Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: RH am 12.08.2022 14:49
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Frage: ich bin seit 25.03.2021 beim Gesundheitsamt angestellt und mir wurde auf Grund meiner fast 20-jährigen Berufserfahrung die Stufe 3 in der Entgeltgruppe 5 anerkannt. Aus persönlichen Gründen habe ich für 3 Monate unterbrochen und werde zum 1.9. wieder eingestellt. Da es ja eine Unterbrechung von weniger wie 6 Monaten ist, müsste mir ja die Stufe 3 erhalten bleiben. Oder?
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Da deine vorherige Berufserfahrung, die bei der ersten Einstellung als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurde, bei der zweiten Einstellung ab 01.09. mehr als 6 Monate zurückliegt, ist sie keine zwingend zu berücksichtigende Berufserfahrung mehr. Lediglich die Tätigkeit im Gesundheitsamt ist zwingend zu berücksichtigen, sofern sie einschlägig ist. Diese würde zur Stufe 2 führen.
Du solltest dich vor Vertragsabschluss vergewissern, welcher Stufe du zugeordnet wirst. Falls es die Stufe 2 ist, versuche auszuhandeln, dass du die Stufe 3 bekommst, da du langjährige förderliche Tätigkeiten hast (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L). Das ist eine Kannvorschrift.
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Wären die Zeiten gem. der in diesem Thread (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111590.msg135143.html#msg135143) referenzierten Rechtsprechung nicht dennoch zu addieren, weil einschlägige Berufserfahrung nur dann entwertet wird, wenn die zwischen einzelnen Abschnitten einschlägiger beruflicher Tätigkeit liegende Zeit eine schädliche Länge aufweist?
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Mag sein, dass du recht hast. Das wäre für RH natürlich am günstigsten. Da ich die Vorschrift nicht ganz eindeutig finde, habe ich mir zwei BAG-Urteile zu der Thematik angesehen, die ich anders verstanden habe.
Jedenfalls wäre eine Beurlaubung günstiger gewesen.
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Hallo zusammen. Vielen Dank für eure Infos. Ich habe inzwischen die Bestätigung von der Regierung bekommen, dass meine Stufe 3 bestehen bleibt, da es eine unschädliche Unterbrechung unter sechs Monate ist.
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Super, das freut mich für dich. Danke, dass du das Ergebnis mitgeteilt hast.