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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: venue am 11.03.2020 08:53

Titel: Abbau von Gleitzeit in Zeiten von Corona
Beitrag von: venue am 11.03.2020 08:53
Hallo zusammen,

aufgrund der aktuellen Lage gibt es bei uns im Haus die "Anweisung" seine Plus-Stunden abzubauen. Es handelt sich dabei nicht um echte Überstunden sondern um Plusstunden auf dem sog. Zeitgirokonto. Man kann seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit in der Rahmenarbeitszeit von 7-20 Uhr leisten. Während dieser Zeit fallen grundsätzlich keine Überstunden an.

In der entsprechenden Betriebsvereinbarung dazu heißt es: "Vom Zeitgirokonto sind dem Mitarbeiter auf Antrag ganze Tage in Freizeit zu gewähren [...]."

Nun meine Fragen:

1. Kann der AG demnach verlangen, dass man die Plus-Stunden zeitnah abbaut, auch wenn man das selbst gar nicht möchte?

2. Kann der AG verlangen, auf dem Zeitgirokonto sogar ins Minus zu gehen (von +40 bis -40 Stunden sind laut BV okay), um im Herbst mit einem Minus zu starten? Damit das dann erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewerkstelligt werden kann?

Danke und VG
Titel: Antw:Abbau von Gleitzeit in Zeiten von Corona
Beitrag von: Spid am 11.03.2020 08:56
Das hängt von der Vereinbarung ab, aufgrund der das Arbeitszeitkonto besteht.
Titel: Antw:Abbau von Gleitzeit in Zeiten von Corona
Beitrag von: BStromberg am 11.03.2020 08:59
Wenn es einen gleitenden Arbeitszeitrahmen für positive und negative Guthaben gibt (z.B. -20 Std. bis +20 Std.), dann kann und darf der Mitarbeitende sich in diesem Rahmen frei bewegen.

Er schuldet dem AG die vertraglich oder gesetzlich fixierte arbeitstägliche Soll-Zeit, nicht mehr und nicht weniger. Wenn es eine DV hierüber gibt, dann kann der MA auch flexibel ein Tages-Plus bzw. ein Tages-Minus erarbeiten... eine Anspruchsgrundlage des AG, das erwirtschaftete Guthaben zwangsweise wegen Corona abzubummeln, vermag ich nicht zu erkennen.
Titel: Antw:Abbau von Gleitzeit in Zeiten von Corona
Beitrag von: venue am 11.03.2020 09:07
Danke schon mal für eure Antworten.

Ich finde in der entsprechenden BV keinen Passus, der dem AG diese Möglichkeit eröffnen würde.

Folgender Auszug würde doch zu deiner Aussage @BStromberg passen:

"Von minus 40 bis plus 40 Arbeitsstunden kann der Arbeitnehmer grundsätzlich eigenverantwortlich im Team bzw. der Abteilung disponieren"
Titel: Antw:Abbau von Gleitzeit in Zeiten von Corona
Beitrag von: Philipp am 12.03.2020 17:09
Ich vermisse hier den Zusammenhang zwischen der aktuellen Panikmache in den Medien und einem Stundenabbau.

Je nach Sachgebiet kann man den Tag genauso gut im Büro verbummeln wie zuhause. Wer wenig Bürgerkontakt hat, kann sich i.d.R. nicht mehr anstecken wenn er arbeitet. Damit verbunden ist ja nicht gleichzeitig eine Quarantäne zuhause, also kann man sich frei bewegen, einkaufen, auf andere Menschen treffen.

Rein was Corona angeht sehe ich - zumindest was meine Stelle angeht - im Büro die wenigsten Ansteckungsmöglichkeiten  ;)

Abgesehen davon, wie schon beschrieben - je nach DV kann ab einem gewissen Stand auf dem Stundenkonto vom Vorgesetzt ein Gegensteuern erwartet werden.