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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Flo123 am 12.01.2020 11:04

Titel: Neuer Dienstposten
Beitrag von: Flo123 am 12.01.2020 11:04
Guten Morgen,
Ich habe vor mich auf ein neuen Dienstposten zu bewerben.
Für die neue Stelle sind 4 Lehrgänge nötig.
Was passiert mit mir falls ich eine der 4 Prüfungen absolut nicht bestehen sollte?
Werde ich entlassen oder wie geht's dann weiter?
Bin beim Bund beschäftigt.

Vielen Dank im voraus.
Titel: Antw:Neuer Dienstposten
Beitrag von: Spid am 12.01.2020 11:21
Wenn der AG eine andere auszuübende Tätigkeit überträgt, geht damit grundsätzlich lediglich eine andere auszuübende Tätigkeit und ggfs. eine andere Eingruppierung einher.
Titel: Antw:Neuer Dienstposten
Beitrag von: Flo123 am 12.01.2020 11:53
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der neue Dienstposten wäre dann aber in einer anderen Dienstelle. Ich mach mir nur deshalb Gedanken weil ich mein jetzigen Dienstposten aufgebe und auf den neuen gehe.
Nur wie gesagt was passiert wenn? Sicherlich werde ich mein jetzigen Posten nicht wieder zurück bekommen.
Titel: Antw:Neuer Dienstposten
Beitrag von: Spid am 12.01.2020 12:12
Die dauerhafte räumlich-organisatorische Veränderung ist eine Versetzung, die zur Änderung der auszuübenden Tätigkeit hinzutritt. Auch eine Versetzung steht grundsätzlich nicht im Zusammenhang mit einer Weiterbildung.

Wenn der AG die Tätigkeitsänderung und Versetzung durchgeführt hat und dann feststellt, daß eine tatsächlich erforderliche oder vom AG gewünschte Qualifikation nicht erworben wird, kämen grundsätzlich eine erneute Versetzung oder/und eine erneute Tätigkeitsänderung innerhalb der Entgeltgruppe infrage.