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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Shokkel am 27.12.2020 22:38
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Hallo zusammen,
Ich werde demnächst Beamtenanwärter und hab somit die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Gerne würde ich natürlich auch meine beiden Kinder dort versichern.
Wenn eines der Kinder krank wird, dann gibt es ja von der PKV keine Lohnfortzahlung, anders als wie bei der GKV.
Da meine Frau weiterhin in der GKV bleibt , meinte der Versicherungsvertreter, wir können unsere Kinder auch weiterhin zusätzlich über die Familienversicherung in der GKV lassen. Diese müssten wir dann nutzen wenn es im eine Krankschreibung geht.
Er sagt man befindet sich damit in einer Grauzone.
Ist es wirklich so? Ich meine die Kinder sind ja eh umsonst in der GKV... also was spricht dagegen? Oder ist es doch nicht erlaubt?
Beihilfeträger ist Berlin
Danke für Antworten!
LG
Dennis
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Kurz gesagt: Maßgeblich ist, was der Beamte verdient und was seine Frau. Liegt der Beamte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind die Kinder in der Regel über ihn mitzuversichern, also in der PKV.
Verdient er weniger ODER verdient seine Frau mehr als er, dann darf sie die Kinder in der GKV halten, inkl. Lohnfortzahlung für sich selbst, wenn sie denn das kranke Kind betreut.
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Die Grenze beträgt für 2020 noch 62.550. Ab 2021 sind es 64.350. Da bist du mit den Anwärterbezügen erst mal weit von entfernt. Nach dem Vorbereitungsdienst je nach Laufbahngruppe wären das ca. A13 Stufe 3 andere Besoldungen und Stufen kann man ja über den Rechner vergleichen. Angenommen hab ich mal Steuerklasse 4 und zwei Kinder.
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Vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Auch nach der Ausbildung werde ich noch unter der Grenze von 62.550 Euro liegen... und daran wird sich auch nie was ändern...
Also würde aus Eurer Sicht nichts dagegen sprechen?
Jemand anderes sagte mir die Beihilfe würde es verbieten, denn dort heißt es
Landesbeihilfe Berlin schreibt u.a.:
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
(1) Beihilfefähig sind nicht die Aufwendungen
1. - 6. [hier nicht relevant]
(2) Ferner sind Aufwendungen nicht beihilfefähig, soweit auf sie gegen Dritte ein Ersatzanspruch besteht, der nicht auf den Dienstherrn oder von ihm Beauftragte übergeht.
Wie sieht es damit aus ?
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Deine Kinder beziehen ja ihre Leistungen aus der GKV. Es kann sein das gewisse Leistungen ggf. von der Beihilfe mit übernommen werden aber dazu ist man zu weit vom Beihilferecht in Berlin entfernt.
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@Shokkel
Du möchtest deine Kinder sowohl in der GKV, als auch bei dir in der PKV versichern?
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@Shokkel
Du möchtest deine
Kinder sowohl in der GKV, als auch bei dir in der PKV versichern?
Richtig, würde hauptsächlich die PKV nutzen, wenn ich aber für mein Kind eine Krankschreibung benötige, dann würde ich die GKV beanspruchen.
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Für die Behandlung des Kindes dürfte grundsätzlich kein Beihilfeanspruch bestehen, wenn das Kind über die gesetzliche Versicherung abgedeckt ist. Da muss man sich die Regelung des Bundeslandes genau anschauen.
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...Rosinenpickerei klappt eben nicht immer... 8)
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Für die Behandlung des Kindes dürfte grundsätzlich kein Beihilfeanspruch bestehen, wenn das Kind über die gesetzliche Versicherung abgedeckt ist. Da muss man sich die Regelung des Bundeslandes genau anschauen.
Art. 96 Abs. 2 Satz 3 BayBG gilt nicht (GKV-Sachleistungsverweis)
2. für berücksichtigungsfähige Kinder eines Beihilfeberechtigten, die von der Versicherung in der gesetzlichen Kranken einer anderen Personerfasst werden.
Wenn Kinder GKV-Familienversichert sind beim ANDEREN Ehegatten, so gilt der strenge Sachleistungsverweis eben nicht und es stehen weite Beihilfeleistungen zur Verfügung als nur Heilpraktiker/WL/Zahnersatz. Jedoch dann halt zum BMS und nicht zu 100 %.
