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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fast Eddie am 03.03.2022 06:07

Titel: Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Fast Eddie am 03.03.2022 06:07
Guten Morgen,

habe gestern positiv auf einen Schnelltest reagiert. (Bin vollständig geimpft) Mehrfache Wiederholungen des Testes ergaben negative Befunde.
Trotzdem wurde durch den AG ein sofortiger PCR Test angeordnet. Gestern Abend erhielt ich das negative Ergebnis des PCR Testes.
Frage: Wird mir die fehlende Arbeitszeit für diesen Tag gutgeschrieben? Bundesland BW. Im Netz konnte ich nur dies finden.
https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-test-positiv-arbeit-arbeitgeber-arbeitnehmer-100.html

Aber hier wird die Lage in NRW beschrieben, verhält es sich in BW genauso?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: XTinaG am 03.03.2022 06:21
Arbeitgeber können, zumindest in ihrer Arbeitgebereigenschaft, keinen PCR-Test anordnen. Die Frage entbehrt somit bereits einer faktischen Grundlage.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Fast Eddie am 03.03.2022 06:30
Arbeitgeber können, zumindest in ihrer Arbeitgebereigenschaft, keinen PCR-Test anordnen. Die Frage entbehrt somit bereits einer faktischen Grundlage.

Besten Dank. Also gut, ich formuliere um: Der AL - Personal schickt mich zum PCR Test.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Bastel am 03.03.2022 06:50
Arbeitgeber können, zumindest in ihrer Arbeitgebereigenschaft, keinen PCR-Test anordnen. Die Frage entbehrt somit bereits einer faktischen Grundlage.

Besten Dank. Also gut, ich formuliere um: Der AL - Personal schickt mich zum PCR Test.

Dem hättest du nicht Folge leisten müssen.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Kaiser80 am 03.03.2022 06:57

Dem hättest du nicht Folge leisten müssen. sollen.
Hab das mal sinnvoll ergänzt ;)
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: XTinaG am 03.03.2022 06:59
Der AL Personal hat keine Ermächtigung, derlei zu tun. Da Du aufgrund des positiven Schnelltests absonderungspflichtig warst, konnte er Dich bestenfalls des Betriebsgeländes verweisen.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Fast Eddie am 03.03.2022 07:05
Nun ja. Kann ich mich den nun auf Annahmeverzug seitenes des AG berufen, um somit mein Arbeitszeitkonto für diesen Tag auszugleichen? Seitens der Personalleitung hieß es, ich würde für den Rest des Tages freigestellt.
Naja, es gibt schließlich ja auch noch die unbezahlte Freistellung!
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Lars73 am 03.03.2022 07:08
Hat der Arbeitgeber denn schon erklärt, dass er die Zeit nicht bezahlen will?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Kaiser80 am 03.03.2022 07:08
Es kommt darauf an, ob du deine Arbeitsleistung aktiv angeboten hast.

Aus'm Bauch: Geh mal davon aus, dass dir die Zeit gutgeschrieben wird. Ansnsten weisst du ja um deinen Wert für deinen AG
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Fast Eddie am 03.03.2022 07:19
Hat der Arbeitgeber denn schon erklärt, dass er die Zeit nicht bezahlen will?

Wurde bei Kollegen bei gleichem Sachverhalt tatsächlich schon praktiziert.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Fast Eddie am 03.03.2022 07:23
Der AL Personal hat keine Ermächtigung, derlei zu tun. Da Du aufgrund des positiven Schnelltests absonderungspflichtig warst, konnte er Dich bestenfalls des Betriebsgeländes verweisen.

Bezahlt oder unbezahlt?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: XTinaG am 03.03.2022 07:26
Unbezahlt. Statt des Entgelts gibt es die staatliche Entschädigung.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Fast Eddie am 03.03.2022 07:43
Unbezahlt. Statt des Entgelts gibt es die staatliche Entschädigung.

