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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fetzi am 22.11.2022 18:03

Titel: Stufenmitnahme bei Jobwechsel mit höherer Eingruppierung
Beitrag von: Fetzi am 22.11.2022 18:03
Hallo zusammen,

es gibt ganz viele Themen mit Fragen und Antworten zur Stufenmitnahme, allerdings habe ich die richtigen Antworten für meinen Fall noch nicht gefunden. Sorry, falls ich besser hätte suchen sollen!

Derzeit bin ich an den TVöD angelehnt und werde nach E 12, Stufe 4 bezahlt (Arbeit in einem Verein). Stufe 4 erhalte ich seit etwa zwei Jahren.

Derzeit bewerbe ich mich auf eine andere Stelle, die direkt bei einer Stadt ist. Sie ist ausgeschrieben auf E 14. Im ersten Bewerbungsgespräch (Verfahren ist dreistufig) wurde ich nach meinem derzeitigen Lohn gefragt, was ich auch beantwortet habe.

Nun schaue ich mir die Entgelttabelle an. Kann der neue AG (Stadt, 30.000 EW) meine Stufe auch senken, mich also nach E 14, Stufe 3 bezahlen? Das wäre zwar mehr als bisher in E 12, Stufe 4 - aber eben nur sehr wenig mehr. Oder habe ich ein Recht, in E 14 zumindest in Stufe 4 neu zu beginnen (also erst nach 4 Jahren in Stufe 5)?

Was also steht mir rechtlich zu?

Und danach direkt die Frage: Wie wird es normalerweise gehandhabt? Müsste ich davon ausgehen, die Stufe 4 in E 14 neu zu beginnen? Oder ist es Usus, dass ich die zwei Jahre in Stufe 4 angerechnet bekomme und dann nach zwei Jahren in Stufe 5 komme?

Herzlichen Dank für die Antworten!
Fetzi
Titel: Antw:Stufenmitnahme bei Jobwechsel mit höherer Eingruppierung
Beitrag von: JesuisSVA am 22.11.2022 18:14
Rechtlich steht Dir Stufe 1 zu.
Titel: Antw:Stufenmitnahme bei Jobwechsel mit höherer Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 22.11.2022 18:26
Alles andere wäre zu verhandeln
Titel: Antw:Stufenmitnahme bei Jobwechsel mit höherer Eingruppierung
Beitrag von: Fetzi am 25.11.2022 11:10
Das ist ja krass; sie könnten mich also theoretisch runterstufen und schlechter bezahlen als zuvor. Wobei ich sicherlich mit Stufe 3 rechnen könnte (ca. 3% mehr Lohn)?! Mein Verhandlungspunkt 1 wäre Stufenmitnahme (11,7%) samt Mitnahme der Erfahrungsjahre in Stufe 4, Verhandlungspunkt 2 dann Stufe 4 Neubeginn.

Muss aber eh erstmal klappen ;)
Titel: Antw:Stufenmitnahme bei Jobwechsel mit höherer Eingruppierung
Beitrag von: JesuisSVA am 25.11.2022 11:23
Was ist daran "krass"? Warum erwartest Du eine rechtliche Regelung, die einem Arbeitgeber vorschreibt, Dir mindestens das gleiche Entgelt zu zahlen wie das, das Du bei einem anderen Arbeitgeber erhältst?
Titel: Antw:Stufenmitnahme bei Jobwechsel mit höherer Eingruppierung
Beitrag von: E15TVL am 27.11.2022 10:55
… sie könnten mich also theoretisch runterstufen …
Du wirst nicht „heruntergestuft“. Du wechselst deinen AG, also werden die Karten neu gemischt. Wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt, was in deiner Situation aber nicht zu vermuten steht, könntest du auch eine höhere Stufe als 1 bekommen. Der Rest ist Verhandlungssache und muss vor Vertragsabschluss geschehen.