unsere Besoldungsreform on top! Denkbar schlechter Zeitpunkt momentan! Ich sehe das auch noch weiter weg als 1.12.22
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 23.09.2022 15:17
Das neue Energiepaket kostet das Land BW 4,2 Milliarden Euro! Kretschmann ist schon am schimpfen dass dies nicht zu stemmen ist!

Er will's im Bundesrat blockieren. Und schwupps sind Finanzmittel frei.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.09.2022 22:20
...das kommende Gesetz ist doch bereits im Haushalt eingepreist. Selbst Kommunen haben mittlerweile entsprechend reagiert.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 23.09.2022 23:36
...das kommende Gesetz ist doch bereits im Haushalt eingepreist. Selbst Kommunen haben mittlerweile entsprechend reagiert.

Und trotzdem bleibt es nicht verfassungsgemäß.
Ich verstehe nicht wie man sich über ein so mieses Gesetz freuen kann.
Die sollen es richtig machen. Etwas besser, ist immer noch schlecht
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 24.09.2022 08:12
Das mag richtig sein. Für viele Beamte, insbesondere mit drei Kindern und mehr, bedeutet dies dennoch eine deutliche Verbesserung.
Nachbesserungen werden sicherlich kommen, auch wenn ich vermute, dass viel Zeit vergehen wird, bis das passiert.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.09.2022 08:57
...das kommende Gesetz ist doch bereits im Haushalt eingepreist. Selbst Kommunen haben mittlerweile entsprechend reagiert.

Und trotzdem bleibt es nicht verfassungsgemäß.
Ich verstehe nicht wie man sich über ein so mieses Gesetz freuen kann.
Die sollen es richtig machen. Etwas besser, ist immer noch schlecht

Wo genau hast du da jetzt Freude herausgelesen?

Andererseits: warum auch nicht? Für mD und gD bringt es doch erhebliche Verbesserungen.
Für Juristen und ITler müsste man an ganz anderen Stellen ansetzen, um Stellen interessant zu machen.
Im Bundesvergleich gibt es doch keine Änderung, die weiter greift - oder sehe ich das falsch?

Das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung: die Umsetzung einer verfassungsgemäßen Alimentation führt meiner Meinung nach nur zur Abschaffung des Beamtentums, wie wir es jetzt kennen. Wie will man denn derart hohe Gehälter - gerade bei Familien - gegenüber Angestellten in PW und ÖD rechtfertigen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 24.09.2022 09:33
...das kommende Gesetz ist doch bereits im Haushalt eingepreist. Selbst Kommunen haben mittlerweile entsprechend reagiert.

Die sollen es einfach ganz schnell verabschieden und auch wirklich zum 01.12. ohne weitere Verzögerungen umsetzen! Ich habe vier Kinder in A9 und mich würde es enorm entlasten momentan!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 24.09.2022 10:30
Das mag richtig sein. Für viele Beamte, insbesondere mit drei Kindern und mehr, bedeutet dies dennoch eine deutliche Verbesserung.
Nachbesserungen werden sicherlich kommen, auch wenn ich vermute, dass viel Zeit vergehen wird, bis das passiert.
Und das sehe ich nicht so
Es bleibt nicht verfassungsgemäß.
Darüber freue ich mich zumindest nicht.
Nur weil etwas Grotte schlechtes nur noch schlecht ist, feiere ich das nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 24.09.2022 11:05
Das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung: die Umsetzung einer verfassungsgemäßen Alimentation führt meiner Meinung nach nur zur Abschaffung des Beamtentums, wie wir es jetzt kennen. Wie will man denn derart hohe Gehälter - gerade bei Familien - gegenüber Angestellten in PW und ÖD rechtfertigen?

Diese Meinung teile ich ausdrücklich. Wer mit dem Feuerzeug versucht zu erkennen ob noch Benzin im Tank ist, lebt bekanntlich gefährlich. In Zeiten, in denen der verteilbare Kuchen kleiner wird aber immer mehr am Tisch sitzen und sich satt essen wollen, bleiben halt irgendwann für manche oder alle nur noch Krümel übrig. Verteilungskämpfe sind daher eigentlich vorprogrammiert...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 24.09.2022 14:06
Das mag richtig sein. Für viele Beamte, insbesondere mit drei Kindern und mehr, bedeutet dies dennoch eine deutliche Verbesserung.
Nachbesserungen werden sicherlich kommen, auch wenn ich vermute, dass viel Zeit vergehen wird, bis das passiert.
Und das sehe ich nicht so
Es bleibt nicht verfassungsgemäß.
Darüber freue ich mich zumindest nicht.
Nur weil etwas Grotte schlechtes nur noch schlecht ist, feiere ich das nicht.


Und was muss deiner Meinung nach passieren?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: emdy am 24.09.2022 14:08


Wo genau wird der Kuchen eigentlich kleiner? Steuereinnahmen auf Rekordniveau, Privatvermögen auf Rekordniveau. Der Kuchen wird nicht kleiner, nur immer ungleicher verteilt. Immer mehr buckeln ("hart arbeitende Mitte der Gesellschaft") ohne davon einen höheren Wohlstand erarbeiten zu können. Stattdessen füllen sich die Taschen der Vorstände und Immobilienkonzerne.

Mit der jüngeren Rechtsprechung des BVerfG haben wir Beamte jetzt eine sehr große Kuchengabel bekommen. Ich schlage vor die zu benutzen anstatt den Kuchen dem Vermieter hoch zubringen und sich dafür zu bedanken, dass man in seinem Haus wohnen darf.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 24.09.2022 14:26
Er wird aktuell aufgrund der Inflation und dem Anteil der MwSt. größer. Allerdings hat das Geld ja auch weniger Kaufkraft, also eine Milchmädchenrechnung. Bald kommt aber noch die Wirtschaftskontraktion dazu, oder glaubst Du etwa genau wie unser Wirtschaftsminister, dass Betriebe nicht insolvent gehen sondern nur aufhören zu produzieren?  ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 24.09.2022 14:42
Ich verstehe nicht wie man sich über ein so mieses Gesetz freuen kann.

Ich bin ein einfacher Mann: Ich bekomme mehr Geld, ich freue mich.

Dürfte bei den meisten Menschen so sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 25.09.2022 07:10
Das mag richtig sein. Für viele Beamte, insbesondere mit drei Kindern und mehr, bedeutet dies dennoch eine deutliche Verbesserung.
Nachbesserungen werden sicherlich kommen, auch wenn ich vermute, dass viel Zeit vergehen wird, bis das passiert.
Und das sehe ich nicht so
Es bleibt nicht verfassungsgemäß.
Darüber freue ich mich zumindest nicht.
Nur weil etwas Grotte schlechtes nur noch schlecht ist, feiere ich das nicht.


Und was muss deiner Meinung nach passieren?
Verfassungsgemäß bezahlen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 25.09.2022 07:11
Ich verstehe nicht wie man sich über ein so mieses Gesetz freuen kann.

Ich bin ein einfacher Mann: Ich bekomme mehr Geld, ich freue mich.

Dürfte bei den meisten Menschen so sein.

Das ist genau das Problem.
Deswegen freuen sich auch viele über Einmalzahlungen und merken nicht, dass sie eigentlich über den Tisch gezogen werden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 25.09.2022 10:36
Ich verstehe nicht wie man sich über ein so mieses Gesetz freuen kann.

Ich bin ein einfacher Mann: Ich bekomme mehr Geld, ich freue mich.

Dürfte bei den meisten Menschen so sein.


Bei 1300 netto mehr monatlich fühle ICH mich nicht über den Tisch gezogen

Das ist genau das Problem.
Deswegen freuen sich auch viele über Einmalzahlungen und merken nicht, dass sie eigentlich über den Tisch gezogen werden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 25.09.2022 11:13
Glückwunsch, dann verdienste bald mehr als dein Behördenchef.
Und genau deshalb bleibt auch das 4-Säulen-Modell verfassungswidrig, weil es das Abstandsgebot nicht beachtet.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Der Obelix am 25.09.2022 11:42
Die ganze Problematik hätten wir nicht, wenn die Dienstherren nicht 2004-2007 Milliarden eingespart hätten.

Streckung Lebensaltersstufen
Abschaffung Urlaubsgeld
Abschaffung Weihnachtsgeld
Kostendämpfungspauschale

mehr als 10 Prozent in jeder Besoldungsstufe.

Also ein selbstgemachtes Problem.

Jetzt muss nur noch Recht umgesetzt werden. Die Länder und Bund haben sich das alles selbst eingebrockt..

Eigentlich sollte in den Oberen Etagen sogar noch Freude ausbrechen. Durch die 15 Jahre - Regelung sind diese harten Jahre 2004-2006 nicht mehr in der Betrachtung und das rigorose Kürzen wurde sogar noch belohnt ....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 25.09.2022 11:45
Abschaffung Urlaubsgeld
Abschaffung Weihnachtsgeld

Da bin ich aber zumindest für BaWü anders informiert. Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld oder wie auch immer es im Beamtenbereich mal geheißen hat, wurde in die monatlichen Bezüge überführt. Eine definitiv beamtenfreundliche Umsetzung, die nur Vorteile mit sich bringt. Der Vorteil an sowas ist dann sogar noch, dass sich irgendwann keiner mehr daran erinnert und man es erneut einfordern kann.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Der Obelix am 25.09.2022 12:00
NRW war es mal 30 Prozent vom Stand von 1994......das wurde da integriert. BW kann ich leider auf die schnelle nicht sagen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 25.09.2022 12:19
Glückwunsch, dann verdienste bald mehr als dein Behördenchef.
Und genau deshalb bleibt auch das 4-Säulen-Modell verfassungswidrig, weil es das Abstandsgebot nicht beachtet.


Verdiene jetzt schon mehr als er, muss aber auch 4 Kinder versorgen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 25.09.2022 16:20
Abschaffung Urlaubsgeld
Abschaffung Weihnachtsgeld

Da bin ich aber zumindest für BaWü anders informiert. Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld oder wie auch immer es im Beamtenbereich mal geheißen hat, wurde in die monatlichen Bezüge überführt. Eine definitiv beamtenfreundliche Umsetzung, die nur Vorteile mit sich bringt. Der Vorteil an sowas ist dann sogar noch, dass sich irgendwann keiner mehr daran erinnert und man es erneut einfordern kann.

Die Sachlage ist tatsächlich etwas komplizierter: Im Sommer 2003 hat die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), die Arbeitgebervertretung der Länder, einseitig die Sonderzahlungstarife (also: die bundeseinheitlichen Urlaubs- und Weihnachtsgeldsgeldtarife) für Landesbeamte gekündigt und damit die Reföderalisierung des Besoldungsrechts durch Schaffung von Tatsachen politisch auf den Weg gebracht. Die Kündigung war möglich, weil Sonderzahlungen als punktuelle Beiträge nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählen.

