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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: maria321 am 23.04.2019 20:37

Titel: Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: maria321 am 23.04.2019 20:37
Guten Abend,
ich möchte euch kurz meine aktuelle Situation schildern. Aktuell bin ich bei einer bayerischen Kommune im Kassenbereich in Entgeltgruppe 8 Stufe 3 eingruppiert. Letztes Jahr habe ich die Fachprüfung II (Verwaltungsfachwirt) erfolgreich abelegt. Ich habe mich vor kurzem bei einer anderen Gemeinde auf eine Stelle im Finanzbereich beworben, die im Stellenplan mit E9b-E10 (abhänging von der Berufserfahrung) bewertet ist.
Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.
Meine Frage lautet nun hab ich einen Anspruch auf Eingruppierung in E10 Stufe 3 oder wie könnte ich eine höhere Stufe begründen? Ist es üblich bei Neueinstellung in eine höhere Entgeltgruppe als bisher, wieder in Stufe 1 anzufangen? 
Viele Dank im Vorraus!
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: Spid am 23.04.2019 20:51
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, Stellen sind völlig unbeachtlich. Entspricht die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen der E10, bist Du in E10 eingruppiert. Wenn nicht, dann nicht.

Bei Einstellung werden TB mit weniger als einem Jahr einschlägige Berufserfahrung Stufe 1 zugeordnet. Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden. Der AG kann förderliche Berufserfahrung berücksichtigen, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 24.04.2019 08:41
oder wie könnte ich eine höhere Stufe begründen?
Das geht ganz einfach:
Im Vorstellungsgespräch oder aber wenn du den "Zuschlag" bekommen hast, den Verantwortlichen klar sagen, dass du nur zu diesen Bedingungen die Stellen annehmen wirst.
Dabei nicht auf irgendwelche mündlichen Zusagen hoffen, sondern im Arbeitsvertrag fixieren lassen, dass dir Tätigkeiten der EG10 übertragen werden und das dir förderliche Zeiten zur Stufe 3 anerkannt werden.

Wenn sie nein sagen, dann bist du es denen nicht Wert und dir sollte dieser AG es auch nicht Wert sein. So läuft das auf dem Arbeitsmarkt.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: was_guckst_du am 24.04.2019 09:40
...die im Stellenplan mit E9b-E10 (abhänging von der Berufserfahrung) bewertet ist.
Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.

....und wer macht dann die E10 Tätigkeit??? ;D
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: Spid am 24.04.2019 09:43
Wo steht etwas von einer E10-Tätigkeit?
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: was_guckst_du am 24.04.2019 09:56
...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...

...alles natürlich unter der Vorsuassetzung, dass die vom AG vorgenommene Stellenbewertung nicht irrt...
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: Spid am 24.04.2019 10:23
Im Stellenplan steht gem. Sachverhaltsschilderung E9b-E10.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: was_guckst_du am 24.04.2019 10:24
...eben! 8)
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: Spid am 24.04.2019 10:36
Also steht die Stelle nicht mit E10 im Stellenplan.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 24.04.2019 12:35
...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...
Nein, da ja eventuell die E10 Tätigkeiten auf mehr Schulter verteilt werden.
Man kann 3 Leute Einstellen alle drei machen E13 Tätigkeiten zu 33% und den Rest als irgendwas mit geringeren EGx.
Welche EG erhalten sie? Richtig EGx, obwohl eine volle EG13er Stelle erledigt wird.

Klingt doof ist es auch, klingt noch dööööfer wenn es Menschen gibt die das mitmachen würden.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 24.04.2019 12:49
Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 24.04.2019 13:12
Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.
Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 24.04.2019 16:39

Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.

E10 statt E9c würde mir schlappe 75 € im Monat bringen, da kann ich besser den Gas- und Stromanbieter wechseln. ;)
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: was_guckst_du am 25.04.2019 07:44
...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...
Nein, da ja eventuell die E10 Tätigkeiten auf mehr Schulter verteilt werden.
Man kann 3 Leute Einstellen alle drei machen E13 Tätigkeiten zu 33% und den Rest als irgendwas mit geringeren EGx.
Welche EG erhalten sie? Richtig EGx, obwohl eine volle EG13er Stelle erledigt wird.

Klingt doof ist es auch, klingt noch dööööfer wenn es Menschen gibt die das mitmachen würden.

...wenn die Aufteilung so vorgenommen wurde, dann sind es aber drei Stellen zu EG 9x und keine Stellen EG 9b-EG 10. Hier wäre auf jeden Fall eine Eingruppierung nach EG 10 möglich)...

