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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: zinn123 am 27.07.2019 10:55
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Guten Tag,
ich arbeite seit über 2 Jahren zu 4 Stunden täglich.
Nun habe ich erfahren dass wenn man eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragt nach dem Rentenbescheid das Arbeitsverhältnis ruht. Ich möchte aber weiterhin arbeiten.
Wie stehen meine Chancen das ich auf Antrag diese Tätigkeit weiterhin ausführen darf?
Die Erkrankung trat schon vor Jobaufnahme ein. Bisher war ich auch wegen dieser Erkrankung nicht krank geschrieben.
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Das hängt maßgeblich davon ab, ob eine dem Restleistungsvermögen des Beschäftigten entsprechende Weiterbeschäftigung betrieblich möglich ist
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Wer legt dies fest?
Bisher konnte ich mit der Erkrankung auch problemlos die Tätigkeiten ausführen.
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Das legt niemand fest, das ist ein Zustand, der gegeben ist oder nicht. Er ist der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.
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Also wenn ich bisher den job gemacht habe, dürfte es somit keine Probleme geben? Also wenn ich weiterhin 4 stunden arbeite aber 8 stunden nicht arbeiten könnte.
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Wie ließe sich derlei aus meinen Ausführungen schließen?
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Ich verstehe sie nicht
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Wer legt dies fest?
Bisher konnte ich mit der Erkrankung auch problemlos die Tätigkeiten ausführen.
Du solltest/wolltest fragen: Wer stellt das fest?
nehme ich an.
Da nehme ich an: Der Arzt und der Sozialmedizinischen Dienst ?
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Es hat ein Gutachter (Arzt) seitens der Rentenversicherung festgestellt das ich nur noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann.
Ist das damit gemeint?
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Ich verstehe sie nicht
Was ist denn unverständlich?
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Wer feststellt das ich die bisherigen 4 stunden pro tag weiter arbeiten darf?
Ich arbeite mit der erkankung ja schon jahrelang die Arbeit. Nur Volltags ist nicht möglich. Vertrag geht auch über 4 stunden. Die Erkrankung habe ich schon länger als ich die stelle inne hab.
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Es handelt sich um einen Zustand, der vorliegt oder nicht vorliegt. Die Feststellung trifft, sofern über das Vorliegen des Zustands unterschiedliche Rechtsmeinungen bestehen und eine der Parteien oder beide es anrufen, ein Gericht.
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Und wer entscheidet zuvor? Der Arbeitgeber alleine?
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Es gibt sonst niemanden, dem eine Entscheidung darüber zustünde. Der AG wird aber mutmaßlich eine Rechtsmeinung dazu haben.
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Und wenn der Arbeitgeber sagt ich kann weiter arbeiten, bin ich weiterhin unbefristet beschäftigt?
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Grundsätzlich ja.
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Wie lange dauert i.d.R. das Prozedere?
Also ich gebe den Antrag ab und der Ag entscheidet nur.
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Hängt vom AG ab. Von Stunden bis Monate ist da alles im Bereich des Möglichen.