Danke Frau Spid ;D, (Entschuldigung,  konnte mir es nicht mehr verkneifen)

Und für die Rückkehr zum Arbeitsplatz bedarf es schließlich wieder eines Nachweises meinerseits, der durch einen PCR Test beweist, das ich nicht mehr absonderungspflichtig bin. - Also  komme ich so oder so um einen Test nicht herum. Weshalb sollte ich dann einen Kleinkrieg mit meinem AG veranstalten. - Mir geht es nur um die Arbeitszeit.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: XTinaG am 03.03.2022 07:53
Solche Obsessionen solltest Du medikamentös behandeln lassen. Sie sind sicher auch ein Erklärungsansatz für die zusammenhanglosen und widersprüchlichen Ausführungen im Anschluß. Wenn es Dir um die Arbeitszeit geht, bleibt Dir nichts anderes als eine gerichtliche Auseinandersetzung mit geringen Erfolgsaussichten mit dem Arbeitgeber. Darauf kannst Du hingegen verzichten, wenn es Dir um das Entgelt und die staatliche Entschädigungsleistung geht.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 03.03.2022 08:45

Dem hättest du nicht Folge leisten müssen.

Bereits der Schnelltest war doch über.  ;)
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Max am 03.03.2022 12:45
Wenn du einen positiven Heimschnelltest hast musst du doch sowieso eine PCR machen. Ein positiver Heimschnelltest kann nicht sofort durch einen weiteren negativen Heimschnelltest aufgehoben werden.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 03.03.2022 15:05
Ein positiver Heimschnelltest kann nicht sofort durch einen weiteren negativen Heimschnelltest aufgehoben werden.

Was ich in meinen eigenen Wänden mache, auch wenn ich z. B. auf den Test draufpisse hat keine Auswirkungen auf die Außenwelt.
 ;)
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Kat am 03.03.2022 15:26

Dem hättest du nicht Folge leisten müssen. sollen.
Hab das mal sinnvoll ergänzt ;)

Stattdessen lieber eine Gefahr für die gesamte Belegschaft darstellen?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Kaiser80 am 03.03.2022 15:45

Dem hättest du nicht Folge leisten müssen. sollen.
Hab das mal sinnvoll ergänzt ;)

Stattdessen lieber eine Gefahr für die gesamte Belegschaft darstellen?
Das wäre inwiefern einezulässige Schlussfolgerung aus meiner Antwort auf die Frage, ob es eine "Zeitgutschrift" hinsichtlich eines durch den AG (unzulässigerweise) angeordeneten PCR Test gibt?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 03.03.2022 16:14

Stattdessen lieber eine Gefahr für die gesamte Belegschaft darstellen?

Es lagen ja bereits mehrere negative Schnelltests vor. Was soll man denn noch machen? Zwei Jahre in die Antarktis ziehen? German Angst at its best... ::)

Daran scheitert dieses Land. Und auch an Hilfslieferung*Innen an die Ukraine. :o
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Fast Eddie am 03.03.2022 20:55
Solche Obsessionen solltest Du medikamentös behandeln lassen. Sie sind sicher auch ein Erklärungsansatz für die zusammenhanglosen und widersprüchlichen Ausführungen im Anschluß. Wenn es Dir um die Arbeitszeit geht, bleibt Dir nichts anderes als eine gerichtliche Auseinandersetzung mit geringen Erfolgsaussichten mit dem Arbeitgeber. Darauf kannst Du hingegen verzichten, wenn es Dir um das Entgelt und die staatliche Entschädigungsleistung geht.

XTinaG scheint an der Obsession Klugscheisserei verbunden mit Wichtigtuerei zu leiden!

Ein positiver Heimschnelltest kann nicht sofort durch einen weiteren negativen Heimschnelltest aufgehoben werden.

Was ich in meinen eigenen Wänden mache, auch wenn ich z. B. auf den Test draufpisse hat keine Auswirkungen auf die Außenwelt.
 ;)

Wenn Du positiv bist dann schon!