...wegen fehlender Erfahrung bei sonst vorliegenden Voraussetzungen niedriger einzugruppieren als möglich, ist - zumindest im TVöD - nichts anderes als Verarschung...Erfahrungen haben sich ausschließlich in den Einstufungen (nicht Eingruppierung) wieder zu spiegeln....so ist zumindest mein Kenntnisstand als Nichttarifbeschäftigter...
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: Spid am 25.04.2019 08:25
Der AG kann doch selbst entscheiden, wem er welche Tätigkeit übertragen wird.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: was_guckst_du am 25.04.2019 08:50
ja, das kann er...und der externe Bewerber kann das ablehnen..

...alles eine Frage von Angebot und Nachfrage (und hier ist aktuell nicht immer der AG in der besseren Position)
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 08:57

Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.

E10 statt E9c würde mir schlappe 75 € im Monat bringen, da kann ich besser den Gas- und Stromanbieter wechseln. ;)
Komisch bei mir die besagten 4-5 T€, dann wird dir also wegen Minderleistung ein Stufenanstieg versagt?
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 08:59
...wenn die Stelle im Stellenplan mit EG 10 steht, gehe ich mal davon aus, dass auf dieser Stelle auch EG 10 wertige Tätigkeiten anfallen...wenn dann auf dieser Stelle aber jemand nach EG 9b tätig wird, würde dieser ja der Eingruppierunglogik folgend die EG 10 Tätigkeiten nicht ausüben...also bleiben diese Tätigkeiten unerledigt...
Nein, da ja eventuell die E10 Tätigkeiten auf mehr Schulter verteilt werden.
Man kann 3 Leute Einstellen alle drei machen E13 Tätigkeiten zu 33% und den Rest als irgendwas mit geringeren EGx.
Welche EG erhalten sie? Richtig EGx, obwohl eine volle EG13er Stelle erledigt wird.

Klingt doof ist es auch, klingt noch dööööfer wenn es Menschen gibt die das mitmachen würden.

...wenn die Aufteilung so vorgenommen wurde, dann sind es aber drei Stellen zu EG 9x und keine Stellen EG 9b-EG 10. Hier wäre auf jeden Fall eine Eingruppierung nach EG 10 möglich)...
Nein! Wenn die EGx Stelle der Pförtner ist, dann sind es max. 3 Stellen mit EG3
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 09:03
...wegen fehlender Erfahrung bei sonst vorliegenden Voraussetzungen niedriger einzugruppieren als möglich, ist - zumindest im TVöD - nichts anderes als Verarschung...Erfahrungen haben sich ausschließlich in den Einstufungen (nicht Eingruppierung) wieder zu spiegeln....so ist zumindest mein Kenntnisstand als Nichttarifbeschäftigter...
Nein! Dein Kenntnisstand ist lückenhaft oder unterliegt einer Fehlinterpretation.

Wegen fehlender Erfahrung jemanden nicht den vollen Umfang an höherwertiger Tätigkeit zu übertragen ist sinnvoll und teilweise notwendig.
Daraus folgt dann halt die niedrige Eingruppierung.
Einen Berufsanfänger oder Neuling in einem Bereich überträgt man ja nicht ohne Not ein Millionen Projekt.

Und die Erfahrung spielt alleinig bei der Einstellung eine Rolle bei der Stufe, danach nicht mehr.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 25.04.2019 09:25
Komisch bei mir die besagten 4-5 T€, dann wird dir also wegen Minderleistung ein Stufenanstieg versagt?

Welcher Stufenanstieg? Ich bin bereits in Stufe 6...
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 10:04
Komisch bei mir die besagten 4-5 T€, dann wird dir also wegen Minderleistung ein Stufenanstieg versagt?

Welcher Stufenanstieg? Ich bin bereits in Stufe 6...
ok dann ist es schlimmer, kannst nicht rechnen?
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 25.04.2019 10:37

ok dann ist es schlimmer, kannst nicht rechnen?

??? - Netto ist bei mir mit 35 Wochenstunden ein Unterschied von 74,00 € von E9c auf E10, jeweils Stufe 6. Meinst Du Bruttobeträge oder was?

Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 10:51

ok dann ist es schlimmer, kannst nicht rechnen?

