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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: dashn1bm am 26.06.2019 15:56

Titel: Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 26.06.2019 15:56
Hi Leute,

ich habe einen Bachelorabschluss und bin beim fraunhofer institut angestellt in EG10 Stufe 2.
Ich habe gelesen, dass man mit Bachelorabschluss zwischen EG9 und EG12 angestellt wird.

Hat jemand eine Ahnung, ob da Spielraum besteht bei meiner Eingliederung?
Jemand Erfahrung mit Fraunhofer?

Auf Dauer ist mir EG10 zu wenig und ich kann mir das nicht leisten. Ich würde zwar gerne bleiben, aber nicht in EG10.

Danke für Infos :-)

LG
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Spid am 26.06.2019 15:57
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 26.06.2019 15:59
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.

thx :-) auf gut deutsch:

Meine Tätigkeit = EG10 und bis sich die nicht in eine Führungsposition ändert geht auch nix am EG10?
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: ds78 am 26.06.2019 16:05
Grundsätzlich könntest du auch eine E13 oder E14 bekleiden, da bei TB beim Bund keine Bildungsvoraussetzungen vorliegen müssen wenn ich mich nicht irre. Allerdings werden in Ausschreibungen häufig formale Bildungsvoraussetzungen gefordert, die es unwahrscheinlich machen mit einem  Bachelor in E14 und höher zu landen.

Darüber hinaus muss die Wertigkeit deiner Tätigkeiten eben eine E12 ergeben. Derzeit sind sie offensichtlich nur eine E10. Da hilft nur vom AG höherwertige Tätigkeiten wirksam (dauerhaft) übertragen zu bekommen, dann würde die Tarifautomatik greifen und eine erneute Bewertung deiner Tätigkeiten könnten eine E11 oder E12 ergeben (Erfolg in Abhängigkeit vom AG sehr unterschiedlich, kann aber aufgrund der genannten Tarifautomatik auch eingeklagt werden).

Eine Beurteilung der Wertigkeit deiner Tätigkeite ist als Laie aufgrund der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zur Bestimmung der Wertigkeit häufig schwer bis unmöglich.

Es gibt allerdings AG die bewerten Administratortätigkeiten E10, andere AG mit E12 (Hallo Fachkräftemangel). Die verschiedenen AG scheinen also in der Bewertung doch relativ kreativ zu werden. :)

PS: Es gibt durchaus E13 Stellen, die auch für Bachelor ausgeschrieben sind. E12 im technischen Bereich sogar etwas häufiger. Aber ohne Änderung deiner Tätigkeiten wirst du da eher nicht "automatisch" landen im Sinne einer beamtenrechtlichen Beförderung z. Bsp.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Spid am 26.06.2019 16:13
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.

thx :-) auf gut deutsch:

Meine Tätigkeit = EG10 und bis sich die nicht in eine Führungsposition ändert geht auch nix am EG10?

Eine Führungsposition ist nicht erforderlich, lediglich eine auszuübende Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt.

@ds78: Die - häufig durch Entgeltzahlung ausgedrückte - Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Organisator am 26.06.2019 16:16

thx :-) auf gut deutsch:

Meine Tätigkeit = EG10 und bis sich die nicht in eine Führungsposition ändert geht auch nix am EG10?

Fast. Deine Tätigkeit = E 10. Änderungen an der E 10 nur mit Änderung der Tätigkeit. Eine Führungspostion muss das nicht zwingend beinhalten.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: ds78 am 26.06.2019 16:16

@ds78: Die - häufig durch Entgeltzahlung ausgedrückte - Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.

Ich weiß das. Lese dieses Forum und natürlich auch deine Ausführungen seit langer Zeit und regelmäßig. Das ändert aber nichts daran, dass man bis zum möglichen Ausgang einer Klage eben nur das Entgelt erhält was der AG für "richtig" hält. Dahingehend also mein Hinweis. :)
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 26.06.2019 16:21
Also wenn ich eure Antworten richtig deute, ist das nicht in Stein gemeißelt. Ich habe genau dieselben Tätigkeiten wie mein Kollege, der halt einen Master hat und VIEL mehr kriegt als ich und zudem weniger Berufserfahrung hat und auch sicherlich nicht mehr leistet.