Mit der einseitigen Kündigung der Sonderzahlungstarife machten es die Arbeitgebervertreter den Arbeitnehmervertretungen unmöglich (das war das Ziel der Arbeitgeber), weiterhin über bundeseinheitliche Tarife zu verhandeln. Dadurch konnten die Länder jeweils selbstständig über die Sonderzahlungen in ihrem Land entscheiden, was ab 2003 ausnahmslos alle (genauso wie der Bund zunächst auch) zur Entlastung ihres jeweiligen Haushalts nutzten. 2002 hatte das sogenannte Weihnachtsgeld bundeseinheitlich 86,31 Prozent eines Monatsgehalts betragen, nachdem es 1994 bundeseinheitlich auf den Wert von 1993 eingefroren worden war. Das sogenannte Urlaubsgeld hatte 2002 bspw. für die Besoldungsgruppe A13 bundeseinheitlich noch 255,65 Euro betragen.

2003 kürzte Baden-Württemberg das sogenannte Weihnachtsgeld auf 57,5 % eines Monatsgehalts. Ab 2004 erfolgte die von Dir angesprochene Integration der Sonderzahlung in die monatliche Besoldung, und zwar mit einem Wert von 5,33 %, also auf's Jahr gesehen auf etwa 64 % eines Monatsgehalts. Mit der Föderalismusreform I ging ab 2006 die Gesetzgebungskompetenz wieder konkurrenzlos in die Hände der Länder über, was in allen Ländern zu weiteren Einsparungen genutzt wurde, ohne dass das jetzt hier im Detail für Baden-Württemberg dargestellt werden müsste. Eine der Sparmaßnahmen hat das Bundesverfassungsgericht 2018 betrachtet und als verfassungswidrig entschieden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17).

Der monatliche Fehlbetrag zwischen der vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Mindestalimentation, in die keine Einschnitte statthaft sind, und der tatsächlich gewährten Nettoalimentation sah in den Jahren zwischen 2008 und 2020 wie folgt aus (vgl. den schon mehrmal genannten DÖV-Beitrag aus dem Heft 5/2022):

Jahr                  2008     2010     2015     2016     2017     2018     2019     2020
Fehlbetrag (€)   566,59  423,58  605,81  561,63  672,37  745,84  778,47  871,18
Fehlbetrag (%)  23,9      17,6      21,5      19,9      22,6      24,0      24,4      26,0

Baden-Württemberg zählt damit regelmäßig zu den Ländern, die die Mindestalimentation mit am Deutlichsten unterschreiten. Die nun geplanten gesetzlichen Regelungen können nicht einmal ansatzweise eine wieder verfassungskonforme Regelung herstellen, was hier bereits in der Vergangenheit umfassender dargelegt worden ist. Eine amtsangemessene Alimentation ist ein grundrechtsgleiches individuelles Recht, das sich unter anderem aus dem besonderen Gewaltverhältnis erklärt, dem der Beamte unterliegt. Es steht verfassungsrechtlich nicht zur Disposition. Will der Gesetzgeber Einschnitte in die materiell über die Mindestalimentation hinausgehend gewährte Nettoalimentation vornehmen, zu denen er unter Begründung sachlicher Notwendigkeiten berechtigt ist, hat er das in ein begründetes Sparkonzept einzugliedern, in der die Sparmaßnahmen gleichheitsgerecht vorgenommen werden. Auch das ist in Baden-Württemberg jedoch nicht erkennbar.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: TomChaplin am 30.09.2022 09:30
Guten Tag,
ich habe die Stellungnahme des Ministeriums zur Online Kommentierung des Gesetzes gelesen.
Was mich verwundert ist diese Stellungnahme zum Thema Nachzahlungen :

Eine verfassungsrechtlich gebotene Besoldungskorrektur muss sich grundsätzlich nur auf denjenigen Zeitraum erstrecken, der mit dem Haushaltsjahr beginnt, in dem die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung verfassungsgerichtlich festgestellt worden ist. Bis zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 entsprach die Besoldung der seinerzeit geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Entsprechend erfolgen Nachzahlungen zielgerichtet und bedarfsgerecht für die Zeit ab dem Jahr 2020 von Amts wegen an alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie in offenen Fällen für Jahre bis einschließlich 2019....

Heißt dass jetzt, dass alle die keinen Widerspruch eingelegt haben ab 2020 Nachzahlungen der Kinderzuschläge bekommen, und alle die z.B. bereits ab 2017 Widerspruch eingelegt haben "nur" ab 2019 Nachzahlungen erhalten  ? Dachte es gilt ab dem Jahr in dem erstmals Widerspruch eingelegt wurde . Mein Verfahren wurde seit 2017 ruhend gestellt mit dem Hinweis nicht jährlich einen neuen Widerspruch stellen zu müssen. Oder bringe ich da irgendwas durcheinander ? 
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SwenTanortsch am 30.09.2022 09:46
Da die Verfassung in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23. Mai 1949 in Kraft gesetzt ist und sich seit dem 03.10.1990 auch allseits anerkannt auf alle deutschen Rechtskreise ersstreckt, hat der Beamte seitdem jeweils ein grundrechtsgleiches individuelles Recht auf eine amtsangemessene Alimentation, unabhängig von Daten bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Sofern 2017 ein Widerspruch mit den statthaften Rechtsbehelfen gestellt worden ist und sofern das Land diesen tatsächlich rechtsverbindlich nicht nur für jenes Jahr, sondern auch für zukünftige Zeiten anerkannt hat und also entsprechend bislang nicht negativ über ihn entschieden hat, ist davon auszugehen, dass der gestellt Widerspruch sich auf den Zeitpunkt ab dem Kalenderjahr 2017 erstreckt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: homonovus am 30.09.2022 16:10
Im heutigen Rundschreiben des Städtetags werden die einzelnen Bestandteile der Reform nochmal beleuchtet. Unter anderem wird auch zur Beförderungssperre Stellung bezogen und auf eine Informationsveranstaltung des FM hingewiesen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 30.09.2022 19:16
Beförderungssperre??

In was für einen Zusammenhang steht das zum 4 Säulen Modell?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 30.09.2022 19:45
Könnte mir vorstellen, dass es durchaus üblich und nicht nur bei unserer Kommune so ist: Regelbeförderungen wurden erstmal im Zuge der Stellenhebung durch Gesetz ausgesetzt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: hallo1188 am 09.10.2022 12:23
Hallo, könnte mir einer sagen was es für Nachzahlungen in welchem Bereich gibt, werd nicht schlau.
Ist die Nachzahlung wg der Kinder oder der Hochstufung?
Oder gar beides?
Dank
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 10.10.2022 08:52
Moin,

Nachzahlungen gibt es nur für Kinder - die Höhe muss man den Tabellen entnehmen, das ist ja nach Besoldungsgruppe recht unterschiedlich. Je höher das Amt und die Stufe, desto niedriger die Nachzahlung.

Ohne Widerspruch wird für die Jahr 2020, 2021 und 2022 nachgezahlt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 10.10.2022 10:39
Wo finde ich dir tabelle?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 10.10.2022 10:51
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/kommentar/2/?showComments=0

Hier ist der Gesetzesentwurf zu finden, der die Tabelle beinhaltet.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: smiteme am 10.10.2022 11:47
Werden hier nicht alle ab A11 benachteiligt?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 10.10.2022 13:09
Werden hier nicht alle ab A11 benachteiligt?

Naja, nach allgemeiner Ansicht hier und auch im Beteiligungsforum hat sich das Land einfach die günstigste Möglichkeit zusammengestrickt, so zu wirken, als würde jetzt verfassungsgemäß besoldet. Ein klar faires aber natürlich wesentlich teureres Vorgehen wäre gewesen, alle Besoldungsgruppen sowie die Familienzuschläge für Kind 1 und 2 zu belassen, und die Grundbesoldung für das unterste Amt sowie die Abstände der Grundbesoldungen entsprechend anzupassen, mit Puffer zum Grundsicherungsniveau. Dann darauf aufbauend die zuschläge ab Kind 3 zu erhöhen.

Das wäre klarer und fairer, warum es nicht gemacht wurde, ist wohl auch klar. Vielleicht ist jetzt in der Innensicht des Einzelfalls sogar gegeben, dass man nach unten und oben den gleichen Abstand hat, bzw. zum Grundsicherungsniveau. Aber das Stufenaufstieg und Beförderung weniger Gehaltserhöhung bringt, je mehr Kinder man hat (0-2), das muss einem erstmal jemand nahebringen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuer12 am 10.10.2022 17:19
Und es ist weiter NICHT verfassunskonform.

Verliere ich hier als A12,13 und 14 nicht sogar etwas?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 11.10.2022 14:37
Hola,

das Gesetz wird am 20.10.22 auch im Ausschuß für Finanzen behandelt:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2022/2022-10-20_FinA.pdf
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 13.10.2022 08:14
Zitat
Bis zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 entsprach die Besoldung der seinerzeit geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Entsprechend erfolgen Nachzahlungen zielgerichtet und bedarfsgerecht für die Zeit ab dem Jahr 2020 von Amts wegen an alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie in offenen Fällen für Jahre bis einschließlich 2019.

Habe jetzt erst die Antwort des Ministeriums gelesen: Ist das deren ernst. Im ersten Satz heißt es, dass die Besoldung der seinerzeit geltenden Rechtsprechung bis 2020 entsprach. Und im nächsten, dass sie aber doch nachzahlen, "in offenen Fällen". Wie geht das zusammen? Clever ist auch, dass sie "bis einschließlich 2019" schreiben, sodass niemand einfach so auf den Trichter kommen kann, dass andere für mehr Jahre Nachzahlung kriegen, je nachdem, wann sie Widerspruch eingelegt haben.

Mich betrifft das nicht, aber ich finde die Art wie das umgesetzt und auch dargestellt wird geradezu absurd.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: TomChaplin am 13.10.2022 08:38
Ich finde es auch absurd...
Mir stellt sich noch die Frage ob die Nachzahlungen tatsächlich ab der ersten schriftlichen Geltendmachung geleistet werden ? Ich hatte 2017 erstmalig Widerspruch eingelegt .In der Antwort des LBV stand, dass bis zum Ausgang des Verfahrens NICHT jährlich neu Widerspruch eingelegt werden muss. Stattdessen wird die Angelegenheit ruhend gestellt. Ich hoffe dass sich das Land nicht ein Schlupfloch offen gelassen hat um die Nachzahlungen bis 2019 zu umgehen. Kenne viele die im Jahr 2017 Widerspruch eingelegt haben und danach nie mehr....
Kennt sich da jemand aus ?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 13.10.2022 09:31

Kennt sich da jemand aus ?

Bei den Hamburgern gabs ähnliche Zusagen und da versucht man sich nun herauszuwinden ala: Die Zusage galt nur für das Besoldungsgesetz YX, aber nicht mehr für die Nachfolgenden. Du kannst ja mal in den Hamburger Forenbereich rein schauen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Legionaer2005 am 13.10.2022 17:58
Wenn ich die Tabelle richtig gelesen habe wird sich das mit der Nachzahlung relativ in Grenzen halten. Ab der Bes.Gr. A9 und Erfahrungsstufe 4 wird es keine Nachzahlungen geben oder lese ich das falsch?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 14.10.2022 07:20
Die Nachzahlungen richten sich nach der Anzahl der Kinder
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 14.10.2022 07:53
Wenn ich die Tabelle richtig gelesen habe wird sich das mit der Nachzahlung relativ in Grenzen halten. Ab der Bes.Gr. A9 und Erfahrungsstufe 4 wird es keine Nachzahlungen geben oder lese ich das falsch?

