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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: GoethesGartenhaus am 10.03.2021 12:05
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Wenn ich als Telefonserviceberater bei der BA angestellt bin, ist es dann sinnvoll eine Dienst- und Vermögenshaftpflicht abzuschließen? Lt. TV-BA gelten bei Schäden durch Angestellte die gleichen Bestimmungen wie für Beamte und Beamtinnen. Und es muss immer unterschieden werden zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit. Deshalb bin ich unsicher ob sich eine solche Versicherung lohnt. Teuer ist sie nicht (gibt es z. B. von der DEVK und der HUK) und ich hatte sie auch schon in meinem alten Beruf, weil ich dort ständig Fahrzeuge lenkte. Aber jetzt im Büro? Hat jemand Beispiele für mittlere Fahrlässigkeit? Dann könnte ich ja durchaus in Regress genommen werden. Z. B. wenn ich aufstehe und etwas mit vom Tisch reiße oder dabei etwas wertvolles beschädige.
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erst einmal gibt es einen Regressanspruch für die wider besseren Wissens Nichtbenutzung der Suchfunktion.
Das ist grober Diebstahl meiner Lebenszeit ;)
Bisher wird man in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen, dagegen kann man sich nicht versichern.
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Doch. Es gibt Versicherungen die auch bei grober Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz, leisten. Wenn Sie kein Google nutzen, ist das eine grobe Verschwendung meiner Lebenszeit.
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Dann könnte ich ja durchaus in Regress genommen werden. Z. B. wenn ich aufstehe und etwas mit vom Tisch reiße oder dabei etwas wertvolles beschädige.
Bei der BA fliegen diverse Dinge von Tischen, vom Igel bis zu, ach lassen wir das...mir ist kein TSB bekannt, der dafür hätte zahlen müssen.
Kritischer wären tatsächliche Auskünfte die der TSB erteilt und eine Verletzung der DSGVO darstellen. Das kann schnell teuer werden. Allerdings bin ich zu lange aus dem Laden raus um zu wissen, wie da die aktuelle Sachlage hinsichtlich Regress/Weitergabe ist.
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Bei der Sache mit dem Igel musste ich lachen.
Was Auskünfte am Telefon betrifft: Hier verlasse ich mich auf meinen eigenen gesunden Menschenverstand was man einem Anrufer sagen darf und was nicht und werde diesbezüglich auch sicher vor dem 1. Telefonat entsprechend informiert, belehrt und geschult.
Inzwischen konnte ich in Erfahrung bringen, dass das Risiko in meinem Bereich zu gering ist, als dass sich z. B. eine Dienst- und Amtsvermögensschaden-Versicherung lohnt, die meist sowieso nur bei grober Fahrlässigkeit zahlt. Deshalb habe ich einen Extra-Baustein zu meiner Familien-Privat-Haftpflicht abgeschlossen. Dieser deckt - unter anderem - Sachschäden beim Arbeitgeber und bei Arbeitskollegen bis zu 10.000,- Euro pro Schadenfall ab. Und das für nur 8,- Euro mehr pro Jahr. Sprich: Kollege lässt sein privates Mobiltelefon nach einem Gespräch auf meinem Schreibtisch liegen und ich kippe aus Versehen die Kaffee-Tasse oder das Wasserglas um und das Gerät wird beschädigt. Das wäre damit ausreichend versichert. Schöner Nebeneffekt: Meine Frau ist dadurch automatisch auch gegen derartige Schäden am Eigentum ihres Arbeitgebers mitversichert. Sie arbeitet in einem kleinen Unternehmen (kein ÖD).
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Wenn ich als Telefonserviceberater bei der BA angestellt bin, ist es dann sinnvoll eine Dienst- und Vermögenshaftpflicht abzuschließen?
Grundsätzlich nein,
wer allerdings hatte sie auch schon in meinem alten Beruf, weil ich dort ständig Fahrzeuge lenkte.
bei sowas auch meint, eine extra private Versicherung abschließen zu müssen, der sollte wohl auch weiterhin fest zu den Versicherungsgesellschaften stehen. ;)
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Grundsätzlich nein,
wer allerdings hatte sie auch schon in meinem alten Beruf, weil ich dort ständig Fahrzeuge lenkte.
bei sowas auch meint, eine extra private Versicherung abschließen zu müssen, der sollte wohl auch weiterhin fest zu den Versicherungsgesellschaften stehen. ;)
Wenn ich Linienbusse mit Schülern im ÖPNV und Regionalverkehr steuere und es mal richtig richtig dumm läuft und man mir grobe Fahrlässigkeit vorwirft oder Fahrgeldeinnahmen bis zu 500,- Euro verschwinden oder wichtige Schlüssel verloren gehen mit denen man den ganzen Betriebshof öffnen kann, dann ist mir das eine Versicherung für monatlich 6,20 Euro wert. Aber die konnte ich ja nun kündigen, weil ich in meinen alten Beruf zurückkehre (habe 2 Berufe erlernt).