FÜR BAYERN! Ob andere BL ähnliche RL in deren Beihilfeverordnungen implementiert haben entzieht sich meiner Kenntnis!
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Ich versteh nicht ganz, warum man Kinder doppelt würde versichern wollen. Die GKV ist doch gerade für Kids eine gute Krankenkasse. Ich würde die Kinder ja in der GKV versichern, und darüber nachdenken, ob man für die Kinder Zusatzversicherungen einschließlich einer Anwartschaft bei der PKV abschließt. Die Anwartschaft hätte den Vorteil, dass die Kids ohne Gesundheitsprüfung in die PKV kommen, wenn sich die Einkommensverhältnisse so ändern, dass sie in die PKV müssen.
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Ich versteh nicht ganz, warum man Kinder doppelt würde versichern wollen.
Ich habe es so verstanden, dass es primär darum geht, dass Muddi oder Papi bezahlt zuhause bleiben kann, wenn Kind krank ist.
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...genau...es geht - wie ich schon sagte - um schlichte Rosinenpickerei
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Naja, immerhin wird dann für die PKV Geld bezahlt und nicht die GKV mit den Kindern belastet.
Bis auf die Lohnfortzahlung.
Alternative ganz GKV plus Zusatzversicherung. Das käme der GKV doch teurer.
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...die Vorteile beider Versicherungssysteme nutzen zu wollen, aber nur für eine zu bezahlen (aber natürlich die preiswertere Variante) ist und bleibt Rosinenpickerei...
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Schon das selige königlich preußische Oberverwaltungsgericht hat im vorletzten Jahrhundert (damals in Steuersachen) befunden, dass ein solches Optimieren ("Rosinenpickerei") im Hinblick auf die eigene Geldbörse zulässig, solange nicht gesetzlich verboten ist. :o
Insofern hält sich meine Empörung sehr in Grenzen. Vermutlich habe ich aber nicht die moralische Rechtschaffenheit anderer aufzuweisen. ;D
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Alternative ganz GKV plus Zusatzversicherung. Das käme der GKV doch teurer.
Ich denke auch am günstigsten fährst du mit GKV + Anwartschaft + Zusatzversicherung, da du ja aufgrund des Beihilfeanspruchs als Zusatzversicherung auch nur eine Restkostenversicherung in Höhe von 20% abschließen musst, diese sollte z.B. bei der Debeka erhältlich sein.
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Schon das selige königlich preußische Oberverwaltungsgericht hat im vorletzten Jahrhundert (damals in Steuersachen) befunden, dass ein solches Optimieren ("Rosinenpickerei") im Hinblick auf die eigene Geldbörse zulässig, solange nicht gesetzlich verboten ist. :o
Insofern hält sich meine Empörung sehr in Grenzen. Vermutlich habe ich aber nicht die moralische Rechtschaffenheit anderer aufzuweisen. ;D
...ich bin auch nicht empört...ich schüttel hier nur genau so meinen Kopf, wie ich das auch bei den Kollegen tue, die regelmässig beim Ausloggen vor der Uhr verharren, bis die neue Minute umspringt... ::)
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Schon das selige königlich preußische Oberverwaltungsgericht hat im vorletzten Jahrhundert (damals in Steuersachen) befunden, dass ein solches Optimieren ("Rosinenpickerei") im Hinblick auf die eigene Geldbörse zulässig, solange nicht gesetzlich verboten ist. :o
Insofern hält sich meine Empörung sehr in Grenzen. Vermutlich habe ich aber nicht die moralische Rechtschaffenheit anderer aufzuweisen. ;D
...ich bin auch nicht empört...ich schüttel hier nur genau so meinen Kopf, wie ich das auch bei den Kollegen tue, die regelmässig beim Ausloggen vor der Uhr verharren, bis die neue Minute umspringt... ::)
Geht mir auch so, in diesem Fall ist es ja aber eher zu Gunsten der GKV, das picken, wenn man sich in der PKV begibt und nur für die Krankentage die GKV in Anspruch nimmt.
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...wobei man hier als Vater der Kinder (alle PKV-versichert) im Krankheitsfall der Kinder die besseren Möglichkeiten der GKV-versicherten Mutter nutzen will (wo die Kinder aber nicht mitversichert sind und nach meiner Auffassung auch nicht können, weil diese ja in der PKV-Versicherung sind)...
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Vielen Dank für die ganzen Antworten!
