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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Legal am 14.11.2018 11:41
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Hallo,
wer kann mir da weiterhelfen mit einer spezifischen Erklärung für den ö.D. im Rahmen eines Besetzungsverfahrens.
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Der TVÖD trifft keinerlei Regelungen zur Stellenbesetzung.
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mehrjährig = "mehr als ein Jahr" = mindestens 2 Jahre
langjährig = mehr als "mehrjährig" = mindestens 3 Jahre
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Es handelt sich dabei um dehnbare Begriffe, die in Bezug auf die zu besetzende Stelle zu sehen sein dürften. Wenn als Kriterium eine mehr- oder langjährige Erfahrung in einem Bereich gefordert wird, kann man nach dem gemeinen Verständnis von einer derartigen Berufserfahrung ausgehen, die einen entsprechend breiten und tiefgehenden Erfahrungsschatz erwarten lässt. Die konkreten Berufsjahre dürften nicht entscheidend sein, wenngleich die für die Erfüllung der Tätigkeit erforderliche Erfahrung sicherlich nicht unter einer bestimmten Mindestanzahl von Jahren anzunehmen sein wird.