Ich lese es so: Wer ein drittes Kind hatte und von Anfang an (2014?) Widerspruch eingelegt hat, der bekommt für dieses Kind etwas in der Größenordnung von 25000 bis 30000 Euro nachgezahlt (bis zu ca. 300 Euro pro Monat, für vergangene Jahre weniger), weil die Besoldung nicht verfassungsgemäßg war. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, der bekommt eben nur ca. 10000 Euro nachgezahlt für 20-22. Man muss natürlich das dritte Kind auch über den kompletten Zeitraum gehabt haben. Beim 4. Kind genauso, für Familien mit 4 Kindern also massive Unterschiede, für das Land großes Einsparpotential.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 14.10.2022 19:33
Einfach eine Frechheit dass das Land auf eingelegte Widersprüche beharrt vor den Jahren 2020!
Die Besoldung war nicht konform! Wieso besteht hier keine generelle Verpflichtung auf eine entsprechende Nachzahlung! Ich habe seit 2017 vier Kinder und natürlich keinen Widerspruch eingelegt
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 14.10.2022 19:42
Einfach eine Frechheit dass das Land auf eingelegte Widersprüche beharrt vor den Jahren 2020!
Die Besoldung war nicht konform! Wieso besteht hier keine generelle Verpflichtung auf eine entsprechende Nachzahlung! Ich habe seit 2017 vier Kinder und natürlich keinen Widerspruch eingelegt

Ist eben die Absicht um Kosten zu sparen.
Gab aber paar Hinweise von Gewerkschaften. Man muss sich um alles kümmern und am besten selber Volljurist sein. Die Fürsorgepflicht ist ein Witz, die gibt es nur auf dem Papier.

Hier kann man zum Beispiel immer mal wieder schauen was es so an Musterverfahren gibt:
https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/alles-was-recht-ist-1

Muss dann aber als Nichtmitglied selber schauen, was Sache ist. Findet man aber durch Google oftmals.

Am besten beantragt man sowieso alles und legt gegen alles Widerspruch ein, anders geht es nicht mehr in Deutschland.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 15.10.2022 14:28
Einfach eine Frechheit dass das Land auf eingelegte Widersprüche beharrt vor den Jahren 2020!
Die Besoldung war nicht konform! Wieso besteht hier keine generelle Verpflichtung auf eine entsprechende Nachzahlung! Ich habe seit 2017 vier Kinder und natürlich keinen Widerspruch eingelegt

Auch wenn keine Verpflichtung besteht, finde ich das Land wäre absolut im Zugzwang. Wenn gar niemand etwas bekommen würde vor 2020, wäre das eine Sache, aber es vom Widerspruch abhängig zu machen führt doch schlimmstenfalls dazu, dass alle gegen alles Widerspruch einlegen.

Mittlerweile habe ich mich auch der "wir rechnen alles ab, was wir können"-Fraktion angeschlossen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 15.10.2022 18:38
[...] es vom Widerspruch abhängig zu machen führt doch schlimmstenfalls dazu, dass alle gegen alles Widerspruch einlegen.

Das ist der Weg, zwangsläufig und fortan. Wir lernen aus unseren "Fehlern".

Gestern wurde mir die Kostendämpfungspauschale bei der ersten Beihilfe 2022 abgezogen, da müsste man wahrscheinlich schon ansetzen. Jedoch: Wie?  >:(
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 15.10.2022 19:40
[...] es vom Widerspruch abhängig zu machen führt doch schlimmstenfalls dazu, dass alle gegen alles Widerspruch einlegen.

Das ist der Weg, zwangsläufig und fortan. Wir lernen aus unseren "Fehlern".

Gestern wurde mir die Kostendämpfungspauschale bei der ersten Beihilfe 2022 abgezogen, da müsste man wahrscheinlich schon ansetzen. Jedoch: Wie?  >:(
https://blv-bw.de/kostendaempfungspauschale-verfassungswidrig-14303/

Gibt da ein Verfahren... geht aber um ein paar Zehnerle im Jahr....

https://www.bverwg.de/de/090322B5B26.21.0


Querulanten sind aber gut gefahren, wenn sie die letzten xx Jahre Widerspruch eingelegt haben. Je nach Besoldungsgruppe und Kinderanzahl waren es locker 50-80.000 Euro.....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 16.10.2022 19:43
[...] es vom Widerspruch abhängig zu machen führt doch schlimmstenfalls dazu, dass alle gegen alles Widerspruch einlegen.

Das ist der Weg, zwangsläufig und fortan. Wir lernen aus unseren "Fehlern".

Gestern wurde mir die Kostendämpfungspauschale bei der ersten Beihilfe 2022 abgezogen, da müsste man wahrscheinlich schon ansetzen. Jedoch: Wie?  >:(

Du bist aber weit gekommen, ich bin die schon im Februar vollumfänglich losgeworden ;-)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 17.10.2022 06:03
Ach ja diese Kostendämpfungspauschale! Wenn ich mal zusammen zähle komme ich die Jahre auf über 1500€ die man mir so genommen hat… aber da ich nicht jedes Jahr widersprochen habe …  ::)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 17.10.2022 12:30
Mal noch eine andere Frage:

https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_Besoldungstabelle+01.01.2021.pdf/0480e9eb-3603-4734-97a4-36733cf022a0

Was hat es mit Besoldungsgruppe H und z.B. A 14 a auf sich, diese kommen laut der Tabelle nur noch bei der Versorgung vor. Habe davon aber noch nie gehört. Vielleicht kennt jemand den Hintergrund dazu, würde mich mal interessieren warum es die gab.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 18.10.2022 14:10
Mal noch eine andere Frage:

https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_Besoldungstabelle+01.01.2021.pdf/0480e9eb-3603-4734-97a4-36733cf022a0

Was hat es mit Besoldungsgruppe H und z.B. A 14 a auf sich, diese kommen laut der Tabelle nur noch bei der Versorgung vor. Habe davon aber noch nie gehört. Vielleicht kennt jemand den Hintergrund dazu, würde mich mal interessieren warum es die gab.
Vermutlich bei einer der Reformen rausgeflogen, aber Bestandsschutz für die, die gerade darin waren. Wenn zum Beispiel https://de.wikipedia.org/wiki/Anna_Cernohorsky Beamtin gewesen wäre, wäre sie in den 70ern vermutlich in Ruhestand gegangen. Dann hätte sie halt noch eine Besoldungsgruppe aus einer ganz anderen Zeit.
Realistisch sind aber bestimmt Beamte, die in den 90ern in Ruhestand gegangen sind.
Wüsste jetzt aber auch nicht, wo man da nachforschen könnte...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 18.10.2022 21:05
Besoldungsgruppe H waren anscheinend außerplanmäßige Profs und Privatdozenten und noch viele andere Bezeichnungen.

A 14 a war z.B. ein Gymnasialprofessor

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/gesetzblaetter/1965/GBl196510.pdf
hier ab Seite 22.

Jemand mit A 2 Stufe 7 in der Versorgung kratzt auch fast an der Mindestpension, hmm. Bei den Pensionären will die Landesregierungen noch auf die neue Rechtsprechung warten. Auch deshalb hatte mich die Historie der Besoldsgruppen grob interessiert.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 19.10.2022 11:30
Besoldungsgruppe H waren anscheinend außerplanmäßige Profs und Privatdozenten und noch viele andere Bezeichnungen.

A 14 a war z.B. ein Gymnasialprofessor

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/gesetzblaetter/1965/GBl196510.pdf
hier ab Seite 22.

Jemand mit A 2 Stufe 7 in der Versorgung kratzt auch fast an der Mindestpension, hmm. Bei den Pensionären will die Landesregierungen noch auf die neue Rechtsprechung warten. Auch deshalb hatte mich die Historie der Besoldsgruppen grob interessiert.

Das ist ja spannend! Sicherlich sollte jemand, der eine "volle" Pension erwirtschaftet, nicht unter die Mindestpensionsregelung fallen. Ansonsten hängt es ja aber auch davon ab, wie viel ruhegehaltfähige Zeit tatsächlich absolviert wurde. Mindestruhegehalt wird glaube ich aus Endstufe A6 berechnet, und das mit einem relativ hohen Satz. Da ist es vorprogrammiert, dass alle drunter höchstens knapp drüber sein können.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 21.10.2022 09:05
weiß jemand etwas über die gestrige Sitzung im Finanzausschuss? Auf der Homepage sind mehrere Pressemeldungen über Bewilligungen, aber über die Anpassung steht nichts. Vermutlich weil ja die erste Beratung war. Aber wie war den die überwiegende Meinung?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 21.10.2022 10:30
Auf der Homepage des Landtags, unter Drucksachen, findet man mit dem heutigen Datum eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Es wird dort dem Landtag empfohlen dem Gesetzentwurf so zuzustimmen.

Lediglich eine Änderung wurde eingearbeitet, bezieht sich auf ein Gestz das noch geändert werden muss.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 21.10.2022 13:25
Auf der Homepage des Landtags, unter Drucksachen, findet man mit dem heutigen Datum eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Es wird dort dem Landtag empfohlen dem Gesetzentwurf so zuzustimmen.

Lediglich eine Änderung wurde eingearbeitet, bezieht sich auf ein Gestz das noch geändert werden muss.

Danke für die Info. Ich wäre überrascht gewesen, wenn man vor 1.12. noch größere Änderungen hätte einbauen wollen. So können wir ja mit der Verabschiedung im November rechnen. Dann hat man ja immerhin noch 6 Wochen Zeit um mit der PKV die Beiträge zu klären...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 22.10.2022 11:22
Nach Aussagen meiner PKV stehen diese schon in den Startlöchern und warten nur noch auf die finale Gesetzgebung. Ähnlich wie auch das LBV wurde hier wohl schon vorgearbeitet.

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 22.10.2022 12:58
Ähnlich wie auch das LBV wurde hier wohl schon vorgearbeitet.

Ah, deswegen dauerte die Bearbeitung meiner beiden Beihilfeanträge 'ne Woche länger als üblich!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 22.10.2022 20:20
Also 7 Wochen statt 6? ^^
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Ozymandias am 22.10.2022 20:38
Momentan dauert es wirklich lange und dann auch noch mit netten Fehlern.
Beihilfe auf die Umsatzsteuer bei einem kleinen Hilfsmittel bekommen.  :o
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 23.10.2022 16:42
Die Dauer, wie lange die armen LBV Angestellten zur Umsetzung der neuen Besoldung benötigen, wurden mit Stunden und Personalkosten beim
Landtag zusammengefasst. Da sind sie paar Stündchen beschäftigt 🙈 Hauptsache sie sind bis zur Umsetzung fertig! Beispielsweise muss für jeden Beamten die Nachzahlung berechnet werden etc
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 26.10.2022 08:34
Auf der Homepage des Landtags, unter Drucksachen, findet man mit dem heutigen Datum eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Es wird dort dem Landtag empfohlen dem Gesetzentwurf so zuzustimmen.