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Eine persönliche Haftung aus dem tariflichen Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis kommt ohnehin ausschließlich in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes in Betracht.
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Genau. Und da greift die Versicherung. Aber nicht bei Vorsatz. Nur grobe Fahrlässigkeit.
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Viel wichtiger als die Erstattung evtl. Kosten durch Haftbarmachung ist mir bei einer solchen Versicherung, dass diese auch zur Abwehr ungerechtfertigter Regreßnahmen/Haftbarmachungen durch den Dienstherren in Anspruch genommen werden kann.
LG
Beamtenfisch
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Ist das nicht eher ein Anwendungsfall einer Rechtschutzveraicherung?
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Falls ein Versicherungsfall eintritt, prüft die Versicherung ob sie zahlen muss. Wenn nicht, dann klagt sie vor Gericht in meinem Namen aber auf eigene Rechnung gegen den Arbeitgeber. Aber ich habe ja nun eine andere Versicherung abgeschlossen. Da läuft das aber auch so, wenn es um Sachschaden beim AG oder einem Kollegen geht.
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Deshalb habe ich einen Extra-Baustein zu meiner Familien-Privat-Haftpflicht abgeschlossen. Dieser deckt - unter anderem - Sachschäden beim Arbeitgeber und bei Arbeitskollegen bis zu 10.000,- Euro pro Schadenfall ab. Und das für nur 8,- Euro mehr pro Jahr. Sprich: Kollege lässt sein privates Mobiltelefon nach einem Gespräch auf meinem Schreibtisch liegen und ich kippe aus Versehen die Kaffee-Tasse oder das Wasserglas um und das Gerät wird beschädigt. Das wäre damit ausreichend versichert. Schöner Nebeneffekt: Meine Frau ist dadurch automatisch auch gegen derartige Schäden am Eigentum ihres Arbeitgebers mitversichert. Sie arbeitet in einem kleinen Unternehmen (kein ÖD).
Eine schnöde Haftpflichtversicherung deckt doch genau solche Schäden ab. Sein olles Smartphone wird mit frischem Kaffee angereichert. Und? Wozu benötigst du einen Extra-Baustein dafür? Oder deine Versicherung ist einfach Mist.
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Sie haben das Prinzip nicht verstanden. Eine reine Privathaftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die ich als Privatperson anderen zufüge. Das gilt aber nicht für Sachschäden, die ich meinem Arbeitgeber oder meinem Kollegen im Rahmen meiner Arbeit, am Arbeitsplatz/Arbeitsort zufüge. Dafür kann man bei einigen Versicherungen einen Extra-Baustein abschließen (bei meiner sind das 8,- Euro pro Jahr). Darin ist aber noch mehr eingeschlossen. Z. B. eine Ausfalldeckung. Das bedeutet: Zerstört mir jemand etwas aus Versehen (egal ob Kollege oder Privatperson, egal ob auf der Straße oder bei einem Besuch in meiner Wohnung) und ist ein armer Schlucker und zahlungsunfähig, springt meine Versicherung ein und ersetzt meinen Schaden. Ist die Sache nicht älter als 12 Monate, dann sogar zum Neuwert. Und ein paar andere Sachen sind in diesem Baustein auch noch dabei. Z. B. privater und beruflicher Schlüsselverlust. Zumindest bei meiner Versicherung.
Man kann nicht alle Versicherungen per se schlechtreden oder Versicherungen verdammen und als unnötig oder unsinnig oder überflüssig darstellen. Ich hatte bis jetzt sehr gute Erfahrungen mit meiner Versicherung. 2x innerhalb von 2 Jahren wurde mir z. B. schon ein Fahrrad gestohlen (beide in Städten mit hoher Kriminalitätsrate und trotz gutem Bügelschloss). Beide Male wurde es zum Neupreis ersetzt.
Also vielleicht erst über Versicherungen informieren bevor man sie als Mist bezeichnet.
Falls Sie 8,- Euro pro Jahr als sehr billig empfinden: Meine Versicherung taucht nicht in Vergleichsportalen auf, macht keine Werbung und arbeitet nicht mit freien Maklern zusammen. Sie zahlt auch weniger Provision pro Abschluss an ihre selbstständigen Mitarbeiter in den Geschäftsstellen als andere Versicherer. Deshalb ist sie so günstig.
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Es gibt halt Leute, die sich besser fühlen wenn sie mehr Versicherungen haben, und solche, die lieber weniger Versicherungen haben.