??? - Netto ist bei mir mit 35 Wochenstunden ein Unterschied von 74,00 € von E9c auf E10, jeweils Stufe 6. Meinst Du Bruttobeträge oder was?
Noch viel schlimmer: Vergleiche die nichts taugen:
Wie ist es den bei jemanden mit 15 Kindern hat und der nur 10 Stunden arbeitet?
Und natürlich kann man als allgeimene Aussage nur die Brutto Beträge Vergleichen,
Was wenn ich einen Freibetrag von 5000€ habe, was wenn...
Das es in deiner individuellen Situation möglicherweise nur 75 € Netto (inkl. geringere Rente....und JSZ und .... ) sind, schön, aber eben nicht richtig gerechnet.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 25.04.2019 11:13
Wir können es ja drehen und Du sagst mir, woher 4- 5 K Euro Unterschied im Brutto von E9c auf E10 zu erlangen sind.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 12:47
Wir können es ja drehen und Du sagst mir, woher 4- 5 K Euro Unterschied im Brutto von E9c auf E10 zu erlangen sind.
0. Den Wert habe ich es der Hüfte geschossen, ohne nachzuschauen.
1. gehts es in diesem Thread um die Spannweite 9b bis 10
2. Traurig wenn du es nicht selber erlesen kannst.
3.  55512. -  57745 - 60336
4. macht also bei nem 75% Job zwischen 9c und 10 162€
individuelle Freibeträge, Steuerklassen, Kinder .....
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 25.04.2019 13:39
Nö, moin moin. Du hast falsche Werte geliefert und schnauzt hier andere Leute an. Komm mal etwas runter und entspann dich.

Kern des Themas ist, daß die Gehaltsunterschiede in diesem Bereich sehr gering sind und damit nicht wirklich lohnenswert in der vertikalen Richtung.

Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 15:53
Nö, moin moin. Du hast falsche Werte geliefert und schnauzt hier andere Leute an. Komm mal etwas runter und entspann dich.
Wo bitte habe ich denn falsche Werte geliefert? Welche war falsch?
Aber Thema des Threads:
Ich habe nun ein Angebot vorliegen mit Eingruppierung in E9b Stufe 1. Dies entspricht weniger als das was ich aktuell verdiene. Auf meine Nachfrage warum mir "nur" E9b Stufe 1 angeboten wird, habe ich die Antwort erhalten, weil ich keine Berufserfahrung im gehobenen Dienst (E9b) vorweisen kann.
Meine Frage lautet nun hab ich einen Anspruch auf Eingruppierung in E10 Stufe 3
Auf das Fette bezogen sich meine Aussagen!
Dein Kommentar:
Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.
Wenn du also einen Unterschied von 55512 zu  60336 als (4824€ = 8,7%) marginal bezeichnest. Ok, da schüttel ich nur den Kopf und fange vielleicht an zu schnauzen. Wie ist denn der Unterschied zwischen EG5 und 6 oder 6 und 7 minimal marginal? Denn nach deiner Aussage:
Zitat
Kern des Themas ist, daß die Gehaltsunterschiede in diesem Bereich sehr gering sind und damit nicht wirklich lohnenswert in der vertikalen Richtung.
Wenn du in deiner Ich Bezogenheit deinen Unterschied von 75€ für deine individuelle aktuelle Lebensphase als marginal bezeichnest. ok. Man kann die 4,5% Prozent für deinen Sprung von 9c zu 10 als durchaus als marginal bezeichnen.
Allerdings ist es ja nur die ein Drittel besondere Schwierigkeit und Bedeutung, die dafür notwendig ist und mit nem bisserl mehr ist man flupsduwupsdi in der 11

Und ja man kann sagen die Vertikale Spreizung ist generell nicht mehr so dolle. Und warum der Sprung 9c zu 10 geringer ist als von 10 zu 11 liegt nunmal daran das der eine zwischen einem Drittel bis 50% besondere
Schwierigkeit und Bedeutung macht und der andere 50-100%
Ist as wesentlich mehr Wert?
Fazit: Für dich ist eine Gehaltssteigerung von 4,5% nicht lohnenswert, für eine höherwertige Tätigkeit.
Ich schätze mal, das der Grossteil der HG in im Bereich unter 5% liegt und somit (wenn man deine Haltung hat) nicht lohneswert sind, da die Steigerung ja nur "marginal" wäre.

Denk mal drüber nach. Solche Haltung bringt mich tatsächlich zum schnauzen.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: was_guckst_du am 25.04.2019 15:56
...ja wer hat denn nun Recht?...schade, dass Spid nicht mitmischt...denn der hat ja immer Recht ...oder manchmal auch nur das letzte Wort ;D
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 16:07
...ja wer hat denn nun Recht?...
Natürlich gehe ich davon aus das BAT Recht hat, dass er nur 75€ mehr bekommt. Und natürlich darf er die Meinung haben, dass es sich für eine knapp 5%ige Lohnerhöhung nicht lohnt eine HG zu machen.
(Keine Áhnung warum die ganzen E2er bis zur E8er sich überhaupt um HGs bemühen, wegen solchen marginalen Erhöhungen?)
Vermessen empfinde ich es, wenn BAT tatsächlich die Meinung vertritt (und darum ging es dem TE) das 8,6% Lohnunterschied etwas marginales ist.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 25.04.2019 16:16
Lese es dir noch mal durch, Moin Moin. Du hast auf meine konkrete Aussage zu 9c auf 10 mit 4- bis 5 K geantwortet, NICHT auf den Ausgangsbeitrag. Insofern waren deine Aussagen Unfug.

