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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Warzenharry am 06.09.2022 08:56

Titel: Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 08:56
Guten Morgen liebes Forum,

wie der Titel es schon vermuten lässt frage ich mich, ob sich anhand der extrem gestiegenen Lebenshaltungskosten von Amtswegen her eine Veränderung der Alimentation einstellen wird.?
Wie sind eure Meinungen zu dem Thema.
Das Thema Besoldung wurde ja nun schon extrem oft durchgekaut, auch was die Widersprüche diesbezüglich angeht. Mir stellt sich jedoch die Frage, ob der Dienstheer überhaupt drum rumkommt, eine Anpassung vorzunehmen.
Mir ist schon klar, dass ALLE dieses Problem haben und nicht nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, jedoch bin ich nicht alle und letzten Endes muss jeder gucken wo er bleibt.

Also…wie seht Ihr das, passiert da etwas oder muss erst jemand Klagen?


Liebe Grüße
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Kimonbo am 06.09.2022 09:28
Ich finde auch, wir als Beamte sollten vor allem als erstes berücksichtigt werden, weil wir ja den Staat repräsentieren und alle unsere Kraft und Lebensfreude in diese hohe Erwartung stecken. Ich denke da an unsere lieben Polizistinnen und Polizisten in München, die sich die Mieten bald nicht mehr leisten könnten.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 09:32
Das finde ich besonders bedenklich, wenn bei den zu erwartenden Protesten auf der einen Seite Menschen stehen die Angst um Ihre Existenz haben und auf der anderen Seite Polizisten, denen es vieleicht genauso geht.

Ich bin auch mal gespannt, ob der Bunde / die Länder / die Kommunen bei der möglichen steuerfreien Einmalzahlung bis 3000 Euro mit gutem Beispiel voran gehen und den Beschäftigten und Beamten Zahlungen zukommen lassen.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Max Bommel am 06.09.2022 09:48
Der Plan seitens des Bundes ist sicherlich, soweit wie möglich lineare Bezügeerhöhungen zu vermeiden und stattdessen Einmalzahlungen zu vereinbaren. Das wurde sowohl beim Bund als auch bei den Ländern ja schon über die Coronaprämie praktiziert.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: WasDennNun am 06.09.2022 09:49
Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: was_guckst_du am 06.09.2022 09:52
Das finde ich besonders bedenklich, wenn bei den zu erwartenden Protesten auf der einen Seite Menschen stehen die Angst um Ihre Existenz haben und auf der anderen Seite Polizisten, denen es vieleicht genauso geht.

Ich bin auch mal gespannt, ob der Bunde / die Länder / die Kommunen bei der möglichen steuerfreien Einmalzahlung bis 3000 Euro mit gutem Beispiel voran gehen und den Beschäftigten und Beamten Zahlungen zukommen lassen.

...genau diese Gefahr besteht...
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 09:59

Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran

Die Herleitung aus dem GG sieht eher so aus:

"Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Quelle
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html

Es ist mit nichten so, dass das GG vorschreibt, dass erst die Beschäftigten und dann die Beamten dran sind.

Eigentlich ist das GG dort eindeutig und dass die essenziellen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind steht ja wohl außer Frage.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Maik8583 am 06.09.2022 10:09
Die Einmalzahlung von 3000 Euro nützt gar nix.Dein Einkauf wird in 2 Jahren nicht billiger sein. Nur die Einmalzahlung ist weg. Lasst Euch nicht von nutzlosen Einmalzahlungen blenden.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Beamtenmichel am 06.09.2022 10:24
Die Einmalzahlung von 3000 Euro nützt gar nix.Dein Einkauf wird in 2 Jahren nicht billiger sein. Nur die Einmalzahlung ist weg. Lasst Euch nicht von nutzlosen Einmalzahlungen blenden.

Stimme Maik vollumfänglich zu! Grundlagen der Mathematik sollten auch den Gewerkschaftlern bekannt sein.

Was nützt mir eine Einmalzahlung die verpufft? Einmalzahlungen sind einfach nach m.E. eine billige "Trickserei" um möglichst günstig aus der ganzen Sache rauszukommen.

Ich bleibe dabei! Forderung 8% über das komplette Band!! Und zwar für alle! Dies wäre lediglich der Inflationsausgleich. Vielleicht ist das auch den jeweiligen Verhandlungsführern zu Ohren gekommen.

Und alles unter 6%, sprich bereits ein Reallohnverlust von 2%, wäre einfach ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bundesbeamten.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: BlauerJunge am 06.09.2022 10:31
Ich denke das Thema amtsangemessene Alimentation ist durch. Mit dem bevorstehenden Winter wäre es politischer Selbstmord die finanziellen Mittel bereitzustellen, die es bräuchte um die Vorgaben des BVerfG zu erfüllen.

Das wird nicht passieren. Ich nehme an, es wird nur über individuelle Klagen laufen um dann in zehn bis zwölf Jahren Recht zu bekommen.

Das ist kein Galgenhumor aber für mich bittere Realität. Bei mir auf der Dienststelle wissen drei Leute von dem Thema. Das hochskaliert auf die Beamtenschaft in Deutschland heißt das schlicht, dass es keine Verhandlungsmasse zum Durchsetzen gibt. Von den Gewerkschaften brauchen wir da nix erwarten.

Es ist gerade einfach echt scheiße auf der internationalen Bühne
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Ozymandias am 06.09.2022 10:35
Die Einmalzahlungen haben besonders auch den Zweck die Versorgungsempfänger leer ausgehen zu lassen.

Manche Beamte haben in den letzten Jahren 60.000 Euro netto verloren, weil sie keinen Widerspruch eingelegt haben. Wenn man Bürgergeld und gestiegene Wohnkosten(inklusive Heizkosten) richtig berücksichtigen würde, müsste man durch das ganze Band hinweg rund 400-600 Euro mehr pro Monat pro Nase zahlen um wieder in den Bereich einer verfassungsmäßigen Alimentation zu gelangen.