Die Eingangsfrage bzw. Überschrift dieses Threads fragte aber nach der Sinnhaftigkeit. Und überwiegende Meinung hier ist, dass eine Dienst- und Vermögenshaftlicht völliger Quatsch ist. Dem schließe ich mich an, oder wie Feidl schön zusammenfasst:
Grundsätzlich nein,
wer allerdings hatte sie auch schon in meinem alten Beruf, weil ich dort ständig Fahrzeuge lenkte.
bei sowas auch meint, eine extra private Versicherung abschließen zu müssen, der sollte wohl auch weiterhin fest zu den Versicherungsgesellschaften stehen. ;)
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Das bedeutet: Zerstört mir jemand etwas aus Versehen (egal ob Kollege oder Privatperson, egal ob auf der Straße oder bei einem Besuch in meiner Wohnung) und ist ein armer Schlucker und zahlungsunfähig, springt meine Versicherung ein und ersetzt meinen Schaden.
Wie groß ist das Risiko das so etwas eintritt?
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Ich kenne keinen Fall, wo durch einen Kollegen ein Schaden angerichtet wurde, der Kollege zahlungsunfähig war und den Schaden nicht ersetzen konnte. Das Risiko ist nach gesundem Menschenverstand gleich Null.
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Das bedeutet: Zerstört mir jemand etwas aus Versehen (egal ob Kollege oder Privatperson, egal ob auf der Straße oder bei einem Besuch in meiner Wohnung) und ist ein armer Schlucker und zahlungsunfähig, springt meine Versicherung ein und ersetzt meinen Schaden.
Wie groß ist das Risiko das so etwas eintritt?
Da muss nur ein Kleinkind mit dem Fahrrad an dein Auto fahren. Dann Prost Mahlzeit...
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Da zahlt aber die Diensthaftpflicht auch nicht und um die geht es hier.
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Das bedeutet: Zerstört mir jemand etwas aus Versehen (egal ob Kollege oder Privatperson, egal ob auf der Straße oder bei einem Besuch in meiner Wohnung) und ist ein armer Schlucker und zahlungsunfähig, springt meine Versicherung ein und ersetzt meinen Schaden.
Wie groß ist das Risiko das so etwas eintritt?
Da muss nur ein Kleinkind mit dem Fahrrad an dein Auto fahren. Dann Prost Mahlzeit...
Kleinkinder fahren idR max. mit dem Dreirad und nur selten allein sondern in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Ganz davon abgesehen ist es mir schon passiert. Das Kind hatte Eltern die Haftpflicht versichert sind und der Schaden wurde anstandslos bezahlt. :D
Ich sehe das wie Organisator, das Risiko liegt um Null. Ganz bestimmt gibt es Ausnahmen aber dann sollte auch das Chalet im Wallis gegen Hochwasser versichert werden. 8)
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Da zahlt aber die Diensthaftpflicht auch nicht und um die geht es hier.
Ohne selbst so eine spezielle Versicherung zu haben, darf man die Schadenabwehrfunktion nicht vergessen.
Verursacht man vermeintlich fahrlässig einen Schaden im Rahmen seiner Tätigkeit und der Arbeitgeber bewertet das als grobe Fahrlässigkeit, hat man ein Problem.
Ich gehe zumindest davon aus, dass die entsprechende Versicherung dann im Zweifel gerichtlich klärt, ob sie tatsächlich wegen grober Fahrlässigkeit in Anspruch genommen werden kann oder nur eine einfache Fahrlässigkeit vorlag.
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sowas eintritt, weiß ich nicht. Hängt sicher auch von der Schadenshöhe ab.
Auf der anderen Seite wäre es aber natürlich bitter dann erstmal mit den Rechntskosten in Vorleistung zu gehen.
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Wen interessiert die Bewertung des AG? Wenn er meint, grobe Fahrlässigkeit läge vor, kommt ihm dafür die Darlegungslast zu. Er kann ja vor Gericht ziehen, wenn er meint, das sei aussichtsreich.
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Wen interessiert die Bewertung des AG? Wenn er meint, grobe Fahrlässigkeit läge vor, kommt ihm dafür die Darlegungslast zu. Er kann ja vor Gericht ziehen, wenn er meint, das sei aussichtsreich.
Und müsste man dann nicht für die anwaltliche Vertretung vor Gericht in Vorleistung treten? Nur auf diesen Aspekt wollte ich hinaus.
Ob sich die Versicherung für dieses Risiko auch lohnt, wollte ich damit nicht bewerten.
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Wenn man meint, man bräuchte eine... Ich stoße mich an der Behauptung, man hätte ein Problem. Hat man nicht.
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Sie haben das Prinzip nicht verstanden. Eine reine Privathaftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die ich als Privatperson anderen zufüge. Das gilt aber nicht für Sachschäden, die ich meinem Arbeitgeber oder meinem Kollegen im Rahmen meiner Arbeit, am Arbeitsplatz/Arbeitsort zufüge. Dafür kann man bei einigen Versicherungen einen Extra-Baustein abschließen (bei meiner sind das 8,- Euro pro Jahr). Darin ist aber noch mehr eingeschlossen. Z. B. eine Ausfalldeckung. Das bedeutet: Zerstört mir jemand etwas aus Versehen (egal ob Kollege oder Privatperson, egal ob auf der Straße oder bei einem Besuch in meiner Wohnung) und ist ein armer Schlucker und zahlungsunfähig, springt meine Versicherung ein und ersetzt meinen Schaden. Ist die Sache nicht älter als 12 Monate, dann sogar zum Neuwert. Und ein paar andere Sachen sind in diesem Baustein auch noch dabei. Z. B. privater und beruflicher Schlüsselverlust. Zumindest bei meiner Versicherung.
