Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: neodeo2 am 05.02.2021 11:26
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Hallo zusammen,
ich solle für 1-2 Jahre für 50 AKA (Arbeitskraftanteil) abgeordnet werden. Die Entfernung zwischen den Dienststellen beträgt ca. 100 KM. (was ich eigt ganz ok finde, bin also nicht dagegen)
Ich möchte zu der zweiten Dienststelle (eigt eine Komplett andere Behörde) per Zug reisen. Wäre also auch jeden Tag wieder zu Hause.
Was steht einem zu bzw. was kann man als Beschäftigter verlangen an Boni/ Zusätze?
Denke, dass mindestens das Zugticket bezahlt wird, oder?
PS: bin verheiratet, keine Kinder falls es wichtig ist.
Vielen Dank :-)
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Gem. §23 Abs. 4 TV-L finden für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils gelten, entsprechende Anwendung.
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also so wie ich es sehe, werden nur die Reisekosten erstattet?
bzw. Verpflegungszuschuss i. H. v. 2,05 € bei Abwesenheit von mehr als 11 Stunden
Weil ich ja jeden Tag daheim wäre.
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Kommt immer darauf was man vereinbart. Ich hatte in der Vergangenheit eine Abordnung von Amt A zu Amt B mit einer Entfernung von 65 km. Die Fahrtzeit wurde mir komplett als Arbeitszeit vergütet.
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DAS hört sich ja SEHR gut an!
darf ich fragen, wie du es angestellt hast? Also wie verhandelt?
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Ich hatte vor Antritt der Abordnung das ganz klar als Forderung gestellt und betont, dass ich anders die Abordnung nicht antreten werde.
(Anmerkung zum Arbeitgeber und meinem Vertrag: Ich habe einen festen Dienstort in meinem Vertrag stehen. Unser Amt hat sich mit weiteren Ämtern zu einem Zweckverband zusammengeschlossen und alle Mitarbeiter mit Altverträgen haben eine Standortgarantie)
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Die Festlegung eines Dienstortes im Arbeitsvertrag steht einer Abordnung nicht entgegen.