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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Rentenonkel am 09.09.2021 07:53

Titel: Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Rentenonkel am 09.09.2021 07:53
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Euer Schwarmwissen. Meine Ehefrau hat als Alltagshelferin in einer Kita befristet ausgeholfen. Nachdem die Förderung ausgelaufen ist, hat man ihr eine andere Stelle in einer anderen Kita als Küchenkraft (Teilzeit) angeboten.

Sie ist in diesem Job alleinverantwortlich für die Zubereitung und das Kochen der Mittagessen der Kita Kinder (macht etwa 50 % der Tätigkeit aus). Gleichzeitig ist sie verantwortlich für das selbständige Einkaufen der Lebensmittel (etwa 10 % der Tätigkeit), für die Aufstellung des Essenplanes (etwa 5 % der Tätigkeit) und für das Aufräumen und Säubern der Küche und des Geschirrs (der Rest, also etwa 35 % der Tätigkeit). Für diese Tätigkeit wurde sie etwa eine Woche in einer anderen Kita eingearbeitet. In der Kita ist keine andere hauswirtschaftliche Kraft beschäftigt.

Als Alltagshelferin wurde sie in Entgeltgruppe 1 eingeordnet. Sie hat keine hauswirtschaftliche oder artverwandte Ausbildung.

Gleichwohl sind wir in unserer Leichtgläubigkeit davon ausgegangen, dass diese deutlich verantwortungsvollere Aufgabe auch anders eingruppiert wird oder werden müsste. Leider mussten wir jedoch enttäuscht feststellen, dass sie lediglich als Hauswirtschaftliche Helferin eingestellt und weiterhin nach EG 1 entlohnt wird.

Nach der Beschreibung der Tätigkeit würde mich interessieren, ob die Einstufung nach EG 1 tatsächlich richtig ist oder ob nicht vielmehr eine höhere Lohngruppe (und wenn ja, welche) in Frage kommt.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Kaiser80 am 09.09.2021 09:53
Hallo Rentenonkel,

lt BAT-KF

Mitarbeiterinnen in der Hauswirtschaft
Tätigkeitsmerkmal
   
EGr.1
Mitarbeiterinnen mit einfacher Tätigkeit (z. B. Küchenhilfsarbeiten, Geschirrspülen, Reinigungsarbeiten außerhalb von Wohn-, Betreuungs- und Behandlungsräumen)
   
EGr.1a    
Mitarbeiterinnen mit einer Tätigkeit, für die eine eingehende Einarbeitung nötig ist (z. B. nicht einfache hauswirtschaftliche Arbeiten wie Zubereiten von Kaltverpflegung oder Reinigungsarbeiten in Wohn-, Betreuungs- und Behandlungsräumen)


Hab mal meine Schwester (Personalabteilung bei kirchlichem Träger) gefragt. Dort wird es unterschiedlich  gehandhabt, Schwerpunkt ist Speisenzubereitung:

Je nach Einrichtung Essen wird nur "aufgewärmt";Konvektomat o.ä. = EGr.1
Essen wird zubereitet = EGr.1a

Über die EGr.1a gehen sie nur in Fällen hinaus, wenn esntsprechende Ausbildung (2 oder 3 jahre) vorliegt.

Hoffe das hilft ein bissl zur Orientierung
   
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Wdd3 am 09.09.2021 14:40

Über die EGr.1a gehen sie nur in Fällen hinaus, wenn esntsprechende Ausbildung (2 oder 3 jahre) vorliegt.


Ich kann mir nicht vorstellen das die Entsprechende Ausbildung zu höheren Eingruppierungen führt.
Es sollte doch auch in der Kita von den übertragenen Tätigkeiten abhängig sein und die setzen sich deutlich von der E1 ab. Es geht doch schließlich um die Gesundheit und die körperliche und geistige Entwicklung nachfolgender Generationen. 
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Rentenonkel am 09.09.2021 15:31
Hallo Rentenonkel,

lt BAT-KF

Mitarbeiterinnen in der Hauswirtschaft
Tätigkeitsmerkmal
   
EGr.1
Mitarbeiterinnen mit einfacher Tätigkeit (z. B. Küchenhilfsarbeiten, Geschirrspülen, Reinigungsarbeiten außerhalb von Wohn-, Betreuungs- und Behandlungsräumen)
   
EGr.1a    
Mitarbeiterinnen mit einer Tätigkeit, für die eine eingehende Einarbeitung nötig ist (z. B. nicht einfache hauswirtschaftliche Arbeiten wie Zubereiten von Kaltverpflegung oder Reinigungsarbeiten in Wohn-, Betreuungs- und Behandlungsräumen)


Hab mal meine Schwester (Personalabteilung bei kirchlichem Träger) gefragt. Dort wird es unterschiedlich  gehandhabt, Schwerpunkt ist Speisenzubereitung:

Je nach Einrichtung Essen wird nur "aufgewärmt";Konvektomat o.ä. = EGr.1
Essen wird zubereitet = EGr.1a

Über die EGr.1a gehen sie nur in Fällen hinaus, wenn esntsprechende Ausbildung (2 oder 3 jahre) vorliegt.