Wenn der AG also ermessungsspielraum hat, kann ich ja theoretisch sagen: Da meine tätigkeiten dieselben sind wie die meines kollegen, der EG13 hat, bekomme ich sofort auch EG13 sonst bin ich raus? (Natürlich nett formuliert :-))
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Spid am 26.06.2019 16:26
Der AG hat bei der Eingruppierung keinerlei Ermessen, das er ausüben könnte. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig für die Eingruppierung unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: ds78 am 26.06.2019 16:37
Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

Das ist besonders hervorzuheben wenn man sich in der Thematik nicht auskennt. :)
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 26.06.2019 16:57
Der AG hat bei der Eingruppierung keinerlei Ermessen, das er ausüben könnte. Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig für die Eingruppierung unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

könntest du das nochmal auf Deutsch wiederholen? Ich verstehe das nicht  ::)
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 26.06.2019 16:59
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: WasDennNun am 26.06.2019 16:59
Also wenn ich eure Antworten richtig deute, ist das nicht in Stein gemeißelt. Ich habe genau dieselben Tätigkeiten wie mein Kollege, der halt einen Master hat und VIEL mehr kriegt als ich und zudem weniger Berufserfahrung hat und auch sicherlich nicht mehr leistet.

Wenn der AG also ermessungsspielraum hat, kann ich ja theoretisch sagen: Da meine tätigkeiten dieselben sind wie die meines kollegen, der EG13 hat, bekomme ich sofort auch EG13 sonst bin ich raus? (Natürlich nett formuliert :-))
Dumm nur das man meistens meint, das der Kollege die selben Tätigkeiten ausübt wie man selber, aber die kleinen feinen Unterschiede in den Aufgaben bzw. in der Einsatzfähigkeit bzw. in der Verwendungsbreite dann doch dazu führen das es eben nicht die gleichen EGs sind.
Bzw. es kann ja auch sein, das der Kollege Tariflich in der EG10 anzusiedeln ist, trotz Master und der AG sich nur geirrt hat.
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Beitrag von: WasDennNun am 26.06.2019 17:00
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.
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Beitrag von: dashn1bm am 26.06.2019 17:02
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.

gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
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Beitrag von: WasDennNun am 26.06.2019 17:03
Und übrigens auch ohne Schulabschluss kann man bis zur EG14 tarifkonform eingruppiert werden, ist nur selten!
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Beitrag von: WasDennNun am 26.06.2019 17:04
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o
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Beitrag von: Spid am 26.06.2019 17:12
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.

gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????

Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.

Es stellt sich die Frage, warum Du Tätigkeiten ausübst, von denen der AG nicht will, daß Du sie ausübst. Dabei handelt es sich - wie von @WasDennNun dargestellt - um einen abmahnwürdigen Tatbestand. Wenn der AG Dir diese Tätigkeiten überträgt und diese die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen, bist Du - da kein Sachvortrag erfolgt ist, der auch nur vermuten ließe, daß Du als sonstiger Beschäftigter anzusehen wärest - in E12 eingruppiert.
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Beitrag von: Max am 26.06.2019 19:01
Versuche planen und durchführen ist nicht unbedingt Forschung bzw. wiss. Arbeiten
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Beitrag von: RsQ am 26.06.2019 20:22
Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.
;D ;D 8)
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Beitrag von: WasDennNun am 27.06.2019 06:27
Versuche planen und durchführen ist nicht unbedingt Forschung bzw. wiss. Arbeiten
Eben:
Es gibt Elektriker, Metallbauer und Modellbauer die alle in der Forschung arbeiten und keine E13 erhalten. Oder meint hier jemand das ein Physiker die Kabel im CERN selber gelegt hat?

Und ganz ketzerisch und bitte nicht persönlich nehmen: Zu den Fähigkeiten und Tätigkeiten eines E13er gehört auch, den hier vorhanden Sachverhalt eigenständig und ohne fremde Hilfe zu "erforschen".
Denn ein Forscher stellt nicht nur Fragen (und sollte nur Fragen stellen, die noch nicht beantwortet sind, denn dann hat er seine Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht), er beantwortet sie, damit neue Fragen auftauchen können.