Man kann nicht alle Versicherungen per se schlechtreden oder Versicherungen verdammen und als unnötig oder unsinnig oder überflüssig darstellen. Ich hatte bis jetzt sehr gute Erfahrungen mit meiner Versicherung. 2x innerhalb von 2 Jahren wurde mir z. B. schon ein Fahrrad gestohlen (beide in Städten mit hoher Kriminalitätsrate und trotz gutem Bügelschloss). Beide Male wurde es zum Neupreis ersetzt.
Also vielleicht erst über Versicherungen informieren bevor man sie als Mist bezeichnet.
Falls Sie 8,- Euro pro Jahr als sehr billig empfinden: Meine Versicherung taucht nicht in Vergleichsportalen auf, macht keine Werbung und arbeitet nicht mit freien Maklern zusammen. Sie zahlt auch weniger Provision pro Abschluss an ihre selbstständigen Mitarbeiter in den Geschäftsstellen als andere Versicherer. Deshalb ist sie so günstig.
Ob man 10% Aufschlag als billig empfindet ist Gefühlssache.
Das Modul ist bzgl. der Ausfalldeckung, Schlüssel.. sicher sinnig und nicht teuer.
Wegen Kaffeeschaden Situation, würde ich so etwas nicht abschließen, da ich immer privat in der Pause an der Arbeitsstelle Kaffee trinke.
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Kleinkinder fahren idR max. mit dem Dreirad und nur selten allein sondern in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Ganz davon abgesehen ist es mir schon passiert. Das Kind hatte Eltern die Haftpflicht versichert sind und der Schaden wurde anstandslos bezahlt. :D
Ich sehe das wie Organisator, das Risiko liegt um Null. Ganz bestimmt gibt es Ausnahmen aber dann sollte auch das Chalet im Wallis gegen Hochwasser versichert werden. 8)
Dann haben die Eltern aber eine Versicherung mit einem Extramodul, oder haben fahrlässig gehandelt.
Wenn das Kind so einen Schaden macht, dann zahlt weder das Kind, noch die Eltern müssen für das Kind was bezahlen.
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Das ist richtig, weder das Kind noch die Eltern sondern die Versicherung hat gezahlt und ja, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Ansonsten hätte es nicht zu dem Schaden kommen können. ;)
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Die Eingangsfrage bzw. Überschrift dieses Threads fragte aber nach der Sinnhaftigkeit. Und überwiegende Meinung hier ist, dass eine Dienst- und Vermögenshaftlicht völliger Quatsch ist. Dem schließe ich mich an, oder wie Feidl schön zusammenfasst:
Grundsätzlich nein,
wer allerdings hatte sie auch schon in meinem alten Beruf, weil ich dort ständig Fahrzeuge lenkte.
bei sowas auch meint, eine extra private Versicherung abschließen zu müssen, der sollte wohl auch weiterhin fest zu den Versicherungsgesellschaften stehen. ;)
Das ist sehr kurz gedacht. Außerdem geht es inzwischen nicht mehr um die Diensthaftpflicht, sondern eine einfache Erweiterung der Privathaftpflicht.
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Ich kenne keinen Fall, wo durch einen Kollegen ein Schaden angerichtet wurde, der Kollege zahlungsunfähig war und den Schaden nicht ersetzen konnte. Das Risiko ist nach gesundem Menschenverstand gleich Null.
Es ging um Kollegen UND alle anderen Personen.
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Da zahlt aber die Diensthaftpflicht auch nicht und um die geht es hier.
Inzwischen geht es nur noch um die Privathaftpflicht mit Zusatzbaustein. Günstiger als Diensthaftpflicht und dennoch für mich ausreichend.
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Begonnen hast du den Tread mit der Überschrift: Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
Inzwischen geht es nur noch um die Privathaftpflicht mit Zusatzbaustein.
Dafür bist du im Falschen Forum ???
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99x geht es gut, beim 100. Mal hat man Pech. Ich zahle für meine Privathaftpflicht Familie pro Jahr 52,- Euro + Baustein für 8,- Euro. Das ist nicht teuer wenn man bedenkt was alles abgedeckt ist. Mir ist das Risiko zu hoch etwas grob fahrlässig zu zerstören und dann plötzlich 5.000 oder 10.000 Euro zahlen zu müssen - egal ob es um die Sache eines Kollegen oder eine Sache des Arbeitgebers geht. Dass die Diensthaftpflicht für mich ungeeignet ist, haben wir ja nun hier herausgefunden (durch eure Hinweise bzgl. Fahrlässigkeit und Haftung), aber einen Grundschutz sollte man schon haben - und der ist eben im oben erwähnten Baustein enthalten.