Da es aber kein Streik geben kann und es fast keine Sanktionen gibt, keine Nachzahlungszinsen, sogar Verfall und Einsparungen wenn Beamte aus Unkenntnis keinen Widerspruch einlegen und dies und das wird die nächsten Jahre überhaupt nichts passieren, außer den eventuellen Einmalzahlungen und minimal aber erheblich zeitlich versetzten tabellenwirksame Erhöhungen im Bereich 1-2%.  ;D
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 10:36
Die Einmalzahlung von 3000 Euro nützt gar nix.Dein Einkauf wird in 2 Jahren nicht billiger sein. Nur die Einmalzahlung ist weg. Lasst Euch nicht von nutzlosen Einmalzahlungen blenden.

Hier passt folgendes Zitat sehr gut. "Haben ist besser als brauchen."

Da sich eine Anpassung der Besoldung sehr wahrscheinlich ziehen wird wie Kaugummi, OBWOHL das GG eigentlich eindeutig ist, wäre ich auch erstmal damit zufrieden. Das eine Schließt das andere nicht aus.

Machen wir uns nichts vor, mal abgesehen von den "älteren" Beamten, welche meistens schon sesshaft und Ratenfrei sind, sind es gerade die Jungen Kolleg*innen, die sich aufgrund der Jobsicherheit ein Haus oder Wohnung zugelegt haben. Dies geht meistens mit einer Finanzierung einher.
Wenn jetzt eine Abschlagszahlung für Gas, welche ggf. höher ausfällt als die Kreditrate für das Haus (Beispiel an von einer ehemaligen, aktiven Kameradin, welche jetzt statt 200€, 699€ Abschlag für Gas zahlen muss) oder die Wohnung dazu führt, dass die Familie ggf. Probleme bekommt, dann muss der Dienstherr einfach reagieren.

Im Haushaltsrecht gibt es einen Begriff, der sich auf diese Situation übertragen lässt.
Die Unvorhersehbarkeit.
Ich denke niemand konnte vor 2 Jahren vorhersehen, dass es eine solche Kostenexplosion geben würde. Man sollte auch keinem Beschäftigten / Beamten vorwerfen, dass er über seine Verhältnisse gelebt hat, auch wenn es sicher einige tun. Die Masse jedoch hat einfach eine, für sie sinnvolle Rate gewählt welche sich nach Restdienstzeit, Einkommen und Lebensstandard richtet.
Die Summe alle Ausgaben welche durch die Energiepreisexplosion, wie auch die Kosten für Lebensmittel entsteht wird jetzt ggf. zu einem Problem.

Ich denke hier muss was passieren...
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 10:38
Ich denke das Thema amtsangemessene Alimentation ist durch. Mit dem bevorstehenden Winter wäre es politischer Selbstmord die finanziellen Mittel bereitzustellen, die es bräuchte um die Vorgaben des BVerfG zu erfüllen.

Das wird nicht passieren. Ich nehme an, es wird nur über individuelle Klagen laufen um dann in zehn bis zwölf Jahren Recht zu bekommen.

Das ist kein Galgenhumor aber für mich bittere Realität. Bei mir auf der Dienststelle wissen drei Leute von dem Thema. Das hochskaliert auf die Beamtenschaft in Deutschland heißt das schlicht, dass es keine Verhandlungsmasse zum Durchsetzen gibt. Von den Gewerkschaften brauchen wir da nix erwarten.

Es ist gerade einfach echt scheiße auf der internationalen Bühne

Ja da muss ich dir zustimmen. Aktuell ist es auf der Bühne der Weltpolitik einfach nur mies. Das wird auf jeden fall ein sehr angespannter Herbst und Winter.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Bastel am 06.09.2022 10:43
Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran

Es kann auch passieren, dass der Beamte wie der TBler mit einer Einmalzahlung abgespeist werden und der Beamte im Nachgang (nach diversen Klagen/Verfahren) trotzdem noch eine lineare Erhöhung bekommt ;) Nächstes Jahr bekommt die Hartzi Familie über 100€ mehr. 15% über Grundsicherung und so...
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 10:50
Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran

Es kann auch passieren, dass der Beamte wie der TBler mit einer Einmalzahlung abgespeist werden und der Beamte im Nachgang (nach diversen Klagen/Verfahren) trotzdem noch eine lineare Erhöhung bekommt ;) Nächstes Jahr bekommt die Hartzi Familie über 100€ mehr. 15% über Grundsicherung und so...

Das Bürgergeld + diverse Erhöhungen, sowie die Tatsache, dass der Staat seine Beamten, gerade im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der Stange halten sollte, sollte einen aktives Handeln des Dienstherren auslösen.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Finanzer am 06.09.2022 10:57
Ja da muss ich dir zustimmen. Aktuell ist es auf der Bühne der Weltpolitik einfach nur mies. Das wird auf jeden fall ein sehr angespannter Herbst und Winter.

Klar, die internationale Lage ist suboptimal... aber welche Auswirkung soll das denn auf die Besoldung haben?
Auch in Zeiten von vollen Kassen und ohne akuten Krisen wurden wir nicht amtsangemessen besoldet.

Das einzige was hilft sind Klagen, Klagen und Klagen.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Organisator am 06.09.2022 10:58
Das Bürgergeld + diverse Erhöhungen, sowie die Tatsache, dass der Staat seine Beamten, gerade im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der Stange halten sollte, sollte einen aktives Handeln des Dienstherren auslösen.

Wie sollte denn das aussehen, wenn die Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber festgelegt wird?
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 11:05
Das Bürgergeld + diverse Erhöhungen, sowie die Tatsache, dass der Staat seine Beamten, gerade im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der Stange halten sollte, sollte einen aktives Handeln des Dienstherren auslösen.

Wie sollte denn das aussehen, wenn die Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber festgelegt wird?

Im Idealfall verfassungsgemäß.  ;)
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 11:17
Ja da muss ich dir zustimmen. Aktuell ist es auf der Bühne der Weltpolitik einfach nur mies. Das wird auf jeden fall ein sehr angespannter Herbst und Winter.

Klar, die internationale Lage ist suboptimal... aber welche Auswirkung soll das denn auf die Besoldung haben?
Auch in Zeiten von vollen Kassen und ohne akuten Krisen wurden wir nicht amtsangemessen besoldet.

Das einzige was hilft sind Klagen, Klagen und Klagen.

Nun ja...in der Zeit vor dieser suboptimalen Lage sind die Beschäftigten/ Beamten i.d.R. gut mit dem Geld klargekommen selbst Corona war ein "Fliegenschiss" im Vergleich zu jetzt.
Somit sollte das m.M.n. sehr wohl eine Auswirkung haben.
Da hängt ja sehr viel dran.

Nochmal...ein Polizist agiert mit Sicherheit ganz anders, wenn er selber extrem von den Problemen betroffen ist, wegen denen die Menschen ggf. auf die Straße gehen. Das kann eine ungewollte Kettenreaktion auslösen und die Funktionalität des Staates gefährden. Man stelle sich mal vor, der Bundestag wird erneut gestürmt und keiner der Polizisten hindert die Menschen daran, weil er eigentlich genauso denkt. Der Staat kann / sollte sich dann auch nicht auf die Folgepflicht berufen, sofern er seiner Alimentations- und Fürsorgepflicht nicht nachkommt.

Ich sage ganz klar, dass ich nicht an solchen Demos teilnehmen würde aber durchaus verstehe, was die Menschen dazu treibt.
Ich glaube, dass der Jahreswechsel, je nach Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Lage, durchaus ein Prüfstein für das Beamtentum in seiner Form darstellen könnte. 
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Kimonbo am 06.09.2022 11:30
Ja da muss ich dir zustimmen. Aktuell ist es auf der Bühne der Weltpolitik einfach nur mies. Das wird auf jeden fall ein sehr angespannter Herbst und Winter.

Klar, die internationale Lage ist suboptimal... aber welche Auswirkung soll das denn auf die Besoldung haben?
Auch in Zeiten von vollen Kassen und ohne akuten Krisen wurden wir nicht amtsangemessen besoldet.

Das einzige was hilft sind Klagen, Klagen und Klagen.

Nun ja...in der Zeit vor dieser suboptimalen Lage sind die Beschäftigten/ Beamten i.d.R. gut mit dem Geld klargekommen selbst Corona war ein "Fliegenschiss" im Vergleich zu jetzt.
Somit sollte das m.M.n. sehr wohl eine Auswirkung haben.
Da hängt ja sehr viel dran.

Nochmal...ein Polizist agiert mit Sicherheit ganz anders, wenn er selber extrem von den Problemen betroffen ist, wegen denen die Menschen ggf. auf die Straße gehen. Das kann eine ungewollte Kettenreaktion auslösen und die Funktionalität des Staates gefährden. Man stelle sich mal vor, der Bundestag wird erneut gestürmt und keiner der Polizisten hindert die Menschen daran, weil er eigentlich genauso denkt. Der Staat kann / sollte sich dann auch nicht auf die Folgepflicht berufen, sofern er seiner Alimentations- und Fürsorgepflicht nicht nachkommt.

Ich sage ganz klar, dass ich nicht an solchen Demos teilnehmen würde aber durchaus verstehe, was die Menschen dazu treibt.
Ich glaube, dass der Jahreswechsel, je nach Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Lage, durchaus ein Prüfstein für das Beamtentum in seiner Form darstellen könnte.

ja ja unsere armen Polizisten, ich habe schon immer gesagt: Gut, dass wir sie haben. Auf verschiedene Art und Weise zu verstehen :-D
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Organisator am 06.09.2022 11:31
Das Bürgergeld + diverse Erhöhungen, sowie die Tatsache, dass der Staat seine Beamten, gerade im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der Stange halten sollte, sollte einen aktives Handeln des Dienstherren auslösen.

Wie sollte denn das aussehen, wenn die Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber festgelegt wird?

Im Idealfall verfassungsgemäß.  ;)

verstehe ;) Dann frage ich genauer - welchen Handlungsspielraum siehst du beim Dienstherrn wo die Besoldung durch den Gesetzgeber festgelegt wird?
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Streber22 am 06.09.2022 11:33
Es wird so wie beim letzten Mal kommen. Der Entwurf wird fertiggestellt aber dann nicht eingebracht. Damals hatten die Gewerkschaften angeblich etwas dagegen...

Immer die Ausreden....
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 11:41
Das Bürgergeld + diverse Erhöhungen, sowie die Tatsache, dass der Staat seine Beamten, gerade im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der Stange halten sollte, sollte einen aktives Handeln des Dienstherren auslösen.

Wie sollte denn das aussehen, wenn die Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber festgelegt wird?

Im Idealfall verfassungsgemäß.  ;)

verstehe ;) Dann frage ich genauer - welchen Handlungsspielraum siehst du beim Dienstherrn wo die Besoldung durch den Gesetzgeber festgelegt wird?

Was heißt Handlungsspielraum. Die Kosten für das Personal sind eigentlich ein Fixum. Da sich die Lage nun m.M.n so geändert hat, dass man nicht mehr von angemessener Besoldung sprechen kann, muss das ggf. mit Rückgriff auf die vorher genannte Unvorhersehbarkeit via ÜPL / APL glattgezogen werden.
In der Hierarchie der steht das GG auch über dem Haushaltsgesetzt und der BHO und über die Notwendigkeit braucht man nicht streiten. Es dient der Aufrechterhaltung der staatlichen Aufgaben und ist somit unabweisbar, wie auch unvorhergesehen…meine Meinung
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Organisator am 06.09.2022 12:00
Was heißt Handlungsspielraum. Die Kosten für das Personal sind eigentlich ein Fixum. Da sich die Lage nun m.M.n so geändert hat, dass man nicht mehr von angemessener Besoldung sprechen kann, muss das ggf. mit Rückgriff auf die vorher genannte Unvorhersehbarkeit via ÜPL / APL glattgezogen werden.
In der Hierarchie der steht das GG auch über dem Haushaltsgesetzt und der BHO und über die Notwendigkeit braucht man nicht streiten. Es dient der Aufrechterhaltung der staatlichen Aufgaben und ist somit unabweisbar, wie auch unvorhergesehen…meine Meinung