Fazit: Frage deinen AG ob du eigenständige Forschung machen sollst, respektive ob er von dir erwartet, dass du wissenschaftliche Arbeit machst. (und dazu gehört sicherlich diese Ergebnisse auf Konfernzen vorzutragen)
Falls ja: Dann ist deine Tätigkeit uU die einer E13 und du würdest E12 erhalten, da dir die wissenschaftliche Hochschulbildung fehlt.
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Beitrag von: dashn1bm am 27.06.2019 10:49
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.
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Beitrag von: Spid am 27.06.2019 10:56
Darf Dein „Chef“ namens des AG Arbeitsverträge schließen? Wenn nicht, dann tust Du nicht, was der AG Dir aufgetragen hat. Je nach konkretem Sachverhalt könnte man als AG dann gleich 2 AN abmahnen.
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Beitrag von: Bastel am 27.06.2019 10:57
Das kapieren halt die meisten nicht... Es muss das gemacht werden was im Vertrag steht und nicht was dein Vorgesetzter dir sagt.

Ansonsten kann es passieren:

Vertrag -> Tätigkeiten EG10
Vorgesetzer -> Tätigkeiten EG12

Ergo: Was der Vorgesetzte sagt, nicht umsetzen bis es vom AG bzw. dessen Vertreter schriftlich kommt.
Dann hast du ne Chance auf die EG12.
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Beitrag von: TV-Ler am 27.06.2019 10:58
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.
In der Regel ist aber nicht der jeweilige "Chef", der dazu befugt ist im Namen des Arbeitgebers Tätigkeiten zu übertragen. Allenfalls kann er dir Aufgaben geben, die sich allerdings im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten bewegen müssen.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 27.06.2019 10:59
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.

gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????

Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.

Es stellt sich die Frage, warum Du Tätigkeiten ausübst, von denen der AG nicht will, daß Du sie ausübst. Dabei handelt es sich - wie von @WasDennNun dargestellt - um einen abmahnwürdigen Tatbestand. Wenn der AG Dir diese Tätigkeiten überträgt und diese die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen, bist Du - da kein Sachvortrag erfolgt ist, der auch nur vermuten ließe, daß Du als sonstiger Beschäftigter anzusehen wärest - in E12 eingruppiert.

Nein, das habt ihr wohl falsch verstanden. Ich führe genau die Tätigkeiten aus, die man mir aufträgt.

Was ich meinte ist Folgendes:

Ursprünglich war meine Stelle auf EG13 ausgeschrieben (Sie haben einen Master gesucht)
Ich habe mich beworben und die Stelle bekommen. Sie haben sich gedacht, toll, der macht die selbe arbeit und wir stellen ihn billiger an. Das ist nun der Fall. Ich tue für weniger Geld genau die Dinge, die ursprünglich für die Masterstelle vorgesehen waren. Und genau die selben dinge, die meine Master kollegen machen.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 27.06.2019 11:02
Das kapieren halt die meisten nicht... Es muss das gemacht werden was im Vertrag steht und nicht was dein Vorgesetzter dir sagt.

Ansonsten kann es passieren:

Vertrag -> Tätigkeiten EG10
Vorgesetzer -> Tätigkeiten EG12

Ergo: Was der Vorgesetzte sagt, nicht umsetzen bis es vom AG bzw. dessen Vertreter schriftlich kommt.
Dann hast du ne Chance auf die EG12.

Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: TV-Ler am 27.06.2019 11:06
Das kapieren halt die meisten nicht... Es muss das gemacht werden was im Vertrag steht und nicht was dein Vorgesetzter dir sagt.

Ansonsten kann es passieren:

Vertrag -> Tätigkeiten EG10
Vorgesetzer -> Tätigkeiten EG12

Ergo: Was der Vorgesetzte sagt, nicht umsetzen bis es vom AG bzw. dessen Vertreter schriftlich kommt.
Dann hast du ne Chance auf die EG12.

Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?
Jau!
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Spid am 27.06.2019 11:06
Er darf regelmäßig nur die vom AG übertragenen Tätigkeiten konkretisieren.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Spid am 27.06.2019 11:12
Soll das bedeuten, dass die Tätigkeit, die ich in Zukunft tun werde, von belang ist und nicht das, was ich momentan tue?
Nein, es kommt alleinig darauf an was der AG dir übertragen hat zu tun.
Und nicht was du tust.

gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????

Das Besuchen von Konferenzen ist eine Tätigkeit, die keine Einarbeitung oder Einweisung erfordert und somit der E1 zuzuordnen wäre.

Es stellt sich die Frage, warum Du Tätigkeiten ausübst, von denen der AG nicht will, daß Du sie ausübst. Dabei handelt es sich - wie von @WasDennNun dargestellt - um einen abmahnwürdigen Tatbestand. Wenn der AG Dir diese Tätigkeiten überträgt und diese die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen, bist Du - da kein Sachvortrag erfolgt ist, der auch nur vermuten ließe, daß Du als sonstiger Beschäftigter anzusehen wärest - in E12 eingruppiert.

Nein, das habt ihr wohl falsch verstanden. Ich führe genau die Tätigkeiten aus, die man mir aufträgt.

Was ich meinte ist Folgendes:

Ursprünglich war meine Stelle auf EG13 ausgeschrieben (Sie haben einen Master gesucht)
Ich habe mich beworben und die Stelle bekommen. Sie haben sich gedacht, toll, der macht die selbe arbeit und wir stellen ihn billiger an. Das ist nun der Fall. Ich tue für weniger Geld genau die Dinge, die ursprünglich für die Masterstelle vorgesehen waren. Und genau die selben dinge, die meine Master kollegen machen.

Maßgeblich ist die vom Arbeitgeber - das ist nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - übertragene Tätigkeit. Diese ergibt sich entweder unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem anderen schriftlichen Nachweis nach §2 NachwG.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Organisator am 27.06.2019 11:20
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 27.06.2019 11:25
ok gut, ich habe schon deutlich mehr verstanden. Ich werde meinen Arbeitsvertrag genau lesen und verstehen, was das bedeutet, was da drin steht. Ggf tue ich dinge, die ich laut vertrag nicht tun darf. Fall das der Fall ist, werde ich das mit meinem Gruppenleiter besprechen.

So nun noch eine letzte, für mich wichtige Frage:

Falls ich tatsächlich Dinge arbeite, die im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen sind (ja, Abmahnungsgrund) wie verfahre ich weiter? Soll ich mich selbst an die Personalabteilung wenden oder soll es mein Gruppenleiter tun? Um meine Tätigkeiten einer höheren EG im AV zu fixieren sodass alles rechtens ist?
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Spid am 27.06.2019 11:33
Ist denn absehbar, daß der AG überhaupt willens ist, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen?
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Bastel am 27.06.2019 11:36
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"



Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 27.06.2019 11:38
Ist denn absehbar, daß der AG überhaupt willens ist, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen?

Also ich bin ein fester Bestandteil unserer Gruppe und ich denke, dass mein Gruppenleiter und auch mein Abteilungsleiter sich beim AG dafür einsetzen würden, "dass er willens wird", mir auch im Vertrag höhere Tätigkeiten zu übertragen.

Mein AG kennt mich ja gar nicht, ist ja die Fraunhofer Gesellschaft. Ob die willens sind - das kann ich nicht beantworten.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Organisator am 27.06.2019 11:41

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Möglich ist, auch keine TD ausgehändigt zu bekommen. Es besteht jedoch ein Anspruch, dass der Arbeitgeber die übertragenen Tätigkeiten genauer als in Deinem Beispiel definiert. Steht dann jedem frei, dies auch einzufordern.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Spid am 27.06.2019 11:43
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Organisator am 27.06.2019 11:43
Also ich bin ein fester Bestandteil unserer Gruppe und ich denke, dass mein Gruppenleiter und auch mein Abteilungsleiter sich beim AG dafür einsetzen würden, "dass er willens wird", mir auch im Vertrag höhere Tätigkeiten zu übertragen.

Mein AG kennt mich ja gar nicht, ist ja die Fraunhofer Gesellschaft. Ob die willens sind - das kann ich nicht beantworten.