Hoffe das hilft ein bissl zur Orientierung

Hallo Kaiser80,

ja, das hilft sehr. Das Essen wird tatsächlich komplett frisch und selbständig zubereitet in einer klassischen Küche mit einem Herd, einem Backofen und einem Thermomix für etwa 25 bis 30 Kinder. Es gibt kein aufgewärmtes Essen a lá aramark und Co.

Das bestärkt mich in der Annahme, dass zumindest EGr 1a richtig wäre.

Vielen Dank
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Kaiser80 am 09.09.2021 15:37

Über die EGr.1a gehen sie nur in Fällen hinaus, wenn esntsprechende Ausbildung (2 oder 3 jahre) vorliegt.


Ich kann mir nicht vorstellen das die Entsprechende Ausbildung zu höheren Eingruppierungen führt.
Es sollte doch auch in der Kita von den übertragenen Tätigkeiten abhängig sein und die setzen sich deutlich von der E1 ab. Es geht doch schließlich um die Gesundheit und die körperliche und geistige Entwicklung nachfolgender Generationen.
Ja, hab ich doch auch so zitiert... s.o.

EG 3 setzt dan schon ein 2 Jährige Ausbildung voraus. Ohne dass ich jetzt weiss, ob es im v.g. TV auch sowas als Ausbildungs und Prüfungspflicht gibt...



Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Wdd3 am 10.09.2021 06:20
Das spiegelt doch nur wieder wie minderwertig unsere Kinder gesellschaftlich angesehen werden. Ohne Rentenonkels Gattin zu nahe treten zu wollen liegt die Vermutung nahe das sie keine Ernährungsrelevante Ausbildung durchlaufen hat.
In den meisten Kliniken in denen Menschen für 3-8 Tage untergebracht sind werden Köche, Diätassistentinnen und Clinical Nutritions von E5 - E10 beschäftigt. In Kitas, Kindergärten und Schulen darf die Zukunft unserer Nation über Jahre von ungelernten in E1 versorgt werden.
An der Schule meiner Tochter werden aus Weißmehl gebackene Stullen als "Fitnessfrühstück" angeboten weil ein Salatblatt unter dem Billigaufschnitt liegt. >:( 
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Kaiser80 am 10.09.2021 07:06
Das spiegelt doch nur wieder wie minderwertig unsere Kinder gesellschaftlich seitens der Politik angesehen werden.


Haben halt nur Ihre Eltern, die ihnen bei Wahlen eine Stimme geben können...


An der Schule meiner Tochter werden aus Weißmehl gebackene Stullen als "Fitnessfrühstück" angeboten weil ein Salatblatt unter dem Billigaufschnitt liegt. >:( 


Da auf staatliche Schulträger zu bauen ist naiv. Das muss leider die Elternschaft mit engagierten Lehrkräften in die Hand nehmen. Wobei dies selbstverständlich auch dem Klientel/Lage etc geschuldet ist.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Spid am 10.09.2021 07:13
Staatliche Bildungseinrichtungen und solche, bei denen die Staatlichkeit durch andere Trägerschaft leidlich kaschiert wird - egal ob frühkindlich, allgemeinbildend oder hochschulisch - sind nunmal Massenviehhaltung. Muß man seinem Kind ja nicht antun. Man ist immer besser aufgehoben, wenn ein zivilrechtlicher, beide Parteien bindender Vertrag Leistung und Gegenleistung regelt. Den Staat braucht es dafür nicht. Er kann nichts besonders gut, also sollte er sich bei allem, was nicht zwingend durch ihn zu leisten ist, raushalten.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Kaiser80 am 10.09.2021 07:33
Muß man seinem Kind ja nicht antun. Man ist immer besser aufgehoben, wenn ein zivilrechtlicher, beide Parteien bindender Vertrag Leistung und Gegenleistung regelt. Den Staat braucht es dafür nicht. Er kann nichts besonders gut, also sollte er sich bei allem, was nicht zwingend durch ihn zu leisten ist, raushalten.
Bei aller Zustimmung: WIE soll das funktionieren? Das GG stellt das Schulwesen unter die Aufsicht des Staates und kollidiert zwangsläufig mit dem Recht der Eltern auf Erziehung;Kindeswohl; gleichberechtigte Teilhabe; Kulturhoheit; Föderalismus... ach, da kann man ja noch stundenlang die Themenfelder abklopfen. Fähigkeit und Willen zur Veränderung durch den Staat(die Politik) sehe ich nicht.

