Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SoMa am 23.09.2022 10:43
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Halli hallo,
weiß jemand ob es rechtlich in Ordnung ist das LOB über monatliche Gutschein im Betrag bis 50 € steuerfrei auszahlen zu lassen ?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Martina
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...was soll ich mit 28 Gutscheinen?... :D :D :D
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Gutscheine die mehr Bereiche abdecken und die restlichen Monate werden ausbezahlt :)
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Hmm, bei den derzeitigen Preisen würde das gut 3 Kisten Bier pro Monat bedeuten, dann muss man nur noch 2-3 selber kaufen. Passt
Zum Thema: Ja, wenn eine entsprechende DV/BV besteht ermöglicht §18a auch die Ausgabe von Gutscheinen möglich.
Da das Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenentgelt geschuldet wird, ist zumindest zu prüfen ob es sich um zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, haandelt. Diese sind grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen. Das führt dazu, dass die Übergabe von Geld an den Arbeitnehmenden, auch wenn dieses als zweckgebundene Leistung für einen Sachbezug hingegeben wird, steuerpflichtig ist.
Ausnnahme bildet (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG):
Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.
Dadurch werden, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die nicht als Zahlungsdienste gelten, als Sachbezug bewertet, damit die Sachbezugsfreigrenze anwendbar bleibt. En details: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2022-03-15-abgrenzung-zwischen-geldleistung-und-sachbezug.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Will sagen: 50€ Sachbezug können steuerfrei sein, dafür muss es aber eben ein Sachbezug sein.
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Vielen lieben Dank für die schnelle und tolle Beantwortung
Ein schönes Wochenende
Martina
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Das ist spannend
Wir bekommen pro AN ca 1000Euro Brutto LOB. Wie genau müsste das dann verrechnet werden?
Macht man das übrr das brutto oder netto?
Somit könnte doch nicht nur der AN profitieren da weniger Abzüge, sondern auch der AG da er weniger Abgaben zahlen mpsste, oder?
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Das ist spannend
Wir bekommen pro AN ca 1000Euro Brutto LOB. Wie genau müsste das dann verrechnet werden?
Macht man das übrr das brutto oder netto?
Somit könnte doch nicht nur der AN profitieren da weniger Abzüge, sondern auch der AG da er weniger Abgaben zahlen mpsste, oder?
Ausschüttung der Leistungsprämie erfolgt doch aus einem "Topf" heraus - somit besteht der Topf aus Bruttolohn - wenn das eben in steuerfreie oder pauschalbesteuerte Beträge umgewandelt wird - vergrößert sich der Topf trotzdem nicht (auch wenn für den Arbeitgeber Lohnzusatzkosten entfallen)