Das Führungspersonal ist gerne willens, höherwertige Tätigkeiten ausüben zu lassen. Nur ist es in der Praxis so, dass nur solche Tätigkeiten übertragen werden, für die auch Geld (=Stelle) vorhanden ist.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Bastel am 27.06.2019 11:46
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.

Danke für die Info! Ich glaube "Zeitanteil 100%2 steht noch dabei, muss ich mir nochmal genauer anschauen.


Organisator hat Recht, das Forum ist voll von diesen Problemen...
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 27.06.2019 11:47
Also ich bin ein fester Bestandteil unserer Gruppe und ich denke, dass mein Gruppenleiter und auch mein Abteilungsleiter sich beim AG dafür einsetzen würden, "dass er willens wird", mir auch im Vertrag höhere Tätigkeiten zu übertragen.

Mein AG kennt mich ja gar nicht, ist ja die Fraunhofer Gesellschaft. Ob die willens sind - das kann ich nicht beantworten.

Das Führungspersonal ist gerne willens, höherwertige Tätigkeiten ausüben zu lassen. Nur ist es in der Praxis so, dass nur solche Tätigkeiten übertragen werden, für die auch Geld (=Stelle) vorhanden ist.

Ich würde es halt versuchen nach dem Motto "Pistole auf die Brust setzen". Wenn sie es nicht möglich machen steht mir ja frei in die Industrie zu wecheln, was momentan für mich sehr einfach möglich wäre.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 27.06.2019 11:49
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.

Danke für die Info! Ich glaube "Zeitanteil 100%2 steht noch dabei, muss ich mir nochmal genauer anschauen.


Organisator hat Recht, das Forum ist voll von diesen Problemen...

Ich werde auch bei mir im Vertrag nachschauen, was da drin steht. Bin gespannt!
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: WasDennNun am 27.06.2019 12:03
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.
Vielleicht hast du jetzt bemerkt und verstanden, warum mein Beitrag mitnichten unnötig ist.
Und deswegen nochmals:
Fazit: Frage deinen AG ob du eigenständige Forschung machen sollst, respektive ob er von dir erwartet, dass du wissenschaftliche Arbeit machst. (und dazu gehört sicherlich diese Ergebnisse auf Konfernzen vorzutragen)
Falls ja: Dann ist deine Tätigkeit uU die einer E13 und du würdest E12 erhalten, da dir die wissenschaftliche Hochschulbildung fehlt.
Obiges solltest als Bestätigung deiner übertragenden Tätigkeiten von deinen AG, zB die PA, die dir auch den AV geschickt hat (und nicht dein Chef) einfordern, der Rest ist dann Tarifautomatik.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 27.06.2019 14:56
gut also um geld zu sparen hat er mir tätigkeiten übertragen, die EG10 entsprechen. Ich muss ihn also dazu bringen, mir tätigkeiten zu übertragen, die EG13 entsprechen (die ich ohnehin tue: Forschung, wissenschaftliches arbeiten und besuchen von konferenzen)???????????
Der AG hat dir EG10 Tätigkeiten übertragen und du machst was ganz anderes? Oje hoffentlich kommt da nicht ne Abmahnung  :o

ziemlich unnötiger beitrag - natürlich tue ich genau das, was mein chef mir aufträgt.
Vielleicht hast du jetzt bemerkt und verstanden, warum mein Beitrag mitnichten unnötig ist.
Und deswegen nochmals:
Fazit: Frage deinen AG ob du eigenständige Forschung machen sollst, respektive ob er von dir erwartet, dass du wissenschaftliche Arbeit machst. (und dazu gehört sicherlich diese Ergebnisse auf Konfernzen vorzutragen)
Falls ja: Dann ist deine Tätigkeit uU die einer E13 und du würdest E12 erhalten, da dir die wissenschaftliche Hochschulbildung fehlt.
Obiges solltest als Bestätigung deiner übertragenden Tätigkeiten von deinen AG, zB die PA, die dir auch den AV geschickt hat (und nicht dein Chef) einfordern, der Rest ist dann Tarifautomatik.

