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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Sonnenschein0 am 12.01.2021 15:31

Titel: PKV/GKV
Beitrag von: Sonnenschein0 am 12.01.2021 15:31
Hallöchen.

Ich hätte gern eure Expertenmeinung zum Thema Krankenkasse nach der Verbeamtung.

In welche Stufe ich kommen werde weiß ich noch nicht. Gehen wir mal vom schlechtesten Fall aus (aktuell E8 Stufe 4):
A6, Stufe 1, 2 Kinder, verheiratet.

Würdet ihr zur PKV raten? Ich müsste beide Kinder mitversichern.
Oder zur GKV? Beim Bund gibt es ja nun den Arbeitgeberzuschuss von 50% und die Kinder wären kostenlos versichert. Ich weiß leider nicht an wen ich mich wenden kann -.-
Aktuell bin ich 32 Jahre alt.

Danke schon mal.
Liebe Grüße
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: BüroLurchNRW am 12.01.2021 16:06
Ich würde dir raten bei mehreren Versicherern für die PKV anzufragen! Ich denke mal du bekommst bei 2 Kindern ja die 70 % Beihilfe. Frag mal Kollegen wie eure Beihilfe so drauf ist (kürzt die viel oder ist die "großzügig"). Zahlst du auch eine Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe, dann rechne die mit rein in deinem Vergleich.
Bei der PKV ist auch die Frage, ob du VZ arbeitest, denn bei TZ ist die PKV bestimmt im Verhältnis recht teuer.
Achte bei den PKV´s drauf, dass du mit jmd sprichst, der vorwiegend oder ausschließlich PKV macht (Stichwort Gesundheitsprüfung- wird da geschlampt und du beantwortest deshalb etwas (unwissentlich) falsch oder nicht vollständig, dann hast du ggf. später ein Problem.)

Für die GKV kannst du dir ja mal ausrechnen wieviel du dann zahlen musst mit mehreren Gehältern (da du ja vom schlechtesten Fall ausgehst im Moment).
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Unknown am 12.01.2021 16:16
Mir wäre es ziemlich neu, wenn man beim Bund einen Arbeitgeberzuschuss bekommen würde. Meines Wissens nach gibt es den nicht. Man möge mich korrigieren, dass sich vielleicht zum neuen Jahr was geändert hat.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Gerda Schwäbel am 12.01.2021 16:38
Mir wäre es ziemlich neu, wenn man beim Bund einen Arbeitgeberzuschuss bekommen würde. Meines Wissens nach gibt es den nicht. Man möge mich korrigieren, dass sich vielleicht zum neuen Jahr was geändert hat.
Die Aussage hat mich auch überrascht, ich kann mir nicht vorstellen, dass das in dieser Legislaturperiode kommt.

Ansonsten ist A 6 Stufe 1 völlig abwegig, realistisch wäre die 3, 4 oder 5. 
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Sonnenschein0 am 12.01.2021 16:52
Entschuldigung. Mir war so mit dem Beitragszuschuss. Ich weiß dass Soldaten in den Übergangsgebührnissen einen bekommen und dachte auch gehört zu haben dass dies beim Bundesverwaltungsamt für die Beamten auch neu ist. Wenn ich mich getäuscht habe dann tut es mir leid. Demnach erübrigt sich die Frage.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: BalBund am 12.01.2021 16:57
Aktuelle Information des BVA für neue Beamte:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/info_krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Weiterhin kein Arbeitgeberzuschuss zur GKV

VG
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Asperatus am 12.01.2021 18:59
Ob der Bund jemals den Arbeitgeberanteil für eine GKV zahlen wird?

Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

In der PKV solltest du deutlich günstiger liegen, zumal die Risikozuschläge maximal 30 Prozent betragen dürfen bei neuen Beamten und eine (freiwillige) Annahmepflicht bei vielen PKV besteht (vgl. Öffnungsaktion).

Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: BYL am 12.01.2021 19:59
Die PKV ist - wie die Lebensversicherung - nicht zu empfehlen aufgrund der Zinslage. Ich bin weit unter 30 und zahle nur 90 Euro weniger als in der GKV.  Und das ohne jede Zusatzversicherung. Wie die Beiträge bis 67 aussehen, darf man sich dazudenken...
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: clarion am 12.01.2021 21:44
BYL, das kann ich kaum vorstellen,  außer  Du arbeitest Teilzeit im mittleren Dienst oder hättest das Hamburger Moddel zur Wahl  gehabt.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Asperatus am 12.01.2021 22:14
Die PKV ist - wie die Lebensversicherung - nicht zu empfehlen aufgrund der Zinslage. Ich bin weit unter 30 und zahle nur 90 Euro weniger als in der GKV.  Und das ohne jede Zusatzversicherung. Wie die Beiträge bis 67 aussehen, darf man sich dazudenken...

Eine Lebensversicherung ist mit einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte nicht zu vergleichen.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: yamato am 13.01.2021 07:12
Ob der Bund jemals den Arbeitgeberanteil für eine GKV zahlen wird?


Könnte vom Ergebnis im September abhängen, solange die CDU mit an der Regierung beteiligt ist, würde ich eher nicht damit rechnen. Sollte (Gott bewahre) Dunkelrot, Rot, Ökorot an die Regierung kommen, könnte es ab ca. 2023 kommen.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Feidl am 13.01.2021 09:50
Die PKV ist - wie die Lebensversicherung - nicht zu empfehlen aufgrund der Zinslage. Ich bin weit unter 30 und zahle nur 90 Euro weniger als in der GKV.  Und das ohne jede Zusatzversicherung. Wie die Beiträge bis 67 aussehen, darf man sich dazudenken...
Nur weil du vielleicht eine teure Versicherung gewählt hast, trifft das nicht auch auf andere zu.


Könnte vom Ergebnis im September abhängen, solange die CDU mit an der Regierung beteiligt ist, würde ich eher nicht damit rechnen.
CDU in Sachsen führt es nun aber auch ein.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Mayday am 13.01.2021 11:38
Könnte vom Ergebnis im September abhängen, solange die CDU mit an der Regierung beteiligt ist, würde ich eher nicht damit rechnen.
CDU in Sachsen führt es nun aber auch ein.

Nö, steht zwar in Sachsen im Koalitionsvertrag (weil es Die Grünen so haben wollten), wird aber wohl nicht umgesetzt.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: YourBunnyWrote am 13.01.2021 18:29
Also pkv lohnt sich bei Beamten eigentlich immer. Aus deinen Angaben kann man keine konreten Tipps geben. Insbesondere der gesundheitliche Zustand aller beteiligten ist entscheidend. Sind alle kerngesund, würde ich die Kosten bei einer guten pkv für alle drei auf ca. 300€ schätzen (220€ für dich, je 40 für die Kinder). Unter der Voraussetzung, dass du Vollzeit arbeitest, wäre die pkv schon besser. Du hast eine bessere medizinische Versorgung für einen geringeren Beitrag. Bei Vorerkrankungen oder sonstigen Bedingungen kann die gkv besser sein. Bitte mit kompetentem Makler Angebote einholen und bei Auswahl weitsichtig sein und nicht zuerst auf Preis achten.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Sonnenschein0 am 14.01.2021 12:34
Ja alle sind kerngesund. Keine Vorerkrankungen. Dankeschön :)
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Isie am 16.01.2021 10:13
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).
Das trifft nicht zu, da ein Beamter nicht versicherungspflichtig ist, sondern sich in der gKV nur freiwillig versichern kann. Der monatliche KV-Beitrag beträgt aktuell ca. 700 €.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: newT am 16.01.2021 12:28
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).
Das trifft nicht zu, da ein Beamter nicht versicherungspflichtig ist, sondern sich in der gKV nur freiwillig versichern kann. Der monatliche KV-Beitrag beträgt aktuell ca. 700 €.
Wie kommen Sie auf diesen GKV-Betrag von 700€? Bund A6 Stufe 1, verh., zwei Kinder sind ca. 2800€ brutto. Davon ca. 15,5% bei freiwillig gesetzlich Versicherten ergibt ca. 440€ zuzüglich 3,05% PV ergibt ca. 525€. Bitte allerdings beachten, dass hier bei vorhandenen sonstigen Einnahmen der Beitrag auch noch höher ausfallen kann.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Isie am 16.01.2021 13:13
Das ist der Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft. Nur bei pflichtversicherten Mitgliedern wird der Beitrag auf der Basis des versicherungspflichtigen Gehalts berechnet.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: bgler am 16.01.2021 13:20
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).
Das trifft nicht zu, da ein Beamter nicht versicherungspflichtig ist, sondern sich in der gKV nur freiwillig versichern kann. Der monatliche KV-Beitrag beträgt aktuell ca. 700 €.

