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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Lotte am 13.09.2022 07:20

Titel: 5 oder 6 Tage Woche Urlaub
Beitrag von: Lotte am 13.09.2022 07:20
Hallo zusammen,
im Arbeitsvertrag steht eine 5 Tsge Woche. Es wird nach Dienstplan gearbeitet. Höchstens jedoch 12 Tage am Stück. Alles sehr unregelmäßig oft auch nur 3 oder 4 Tage am Stück.Wie hoch ist der Urlaubsanspruch 30 oder 36 Tage.

Danke
Titel: Antw:5 oder 6 Tage Woche Urlaub
Beitrag von: JesuisSVA am 13.09.2022 07:35
Die Zahl der Arbeitstage ist mit der Zahl der Arbeitstage von Beschäftigten mit 5-Tage-Woche zu dividieren und das Ergebnis mit 30 zu multiplizieren. Das Ergebnis ist der tarifliche Urlaubsanspruch.
Titel: Antw:5 oder 6 Tage Woche Urlaub
Beitrag von: Lotte am 13.09.2022 08:06
Danke für deine Antwort,
aberdas ist alles bisschen kompliziert. Wir sind ein ambulanter Pflegedienst. Da gibt es keinen "starren" Dienstplan.
Das heißt jeden Monat sind unterschiedlich viel Arbeitstage bei den Mitarbeitern.
Wie berechnet es sich den da?


Titel: Antw:5 oder 6 Tage Woche Urlaub
Beitrag von: JesuisSVA am 13.09.2022 08:23
Ein ambulanter Pflegedienst, der den TVÖD Bund anwendet? Sachen gibts…

Von einer monatsweisen Betrachtung hat niemand geschrieben. Der Urlaubsanspruch errechnet sich pro Kalenderjahr.
Titel: Antw:5 oder 6 Tage Woche Urlaub
Beitrag von: flip am 13.09.2022 10:40
Wieviel Urlaubstage werden denn in Anrechnung gebracht, wenn 2 Wochen Urlaub ein einem Stück genommen werden?
Ist das unterschiedlich je nach Dienstplaneinteilung?
Titel: Antw:5 oder 6 Tage Woche Urlaub
Beitrag von: WasDennNun am 13.09.2022 12:52
Bei einer 5 Tage Woche 10
bei einer 6 Tage Woche 12
Im Dienstplan ist ja der Urlaub vor Erstellung desselbigen eingetragen.
Titel: Antw:5 oder 6 Tage Woche Urlaub
Beitrag von: McOldie am 13.09.2022 13:05
In Fällen, in denen die Arbeitszeit unregelmäßig auf das Kalenderjahr verteilt ist, ist der Urlaub umzurechnen, wenn an mehr oder weniger als 261 Arbeitstagen im Kalenderjahr gearbeitet wird.
Die Zahl 261 entspricht dabei der Gesamtzahl der Arbeitstage pro Kalenderjahr, wenn die Beschäftigung – wovon der Tarifvertrag ausgeht – in einer Fünftagewoche erfolgt. Da das Kalenderjahr 365 Tage – und im Schaltjahr 366 Tage – zählt, ergeben sich in vier Jahren durchschnittlich 52,18 Wochen (365,25 Tage : 7 Kalendertage pro Woche = 52,18 Wochen pro Jahr). Daraus wiederum folgen 261 Arbeitstage im Kalenderjahr (52,18 Wochen × 5 Arbeitstage pro Woche = 260,89 Arbeitstage pro Jahr). Für den Anwendungsbereich des TV-L hat das BAG eine Umrechnung der Jahresarbeitstage mit diesem Divisor von 261 Jahresarbeitstagen bereits mehrfach als zulässig anerkannt (BAG vom 21.7.2015 – 9 AZR 145/14 – ZTR 2016, 23).
Sofern sich die Arbeitszeit unregelmäßig auf das Kalenderjahr verteilt, eignet sich zur Berechnung des Urlaubsanspruchs folgende Formel:

Individueller Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers =

30 Urlaubstage × individuelle Arbeitstage im Jahr geteilt durch 261 Jahresarbeitstage
Diese Formel lässt sich auch dann einfach und ohne mathematische Zwischenschritte handhaben, wenn die Arbeitszeit völlig unregelmäßig auf das Kalenderjahr verteilt ist und sich deshalb eine durchschnittliche Tagewoche nicht ohne Weiteres feststellen lässt. Die Berechnung erfolgt hier, indem die zu leistenden Arbeitstage des einzelnen Arbeitnehmers im Kalenderjahr zu 261 Arbeitstagen ins Verhältnis gesetzt werden und das sich ergebende Verhältnis auf den Jahresurlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bezogen auf eine Fünftagewoche übertragen wird.
Titel: Antw:5 oder 6 Tage Woche Urlaub
Beitrag von: WasDennNun am 13.09.2022 13:08
Also weiß man erst am Ende des Jahres wieviel Urlaub man gehabt hätte  8)

duck weg