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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: HeliosSon am 28.03.2019 07:08
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Hallo!
Ich arbeite als Diplom-Informatiker in der Verwaltung einer Thüringer Universität in einer IT-Abteilung.
Nun habe ich mit dem Gedanken gespielt, ob es möglich ist, sich verbeamten zu lassen. Ich habe gehört, dass das in anderen Bundesländern auch möglich ist.
Welche Voraussetzungen müssen denn bei einer Verbeamtung erfüllt werden? Und welche Fallstricke gilt es zu beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
VG
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Hallo!
Ich arbeite als Diplom-Informatiker in der Verwaltung einer Thüringer Universität in einer IT-Abteilung.
Nun habe ich mit dem Gedanken gespielt, ob es möglich ist, sich verbeamten zu lassen. Ich habe gehört, dass das in anderen Bundesländern auch möglich ist.
Welche Voraussetzungen müssen denn bei einer Verbeamtung erfüllt werden? Und welche Fallstricke gilt es zu beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
VG
Hallo,
ich war früher als Verwaltungsbeamter in der Personalabteilung der TU München beschäftigt.
Alle Stellenausschreibungen, die ich bisher von Thüringer Universitäten (Jena, Weimar, Erfurt) sah, stellten ausschließlich Einstellungen im Tarifbereich in Aussicht.
Ich glaube nicht, dass es an den Thüringer Universitäten (abgesehen von Spitzenpositionen) Beamtenstellen in den Stellenplänen gibt bzw. ein solches Vorgehen nicht vorgesehen ist. Ich weiß nicht mal, ob es dort den Akademischen Rat auf Zeit gibt, wenn ich an promovierende, wissenschaftliche Mitarbeiter denke oder Beamtenstellen im Bereich der Fakultätsleitungen.
Aber das weißt du sicher besser als bereits an einer Thüringer Uni beschäftigter Mitarbeiter.
Habe jedenfalls noch nie eine externe Stellenausschreibung für Beamte im normalen Verwaltungs- oder IT-Bereich gesehen.
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Brechen wir es erstmal auf die alles entscheidende Frage herunter: Will dein Dienstherr dich überhaupt verbeamten ? Wo ein Wille, da auch (fast immer) ein Weg. Wenn es aber nicht gewollt ist, keine Chance
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Erst einmal danke für Eure Antwort.
Wir haben an der Uni in allen möglichen Bereichen Beamte. Aber Stellen werden meist wirklich nur nach TV-L ausgeschrieben. Warum das so ist, kann ich nur mutmaßen. Vielleicht weil Beamte insgesamt teuer sind.
Mit meinem Personaldezernat habe ich noch nicht gesprochen. Ich wollte da nicht unvorbereitet hingehen. Und deswegen habe ich auch meine Frage erst hier ins Forum gestellt.
Muss man als Beamter zwangsweise "hoheitliche" Aufgaben wahrnehmen, wie bspw. Lehre halten?
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Beamte teurer? Für den Versorgungsträger evtl, aber nicht für den Dienstherren (Stichwort: Lohnnebenkosten). Das kann ja durchaus auseinanderfallen.
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Ich war der Meinung, dass die Uni ja später für die Pension auch noch Geld bereitstellen muss. Von daher teurer.
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Vielleicht weil Beamte insgesamt teuer sind.
Das ist allerdings so pauschal gesehen vollkommen falsch und eine weit verbreitete Mär.
Mal ist ein beamter günstiger als eine Tarifler mal umgekehrt. Es kommt immer drauf an.
Aber das ist OFFTOPIC
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Muss man als Beamter zwangsweise "hoheitliche" Aufgaben wahrnehmen, wie bspw. Lehre halten?
Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ist (neben dem Streikverbot) überhaupt einer der wenigen Gründe, um zu verbeamten. So z.B. bei der Anordnung (nicht Durchführung!!) von Verwaltungsakten. Daher steht auf Park-Knöllchen meist "der Oberbürgermeister", und nicht der Name der/des Angestellten, der den Zettel geschrieben hat.
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Ich glaube nicht, dass es an den Thüringer Universitäten (abgesehen von Spitzenpositionen) Beamtenstellen in den Stellenplänen gibt bzw. ein solches Vorgehen nicht vorgesehen ist. Ich weiß nicht mal, ob es dort den Akademischen Rat auf Zeit gibt, wenn ich an promovierende, wissenschaftliche Mitarbeiter denke oder Beamtenstellen im Bereich der Fakultätsleitungen.
Also laut Hochschulgesetz gibt es diese.
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Muss man als Beamter zwangsweise "hoheitliche" Aufgaben wahrnehmen, wie bspw. Lehre halten?
Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ist (neben dem Streikverbot) überhaupt einer der wenigen Gründe, um zu verbeamten. So z.B. bei der Anordnung (nicht Durchführung!!) von Verwaltungsakten. Daher steht auf Park-Knöllchen meist "der Oberbürgermeister", und nicht der Name der/des Angestellten, der den Zettel geschrieben hat.
Jetzt geht aber einiges durcheinander. Strafzettel sind gar keine VAs und der Bürgermeister steht auf dem Zettel, weil der Angestellte in seinem Auftrag handelt.
Auch brauch es keine VAs um einen Beamten zu rechtfertigen, Feuerwehrbeamte fallen mir da etwa ein oder Justizvollzugsbeamte. Hoheitliche Aufgaben ja klar, VA nicht unbedingt
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...Strafzettel sind gar keine VAs...
nicht der Zettel, aber das Verfahren...s. §35 VerwVerfG, aber so genau braucht das der TE, glaube ich, nicht...;-)
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Genau genommen sogar ein Verwaltungsakt eigener Art, der dem Strafbefehl nachgebildet wurde ;D
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...Strafzettel sind gar keine VAs...
nicht der Zettel, aber das Verfahren...s. §35 VerwVerfG, aber so genau braucht das der TE, glaube ich, nicht...;-)
Ein „Strafzettel“ ist ein Verwarnungsangebot (vgl. § 56 OWiG) und kein VA im Sinne des § 35 VwVfG. Und außerdem hat ein Bußgeldverfahren recht wenig mit einem Verwaltungsverfahren zu tun.
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kommt darauf an, was man als Strafzettel bezeichnet. Der Hinweis dass ich eine Owi begangen habe (der berühmte Zettel am Scheibenwischer) ist natürlich kein VA der Bußgeldbescheid ist sehr wohl ein VA aber darum geht es ja hier eigentlich nicht.
Vielmehr stand die Aussage im Raum, das man zur Anordnung von VAs zwingend Beamte bräuchte, was so natürlich nicht stimmt. Und dann kam eins zum anderen und Zack Bumm Kartoffelsalat 🤣😂