Das ist der Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft. Nur bei pflichtversicherten Mitgliedern wird der Beitrag auf der Basis des versicherungspflichtigen Gehalts berechnet.

Das ist kompletter Schwachsinn.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Isie am 16.01.2021 13:25
Sorry, anscheinend habe ich mich vertan und habe eine Regelung, die für einen anderen Personenkreis gilt, auf Beamte übertragen. Tut mir leid.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: bgler am 16.01.2021 13:32
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

Der Beitrag dürfte in diesem Fall bei 431,83 EUR liegen, da für Beamte mangels Erfordernis von Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz gilt.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: newT am 16.01.2021 14:50
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

Der Beitrag dürfte in diesem Fall bei 431,83 EUR liegen, da für Beamte mangels Erfordernis von Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz gilt.
Wie oben ausgeführt die Pflegeversicherung nicht vergessen. Denn spätestens hier kippt die Rechnung zu Gunsten der PKV.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Isie am 16.01.2021 14:56
Und im Gegensatz zu einer Pflichtversicherung sind bei einer freiwilligen Versicherung in der gKV auch andere Einnahmen beitragspflichtig.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: bgler am 16.01.2021 15:02
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

Der Beitrag dürfte in diesem Fall bei 431,83 EUR liegen, da für Beamte mangels Erfordernis von Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz gilt.
Wie oben ausgeführt die Pflegeversicherung nicht vergessen. Denn spätestens hier kippt die Rechnung zu Gunsten der PKV.

Natürlich nicht, hier ging es (mir) jedoch um den KV-Beitrag. Die Rechnung kippt denke ich auch ohne Berücksichtigung der PflegeV bereits zugunsten der PKV.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Bob Kelso am 16.01.2021 23:57
Ein weiterer geldwerter Vorteil der PKV ist, dass Kapitaleinkünfte ( Miete; Lebensversicherungen,...) nicht mit Abgaben gemindert werden. Bei der  freiwilligen GKV werden diese zur Beitrags Berechnung herangezogen, und zwar zu 100 % .

Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: PublicHeini am 21.01.2021 10:22
Was viele auch nicht bedenken, dass die GKV generell einkommensabhängig ist. Solltest du in bspw. 10 Jahren von A6/3 auf A8/8 befördert werden, dann entspricht das einer jährlichen Steigerung der GKV Beiträge von rund 4%. Und dabei habe ich mit 10 Jahren durchschnittlicher Tariferhöhung von 1,5% gerechnet und ohne dass die GKV ihre Beiträge erhöht. Steigerung der GKV bei dieser Variante von rund 570€ auf 830€.

Ich glaube bei diesen Zahlen erübrigt sich die Überlegung ob GKV oder PKV
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: lumer am 21.01.2021 11:20
Was viele auch nicht bedenken, dass die GKV generell einkommensabhängig ist. Solltest du in bspw. 10 Jahren von A6/3 auf A8/8 befördert werden, dann entspricht das einer jährlichen Steigerung der GKV Beiträge von rund 4%. Und dabei habe ich mit 10 Jahren durchschnittlicher Tariferhöhung von 1,5% gerechnet und ohne dass die GKV ihre Beiträge erhöht. Steigerung der GKV bei dieser Variante von rund 570€ auf 830€.

