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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Silvia83 am 11.11.2018 10:27
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Hallo zusammen,
wie geht der TV-N NW mit Heiligabend und Silvester um. Müssen die Arbeitnehmer jeweils ein Tag Urlaub beantragen?
Wonach richtet man sich hier? Wo findet ich entsprechende Nachweise?
Vielen Dank
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Die Frage stelle ich mir auch gerade... ???
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Sofern der Geltungsbereich des TV-N NW eröffnet ist, gilt dieser ausschließlich. Ein Rückgriff auf den TVöD ist ausgeschloss (§ 1 Abs. 2 lit. e) TVöD). Ist im TV-N NW keine Regelung zur Verfahrensweise am 24.12. und 31.12. getroffen, sind diese als Werktage anzusehen.