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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: IngBund am 18.09.2022 08:10

Titel: Wechsel EG von 12 in 14 - Erfahrungsstufe mitnehmen ?!
Beitrag von: IngBund am 18.09.2022 08:10
Guten Morgen erstmal ein herzliches Moin und einen schönen Sonntag in die Runde :)

ich habe mal eine Frage an die Experten in diesem Kreise.
Wenn man z.B. von der Entgeldgruppe E12 (gehobener Dienst) in die EG 14 (höherer Dienst) wechselt nimmt man dann die Jahre aus der Erfahrungsstufe (5) mit oder kann man dort neu zugeordnet werden (z.B. in die 4) ?

Das Aufgabenfeld, Arbeitgeber, Abteilung bleibt nahezu identisch. Zumal die Tätigkeiten in der neuen EG in der Vergangenheit bereits gesammelt worden sind.
Allerdings wurde die jetzige Erfahrungsstufe durch einen vorzeitigen Stufenaufstieg erreicht.

Ausgangslage = Technischer Dienst Bund.



Viele Grüße 

BundIng
Titel: Antw:Wechsel EG von 12 in 14 - Erfahrungsstufe mitnehmen ?!
Beitrag von: WasDennNun am 18.09.2022 08:48
Eine Höhergruppierung im TVöD Bund wird stufengleich durchgeführt.
Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Besserwissermodus
Es heißt Entgelt
gehoben Dienst etc ist Beamtengedöns gibbet nicht beim Tarifler
Es sind keine Erfahrungsstufen