Lediglich eine Änderung wurde eingearbeitet, bezieht sich auf ein Gestz das noch geändert werden muss.

Danke für die Info. Ich wäre überrascht gewesen, wenn man vor 1.12. noch größere Änderungen hätte einbauen wollen. So können wir ja mit der Verabschiedung im November rechnen. Dann hat man ja immerhin noch 6 Wochen Zeit um mit der PKV die Beiträge zu klären...

Kleines Schmankerl: Ich habe mir die PKV-Versicherungszeiten für eine Erstattung während Elternzeit durch die Beihilfe bestätigen lassen, und siehe da, mein Ergänzungssatz wurde bereits mit 30% ausgewiesen (wie nach neuer Beihilfe), obwohl der Zeitraum in der Vergangenheit liegt und ich definitiv 50% bezahle. Man weiß also schon Bescheid und ist bereits jetzt verwirrt...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 26.10.2022 13:55
Hola,

die zweite Beratung im Landtag ist für den 9.11. angesetzt, die pauschale Beihilfe für den 10.11.

Tagesordnungen: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/tagesordnungen.html

Vorlage ist noch die Version vom 27.09.2022.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Picard am 26.10.2022 22:02
Auf der Homepage des Landtags, unter Drucksachen, findet man mit dem heutigen Datum eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Es wird dort dem Landtag empfohlen dem Gesetzentwurf so zuzustimmen.

Lediglich eine Änderung wurde eingearbeitet, bezieht sich auf ein Gestz das noch geändert werden muss.

Danke für die Info. Ich wäre überrascht gewesen, wenn man vor 1.12. noch größere Änderungen hätte einbauen wollen. So können wir ja mit der Verabschiedung im November rechnen. Dann hat man ja immerhin noch 6 Wochen Zeit um mit der PKV die Beiträge zu klären...

Kleines Schmankerl: Ich habe mir die PKV-Versicherungszeiten für eine Erstattung während Elternzeit durch die Beihilfe bestätigen lassen, und siehe da, mein Ergänzungssatz wurde bereits mit 30% ausgewiesen (wie nach neuer Beihilfe), obwohl der Zeitraum in der Vergangenheit liegt und ich definitiv 50% bezahle. Man weiß also schon Bescheid und ist bereits jetzt verwirrt...

Also spricht das dafür, dass auch die Beihilfe rückwirkend geändert wird? Wie sollte denn das realistisch umgesetzt werden können? Da müssten ja sämtliche Einreichungen bei der PKV neu aufgerollt werden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 27.10.2022 00:49
Also im Gesetz steht eigentlich klar, dass die Änderungen zum 1.12. erfolgen - insofern ergibt sich da keine Rückwirkung. Denke da wurde was verpeilt...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 27.10.2022 06:19
Hola,

die zweite Beratung im Landtag ist für den 9.11. angesetzt, die pauschale Beihilfe für den 10.11.

Tagesordnungen: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/tagesordnungen.html

Vorlage ist noch die Version vom 27.09.2022.

Bedeutet zweite Beratung dann auch Beschluss? Es sind ja keine weiteren Termine im Landtag gelegt und das Gesetz soll zum 01.12. in Kraft treten?!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Geometer am 27.10.2022 07:10
Zweite Beratung ( ohne Aussprache)  ;)

Beschlussempfehlung und Beschlussempfehlung des Ausschuss für Finanzen

Immerhin nehmen Sie sich dafür 5 Minuten Zeit (16.45 bis ca. 16.50 Uhr)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: AlterHasse am 27.10.2022 08:19
Guten Morgen zusammen,

bei uns (Polizei) gibt es unterschiedliche Meinungen betreffend der Ämterhebungen, Fussnoten usw.

Ich lese den Gesetzentwurf so, dass es keine Schlecherstellungen mD/gD geben darf, wenn jemand über den W8 oder QL in den gehobenen Dienst aufgestiegen ist.

Dem Artikel 36 des Gesetzentwurfes ist meiner Meinung nach auch zu entnehmen, dass dies so sein soll.

Soll heißen der Beamte, der sich aktuell, nach einem Aufstieg W8/QL, derzeit in A10 im gehobenen Dienst befindet und zuvor im mD in A9Z war, zukünftig ebenfalls eine Zulage (gemäß Fussnote 1 - ca. 156,- Euro) erhält.

Trotzdem ist man "hier" der Meinung, dass der POK keine Zulage bekommen soll.
Die Zulage sollen demnach nur die "neuen" A10 im mD, also der neue EPHM bekommen, der derzeit noch das Amt des A9Z inne hat.

Wie gesagt, ich lese das anders.

Kann da jemand eine endgültige Aussage tätigen?

Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 27.10.2022 08:44
Auf der Homepage des Landtags, unter Drucksachen, findet man mit dem heutigen Datum eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Es wird dort dem Landtag empfohlen dem Gesetzentwurf so zuzustimmen.

Lediglich eine Änderung wurde eingearbeitet, bezieht sich auf ein Gestz das noch geändert werden muss.

Danke für die Info. Ich wäre überrascht gewesen, wenn man vor 1.12. noch größere Änderungen hätte einbauen wollen. So können wir ja mit der Verabschiedung im November rechnen. Dann hat man ja immerhin noch 6 Wochen Zeit um mit der PKV die Beiträge zu klären...

Kleines Schmankerl: Ich habe mir die PKV-Versicherungszeiten für eine Erstattung während Elternzeit durch die Beihilfe bestätigen lassen, und siehe da, mein Ergänzungssatz wurde bereits mit 30% ausgewiesen (wie nach neuer Beihilfe), obwohl der Zeitraum in der Vergangenheit liegt und ich definitiv 50% bezahle. Man weiß also schon Bescheid und ist bereits jetzt verwirrt...

Also spricht das dafür, dass auch die Beihilfe rückwirkend geändert wird? Wie sollte denn das realistisch umgesetzt werden können? Da müssten ja sämtliche Einreichungen bei der PKV neu aufgerollt werden.

Nein, laut Entwurf war die Beihilfeanpassung zum 1.1.23. Ich habe mich nur gefragt, wie schnell die das überhaupt umsetzen bei der PKV, und anscheinend haben sie daran gearbeitet, und in dem Fall wurde das Formular für mich nur insgesamt unzulänglich ausgefüllt. Ich rechne aber damit, dass mein Beitrag rechtzeitig zum 1.1. angepasst wird, wenn das Gesetz im November so verabschiedet wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Dawide0711 am 29.10.2022 19:35
Hallo zusammen, ich habe mir den Entwurf mal durchgelesen und werde nicht so schlau daraus! Momentan bin ich i  A9 Stuffe 4, was ändert sich ( voraussichtlich) ab dem 1.12 für mich ?
Lg und Danke
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 29.10.2022 20:18
...du wirst nach A10 Stufe 2 übergeleitet, was einem Grundgehalt von 3395,98 entspricht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Dawide0711 am 29.10.2022 21:10
Hmm... Das ist schon mehr Geld, aber gleich zwei Stufen zurück?! Im Juli sollte ich eigentlich in Stufe 5 aufsteigen, bleibt das dann?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 29.10.2022 21:29
...da die Tabelle um die ersten beiden Stufen gekürzt wurde, "heißt" deine bisherige Stufe nun einfach nicht mehr 4 sondern 2. Es gibt ja insgesamt auch 2 Stufen weniger.

Mir ist es ein Rätsel, warum es vielen so wichtig ist, welche Nummer ihre Stufe hat.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: pape am 29.10.2022 21:46
...da die Tabelle um die ersten beiden Stufen gekürzt wurde, "heißt" deine bisherige Stufe nun einfach nicht mehr 4 sondern 2. Es gibt ja insgesamt auch 2 Stufen weniger.

Mir ist es ein Rätsel, warum es vielen so wichtig ist, welche Nummer ihre Stufe hat.

Warum wohl, weil es halt Geld ist. Hatte die gleiche Frage auch gestellt und lese es anders aus dem Gesetz.


Artikel 33
Einordnung der vor dem 1. Dezember 2022 vorhandenen Beamtinnen und Beamten der Landesbesoldungsordnung A in die Stufen der ab 1. Dezember 2022 geltenden Anlage 6 des Landesbesoldungsgesetzes
(1) Für Beamtinnen und Beamte, die sich nach der Überleitung gemäß Artikel 32 in den Besoldungsgruppen A 7 oder A 8 befinden, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung ihrer bisher insgesamt erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichti- gungsfähiger Zeiten (§ 32 LBesGBW).
(2) Beamtinnen und Beamte, die sich am 30. November 2022 in Stufe 2 oder 3 einer der Besoldungsgruppen A 8, A 9 oder A 10 befunden haben, werden gemäß ihrer bisher insgesamt erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichtigungsfähigen Zei- ten (§ 32 LBesGBW) den Stufen 1 oder 2 ihrer ab 1. Dezember 2022 maßgeblichen Besoldungsgruppe zugeordnet.
(3) Beamtinnen und Beamte, die sich am 30. November 2022 in der Besoldungs- gruppe A 10 in der Stufe 11 befunden haben und durch Artikel 32 dieses Gesetzes in Besoldungsgruppe A 11 übergeleitet werden, werden nach der Überleitung bei einer Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähiger Zeit (§ 32 LBesGBW) in dieser Stufe von weniger als vier Jahren der Stufe 9 zugewiesen, andernfalls der Stufe 10. Die in Stufe 11 erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBes- GBW) wird in Stufe 9 auf die Stufenlaufzeit angerechnet.
(4) Nicht unter den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits er- brachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBesGBW) wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.

(5) Für Beamtinnen und Beamte, die sich ohne Anwendung der Regelung in Anlage 6 des Anhangs zu Artikel 2 Nummer 19 am 1. Dezember 2022 in Stufe 4 der Besol- dungsgruppe A 9 oder A 10 befunden hätten, gilt für die neue Stufe 2 abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.
(6) Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 11, die gemäß Absatz 4 den Stufen 1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.
(7) Für Beamtinnen und Beamte, die sich ohne Anwendung der Regelung in Anlage 6 des Anhangs zu Artikel 2 Nummer 19 am 1. Dezember 2022 in Stufe 4 der Besol- dungsgruppe A 12 befunden hätten, gilt für die neue Stufe 2 abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.


Nach Absatz 5 lese ich es so, dass man für Stufe 1 (3 Jahre) und Stufe 2 (2 Jahre braucht).

Also Sonderregelung für uns.

Sind gesamt 5 Jahre. Du betrachtest deine Dienstjahre die gewertet werden bei mir ab 2015.

Somit 7 1/2 Jahre. Müsste somit in Stufe 3 sein und dann vllt ab nächsten Jahr März 4🤷🏽‍♂️

Aber wird man dann sehen, vllt lese ich es auch falsch. Denn dann wären die nächsten 3 Jahre der Stufe 3 rum..
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: pape am 29.10.2022 21:57
Hmm... Das ist schon mehr Geld, aber gleich zwei Stufen zurück?! Im Juli sollte ich eigentlich in Stufe 5 aufsteigen, bleibt das dann?


