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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lakai am 15.11.2018 15:54

Titel: Jahressonderzahlung bei Freistellung ?
Beitrag von: Lakai am 15.11.2018 15:54
Hallo,

ich bin seit August 18 für zwei Jahre zwecks Umschulung von der Arbeit freigestellt (ohne Bezüge). Zähle aber noch als Beschäftigter.
Bekomme ich in diesem Fall noch die Jahressonderzahlung ? Wenn ja, auch in 2019?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Freistellung ?
Beitrag von: Lars73 am 16.11.2018 09:38
Für 2018 gibt es Anspruch (gekürzt um Monate ohne Bezahlung).
2019 nicht, wenn das ganze Jahr ohne Bezahlung freigestellt.