Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ndsftw am 02.11.2020 17:20

Titel: [Allg] Zuschläge im Nds. Beamtenrecht
Beitrag von: Ndsftw am 02.11.2020 17:20
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich wollte mich mal erkundigen, ob es im Beamtenrecht möglich ist, Zeitzuschläge zu erhalten, wenn man vom Dienstherrn aufgrund der Coronapandemie zu einem Schichtdienst bis 20 Uhr bzw. Samstage als Ausweichtermine verpflichtet wird. Besteht evtl. sogar ein Anspruch? Zu "normalen" Zeiten besteht eine Gleitzeitregelung.

Vielen Dank im Voraus.
Titel: Antw:Zuschläge im Nds. Beamtenrecht
Beitrag von: newT am 02.11.2020 17:29
Mein Tipp wäre §4 und §5 NEZulVO.