Auch wenn meine Frage nicht ganz damit beantwortet ist, denn mich hat interessiert ob etwas dagegen spricht und nicht ob es hier um "Rosinenpickerei" geht... was gefühlt von manchen die einzige Antwort war... und dieses mehr als einmal...
Trotzdem vielen Dank an den Rest.
Meine Absicht war es hier nur meine Kinder bestens abzusichern und auf der anderen Seite will ich natürlich auch keine Finanziellen Probleme haben wenn ein Kind mal aufgrund von Krankheit vielleicht 3 Wochen zu Hause bleiben muss...
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Meine Absicht war es hier nur meine Kinder bestens abzusichern und auf der anderen Seite will ich natürlich auch keine Finanziellen Probleme haben wenn ein Kind mal aufgrund von Krankheit vielleicht 3 Wochen zu Hause bleiben muss...
Dann ab in die GKV mit den Kids und alles was du oberhalb von der GKV für deine Kinder haben willst per Zusatzversicherung absichern.
Oder aber einfach bei deiner GKV genau dieses Szenario beschreiben und bestätigen lassen, dass es so ist, wie du dir es wünscht, nur so bekommst du die Sicherheit, die du willst.
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Meine Absicht war es hier nur meine Kinder bestens abzusichern und auf der anderen Seite will ich natürlich auch keine Finanziellen Probleme haben wenn ein Kind mal aufgrund von Krankheit vielleicht 3 Wochen zu Hause bleiben muss...
Dann ab in die GKV mit den Kids und alles was du oberhalb von der GKV für deine Kinder haben willst per Zusatzversicherung absichern.
Oder aber einfach bei deiner GKV genau dieses Szenario beschreiben und bestätigen lassen, dass es so ist, wie du dir es wünscht, nur so bekommst du die Sicherheit, die du willst.
So werde ich es machen.
Vielen Dank
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...Wenn eines der Kinder krank wird, dann gibt es ja von der PKV keine Lohnfortzahlung, anders als wie bei der GKV...
Natürlich gibt es von der PKV keine Lohnfortzahlung, du bekommst ja weiterhin deine Bezüge, wenn ein Kind krank ist. Dazu gibt es ja die "Kind krank"-Tage.
Nur musst eben du dann zuhause bleiben...
Edit: In RLP sind es 7 Tage pro Kind und Jahr, in Berlin wohl 10...
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...die Vorteile beider Versicherungssysteme nutzen zu wollen, aber nur für eine zu bezahlen (aber natürlich die preiswertere Variante) ist und bleibt Rosinenpickerei...
Stimmt doch nicht. Die Mutter ist doch weiter gesetzlich versichert, zahlt also ein. Somit besteht Anspruch auf kostenlose Mitversicherung der Kinder, wenn privatversicherter Papi nicht zuviel verdient.
Und die PKVs werden sicher keine Versicherung abschließen, wenn nicht regelmäßig Beitrag gezahlt wird.
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Hat mal jemand § 45 SGB V gelesen? In der GKV gibt es höchstens 10 Tage Krankengeld für KmK. Dementsprechend sind i.d.R. auch die beamtenrechtlichen Vorschriften ausgestaltet, sodass diesbezüglich im Ergebnis keine "Rosinenpickerei" möglich ist.
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Ohne dieses Konstrukt hätte die Mutter keinen Anspruch auf Kinderkrankentage. Für den Beamten gelten sowieso die beamtenrechtlichen Regelungen. Ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht nicht, da er nicht dort versichert ist. Nach meinen Verständnis ist Voraussetzung fürs Kinderkrankengeld, dass Kind und Elternteil in der GKV (ggf. auch als freiwillig versicherte Person) sind.
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Ohne dieses Konstrukt hätte die Mutter keinen Anspruch auf Kinderkrankentage. Für den Beamten gelten sowieso die beamtenrechtlichen Regelungen. Ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht nicht, da er nicht dort versichert ist. Nach meinen Verständnis ist Voraussetzung fürs Kinderkrankengeld, dass Kind und Elternteil in der GKV (ggf. auch als freiwillig versicherte Person) sind.
Genau so ist es...
Wenn die Mutter mit dem Kind zu Hause bleibt, dann würde ihr aus meiner Sicht ein Nachteil entstehen.
Denn sie bekommt für den Tag kein Lohn vom Arbeitgeber .
Nur aus diesem Grunde würde ich die Kinder gerne zusätzlich in der GKV lassen.