Ok, es war eher die Art, wie du es geschrieben hast. Das ist als TVÖD Leihe schnell misszuverstehen. Dass mein AG mich abmahnen könnte, weil ich die Arbeit erledige, die mein Gruppenleiter mir aufträgt, daran denkt man erstmal nicht..
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 27.06.2019 14:57
Gibt es denn irgendwo eine Übersicht, welche Tätigkeit welcher EG zugeordnet ist?
Wenn da so strikt danach getrennt wird, muss das ja irgendwo definiert sein.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: Spid am 27.06.2019 15:01
Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung festgelegt.
Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: WasDennNun am 27.06.2019 16:18
Und hier damit du nicht dumm rumsuchen musst.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=6

WiMi werden nach
12. Beschäftigte in der Forschung

eingruppiert, soweit ich weiß.


Und dort steht ganz simple drin:
Entgeltgruppe 13Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit in der Forschung sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Komme jetzt aber nicht auf den Gedanken du bist ein "sonstiger Beschäftigter", ne das glaube ich nicht, somit würdest du eine EG weniger erhalten, weil du eben die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllst.

Titel: Antw:Fraunhofer EG10 --> EG12/13 trotz Bachelor
Beitrag von: dashn1bm am 28.06.2019 08:53
Meint ihr damit, mein Gruppenleiter darf mir ggf. manche der Dinge, die er mir aufträgt, gar nicht auftragen weil es nicht eine EG10 Tätigkeit ist?

Wichtig ist, welche Aufgaben Dir von Deinem Arbeitgeber übertragen wurden. Diese finden sich regelmäßig in der Tätigkeitsdarstellung, die Dir vom AG übergeben wurde.

Ob er sowas überhaupt hat? Ich habe eine als Ing. mit der ausführlichen Beschreibung

"Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1"

Damit verstößt der AG gegen §2 NachwG.

Danke für die Info! Ich glaube "Zeitanteil 100%2 steht noch dabei, muss ich mir nochmal genauer anschauen.


Organisator hat Recht, das Forum ist voll von diesen Problemen...

Ich werde auch bei mir im Vertrag nachschauen, was da drin steht. Bin gespannt!

moinmoin

also. meinen Arbeitsvertrag habe ich durchgesehen. An keiner stelle steht etwas von Tätigkeiten (Tätigkeitsmerkmale), die mir übertragen sind.

Der einzige Paragraph, der mit dem Thema zu tun hat, ist §10, ein Einzeiler:

Herr ... ist in EG 10 des TVöD eingruppiert.


D.h. ich werde zunächst mal bei der Personalabteilung bitten, mir bezüglich meiner Tätigkeiten Auskunft zu erteilen?
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Beitrag von: Spid am 28.06.2019 09:03
Warum bitten? Der AG ist gem. §2 NachwG dazu verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem AN zu übergeben. Dazu gehört auch die auszuübende Tätigkeit. Du hast einen gesetzlichen Anspruch gegen Deinen AG, der auch gerichtlich erzwungen werden kann.
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Beitrag von: WasDennNun am 28.06.2019 09:55
D.h. ich werde zunächst mal bei der Personalabteilung bitten, mir bezüglich meiner Tätigkeiten Auskunft zu erteilen?
Es gibt die alternative, dass du denen schreibst, ob die Tätigketien die du ausübst, deine auszuübende Tätigkeiten sind.
Dazu musst du deine ausgeübten tätigkeiten mit Zeitanteilen erfassen.
Also z.B.:
Erstellen von Wissenschaftlichen Publikationen 10%
Vorstellung von wissenschaftlichen Ergebnissen in Fachgruppen und Konferenzen 20%
Führung / Mitarbeit / zuarbeit des Forschungsprojektes  blabla  (mit eigenverantwortlichen Erledigung der AP x,y,z) 70%

Wenn sie (also die Personalabteilung als Vertreter deines AGs) dir das bestätigen, das dass deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind, dann kannst du ja deine E12 einfordern.
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Beitrag von: dashn1bm am 28.06.2019 10:04
Warum bitten? Der AG ist gem. §2 NachwG dazu verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem AN zu übergeben. Dazu gehört auch die auszuübende Tätigkeit. Du hast einen gesetzlichen Anspruch gegen Deinen AG, der auch gerichtlich erzwungen werden kann.