Dem hättest du nicht Folge leisten müssen. sollen.
Hab das mal sinnvoll ergänzt ;)

Stattdessen lieber eine Gefahr für die gesamte Belegschaft darstellen?
Sehe ich auch so, deshalb wurde ich wohl auch verbal aus dem Büro geprügelt.


Dem hättest du nicht Folge leisten müssen. sollen.
Hab das mal sinnvoll ergänzt ;)

Stattdessen lieber eine Gefahr für die gesamte Belegschaft darstellen?
Das wäre inwiefern einezulässige Schlussfolgerung aus meiner Antwort auf die Frage, ob es eine "Zeitgutschrift" hinsichtlich eines durch den AG (unzulässigerweise) angeordeneten PCR Test gibt?
Auch hier habe ich dazugelernt. - Habe mich bei dem PCR-Test beim Arzt anders geäußert als die Warteschlange vor mir, die auch zum PCR-Test aufgefordert wurden. Die haben nun keine Fehlzeiten und ein verlängertes WE.


Stattdessen lieber eine Gefahr für die gesamte Belegschaft darstellen?

Es lagen ja bereits mehrere negative Schnelltests vor. Was soll man denn noch machen? Zwei Jahre in die Antarktis ziehen? German Angst at its best... ::)

Daran scheitert dieses Land. Und auch an Hilfslieferung*Innen an die Ukraine. :o

Ja, es lagen mehrere negative Schnelltest vor. - Die ganze Gesetzeslage ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn z.b. bei  Familienmitgliedern (Kind, Frau, Zweitfrau usw.) ein pos. PCR-Test vorliegt, so muss der Lebenspartner weiter zur Dienststelle, als ob man sich bei einem Haushalt nicht infizieren könnte und als Seuchenvogel die ganze Dienststelle anstecken könnte.



Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: XTinaG am 03.03.2022 21:26
Das scheint Dir nur so, weil Du offensichtlich nicht in der Lage bist, Dein Unvermögen, Dein Begehr auszudrücken, einzugestehen. Nicht einmal Dir selbst gegenüber.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Max am 04.03.2022 00:40
Ein positiver Heimschnelltest kann nicht sofort durch einen weiteren negativen Heimschnelltest aufgehoben werden.

Was ich in meinen eigenen Wänden mache, auch wenn ich z. B. auf den Test draufpisse hat keine Auswirkungen auf die Außenwelt.
 ;)
Dann solltest du es der Außenwelt jedoch nicht mitteilen.
Der TE hatte ein positives Ergebnis  und  hat sich somit zu isolierten bis auf den notwendigen Abklärungstest.
Dem Arbeitgeber hat er sein positives Ergebnis mitgeteilt.
Was soll denn der AG da machen außer auf Einhaltung der Vorschriften zu bestehen?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: XTinaG am 04.03.2022 06:50
Da der Threadersteller sich einem Schnelltest unterzogen hat und keinen Selbsttest vornahm, ist die Diskussion obsolet.

Was den Arbeitgeber zustand zu tun, habe ich bereits ausgeführt. Geht er darüber hinaus, wird er übergriffig.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: WasDennNun am 04.03.2022 08:25
Unabhängig davon ab der AG übergriffig oder sonst was war.

Ist es nicht so: Pos Schnell/Selbsttest daraus folgt eine Absonderungs Verpflichtung bis man "freigetestet" wird oder nach ablauf von irgendwelchen Fristen.  Freitesten durch einen PCR Test. Alles inkl. Meldung ans Gesundheitsamt.
Man bleibt dann also solange zu hause bis der PCR Test einen wieder frei macht oder frist abläuft.
(egal ob AG das will oder nicht, da er da ja nichts zu melden hat)

AG muss für die Zeit kein Lohn zahlen, allerdings muss er dir deine Geld, welches die als Entschädigung zusteht, überweisen, AG holt sich dieses Geld vom GA zurück.