Der Dienstherr darf ohne Rechtsgrundlage kein Geld ausgeben. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte denn der Dienstherr ermächtigt sein, höhere Besoldung zu zahlen?
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 12:05
Was heißt Handlungsspielraum. Die Kosten für das Personal sind eigentlich ein Fixum. Da sich die Lage nun m.M.n so geändert hat, dass man nicht mehr von angemessener Besoldung sprechen kann, muss das ggf. mit Rückgriff auf die vorher genannte Unvorhersehbarkeit via ÜPL / APL glattgezogen werden.
In der Hierarchie der steht das GG auch über dem Haushaltsgesetzt und der BHO und über die Notwendigkeit braucht man nicht streiten. Es dient der Aufrechterhaltung der staatlichen Aufgaben und ist somit unabweisbar, wie auch unvorhergesehen…meine Meinung

Der Dienstherr darf ohne Rechtsgrundlage kein Geld ausgeben. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte denn der Dienstherr ermächtigt sein, höhere Besoldung zu zahlen?

Das Grundgesetzt ist die höchste Rechtgrundlage, die es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt.  ???
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: xyz123 am 06.09.2022 12:26
Klingt ja alles schön und gut hier, aber eine Sache hat der Dienstherr in den letzten Jahren gelernt:

Es passiert ihm nichts, wenn er besoldungstechnisch einfach nichts macht.

Das ist natürlich traurig in einem Rechtsstaat, aber es ist die Realität.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Organisator am 06.09.2022 13:08
Was heißt Handlungsspielraum. Die Kosten für das Personal sind eigentlich ein Fixum. Da sich die Lage nun m.M.n so geändert hat, dass man nicht mehr von angemessener Besoldung sprechen kann, muss das ggf. mit Rückgriff auf die vorher genannte Unvorhersehbarkeit via ÜPL / APL glattgezogen werden.
In der Hierarchie der steht das GG auch über dem Haushaltsgesetzt und der BHO und über die Notwendigkeit braucht man nicht streiten. Es dient der Aufrechterhaltung der staatlichen Aufgaben und ist somit unabweisbar, wie auch unvorhergesehen…meine Meinung

Der Dienstherr darf ohne Rechtsgrundlage kein Geld ausgeben. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte denn der Dienstherr ermächtigt sein, höhere Besoldung zu zahlen?

Das Grundgesetzt ist die höchste Rechtgrundlage, die es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt.  ???

Dann frage mal den Beauftragten für den Haushalt, inwieweit er das Grundgesetz als Ermächtigungsgrundlage für erhöhte Besoldungsausgaben sieht. Ich befürchte, er wird bestenfalls lachen.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 06.09.2022 19:13
Was heißt Handlungsspielraum. Die Kosten für das Personal sind eigentlich ein Fixum. Da sich die Lage nun m.M.n so geändert hat, dass man nicht mehr von angemessener Besoldung sprechen kann, muss das ggf. mit Rückgriff auf die vorher genannte Unvorhersehbarkeit via ÜPL / APL glattgezogen werden.
In der Hierarchie der steht das GG auch über dem Haushaltsgesetzt und der BHO und über die Notwendigkeit braucht man nicht streiten. Es dient der Aufrechterhaltung der staatlichen Aufgaben und ist somit unabweisbar, wie auch unvorhergesehen…meine Meinung

Der Dienstherr darf ohne Rechtsgrundlage kein Geld ausgeben. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte denn der Dienstherr ermächtigt sein, höhere Besoldung zu zahlen?

Das Grundgesetzt ist die höchste Rechtgrundlage, die es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt.  ???

Dann frage mal den Beauftragten für den Haushalt, inwieweit er das Grundgesetz als Ermächtigungsgrundlage für erhöhte Besoldungsausgaben sieht. Ich befürchte, er wird bestenfalls lachen.

Er soll ja nicht auf Grundlage des GG mehr Besoldung zahlen. Allerdings könnte das  GG i.V.m. der Unabweisbarkeit und der Unvorhersehbarkeit eine ÜPL rechtfertigen, um die Besoldung, auch im laufenden Haushalt noch anzupassen.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: lotsch am 06.09.2022 19:24
Suche hilfsbereiten Hartz-4-Empfänger, bei dem man sich ab November duschen kann, sich aufwärmen kann und das Telefon laden kann.
Ganz lieben Dank im Voraus
Keine Angst! Ich störe nicht! Bin meistens arbeiten.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: MasterOf am 06.09.2022 20:15
Suche hilfsbereiten Hartz-4-Empfänger, bei dem man sich ab November duschen kann, sich aufwärmen kann und das Telefon laden kann.
Ganz lieben Dank im Voraus
Keine Angst! Ich störe nicht! Bin meistens arbeiten.

So sehe ich das auch.
Arbeiten lohnt sich immer weniger, das wird von Entlastungspaket zu Entlastungspaket immer mehr deutlich.
Armes Deutschland.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: flip am 06.09.2022 20:16
Er soll ja nicht auf Grundlage des GG mehr Besoldung zahlen. Allerdings könnte das  GG i.V.m. der Unabweisbarkeit und der Unvorhersehbarkeit eine ÜPL rechtfertigen, um die Besoldung, auch im laufenden Haushalt noch anzupassen.
zur Klarstellung:
Die Höhe der Besoldung wird vom Gesetzgeber im entsprechenden Besoldungsgesetz festgelegt.
Der Dienstherr hat sich an eben dieses zu halten.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: flip am 06.09.2022 20:32
Suche hilfsbereiten Hartz-4-Empfänger, bei dem man sich ab November duschen kann, sich aufwärmen kann und das Telefon laden kann.
Ganz lieben Dank im Voraus
Keine Angst! Ich störe nicht! Bin meistens arbeiten.

So sehe ich das auch.
Arbeiten lohnt sich immer weniger, das wird von Entlastungspaket zu Entlastungspaket immer mehr deutlich.
Armes Deutschland.

