Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: NickNock am 21.09.2022 11:18
-
Hallo,
ich beabsichtige, innerhalb des öffentlichen Dienstes von der Stadt O. zur Stadt B. zu wechseln.
Ist es in diesem Fall unbedingt notwendig zu kündigen bzw. einen Auflösungsvertrag zu machen oder geht das auch auf einem anderen Weg, so dass bei der Stadt B. keine Probezeit anfallen würde?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure Antworten :)
-
Eine Probezeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, du kannst es also in einer Nebenabrede schriftlich vereinbaren.
-
Das KSchG ist auch ohne Vertrag erst nach 6 Monaten bei einem AG Wechsel gültig.
Ob der AG darauf verzichten kann oder will per AV muss man aushandeln.