Die 3 für mich wichtigsten Dinge, die im Zusatzbaustein eingeschlossen sind:
- Falsches Betanken fremder (auch dienstlicher) Kraftfahrzeuge bis 3.000 €
- Neuwertentschädigung fremder Sachen, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 12 Monate waren bis 3.000 €
- Sachschäden aus beruflicher Tätigkeit bis 10.000 €
Somit eine sehr gute Alternative zur Diensthaftpflicht. Verlust fremder Schlüssel ist sogar in der normalen Haftpflicht dabei.
Für die Skeptiker: Es gibt tatsächlich viele Versicherungen die man nicht benötigt und die völlig überteuert oder unnütz sind. Am bekanntesten in diesem Bereich ist wohl die Reisegepäckvesicherung oder die Garantieerweiterung bei Elektronikgeräten. Aber die erweiterte Privathaftpflicht und auch die Diensthaftpflicht gehören meiner Meinung nach nicht dazu. Wobei letztere eben nur für ganz bestimmte Berufsgruppen sinnvoll ist.
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Begonnen hast du den Tread mit der Überschrift: Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
Inzwischen geht es nur noch um die Privathaftpflicht mit Zusatzbaustein.
Dafür bist du im Falschen Forum ???
Nein. Erst durch diese Diskussion habe ich ja herausgefunden, dass es noch Alternativen zur Diensthaftpflicht gibt, die durchaus auch für die/den eine/n oder andere/n sehr nützlich sein können. Eben eine solche PH mit Zusatzbaustein, die günstiger ist als eine Diensthaftpflicht aber dennoch ausreichend gewisse Grundrisiken im normalen Arbeitsalltag abdeckt.
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Das ist richtig, weder das Kind noch die Eltern sondern die Versicherung hat gezahlt und ja, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Ansonsten hätte es nicht zu dem Schaden kommen können. ;)
Falsch!
Kinder können beim Fahrrad fahren ins Auto crashen und sind nicht haftbar, die Eltern ebenfalls nicht.
Deswegen müßte die Versicherung nichts zahlen, da ja niemand in der Haftung ist!
Aber es gibt Versicherungen, die so etwas inkludieren.
Insofern Glück, gehabt. Kenne Fälle, wo die Versicherung aber eben nicht zahlte, weil sie nicht mussten.
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BTW.
Gab es da nicht den Fall von falsch betankten Helikoptern, die den Kollegen teuer gekommen ist?
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Auch wenn es nicht zum Thema gehört, aber weil es angesprochen wurde:
Meine Versicherung (und andere sicher auch) zahlt NICHT, wenn mein Kind noch deliktunfähig ist und ich meine Aufsichtspflicht NICHT verletzt habe. Sie ZAHLT aber WENN ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Klingt komisch, ist aber so. Das leitet sich aus dem BGB ab. Es spielen außerdem mehrere Faktoren eine Rolle: Alter, Reifezustand, Charakter, bestehender Erfahrungsstand und äußere Umstände wie z. B. Umgebung und Art der Handlung vor dem Schaden.
2 Beispiele wo KEINE Verletzung der Aufsichtpflicht vorlag:
AG Augsburg: 3-jährige Kinder im Supermarkt müssen nicht durchgängig an der Hand oder dem Einkaufswagen ihrer Eltern bleiben. Es reicht völlig aus, wenn sie in Sicht- und Hörweite der Eltern bleiben. Bei Schäden liegt keine Verletzung der Aufsichtpflicht vor. Versicherung zahlt nicht und wehrt gegnerische Ansprüche auf eigene Kosten, im Namen des Versicherten, ab.
AG München: Einer 5-jährigen, die schon seit geraumer Zeit sicher Fahrrad fährt, kann erlaubt werden, einen Teil der Strecke alleine vorauszufahren. Wenn dabei im Gedränge vor dem Kindergarten das Fahrrad umstürzt und gegen ein Auto fällt, kann man den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen. Versicherung zahlt nicht und wehrt gegnerische Ansprüche auf eigene Kosten, im Namen des Versicherten, ab.
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BTW.
Gab es da nicht den Fall von falsch betankten Helikoptern, die den Kollegen teuer gekommen ist?
Das fällt aber nicht unter Kraftfahrzeuge wie bei meinem Zusatzbaustein. Dagegen gibt es sicher spezielle Versicherungen für Piloten bzw. das Tankpersonal. Also eine Dienst- oder Vermögensschaden-Haftpflicht für Beamte z. B.
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Hier noch ein Link dazu. Man beachte den letzten Satz. https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/millionenforderung-des-bundes-bfpp-setzt-sich-fuer-ihre-mitglieder-ein/ (https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/millionenforderung-des-bundes-bfpp-setzt-sich-fuer-ihre-mitglieder-ein/)
Ob die beiden Piloten eine solche Versicherung haben? Das geht daraus nicht hervor, aber es zeigt, dass so ein Fehler ganz schnell passieren kann.