Inwieweit für jemanden die Steigerung wichtig ist, muss jeder für sich beantworten, ich halte es halt für zu gering. In diesem Bereich sollten sich Höhergruppierungen mindestens bei 300 bis 400 Euro bewegen, eher 500.

Und selbstredend schaut jeder hier nach dem Netto und vielleicht noch der BBG, aber nicht nach dem Brutto.

Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 16:54
Lese es dir noch mal durch, Moin Moin. Du hast auf meine konkrete Aussage zu 9c auf 10 mit 4- bis 5 K geantwortet, NICHT auf den Ausgangsbeitrag. Insofern waren deine Aussagen Unfug.
Habs gelesen, auch wenn ich das "unter" nicht ganz verstehe und es als "und" interpretierte:
Die Gehaltsunterschiede zwischen E9b, vor allem aber E9c unter [und?] der E10 sind aber sehr marginal. Von daher auch nicht so wichtig.
Nun, wenn dich 4 bis 5 Tausend Euro nicht jucken, schön. Ich hoffe du spendest dein Zuviel An Geld für gute Zwecke.
Aber da es dem TE um den Sprung E9b zu E10 ging, bin ich davon ausgegangen, das es selbsterklärend ist, das ich mit meinen  4-5T€ eben diesen gesamten Sprung meine, falls nicht, hätte man das mit einem Blick in den Tabellen erkennen können.
Ja, du hast Recht, meine Aussage war insofern ich diese Transferleistungen erwartete missverständlich.
Oder hart gesagt: Unfug für diejenigen die nicht mitdenken wollen.

Inwieweit für jemanden die Steigerung wichtig ist, muss jeder für sich beantworten, ich halte es halt für zu gering. In diesem Bereich sollten sich Höhergruppierungen mindestens bei 300 bis 400 Euro bewegen, eher 500.
Frage. Seit wann gibt es die 9c?
Früher war die Spreizung ja so wie von dir gewünscht zwischen  8 9 10.
Wie sollte diese Spreizung(also min 300€) in die Tabelle gebracht werden?
Wenn man also min 300 Euro nimmt müsste man einige s6er(E12) absenken, damit das passt. Bei 400 müssten die e13 z.B 600 mehr als jetzt bekommen, damit das geht.

Also ich bin voll bei dir jippi, das wären da ja mal nicht nur marginale Erhöhungen, damit die gesplittete E9er endlich als vollwertige EG funktionieren!

(Merkst selber, oder?)
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 25.04.2019 17:06
Erst mal musst du die richtige Stelle zitieren, an der DU direkt auf meinen Vergleich 9c zu 10 mit 4 bis 5 k geantwortet hast, NICHT mit 9b. So dumm kann man doch gar nicht sein, oder?

Des Weiteren beruhige dich mal, wir können hier alle nichts für deine offensichtliche Unzufriedenheit.

Des Weiteren sollte man als arrivierter Beschäftigter bestimmte Vorstellungen haben, die von den Tarifparteien erfüllt werden sollten. Wie die das hinbekommen ist nicht mein Problem. Wie klein machst du dich eigentlich, um vernünftige Gehaltsabstände als unmöglich darzustellen.

Ich hatte mir immer E10 als Ziel gesetzt, bin aber mit 9c und deren Einführung vor Kurzem nun so nahe an D10 rangerückt, daß ich sage, für mich ist dann halt 9c in Ordnung. Der Abstand ist zu klein und wird nächstes Jahr nochmals kleiner. Andere sehen es anders. Wo ist das Problem?

Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2019 18:33
Erst mal musst du die richtige Stelle zitieren, an der DU direkt auf meinen Vergleich 9c zu 10 mit 4 bis 5 k geantwortet hast, NICHT mit 9b. So dumm kann man doch gar nicht sein, oder?
Die da wäre. Ich habe meines Wissens nach die erste Stelle zitiert in der du was geschrieben hast. Welche Stelle davor meinst?
Ich möchte nicht dumm sterben.
Das ich weiterhin, obwohl du mit deinem individuelle eingefärbten Kram gekommen bist, weiter darauf rum gehackt habe, war der Versuch, dich auf die Unsinnigkeit deine Anfangsaussage bzgl. des Urthemas zu stoßen.
Hast nur nicht gemerkt und warst auch nicht zu einer Transferleistung bereit, sondern bis weiter auf deinen 75€ galoppiert.
Ich werde mich bemühen es ín Zukunft verständlicher darzustellen.
Zitat
Des Weiteren beruhige dich mal, wir können hier alle nichts für deine offensichtliche Unzufriedenheit.
Manno man, ich bin mitnichten unzufrieden. Verdiene mehr als genug, habe einen Job der mir Spaß macht. Habe super Kollegen. Habe viel Freizeit. Musste mir nie über Höhergruppierungen oder so was Gedanken machen. Keine Ahnung wie du darauf kommst, dass ich unzufrieden bin.
Des Weiteren sollte man als arrivierter Beschäftigter bestimmte Vorstellungen haben, die von den Tarifparteien erfüllt werden sollten. Wie die das hinbekommen ist nicht mein Problem. Wie klein machst du dich eigentlich, um vernünftige Gehaltsabstände als unmöglich darzustellen.
Der Unterschied ist, das ich versuche Dinge zu durchdringen und nicht einfach Fussaufstampf bäh sage.
Damit ich dann an entsprechender Stelle agieren kann.
Wenn ich für deine kleinen Augen etwas als Unmöglich dargestellt habe, dann nur weil ich die Sachlage und den historischen Hintergrund versucht habe mal darzustellen und nicht nur deine 9x Position sehe.

Und als arrivierte Beschäftigter mache ich mir mehr Sorgen darüber und arbeite hart dran, dass wir vernünftige E11+ Mitarbeiter bekommen.
Insofern: gerne solle die Abstände zwischen den EGs vergrössert werden, dann bekommen diese mir am Herzen liegenden MA endlich mal einen konkurrenzfähiges Gehalt.

Angst bekomme ich vor undifferenziert werkelnden 9c-ler.

Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 25.04.2019 20:30
Nein, Moin Moin.

Ich sehe bei dir sehr viel Aggression und Unzufriedenheit. Sorry, meine es nur gut. Da muss man Kollegen auch helfen.

Lese es dir in Ruhe noch mal durch. Alles wird gut.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: nichts_tun am 25.04.2019 20:39
MoinMoin hat schon Recht, Nettogehälter zu vergleichen hinkt ziemlich und ist nicht zielführend. Ohne auf die ganzen Ausführungen eingehen zu wollen, lt. Tabelle, die offentlicher-dienst.info liefert, sieht es wie folgt aus:

E 10, Stufe 6
Jahres-Brutto:                     60.336,90 €
durchschn. Monatsgehalt:     5.028,07 €

E 9c, Stufe 6
Jahres-Brutto:                      57.745,91 €
durchschn. Monatsgehalt:      4.812,15 €

Dies ergibt nach Adam Riese: 2.590,99 p.a. (215,92 € pro Monat) brutto mehr, wenn man E 10, Stufe 6 vergütet wird.

Prinzipiell halte ich die EG 10 gegenüber der EG 9c mit zu niedrigen Tabellenentgelten belegt.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: TV-Ler am 25.04.2019 20:48
Prinzipiell halte ich die EG 10 gegenüber der EG 9c mit zu niedrigen Tabellenentgelten belegt.
Ja,  MoinMoin hatte ja die Ursache dafür schon angedeutet:
Die 9c wurde „irgendwie dazwischen gebastelt“ und nicht etwa zuvor die EG 10-15 entsprechend angehoben um für die EG9c Luft zu schaffen...
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 25.04.2019 20:51

Ja,  MoinMoin hatte ja die Ursache dafür schon angedeutet:
Die 9c wurde „irgendwie dazwischen gebastelt“ und nicht etwa zuvor die EG 10-15 entsprechend angehoben um für die EG9c Luft zu schaffen...

Das ist nur die eine Seite. Die andere ist das weitere heranrücken der E9c an die E10 durch die Tariferhöhungen von 2018, 2019 und 2020.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: ReKo1808 am 26.04.2019 07:04
Guten Morgen!

Da hat jemand seine Bratwurst stehen lassen und ich geb´ mal meinen Senf dazu  :P

Soweit ich das interpretiere, hat BAT lediglich gesagt, dass es bei IHM 75€/Monat wären.
Hat er/sie irgendwo etwas über seine/n Familienstand/Erfahrungsstufe/VBL/.... erwähnt? Ich glaube nicht, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
Wenn er das SO äußert, ist es nicht wirklich stichhaltig mit der Endstufe einer EG zu vergleichen und sich gegenseitig vollzupöbeln.

Er/Sie hat nur seine Meinung und aktuelle Situation geäußert. Ist das mittlerweile verboten worden bzw. zur Steinigung freigegeben?

