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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: famiba am 23.09.2020 19:47

Titel: Beamtenstatus für ein Angestelltenverhältnis bei der Autobahn ruhen lassen.
Beitrag von: famiba am 23.09.2020 19:47
Hallo zusammen,
Habe versucht etwas zu meiner Frage im Forum zu finden, leider ohne Treffer. Somit stelle ich mal meine Frage:
Hat jemand Erfahrung mit dem Wechsel als Beamter in Das Angestelltverhältnis?
Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet?
Wie werde ich mich Krankenversichern müssen?
Wie ist die Berücksichtigung bei der Einkommenssteuer?
Ich würde mich über Beiträge freuen.
Hat jemand die Erfahrung bei  der Autobahn oder den FBA gemacht?
Gruß Famiba
Titel: Antw:Beamtenstatus für ein Angestelltenverhältnis bei der Autobahn ruhen lassen.
Beitrag von: Isie am 28.09.2020 21:00
Ein ruhendes Beamtenverhältnis hat nur dann Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn die im Beamtenverhältnis bestehende Gewährleistung der Versorgung sich auf das Beschäftigungsverhältnis erstreckt. Dafür müsste der Dienstherr einen Gewährleistungsbescheid erteilen, was er vermutlich nur dann tun wird, wenn die Ausübung der Arbeitnehmertätigkeit während der Beurlaubung in seinem Interesse liegt. Durch die Gewährleistung bestünde Rentenversicherungsfreiheit. Freiheit in den anderen Zweigen der Sozialversicherung tritt dadurch nicht ein. Dafür wäre das Fortbestehen des Beihilfeanspruchs und unbefristete Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Beides könnte der Dienstherr zusichern.
Titel: Antw:Beamtenstatus Angestelltenverhältnis bei der Autobahn ruhen lassen.
Beitrag von: Tiga am 29.09.2020 12:51
Was vielleicht auch noch ganz wichtig sein könnte: Da das Beamtenverhältnis ruht besteht immer auch die Chance in der Beurlaubung befördert zu werden.