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Auf den Helikopterfall bin ich im Rahmen meiner Recherchen zur Diensthaftpflichtversicherung auch gestoßen. Ich würde allerdings bezweifeln, dass sich ein Schaden in dieser Höhe überhaupt irgendwo versichern ließe. Eine Deckungssumme von 500.000 EUR für Vermögensschäden stellt m.E. bei allen gängigen Versicherern das Ende der Fahnenstange dar. Oftmals werden auch nur 250.000 EUR angeboten.
Bleibt abzuwarten, wie in der Sache die gerichtliche Entscheidung ausfällt. Im Moment scheint die Million ja nur die Forderung des Dienstherren zu sein. Hier dürfte aber letzten Endes doch mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit eine Haftungsbegrenzung (Stichworte: gefahrengeneigte Tätigkeit, Vergütung in Relation zur Schadenssumme) zum Tragen kommen.
Man staunt aber immer wieder nicht schlecht, wie schnell einem aufgrund von einfachen Flüchtigkeitsfehlern, die - wenn man ehrlich ist - jedem passieren könnten (erfolgreich) grobe Fahrlässigkeit angedichtet wird. Von daher bin ich persönlich froh, für den Fall der Fälle eine solche Versicherung in meiner Privathaftpflicht mit eingeschlossen zu haben. Und, da der Vorwurf schon mal kam: Nein - ich bin kein Versicherungsvertreter und kann auch keine Versicherungen vermitteln.
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Ich bin froh keinen solchen extrem gefährlichen Job zu haben, bei dem man so schnell so viel Geld bezahlen soll.
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Für die Skeptiker: Es gibt tatsächlich viele Versicherungen die man nicht benötigt und die völlig überteuert oder unnütz sind. Am bekanntesten in diesem Bereich ist wohl die Reisegepäckvesicherung oder die Garantieerweiterung bei Elektronikgeräten. Aber die erweiterte Privathaftpflicht und auch die Diensthaftpflicht gehören meiner Meinung nach nicht dazu. Wobei letztere eben nur für ganz bestimmte Berufsgruppen sinnvoll ist.
Na dann ist ja alles gut. Du hast dir deine Eingangsfrage beantwortet und die anderslautenden Meinungen ignoriert. Stellt sich nur die Frage nach dem Erkenntnisgewinn.
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Na dann ist ja alles gut. Du hast dir deine Eingangsfrage beantwortet und die anderslautenden Meinungen ignoriert. Stellt sich nur die Frage nach dem Erkenntnisgewinn.
Meine Erkenntnis ist, dass in diesem Forum ein sehr aggressiver und überheblicher Ton herrscht, der außerdem von sexsistischen Beiträgen geprägt ist (die auch nach Meldung nicht entfernt werden) und wo die Leute nur das verstehen was sie wollen - gleich mit welchen Argumenten man versucht eine Sachlage zu erklären. Unterbrochen wird dieser Zustand zum Glück von einzelnen vernünftigen Zeitgenossen mit ebenso vernünftigen Kommentaren. Ihren letzten zähle ich aber nicht hinzu. Ich bin fest überzeugt, dass das für Sie irrelevant ist und in keinster Weise interessiert. Insofern stört es auch keinen. Und hätten Sie alle Beiträge dieses Themas aufmerksam gelesen, dann müssten Sie bemerkt haben, dass ich keineswegs etwas ignoriert habe. Nur weil andere der Meinung sind, dass sie gänzlich ohne Versicherung auskommen, muss ich das nicht auch. Außerdem haben mir die Beiträge geholfen zu recherchieren, dass es auch günstige Alternativen zu einer Diensthaftpflicht gibt. Von ignorieren kann also überhaupt keine Rede sein.
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Keine Sorge, mein Beitrag war nur schnippisch gemeint. So als augenzwinkernder Hinweis zu der Notwendigkeit einer Diensthaftpflicht für Telefonberater. Wenn es Dir und anderen jedoch weiterhilft Helikopterfehlbetankungen als typisches Beispiel für eine entsprechende Versicherung weiterzudiskutieren.... und schon werde ich wieder schnippisch.
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...irgendwann wirst du noch schalig ;D
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Keine Sorge, mein Beitrag war nur schnippisch gemeint. So als augenzwinkernder Hinweis zu der Notwendigkeit einer Diensthaftpflicht für Telefonberater.
Auch als normaler Angestellter kann man in die Situation kommen auf Grund grober Fahrlässigkeit das Eigentum eines Kollegen oder des Arbeitgebers zu zerstören. Einmal nicht mitgedacht oder unabsichtlich grob fahrlässig gehandelt und zack. Da lasse ich lieber die Versicherung die Ansprüche zahlen oder abwehren als mich selbst damit rumzuschlagen. Das ist mir 8,- Euro pro Jahr wert.
