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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Asperatus am 25.11.2019 09:33

Titel: Mitnahme Resturlaub bei Wechsel des Geschäftsbereichs
Beitrag von: Asperatus am 25.11.2019 09:33
Eine Person, Beamter beim Bund, wechselt zum 1. Januar 2020 zu einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich eines anderen Bundesministeriums (Versetzung). Der Dienstherr bleibt der Bund. Den Erholungsurlaub für das Kalenderjahr 2019 hat die Person noch nicht genommen. Kann der Person die Übernahme des Urlaubsanspruchs aus dem Jahr 2019 verweigert werden oder besteht ein Anspruch auf Mitnahme?
Titel: Antw:Mitnahme Resturlaub bei Wechsel des Geschäftsbereichs
Beitrag von: 2strong am 25.11.2019 14:04
Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.
Titel: Antw:Mitnahme Resturlaub bei Wechsel des Geschäftsbereichs
Beitrag von: iosifbecker am 24.12.2019 10:20
Vielen Dank für die Antwort!