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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Babbe1986 am 31.08.2022 21:36

Titel: Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 31.08.2022 21:36
Hallo zusammen,

wann wird die Energiepauschale von 300,00 Euro brutto ausgezahlt?

Freundlicher Gruß
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Fireball08 am 31.08.2022 22:06
Das wird zum Ende September erfolgen.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 01.09.2022 12:51
Vielen Dank!

Was bleibt bei Steuerklasse 1 netto hängen? 
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: DiVO am 01.09.2022 13:08
Vielen Dank!

Was bleibt bei Steuerklasse 1 netto hängen?

Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren, u.a. deinem Gesamtbrutto und eventueln Freibeträgen, zusammen und kann pauschal nicht beantwortet werden.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: BAT am 01.09.2022 13:16
Vielen Dank!

Was bleibt bei Steuerklasse 1 netto hängen?

Als Richtwert würde ich 0,5 bis 1,5 Monate der erhöhten Heizkosten rechnen.  ;) Andere Energieverbräuche musst Du aber auch für diesen kurzen Zeitraum selbst tragen.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: was_guckst_du am 02.09.2022 11:28
...ca. 160 - 170 € netto...
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 04.09.2022 18:03
...ca. 160 - 170 € netto...

Danke!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: TVöDler2022 am 04.09.2022 19:06
Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)

Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto  - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.

Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 05.09.2022 19:05
Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)

Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto  - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.

Dies bedeutet?
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: JesuisSVA am 05.09.2022 19:10
Bitte, bitte, bitte, lass das keine ernstgemeinte Frage sein.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: WasDennNun am 05.09.2022 21:55
Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)

Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto  - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.

Dies bedeutet?
Mehr Netto vom Brutto, wenn man wenig Brutto hat.
Also Gutverdienen werden „bestraft“.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: was_guckst_du am 06.09.2022 07:14
Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)

Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto  - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.

Dies bedeutet?
...die Nettoauszahlung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Steuersatz...
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 07.09.2022 07:10
Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)

Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto  - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.

Dies bedeutet?
Mehr Netto vom Brutto, wenn man wenig Brutto hat.
Also Gutverdienen werden „bestraft“.

Vielen Dank!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 07.09.2022 07:12
Bei 42% Steuersatz mag das stimmen - was einem monatlichen Brutto von 4.800 EUR entsprechen sollte :)

Bei niedrigem Einkommen (1.100 EUR brutto  - Azubi) können es auch 45 EUR Abzug sein.

Dies bedeutet?
...die Nettoauszahlung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Steuersatz...

Danke!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 15.09.2022 10:43
Der Thread kann geschlossen/gelöscht werden!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: was_guckst_du am 15.09.2022 11:01
...das Internet vergisst nie!... ;)
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 15.09.2022 17:43
So sieht es aus! :)
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Philipp am 19.09.2022 14:40
Würde ihn offen lassen, bis wirklich alle ihre Energiepauschale erhalten haben  8)
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 21.09.2022 21:09
Würde ihn offen lassen, bis wirklich alle ihre Energiepauschale erhalten haben  8)

Da hast du recht! :)
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 22.09.2022 22:08
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: superbraz am 23.09.2022 07:02
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

na dann hat dein AG gleich die "bis zu 3000 € Steuerfrei" umgewandelt und dir den E-Bonus durchgereicht  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Kaiser80 am 23.09.2022 07:14
Vllt. ist Babbe1986 in ihrer  persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...

oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 23.09.2022 07:28
Vllt. ist Babbe1986 in ihrer  persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...

oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen

Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: JesuisSVA am 23.09.2022 07:31
Schreibt derjenige, der auch „einzigste“ schreibt. Köstlich! Als hätte nicht schon jeder vermutet, welche der Vermutungen von Kaiser80 wohl zutreffend ist, hast Du nunmehr keinen Zweifel mehr daran gelassen.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 23.09.2022 07:34
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

na dann hat dein AG gleich die "bis zu 3000 € Steuerfrei" umgewandelt und dir den E-Bonus durchgereicht  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

Kann sein! :)
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: veeam am 23.09.2022 07:52
(https://i.kym-cdn.com/photos/images/original/000/766/053/409.gif)
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: JesuisSVA am 23.09.2022 08:17
Deine zwanghaft fixierten Fantasien kannst Du gerne für Dich behalten. Ich habe lediglich auf den kleinen Pöbeltroll reagiert.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: gerzeb am 23.09.2022 08:24
Vllt. ist Babbe1986 in ihrer  persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...

oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen

Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!

 >:( es heißt DER!!!
WO bezieht sich auf eine Ortsangabe!

Zu "einzigste" ist alles gesagt...
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: veeam am 23.09.2022 08:32
Vllt. ist Babbe1986 in ihrer  persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...

oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen

Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!

 >:( es heißt DER!!!
WO bezieht sich auf eine Ortsangabe!

Zu "einzigste" ist alles gesagt...