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Keine Sorge, mein Beitrag war nur schnippisch gemeint. So als augenzwinkernder Hinweis zu der Notwendigkeit einer Diensthaftpflicht für Telefonberater.
Auch als normaler Angestellter kann man in die Situation kommen auf Grund grober Fahrlässigkeit das Eigentum eines Kollegen oder des Arbeitgebers zu zerstören. Einmal nicht mitgedacht oder unabsichtlich grob fahrlässig gehandelt und zack. Da lasse ich lieber die Versicherung die Ansprüche zahlen oder abwehren als mich selbst damit rumzuschlagen. Das ist mir 8,- Euro pro Jahr wert.
Rüchtüch, wegen 8 € sich da einen Kopp zu machen ist albern.
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Auch als normaler Angestellter kann man in die Situation kommen auf Grund grober Fahrlässigkeit das Eigentum eines Kollegen oder des Arbeitgebers zu zerstören. Einmal nicht mitgedacht oder unabsichtlich grob fahrlässig gehandelt und zack. Da lasse ich lieber die Versicherung die Ansprüche zahlen oder abwehren als mich selbst damit rumzuschlagen. Das ist mir 8,- Euro pro Jahr wert.
Das war ja deine Eingangsfrage bzw. Eingangsmeinung. Ist ja auch völlig legitim, eine solche Meinung zu haben. Ich war nur irritiert ob des Zwecks der Diskussion, wenn die eigene Meinung unumstößlich festzustehen scheint. Aber dazu erwarte ich eigentlich auch wieder eine feste unumstößliche Meinung ;)
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Da du wirklich sachlich argumentierst und nicht ausfallend wirst, will ich dir gerne zuhören. Es ist ja nicht grundsätzlich falsch keine entsprechende Versicherung zu haben, aber hättest du persönlich nicht Angst im Fall der Fälle haftbar gemacht zu werden, weil du dich - unabsichtlich (!) - grob fahrlässig verhalten hast (5 Sekunden unaufmerksam)?
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Wie verhielte man sich denn absichtlich grob fahrlässig?
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Ich wurde so eine Versicherung abschließen, im Falle das was passiert
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Grob fahrlässig heißt doch ich nehme das Risiko Bewusst in Kauf.
Wenn ich also eine gebrochene Hand habe und trotzdem versuche den Kaffeebecher hochzuheben und damit den Kaffee auf das Handy vom Kollegen verschütte. Könnte da grob Fahrlässig bei rum kommen.
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...und in diesem Fall wird deine Privat-Haftpflicht dafür aufkommen.
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Es gibt im Internet sehr viele Fallbeispiele für grobe Fahrlässigkeit. Wenn etwas passiert, müssen im Streitfall sowieso Versicherungen und Gerichte entscheiden. Es gibt einfach zu viele Einzelfallentscheidungen und Unterschiede - selbst bei scheinbar identischen Vorkommnissen. Und deshalb ist eine Absicherung (egal ob Erweiterung der Privathaftpflicht oder eine Dienst- und Vermögenshaftpflicht), meiner Meinung nach, absolut sinnvoll.
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Wie verhielte man sich denn nun absichtlich grob fahrlässig?
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Gute Frage. Im Straßenverkehr wäre das dass überfahren einer roten Ampel oder bei guter Sicht und gerader Strecke auf ein beleuchtetes Fahrzeug auffahren - soweit die Urteile im Bereich StVO. Im Büro ist der Klassiker das öffnen eines E-Mail-Anhangs mit Schadsoftware, trotz ausdrücklichem Verbot Anhänge zu öffnen (wofür man auch belehrt wurde und unterschrieben hat). Aber wenn man doch mal träumt und klickt?
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Und inwiefern verhielte man sich dadurch nun absichtlich grob fahrlässig?
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Ich war zwar mal Schöffe bei Gericht, aber ich bin kein Anwalt.
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Gute Frage.
Die nur eine Antwort zulässt: Vorsätzlich. Es gibt keine absichtliche(sic!!) grobe Fahrlässigkeit. Und Versicherungen, die Vorsatz inkludieren... na ja
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Ich war zwar mal Schöffe bei Gericht, aber ich bin kein Anwalt.
Du hast die Unterscheidung in absichtliches und unabsichtliches grob fahrlässiges Handeln getroffen.
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Nein, Schöffen sind Laienrichter. Sie entscheiden nicht auf Grund von Unterlagen, sondern auf Grund dessen was sie hören und sehen - nach bestem Wissen und Gewissen. Schöffen erhalten keinen Einblick in Gerichtsunterlagen. Sie dürfen aber Fragen an Beklagte, Kläger und Zeugen stellen und sich aus den Antworten ein eigenes Bild machen.
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Gute Frage.