Heute ist Freitag, darum: Seid nett zueinander  8)
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: was_guckst_du am 26.04.2019 07:14
...der Mensch (insbesondere der mit deutscher Mentalität) scheint latent unzufrieden zu sein...immer geht der Blick nach oben...einfach mal innehalten und merken, wie gut es einem wirklich geht...ist man gesund?...gedeihen die Kinder?...funktioniert es in der Partnerschaft?...die wirklichen Problematiken liegen doch oft nicht in irgendeiner Entgelttabelle...und schon gar nicht, in einem Internetforum seine Meinung durchzusetzen

...so das war mein Wort zum Sonntag 8) ;D
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: TV-Ler am 26.04.2019 07:46

Ja,  MoinMoin hatte ja die Ursache dafür schon angedeutet:
Die 9c wurde „irgendwie dazwischen gebastelt“ und nicht etwa zuvor die EG 10-15 entsprechend angehoben um für die EG9c Luft zu schaffen...

Das ist nur die eine Seite. Die andere ist das weitere heranrücken der E9c an die E10 durch die Tariferhöhungen von 2018, 2019 und 2020.
Das ist so pauschal nicht richtig, wie sich anhand der rechten Tabelle unter https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2018/ gut nachvollziehen läßt:

E 10
10.60% 8.12% 9.04% 10.51% 6.80% 6.80%

E 9c
10.61% 9.54% 7.59% 8.65% 7.05% 8.50%

D.h. in Stufe 1 bleibt der Abstand unverändert, in Stufe 2 rückt die EG9c heran, in den Stufen 3 und 4 enteilt die EG10, in Stufe 5 rückt die EG9c geringfügig und in Stufe 6 deutlich heran.

Knackpunkt bleibt auch nach den Tariferhöhungen der Jahre 2018 - 2020 das "hineinquetschen" der EG9c in die bisherige Tabellenstruktur ohne die höheren Entgeltgruppen insgesamt vorher anzuheben um Luft zu schaffen.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 26.04.2019 08:38
Entschuldigung, bin natürlich nur auf meine Stufe 6 fokussiert.

Und da hat sich für mich der Abstand E9 von früher 370,00 € auf E10 auf nunmehr 197,00 € von E9c auf E10 ab März 2020 verringert, mit der Teilzeit sogar auf 175 € (geschätzte Zahlen).

Klar, die Abstände werden kürzer zwischen den Entgeltgruppen durch das Einfügen dieser Entgeltgruppe. Es wäre aber auch im Sinne BEIDER Tarifparteien gewesen hier eine klarerer Struktur reinzubringen. Denn ich bin nicht der Einzige bei uns im Hause, der sich nicht so sehr für E10 interessiert. Bei den Beamten und Personen mit besserer Steuerklasse sieht das anders aus.




Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 26.04.2019 08:39

Ja,  MoinMoin hatte ja die Ursache dafür schon angedeutet:
Die 9c wurde „irgendwie dazwischen gebastelt“ und nicht etwa zuvor die EG 10-15 entsprechend angehoben um für die EG9c Luft zu schaffen...

Das ist nur die eine Seite. Die andere ist das weitere heranrücken der E9c an die E10 durch die Tariferhöhungen von 2018, 2019 und 2020.
BAT hat Recht, bei mir wären es nur 13,54€ mehr  :o, wenn ich 2020 von E9c auf E10 höhergruppiert werden würde.
DAS nenne ich mal marginal. 8)
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 26.04.2019 08:42
...der Mensch (insbesondere der mit deutscher Mentalität) scheint latent unzufrieden zu sein...immer geht der Blick nach oben...einfach mal innehalten und merken, wie gut es einem wirklich geht...ist man gesund?...gedeihen die Kinder?...funktioniert es in der Partnerschaft?...die wirklichen Problematiken liegen doch oft nicht in irgendeiner Entgelttabelle...und schon gar nicht, in einem Internetforum seine Meinung durchzusetzen

...so das war mein Wort zum Sonntag 8) ;D

Ich wünsche auch ein schönes Wochenende!

Nö, die Probleme liegen ganz klar in der Entgelttabelle. Habe ja 15 Jahre den BAT gehabt und inzwischen fast 15 Jahre den TVÖD. So ein Murks wie heute hatten wir damals nicht. Wobei meines Wissens das Entfallen der Altersstufen nicht den Tarifparteien, sondern gerichtlicher Entscheidung geschuldet ist.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: was_guckst_du am 26.04.2019 09:01
...ich habe gerade festgestellt, dass meine Negativbewertungen erstmals die Positivbewertungen überholt haben...normalerweise erreicht das ausser Spid niemand...das adelt sozusagen! ;D ;D ;D
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: nichts_tun am 26.04.2019 10:15
Die 9c wurde „irgendwie dazwischen gebastelt“ und nicht etwa zuvor die EG 10-15 entsprechend angehoben um für die EG9c Luft zu schaffen...