Insofern widerspreche ich. Im gegenwärtigen System, und vermutlich in Zukunft, müssen es sehr viele ihren Kindern "antun". Privilgierte und Eliten (wie auch immer man das definieren mag) haben ja die Gelegenheit da "auszusteigen".

Edit: Sorry fürs off-topic
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Spid am 10.09.2021 07:41
Als bei meiner Tochter die Entscheidung anstand, hatten wir die Wahl, ca. 800€ für eine staatliche Kita gleich welcher Trägerschaft zu zahlen oder gut 1200€ für die Privatkita. Die Wahl der privaten Einrichtung fiel leicht - und man hat sie.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Kaiser80 am 10.09.2021 07:55
348€ zu 852€. Bei seinerzeit EG9S4 + Elterngeld fiel mir die Wahl leider auch sehr leicht... Aber recht haste, ich hatte sie.

Aber ich und du mit B7(?) erst recht stehen nicht für die Breite Masse der Eltern. Für die (und mich) gibt's dann eben die Massenviehhaltung...
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Wdd3 am 10.09.2021 08:07
Als bei meiner Tochter die Entscheidung anstand, hatten wir die Wahl, ca. 800€ für eine staatliche Kita gleich welcher Trägerschaft zu zahlen oder gut 1200€ für die Privatkita. Die Wahl der privaten Einrichtung fiel leicht - und man hat sie.
Vor einigen Jahren lebte ich in einem kleinen Ort der in einer idyllischen ländlichen Gegend liegt. Dort existiert ein Internat in welches u. A. Berliner Clans ihre Brut abschieben.
Drogen und Gewalt sind an der Tagesordnung.
Also frei nach Rehagel: "Geld schießt keine Tore."



Da auf staatliche Schulträger zu bauen ist naiv. Das muss leider die Elternschaft mit engagierten Lehrkräften in die Hand nehmen. Wobei dies selbstverständlich auch dem Klientel/Lage etc geschuldet ist.

Eben
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Rentenonkel am 10.09.2021 08:20
Das spiegelt doch nur wieder wie minderwertig unsere Kinder gesellschaftlich angesehen werden. Ohne Rentenonkels Gattin zu nahe treten zu wollen liegt die Vermutung nahe das sie keine Ernährungsrelevante Ausbildung durchlaufen hat.
In den meisten Kliniken in denen Menschen für 3-8 Tage untergebracht sind werden Köche, Diätassistentinnen und Clinical Nutritions von E5 - E10 beschäftigt. In Kitas, Kindergärten und Schulen darf die Zukunft unserer Nation über Jahre von ungelernten in E1 versorgt werden.
An der Schule meiner Tochter werden aus Weißmehl gebackene Stullen als "Fitnessfrühstück" angeboten weil ein Salatblatt unter dem Billigaufschnitt liegt. >:(

In der Kita meiner Gattin ist es genau umgekehrt. Der kirchliche Bildungsträger hat sich bewusst dafür entschieden, den Kindern zukünftig ein gesünderes Essen anzubieten als das, was von den Essenslieferanten bisher angeliefert wurde und nur aufgewärmt werden musste.

Es gibt ein abwechslungsreiches und gesundes Essen. Die Rezepte sind grundsätzlich von entsprechenden Fachkräften entwickelt und zur Verfügung gestellt worden. Beispielsweise gibt es nur einmal die Woche Fleisch und einmal die Woche Fisch. Es wird auf Vollkorn- und Bioprodukte Wert gelegt. Meine Ehefrau kann aus den vorgegebenen Rezepten einen Menüplan erstellen, der dann von der entsprechenden Fachkraft abgesegnet wird. Natürlich wiederholen sich bei etwas über 100 verschiedenen Rezepten die Essen auch hin und wieder.

Das Zubereiten der Speisen anhand des Menüplanes und der Rezepte sowie das Einkaufen erledigt sie eigenverantwortlich.

Insgesamt essen die Kinder wesentlich gesünder als vorher. Daher ist die Entscheidung, das Essen wieder vor Ort zu kochen, aus unserer Sicht absolut richtig und stößt sowohl bei den Kindern als auch bei den Eltern auf positive Resonanz.

Für uns selbst hat sich die Frage gestellt, ob aufgrund dieser geänderten Arbeitsbedingungen tarifvertraglich eine höhere Lohngruppe gerechtfertigt ist oder nicht. Eine politische Debatte wollte ich damit nicht entfachen.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Spid am 10.09.2021 08:23
Bei einer privaten Kita zahlen alle das gleiche für die gleiche Leistung, staatliche Kitas subventioniert man als Gutverdiener doppelt: höhere Beiträge und Steuern - für die gleiche (Nicht-)Leistung zahlen Geringverdiener entweder nicht oder Kleckerbeiträge.