Die nur eine Antwort zulässt: Vorsätzlich. Es gibt keine absichtliche(sic!!) grobe Fahrlässigkeit. Und Versicherungen, die Vorsatz inkludieren... na ja
Es gibt aber unabsichtliche grobe Fahrlässigkeit. Ich habe nicht von absichtlicher grober Fahrlässigkeit gesprochen. Und meine Versicherung inkludiert ausschließlich grobe Fahrlässigkeit und wehrt anderslautende Forderungen in meinem Namen und auf Versicherungskosten ab - rechtsverbindlich.
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Nein, Schöffen sind Laienrichter. Sie entscheiden nicht auf Grund von Unterlagen, sondern auf Grund dessen was sie hören und sehen - nach bestem Wissen und Gewissen. Schöffen erhalten keinen Einblick in Gerichtsunterlagen. Sie dürfen aber Fragen an Beklagte, Kläger und Zeugen stellen und sich aus den Antworten ein eigenes Bild machen.
Inwiefern wäre das eine zulässige Begründung für eine Verneinung?
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Da du wirklich sachlich argumentierst und nicht ausfallend wirst, will ich dir gerne zuhören.
Na das ist ja lieb von dir ;)
Es ist ja nicht grundsätzlich falsch keine entsprechende Versicherung zu haben, aber hättest du persönlich nicht Angst im Fall der Fälle haftbar gemacht zu werden, weil du dich - unabsichtlich (!) - grob fahrlässig verhalten hast (5 Sekunden unaufmerksam)?
Natürlich, dafür habe ich eine Haftpflichtversicherung. Ich sehe nur keinen Anwendungsfall für eine Dienst- /
Vermögenshaftpflichtversicherung.
Ein Indiz dafür dürfte auch die Höhe des Versicherungsbeitrags von 8 € pro Jahr zu sein.
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Die Vermögenshaftpflicht dient als Absicherung..
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Die Vermögenshaftpflicht dient als Absicherung..
Das tut jede Versicherung. Daher auch der Name VerSICHERUNG. Was ist der Zweck deiner Aussage?
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Es gibt aber unabsichtliche grobe Fahrlässigkeit.
Nein, das Zivilrecht unterscheidet grundsätzlich zwei Arten der Fahrlässigkeit. Einfache und grobe(welche nichtmal rechtlich definiert ist).
Das Strafrecht lehnt sich zwar nicht explizit an die Definition §276 an, die Rechtsprechung im Strafrecht allerdings schon.
Unabsichliche Grobe Fahrlässigkeit gibt es nicht
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Für 8 € pro Jahr, bekommt man halt die Arbeit abgenommen, sich darum kümmern zu müssen, dass man nachweist, nicht grob Fahrlässig gehandelt zu haben.
Sprich wenn man zu unrecht beschuldigt wird.
Das ist wahrscheinlich der 99% Anwendungsfall für die Versicherung,
Dafür zahlt man dann im Laufe des Lebens halt rund 400€ für diese Sekretärsarbeit.
Finde ich durchaus akzeptabel.
Fälle in denen ein AG einem in Haftung nimmt, sind mir allerdings persönlich bisher noch nicht bekannt geworden.
Andererseits kann meine Tätigkeit durchaus Millionenschäden verursachen, wenn ich schlampe.
Dürfte wohl nie grob Fahrlässig sein, aber wer weiß, was sich da so ein Cheffe mal ausdenkt, und dann hat man seinen Sekretär.
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Meine Haftpflicht von vor Urzeiten hatte nur die Haftpflicht mit inkludierter Amtshaftpflicht. Reine Haftpflicht gab es gar nicht. Aufpreis 0 €, da keine nennenswerten Schäden zu regulieren sind.
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Mit meiner Aussage meinte ich das es als Absicherung für bestimmte Berufsgruppen dient, falls durch ein berufliches Versehen Schäden am Vermögen Dritter entsteht..
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Mit meiner Aussage meinte ich das es als Absicherung für bestimmte Berufsgruppen dient, falls durch ein berufliches Versehen Schäden am Vermögen Dritter entsteht..
Wieso Dritter? Dein AG kannst du auch direkt schädigen.
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Das stimmt natürlich , du kannst auch jemanden direkt schädigen
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Wieso genau eine Vermögenshaftpflicht sinnvoll ist, seht ihr in diesem Artikel
[SPAM entfernt, Admin2]. Ich habe dadurch ein besseres Verständnis dafür bekommen, es hat mir auch weiter geholfen.
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Wieso genau eine Vermögenshaftpflicht sinnvoll ist, seht ihr in diesem Artikel. Ich habe dadurch ein besseres Verständnis dafür bekommen, es hat mir auch weiter geholfen.
Wirklich hilfreich wäre der Hinweis gegeben, dass nach diesem Artikel eine Vermögenshaftpflichtversicherung völlig sinnlos ist. Oder ist das Spam?
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Klar ist es das - er hat ja jetzt die notwendige Anzahl von Beiträgen, um verlinken zu dürfen.
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Oder ist das Spam?
Ne, war bestimmt unabsichtlich grob fahrlässig verlinkt...