So wie ich das sehe, bist du dann Stufe 3 kommst nächstes Jahr in die Stufe 4 und musst 3 Jahre für Stufe 5 warten.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 29.10.2022 22:03


Warum wohl, weil es halt Geld ist. Hatte die gleiche Frage auch gestellt und lese es anders aus dem Gesetz.


Das ist es ja - vom Geldbetrag her ändert sich ja nix.

Wenn man nur die Stufen betrachtet, dann entspricht Stufe 2 der alten Stufe 4 plus 2,8%

Mit dem Rest gebe ich dir recht, den Passus hatte ich noch im Kopf, hab ich aber nicht gleich gefunden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: pape am 29.10.2022 22:08


Warum wohl, weil es halt Geld ist. Hatte die gleiche Frage auch gestellt und lese es anders aus dem Gesetz.


Das ist es ja - vom Geldbetrag her ändert sich ja nix.

Wenn man nur die Stufen betrachtet, dann entspricht Stufe 2 der alten Stufe 4 plus 2,8%

Mit dem Rest gebe ich dir recht, den Passus hatte ich noch im Kopf, hab ich aber nicht gleich gefunden.


Ja, die neue Stufe 2 ist wie die alte Stufe 4.

Aber, wenn es so umgesetzt wird wie ich es verstanden habe ist es für mich ein deutlicher Nettogewinn. Dann wäre ich nächstes Jahr bei der neuen Stufe 4. Was einfach mal 345,42 Euro netto ausmacht.

Wäre ich nur in Stufe 2 bzw. 3 neu macht es deutlich weniger aus.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Dawide0711 am 30.10.2022 09:43
Es ist spannend, keiner scheint wohl wirklich durchzublicken wie dieses Gesetz jetzt ausgelegt wird  ;D. Aber das ist ja auch der Grund warum ich hier schreibe, werde selber nicht ganz schlau daraus :o! Aber da ich nun seit 2016 im Amt bin,also 6 Dienstjahre habe,werde ich wohl in Stuffe drei kommen.... oder doch nicht ?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 30.10.2022 10:52
Es ist spannend, keiner scheint wohl wirklich durchzublicken wie dieses Gesetz jetzt ausgelegt wird  ;D. Aber das ist ja auch der Grund warum ich hier schreibe, werde selber nicht ganz schlau daraus :o! Aber da ich nun seit 2016 im Amt bin,also 6 Dienstjahre habe,werde ich wohl in Stuffe drei kommen.... oder doch nicht ?

Wenn du nochmal "Stufe" mit Doppel-F schreibst, dann zweifle ich an deiner Laufbahnbefähigung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Dawide0711 am 30.10.2022 11:03
Ist mir wirklich egal woran du zweifelst.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 30.10.2022 11:06
...an deiner Laufbahnbefähigung....

Spielt bei heutigen Gründungen von Beamtenverhältnissen sowieso einer immer untergeordnetere Rolle. Einsparung von Personalkosten und gerne auch Besetzungsdruck weil zu viele altersbedingte Abgänge Handlungsdruck erzeugen, lassen Entscheidungsträger zunehmend davon absehen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: bigbroen am 30.10.2022 13:45
Fordert eigentlich irgendjemand eine Inflationsausgleichsprämie für die Landesbeamten? Wenn der Staat dazu die Möglichkeit schafft könnte er doch mit gutem Beispiel vorangehen.
Wenigstens als Abschlag für die anstehenden Nachzahlungen. Wäre dann wenigstens geringer Steuerschaden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: xap am 30.10.2022 14:03
Thüringen. Bei einer 4 köpfigen Familie 3000€. Bei weniger Köpfen entsprechend weniger.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 31.10.2022 07:20
Fordert eigentlich irgendjemand eine Inflationsausgleichsprämie für die Landesbeamten? Wenn der Staat dazu die Möglichkeit schafft könnte er doch mit gutem Beispiel vorangehen.
Wenigstens als Abschlag für die anstehenden Nachzahlungen. Wäre dann wenigstens geringer Steuerschaden.
Ich vermute, das wird nächstes Jahr verhandelt in der nächsten Runde TVL. Steuerfreiheit für die (bis zu) 3000,- € gilt bis Ende 2024.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 31.10.2022 07:51
Thüringen. Bei einer 4 köpfigen Familie 3000€. Bei weniger Köpfen entsprechend weniger.

?? Thüringen bezahlt freiwillig seinen Beamten die Inflationsprämie??
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: xap am 31.10.2022 08:41
Zumindest laut der Info hier (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ , Meldung vom 19.10.) ist das angedacht. Der Entwurf ist aber eben noch genau das, ein Entwurf.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 31.10.2022 09:51
Zumindest laut der Info hier (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ , Meldung vom 19.10.) ist das angedacht. Der Entwurf ist aber eben noch genau das, ein Entwurf.

Danke!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 09.11.2022 12:37
Im Staatsanzeiger ist ein Artikel zum Gesetzgebungsverfahren erschienen, die grundsätzlichen Probleme werden da angeschnitten. Es ist also nicht so, dass das komplett ignoriert wird:

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/die-fdp-fordert-eine-echte-reform-bei-der-beamtenbesoldung/#:~:text=Demgegen%C3%BCber%20steht%20das%204%2DS%C3%A4ulen,und%20zweite%20Kind%20zu%20erh%C3%B6hen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: BW123 am 09.11.2022 17:30
Das Gesetz wurde vom Landtag beschlossen. Mal sehen wie lange das LBV zur Umsetzung benötigt.

Vielleicht wurde ja schon kräftig vorgearbeitet…
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Schmiedi am 10.11.2022 08:40
Bei den am Rechenzentrum angeschlossenen Kommunen wird es zum 01.12. nichts mehr.
Komm.One spielt die Daten erst in KW 49 ins Programm ein...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 10.11.2022 08:41
Das Gesetz wurde vom Landtag beschlossen. Mal sehen wie lange das LBV zur Umsetzung benötigt.

Vielleicht wurde ja schon kräftig vorgearbeitet…

Wurde es gestern bereits beschlossen? Video ist leider noch nicht online und ich dachte, es ging nur um eine weitere Beratung?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 10.11.2022 08:45
Das Gesetz wurde vom Landtag beschlossen. Mal sehen wie lange das LBV zur Umsetzung benötigt.

Vielleicht wurde ja schon kräftig vorgearbeitet…

Wurde es gestern bereits beschlossen? Video ist leider noch nicht online und ich dachte, es ging nur um eine weitere Beratung?

Ja wurde gestern durchgewunken, anders kann man es nicht nennen. Es gab ein paar Enthaltungen, ich meine das war die AfD-Fraktion.
Im Beteiligungsportal wird das Gesetz auch als beschlossen geführt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Lili80 am 10.11.2022 09:57
Das Gesetz wurde vom Landtag beschlossen. Mal sehen wie lange das LBV zur Umsetzung benötigt.

Vielleicht wurde ja schon kräftig vorgearbeitet…

Die Auszahlung erfolgt bereits zum 01.12.2022. Bei uns im Haus liegt seit ein paar Tagen ein Schreiben von ganz Oben vor. Da stand drin, dass die Zahlung der neuen Bezüge zum 01.12.2022 erfolgen soll. Das LBV schickt ab KW 46 an die Betroffenen jeweils ein Schreiben raus. Ebenso kommt da die Mitteilung über die neue Dienstbezeichnung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 10.11.2022 10:31
Das Gesetz wurde vom Landtag beschlossen. Mal sehen wie lange das LBV zur Umsetzung benötigt.

Vielleicht wurde ja schon kräftig vorgearbeitet…

Die Auszahlung erfolgt bereits zum 01.12.2022. Bei uns im Haus liegt seit ein paar Tagen ein Schreiben von ganz Oben vor. Da stand drin, dass die Zahlung der neuen Bezüge zum 01.12.2022 erfolgen soll. Das LBV schickt ab KW 46 an die Betroffenen jeweils ein Schreiben raus. Ebenso kommt da die Mitteilung über die neue Dienstbezeichnung.

Das mag für die Landesbeamten gelten, bei den Kommunen bin ich mir da noch nicht so sicher...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Jackson1336 am 10.11.2022 10:59
Das Video zur gestrigen Sitzung ist online.
Über die Besoldung wird im zweiten Video ca. bei 2:20:00 abgestimmt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Lili80 am 10.11.2022 12:26
Das Gesetz wurde vom Landtag beschlossen. Mal sehen wie lange das LBV zur Umsetzung benötigt.

Vielleicht wurde ja schon kräftig vorgearbeitet…

Die Auszahlung erfolgt bereits zum 01.12.2022. Bei uns im Haus liegt seit ein paar Tagen ein Schreiben von ganz Oben vor. Da stand drin, dass die Zahlung der neuen Bezüge zum 01.12.2022 erfolgen soll. Das LBV schickt ab KW 46 an die Betroffenen jeweils ein Schreiben raus. Ebenso kommt da die Mitteilung über die neue Dienstbezeichnung.

Das mag für die Landesbeamten gelten, bei den Kommunen bin ich mir da noch nicht so sicher...

Ja ich arbeite beim Land, Justiz. Das kann natürlich sein.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Picard am 10.11.2022 12:36
Und wie ist Eure Meinung dazu, wann über die Nachzahlungen bei Kinderzuschlägen entschieden wird, die über 2020 hinausgehen? Das kann wohl nicht zum 01.12. passieren? Ich bin wirklich gespannt, wie und wann mein Widerspruch aus 2017 behandelt wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 10.11.2022 13:41
Dazu muss man nicht meinen, sondern einfach den Gesetzentwurf, bzw. jetzt das Gesetz lesen. Artikel 18 bzw. Artikel 19 dürfte die Frage beantworten. Wann dann die Auszahlung stattfindet steht auf einem anderen Blatt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Picard am 10.11.2022 14:34
Vielen Dank. Habe auch nochmal nachgesehen. Artikel 35, "Nachzahlung für dritte und weitere Kinder". Bin trotzdem mal gespannt, ob das so kommt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: BW123 am 10.11.2022 14:58
Gibt es eigentlich auch Nachzahlungen für kinderlose Beamte?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 10.11.2022 16:08
Gibt es eigentlich auch Nachzahlungen für kinderlose Beamte?

Nein, nur für das erste, zweite, dritte und weitere Kinder. Allerdings in unterschiedlicher Höhe und Anspruch.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Picard am 10.11.2022 21:51
Was ist eigentlich mit den Widersprüchen gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale oder die Abschaffung von vermögenswirksamen Leistungen? ???
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 10.11.2022 21:55
Das Video zur gestrigen Sitzung ist online.
Über die Besoldung wird im zweiten Video ca. bei 2:20:00 abgestimmt.

Hier zum Nachschauen. (https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221109sitzung0492.html?t=8417) Ist aber gähnend langweilig...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 10.11.2022 22:00
Was ist eigentlich mit den Widersprüchen gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale oder die Abschaffung von vermögenswirksamen Leistungen? ???

Die Konsequenzen aus dem Urteil werden zur Zeit sorgfältig geprüft.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 11.11.2022 06:15
Hab natürlich gegen die Anhebung der Kostendämpfungspauschale widersprochen! So wollen sie es ja jetzt ;-)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Halbling am 11.11.2022 10:59
Habe heute mal mit meinem Personaler gesprochen wegen Verbeamtung. Er meinte, Start im gD wäre eigentlich A10, aber durch die Verschiebung der Eingangsämter das durch die Besoldungsrunde 2021-23 ausgelöst wird würde ich als A11 starten. Das war mir so neu.