Ist das nicht vereinfacht gesagt der Ablauf und gibt es Gemeinden, wo nicht GA dafür zuständig ist, bzw. nicht der AG diese Auszahlung übernimmt und man selsbt sich um die Entschädigung kümmern muss?

Also wenn der AG Geld kürzt, dann evtl. zurecht. Auf GEld verzichten muss allerdings der AN nicht. (selbst verschuldete Infektion ausgenommen)
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: XTinaG am 04.03.2022 08:32
In Baden-Württemberg begründet ein Selbsttest grundsätzlich keine Pflicht zur Absonderung.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 08:47

Dann solltest du es der Außenwelt jedoch nicht mitteilen.
Der TE hatte ein positives Ergebnis  und  hat sich somit zu isolierten bis auf den notwendigen Abklärungstest.
Dem Arbeitgeber hat er sein positives Ergebnis mitgeteilt.
Was soll denn der AG da machen außer auf Einhaltung der Vorschriften zu bestehen?

Es geht ja nicht um den AG, es geht um den AN. Die letzten Tests waren negativ, es gibt keine Veranlassung, die Au0enwelt an dieser Kaskade von unterschiedlichen Ergebnissen teilhaben zu lassen. Außer man ist eisern ist extrem folgsam. Die meisten positiven lauf frei rum. Nicht jener ist in der Statistik, der positiv ist, sondern jende die entweder einem Testregime unterstehen - auch mittelbar - oder schlicht doof genug sind, es freiwillig zu machen.

TE: Motörhead-Fan?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 08:51

Ist es nicht so: Pos Schnell/Selbsttest daraus folgt eine Absonderungs Verpflichtung bis man "freigetestet" wird oder nach ablauf von irgendwelchen Fristen.  Freitesten durch einen PCR Test. Alles inkl. Meldung ans Gesundheitsamt.
verschuldete Infektion ausgenommen)

Was soll eine verschuldete Infektion sein und wie soll diese formal festgestellt werden? Gibt es noch PCR - Tests für das Freitesten? Das war doch abgeschafft?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: WasDennNun am 04.03.2022 08:53

Was soll eine verschuldete Infektion sein und wie soll diese formal festgestellt werden?
Na die aus dem Inf bla gesetz  ::)

Also wenn man aus eine Hochrisikogebiet einreist und positiv ist.

obwohl man aus einem niedrigeren Inzidenzgebiet in ein Hochinzidenzgebiet gereist ist  ;D ;D :o 8)
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 08:58

Also wenn man aus eine Hochrisikogebiet einreist und positiv ist.

obwohl man aus einem niedrigeren Inzidenzgebiet in ein Hochinzidenzgebiet gereist ist  ;D ;D :o 8)

Na eben, völliger Quatsch. War es und ist es weiterhin.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Max am 04.03.2022 10:03
In Baden-Württemberg begründet ein Selbsttest grundsätzlich keine Pflicht zur Absonderung.
Da hast du recht. BW scheint hier auf Freiwilligkeit zu setzen bis der verbindlich durchzuführende bescheinigungsfähige Test vorliegt. Aus meiner Sicht eine Lücke in den Vorschriften die zu einer unklaren Regelung führt.
Da der Arbeitgeber Kenntnis vom Heimtest hat und vermutet dass sich nicht an die Nachtestungspflicht der CoronaVO gehalten wurde, aber natürlich sicher sein möchte,  dass die Person negativ ist,  wäre der Weg wohl nicht den AN um einen Test zu bitten,  sondern einfach Anzeige zu erstatten.

Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 10:17

 sondern einfach Anzeige zu erstatten.

Aha. Und dann ermittle ich was? Ohne Aufsicht sind diese Tests so aussagekräftig wie der Kaffeesatz in meiner Tasse.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Kaiser80 am 04.03.2022 10:55

Gibt es noch PCR - Tests für das Freitesten? Das war doch abgeschafft?
Für NRWgalt mindestens bis gestern: Ja, gibt es. Damit kann man sich unmittelbar Freitesten. Ob du solch einen PCR bekommst ist allerdings eher mit Glück/Zufall denn mit Rechtsanspruch verbunden.
Ansonsten gelten Fristen: Freitesten nach frühestens 7 Tagen mittels PoC-Test oder nach 10 Tage ohne Test. Jeweils wenn man symptomfrei ist...
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: XTinaG am 04.03.2022 10:57
Im Sachverhalt geht es um einen Schnelltest, nicht um einen Selbsttest.

