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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: JustusKi am 08.05.2023 06:47

Titel: Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: JustusKi am 08.05.2023 06:47
Hallo,
ich bin seit gut einem halben Jahr zu meinem aktuellen Dienstherrn gewechselt und fühle mich leider (sehr) unwohl. Eingestellt wurde ich hier als Beamter auf Probe und habe noch gut ein Jahr bis zur Ernennung auf Lebenszeit (mittlerer Dienst).
Frage: gibt es eine Möglichkeit, vor Ernennung auf Lebenszeit den Dienstherrn zu wechseln, der meinen aktuellen Beamtenstatus „auf Probe“ übernimmt? Oder ist das rechtlich nicht möglich und ich muss die Zähne bis zur Ernennung auf Lebenszeit zusammenbeißen, um mich dann ganz normal woanders bewerben zu können?

Vielen Dank vorab!

VG
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: gerzeb am 08.05.2023 06:55
Hat man neuerdings kein Beamtenrecht mehr im Vorbereitungsdienst?  :o
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Dunkelbunter am 08.05.2023 07:19
Hat man neuerdings kein Beamtenrecht mehr im Vorbereitungsdienst?  :o

Im mittleren Dienst für gewöhnlich nicht, da man ja keine Personalverantwortung übernehmen muss.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Bastel am 08.05.2023 07:33
Bei uns gibt es keinen mD und einen Vorbereitungsdienst gibt es weder im gD noch im hD.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: BeamtenMikado am 08.05.2023 07:33
Hat man neuerdings kein Beamtenrecht mehr im Vorbereitungsdienst?  :o

Im mittleren Dienst für gewöhnlich nicht, da man ja keine Personalverantwortung übernehmen muss.


Das stimmt nicht. Auch im mittleren Dienst gibt es Beamtenrecht
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: 2strong am 08.05.2023 08:13
Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Prüfer SH am 08.05.2023 08:20
Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.

Auch nicht die Probezeit? Hier im Land ist das ein Hindernis für alles.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: 2strong am 08.05.2023 08:30
Dass bei einem Behördenwechsel der beamtenrechtliche Status problematisiert wird, habe ich in knapp 20 Jahren Dienstzeit noch nie beobachtet. Auch ich selbst habe mich sechs Monate nach Ende des Vorbwreitungsdienstes von einer Kommune zum Land versetzen lassen - und wäre kurz vor Ende der Probezeit beinahe nochmal gewechselt (wieder zu einer Kommune).

Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass ein Land seine neuen Beamten nicht sofort innerhalb der Landesverwaltung (gleicher Dienstherr) wechseln lassen möchte. Das trifft aber gewiss nicht auf alle Länder zu, gilt keinesfalls für den Bund und hindert nicht an einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn. Das Hindernis Bestände zudem nicht in rechtlichen Gründen, sondern allein in Gründen der Personalpolitik.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: PolareuD am 08.05.2023 08:31
Es muss natürlich immer ein behördenseitiges Einvernehmen hergestellt werden. Wenn die abgebende Behörde nicht mitspielt, dann ist auch ein Wechsel nicht möglich und man kann nur um Entlassung bitten.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: JustusKi am 08.05.2023 09:15
Also kann ich den Antworten grundsätzlich entnehmen, dass ein Wechsel kein Problem darstellt?! Ob der aktuelle Dienstherr mitspielt oder nicht, steht natürlich auf einem anderen Blatt…

Kann man denn in etwa einschätzen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist, dass der aktuelle Dienstherr nach so kurzer Zeit der Versetzung zustimmt?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Max am 08.05.2023 09:39
Reisende soll man nicht aufhalten.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Ghjkl am 09.05.2023 14:18
Reisende soll man nicht aufhalten.

