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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Babbe1986 am 31.08.2022 21:36
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Hallo zusammen,
wann wird die Energiepauschale von 300,00 Euro brutto ausgezahlt?
Freundlicher Gruß
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Das wird zum Ende September erfolgen.
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Vielen Dank!
Was bleibt bei Steuerklasse 1 netto hängen?
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Vielen Dank!
Was bleibt bei Steuerklasse 1 netto hängen?
Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren, u.a. deinem Gesamtbrutto und eventueln Freibeträgen, zusammen und kann pauschal nicht beantwortet werden.
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Vielen Dank!
Was bleibt bei Steuerklasse 1 netto hängen?
Als Richtwert würde ich 0,5 bis 1,5 Monate der erhöhten Heizkosten rechnen. ;) Andere Energieverbräuche musst Du aber auch für diesen kurzen Zeitraum selbst tragen.
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...ca. 160 - 170 € netto...
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...ca. 160 - 170 € netto...
Danke!
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Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)
Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.
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Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)
Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.
Dies bedeutet?
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Bitte, bitte, bitte, lass das keine ernstgemeinte Frage sein.
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Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)
Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.
Dies bedeutet?
Mehr Netto vom Brutto, wenn man wenig Brutto hat.
Also Gutverdienen werden „bestraft“.
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Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)
Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.
Dies bedeutet?
...die Nettoauszahlung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Steuersatz...
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Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)
Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.
Dies bedeutet?
Mehr Netto vom Brutto, wenn man wenig Brutto hat.
Also Gutverdienen werden „bestraft“.
Vielen Dank!
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Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)
Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.
Dies bedeutet?
...die Nettoauszahlung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Steuersatz...
Danke!
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Der Thread kann geschlossen/gelöscht werden!
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...das Internet vergisst nie!... ;)
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So sieht es aus! :)
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Würde ihn offen lassen, bis wirklich alle ihre Energiepauschale erhalten haben 8)
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Würde ihn offen lassen, bis wirklich alle ihre Energiepauschale erhalten haben 8)
Da hast du recht! :)
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
na dann hat dein AG gleich die "bis zu 3000 € Steuerfrei" umgewandelt und dir den E-Bonus durchgereicht ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
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Vllt. ist Babbe1986 in ihrer persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...
oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen
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Vllt. ist Babbe1986 in ihrer persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...
oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen
Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!
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Schreibt derjenige, der auch „einzigste“ schreibt. Köstlich! Als hätte nicht schon jeder vermutet, welche der Vermutungen von Kaiser80 wohl zutreffend ist, hast Du nunmehr keinen Zweifel mehr daran gelassen.
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
na dann hat dein AG gleich die "bis zu 3000 € Steuerfrei" umgewandelt und dir den E-Bonus durchgereicht ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Kann sein! :)
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(https://i.kym-cdn.com/photos/images/original/000/766/053/409.gif)
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Deine zwanghaft fixierten Fantasien kannst Du gerne für Dich behalten. Ich habe lediglich auf den kleinen Pöbeltroll reagiert.
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Vllt. ist Babbe1986 in ihrer persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...
oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen
Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!
>:( es heißt DER!!!
WO bezieht sich auf eine Ortsangabe!
Zu "einzigste" ist alles gesagt...
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Vllt. ist Babbe1986 in ihrer persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...
oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen
Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!
>:( es heißt DER!!!
WO bezieht sich auf eine Ortsangabe!
Zu "einzigste" ist alles gesagt...
Ach was... da kann man mal fünf gerade sein lassen.
Wie sagte ein Aufsichtsratsmitglied von Porsche mal Maybrit Illner: "Der wo hier lebt muss auch Deutsch können."
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Vllt. ist Babbe1986 in ihrer persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...
oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen
Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!
Nein, ich habe die einzigen 3. Möglichkeiten aufgezeigt, die zutreffen könnten um auf einer Verdienstabrechnung die 300€ Energiepauschale tatsächlich brutto wie netto zu erhalten oder dies vermeintlich erkennen zu vermögen.
Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!
>:( es heißt DER!!!
WO bezieht sich auf eine Ortsangabe!
Zu "einzigste" ist alles gesagt...
Ich fühl mich heute genderfluid, heute bitte "Der einzige die deppert ist..."
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lol, sehr gut. Hat sich doch gelohnt nochmal reinzuschauen, jetzt lächel ich :)
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Kinder, reisst Euch zusammen bitte...
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Kinder, reisst Euch zusammen bitte...
Machen wir!
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die 300 EUR LSt an.
Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die 300 EUR LSt an.
Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die 300 EUR LSt an.
Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Vielen Dank!
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die 300 EUR LSt an.
Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet
Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!
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Nein, das ist Unsinn.
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die 300 EUR LSt an.
Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet
Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!
Großer Irrtum!
Wie kommst du darauf?
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die 300 EUR LSt an.
Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet
Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!
Abgabepflichtig bist du, wenn du Steuerklasse 3/5 hast oder 4 mit Faktorverfahren (soll evtl. in den kommenden Jahren verpflichtend werden, da gerechtere unterjährige Steuerverteilung - laut Koalitionsvertrag) oder im Vorfeld bereits einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hast (z.B. wegen weitem Anfahrtsweg zur Arbeit)
Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld von mehr als 410 EUR bezogen hast - auf deiner Lohnsteuerbescheinigung bestimmte Buchstaben hinterlegt sind (S = sonstiger Bezug lt. Schätzung, U = Unterbrechung von mehr als 5 Tagen) oder eben noch sonstige andere Einkünfte angefallen sind (Vermietung, Nebengewerbe etc.)
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Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die 300 EUR LSt an.
Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet
Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!
Abgabepflichtig bist du, wenn du Steuerklasse 3/5 hast oder 4 mit Faktorverfahren (soll evtl. in den kommenden Jahren verpflichtend werden, da gerechtere unterjährige Steuerverteilung - laut Koalitionsvertrag) oder im Vorfeld bereits einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hast (z.B. wegen weitem Anfahrtsweg zur Arbeit)
Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld von mehr als 410 EUR bezogen hast - auf deiner Lohnsteuerbescheinigung bestimmte Buchstaben hinterlegt sind (S = sonstiger Bezug lt. Schätzung, U = Unterbrechung von mehr als 5 Tagen) oder eben noch sonstige andere Einkünfte angefallen sind (Vermietung, Nebengewerbe etc.)
Danke!
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So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.
Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
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So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.
Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂
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So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.
Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂
Bei meiner Gattin waren es 10Tage bis das Geld auf dem Konto war.
Bei mir wg. VuV 8 Wochen, bis sie die Nachzahlung abgebucht haben.
Toll welche Spannweiten da erreicht werden.
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Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂
Das ist heftig. Bei mir über Elster sind es meist so drei Monate.
Aber wegen einer Energiepauschale von 200 € soll ich nun Monate auf die Erstattung von fast 1000 € warten, ick glob ick werd bekloppt... :P