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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: thomasmaurer am 07.10.2021 18:17
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Mitarbeiter in EG9b soll nach Rechtsmeinung der Dienststellenleitung höherwertige Tätigkeiten auszuführen als bisher angenommen, der Personalrat kommt im Rahmen seiner Mitbestimmung zum Schluss, dass die gesehende EG 10 den Betriebsfrieden stören würde und lehnt die Vorlage der Dienststellenleitung zur Eingruppierung ab, in der ausführlichen Begründung wird der Rechtsmeinung des Dienstherren widersprochen (der Personalrat besteht ausschließlich aus Mitarbeitern bis zur EG 10, A9) Die Stelle ist im Stellenplan der Gebietskörperschaft bereits bestätigt.
1. Welchen Einfluß hat der Personalrat auf die Rechtsmeinung des Dienstherren?
2. Wie kann der Mitarbeiter gegen die Entscheidung des Personalrats vorgehen, er wurde am Verfahren logischer Weise nicht beteiligt?
3. Welche Lösungen werden gesehen? (die Wahlperiode des Personalrats läuft von 3 Jahre)
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TB haben keinen Dienstherren. Geht es um die Tätigkeitsübertragung oder die Eingruppierung?
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Eingruppierung
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Wenn der Personalrat, der Tätigkeitsübertragung zustimmt, dann ist doch alles Palletti.
Bzgl. der Tarifautomatik ist der PR nicht in der Mitbestimmung.
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1. Welchen Einfluß hat der Personalrat auf die Rechtsmeinung des Dienstherren?
2. Wie kann der Mitarbeiter gegen die Entscheidung des Personalrats vorgehen, er wurde am Verfahren logischer Weise nicht beteiligt?
3. Welche Lösungen werden gesehen? (die Wahlperiode des Personalrats läuft von 3 Jahre)
1. Im Zweifel keinen
2.So denn der AG der (falschen) Meinung des AG folgt; Geltendmachung des (tariflich) zustehenden Entgeltes ->Lohnklage
3. PR ignorieren...und nächstes mal kandidieren...
Gruß, ein PR...
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Wenn der Personalrat, der Tätigkeitsübertragung zustimmt, dann ist doch alles Palletti.
Bzgl. der Tarifautomatik ist der PR nicht in der Mitbestimmung.
Richtig - nur hinsichtlich der Rechtsmeinung des AG.
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Eingruppierung
Dann ist der PR irrelevant.
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2.So denn der AG der (falschen) Meinung des AG PR folgt; Geltendmachung des (tariflich) zustehenden Entgeltes ->Lohnklage
Korrektur
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...ich tippe hier eher darauf, dass es nicht um die Wertigkeit der Stelle geht, sondern darum, wer sie (nicht) besetzen darf...
...vielleicht soll die nun höherwertige Stelle auch nur ausgeschrieben werden, weil es z.B. eine interne Ausschreibungspflicht für alle höherwertigen Stellen gibt?
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Der TE hat doch auf explizite Nachfrage hin geäußert, daß es um die Eingruppierung geht - und nicht um die Übertragung der Tätigkeit. Das sind zwei völlig unterschiedliche Beteiligungstatbestände.
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...schon klar....meine Erfahrung ist aber, dass Viele, die es betrifft, den Unterschied gar nicht kennen und so auf explizite Nachfragen auch schon mal irreführend antworten... 8)
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Wie könnte man auf meine Nachfrage irreführend antworten? Man könnte falsch antworten.
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Nach dem Personalvertretungsgesetz im betreffenden Bundesland hat der PR eingeschränkte Mitbestimmung bei der Eingruppierung... .
Es wurden keine neuen Aufgaben übertragen, nur die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Aufgaben hat sich verändert. Der Personalrat möchte der Rechtsmeinung der Dienststelle allerdings nicht folgen.
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Muss der PR ja auch nicht weil der TB eh schon eingruppiert ist.
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Der PR ist bei der Rechtsmeinung des AG in Form der Mitbeurteilung des Sachverhalts in der Mitbestimmung. Das berührt freilich die Eingruppierung in keinster Weise - wohl aber die Zahlung des Entgelts.
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Nach dem Personalvertretungsgesetz im betreffenden Bundesland hat der PR eingeschränkte Mitbestimmung bei der Eingruppierung... .
Es wurden keine neuen Aufgaben übertragen, nur die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Aufgaben hat sich verändert. Der Personalrat möchte der Rechtsmeinung der Dienststelle allerdings nicht folgen.
Das heißt, dass der PR glaubt, das Entgelt, das ausgezahlt wird, entspricht der korrekten Eingruppierung.
Der AG glaubt das er sich irrte und das Entgelt, welches er bisher auszahlte entspricht nicht der Eingruppierung.
Na, dann kann doch der AN einfach eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen und vor Gericht "knickt" der AG ein und zahlt das höhere Entgelt aus.
Oder er wartet ab, bis das Gericht auch zum Schluß kommt, dass die EG die höhere ist und liefert dem Gericht entsprechende Unterlagen, die das beweisen.
(Oder muss er da auch den PR fragen?)
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Er kann sich auch einfach im Gütetermin vergleichen.
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Er kann sich auch einfach im Gütetermin vergleichen.
Muss er da nicht den PR fragen 8)
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Nö.