Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: SirDynamite am 21.11.2022 13:27
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Hallo zusammen,
ich lebe in NRW, bin verbeamtet, verheiratet und habe 2 Kinder. Ehemann ist im öffentlichen Dienst bei einer Behörde beschäftigt und angestellt.
Bei mir ist in der Gehaltsabrechnung als Familienzuschlag Stufe1 verheiratet und Stufe 2 mit 2 Kindern angegeben.
müsste es nicht Stufe 3 sein?
wenn ich mit die Beispiele zu den neuen Zuschlägen anschaue, dann müsste ich in der Stufe 3 sein. Mich irritiert die Angabe von Stufe2.
Vorab vielen Dank.
LG
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Wenn Sie für jedes Ihrer beiden Kinder den Unterschiedsbetrag von Stufe 2 zu Stufe 1 bekommen ist alles korrekt berechnet.
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ahh super. vielen lieben Dank.
habe mich nur gewundert, weil ich in dem neuen Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - Neustrukturierung Familienzuschlag / Regionalisierung etwas von Stufe 3 lese.
dort steht: verheiratet mit 2Kindern:
Stufe 3
(§ 43 Absatz 2)
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Einfach mal den Rechner hier benutzen, um es zu kontrollieren.
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Danke. Der Rechner hier hat die richtigen Beträge.
Habe mich nur gewundert, dass auf dem Gehaltszettel Stufe 2 steht und in den Beispielen bzgl der neuen Familienzuschlägen von Stufe3 die Rede ist, wenn man verheiratete ist und 2 Kinder hat.
Warten wir mal ab...
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Beim LBV steht da immer "Stufe 2ff." Damit sind dann alle weiteren Stufen gemeint. Vielleicht ist es bei dir ja auch so. Hauptsache, die Berechnung stimmt.