Ach was... da kann man mal fünf gerade sein lassen.
Wie sagte ein Aufsichtsratsmitglied von Porsche mal Maybrit Illner: "Der wo hier lebt muss auch Deutsch können."
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Kaiser80 am 23.09.2022 08:46
Vllt. ist Babbe1986 in ihrer  persönlichen Steuerbelastung schlicht nicht vom Lohnsteuerabzug betroffen...

oder der AG ist zu deppert vernünftig abzurechnen
oder der AN ist zu deppert seine Verdienstabrg. zu lesen

Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!
Nein, ich habe die einzigen 3. Möglichkeiten aufgezeigt, die zutreffen könnten um auf einer Verdienstabrechnung die 300€ Energiepauschale tatsächlich brutto wie netto zu erhalten oder dies vermeintlich erkennen zu vermögen.


Der einzigste wo hier deppert ist, bist du!

 >:( es heißt DER!!!
WO bezieht sich auf eine Ortsangabe!

Zu "einzigste" ist alles gesagt...
Ich fühl mich heute genderfluid, heute bitte "Der einzige die deppert ist..."

Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: pommes am 23.09.2022 20:48
lol, sehr gut. Hat sich doch gelohnt nochmal reinzuschauen, jetzt lächel ich :)
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Admin2 am 24.09.2022 01:45
Kinder, reisst Euch zusammen bitte...
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 24.09.2022 10:44
Kinder, reisst Euch zusammen bitte...

Machen wir!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: TVöDler2022 am 25.09.2022 00:03
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: WasDennNun am 25.09.2022 08:39
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 25.09.2022 18:32
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.

Vielen Dank!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 25.09.2022 18:52
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: JesuisSVA am 25.09.2022 19:13
Nein, das ist Unsinn.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: WasDennNun am 25.09.2022 19:16
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!
Großer Irrtum!
Wie kommst du darauf?
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: TVöDler2022 am 25.09.2022 19:50
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!

Abgabepflichtig bist du, wenn du Steuerklasse 3/5 hast oder 4 mit Faktorverfahren (soll evtl. in den kommenden Jahren verpflichtend werden, da gerechtere unterjährige Steuerverteilung - laut Koalitionsvertrag) oder im Vorfeld bereits einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hast (z.B. wegen weitem Anfahrtsweg zur Arbeit)

Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld von mehr als 410 EUR bezogen hast - auf deiner Lohnsteuerbescheinigung bestimmte Buchstaben hinterlegt sind (S = sonstiger Bezug lt. Schätzung, U = Unterbrechung von mehr als 5 Tagen) oder eben noch sonstige andere Einkünfte angefallen sind (Vermietung, Nebengewerbe etc.)
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: Babbe1986 am 26.09.2022 21:53
Bei mir sind die 300 Euro netto, laut meiner Verdienstabrechnung!

Kann vorkommen, wenn ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel vorlag und der derzeitige Arbeitgeber nicht den Vorarbeitgeberzeitraum für die Jahreslohnsteuer-Berechnung eingegeben hat - in dem Fall würde das aktuelle Gehalt hochgerechnet auf die fehlenden Vorbeschäftigungszeiten. Und erst danach fällt in den meisten Fällen für die  300 EUR LSt an.

Ansonsten wird die fällige Steuer bei der Einkommensteuererklärung nacherhoben -15-25% zurücklegen schadet da nicht.
Dann sollte man in dem Jahr keine Erklärung abgeben, die meisten sind ja nicht dazu verpflichtet

Normalerweise sind doch alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben!

Abgabepflichtig bist du, wenn du Steuerklasse 3/5 hast oder 4 mit Faktorverfahren (soll evtl. in den kommenden Jahren verpflichtend werden, da gerechtere unterjährige Steuerverteilung - laut Koalitionsvertrag) oder im Vorfeld bereits einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hast (z.B. wegen weitem Anfahrtsweg zur Arbeit)

Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld von mehr als 410 EUR bezogen hast - auf deiner Lohnsteuerbescheinigung bestimmte Buchstaben hinterlegt sind (S = sonstiger Bezug lt. Schätzung, U = Unterbrechung von mehr als 5 Tagen) oder eben noch sonstige andere Einkünfte angefallen sind (Vermietung, Nebengewerbe etc.)

Danke!
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: BAT am 10.12.2022 18:02
So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.

Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: SusiE am 10.12.2022 21:39
So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.

Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: WasDennNun am 11.12.2022 18:48
So, was steht heute in der Zeitung? Die Finanzämter brauchen nächstes Jahr Monate länger für die Bearbeitung der Steuererklärung, da insbesondere die Formalitäten zur Energiepauschale massiven Mehraufwand erzeugen.

Läuft... Einfach geht nicht in D. :P
Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂
Bei meiner Gattin waren es 10Tage bis das Geld auf dem Konto war.
Bei mir wg. VuV 8 Wochen, bis sie die Nachzahlung abgebucht haben.
Toll welche Spannweiten da erreicht werden.
Titel: Antw:Energiepauschale
Beitrag von: BAT am 12.12.2022 09:11

Monate länger? Hab 2021 im Januar abgegeben und im November bekommen 😂

Das ist heftig. Bei mir über Elster sind es meist so drei Monate.

Aber wegen einer Energiepauschale von 200 € soll ich nun Monate auf die Erstattung von fast 1000 € warten, ick glob ick werd bekloppt... :P