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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fabs am 11.12.2019 12:04
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Moin zusammen,
kurze Frage: Beschäftigter arbeitet Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag je 8 Stunden täglich (der Mittwoch ist arbeitsfrei, da 4-Tage-Woche). Beschäftigter tauscht nun in Absprache mit Vorgesetztem den Dienstag und Mittwoch in einer Woche. Beantragt für den Dienstag also einen Tag Gleitzeitausgleich und will am Mittwoch arbeiten.
Nun ist der Beschäftigte am Mittwoch krank (ohne Attest) und fordert die Stunden für den Tag ein. Besteht hierauf ein Anspruch?
Vielen Dank vorab!
LG
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Auf welcher Grundlage ergibt sich die Verteilung der Arbeitszeit?
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Vertraglich, durch konkludente Handlung.
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Na was denn nun? Vertraglich oder durch konkludentes Handeln? Oder bist Du der Auffassung, durch konkludentes Handeln sei ein entsprechender Vertrag zustandegekommen?
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Wöchentliche Zeit wird vertraglich festgelegt, die Verteilung durch konkludentes Handeln.
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Da ich nach der Verteilung gefragt hatte...
Sofern der "Vorgesetzte" dazu befugt war, namens des AG Arbeitsstunden für den Mittwoch anzuordnen und dies auch getan hat, sind diese durch die Arbeitsunfähigkeit auch im selben Umfang entstanden wie sie entstanden wären, wenn keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hätte.
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Danke - so auch meine Argumentation!
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Sofern der "Vorgesetzte" dazu befugt war, namens des AG Arbeitsstunden für den Mittwoch anzuordnen
@Fabs: Bedenke:
Wobei das in der Regel der Vorgesetzte nicht ist, sondern nur jemand aus der Personalabteilung.