Sprichwort, das in Behörden niemanden interessiert. Wenn Personalmangel herrscht, halten die jeden auf, der weg will. Beamte haben keinen Anspruch auf Versetzung. Da bleibt im Zweifelsfall nur die Entlassung zu beantragen.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: JustusKi am 12.05.2023 11:32
Was genau hat denn die Entlassung für Konsequenzen? Verliert man den Status oder Ansprüche? Verliert man erworbene Erfahrungszeiten?
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Schmitti am 12.05.2023 11:56
Wenn Personalmangel herrscht, halten die jeden auf, der weg will.
Es soll aber auch erste Behörden geben, die wg. Personalmangel die gute alte Raubernennung wieder in Mode kommen lassen.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: JustusKi am 12.05.2023 22:18
Was ist denn eine „Raubernennung“?
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: PolareuD am 13.05.2023 07:45
Was ist denn eine „Raubernennung“?

Der Dienstherrnwechsel geschieht im Regelfall auf folgende zwei Arten:

- Versetzung durch den abgebenden Dienstherrn
- Ein Beamter stellt einen Antrag auf Entlassung und lässt sich anschließend von dem neuen Dienstherrn ernennen (Einstellung)

Bei einer „Raubernennung“ erfolgt dagegen eine solche Einstellung durch den neuen Dienstherrn ohne vorhergehende Entlassung durch den (früheren) Dienstherrn (Kathke, RiA 2018, 108 ff; Baßlsperger in Weiß/Niedermaier/Summer, § 22 BeamtStG, Rn 38).
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: JustusKi am 15.05.2023 08:22
Gehen solche „Raubernennungen“ auch während man Beamter auf Probe ist? Und ist diese Art von Wechsel gängige Praxis oder eher die Seltenheit?
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Mask am 15.05.2023 09:16
Eher die Seltenheit da 1) schlechter Stil und 2) kein Versorgungslastenausgleich erfolgt, d.h. die neue Behörde auch die Pensionslasten für die vorherige Dienstzeit tragen muss, ergo schlechtes Geschäft
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: JustusKi am 15.05.2023 09:21
Also bleibt mir eigentlich hier nur der klassische Weg und muss einen Antrag auf Versetzung stellen.
Brauche ich dafür erst eine Zusage von dem aufnehmenden Dienstherrn? Oder würde man den Antrag vorher schon stellen?
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: PolareuD am 15.05.2023 09:43
Der beste Weg wäre aus meiner Sicht sich auf eine ausgeschriebene Stelle bei einem anderem Dienstherr zu bewerben. Wenn man als Sieger aus dem Bewerbungsverfahren hervorgeht, tritt der neue Dienstherr an den jetzigen Dienstherrn heran und bittet um Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (AzV). Ist das behördenseitige Einvernehmen erfolgreich zustande kommen, erhält man die besagte AzV.

Ohne Stellenzusage eines anderen Dienstherren würde ich keinen Versetzungsantrag stellen. Das macht mehr Probleme als es hilft. Auch sind bei diesem Weg die potentiell abgebenden Behörden selten kooperativ.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: JustusKi am 15.05.2023 10:23
Vielen Dank für den Tipp!
Dann werde ich täglich meine Augen und Ohren offenhalten, um hier schnellstmöglich den Platz zu räumen.

Wenn der alte Arbeitgeber einen wieder aufnehmen würde, könnten sich dann beide Dienstherrn auch so einigen? Oder muss es zwingend ein Bewerbungsverfahren geben?
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: PolareuD am 15.05.2023 10:43
Ressort-intern ist das möglich. Ob das bei einem Dienstherrenwechsel auch der Fall ist kann ich nicht sagen.

Eventuell macht es aber Sinn, den alten Dienstherrn zu bitten die besagte Stelle extern auszuschreiben, damit du dich darauf bewerben kannst. Auch mit dem Risiko, dass es Konkurrenzbewerber gibt, die besser geeignet sind.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: JustusKi am 15.05.2023 12:09
Okay, vielen Dank!
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Kurhesse am 31.05.2023 13:27
Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.

Auch nicht die Probezeit? Hier im Land ist das ein Hindernis für alles.

Hier ist nicht das Land, hier ist der Bund. Nein auch nicht in der Probezeit. Die läuft beim neuen Dienstherren einfach weiter.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Kurhesse am 31.05.2023 13:29
Was genau hat denn die Entlassung für Konsequenzen? Verliert man den Status oder Ansprüche? Verliert man erworbene Erfahrungszeiten?