Was sagen denn die Experten hier im Forum zu dieser Information?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 11.11.2022 11:40
Habe heute mal mit meinem Personaler gesprochen wegen Verbeamtung. Er meinte, Start im gD wäre eigentlich A10, aber durch die Verschiebung der Eingangsämter das durch die Besoldungsrunde 2021-23 ausgelöst wird würde ich als A11 starten. Das war mir so neu.

Was sagen denn die Experten hier im Forum zu dieser Information?

Also ich bin kein Experte aber die Eingangsämter gD wurden angehoben, nichttechnisch A10, technisch A11.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 11.11.2022 19:44
Mir ist nur bekannt dass Polizeibeamte nach dem Studium nun direkt in A10 starten und währenddessen nun  POKAs genannt werden! Demnach Eingangsamt A10! In A11 wirst du, zumindest bei der Polizei, sicher nicht starten
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 11.11.2022 22:21
A8 ist Einstiegsamt für m.D. (bis auf ein paar Ausnahmen die ich nicht so verstanden habe) und im g.D. A10. Das Endamt wurde im m.D. angehoben um 1 und im g.D. glaube ich nicht.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 11.11.2022 22:27
Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg

Das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 826), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2021 (GBl. S. 1009, 1010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 24 wird die Angabe „A 6“ durch die Angabe „A 7“, die Angabe „A 7“ durch die Angabe „A 8“, die Angabe „A 9“ jeweils durch die Angabe „A 10“ und die An-gabe „A 10“ durch die Angabe „A 11“ ersetzt.

Zitat
Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg
(LBesGBW)
Vom 9. November 2010*
§ 24
Eingangsämter für Beamte
Die Eingangsämter für Beamte werden folgenden Besoldungsgruppen zugeordnet:

1.
in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes in den Laufbahnen der Amtsmeister, des Justizwachtmeisterdienstes und der Warte der Besoldungsgruppe A 6, ansonsten der Besoldungsgruppe A 7,

2.
in Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 9,

3.
in Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes, in denen für die Befähigung der Abschluss eines Diplomstudiengangs an der Dualen Hochschule oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert und mindestens dieser Abschluss von den Beamten nachgewiesen wird, der Besoldungsgruppe A 10, ansonsten der Besoldungsgruppe A 9 und

4.
in Laufbahnen des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A 13.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 12.11.2022 07:34
Nachdem das Gesetz durch ist:
Wie könnte man einen Widerspruch formulieren, so dass auch die Widersprüche der vorherigen Jahre weiter gelten und man nicht klagen muss?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Picard am 12.11.2022 15:12
Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 12.11.2022 15:57
Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

Ich vermute, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen wäre schlicht unsinnig, weil deine PKV sicherlich nicht verpflichtet ist, dir irgendwelche Kohle zurückzugeben. Worin bestünde also der Vorteil?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 12.11.2022 17:10
Zum einen das, der Verwaltungsaufwand wäre ja auch gewaltig. Zum anderen passiert die Rücknahme der Beihilfeverschlechterung meines Wissens nach, nicht aufgrund eines aktuellen Gerichturteils, sondern "freiwillig" durch das Land.

Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

Ich vermute, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen wäre schlicht unsinnig, weil deine PKV sicherlich nicht verpflichtet ist, dir irgendwelche Kohle zurückzugeben. Worin bestünde also der Vorteil?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 13.11.2022 22:30
Zum einen das, der Verwaltungsaufwand wäre ja auch gewaltig. Zum anderen passiert die Rücknahme der Beihilfeverschlechterung meines Wissens nach, nicht aufgrund eines aktuellen Gerichturteils, sondern "freiwillig" durch das Land.

Und um das aufzugreifen, bzgl. der Widersprüche: Würde es einen Sinn machen auch Widerspruch gegen die abgesenkte Beihilfe einzulegen? Es erschließt sich mir nicht ganz, warum die Kinderzulagen rückwirkend gewährt werden sollen, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen jedoch nicht?

Ich vermute, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen wäre schlicht unsinnig, weil deine PKV sicherlich nicht verpflichtet ist, dir irgendwelche Kohle zurückzugeben. Worin bestünde also der Vorteil?

So genau kann ich nicht nachvollziehen, ob es eine rechtliche Notwendigkeit gibt. An "freiwillig" glaube ich jedoch nicht. Vermutlich wäre die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale dann nämlich günstiger und pressewirksamer gewesen. Aber wissen tue ich es nicht.
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Beitrag von: Ozymandias am 14.11.2022 15:06
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3513_D.pdf

Ist nun offiziell Gesetz.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 14.11.2022 15:44
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3513_D.pdf

Ist nun offiziell Gesetz.

Es wurde nun nicht festgelegt, bin wann die Nachzahlungen zu erfolgen haben. Gibt es da einen üblichen Rahmen, oder heißt es einfach nur abwarten und Tee trinken. Für die Beihilfeänderung kann man vermutlich erst mit der PKV in  Kontakt treten, wenn es was offizielles vom LBV gibt, oder?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Jackson1336 am 14.11.2022 19:14
Es wurde nun nicht festgelegt, bin wann die Nachzahlungen zu erfolgen haben. Gibt es da einen üblichen Rahmen, oder heißt es einfach nur abwarten und Tee trinken. Für die Beihilfeänderung kann man vermutlich erst mit der PKV in  Kontakt treten, wenn es was offizielles vom LBV gibt, oder?

Die Debeka hat schon im Vorfeld Berechnungen angestellt und hat vor 2 Wochen auf einer Tagung bereits die neuen Beiträge vorgestellt. Im würde stark davon ausgehen, dass es nicht lange dauert, das bei anderen Versicherungen umzusetzen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 14.11.2022 20:52
Es wurde nun nicht festgelegt, bin wann die Nachzahlungen zu erfolgen haben. Gibt es da einen üblichen Rahmen, oder heißt es einfach nur abwarten und Tee trinken. Für die Beihilfeänderung kann man vermutlich erst mit der PKV in  Kontakt treten, wenn es was offizielles vom LBV gibt, oder?

Die Debeka hat schon im Vorfeld Berechnungen angestellt und hat vor 2 Wochen auf einer Tagung bereits die neuen Beiträge vorgestellt. Im würde stark davon ausgehen, dass es nicht lange dauert, das bei anderen Versicherungen umzusetzen.

Sind diese irgendwo öffentlich zu lesen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 15.11.2022 08:22
Es wurde nun nicht festgelegt, bin wann die Nachzahlungen zu erfolgen haben. Gibt es da einen üblichen Rahmen, oder heißt es einfach nur abwarten und Tee trinken. Für die Beihilfeänderung kann man vermutlich erst mit der PKV in  Kontakt treten, wenn es was offizielles vom LBV gibt, oder?

Die Debeka hat schon im Vorfeld Berechnungen angestellt und hat vor 2 Wochen auf einer Tagung bereits die neuen Beiträge vorgestellt. Im würde stark davon ausgehen, dass es nicht lange dauert, das bei anderen Versicherungen umzusetzen.

Sind diese irgendwo öffentlich zu lesen?

Ausrechnen kann ich mir ja in etwa den Beitrag, wenn ich in den Grundtarifen einfach Betrag/50*30 mache. Ich würde er gerne wissen, ob ich aktiv was tun muss, oder ob das von alleine läuft.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 15.11.2022 23:15
Ich würde er gerne wissen, ob ich aktiv was tun muss, oder ob das von alleine läuft.

Ich gehe davon aus, dass es ein Anschreiben vom LBV geben wird, welches man an seine PKV weiterleitet.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.11.2022 15:36
Info der LBV:

https://lbv.landbw.de/-/neues-gesetz-%C3%BCber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbez%C3%BCgen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 16.11.2022 19:50
Infos vom BBW:

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/ein-schritt-in-die-richtige-richtung-dem-weitere-folgen-muessen/
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 23.11.2022 10:07
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/vw-tarifeinigung-101.html

Da bin ich auf die nächste Runde gespannt. IGM 8,5 % plus Einmalzahlungen
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 23.11.2022 10:12
Und selbst dieser Abschluss ist bei 10 Prozent Inflation mehr als mies.
1. Erhöhung 2023.
Das ist schon frech.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 23.11.2022 10:25
Es ist bei den höheren Löhnen dort zumindest verkraftbarer.

Meanwhile Land BW: 2.8% auf 2 Jahre ist völlig angemessen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.11.2022 10:54

Meanwhile Land BW: 2.8% auf 2 Jahre ist völlig angemessen.

Das ist ja ein alter Abschluss, der jetzt erst wirksam wird und bis September 2023 läuft. Bei der IGM war die letzte Runde auch nicht so üppig... mal sehen was im TVÖD unterm Strich rauskommt, das gibt ja meist für den TV-L die Richtung vor. Spannender wird, wie BaWü die Parameter für die verfassungsgemäße Alimentation im Auge behalten will  ;)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 23.11.2022 11:00

Meanwhile Land BW: 2.8% auf 2 Jahre ist völlig angemessen.

Das ist ja ein alter Abschluss, der jetzt erst wirksam wird und bis September 2023 läuft. Bei der IGM war die letzte Runde auch nicht so üppig... mal sehen was im TVÖD unterm Strich rauskommt, das gibt ja meist für den TV-L die Richtung vor. Spannender wird, wie BaWü die Parameter für die verfassungsgemäße Alimentation im Auge behalten will  ;)

Ist mir bewusst :) Ich finde die IGM hat sich auch an der Nase herumführen lassen für den aktuellen Abschluss. Und die 2,8 auf 2 Jahre finde ich besonders dreist, weil alleine die EZB schon im Normalfall eine Inflation von 3% p.a. anstrebt, darf es nicht zu solchen Abschlüssen auf mehrere Jahre geben.

Was auf den TVÖD und auf die Beamte in BW zukommen wird spannend. PKV wurde teurer, Essen wurde sehr teurer, Energie wurde unbezahlbar. Ab Januar geht es endlich los. Die kommunalen Arbeitgeber schießen ja schon dagegen weil total überzogen. Am Ende werden es traurige 5% auf 2 Jahre, verteilt in 2 Stufen.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Bastel am 23.11.2022 13:11
Also meine PKV wurde um sagenhafte 7€ billiger. Bei den Inflationszahlen hat mich das durchaus erstaunt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 23.11.2022 13:16
Meine um 8 €  :o
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.11.2022 13:49
Das hat mit der PKV nichts zu tun, das ist die Pflegeversicherung ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 23.11.2022 14:06
dachte das ist der wegfallende coronazuschlag in höhe von 7,30€ (für alle)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Sleyana am 23.11.2022 15:20
dachte das ist der wegfallende coronazuschlag in höhe von 7,30€ (für alle)

Ist es auch. Diese +8 € Erstattung ist keine Beitragssenkung, sondern nur das Auslaufen einer Verordnung zur Finanzierung von irgendwas mit Corona.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 23.11.2022 16:59

Meanwhile Land BW: 2.8% auf 2 Jahre ist völlig angemessen.