ok, sehr gut. Dann bitte ich, weil ich ein netter Mensch bin, und weiß, dass sie mir Auskunft geben müssen. Super Sache.  8)
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Beitrag von: dashn1bm am 28.06.2019 10:06
D.h. ich werde zunächst mal bei der Personalabteilung bitten, mir bezüglich meiner Tätigkeiten Auskunft zu erteilen?
Es gibt die alternative, dass du denen schreibst, ob die Tätigketien die du ausübst, deine auszuübende Tätigkeiten sind.
Dazu musst du deine ausgeübten tätigkeiten mit Zeitanteilen erfassen.
Also z.B.:
Erstellen von Wissenschaftlichen Publikationen 10%
Vorstellung von wissenschaftlichen Ergebnissen in Fachgruppen und Konferenzen 20%
Führung / Mitarbeit / zuarbeit des Forschungsprojektes  blabla  (mit eigenverantwortlichen Erledigung der AP x,y,z) 70%

Wenn sie (also die Personalabteilung als Vertreter deines AGs) dir das bestätigen, das dass deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind, dann kannst du ja deine E12 einfordern.

Und ja, das ist auch eine sehr gute Idee, das werde ich anfertigen, mit meinem Gruppenleiter besprechen, damit er sich nicht übergangen fühlt und dann werde ich das einfordern.

Ich habe ja nichts zu verlieren.  ::)
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Beitrag von: WasDennNun am 28.06.2019 10:15
Doch deine Tätigkeiten.
Natürlich können die sagen: Nichts da, du machst 45% den Forschungskram und 55% e10er Tätigkeiten und mehr darf dein Chef nicht von dir verlangen.
Und damit biste dann doch nur E10.
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Beitrag von: dashn1bm am 28.06.2019 10:28
Doch deine Tätigkeiten.
Natürlich können die sagen: Nichts da, du machst 45% den Forschungskram und 55% e10er Tätigkeiten und mehr darf dein Chef nicht von dir verlangen.
Und damit biste dann doch nur E10.

Das werden die sicher versuchen, ja. Allerdings habe ich ja mein Druckmittel - eben dass ich gehe. Ich denke mein Gruppen- und Abteilungsleiter werden sich in dieser Sache für mich einsetzen. Und falls nicht, mei, dann geh ich halt in die Industrie. Ich finde täglich stellen, die auf mich wie zugeschnitten sind. Und da ist EG13 für mich sowas von drin. Das meine ich mit "ich habe nichts zu verlieren".
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Beitrag von: Yasper am 03.07.2019 08:06
Dir war doch schon vorher bewusst, dass du beim Fraunhofer in die EG10 eingruppiert wirst?
Nun hast du erfahren, dass die Kollegen besser bezahlt werden und bist auf einmal unzufrieden?

Bewerb dich in der Industrie BASF, Ford und co. haben momentan großen Bedarf...
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Beitrag von: WYSWIG2019 am 04.07.2019 11:30
häufig sind die Vitamine B wie Beziehungen im spiel. Wenn der Kolege die besseren Vitamine hat spielen häufig Erfahrungen und bessere Auzsbildung nur zu mehr Arbeit aber selten zu mehr Gehalt. Überzeugungsarbeit ist notwendig.   Sonst ist ein Wechsel ist leider meist die einzige Option.
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Beitrag von: Spid am 04.07.2019 11:34
Welchen Bezug zum Sachverhalt hat dieses Geblubber?
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Beitrag von: Nobody am 04.07.2019 14:52
Beziehungen schaden nur dem der keine hat  ;D
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 15.07.2019 11:47
Eine -veritable- Vertreterin der Fraunhofer-Gesellschaft hatte bei einem TVöD-Seminar in meinem Beisein berichtet, dass es bei ihr üblich sei, die Tätigkeitsdarstellungen an die ausgewählten Bewerber anzupassen. Es wird "nach Qualifikation" bezahlt. Also kann es sein, dass auf dem Papier alles korrekt ist.
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Beitrag von: alopecosa am 15.07.2019 15:41
Und hier damit du nicht dumm rumsuchen musst.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf?__blob=publicationFile&v=6

WiMi werden nach
12. Beschäftigte in der Forschung

eingruppiert, soweit ich weiß.


Und dort steht ganz simple drin:
Entgeltgruppe 13Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit in der Forschung sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Und doch ist die Praxis in der Fraunhofer-Gesellschaft ein wenig krude:

Techniker E8 (eigentlich wäre da eher E9 angebracht)
Bachelor / Dipl. (FH) - E10/E11
Master / Dipl. (Univ.) - E13/E14

Die Chancen einer Höhergruppierung sind dann gegeben wenn der Gruppen-/Abteilungsleiter wohlwollend ist und die Tätigkeitsbeschreibung entsprechend auslegt.

Generell ist bei FhG einiges Auslegungssache :) Man verwehrt auch gerne mal eine Höhergruppierung mit fadenscheinigen Argumenten. Und da man ja seitens FhG das WissZeitVG im Rücken hat, kann auch nicht viel schief gehen. Kommt doch ein WiMA daher und klagt, ist er damit durch bis der (vermutlich sowieso erstmal auf 2 Jahre befristete) Vertrag zuende ist.

Ich persönlich hab das nun 8 Jahre mitgemacht und so einiges an Kleinkriegen ausfechten müssen um zu meinem tariflichen Recht zu kommen.

In der Industrie hat man definitiv mehr Geld, dafür ist das Leben bei FhG durchaus überwiegend "gechillt" ... Muss man halt abwägen.

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Beitrag von: Spid am 15.07.2019 15:46
Bei Eingruppierung und Höhergruppierung kann es keine von den tariflichen Regelungen abweichende Praxis geben.
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Beitrag von: WasDennNun am 15.07.2019 16:33
Generell ist bei FhG einiges Auslegungssache :) Man verwehrt auch gerne mal eine Höhergruppierung mit fadenscheinigen Argumenten.
Ne nicht Auslegung, es werden halt nur entsprechende Tätigkeiten übertragen. Und dann entsprechend mehr gefordert, ohne es zu übertragen.
Naja, aber am Ende ist es halt ein Arbeitsmarkt.
Muss man halt selber abwägen....
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Beitrag von: ThRi am 15.07.2019 16:59
Bei Eingruppierung und Höhergruppierung kann es keine von den tariflichen Regelungen abweichende Praxis geben.
Die formaljuristische Argumentation ändert halt auch nichts daran, dass

1. jede Menge Beschäftigte im ÖD höherwertige Tätigkeiten ausführen als sie übertragen bekommen haben.
2. nie (so gut wie?) jemand jemals dafür abgemahnt wurde.
3. kaum mal jemand die entsprechende Bezahlung einklagt (und zwar aus gut nachvollziehbaren Gründen).

So weicht in Sachen TVöD die "Verfassungswirklichkeit" halt doch deutlich vom "Verfassungstext" ab. (Ob es in diesem Fall einen "Geist der Verfassung" gibt, grübel ich noch.)
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Beitrag von: Spid am 15.07.2019 17:13
Wann immer jemandem eine rechtliche Feststellung nicht paßt, blubbert er etwas von formaljuristisch...
1. Selbst schuld. Hat keinen Einfluß auf die Eingruppierung.
2. Selbstverständlich ist das vorgekommen - und zwar zumeist gleich gegen 2 AN.
3. Es gibt nicht umsonst eine spezielle Klageart dafür: die Eingruppierungsfeststellungsklage. Du kannst ja in den einschlägigen Rechtsprechungsportalen mal danach suchen und Deine Meinung angesichts der schieren Zahl alleine an darin erfasster Rechtsprechung korrigieren.
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Beitrag von: WasDennNun am 15.07.2019 18:57
zu 1.) das gilt übrigens auch umgekehrt. auch im Frauenhofer.
zu 2)/3.) in der Forschung und bei Zeitvertragslemminge ist sowas denkbar. Das die Leute für Ihre "Karriere" Opfer bringen und sich untertariflich abzocken lassen.

Wenn ich an die Zeiten denke wo die Ärzte im Praktikum bluten mussten und dann als Oberarzt genau selber solche Arschlöcher wurden......