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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marge am 17.03.2020 16:44

Titel: Zwangsurlaub
Beitrag von: Marge am 17.03.2020 16:44
Hallo!

Ist es rechtlich möglich, dass eine Stadt ihre Angestellten aufgrund der Coronakrise in den Zwangsurlaub schicken darf?
So weit ich verstanden habe, solle der Resturlaub zunächst aufgebraucht werden - nachvollziehbar!
Aber kann man gezwungen werden, 1-3 Wochen Zwangsurlaub zu nehmen bzw. Minusstunden zu machen, damit das Amt nur auf Minimalbetrieb gefahren wird? (Aufgrund des Schutzauftrages des Staates ist ein Mindestbesetzung erforderlich.)
Danke im Voraus!
Titel: Antw:Zwangsurlaub
Beitrag von: Spid am 17.03.2020 17:12
Nein.
Titel: Antw:Zwangsurlaub
Beitrag von: Marge am 17.03.2020 17:21
Ist es dann unabhängig davon, ob es eine Dienstanweisung ist?
Könnte ich trotzdem arbeiten gehen?
Titel: Antw:Zwangsurlaub
Beitrag von: Spid am 17.03.2020 17:25
Du solltest dem AG Deine Arbeitskraft aktiv anbieten, nimmt er sie nicht an, gerät er in Annahmeverzug und muß Dich vergüten, auch wenn Du nicht arbeitest.
Titel: Antw:Zwangsurlaub
Beitrag von: wedo am 18.03.2020 07:28
Hallo,

bei einem Seminar über Arbeitsrecht wurde uns für diesen Fall mitgeteilt, dass du dies nicht hinnehmen darfst. Du musst schriftlich widersprechen, indem du sagst, wie deine Urlaubsplanung aussieht und du deinen Urlaub schon verplant hast.

Grüße

WeDo
Titel: Antw:Zwangsurlaub
Beitrag von: mumble am 18.03.2020 08:01
Wie verhält es sich bei Überstundenausgleich?
Kann der Arbeitgeber mich in den Überstundenausgleich schicken obwohl ich nicht will?
In unseren Dienstvereinbarungen ist dazu nichts geregelt.

M.E. kann der AG im Rahmen des Direktionsrecht Überstundenausgleich anordnen.
Titel: Antw:Zwangsurlaub
Beitrag von: Spid am 18.03.2020 08:07
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto?
Titel: Antw:Zwangsurlaub
Beitrag von: mumble am 18.03.2020 12:05
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto?

Ja, es gibt auch eine Dienstvereinbarung zum Arbeitszeitkonto. In der Präambel steht:
Über die Abbuchung der Zeit entscheidet die/der Beschäftigte im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten.
Titel: Antw:Zwangsurlaub
Beitrag von: Spid am 18.03.2020 12:29
Mithin kann der AG nicht darauf zurückgreifen. Wohl kann er aber durch sein Direktionsrecht auf solche Stunden zurückgreifen, die (noch) nicht auf ein entsprechendes Konto gebucht sind - und natürlich innerhalb des Ausgleichszeitraums die Arbeit anders verteilen, sofern er sein Direktionsrecht dahingehend noch nicht ausgeübt hat.