Was meiner Meinung nach nicht an den Entlastungspaketen liegt. Seit vielen Jahren wird an der Besoldung gespart mit dem Hinweis auf die schwarze Null, zusätzlich Versorgungsrücklage, längere Arbeitszeit etc.
Amtsangemessene Alimentation wird verweigert und eine längst fällige Anpassung verschleppt.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: WasDennNun am 06.09.2022 21:47

Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran

Die Herleitung aus dem GG sieht eher so aus:

"Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Quelle
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html

Es ist mit nichten so, dass das GG vorschreibt, dass erst die Beschäftigten und dann die Beamten dran sind.

Eigentlich ist das GG dort eindeutig und dass die essenziellen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind steht ja wohl außer Frage.
Richtig recht eindeutig.
Wenn der allgemeine Lebensstandard sinkt, wegen Inflation, dann leitet sich daraus keine höhere Alimentation ab.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: emdy am 06.09.2022 22:41
Ach deshalb wurden die Beamten im jüngsten Entlastungspaket mit chirurgischer Präzision ausgespart ( Stichwort Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge...). Jetzt ergibt alles Sinn. Mal schauen wie sehr der Lebensstandard der Lufthansapiloten sinkt.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: WasDennNun am 06.09.2022 23:18
Ach deshalb wurden die Beamten im jüngsten Entlastungspaket mit chirurgischer Präzision ausgespart ( Stichwort Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge...). Jetzt ergibt alles Sinn. Mal schauen wie sehr der Lebensstandard der Lufthansapiloten sinkt.
Die ja klar zur Allgemeinheit zählen.
Aber was klar ist, dass wenn die Angestellten irgendeinen Schluck aus der Pulle bekommen, dann muss der Schluck für die Beamten identisch ausfallen!
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: xyz123 am 07.09.2022 06:48
Ich habe dem BMI nochmal diesen Zeitungsartikel geschickt. Man weiß ja nicht, ob die da Zeitung lesen:

"Steuer- und abgabenfrei bis zu 3000 Euro

Regierung fordert Arbeitgeber zur Zahlung von „Inflationsprämie“ auf"
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: BlauerJunge am 07.09.2022 07:03
Klar. Ich sage mir auch regelmäßig, dass ich mehr Sport machen muss. Klappt auch nicht.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: xyz123 am 07.09.2022 07:10
Klar. Ich sage mir auch regelmäßig, dass ich mehr Sport machen muss. Klappt auch nicht.

Da hast du bestimmt auch Recht. Aber bei einer Einmalzahlung bin ich etwas optimistischer, als bei der der dauerhaften Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation...
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 07.09.2022 08:24

Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran

Die Herleitung aus dem GG sieht eher so aus:

"Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Quelle
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html

Es ist mit nichten so, dass das GG vorschreibt, dass erst die Beschäftigten und dann die Beamten dran sind.

Eigentlich ist das GG dort eindeutig und dass die essenziellen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind steht ja wohl außer Frage.
Richtig recht eindeutig.
Wenn der allgemeine Lebensstandard sinkt, wegen Inflation, dann leitet sich daraus keine höhere Alimentation ab.

Sie müssen das Ganze schon komplett lesen.

"Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."

Lebensnotwendige Ausgaben steigen und somit Passt die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht mehr. Es ist nicht mehr von einem amtsangemessenen Lebenskomfort zu sprechen, wenn man sich Gedanken machen muss, ob der "Sold" für Haus- /Wohnungrate, Strom, Wasser und ggf. Gas/Öl ausreicht. Da ist dann noch kein Internet / Telefon mit einberechnet.

 
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: xyz123 am 07.09.2022 09:27

Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran

Die Herleitung aus dem GG sieht eher so aus:

"Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Quelle
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html

Es ist mit nichten so, dass das GG vorschreibt, dass erst die Beschäftigten und dann die Beamten dran sind.

Eigentlich ist das GG dort eindeutig und dass die essenziellen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind steht ja wohl außer Frage.
Richtig recht eindeutig.
Wenn der allgemeine Lebensstandard sinkt, wegen Inflation, dann leitet sich daraus keine höhere Alimentation ab.

Sie müssen das Ganze schon komplett lesen.

"Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."

Lebensnotwendige Ausgaben steigen und somit Passt die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht mehr. Es ist nicht mehr von einem amtsangemessenen Lebenskomfort zu sprechen, wenn man sich Gedanken machen muss, ob der "Sold" für Haus- /Wohnungrate, Strom, Wasser und ggf. Gas/Öl ausreicht. Da ist dann noch kein Internet / Telefon mit einberechnet.


Wie schon oben geschrieben. Das ist die rechtliche Seite. In der Realität interessiert das niemand. Leider.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Rentenonkel am 07.09.2022 10:23
Wenn man sich die Grundsätze vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Besoldung anschaut, ist es wie folgt.

Auf der ersten Prüfungsstufe wird mit Hilfe von fünf Parametern (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, symsteminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder) ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstrukutr und des Alimentationsniveaus ermittelt. Wenn mindestens drei Parameter verletzt sind, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation.

Sind lediglich ein oder zwei Parameter verletzt, müssten die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- oder Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten Kriterien im Rahmen einer Gesamtbewertung gewürdigt werden.

Neu ist die konkretere Einordnung des Mindestabstandsgebotes. Nach geltender Rechtsprechung muss sich die Beamtenbesoldung (des kleinsten Beamten) vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung jedenfalls um 15 % abheben.

Wenn also auf der einen Seite der Verbraucherindex steigt und auf der anderen Seite durch Einführung des Bürgergeldes der bisherige Bedarf von 445 EUR auf 500 EUR steigt, dann hat das auch Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung.

Allerdings vergleicht das BVerfG immer nur Jahreseinkünfte miteinander und im Übrigen die Nettoeinkünfte.

Wenn man jetzt einen Blick in die Glaskugel riskiert und anstelle von linearen Erhöhungen eine Einmalzahlung von 3.000 EUR (steuerfrei) jeweils im Dezember erhalten würde, könnte wahrscheinlich die Vermutung einer (weiteren) verfassungswidrigen Unteralimentation zunächst widerlegt werden.

