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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: WasDennNun am 21.06.2019 11:47

Titel: Vermerke in der Personalakte
Beitrag von: WasDennNun am 21.06.2019 11:47
Hallo,
jemand hat was gemacht hat, was zur Abmahnung hätte führen können, aber der AG auf eine Abmahnung verzichtet, der AG möchte das Fehlverhalten  trotzdem dokumentiert haben und macht deswegen einen entsprechenden Vermerk in die Personalakte.
Darf er das?
Wie sind da die Löschfristen?
Gibt es da Regelungen im TV-L oder was ist zu Grunde zulegende anderweitiger Regelung?

Muss oder darf der AN bei der Vernichtung des Dokumentes dabei sein, muss er über die Vernichtung informiert werden?

Bei gerechtfertigten Abmahnungen habe ich da irgendwas von mindestens 2 Jahren im Kopf, aber hörte auch schon von 3 Jahren, bzw. dass man keine Löschung verlangen kann.

Titel: Antw:Vermerke in der Personalakte
Beitrag von: Spid am 21.06.2019 11:51
Dazu regelt der TV-L lediglich in §3 Abs. 6 Satz 4 f.: "Die Beschäftigten müssen über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. Ihre Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen."
Titel: Antw:Vermerke in der Personalakte
Beitrag von: Lars73 am 21.06.2019 12:07
Durch die Rechtsprechung des BAG im Kontext Kündigungen hat der Arbeitgeber inzwischen ggf. ein berechtigtes Interesse Fehlverhalten des Arbeitnehmers auch langfristig dokumentiert zu haben. Eine Löschung aus der Personalakte lässt sich deshalb nur noch schwer durchsetzen. Lässt sich nur im Einzelfall bewerten. Dabei spielt es keine direkte Rolle ob es sich um eine formale Abmahnung gehandelt hat.
Titel: Antw:Vermerke in der Personalakte
Beitrag von: WasDennNun am 21.06.2019 13:14
Ok Danke, dann kommt es also darauf an, was es für ein  Fehlverhalten war und ob es für zukünftige Entscheidungen noch relevant sein könnte (bzw. ob man sich über die Zeit "reingewaschen" hat).

Wenn der AG der Meinung ist, er braucht das Dokument nicht mehr. dann muss er wohl auch den AN nicht darüber informieren, das er das Dokument vernichtet hat, oder?