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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Juljia197 am 01.03.2021 13:10

Titel: [NRW] Riesterrente Beamtin Rückzahlung Zulagen
Beitrag von: Juljia197 am 01.03.2021 13:10
Hallo zusammen,

ich kann leider eine Frage nicht klären und vllt könnt ihr mir weiterhelfen :)
Es geht um die Rückzahlung von Zulagen zur Riesterrente wegen der fehlender Einwilligungserklärung.

Ich wurde durch meinen Riesteranbieter gerade darauf hingewiesen, dass ich anscheinend dem LBV die Einverständniserklärung zur Datenübermittlung an die Zentrale Zulagestelle nicht erteilt habe. Ich bin seit Mai 2018 auf Widerruf und seit 11/2019 auf Probe verbeamtet.

Diese Einwilligung kann ich anscheinend jetzt rückwirkend nur für 2020 machen. Laut verschiedener I-net Seiten werden Zulagen, die vorab fälschlicherweise gezahlt wurden, dann zurück gefordert. In den vorherigen Jahren habe ich die Zulagen erhalten.

Nun meine Frage:
Dies ist eine sehr konkrete Frage und vllt gibt es diesbezüglich nicht so viele Erfahrungswerte, aber einen Versuch ist es Wert :)

Herzlichen Dank im Voraus!
LG, Juljia197
Titel: Antw:(NRW) Riesterrente Beamtin Rückzahlung Zulagen
Beitrag von: Isie am 01.03.2021 13:32
Wenn man in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, werden die Zulageberechtigung und das Vorjahreseinkommen durch die DRV der ZfA mitgeteilt. Bei Beamten erfolgt dies durch den Dienstherrn, wenn der Beamte in die Datenübermittlung eingewilligt hat.