Der Besoldungsgesetzgeber wird vermutlich diesen Weg gehen, weil er insbesondere bei den Energiekosten eine Deflation erwartet, sobald der Krieg in der Ukraine vorbei ist und/oder die Abhängigkeit des Westens von den Rohstoffen Russlands durch bezahlbare Alternativen beendet ist.

Derzeit trifft eine steigende Nachfrage nach Rohstoffen auf ein durch Sanktionen und Gegensanktionen stark reduziertes Angebot und wie immer in der freien Marktwirtschaft bedeutet das steigende Preise.

Ob die Rechnung aufgeht, weiß niemand. Lineare Erhöhungen kann man allerdings nicht mehr zurück nehmen, daher werden die Besoldungsgesetzgeber lineare Erhöhungen in etwa so scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. Ich persönlich rechne daher zukünftig eher mit Einmalzahlungen.

Auf lineare Erhöhungen kann man höchsten im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG zur A Besoldung aus Bremen rechnen. 
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 07.09.2022 10:28
Wenn man sich die Grundsätze vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Besoldung anschaut, ist es wie folgt.

.....

Auf lineare Erhöhungen kann man höchsten im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des BVerfG zur A Besoldung aus Bremen rechnen.

So sehe ich die Zukunft leider auch. Super Beitrag.
Mal sehen, wie sich die BReg entscheidet. Passieren muss aber was.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Bastel am 07.09.2022 11:00
Die Zahlung müsste es aber dann jeden Dezember geben. Sonst ist man ja wieder ruck zuck auf Hartz Niveau.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Rentenonkel am 07.09.2022 11:31
Die Zahlung müsste es aber dann jeden Dezember geben. Sonst ist man ja wieder ruck zuck auf Hartz Niveau.

Wenn die Energiekosten wieder sinken, und somit die Wohn- und Nebenkosten auch wieder sinken, sinkt auch das ALG II Niveau.

Dann wiederum könnten die Einmalzahlungen auch wegfallen (oder geringer ausfallen), ohne dass das Mindestabstandsgebot unterschritten würde, während lineare Erhöhungen nicht mehr weggenommen werden könnten.

Genau darauf spekuliert ja die Ampelregierung und stemmt sich so vehement gegen lineare Erhöhungen auf Inflationsniveau.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: WasDennNun am 07.09.2022 11:32

Der Beamte wird mehr Alimentiert werden, wenn der nicht Beamte mehr Lohn erhählt.
So ist es vorgesehen vom GG
umgekehrt eher nicht.
D.h. der Beamte ist eher immer zeitversetzt hintendran

Die Herleitung aus dem GG sieht eher so aus:

"Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."
Quelle
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/amtsangemessene-alimentation.html

Es ist mit nichten so, dass das GG vorschreibt, dass erst die Beschäftigten und dann die Beamten dran sind.

Eigentlich ist das GG dort eindeutig und dass die essenziellen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind steht ja wohl außer Frage.
Richtig recht eindeutig.
Wenn der allgemeine Lebensstandard sinkt, wegen Inflation, dann leitet sich daraus keine höhere Alimentation ab.

Sie müssen das Ganze schon komplett lesen.

"Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."

Lebensnotwendige Ausgaben steigen und somit Passt die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit nicht mehr. Es ist nicht mehr von einem amtsangemessenen Lebenskomfort zu sprechen, wenn man sich Gedanken machen muss, ob der "Sold" für Haus- /Wohnungrate, Strom, Wasser und ggf. Gas/Öl ausreicht. Da ist dann noch kein Internet / Telefon mit einberechnet.
Ich habe es gelesen und bleibe bei meiner Aussage, die verkürzt das darstellt, was Rentenonkel schön verständlich dargelegt hat.
Mal salopper gesagt:
Die wirtschaftliche Unabhängigkeit wird nicht berührt, wenn der Beamte sich (so wie alle anderen Bürger) durch die Inflation einschränken muss, also eine Wohlstandsverringerung hat.
Und amtsangemessen bleibt es ja auch, da es ihm genauso beschissen wie den anderen geht.
Ergo: Erst muss in der Umgebung was passieren, bis es beim Beamten ankommt.
(H4 Satz geht hoch -> Mindesalimentation unterschritten, also hoch mit dem Sold etc...)
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: TheOffice am 07.09.2022 22:47
Hallo,

für mich ist das Thema relativ neu und ich habe bisher auch noch keine Art von Wiederspruch gestellt.
Könntet ihr kurz erklären warum es Sinn machen würde einen Wiederspruch zu stellen, an wen der W. zu stellen wäre (Dienstherr oder BVA etc) und ob es wahrscheinlich ist das der W. was bringt und ob man den W. dann jedes jahr stellen muss, oder ob der auch rückwirkend bzw. in die Zukunft wirksam wäre?

Vielen Dank
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: emdy am 07.09.2022 23:26
Danke an Rentenonkel für die sehr gut gewählten, klar verständlichen Worte. Ich greife auch noch mal einige "Knackpunkte" heraus, bei denen wichtig ist, sie in Realtion zueinander zu verstehen.

Alleinverdienermodell und Familienzuschläge
Das Bundesverfassungsgericht hat u.A. das Mindestabstandsgebot (zur Grundsicherung) und das allgemeine Abstandsgebot (zwischen den Besoldungsgruppen) herausgearbeitet und mit einer Prüfsysthematik unterfüttert. Sollten die Besoldungsgesetzgeber das Gericht weiterhin so krass ignorieren wie bisher, werden bisher noch relativ unkonkrete Bereiche der Besoldungsrechtsprechung weiter konkretisiert werden, z.B. wie hoch der Anteil von Zuschlägen an der Gesamtbesoldung sein darf. Sobald hier Klarheit besteht, erübrigt sich m.E. die Debatte um die "Abkehr vom Alleinverdienerprinzip" denn besoldet wird der Beamte primär für das ausgeführte Amt(!). Ich halte es insoweit für ein großes Missverständnis, dass die Besoldungsgesetzgebung aus der Zeit gefallen sei mit ihrem "Alleinverdienermodell". Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie ist mehr Bezugsgröße in der Besoldungsrechtsprechung als in der Besoldungsgesetzgebung. Dass die Alimentation von Beamten etwas qualitativ anderes ist, als die soziale Grundsicherung spiegelt sich auch darin wieder, dass das BVerfG eben nicht den Bezug zur Grundsicherung von Alleinstehenden sucht.

Inflation, Mindestabstandsgebot und Abstandsgebot   
Gesunken ist in den letzten Monaten das Angebot an Energieträgern, die Nachfrage ist, grob gesagt, gleich. Inflation entsteht wenn die Nachfrage an Gütern oder Dienstleistungen nicht mehr gedeckt werden kann. Die Preissteigerungen betreffen primär Güter (Strom, Gas), die zur Existenzsicherung benötigt werden und damit von der sozialen Grundsicherung erfasst sind. Aus Mindestabstandsgebot und Abstandsgebot leitet sich hier selbstverständlich ab, dass diese Kostenexplosionen bei der Besoldung entsprechend berücksichtigt werden müssen. Das heißt aber nicht, dass es eine Linearanpassung durch alle Besoldungsgruppen in Höhe der Inflationsrate geben müsste. Auch die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen dürfen ja grundsätzlich sinken. Im Grunde haben wir hier keine andere Situation als 2020, nur verschärft. Auch 2020 hatten wir schon drastisch gestiegene Kosten für die Existenzsicherung (durch zu wenig Wohnraum).

allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse
Ich stimme WasDennNun zu, wenn er darauf hinweist, dass der Beamte nicht vor jeglichem Wohlstandsverlust geschützt ist. Die Referenz zu den allgemeinen Lebensverhältnissen gilt nicht nur im Positiven.

Was wir aber erleben ist eine immer deutlichere Spaltung der Gesellschaft in arm und reich. Kapitalbildung und Altersvorsorge durch Immobilienbesitz oder am Aktienmarkt sind gerade schwierig wie lange nicht. Es ist nicht Aufgabe oder Ziel der Besoldungsgesetzgeber, dies irgendwie "abzubilden". Der öffentliche Dienst kann aber als Korrektiv einen gewissen Wert von Erwerbsarbeit vorgeben. Er kann so bezahlen, dass ein bestimmter Lebenskomfort durch Erwerbsarbeit ermöglicht wird. Das Beamtenverhältnis ist keine Erwerbsarbeit im üblichen Sinne sondern ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis. Das Vorgesagte sollte hier in besonderem Maße gelten.

Das größte Missverständnis aber ist, wohl weil darüber selten öffentlich diskutiert wird, dass der Verdienst in der Privatwirtschaft den gesellschaftlichen Wert einer bestimmten Tätigkeit wiederspiegeln würde. Der Verdienst spiegelt nur wieder, wie viel Gewinn unternehmerisch mit der ausgeübten Tätigkeit erzielt werden kann. In Zeiten von skalierbaren Produkten (Software) und dringend benötigten, aber nicht skalierbaren und oft auch nicht gewinnbringenden Dienstleistungen (Pflege) kann man nicht oft genug auf diesen Unterschied hinweisen. Wenn wir gesellschaftliche Probleme wie die Wohlstandsschere und den Pflegenotstand überwinden wollen, muss die Politik hier Rahmenbedingungen viel aktiver gestalten. Und deswegen sind für mich bei der Bezahlung in Privatwirtschaft und im öD Argumente, die auf den Marktwert abzielen, wertlos. Über Marktwert kann man mit Fußballern und in der BWL reden. Ich hätte gerne eine Debatte über gesellschaftlichen Wert. Und da sehe ich den öD recht weit vorne.  ;)
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Rentenonkel am 08.09.2022 07:49
Vielen Dank emdy für die ergänzenden Erläuterungen.

Das, was das BVerfG in seinem Urteil im Rahmen der Rechtsprechung aus meiner Sicht bahnbrechend gemacht hat, ist die Definition von amtsangemesser Besoldung näher zu konkretisieren. Dabei wird oft die Tragweite der Rechtsprechung übersehen und das Alleinverdienermodell zu Unrecht als aus der Zeit gefallen kritisiert.

Mit Einführung von ALG II und Grundsicherung hat der Gesetzgeber im Jahre 2002 ein soziales Existenzminimum definiert. Dabei stellt er ab auf Bedarfe der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zuzüglich der Kosten für Miete und Heizung. Das ist der Bedarf, der gedeckt sein muss.

Dieses soziale Existenzminimum im Sozialrecht hat allerdings auch Auswirkungen auf alle anderen Bereiche aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes. Es muss daher Anwendung finden im Steuerrecht als auch im Bereich der Beamtenbesoldung.

Um berechnen zu können, ob dieses soziale Existenzminimum gedeckt ist, wurde zunächst angefragt, für wie viele Personen denn die Besoldung gedacht ist. Dabei wurde seitens des Besoldungsgesetzgebers argumentiert, dass es dem Beamten immer zuzumuten sei, von seiner Besoldung den Unterhalt für eine vierköpfige Familie zu tragen.

Kleiner Exkurs: Für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft, für das die Besoldung nicht gedacht ist, müsste andernfalls der Gesetzgeber (wie auch bei der sozialen Grundsicherung) den Mehrbedarf in Form von Grundbedarf und höhere Wohn- und Heizkosten vollständig durch zusätzliche (deutlich höhere) Familienzuschläge decken. Dieses Modell wäre für den Besoldungsgesetzgeber sicherlich noch sehr viel kostenintensiver.

Das bedeutet daher, dass eine Besoldung nur dann amtsangemessen sein kann, wenn auch der kleinste Beamte in der Lage ist, den Bedarf einer vierköpfigen Familie mit seiner Besoldung zu decken. Der Besoldungsgesetzgeber hat selbst erklärt, dass es dem Beamten zumutbar sein soll, von seinen Bezügen den Bedarf einer vierköpfigen Familie zu decken. Daher ist das der Maßstab, der vom Besoldungsgesetzgeber gezogen wird und der dann lediglich verfassungsrechtlich zu prüfen ist. Das alle anderen Modelle deutlich teurer wären, habe ich in meinem kleinen Exkurs bereits versucht, zu verdeutlichen.