Private Einrichtungen sind selbst Herr dessen, wen sie nehmen und wen nicht. Es gibt hier eine Aufnahmekommission, die schaut, ob Eltern und Kind reinpassen oder nicht. Die diskriminiert - und das ist auch gut so.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Kaiser80 am 10.09.2021 08:35

Für uns selbst hat sich die Frage gestellt, ob aufgrund dieser geänderten Arbeitsbedingungen tarifvertraglich eine höhere Lohngruppe gerechtfertigt ist oder nicht. Eine politische Debatte wollte ich damit nicht entfachen.

Deine Schilderungen bestätigen meine Annahme einer Eingruppierung in 1a.

Für das OT der politischen Debatte in diesem Thread entschulidige ich mich nochmal... Passiert halt manchmal...
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Kaiser80 am 10.09.2021 08:45
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiK54Wq5vPyAhWmhv0HHbR-DKoQFnoECA8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bva.bund.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FBehoerden%2FBeratung%2FEingruppierung%2FEingruppierung%2F20150722_Definitionskatalog_TV_EntgO_Bund.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D6&usg=AOvVaw0KSSg7IraHQtp6VWklejib

Hinter dem Link ist das .pdf zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO des Bundes. Ist mir klar, dass kein Zusammenhang mit dem BAT-KF besteht. Aber für deine Argumentation lässt sich daraus bestimmt was rausziehen im Hinblick auf einfachste Tätigkeiten vs. einfache Tätigkeiten z.B. eingehende Einarbeitung.

Gruß
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Wdd3 am 10.09.2021 09:42
3.11 „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit“
Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten liegen vor, wenn die dem/der Beschäftigten
übertragene Verantwortung beträchtlich gewichtiger ist als die Verantwortung, die im
Allgemeinen (gemessen an der in der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 oder 2 bereits
enthaltenen so genannten „Normalverantwortung“) einem/r Beschäftigten obliegt.
Diese herausgehobene/gesteigerte Verantwortung kann sich z. B. aus der Ausübung von
Aufsichtsfunktionen, den Auswirkungen im Behördenapparat, den Auswirkungen auf
ideelle oder materielle Belange des Dienstherrn oder den Auswirkungen auf die
Lebensverhältnisse Dritter und damit der Allgemeinheit ergeben.


Das spiegelt doch nur wieder wie minderwertig unsere Kinder gesellschaftlich angesehen werden.


zufügen möchte ich noch das minderwertige Bild der Kinder in der Politik und im Tarifgefüge. Ansonsten würde es finanziell besser vergütet.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Spid am 10.09.2021 09:56
Inwiefern wäre dieses Heraushebungsmerkmal überhaupt zu prüfen?
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Organisator am 10.09.2021 10:05
Inwiefern wäre dieses Heraushebungsmerkmal überhaupt zu prüfen?

Wenn z.B. eine Hochschulausbildung für die Küchenarbeit notwendig wäre ;)
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Wdd3 am 10.09.2021 13:17
tatsächlich?
Das ist das Heraushebungsmerkmal einer Clinical Nutrition. Diese beraten Patienten in Krankenhäusern die z. T. nur wenige Tage dort sind.
Die Kinder in unseren Bildungseinrichtungen hingegen dürfen während nahezu ihrer gesamte körperliche Entwicklung von Hilfskräften in E1 versorgt werden.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Organisator am 10.09.2021 13:54
tatsächlich?
Das ist das Heraushebungsmerkmal einer Clinical Nutrition. Diese beraten Patienten in Krankenhäusern die z. T. nur wenige Tage dort sind.
Die Kinder in unseren Bildungseinrichtungen hingegen dürfen während nahezu ihrer gesamte körperliche Entwicklung von Hilfskräften in E1 versorgt werden.

Für eine Kita braucht man wohl keine Ernährungswissenschaftler. Aber ein gelernter Koch wäre schonmal eine sinnvolle Maßnahme.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Spid am 10.09.2021 14:04
tatsächlich?
Das ist das Heraushebungsmerkmal einer Clinical Nutrition. Diese beraten Patienten in Krankenhäusern die z. T. nur wenige Tage dort sind.
Die Kinder in unseren Bildungseinrichtungen hingegen dürfen während nahezu ihrer gesamte körperliche Entwicklung von Hilfskräften in E1 versorgt werden.

[Man] braucht […] keine Ernährungswissenschaftler.

Ich hab das mal sinnvoll gekürzt.
Titel: Antw:Eingruppierung Küchenkraft BAT-KF
Beitrag von: Organisator am 10.09.2021 14:08
Ich hab das mal sinnvoll gekürzt.

Danke, Chef.