Das ist ja ein alter Abschluss, der jetzt erst wirksam wird und bis September 2023 läuft. Bei der IGM war die letzte Runde auch nicht so üppig... mal sehen was im TVÖD unterm Strich rauskommt, das gibt ja meist für den TV-L die Richtung vor. Spannender wird, wie BaWü die Parameter für die verfassungsgemäße Alimentation im Auge behalten will  ;)

Ziel der Inflation ist 2%
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 23.11.2022 18:29
Auf meine Nachzahlung hat der Staat sich wieder 30% Steuer zurückgeholt! Ohne Worte
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 23.11.2022 19:08
Korrektur: 36%!
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Picard am 23.11.2022 23:23
Korrektur: 36%!
Hm...42 %.  :-[
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: staatler am 24.11.2022 06:25
Korrektur: 36%!
Hm...42 %.  :-[

dito 36...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 07:11
Guten Morgen,

mal eine Frage an die Admins zum Besoldungsrechner BaWü:

viele andere Besoldungsrechner (Bayern, Berlin, Hessen...) bieten wesentlich mehr Komfort,  hier kann ich jede noch so kleine Zulage per Haken auswählen. Momentan muss ich alles manuell raussuchen, mit dem Taschenrechner zusammenrechnen und den Betrag im Zulagenfeld eintragen.

Und zumindest der Erhöhungsbetrag Kind 1 ist jetzt nicht allzu kompliziert abzubilden... die Tabelle für Kind 2 erfordert sicher viel  mehr Aufwand, aber vielleicht ist auch das irgendwann möglich.  :)
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 24.11.2022 13:27
Schon berichtet die BILD darüber und es wird der Eindruck für die Bürger erweckt als würden wir Beamte nun 10000€ each als Miet-Zuschuss bekommen  ::)

Wie sind die Nachzahlungen für die Kollegen mit Kindern denn ausgefallen? Habe hier schon Unterschiede mitbekommen vom Kollegenkreis? Nur 3 und 4 oder auch 1 und 2?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: zammthing am 24.11.2022 15:07
Korrektur: 36%!
Hm...42 %.  :-[

dito 36...

Wegen den hohen Abzügen bei der Nachzahlung muss Mann/Frau etwas Geduld haben. Bei der Steuererklärung dann bekommt man einen Teil der Steuern ja wieder zurück. War ja 2019 bei uns auch so damals bei der Nachzahlung der 3-jährigen Absenkung.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: schemelino am 24.11.2022 18:59
Zahle normerweise 19.8% Steuern. Bei der Nachzahlung waren es nun 35%. Ist tatsächlich wie bei der Rückzahlung der Kostendämpfungspauschale.
Freue mich schon auf die Steuernachzahlung nächstes Jahr.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: SpeedyG am 25.11.2022 09:28
Guten Morgen,

mal eine Frage an die Admins zum Besoldungsrechner BaWü:

viele andere Besoldungsrechner (Bayern, Berlin, Hessen...) bieten wesentlich mehr Komfort,  hier kann ich jede noch so kleine Zulage per Haken auswählen. Momentan muss ich alles manuell raussuchen, mit dem Taschenrechner zusammenrechnen und den Betrag im Zulagenfeld eintragen.

Und zumindest der Erhöhungsbetrag Kind 1 ist jetzt nicht allzu kompliziert abzubilden... die Tabelle für Kind 2 erfordert sicher viel  mehr Aufwand, aber vielleicht ist auch das irgendwann möglich.  :)

Dann mach es doch besser!?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MitleserBW am 25.11.2022 09:30
Guten Morgen,

mal eine Frage an die Admins zum Besoldungsrechner BaWü:

viele andere Besoldungsrechner (Bayern, Berlin, Hessen...) bieten wesentlich mehr Komfort,  hier kann ich jede noch so kleine Zulage per Haken auswählen. Momentan muss ich alles manuell raussuchen, mit dem Taschenrechner zusammenrechnen und den Betrag im Zulagenfeld eintragen.

Und zumindest der Erhöhungsbetrag Kind 1 ist jetzt nicht allzu kompliziert abzubilden... die Tabelle für Kind 2 erfordert sicher viel  mehr Aufwand, aber vielleicht ist auch das irgendwann möglich.  :)

Dann mach es doch besser!?

was eine Antwort... Ich denke die Anfrage ist ok und nicht unhöflich geschrieben. Wenn er es selbst besser könnte hätte er sicher seine Hilfe angeboten.  ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 25.11.2022 09:34


Dann mach es doch besser!?

Äh... das was hier unter "Mithelfen" angeboten wird, habe ich ausgeschöpft. Eine Gehaltsmitteilung nach neuem Besoldungsrecht ist schlicht noch nicht vorhanden.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: blacky258 am 25.11.2022 09:57
Zahle normerweise 19.8% Steuern. Bei der Nachzahlung waren es nun 35%. Ist tatsächlich wie bei der Rückzahlung der Kostendämpfungspauschale.
Freue mich schon auf die Steuernachzahlung nächstes Jahr.

Hast du die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale schon zurückbezahlt bekommen!? Wie lange hat es nach Widerspruch gedauert? Die Steuernachzahlung sollte dick ausfallen! Solange gönnt sich unser Staat ein zinsfreies Darlehen auf unsere Kosten
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Legionaer2005 am 25.11.2022 12:00
Hallo in die Runde,

wie seht ihr das mit der Nachzahlung der Familienzuschläge?
In der Mitteilung die durch das LBV versendet worden ist steht, dass "kinderreiche" Familien eine Nachzahlung gezahlt wird. Ich finde das absolut super und ich gönne das den Kolleginnen und Kollegen, die mehr als zwei Kinder haben.
Was ich aber nicht nachvollziehen kann ist, warum bekommen die, die mehr als 2 Kinder haben eine Nachzahlung egal in welche Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufen sie sich befinden und solche die 1-2 Kinder haben nicht?


Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Tagelöhner am 25.11.2022 12:11
Weil es die volle Karnickelprämie eben erst bei mindestens 3 Kindern gibt...besonders belohnt werden halt die fleißigeren Karnickel. Einfach keinen Minderleister abgeben und Du wirst entsprechend alimentiert.  ;D
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: schemelino am 25.11.2022 15:01
Zahle normerweise 19.8% Steuern. Bei der Nachzahlung waren es nun 35%. Ist tatsächlich wie bei der Rückzahlung der Kostendämpfungspauschale.
Freue mich schon auf die Steuernachzahlung nächstes Jahr.

Hast du die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale schon zurückbezahlt bekommen!? Wie lange hat es nach Widerspruch gedauert? Die Steuernachzahlung sollte dick ausfallen! Solange gönnt sich unser Staat ein zinsfreies Darlehen auf unsere Kosten
Die Kostendämpfungspauschale hatte ich vor etwa 4-6 Jahren zurückbekommen. Kann mich jetzt nicht genau daran erinnern wann es war. Ging alles ziemlich schnell, nachdem das Gericht beschlossen hatte, dass die Kostendämpfungspauschale nicht richtig war.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: flohafa am 25.11.2022 18:59
Reden wir von der Kostendämpfungspauschale auf die beihilfefähigen Leistungen? Ich wusste bisher nur, dass ein Richter gegen diese erfolgreich geklagt hatte, aber die 2013 erhöhte Pauschale in anderen Besoldungsgruppen nach wie vor einbehalten wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 25.11.2022 19:45
Es wurde die Nachzahlung anscheinend mit dem Grenzsteuersatz versteuert?
Bei mir:
Nachzahlung Brutto: 3185,98 €
KV-Beitr.Erstatt: 85,32 € (keine Ahnung was das ist, ist auch nicht erklärt
Steuer darauf: 933,65 € Lohn, 61,28 € Kirche (Steuerklasse III).

Überwiegend Nachzahlung für 2022 von daher passt es wahrscheinlich und mit der Steuererklärung wird ggf. ein wenig ausgeglichen.

An "Folg.Stufe vorauss.ab" hat sich nichts geändert.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Neuling2016 am 25.11.2022 20:31
Mal eine Frage zur Überleitung im mD:

Wird man auch in eine entsprechende Planstelle eingewiesen oder erhält man im mD lediglich ein Überleitungsschreiben ohne entsprechende Planstelleneinweisung?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 26.11.2022 07:02
8vh Versuche es nochmals:
Hat irgendjemand einen Widerspruch, den man jetzt nehmen kann 7nd der speziell auf das abstandsgebot eingeht?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Archivsekretärin am 27.11.2022 09:53
8vh Versuche es nochmals:
Hat irgendjemand einen Widerspruch, den man jetzt nehmen kann 7nd der speziell auf das abstandsgebot eingeht?

Sorry aber kannst du nicht alte Widersprüche selbst anpassen? Hast du nicht mal erwähnt, dass du A13 bist?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Versuch am 27.11.2022 16:24
Was hat das damit zu tun?
Wenn man nicht helfen will/kann, warum dann Posten?
Manche Menschen verstehe ich nicht
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Jepsen am 28.11.2022 23:25
Ich bin Beamter auf Probe in BW und habe zwar eine Partnerin, bin aber unverheiratet und habe keine Kinder. Nun wurde mir vom LBV jetzt ein Schreiben mit dem Titel "Informationen über Änderungen im Beihilferecht". Ich verstehe es so, dass nur bei Ruheständlern und Beamten mit zwei oder mehr Kindern ein Beihilfesatz von 70 % besteht und für mich weiterhin die 50 %, korrekt?

Grüße
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 28.11.2022 23:54
Ich bin Beamter auf Probe in BW und habe zwar eine Partnerin, bin aber unverheiratet und habe keine Kinder. Nun wurde mir vom LBV jetzt ein Schreiben mit dem Titel "Informationen über Änderungen im Beihilferecht". Ich verstehe es so, dass nur bei Ruheständlern und Beamten mit zwei oder mehr Kindern ein Beihilfesatz von 70 % besteht und für mich weiterhin die 50 %, korrekt?

Das ist alles richtig.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Fluppe am 29.11.2022 07:23
Ich habe dieses Schreiben auch bekommen. Allerdings mit unvollständigem Formular.
Die Information zur Vorlage bei der PKV ist unausgefüllt.

Erstaunlicherweise ist dieses Schreiben aber bei mir eine halbe Stunde später wieder aus dem LBV-Posteingang verschwunden...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Hans am 29.11.2022 07:30
Ich habe dieses Schreiben auch bekommen. Allerdings mit unvollständigem Formular.
Die Information zur Vorlage bei der PKV ist unausgefüllt.

Erstaunlicherweise ist dieses Schreiben aber bei mir eine halbe Stunde später wieder aus dem LBV-Posteingang verschwunden...

Same here.....
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Fluppe am 29.11.2022 07:41
Finde ich ja grundsätzlich ok, wenn ungelesene, fehlerhafte Bescheide/Nachrichten zurückgezogen werden.

Aber wenn gelesene Nachrichten einfach entfernt werden können, dann muss ich meine Speicherstrategie überdenken und kann nicht mehr darauf vertrauen, dass das dort angegebene Lösch-/Speicherdatum eingehalten wird.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Fluppe am 29.11.2022 07:43
Ich korrigiere mich, es ist noch da, allerdings nicht im Posteingang.