Medizinische Testergebnisse sind sensible personenbezogene Daten. Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die Übermittlung der Information über ein Selbsttestergebnis an einen Dritten erfolgen?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 11:00

Für NRWgalt mindestens bis gestern: Ja, gibt es. Damit kann man sich unmittelbar Freitesten. Ob du solch einen PCR bekommst ist allerdings eher mit Glück/Zufall denn mit Rechtsanspruch verbunden.
Ansonsten gelten Fristen: Freitesten nach frühestens 7 Tagen mittels PoC-Test oder nach 10 Tage ohne Test. Jeweils wenn man symptomfrei ist...

Wieso freitesten? Wer hätte den eine Quarantäne verfügt?

Symptomfrei? dann kommt der Raucher nie aus der Nummer raus.  ;)
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Kaiser80 am 04.03.2022 11:16

Für NRWgalt mindestens bis gestern: Ja, gibt es. Damit kann man sich unmittelbar Freitesten. Ob du solch einen PCR bekommst ist allerdings eher mit Glück/Zufall denn mit Rechtsanspruch verbunden.
Ansonsten gelten Fristen: Freitesten nach frühestens 7 Tagen mittels PoC-Test oder nach 10 Tage ohne Test. Jeweils wenn man symptomfrei ist...

Wieso freitesten? Wer hätte den eine Quarantäne verfügt?

Im SV der TE quasi selbst. Einer gesonderten Verfügung bedarf es nicht; die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus den Landesverordnugen resp. IFSG. Aber das hatten wir doch schon alles an anderer Stelle.

btw.@XTinaG: Was macht denn der bucklige Jaucher aus Gimborn?
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 11:25

Im SV der TE quasi selbst. Einer gesonderten Verfügung bedarf es nicht; die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus den Landesverordnugen resp. IFSG. Aber das hatten wir doch schon alles an anderer Stelle.


Der TE hatte mehrere negative Tests.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: XTinaG am 04.03.2022 11:26
@Kaiser80: Zuletzt hörte ich, er sei tatsächlich an Corona erkrankt und nicht nur positiv.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Kaiser80 am 04.03.2022 11:27
Dann, wenn auch unbekannterweise, alles Gute dem Kollegen.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Kaiser80 am 04.03.2022 11:33

Im SV der TE quasi selbst. Einer gesonderten Verfügung bedarf es nicht; die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus den Landesverordnugen resp. IFSG. Aber das hatten wir doch schon alles an anderer Stelle.


Der TE hatte mehrere negative Tests.
Da der korrekte Hinweis auf einen Selbstest erfolgte ist meine Antwort für den TE in der Tat bedeutungslos.
Bei Schnelltest galt bzw. gilt das von mir Beschriebene
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: BAT am 04.03.2022 11:43

Bei Schnelltest galt bzw. gilt das von mir Beschriebene

Ob nun mehrere Selbst-, Schnell-, PCR - oder Schwangerschaftstests negativ sind. Sie sind negativ.
Titel: Antw:Anordnung PCR-Test durch AG
Beitrag von: Fast Eddie am 05.03.2022 12:29
Zeitgutschrift am 04.03. erfolgt. Das Thema ist für mich abgeschlossen.

Zitat von: BAT link=topic=117846.msg236549#msg236549 date=1646380049

TE: Motörhead-Fan?

[/quote

 :) - Habe Lemmy 87/89 sogar mal das Händchen geschüttelt und ein paar Worte gewechselt und natürlich einen Jack mit ihm gebechert.

Schön, das Du das erkannt hast.