Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: wenwirer am 07.04.2020 12:28
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Wir sind uns uneins bzgl. richtiger Begrifflichkeit.
Beschäftigter wechselt innerhalb Kommune von einem Kindergarten zu anderen Kindergarten.
Versetzung oder Umsetzung?
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Versetzung. Eine Umsetzung gibt es tariflich nicht.
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Danke, d.h. der andere Kindergarten zählt als andere Dienststelle bzw. anderer Betrieb i.S. der PE 2 zu § 4 TVöD?!
...weiter: Beschäftigter wechselt von "Erzieher" innerhalb des KiGa auf die Stelle "Leitung". Auch Versetzung?
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Nein, eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit.