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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Matthis am 15.05.2019 14:25

Titel: Höhergruppierung verschieben
Beitrag von: Matthis am 15.05.2019 14:25
Guten Tag,
im November werde ich von Stufe 3 in Stufe 4 höhergestuft.

Jetzt soll ich eine Höhergruppierung ab September (Von 8 auf 9a) bekommen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, bleibe ich dann weiterhin 4 Jahre in Stufe 3?!

Dadurch, das der Gehaltsunterschied von Enteltgruppe 9 Stufe 3 und 9 Stufe 4 sehr hoch ist, würde ich natürlich erst höhergruppiert werden wollen, wenn ich die Stufe 4 erreicht habe.

Ist dies grundsätzlich irgendwie möglich oder muss ich mich dem Arbeitgeber fügen, wenn er mich bereits eher höhergruppieren will?

Vielen Dank für die Antworten
Titel: Antw:Höhergruppierung verschieben
Beitrag von: Spid am 15.05.2019 14:27
Die übliche Verweildauer in Stufe 3 ist 3 Jahre. Eine Höhergruppierung findet dann statt, wenn eine höherwertige Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen wird. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung setzt Dein mindestens implizites Einverständnis voraus.
Titel: Antw:Höhergruppierung verschieben
Beitrag von: Matthis am 15.05.2019 14:46
Ich meine auch 3 Jahre, habe mich verschrieben. :-[

Grundsätzlich stimme ich der Höhergruppierung ja zu.  ;D
Allerdings wäre es für mich günstiger im November oder Dezember. Auch weil der September der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung ist. Demnach würde ich davon auch noch 10 Prozent einbüßen. :(

Kann ich der Höhergruppierung zustimmen wenn sie später stattfindet? Oder einen  "Deal" mit der Dienststelle machen?
Oder ist sowas grundsätzlich unüblich?



Titel: Antw:Höhergruppierung verschieben
Beitrag von: Spid am 15.05.2019 14:49
Bei der Änderung des Arbeitsvertrages kann derlei vereinbart werden.
Titel: Antw:Höhergruppierung verschieben
Beitrag von: Lars73 am 15.05.2019 14:52
Natürlich kann man über den Zeitpunkt der Höhergruppierung verhandeln. (Habe ich auch schon erfolgreich gemacht. In dem Kommentaren zum TVöD findet man das Thema Höhergruppierung zur Unzeit beschrieben. Auch dort wird dann ggf. darauf hingewiesen, dass man ggf. einen günstigeren Zeitpunkt für die Höhergruppierung wählt.) Man kann sogar darüber verhandeln die Aufgabe erst vorübergehend übertragen zu bekommen oder eine Stufenlaufzeitverkürzung. 

Verhandeln bedeutet natürlich, dass der Arbeitgeber dem nicht folgen muss.  Im Ergebnis könnte es auch dazu kommen, dass man in der E8 bliebt.