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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fabs am 11.12.2019 12:04

Titel: 4-Tage-Woche, einen Tag getauscht und dann AU, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Beitrag von: Fabs am 11.12.2019 12:04
Moin zusammen,

kurze Frage: Beschäftigter arbeitet Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag je 8 Stunden täglich (der Mittwoch ist arbeitsfrei, da 4-Tage-Woche). Beschäftigter tauscht nun in Absprache mit Vorgesetztem den Dienstag und Mittwoch in einer Woche. Beantragt für den Dienstag also einen Tag Gleitzeitausgleich und will am Mittwoch arbeiten.

Nun ist der Beschäftigte am Mittwoch krank (ohne Attest) und fordert die Stunden für den Tag ein. Besteht hierauf ein Anspruch?

Vielen Dank vorab!

LG
Titel: Antw:4-Tage-Woche, einen Tag getauscht und dann AU, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Beitrag von: Spid am 11.12.2019 12:06
Auf welcher Grundlage ergibt sich die Verteilung der Arbeitszeit?
Titel: Antw:4-Tage-Woche, einen Tag getauscht und dann AU, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Beitrag von: Fabs am 11.12.2019 12:09
Vertraglich, durch konkludente Handlung.
Titel: Antw:4-Tage-Woche, einen Tag getauscht und dann AU, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Beitrag von: Spid am 11.12.2019 12:13
Na was denn nun? Vertraglich oder durch konkludentes Handeln? Oder bist Du der Auffassung, durch konkludentes Handeln sei ein entsprechender Vertrag zustandegekommen?
Titel: Antw:4-Tage-Woche, einen Tag getauscht und dann AU, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Beitrag von: Fabs am 11.12.2019 12:16
Wöchentliche Zeit wird vertraglich festgelegt, die Verteilung durch konkludentes Handeln.
Titel: Antw:4-Tage-Woche, einen Tag getauscht und dann AU, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Beitrag von: Spid am 11.12.2019 12:20
Da ich nach der Verteilung gefragt hatte...

Sofern der "Vorgesetzte" dazu befugt war, namens des AG Arbeitsstunden für den Mittwoch anzuordnen und dies auch getan hat, sind diese durch die Arbeitsunfähigkeit auch im selben Umfang entstanden wie sie entstanden wären, wenn keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hätte.
Titel: Antw:4-Tage-Woche, einen Tag getauscht und dann AU, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Beitrag von: Fabs am 11.12.2019 12:53
Danke - so auch meine Argumentation!
Titel: Antw:4-Tage-Woche, einen Tag getauscht und dann AU, Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Beitrag von: WasDennNun am 11.12.2019 12:57
Sofern der "Vorgesetzte" dazu befugt war, namens des AG Arbeitsstunden für den Mittwoch anzuordnen
@Fabs: Bedenke:
Wobei das in der Regel der Vorgesetzte nicht ist, sondern nur jemand aus der Personalabteilung.