Richtig. Mal sehen, vielleicht bringt die Tarifrunde 2020 dann eine deutliche Erhöhung für die EG 10 (ähnlich wie es zwischen EG 9a und EG 9b stattgefunden hat).

...ich habe gerade festgestellt, dass meine Negativbewertungen erstmals die Positivbewertungen überholt haben...normalerweise erreicht das ausser Spid niemand...das adelt sozusagen! ;D ;D ;D

Soso, das ist, wenn ich richtig sehe, bei mir auch der Fall. Allerdings habe ich diesen Quatsch - weder im positiven noch im negativen Sinne - jemals bei anderen Mitgliedern angeklickt.
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: TV-Ler am 26.04.2019 10:54
...ich habe gerade festgestellt, dass meine Negativbewertungen erstmals die Positivbewertungen überholt haben...normalerweise erreicht das ausser Spid niemand...das adelt sozusagen! ;D ;D ;D
Ach wie schön, das ich mich auch zum Adel zählen darf  8)
Selbstverständlich nur zum niederen Adel ... ;)
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 26.04.2019 11:04
Klar, die Abstände werden kürzer zwischen den Entgeltgruppen durch das Einfügen dieser Entgeltgruppe. Es wäre aber auch im Sinne BEIDER Tarifparteien gewesen hier eine klarerer Struktur reinzubringen.
Mit klarer Struktur meinst du jetzt was genau? (Ich dachte die Einführung der a,b,c hätte genau dafür gesorgt, dass es jetzt klarerer Strukturen innerhalb der 9er Arbeit gibt)
Gleichverteilung der Abstände der EGs zueinander?
Stärkere Abgrenzung in der EGO ?
Zitat
Denn ich bin nicht der Einzige bei uns im Hause, der sich nicht so sehr für E10 interessiert. Bei den Beamten und Personen mit besserer Steuerklasse sieht das anders aus.
Wenn also dein Chef ankommt und dich fragt:
Wollen sie ein bisserl mehr knifflige und wichtigere Aufgaben bekommen und dafür 4,5% mehr Geld erhalten?
Dann scheint bei euch die Antwort zu sein: Nö, bin zufrieden so wie es ist.
Schade.  :-[
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: TV-Ler am 26.04.2019 11:10
...
Denn ich bin nicht der Einzige bei uns im Hause, der sich nicht so sehr für E10 interessiert. Bei den Beamten und Personen mit besserer Steuerklasse sieht das anders aus.
Ich glaube übrigens nicht, das sich Beamte übermäßig für die EG10 interessieren  8)
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 26.04.2019 11:32

Wenn also dein Chef ankommt und dich fragt:
Wollen sie ein bisserl mehr knifflige und wichtigere Aufgaben bekommen und dafür 4,5% mehr Geld erhalten?
Dann scheint bei euch die Antwort zu sein: Nö, bin zufrieden so wie es ist.
Schade.  :-[

Nein, gerade die Aufgaben würden mich interessieren. Das wäre das einzige was mich noch locken würde. Aber nur wegen der Tätigkeiten. Ansonsten ist mir das Geld nicht so wichtig.

Zur Struktur der EGO wurde doch schon alles geschrieben:

Abgesehen davon, das ich den BAT gern behalte hätte, wäre eine sofortige Einführung der neuen EGO mit dem TVÖD 2005 wünschenswert gewesen, kein Hickhack in der E9, stufengleiche Höhergruppierung gar nicht notwendig, da nur zwei Stufen da sind (Stufe 1 als Probezeit, Einarbeitung, dann Stufe 2 als Endstufe), warum soll man den Leuten nicht das volle Gehalt zahlen. Kein LOB, hat nur Stress gebracht und wird jetzt sowie nach Gießkanne verteilt bei den meisten.

TV-Ler: ist halt so, daß die Stellen bei uns mit E10/A11 ausgeschrieben werden. Gute Struktur in der Besoldungstabelle!

Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 26.04.2019 11:58

Wenn also dein Chef ankommt und dich fragt:
Wollen sie ein bisserl mehr knifflige und wichtigere Aufgaben bekommen und dafür 4,5% mehr Geld erhalten?
Dann scheint bei euch die Antwort zu sein: Nö, bin zufrieden so wie es ist.
Schade.  :-[

Nein, gerade die Aufgaben würden mich interessieren. Das wäre das einzige was mich noch locken würde. Aber nur wegen der Tätigkeiten. Ansonsten ist mir das Geld nicht so wichtig.
Irgendwie verwirrend, jetzt interessierst du dich also doch für EG10 Tätigkeiten? Freut mich zu hören.