Also ich mus "gerzep" mal Recht geben, ich finde es traurig, wenn man nichttechnischer Beamter wird und so null Ahnung vom Beamtenrecht hat oder sich auch nur mal die Mühe macht, sich etwas einzulesen. Ist es nicht vorwiegende Aufgabe des Beamten sich mit Gesetzen zu befassen?

Habt ihr keinen Personalrat?
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: was_guckst_du am 01.06.2023 13:22
...ein Personalrat ist auch kein "Händchenhalter"  8)
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Angelsaxe am 28.06.2023 07:57
Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.

Auch nicht die Probezeit? Hier im Land ist das ein Hindernis für alles.

Hier ist nicht das Land, hier ist der Bund. Nein auch nicht in der Probezeit. Die läuft beim neuen Dienstherren einfach weiter.

So ist auch meine Erfahrung.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: was_guckst_du am 28.06.2023 08:57
Was genau hat denn die Entlassung für Konsequenzen? Verliert man den Status oder Ansprüche? Verliert man erworbene Erfahrungszeiten?

Also ich mus "gerzep" mal Recht geben, ich finde es traurig, wenn man nichttechnischer Beamter wird und so null Ahnung vom Beamtenrecht hat oder sich auch nur mal die Mühe macht, sich etwas einzulesen. Ist es nicht vorwiegende Aufgabe des Beamten sich mit Gesetzen zu befassen?

Habt ihr keinen Personalrat?

...solche "Problematiken" werden eben nicht auf TikTok oder Instagram diskutiert... :D
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Phoenix am 28.06.2023 19:19
Was genau hat denn die Entlassung für Konsequenzen? Verliert man den Status oder Ansprüche? Verliert man erworbene Erfahrungszeiten?

Also ich mus "gerzep" mal Recht geben, ich finde es traurig, wenn man nichttechnischer Beamter wird und so null Ahnung vom Beamtenrecht hat oder sich auch nur mal die Mühe macht, sich etwas einzulesen. Ist es nicht vorwiegende Aufgabe des Beamten sich mit Gesetzen zu befassen?

Habt ihr keinen Personalrat?

Häh Quereinsteiger sind doch die Rettung vor dem Fachkräftemangel /s
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Kurhesse am 04.07.2023 21:21
Was ist denn eine „Raubernennung“?

Wird auch feindliche Übernahme genannt. Die neue Behörde "ernennt" dich erneut zum Beamten. Damit endet das alte Beamtenverhältnis und du wirst von der neuen Behörde zum Beamten ernannt. Nachteil für die neue Behörde, sie übernimmt auch alle Pensionspflichten für dich, so dass es so gut wie nie gemacht wird und innerhalb von Bundesbehörden ist es nicht üblich.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Muenchner82 am 05.07.2023 08:38
Was ist denn eine „Raubernennung“?

Hattest Du wirklich garkein Beamtenrecht?
Du kannst Dir jederzeit von einem anderen Dienstherrn eine Ernennungsurkunde aushändigen lassen.
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: JustusKi am 18.07.2023 14:42
Ich hatte kein Beamtenrecht: Quereinsteiger :-[

Das Prinzip der Raubernennung habe ich nun verstanden, danke!

Wenn die abgebende Behörde sich bei der Versetzung weigern sollte, hat man dann noch andere Möglichkeiten, außer um Entlassung zu bitten? Der Versorgungsausgleich ist ja schon essenziell.
Hier hat sich leider zwischenzeitlich nichts in positive verändert…

VG
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: TheBr4in am 19.07.2023 11:18
Das Prinzip der Raubernennung habe ich nun verstanden, danke!

Wenn die abgebende Behörde sich bei der Versetzung weigern sollte, hat man dann noch andere Möglichkeiten, außer um Entlassung zu bitten?

Die Raubernennung die Du verstanden hast?
Titel: Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
Beitrag von: Rheini am 20.07.2023 08:45
Eher die Seltenheit da 1) schlechter Stil und 2) kein Versorgungslastenausgleich erfolgt, d.h. die neue Behörde auch die Pensionslasten für die vorherige Dienstzeit tragen muss, ergo schlechtes Geschäft

Der Versorgungslastenausgleich kann Dir egal sein. Das ist eine Verrechnung zwischen den Dienstherren .....