Ich glaube bei diesen Zahlen erübrigt sich die Überlegung ob GKV oder PKV
Was sind denn das schon wieder für Mondzahlen?  ::) Wenn ich von einer jährlichen Besoldungssteigerung von 1,5% ausgehe, A8/8 Bund (verh., 2 Kinder) von jetzt und die Beitragshöhe für KV (durchschnittlich 15,3%) und PV (1,525%*) zugrunde lege, erhalte ich einen Gesamtbeitrag (KV und PV!) von rd. 758 Euro. Wenn ich das jetzige A6/3 Bund (verh., 2 Kinder) nehme und ebenso KV und PV berechne, erhalte ich einen Gesamtbetrag von rd. 505 Euro.

Innerhalb von 10 Jahren kann man übrigens nicht von Stufe 3 auf Stufe 8 kommen, zumindest nicht auf Bundesebene. Die Stufenlaufzeiten betragen dort ab Stufe 5 jeweils vier Jahre...

Und wer ein höheres Einkommen hat, muss auch höhere Steuern zahlen. Plädierst du deshalb auch dafür, keine Gehalts-/Besoldungssteigerungen zu bekommen?

* Auch wenn man wegen der freiwilligen Versicherung der KV in der gesetzlichen PV versichert ist (§ 20 Abs. 3 SGB XI), beträgt der Beitragssatz dort nur die Hälfte (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI). Das wird hier in den Berechnungen sehr, sehr oft nicht beachtet.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: WasDennNun am 21.01.2021 13:07
Ich glaube bei diesen Zahlen erübrigt sich die Überlegung ob GKV oder PKV
Und wenn du auf Teilzeit gehst ist es genau umgekehrt. Eine prozentuale Steigerung der PKV Kosten vs. monetäre Absenkung der GKV kosten.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Asperatus am 21.01.2021 16:46
* Auch wenn man wegen der freiwilligen Versicherung der KV in der gesetzlichen PV versichert ist (§ 20 Abs. 3 SGB XI), beträgt der Beitragssatz dort nur die Hälfte (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI). Das wird hier in den Berechnungen sehr, sehr oft nicht beachtet.

Vielen Dank für den Hinweis. Ich nehme hier Bezug darauf, damit die Fußnote nicht untergeht. :)
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: newT am 21.01.2021 19:30
* Auch wenn man wegen der freiwilligen Versicherung der KV in der gesetzlichen PV versichert ist (§ 20 Abs. 3 SGB XI), beträgt der Beitragssatz dort nur die Hälfte (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI). Das wird hier in den Berechnungen sehr, sehr oft nicht beachtet.

Vielen Dank für den Hinweis. Ich nehme hier Bezug darauf, damit die Fußnote nicht untergeht. :)
Danke auch von mir für den Hinweis. War mir nicht bewusst, dass Beamte nach §28 (2) SGB XI nur die Hälfte erhalten und daher nur die Hälfte für die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlen, da die andere Hälfte von der Beihilfe abgedeckt wird.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Max Bommel am 22.01.2021 11:17
Mir wäre es ziemlich neu, wenn man beim Bund einen Arbeitgeberzuschuss bekommen würde. Meines Wissens nach gibt es den nicht. Man möge mich korrigieren, dass sich vielleicht zum neuen Jahr was geändert hat.
Die Aussage hat mich auch überrascht, ich kann mir nicht vorstellen, dass das in dieser Legislaturperiode kommt.


Der Bund zahlt einen Zuschuss zur freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherung bzw. Privaten KV/PV  lediglich an ehemalige Soldaten auf Zeit während des Bezugs von Übergangsgebührnissen.
Titel: Antw:PKV/GKV
Beitrag von: Asperatus am 22.01.2021 13:23
Mir wäre es ziemlich neu, wenn man beim Bund einen Arbeitgeberzuschuss bekommen würde. Meines Wissens nach gibt es den nicht. Man möge mich korrigieren, dass sich vielleicht zum neuen Jahr was geändert hat.
Die Aussage hat mich auch überrascht, ich kann mir nicht vorstellen, dass das in dieser Legislaturperiode kommt.


Der Bund zahlt einen Zuschuss zur freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherung bzw. Privaten KV/PV  lediglich an ehemalige Soldaten auf Zeit während des Bezugs von Übergangsgebührnissen.

Diese Regelung gibt es ab dem 1. Januar 2019. Rechtsgrundlage ist § 11b Soldatenversorgungsgesetz (SVG).