Zitat
Zur Struktur der EGO wurde doch schon alles geschrieben:

Abgesehen davon, das ich den BAT gern behalte hätte, wäre eine sofortige Einführung der neuen EGO mit dem TVÖD 2005 wünschenswert gewesen, kein Hickhack in der E9, stufengleiche Höhergruppierung gar nicht notwendig, da nur zwei Stufen da sind (Stufe 1 als Probezeit, Einarbeitung, dann Stufe 2 als Endstufe), warum soll man den Leuten nicht das volle Gehalt zahlen. Kein LOB, hat nur Stress gebracht und wird jetzt sowie nach Gießkanne verteilt bei den meisten.
Die Stufen sind tatsächlich Bockmist. Könnte allerdings auch mit 3 Stufen leben 1 3 und 6. Denn ich merke immer wieder (habe ja schon einige AG Wechsel hinter mir) das man nach spätestens 3 Jahren voll im System und Vernetzt ist und danach nüscht mehr neues gibt, dazu dann ein LOB wäre Super, aber dazu fehlt es einerseits an einem Differenzierungswillen im öD und an Führungskräfte, die das könnten.
Also im öD mit deren MA ist LOB Müll.
Dazu wäre ich für die Abschaffung von 9a,b,c man hätte einfach die unterschiedlichen Stufenlaufzeiten abschaffen sollen und einige EGO Kriterien in die 10 schieben können.
So hat man genau das Ergebnis was vorhersehbar war:
Die Leute sehen die a,b,c als komplett eigenständige EG an (was sie tariflich ja auch ist) und sind weiterhin pauschal unzufrieden, wenn sie nach EGs oben und unten schielen. Genauso wie man früher ja auch pauschal unzufrieden war wenn man bei einer HG Stufen "verloren" hat, obwohl man mehr Geld erhalten hat.
(Natürlich gab es einige bei denen die Unzufriedenheit begründet war, weil sie erst auf längerer Sicht mehr Geld erhalten haben)

Dann wäre da noch: Einheitlich JSZ für alle EGs  (egal ob 20% oder 100%)
Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: BAT am 26.04.2019 13:15
Ich habe mich auf E10 beworben, bevor diese Anpassung zwischen E9c und E10 kam. 100 Euro netto hatte ich mir als Minimum gesetzt, habe aber nicht den Zuschlag bekommen Anfang 2017. Das war aber auch eine Stelle mit Außendienst, das hat mich schon gereizt, also auch von den Tätigkeiten.

JSZ würde ich ganz abschaffen, gibt auch nur Unruhe, wenn Stichtagsfragen aufkommen. Umlegen auf die Monate und gut ist es. Ist ehe nur Verhandlungsmasse für die Gewerkschaften, die bei Kürzungen die Beiträge nicht betroffen sind.

Ansonsten würde ich nicht meckern. Ich halte viele Positionen, vielleicht auch meine, für völlig überbezahlt. Oder die Frisöse, den Paketlieferanten unterbezahlt. Je nachdem, wie man es dreht.

Nur, dass ich fast 26 Jahre gebraucht habe, um die Endstufe zu erreichen macht mich skeptisch:-)

Ach ja: VL abschaffen oder einen ernsthaften Betrag zahlen.



Titel: Antw:Eingruppierung+Stufe bei Neueinstellung
Beitrag von: MoinMoin am 27.04.2019 12:29
Ansonsten würde ich nicht meckern. Ich halte viele Positionen, vielleicht auch meine, für völlig überbezahlt. Oder die Frisöse, den Paketlieferanten unterbezahlt. Je nachdem, wie man es dreht.
Ja, seit meinem ersten Gehalt frage ich mich hin und wieder, warum ich soviel Geld für soviel Fun bekomme. Zwischenzeitlich brauchte ich es für Familie und bei meinen Ausflügen in die pW habe ich es als akzeptables "Schmerzensgeld" gesehen, für die Mehrbelastung.
Ich bin auch gerne Bereit 5% mehr in die PV zu zahlen, damit dort ein auskömmliches Gehaltsniveau erreicht wird.
So bleibt mir mehr zum Spenden.
Zitat
Nur, dass ich fast 26 Jahre gebraucht habe, um die Endstufe zu erreichen macht mich skeptisch:-)
Da hatte ich ja mehr Glück bei mir waren es nur 10 Jahre.
Zitat
Ach ja: VL abschaffen oder einen ernsthaften Betrag zahlen.
Im Kern Richtig, aber naja, kleinvieh macht auch Mist.