Auch im Sozialrecht gibt es riesige Unterschiede bei der Höhe der Miete und Nebenkosten je nach Region. Daher wäre es auch dem Besoldungsgesetzgeber erlaubt, hier bei seiner Besoldung hier zu differenzieren.

Und genau an der Stelle wird die Tragweite des Urteils oft missverstanden: Das BVerfG hat nunmehr definiert, wann eine Besoldung amtsangemessen ist. Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob der Beamte tatsächlich verheiratet ist oder Kinder hat.

Anders sieht es allerdings bei den Wohnkosten aus. Hier dürfte der Gesetzgeber differenzieren und sich an den tatsächlichen Verhältnissen am Wohnort des Beamten orientieren. Daher gehe ich bei meinem Blick in meine Glaskugel davon aus, dass bei weiterer Ausgestaltung der Definition ("was ist amtsangemessen") es ein nach Mietstufen zerklüftetes Besoldungssystem geben wird. Ob man das nun regionalen Ergänzungszuschlag oder Ortszuschlag nennt, ist zweitrangig.

Um es etwas verständlicher auszudrücken: Ich verstehe das Urteil so, dass auch der kleinste Beamte immer ein Jahres Nettoeinkommen haben muss, das mindestens 15 % über dem liegt, das der Nachbar, der ALG II bezieht und 2 Kinder hat, erhält. Das wäre aus meiner Sicht die absolut unterste Grenze einer amtsangemessenen Besoldung.

Dabei rückt wie gesagt zunächst das Amt in den Mittelpunkt der Betrachtung und die Unterscheidung der tatsächlichen Verhältnisse beziehen sich dabei eher auf den Wohnort als die Anzahl der Familienmitglieder. Die dienen in der Besoldungsrechtsprechung eher der Orientierung.

Ohne jetzt irgendwem irgendwelche Tipps geben zu wollen: Es wäre aus meiner bescheidenen Sicht mit der Verfassung vereinbar, wenn es Familienzuschläge nur noch ab dem dritten Kind geben würde, die bisherige Grundbesoldung auf das, was ich oben geschildert habe, angehoben würde, und es dann Ortszuschläge geben würde, sobald jemand in einer Region ab Mietstufe 2 wohnen würde.

Für eine solche, grundlegende Besoldungsreform fehlt den Besoldungsgesetzgebern allerdings bisher offensichtlich der Mut.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Warzenharry am 08.09.2022 09:45
Danke für die beiden sehr konkreten Ausführungen.

Wir können also festhalten, dass die Besoldung grds. angepasst werden sollte, dies aber aufgrund des Aufwandes und des politischen Willens derzeit nicht passiert.

Die Frage ist nun, was muss passieren, damit der Dienstherr von selbst auf die Idee kommt, was tun zu müssen.

Muss es wirklich erst dazu kommen, dass Beamte, egal ob Land oder Bund, in München, Berlin, Hamburg, Düsseldorf oder sonstwo, ggf. in finanzielle Schwierigkeiten geraten, oder aufgrund der Sorge, in solch eine Situation zu rutschen, die Arbeitsleistung leidet?

Bestes Beispiel bleiben die Polizisten im mD welche in München oder Berlin zur Miete wohnen. Da kann es meiner Meinung nach sehr sehr schnell gehen, selbst wenn der betrffende Beamte bis dato noch NIE Zahlungsausfälle bei Verbindlichkeiten vorzuweisen hatte.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Rentenonkel am 08.09.2022 10:29
Danke für die beiden sehr konkreten Ausführungen.

Wir können also festhalten, dass die Besoldung grds. angepasst werden sollte, dies aber aufgrund des Aufwandes und des politischen Willens derzeit nicht passiert.

Die Frage ist nun, was muss passieren, damit der Dienstherr von selbst auf die Idee kommt, was tun zu müssen.

Muss es wirklich erst dazu kommen, dass Beamte, egal ob Land oder Bund, in München, Berlin, Hamburg, Düsseldorf oder sonstwo, ggf. in finanzielle Schwierigkeiten geraten, oder aufgrund der Sorge, in solch eine Situation zu rutschen, die Arbeitsleistung leidet?

Bestes Beispiel bleiben die Polizisten im mD welche in München oder Berlin zur Miete wohnen. Da kann es meiner Meinung nach sehr sehr schnell gehen, selbst wenn der betrffende Beamte bis dato noch NIE Zahlungsausfälle bei Verbindlichkeiten vorzuweisen hatte.

Das BVerfG wird derzeit mit Vorlagenbeschlüssen zur Verfassungswidrigkeit geflutet und wird sich beispielhaft in absehbarer Zeit mit der A-Besoldung in Bremen befassen. Mindestens bis zu dieser Entscheidung werden wohl alle Geduld bewahren müssen. Dabei arbeitet das BVerfG naturgemäß etwas langsamer und daher dauern diese Verfahren auch recht lange.

Je länger die Besoldungsgesetzgeber warten, um eine verfassungsgemäße Besoldung zu gewährleisten, desto enger wird das BVerfG die Grenzen ziehen und den Gestaltungsspielraum einengen. Das kann eigentlich kaum im Sinne des Gesetzgebers sein.

Der scheint sich allerdings derzeit mit anderen Themen zu beschäftigen, weil die Mehrkosten wohl immens sein dürften und so Wahlgeschenke/Entlastungspakete schwieriger zu verteilen wären.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung hofft der Besoldungsgesetzgeber wohl, ordentlich Geld sparen zu dürfen.

Da streiken für Beamte nicht in Frage kommen, bleibt nur der Rechtsweg über jährlich wiederkehrende Anträge auf amtsangemessene Besoldung.
Titel: Antw:Chancen auf Anpassung der angemessenen Alimentation durch Preisexplosion.
Beitrag von: Pensionär am 09.10.2022 18:37
Der Gesetzgeber setzt auf den Faktor Zeit. Letztlich ist kein Geld vorhanden und das Thema erledigt.