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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: deyzi am 15.04.2019 14:37

Titel: Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: deyzi am 15.04.2019 14:37
Hallo Zusammen,

Ich bin nun seit 10 Jahren im ÖD bei der gleichen Behörde und krebse immernoch in der Stufe 3 herum (durch diverse Höhergruppierungen). Nun wäre es evtl. möglich auf einen Teamleiterposten zu rücken. Diese Stelle wäre dann eine EG höher als ich aktuell habe.
Dazu hätte ich folgende Fragen:

1. Wäre es bei der Gelegenheit möglich in eine höhere Stufe zu kommen? (im Idealfall Anerkennung von 10 Jahren Berufserfahrung im ÖD)?
2. Wäre der Stellenwechsel (mal wieder  :( ) mit einem Verlust meiner Stufenlaufzeit in Stufe 3 verbunden? Oder ist es keine Höhergruppierung in dem Sinne?

Danke und beste Grüße
deyzi

Titel: Antw:Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: Spid am 15.04.2019 14:44
Es handelt sich hier um den Regelfall einer Höhergruppierung. Berufserfahrung spielt nur bei einer Einstellung eine Rolle.
Titel: Antw:Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: MoinMoin am 15.04.2019 14:59
zu 1.) die Gelegenheit hat man immer, der AG kann dir jederzeit eine Zulage um zwei Stufen geben (§16.5), wenn er will oder wenn du der Brüller bist, sogar die Stufenlaufzeit verkürzen(§17.2).
Der AG muss es nur wollen.
zu 2) Ja, nach Tarifrecht auf alle Fälle

allgemein: Du kannst doch keine Berufserfahrung als Teamleiter vorweisen.
Titel: Antw:Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: Spid am 15.04.2019 15:09
Wobei die Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L nur genau das ist - eine Zulage, nicht die höhere Stufe.
Titel: Antw:Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: MoinMoin am 15.04.2019 16:46
Richtig und idR widerruflich ausgestaltet wird.
Dafür ist sie mit weniger Aufwand umsetzbar.
Titel: Antw:Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: deyzi am 16.04.2019 07:03
Also wie befürchtet. Das würde bedeuten, dass ich durch Wechsel auf die Teamleiterstelle auf Sicht von 3 Jahren miese mache. Erst dann ist der BEP erreicht und ich würde mehr Geld bekommen. Super...

Dann werden wir mal schauen ob die Leitung mich wirklich auf der Stelle haben will und eines der genannten Mittel aus dem Hut zaubert.
Titel: Antw:Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: MoinMoin am 16.04.2019 07:50
Also wie befürchtet. Das würde bedeuten, dass ich durch Wechsel auf die Teamleiterstelle auf Sicht von 3 Jahren miese mache. Erst dann ist der BEP erreicht und ich würde mehr Geld bekommen. Super...
Bei einer Höhergruppierung bekommt man erstmal IMMER mehr Geld.
Andererseits kann es durchaus sein, dass der BEP noch weiter als 3 Jahre entfernt liegt. Ich hoffe du hast alles richtig durchgerechnet, damit du deinem AG gegenüber auch vernünftig argumentieren kannst.
Titel: Antw:Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: sigma5345 am 16.04.2019 07:56
Also wie befürchtet. Das würde bedeuten, dass ich durch Wechsel auf die Teamleiterstelle auf Sicht von 3 Jahren miese mache. Erst dann ist der BEP erreicht und ich würde mehr Geld bekommen. Super...
Bei einer Höhergruppierung bekommt man erstmal IMMER mehr Geld.
Aus meinem Thread habe ich gelernt ... nicht immer ;). Wenn der Garantiebetrag aus der letzten Höhergruppierung noch gezahlt wird kann es auch sein das es eine 0 Runde wird.
Titel: Antw:Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: MoinMoin am 16.04.2019 08:05
Ja das sind dann aber zwei HG  :o
und ja, auf längerer Sicht kann es zunächst zu Verlusten kommen
und ja, es gibt sogar Konstellationen, wo man nie den BEP erreicht.

Deswegen sollte man ja auch richtig rechnen ...
Titel: Antw:Einstufung bei neuer Stelle in gleicher Behörde
Beitrag von: Texter am 16.04.2019 18:08
Bei uns ist es durchaus möglich mit dem AG zu verhandeln.

Der AG will deine auszuübende Tätigkeit eingruppierungsrelevant ändern, was nur mit deiner Zustimmung funktioniert. Sag ihm, dass du gerne bereit bist dem zuzustimmen, wenn er dafür deine Stufenlaufzeit verkürzt.