Man gehe auf "Letzte eMail-Benachrichtigungen", dort ist der Benachrichtigung das Dokument noch angehängt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 29.11.2022 07:59
Ich habe dieses Schreiben auch bekommen. Allerdings mit unvollständigem Formular.
Die Information zur Vorlage bei der PKV ist unausgefüllt.

Erstaunlicherweise ist dieses Schreiben aber bei mir eine halbe Stunde später wieder aus dem LBV-Posteingang verschwunden...

Bei mir fehlt schlicht die Information zur Vorlage bei der PKV... Habe nur das Infoschreiben. Ob die das von alleine nachreichen?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Fluppe am 29.11.2022 12:11
Bei mir fehlt schlicht die Information zur Vorlage bei der PKV... Habe nur das Infoschreiben. Ob die das von alleine nachreichen?

Im Text steht, dass die Vorlage für die PKV nur bei denen enthalten ist, die zum aus der Sicht des LBV von der Änderung betroffenen Personenkreis gehören. Falls Du also nichts bekommen hast, dann sehen die bei Dir vielleicht keine Änderungsnotwendigkeit.

Ich wundere mich immer noch über das gesamte Vorgehen.
Habe eben beim LBV angerufen um zu erfragen, ob ich meine Daten händisch in das Blanko-Formular eintragen und mir damit selbst die Bestätigung ausstellen soll. Die Antwort war, dass sie noch gar nichts verschickt hätten, keine Infos haben und erst Mitte Dezember etwas rausschicken...
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 29.11.2022 14:02
Bei mir fehlt schlicht die Information zur Vorlage bei der PKV... Habe nur das Infoschreiben. Ob die das von alleine nachreichen?

Im Text steht, dass die Vorlage für die PKV nur bei denen enthalten ist, die zum aus der Sicht des LBV von der Änderung betroffenen Personenkreis gehören. Falls Du also nichts bekommen hast, dann sehen die bei Dir vielleicht keine Änderungsnotwendigkeit.

Ich wundere mich immer noch über das gesamte Vorgehen.
Habe eben beim LBV angerufen um zu erfragen, ob ich meine Daten händisch in das Blanko-Formular eintragen und mir damit selbst die Bestätigung ausstellen soll. Die Antwort war, dass sie noch gar nichts verschickt hätten, keine Infos haben und erst Mitte Dezember etwas rausschicken...

Ja ich habe das Dokument tatsächlich gelesen, gehöre ganz offensichtlich zum betroffenen Personenkreis. Im Dokument selber steht ja drin, dass ein entsprechendes Schreiben an die PKV anhängt. Ich habe jetzt mal eine nette Mitteilung an die Beihilfestelle geschrieben. Parallel den Versicherungsvermittler angefragt. Ich hab es ja nicht eilig, will aber auch nicht einen Monat PKV Beiträge anteilig verschwenden im Januar weil keiner der Beteiligten in die Pötte kommt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 29.11.2022 21:58
Ich habe dieses Schreiben auch bekommen. Allerdings mit unvollständigem Formular.
Die Information zur Vorlage bei der PKV ist unausgefüllt.
Bei mir fehlt schlicht die Information zur Vorlage bei der PKV... Habe nur das Infoschreiben. Ob die das von alleine nachreichen?

Du kannst dir das Formular hier herunterladen (https://imgur.com/a/o8qfiPw). Es ist nichts aufregendes. Schnell ausgefüllt und abgeschickt.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Poincare am 30.11.2022 07:51
Ich habe dieses Schreiben auch bekommen. Allerdings mit unvollständigem Formular.
Die Information zur Vorlage bei der PKV ist unausgefüllt.
Bei mir fehlt schlicht die Information zur Vorlage bei der PKV... Habe nur das Infoschreiben. Ob die das von alleine nachreichen?

Du kannst dir das Formular hier herunterladen (https://imgur.com/a/o8qfiPw). Es ist nichts aufregendes. Schnell ausgefüllt und abgeschickt.

Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast! So kann die PKV doch theoretisch gar nicht überprüfen, ob das auf mich zutrifft, wenn ich nicht zufällig Kinder dort versichert hätte? Ich warte mal noch, ob was kommt, sonst nehme ich das tatsächlich her und schicke es mal hin. Kam das bei dir über das Kundenportal?
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: MartectX am 30.11.2022 22:32
Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast! So kann die PKV doch theoretisch gar nicht überprüfen, ob das auf mich zutrifft, wenn ich nicht zufällig Kinder dort versichert hätte? Ich warte mal noch, ob was kommt, sonst nehme ich das tatsächlich her und schicke es mal hin. Kam das bei dir über das Kundenportal?
Ich weiß ja nicht, welchen Vorteil ein Betrug hier hätte. Du wärst ja unterversichert. Aber ja, kam übers Kundenportal, ist bei mir sogar noch dort abrufbar.
Titel: Antw:[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Beitrag von: Fluppe am 01.12.2022 07:04
Betrug befürchte ich nicht, aber dass sich Menschen versehentlich unterversichern könnten und dies erst im Schadenfall herausstellt.
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Beitrag von: Poincare am 01.12.2022 07:30
Ich habe dem Versicherungsmakler geschrieben, der hat die Info ohne Unterlagen einfach an die PKV weitergeben, das würde reichen. Mal sehen, wann der neue Bescheid kommt.
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Beitrag von: dumerili1978 am 01.12.2022 09:45
So war es bei mir gestern auch; das Formular vom LBV ist wohl gar nicht notwendig für die PKV, aber aktuell kann wohl noch nicht umgestellt werden. Sie melden sich, sobald es möglich ist.
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Beitrag von: Poincare am 01.12.2022 16:52
So war es bei mir gestern auch; das Formular vom LBV ist wohl gar nicht notwendig für die PKV, aber aktuell kann wohl noch nicht umgestellt werden. Sie melden sich, sobald es möglich ist.

Auf Nachfrage hat das LBV mir versichert, ich habe das Formular mit der Besoldungsabrechnung bekommen, so ich betroffen bin. Ansonsten würden keine Extrabescheinigungen erstellt. Auf erneute Nachfrage habe ich nun die Rückmeldung bekommen, dass es per Post (!?) an mich unterwegs sei. Habe schon lange keine Papierpost mehr von denen bekommen.
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Beitrag von: Fetzek am 21.12.2022 09:04
Hallo in die Runde,

macht es Sinn Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen (ich wurde zum 01.12.22 nach A9 übergeleitet).
Will mir nicht ins eigene Fleisch schneiden...
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Beitrag von: Archivsekretärin am 21.12.2022 10:10
Ich wurde nach A8 übergeleitet und lege keinen Widerspruch ein, ich ermuntere aber meine Kollegen im gehobenen und höheren Dienst es anzufangen. So sehr ich mich nämlich über das Geld freue (und bei mir ist es signifikant mehr), so fragwürdig finde ich es doch, dass es kaum mehr Abstand zu manchen Kollegen gibt.
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Beitrag von: Ozymandias am 21.12.2022 13:22
Wohnkosten/Heizkosten und allgemeine Inflation sind Gründe auch in 22 Widerspruch einzulegen.
Bürgergeld ist ein Grund für 23.

Die Wohnkosten basieren nur auf geschätzten Zahlen die erst im Folgejahr veröffentlicht werden, die Besoldung hat immer ein enormes time-lag und lässt sich immer nur im Nachhinein richtig feststellen. Siehe den DRB Musterwiderspruch.

Zitat
a. Die zugrunde gelegten Wohn-/Heizkosten von 1.300 € monatlich decken den tatsächlichen Bedarf nicht ab. Der Gesetzentwurf spricht von einem durch die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilten länderspezifischen Bedarf für Unterkunft und Heizung in Baden-Württemberg (im Sinne eines 95 Prozent-Perzentils) für 2020 in Höhe von monatlich 1.200 €, welcher für die Jahre 2021 und 2022 um jeweils 50 €, mithin im Jahr 2022 auf 1.300 € monatlich erhöht wurde. Ungeachtet des Umstands, dass der genannte Betrag mangels Vorlage der Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht überprüft werden kann, bestehen starke Zweifel, dass dieser Betrag den realistischen Wohn-/Heizkostenbedarf im Jahr 2022 abbildet
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Beitrag von: SwenTanortsch am 21.12.2022 18:11
Wer als Beamter in Baden-Württemberg kein Widerspruch einlegt, wird es später m.E. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bitterlich bereuen. Es würde mich mehr als schwer wundern, wenn die vom Land gewährte Alimentation 2022 auch nur für einen einzigen Beamten amtsangemessen (gewesen) wäre. 2020 hat die tatsächlich gewährte Alimentation die Mindestalimentation um mehr als 26 % bzw. mehr als monatlich netto 870,- € verfehlt. Die seitdem vom Land vollzogene Gesetzgebung stellt eine so eklatante Umgehung der vom Gesetzgeber zwingend zu beachtenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dar, dass es m.E. als ausgeschlossen zu betrachten ist, dass auch die seitdem vollzogene Gesetzgebung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte.
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Beitrag von: sunshine2590 am 23.12.2022 09:00
Hallo zusammen, ich wurde im Dezember 2019 das letzte Mal befördert von A9 auf A10.
Laut einer Verfügung der OFD werden im Dezember 2023 in der Finanzverwaltung mit einer erforderlichen Mindestpunktezahl von 7 Punkten, 220 Stellen von A10 auf A11 befördert. Die Punktzahl habe ich erreicht. Weshalb habe ich noch nichts bekommen, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Vielen lieben Dank im Voraus!
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Beitrag von: Neuling2016 am 23.12.2022 09:33
Hallo zusammen, ich wurde im Dezember 2019 das letzte Mal befördert von A9 auf A10.
Laut einer Verfügung der OFD werden im Dezember 2023 in der Finanzverwaltung mit einer erforderlichen Mindestpunktezahl von 7 Punkten, 220 Stellen von A10 auf A11 befördert. Die Punktzahl habe ich erreicht. Weshalb habe ich noch nichts bekommen, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Vielen lieben Dank im Voraus!

Liegt vllt. daran, dass Dezember 2022 ist?
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Beitrag von: sunshine2590 am 23.12.2022 09:53

sry mein Fehler, meinte natürlich jetzt im Dezember 2022
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Beitrag von: xap am 23.12.2022 09:55
Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht. Was hast du nicht bekommen? Eine weitere, noch in der Zukunft liegende, Beförderung? Du wurdest doch offensichtlich gerade befördert. Dez. 2023 ist noch weit weg. Des weiteren existiert so etwas wie eine Binnenbewertung. Eine 7 ist nicht gleich eine 7. Evtl. gibt es Kandidaten, die eine bessere 7 haben. Z. Bsp. eine 7,5. Und was genau haben Beförderungen mit der Thematik dieses Fadens zu tun?
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Beitrag von: sunshine2590 am 23.12.2022 10:01
stimmt, ja kann an der Binnenbewertung liegen. Sorry ist mein erster Beitrag, wusste nicht wo es sonst thematisch passt.